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Wie man versucht, eine Opposition zu verhindern

Die im Bundestag vertretenen Parteien – mit Ausnahme der Oppositionspartei – zeigen den Bürgern gegenwärtig eindrucksvoll, was man unter Meinungsfreiheit versteht und wie man glaubt sicherstellen zu können, dass unliebsame oppositionelle Gedanken nachhaltig verhindert werden können.

Dass dabei so ganz nebenbei jegliche bisher akzeptierte Rechtsgrundsätze über Bord geworfen werden, scheint kein besonderes Problem zu sein. Allein entscheidend ist der eigene Machterhalt und die Vermittlung einer sogenannten Rechtsstaatlichkeit, die wie eine Monstranz jeder diverse, multikulturelle und weltoffene Politiker als Erkennungszeichen voranzutragen hat.

Bisher ist es geübte Praxis, dass alle im Bundestag vertreten Parteien sich erhebliche Steuermittel genehmigt haben, um ihre sogenannten Parteienstiftungen, die gar keine Stiftungen, sondern in der Rechtsform von Vereinen organisiert sind, zu finanzieren. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Einrichtungen:

Friedrich-Ebert-Stiftung von der SPD
Konrad-Adenauer-Stiftung von der CDU
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit von der FDP
Hanns-Seidel-Stiftung von der CSU
Rosa-Luxemburg-Stiftung von der Partei Die Linke
Heinrich-Böll-Stiftung von der Partei Bündnis 90/Die Grünen
Desiderius-Erasmus-Stiftung von der AfD (Seit 2017)

Alle sogenannten Stiftungen haben die Rechtsform eines Vereins, sind also im rechtlichen Sinne keine Stiftungen.

Diese sogenannten Stiftungen – mit Ausnahme der Desiderius-Erasmus-Stiftung von der AFD – werden aus Haushaltsmittel des Bundesministeriums für Inneres, des Auswärtigen Amts, des Bundesumweltministeriums, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und des Bundesministeriums für Forschung und Technologie finanziert. Weltweit beschäftigen diese Vereine ca. 2.000 hauptamtliche Mitarbeiter und unterhalten Büros in 300 Ländern. Die Fördermittel, die diese Organisationen, die ihren Parteien sehr eng nahestehen und deren politische Ziele verfolgen erreichen dreistellige Millionenbeträge jährlich.

 

Anteil der Staatlichen Zuwendungen an den Gesamteinnahmen 2015
Stiftung Partei Anteil
Rosa-Luxemburg-Stiftung Die LINKE 99,8 %
Heinrich-Böll-Stiftung Bündnis 90/Die Grünen 99,7 %
Konrad-Adenauer-Stiftung CDU 97,2 %
Friedrich-Ebert-Stiftung SPD 96,8 %
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit FDP 96,5 %
Hanns-Seidel-Stiftung CSU 88,3 %

Gemäß einer in Wikipedia veröffentlichten Zusammenstellung der Fördermittel bezogen auf ihre eigene Finanzierung kann man feststellen, dass diese Einrichtungen fast zu 100% aus Steuermitteln alimentiert werden.

Durch diese Einrichtungen erhalten die Parteien neben der direkten Parteifinanzierung zusätzliche Steuermittel, um ihre eigenen Parteiziele den Bürgern nahe zu bringen, wobei die Bürger in der Regel gar nicht wissen, dass sie die Agitation der Parteien auch noch durch ihre Steuermittel selbst bezahlen müssen.

Nachdem die AfD sich – entgegen den Vorstellungen der bereits vorhandenen Parteien – als politische Kraft in allen deutschen Parlamenten etablieren konnte, was im Übrigen der FDP, den Linken und den sogenannten Grünen gar nicht immer gelingt – stellte die AfD ebenfalls die Forderung, eine eigene Stiftung (Verein) im gleichen Verhältnis wie bei den bisherigen Parteien mit öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Dieser Anspruch ist keinesfalls unbegründet, da nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller politischen Parteien, ein Ausschluss der neuen Stiftung nicht zu begründen ist und verfassungsrechtlich nicht nur fragwürdig, sondern verfassungswidrig wäre.

Die sogenannten Parteistiftungen sind für die Parteien deshalb so wichtig, weil sie ihnen ein Feld bereiten, sehr wirkungsvoll und dies sogar aus Steuermitteln, die Bürger parteipolitisch zu beeinflussen, wobei dies unter dem Deckmantel einer vermeintlichen unparteiischen und neutralen gesellschaftspolitischen Information erfolgt.

Natürlich wurde eifrig überlegt, wie man einen politisch gefährlichen Konkurrenten möglichst nicht mit zusätzlichen finanziellen Mitteln die Möglichkeit gibt, sich in der Öffentlichkeit bekannter zu machen und die Bürger davon zu überzeugen, dass es endlich eine echte Alternative zu dem bisherigen politischen Einheitsbrei gibt.

Zuerst kam man auf die Idee zu sagen, um staatliche Förderung zu erhalten, müssen die Parteien bewiesen haben, dass sie auch dauerhaft in den Parlamenten vertreten sind. Nachdem man trotz aller Tricks und antidemokratischer Mittel nicht verhindern konnte, dass die AfD zu einer dauerhaften politischen Kraft wurde, weil eben viele Bürger diese echte Opposition nun bereits zum zweiten Mal in alle Parlamente wählten, meinten die etablierten Parteien, sie können die Finanzierung verhindern, indem sie einfach behaupten, die AfD sei eine Partei, die sich gegen die Verfassung stellen würde. Dass dies bei den Linken zumindest, was ihre beiden Damen im Vorsitz der Partei betrifft, zutreffen könnte, ist natürlich kein Hindernis einfach mit dem Finger auf eine andere Partei zu zeigen. Und obwohl die etablierten Parteien im Bundestag so tun, als wenn sie unterschiedliche politische Ziele verfolgen, faktisch besteht aber keine Unterscheidung mehr, sind sie sich alle darin einig, alles zu unternehmen, um die AfD an ihrer politischen Arbeit zu behindern, wenn nicht sogar diese Partei zu verbieten. Nur leider hat der Gesetzgeber dafür eine hohe Hürde geschaffen, die selbst die politische, weltoffene, diverse Einheitsfront nicht so schnell beseitigen kann.

Insofern ist es folgerichtig, dass die der AfD nahestehenden Stiftung jetzt das böse Spiel der politischen Verhinderungsfront beenden will und Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat. Mit Schriftsatz vom 17. Februar 2022 stellte die DES einen Antrag auf einstweilige Anordnung, weil sie „durch systematischen und fortdauernden Ausschluss der DES e.V. von jeglicher staatlicher Finanzierung“ eine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit aller politischen Parteien im politischen Wettbewerb und des Willkürverbots sieht. Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die Sache nicht im Rahmen einer einstweiligen Anordnung entschieden wird, allerdings geht man davon aus, dass eine positive Entscheidung des Verfassungsgerichts im Hauptsacheverfahren erfolgen wird. Noch geht man davon aus, dass sich das Bundesverfassungsgericht unabhängig von den Einheitsparteien sieht und einzig und allein auf der Grundlage unseres Grundgesetzes entscheidet.

→ zum Antrag der DES auf einstweilige Anordnung

 

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Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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