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Deutschland ein Auslaufmodell?

Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Anleihekaufprogramm der EZB verfassungswidrig sei und die Bundesregierung dagegen hätte vorgehen müssen, hat jetzt wahrscheinlich ungewollt und nicht gelegen die Grundsatzfrage auf den Tisch gebracht, ob es überhaupt noch vertretbar ist, daß Deutschland unter diesen Voraussetzungen Mitglied der EU sein kann.

Um was geht es hier? Die EZB hat ein Anleiheprogramm aufgelegt, daß letztlich eine Geldverteilung innerhalb der EU bedeutet, die zu Lasten der Länder geht, die für diese mehr als zweifelhaften Geldtransaktionen später haften müssen. Deutschland trägt dabei mit das höchste Risiko in der EU. Die EZB greift durch dieses Verhalten in die Haushaltshoheit der einzelnen Länder ein, so daß das Haushaltsrecht des Bundestages indirekt ausgehöhlt wird.

Der EuGH hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020 kritisiert, weil das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung des EuGH zum Ankaufprogramm der EZB für nichtig erklärt hat. Dabei ist zu beachten, daß im konkreten Entscheidungsfall die Frage gestellt wurde, inwieweit bezüglich des Ankaufprogramms der EZB überhaupt eine Zuständigkeit von Brüssel übertragen wurde. Der konkrete Vorwurf der Karlsruher Richter ist, daß die EZB und der EuGH „ultra vires“ gehandelt haben. Das bedeutet, daß eine Handlung von Brüssel vorgenommen wurde, für es in den EU-Verträgen keine Ermächtigung für Brüssel gibt.

Die EU-Kommission hat jetzt die deutschen Bundesregierung aufgefordert, zu diesem Sachverhalt eine Stellungnahme abzugeben und räumte dafür eine Frist von zwei Monaten ein.

Nun ist festzustellen, daß die deutsche Regierung in keiner Weise befugt ist, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu negieren und erst recht nicht, die Richter aufzufordern, ihre Entscheidung zu begründen oder sogar zu ändern. Was soll die Bundesregierung jetzt an Brüssel schreiben?

Es ist zudem ein Treppenwitz der Geschichte, daß im vorliegenden Fall der EuGH, also das Gericht, das hier selbst Partei ist und nach deutscher Auffassung eine Entscheidung getroffen hat, die aufgrund der vorliegenden Verträge überhaupt nicht in der Zuständigkeit des EuGH liegt, jetzt pro domo entscheiden will, ob sich Deutschland gemäß der Ansage des EuGH nach Brüsseler Auffassung rechtswidrig verhalten hat.

Letztlich ist diese Klärung zu aller erst eine politische Entscheidung. Die deutsche Regierung – insbesondere die alternativlose Kanzlerin, Frau Merkel, muß endlich erklären, ob sie tatsächlich sämtliche souveräne Rechte an Brüssel abgegeben hat oder dies vorhat,  so daß der deutsche Bundestag zukünftig nicht mehr über Haushaltsfragen grundsätzlich zu entscheiden hat. Wenn dem so wäre, dann hat die deutsche Regierung die Bürger in Deutschland belogen, weil sie ohne Zustimmung des deutschen Volks einen der wichtigsten Teile der Souveränität des Landes, nämlich die Haushaltshoheit,  aufgeben hat. Anderseits muß sie dann unverzüglich eine Volksbefragung in Deutschland durchführen, ob die Bürger wirklich der Aufgabe ihrer nationalen Eigenständigkeit zugunsten einer Organisation, die gar kein Staat ist, zustimmen wollen. Verfassungsrechtlich stellt sich die Frage, ob eine solche Entscheidung nach unserem Grundgesetz überhaupt möglich ist. Hier bestehen erhebliche Zweifel.

Die gegenwärtige Situation kann nur noch denkende Bürger erschrecken und fragen, wo die demokratischen Entscheidungen in Deutschland überhaupt noch gegeben sind. Wenn die Regierung Deutschlands ohnehin machen kann, was sie will, kann man auch auf zukünftige Wahlen des Bundestages verzichten. Vergeblich wartet man zur Zeit auf eine klärende Feststellung von Frau Merkel, wie der jetzt sichtbare Konflikt entstehen konnte und vor allen Dingen, wie die Bundesregierung diesen Konflikt auflösen will.

In diesem Zusammenhang gewinnt die Diskussion der sogenannten Grünen, die im Zusammenhang mit der Überschrift des Wahlprogramms dieser Partei geführt wird, eine andere und viel gravierendere Bedeutung. Es scheint kein Zufall zu sein, daß diese angeblich grüne Partei in der Überschrift ihres Wahlprogramms das Wort „Deutschland“ entfernen will. In einem Interview der Fraktionsvorsitzenden Göring-Eckardt heute im Deutschlandfunk konnte der erstaunte Hörer zur Kenntnis nehmen, daß es sich bei der Eliminierung des Wortes Deutschland aus dem Parteiprogramm der Grünen keinesfalls nur um eine nicht ernst zu nehmende Auffassung von einigen Spinnern, die es in jeder Partei gibt, geht. Frau Göring-Eckardt führte vielmehr aus, daß es ihrer Partei überhaupt nicht um Deutschland geht, sondern alle „Bürgerinnen und Bürger“ sich als Teil eines Eropas zu verstehen haben. Sie meint ganz offensichtlich, daß Deutschland gar nicht mehr existiert, sonder Teil eines Europas ist. Dabei übersieht sie, daß es erstens gar keinen Staat Europa gibt und zweitens, daß die Gründung eines Staates Europa auch keine Mehrheit sowohl bei den Deutschen Bürgern, aber auch bei den Bürgern der anderen Staaten in Europa finden würde. Und drittens müßte die Verfassung, bzw. das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geändert werden, was mit Sicherheit ohne eine demokratische Abstimmung durch das deutsche Volk undenkbar ist.

Vielleicht denkt Frau Katrin Göring-Eckardt bereits in diesen Kategorien, so daß, wenn dies auch Auffassung der CDU/CSU sein sollte, was man ja nicht mehr ausschließen kann, die Monsterbürokratie in Brüssel freie Hand hätte und sich damit auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland erübrigen würde, weil es ja gar kein Deutschland mehr gibt!

Politiker, die so reden, muß man ernsthaft fragen, ob sie selbst schon einmal etwas von Demokratie gehört haben. Vielleicht sollten sie hier einmal Nachhilfeunterricht nehmen.