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AfD-Stiftung soll kein Steuergeld erhalten – die Grünen halten gern die Hand auf!

Die Diskussion um die Finanzierung der parteinahen Stiftungen ist mittlerweile um eine Facette bereichert worden. Seit Monaten versucht die Stiftung, die der AfD nahesteht, im gleichen Rahmen wie die anderen Stiftungen der im Bundestag und in den Landtagen vertretenen Parteien staatliche Zuwendungen für die Stiftungsarbeit zu erhalten. Vorab sollte festgestellt werden, dass die Bezeichnung „Stiftung“ eigentlich für alle diese Körperschaften nicht zutrifft. Die klassische Stiftung wird nur dann begründet, wenn ein Stiftungskapital eingezahlt wurde, dass die Existenz der Stiftung aus den Erträgen dieses Kapitals dauerhaft sicherstellt. Die Stiftungen, die dem Stiftungsgesetz unterliegen, dürfen ausschließlich Aufgaben wahrnehmen, die mit dem jeweiligen Stiftungsziel, das von dem Stifter bei der Gründung der Stiftung festgelegt wurde, übereinstimmen. Eine nachträgliche Änderung der Stiftungsziele ist so gut wie ausgeschlossen und sofern der Stifter nicht mehr lebt, unmöglich.

Bei den „Stiftungen“, die von den Parteien gegründet worden sind und die nach dem Parteiengesetz unabhängig von den Parteien arbeiten müssen handelt es sich letztlich um Vereine, die zu einem großen Teil von öffentlichen Mitteln, also Steuermittel der Steuerzahler, finanziert werden.

Aus der Graphik ist zu entnehmen, dass die parteinahen Stiftungen erhebliche öffentliche Mittel erhalten. Bei diesen Zuwendungen handelt es sich nur um Zuwendungen durch den Bund. In den einzelnen Ländern werden die Partei-Stiftungen zusätzlich aus Haushaltsmitteln der Länder bezuschusst.

Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt auf ihrer Internetseite sehr zutreffend, unter welchen Voraussetzungen die öffentlichen Gelder zur Verfügung gestellt werden dürfen:
„Funktionsfähigkeit, Staatsfreiheit, Chancengleichheit und Transparenz: Diesen Anforderungen soll die Parteienfinanzierung in Deutschland entsprechen“.

Diese Kriterien erfüllt die Erasmus-Stiftung der AfD voll umfänglich.

Auch wenn unterstellt wird, dass die Stiftungen unabhängig von ihren jeweiligen Parteien arbeiten sollen, so gibt es in der Praxis doch sehr enge Beziehungen zwischen diesen Stiftungen und ihren Parteien. Dies wird sowohl durch die personelle Verbindung zwischen Stiftungen und Parteien erkennbar. Aber auch die Inhalte der Arbeit der Stiftungen decken sich mit den jeweiligen Parteiprogrammen. Durch die Stiftungen erfolgt eine weitestgehend flächendeckende Informationstätigkeit, so dass damit die politischen Ziele der Parteien den Bürgern nahegebracht werden. Die Stiftungen haben auch die Möglichkeit gesellschaftspolitische Vorstellungen zu entwickeln, so dass sie entsprechende Impulse an ihre „Mutterpartei“ zur Verfügung stellen können. Um es einfach auszudrücken, kann man sagen, dass sie die Agitationsmöglichkeiten der Parteien teilweise sehr subtil erweiterten und verstärken können.

Letztlich kann man auch sagen, dass über die öffentliche Finanzierung der parteinahen Stiftungen eine Art der Parteienfinanzierung erfolgt, ohne dass sie als solche bezeichnet wird. Bisher glaubten die etablierten Parteien, nur sie selbst hätten das Privileg dieser Finanzierung. Mit der AfD kam eine neue Partei hinzu, die zudem eine echte Alternative zu den etablierten Parteien sein will und somit an den Grundfesten der bisherigen Parteien kratzte. Natürlich weiß man, dass mit einer Parteistiftung der Verbreitungsgrad einer Partei erheblich größer sein kann. Und wenn dies auch noch der Steuerzahler mit seinen Steuern finanziert, muss man alles unternehmen, dass diese Quelle nicht versiegt.

Zuerst argumentierte man, dass die neue Partei erst einmal unter Beweis stellen müsse, dass sie auch von einer gewissen Dauer in der politischen Landschaft bleibt. Dies kann man inzwischen von der AfD sagen, denn sie ist nun zum dritten Mal in den Bundestag gewählt worden und immerhin erheblich stärker als die Partei der Linken, die nur noch mit Mühe über drei Direktmandate in den Bundestag einziehen konnte. Nachdem mit dieser Argumentation ein Scheitern mit der Ausgrenzung einer unliebsamen Partei vorauszusehen war, meinte man, die AfD sei keine demokratische Partei, sie wende sich gegen das Grundgesetz und zerstöre die Demokratie. Eine solche Partei dürfe keine öffentlichen Mittel erhalten. Es ist schon ein Stück aus dem Tollhaus, dass ausgerechnet Parteien, die selbst erhebliche Defizite eines demokratischen Verhaltens zeigen und sich durchaus politischer Methoden bedienen, die schon in den Bereich eines faschistoiden Denkens fallen könnten, jetzt meinen, sie können darüber entscheiden, ob die AfD eine demokratische Partei sei oder nicht. Noch brutaler drückt es dies der parlamentarische Geschäftsführer der sogenannten Grünen, Valentin Lippmann, im Sächsischen Landtag aus, indem er feststellt, „dass es nicht hinnehmbar sei, dass demnächst Jahr für Jahr Millionen für einen Thinktank der neuen Rechten fließen könnten“. Der saubere Oberdemokrat Lippmann sollte eigentlich wissen, dass über die Frage der Verfassungskonformität ausschließlich Gerichte entscheiden und nicht diejenigen, die sich als die Schiedsrichter der Demokratie gerieren.

Auch die Linken, deren Vorsitzende mit Marxisten liebäugelt, die das Grundsgesetz in Deutschland ablehnen, sollten vorsichtiger mit Vorwüfen eines antidemokratischen Verhaltens der AfD sein.

Es ist folgerichtig, dass die AfD jetzt Klage beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hat, da die betroffene Stiftung der AfD nicht antragsberechtigt ist. Es ist allerdings nur zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht nicht inzwischen so von Mainstream-Politikern besetzt worden ist, die nur noch solches Recht sprechen, was die Linken in Deutschland wünschen.

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Wie man versucht, eine Opposition zu verhindern

Die im Bundestag vertretenen Parteien – mit Ausnahme der Oppositionspartei – zeigen den Bürgern gegenwärtig eindrucksvoll, was man unter Meinungsfreiheit versteht und wie man glaubt sicherstellen zu können, dass unliebsame oppositionelle Gedanken nachhaltig verhindert werden können.

Dass dabei so ganz nebenbei jegliche bisher akzeptierte Rechtsgrundsätze über Bord geworfen werden, scheint kein besonderes Problem zu sein. Allein entscheidend ist der eigene Machterhalt und die Vermittlung einer sogenannten Rechtsstaatlichkeit, die wie eine Monstranz jeder diverse, multikulturelle und weltoffene Politiker als Erkennungszeichen voranzutragen hat.

Bisher ist es geübte Praxis, dass alle im Bundestag vertreten Parteien sich erhebliche Steuermittel genehmigt haben, um ihre sogenannten Parteienstiftungen, die gar keine Stiftungen, sondern in der Rechtsform von Vereinen organisiert sind, zu finanzieren. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Einrichtungen:

Friedrich-Ebert-Stiftung von der SPD
Konrad-Adenauer-Stiftung von der CDU
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit von der FDP
Hanns-Seidel-Stiftung von der CSU
Rosa-Luxemburg-Stiftung von der Partei Die Linke
Heinrich-Böll-Stiftung von der Partei Bündnis 90/Die Grünen
Desiderius-Erasmus-Stiftung von der AfD (Seit 2017)

Alle sogenannten Stiftungen haben die Rechtsform eines Vereins, sind also im rechtlichen Sinne keine Stiftungen.

Diese sogenannten Stiftungen – mit Ausnahme der Desiderius-Erasmus-Stiftung von der AFD – werden aus Haushaltsmittel des Bundesministeriums für Inneres, des Auswärtigen Amts, des Bundesumweltministeriums, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und des Bundesministeriums für Forschung und Technologie finanziert. Weltweit beschäftigen diese Vereine ca. 2.000 hauptamtliche Mitarbeiter und unterhalten Büros in 300 Ländern. Die Fördermittel, die diese Organisationen, die ihren Parteien sehr eng nahestehen und deren politische Ziele verfolgen erreichen dreistellige Millionenbeträge jährlich.

 

Anteil der Staatlichen Zuwendungen an den Gesamteinnahmen 2015
Stiftung Partei Anteil
Rosa-Luxemburg-Stiftung Die LINKE 99,8 %
Heinrich-Böll-Stiftung Bündnis 90/Die Grünen 99,7 %
Konrad-Adenauer-Stiftung CDU 97,2 %
Friedrich-Ebert-Stiftung SPD 96,8 %
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit FDP 96,5 %
Hanns-Seidel-Stiftung CSU 88,3 %

Gemäß einer in Wikipedia veröffentlichten Zusammenstellung der Fördermittel bezogen auf ihre eigene Finanzierung kann man feststellen, dass diese Einrichtungen fast zu 100% aus Steuermitteln alimentiert werden.

Durch diese Einrichtungen erhalten die Parteien neben der direkten Parteifinanzierung zusätzliche Steuermittel, um ihre eigenen Parteiziele den Bürgern nahe zu bringen, wobei die Bürger in der Regel gar nicht wissen, dass sie die Agitation der Parteien auch noch durch ihre Steuermittel selbst bezahlen müssen.

Nachdem die AfD sich – entgegen den Vorstellungen der bereits vorhandenen Parteien – als politische Kraft in allen deutschen Parlamenten etablieren konnte, was im Übrigen der FDP, den Linken und den sogenannten Grünen gar nicht immer gelingt – stellte die AfD ebenfalls die Forderung, eine eigene Stiftung (Verein) im gleichen Verhältnis wie bei den bisherigen Parteien mit öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Dieser Anspruch ist keinesfalls unbegründet, da nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller politischen Parteien, ein Ausschluss der neuen Stiftung nicht zu begründen ist und verfassungsrechtlich nicht nur fragwürdig, sondern verfassungswidrig wäre.

Die sogenannten Parteistiftungen sind für die Parteien deshalb so wichtig, weil sie ihnen ein Feld bereiten, sehr wirkungsvoll und dies sogar aus Steuermitteln, die Bürger parteipolitisch zu beeinflussen, wobei dies unter dem Deckmantel einer vermeintlichen unparteiischen und neutralen gesellschaftspolitischen Information erfolgt.

Natürlich wurde eifrig überlegt, wie man einen politisch gefährlichen Konkurrenten möglichst nicht mit zusätzlichen finanziellen Mitteln die Möglichkeit gibt, sich in der Öffentlichkeit bekannter zu machen und die Bürger davon zu überzeugen, dass es endlich eine echte Alternative zu dem bisherigen politischen Einheitsbrei gibt.

Zuerst kam man auf die Idee zu sagen, um staatliche Förderung zu erhalten, müssen die Parteien bewiesen haben, dass sie auch dauerhaft in den Parlamenten vertreten sind. Nachdem man trotz aller Tricks und antidemokratischer Mittel nicht verhindern konnte, dass die AfD zu einer dauerhaften politischen Kraft wurde, weil eben viele Bürger diese echte Opposition nun bereits zum zweiten Mal in alle Parlamente wählten, meinten die etablierten Parteien, sie können die Finanzierung verhindern, indem sie einfach behaupten, die AfD sei eine Partei, die sich gegen die Verfassung stellen würde. Dass dies bei den Linken zumindest, was ihre beiden Damen im Vorsitz der Partei betrifft, zutreffen könnte, ist natürlich kein Hindernis einfach mit dem Finger auf eine andere Partei zu zeigen. Und obwohl die etablierten Parteien im Bundestag so tun, als wenn sie unterschiedliche politische Ziele verfolgen, faktisch besteht aber keine Unterscheidung mehr, sind sie sich alle darin einig, alles zu unternehmen, um die AfD an ihrer politischen Arbeit zu behindern, wenn nicht sogar diese Partei zu verbieten. Nur leider hat der Gesetzgeber dafür eine hohe Hürde geschaffen, die selbst die politische, weltoffene, diverse Einheitsfront nicht so schnell beseitigen kann.

Insofern ist es folgerichtig, dass die der AfD nahestehenden Stiftung jetzt das böse Spiel der politischen Verhinderungsfront beenden will und Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat. Mit Schriftsatz vom 17. Februar 2022 stellte die DES einen Antrag auf einstweilige Anordnung, weil sie „durch systematischen und fortdauernden Ausschluss der DES e.V. von jeglicher staatlicher Finanzierung“ eine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit aller politischen Parteien im politischen Wettbewerb und des Willkürverbots sieht. Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die Sache nicht im Rahmen einer einstweiligen Anordnung entschieden wird, allerdings geht man davon aus, dass eine positive Entscheidung des Verfassungsgerichts im Hauptsacheverfahren erfolgen wird. Noch geht man davon aus, dass sich das Bundesverfassungsgericht unabhängig von den Einheitsparteien sieht und einzig und allein auf der Grundlage unseres Grundgesetzes entscheidet.

→ zum Antrag der DES auf einstweilige Anordnung

 

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