Kategorien
Aktuell

Innenminister Georg Maier wirft mit Dreck und meint das sei Politik

Der neue Stil der politischen Auseinandersetzung scheint jetzt offensichtlich das Verbreiten von Anschuldigungen über den politischen Gegner zu sein, ohne dass man dazu irgendwelche objektiven Belege hat. Dass sich ein Innenminister dazu hergibt, mit Verbreiten von Gerüchten und Vermutungen den politischen Gegner vernichten zu wollen, ist ein neuer Tiefpunkt im Verhalten der sogenannten demokratischen Parteien. Der Innenminister in Thüringen, Georg Maier, streut aktuell die Vermutung, dass die AfD gezielten Landesverrat betreibt. Zur Begründung führt dieser Minister, der eigentlich für Recht und Ordnung stehen sollte, an, dass die vielen gezielten Anfragen der AfD im Landtag über den Zustand der aktuellen Infrastruktur des Landes darauf hindeuten würde, dass die AfD gezielt diese Auskünfte verwenden würde, um sie den Russen oder einem sonstigen ausländischen Staat zu übermitteln. Entweder der Landes-Innenminister eines Landes, der jeden Zugriff auf Informationen seiner Geheimdienste haben sollte und somit sehr schnell über konkrete Fakten verfügen müsste, wenn Landesverrat einer demokratischen Partei vorliegen sollte, hat konkrete Beweise oder er sollte seinen Mund halten. Was jedoch dieser Minister in Thüringen betreibt, wäre eine der schlimmsten Brunnenvergiftungen, die, sofern es sich herausstellen sollte, dass er keine Beweise vorlegen kann, zum sofortigen Rücktritt eines solchen Ministers führen müsste.

Es ist ja nicht das erste Mal, dass Georg Maier den Versuch unternimmt, die stärkste Fraktion im Landtag zu diskreditieren, um den Bürgern ein schlechtes Gewissen einzureden, wenn sie sich erdreisten sollten, eine politische Alternative zu wählen. Was er jetzt aber veranstaltet, überschreitet jede Grenze eines Anstandes und diskreditiert ihn selbst. Ein solcher Mann ist als Innenminister nicht mehr vertrauenswürdig, weil er selbst eine Gefahr für die Demokratie heraufbeschwört.

Ringo Mühlmann, Innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, äußert sich in einer schriftlichen Stellungnahme, die auf der Internetseite der AfD-Thüringen eingestellt wurde, wie folgt: „Der Thüringer Innenminister Georg Maier (SPD) hält offenbar parlamentarische Anfragen der AfD für verdächtig – und zeigt damit auf, wie ihm die politische Realität entgleitet: Wer das Fragerecht gewählter Abgeordneter als »Auftragsliste des Kreml« diffamiert, hat den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung längst verlassen.“ Und weiter heißt es: „Das parlamentarische Fragerecht ist ein Grundpfeiler demokratischer Kontrolle. Es dient der Transparenz, der Aufklärung und der Wahrnehmung von Verantwortung gegenüber den Bürgern – auch dann, wenn die Antworten unbequem sind. Gerade in dem von Maier selbst gewählten Beispiel der Drohnenabwehr hat der Innenminister erst vor wenigen Tagen öffentlich eingeräumt, dass die Thüringer Polizei unter seiner Verantwortung nicht ausreichend vorbereitet ist.

Statt sich den eigenen Versäumnissen zu stellen, ergeht sich der Minister nun in bizarren Verschwörungstheorien. Wer politische Gegner pauschal kriminalisiert, gefährdet nicht nur die Debattenkultur, sondern offenbart auch ein bedenkliches Demokratieverständnis. Dass ein solcher Minister zugleich die Fachaufsicht über die weisungsgebundene Abteilung »Amt für Verfassungsschutz« innehat, sollte jedem demokratischen Menschen zu denken geben.“

Es ist ja offensichtlich auch kein Zufall, dass die Verleumdungen und das Werfen mit politischem Dreck gegen die AfD aktuell einen Höchststand erreicht hat. Die Politiker der sogenannten demokratischen Parteien, allen voran der SPD, die nach neusten Umfragen sich in einem einstelligen Umfragewert bewegt, scheinen so nervös darüber zu werden, dass ihnen die Macht von den Wählern aus der Hand genommen wird, dass ihnen jeglicher politischer Anstand abhandengekommen ist. In Ermangelung einer eigenen bürgerfreundlichen Politik, die nicht dazu führt, dass Deutschland weiter in den Abgrund getrieben wird, scheinen ihnen jede Mittel Recht zu sein, um die AfD zu vernichten. Dabei überschreiten sie nicht nur den menschlichen Anstand, den es auch in der Politik geben sollte, vielmehr scheinen sie keine Skrupel mehr zu haben, auch mit Verdächtigungen und Verleumdungen den Versuch zu unternehmen, den politischen Gegner mundtot zu machen.

Es wäre höchste Zeit, dass auch die sogenannten demokratischen Parteien erkennen, dass die Bürger nicht mit Polemik und unseriösen Anwürfen gegenüber politisch Andersdenkende zu gewinnen sind. Was notwendig ist, ist durch eine bürgernahe Politik und die Beseitigung der vielen Versäumnisse der Vorgängerregierung den Bürgern zu zeigen, dass auch die Politik in der Lage sein kann, einen positiven Beitrag für unsere Gesellschaft zu leisten. Ständiges Drohen mit einem Parteienverbot und die Verhaltensweisen eines Georg Maier gehören nicht dazu. Sie sind nur der Sargnagel für unseres Demokratie.


Kategorien
Aktuell

Minister Georg Maier (SPD) benötigt Nachhilfeunterricht über Demokratie

Aktuell können die Bürger immer mehr zu der Überzeugung kommen, dass Politiker viel über Demokratie und Schutz unseres Gemeinwesen reden. Allerdings zeigen sie durch ihr eigenes Verhalten, dass sie wohl erheblichen Nachholbedarf über die Grundsätze der Demokratie haben. Immer stärker verwechseln Politiker Staatsämter mit Parteiämtern und vermengen damit Exekutive und Legislative, so dass letztlich keiner mehr erkennen kann, in welcher Funktion sie eigentlich tätig sind.

Ein Beispiel, das dieses Problem, das man auch bereits als eine Art der Verrottung unserer Demokratie ansehen könnte, führt der Innenminister des Landes Thüringen, Georg Maier (SPD) eindrucksvoll vor. Dieser Innenminister meint, dass es mit seinem Amt als Innenminister vereinbar sei, wenn er sich parteipolitisch über eine andere Partei in seinem Bundesland agitatorisch einlässt und die Bürger aufhetzt, gegen diese Partei vorzugehen. Hintergrund ist, dass die AfD, immerhin die Partei mit der höchsten Wahlzustimmung der Wähler in Thüringen, ihren Parteitag in Erfurt abhalten will.

Abgesehen davon, dass die Durchführung von Parteitagen gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es ein ungeheuerlicher Vorgang, dass ausgerechnet ein Innenminister, der originär dafür zuständig ist, dass die Gesetze eingehalten werden und der im Übrigen auch der Vorgesetzte des Amtsleiters der Landesschutzbehörde ist, Bürger auffordert, einen gesetzlich vorgeschriebenen Parteitag, durch Demonstrationen gezielt zu stören und im Ergebnis womöglich gewaltsam zu verhindern. Der Innenminister Maier, dessen Partei in Thüringen mittlerweile von der Wählerzustimmung als Splitterpartei anzusehen ist, scheint jegliche Contenance verloren zu haben und benimmt sich wie ein linker Agitator, weil er es offensichtlich nicht mehr ertragen kann, dass die Bürger ihre Stimme der politischen Alternative gegeben haben und nichts mehr von der SPD und den übrigen sich demokratisch nennenden aber nicht demokratisch handelnden Parteien abwenden.

Damit scheint der Innenminister in Thüringen, der von Amtswegen eine Verpflichtung zur Neutralität und Mäßigung hat, jedes Bewusstsein für Rechtsstaatlichkeit und die Grundsätze unserer Verfassung verloren zu haben. Dass dieser Minister auch noch für den Inlandsgeheimdienst zuständig ist, kann nur jeden demokratischen Bürger mit Angst und Schrecken erfüllen. Ein Vertrauen zu einem solchen Minister und zu dessen Zuständigkeitsbereich gehörenden Behörden wird durch das Auftreten dieses Ministers geradezu zerstört.

Vielleicht sollte sich dieser Innenminister einmal intensiv mit dem Grundgesetz unseres Landes befassen und verinnerlichen, dass es zwischen dem Ministeramt und einer Funktion als Parteifunktionär Unterschiede gibt. Aufgabe eines Innenministers, der sein Amt korrekt wahrnimmt sollte es u.a. sein, dafür zu sorgen, dass keine Vermischung zwischen Legislative und Exekutive erfolgt. Keine Regierung in einem demokratisch organisierten Land hat das Recht, einer demokratisch gewählten und nicht verbotenen Partei zu verbieten, Parteitage abzuhalten oder dafür zu sorgen, dass Bürger so aufgehetzt werden, dass die Durchführung von Parteitagen verhindert wird.

Herrn Minister Maier muss man auffordern, dass er sich bitte an die Aufgaben zu halten hat, für die er als Innenminister zuständig ist. Die Agitation gegenüber einer anderen Partei gehört nicht dazu.


Kategorien
Aktuell

Rechtsstaat – quo vadis?

Im Zusammenhang mit der Razzia der Bundesstaatsanwaltschaft gegen Personen, denen eine Angehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, stellen sich mehrere Fragen. Die NZZ schreibt in ihrer heutigen Online-Ausgabe: „Die Razzia bei den <<Reichsbürgern>> war auch eine Inszenierung für die Medien“. Es mutet schon etwas merkwürdig an, dass bei einer Aktion, die angeblich – so die Innenministerin Faeser – ausgesprochen gefährlich gewesen sei, weil man bei den Beschuldigten davon ausgehen musste, dass diese sich mit Waffengewalt wehren könnten, ein Großangebot der Presse an den jeweiligen Einsatzorten anwesend war. Wer dafür gesorgt habe, dass die Presse „rechtzeitig“ eingeschaltet wurde, will natürlich keiner wissen und erst recht nicht sagen.

In einem Interview des Deutschlandfunks mit dem Innenminister Georg Maier in Thüringen verwies dieser auf die Bundesstaatsanwaltschaft, die federführend verantwortlich war.

Jetzt kann man als Bürger dieses Staates sehr nachdenklich werden, weil die derzeitige Informationslage für die Bürger doch sehr zwiespältig und verworren ist, so dass es, jedenfalls dem Verfasser dieser Zeilen, schwerfällt, sich ein möglichst objektives Bild von dem Gesehen zu machen. Zu widersprüchlich sind die Informationen und die Erklärungen der Politiker. Wenn die jetzt verhafteten Personen, wobei noch nicht alle Haftbefehle ausgestellt wurden, so gefährlich sein sollen, wie es jetzt der Öffentlichkeit gegenüber dargestellt wird, dann wäre die Lage in Deutschland bereits so angespannt, dass jeder Bürger auch akzeptieren müsste, wenn die Staatsorgane weitere massive Schritte unternehmen, um den Staat vor einem Umsturz zu bewahren.

Anderseits sind die Vorwürfe, die zurzeit in den Raum gestellt werden, so undifferenziert, dass auch berechtigte Zweifel bestehen, ob man jetzt wirklich eine staatsgefährdende Gruppe, die einen Umsturz in Deutschland beabsichtigte, ausgehoben hat. Bedenklich ist allerdings, dass unter den Verhafteten ehemalige Angehörige der Bundeswehr und der Polizei sowie eine ehemalige Abgeordnete der AfD waren.

Warum auch Zweifel bestehen können, ob hier wirklich eine gefährliche Gruppe von Verfassungsfeinden betroffen ist, wurde in einem Interview des Innenministers aus Thüringen, Georg Maier (SPD) erkennbar, der offensichtlich sehr schnell mit der Zuweisung der Hintergründe zu den verfassungsfeindlichen Entwicklungen argumentierte. Aus der Tatsache, dass unter den Beschuldigten – was im Ergebnis bei den Vorwürfen tatsächlich Bestand haben wird, sollten ausschließlich Gerichte bewerten – eine ehemalige AfD – Abgeordnete des Bundestages betroffen ist, kann in keiner Weise der voreilige Schluss gezogen werden, dass damit bewiesen sei, dass hier die AfD in verfassungsfeindlichen Aktivitäten involviert sei. Noch ungeheuerlicher ist es, wenn ein Innenminister, der qua Amt auf die Einhaltung verfassungsrechtlicher Grundlagen zu achten hat, einfach feststellt, dass es sich bei der AfD um eine verfassungsfeindliche Organisation handelt. Hier sollte der Innenminister etwas zurückhaltender sein, weil diese Feststellung von ihm nur dann getroffen werden kann, wenn ein Gericht die Verfassungsfeindlichkeit der AFD durch Urteil festgestellt hat. Bisher ist dies nicht geschehen. Alle angestrengten Verfahren befinden sich noch immer in der Klärung und wurden noch nicht entschieden.

Der Innenminister von Thüringen vermengte die verschiedenen Gründe des Missbehagens vieler Bürger gegen das Handeln der staatlichen Verwaltung und würfelte die unterschiedlichen Protestgruppen in einen Topf mit verfassungsfeindlichen Gruppierungen zusammen. Das ist schlicht und einfach unanständig, weil damit auch die berechtigten kritischen Bedenken von Bürgern, die diesem Staat verbunden sind, aber erhebliche Kritik an den agierenden Parteien haben, die derzeitig die Regierung bilden, desavouiert werden.

Es sollte überhaupt viel stärker darauf geachtet werden, dass die Begrifflichkeiten nicht ständig durcheinander gewürfelt werden. Wenn von Staatsfeinden gesprochen wird, was in den letzten Monaten einigen Politikern locker flockig über die Lippen geht, dann muss man sorgfältig definieren, was unter „Staat“ gemeint ist. Richtiger wäre es, von Verfassungsfeinden zu sprechen, weil die Verfassung die allgemeine Grundlage unseres Gemeinwesens ist und grundsätzlich nichts mit Parteien und staatlichen Verwaltungen zu tun hat. Diese haben sich nämlich ausschließlich an der Verfassung, wobei es in Deutschland gar keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz gibt, das als Verfassung angesehen wird, zu orientieren.

Die Verfassung, die vom Grundgesetz nach erfolgter Wiedervereinigung der beiden Teile Deutschlands vorgeschrieben ist und über die es eine Volksabstimmung hätte geben müssen, ist nicht verabschiedet worden.

Gleichgültig, ob wir eine Verfassung oder ein Grundgesetz haben, diese Frage wird wahrscheinlich spätere Historiker noch intensiv beschäftigen, kann es nicht akzeptiert werden, dass mit Gewalt ohne demokratische Legitimation, die nur durch den Bundestag erfolgen kann, ein Umsturz von wem auch immer in Deutschland angestrebt oder gar umgesetzt werden darf.

Dass die Proteste gegen bestimmte Coronamaßnahmen der Verwaltung begründet waren, zeigen jetzt einige höchstrichterliche Entscheidungen, die leider erst dann erlassen wurden, als sie für die praktische Politik keine Relevanz mehr hatten. Auch Querdenker können nicht grundsätzlich als Terroristen bezeichnet werden. Auch eine Demokratie muss es ertragen, dass Bürger andere Meinungen als die regierungstragenden Parteien haben. Und wie sehr auf Minderheitenschutz Wert gelegt wird, sieht man bei der Diskussion über Schwule, Lesben und Queere, die prozentual eine kleine Minderheit in Bezug auf die Gesamtbevölkerung darstellen, gleichwohl eine Bedeutung haben, als ob hier die Mehrheit von 85 Millionen Bürger gegen Anfeindungen geschützt werden müsse.

Wenn ein Innenminister so leichtfertig mit Anschuldigungen gegen eine Partei, die ihn wahrscheinlich sehr ärgern wird, vorgeht, dann besteht die Gefahr, dass viele Bürger die Worte dieses Innenministers auch nicht mehr ernst nehmen und als einseitige Parteinahme einstufen. An dieser Stelle soll im Übrigen darauf hingewiesen werden, dass ein Minister, auch wenn er natürlich einer Partei angehört und sich nach deren Zielen orientiert, eine Verpflichtung aufgrund seines Amtes hat, ausschließlich nach Recht und Gesetz zu handeln und für alle Bürger zuständig ist, auch wenn diese ihn nicht gewählt haben.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es jetzt notwendig ist, dass die im Raum stehenden Vorwürfe gegen die Personen, die vermeintlich einen Umsturz angestrebt haben, objektiv aufzuklären. Es ist dann Sache der Gerichte, eine möglicherweise strafrechtliche Bewertung vorzunehmen und ggf. entsprechende Urteile zu sprechen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung, so dass auch ein Innenminister mehr Zurückhaltung üben sollte.