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Wer wählbar ist, bestimmt die Partei

Der jetzt erfolgte Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz kann nur noch Verwunderung, ja Entsetzen auslösen. Jetzt sollte es jedem Bürger bewusst sein, dass es in Deutschland keine Trennung der Gewalten mehr gibt, denn auch Gerichte scheinen sich nur noch nach Weisungen politischer Parteien zu orientieren.

Der Vorgang in Rheinland-Pfalz, bei dem die Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwighafen einen missliebigen Kandidaten aus der Oberbürgermeisterwahl mit Hilfe der Gerichte entfernen kann, ist so ungeheuerlich, dass es einem die Sprache verschlägt.

Mit Beschluss vom 25.8.2025 – Az. 10 B 11032/25 hat das OVG Rheinland-Pfalz den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt bestätigt, wonach der AfD Kandidat Paul zurecht von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen wurde. Die Begründung ist so abenteuerlich und hanebüchen, dass man keine Worte mehr findet, wie man eine solche Entscheidung noch kommentieren sollte. Im Ergebnis wird jetzt offenkundig, dass in Deutschland nur noch nach politischen Kriterien entschieden und gehandelt wird, wobei diese ausschließlich von dem linken Mainstream definiert werden. Die Gerichte scheinen sich dieser Linie anzuschließen. Nicht anders ist es zu erklären, wie aktuell mit der AfD umgegangen wird.

Mit wohlgesetzten, scheinbar objektiven juristischen Formulierungen begründet das OVG Rheinland-Pfalz, warum es der parteipolitischen Auffassung des SPD-geführten Verfassungsschutzamtes Rheinland-Pfalz folgt, das in der Person des Kandidaten Paul ein verfassungsfeindliches Verhalten glaubt begründen zu können. Mittlerweile scheinen Landesregierungen selbst darüber entscheiden zu können, welche Kandidaten sie nicht als wählbar halten. Damit wird massiv in das passive Wahlrecht eingegriffen und durch Beschlüsse von Verwaltungsgerichten der Eindruck einer Rechtmäßigkeit konstruiert. Es kann nicht Aufgabe sein, dass Gerichte mittlerweile entscheiden, welche politischen Auffassungen in Deutschland vertretbar sind oder als verfassungsfeindlich eingestuft werden. Wenn es um die Sicherung der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland gehen würde, hätte längst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erfolgen müssen, ob es zutrifft, was die SPD-geführten Inlandsgeheimdienste über die AfD behaupten. So muss der Bürger nur noch den Eindruck haben, dass der Rechtsstaat in Deutschland nicht mehr intakt ist und es für ihn gefährlich ist, einen von der SPD, den Grünen und der SPD-orientierten CDU abweichende Meinung zu vertreten. Wer sich dies noch traut, muss damit rechnen, beruflich und gesellschaftlich ausgegrenzt zu werden, so dass er seine wirtschaftliche Existenz verliert.

Mit dem aktuell praktizierten Vorgehen delegitimiert sich der Staat selbst. Vertrauen kann der Bürger in einen solchen Staat nicht mehr haben.

Aktuell darf man jetzt gespannt sein, wie die Wähler in Ludwigshafen auf die Vorgehensweise ihrer bisherigen Oberbürgermeisterin reagieren. Wahrscheinlich wird es ohnehin bald völlig egal sein, wer eine Wahl gewinnt oder auch nicht. Wenn bereits vorher nur noch genehme Kandidaten zur Wahl zugelassen werden, braucht man auch zukünftig gar nicht mehr zur Wahl gehen, weil es eine Wahl gar nicht mehr gibt. Vielleicht vereinfacht dies das weitere politische Handeln der SPD und ihrer politischen Freunde und Weggenossen. Ob die Bürger eine solche Entwicklung zulassen, scheint aber sehr fraglich.


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Aktuell befindet sich Deutschland auf den Weg in die Diktatur

Bisher konnte man annehmen, dass eine politisch-demagogisch handelnde Oberbürgermeisterin in Ludwigshafen, die ihren Blick noch nie in das Grundgesetz Deutschlands gerichtet hat, die Entscheidung beim örtlichen Wahlausschuss veranlasst hat, damit der AfD-Oberbürgermeisterkandidat Joachim Paul nicht zur Wahl des Oberbürgermeisters antreten dürfe.

Der Vorgang war dermaßen irrsinnig, dass man davon ausging, dass die von Paul angestrengte Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt erfolgreich sein wird und die Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen in ihre Schranken verwiesen wird.

Joachim Paul ist 55 Jahre alt und im Schuldienst in Rheinland-Pfalz. Er ist Mitglied der Alternative für Deutschland (AfD) und in dieser Funktion seit 2015 Mitglied des Koblenzer Stadtrates, seit 2016 auch Mitglied des Landtags von Rheinland-Pfalz. Die Begründung für die angebliche Nichtwählbarkeit des AfD-Politikers war offensichtlich so unsachgemäß und aus der Luft gegriffen, dass man den gesamten Vorgang nur noch mit Kopfschütteln betrachten konnte.

Die Oberbürgermeisterin, Jutta Steinruck, die jetzt parteilos ist, vorher Mitglied der SPD gewesen ist, veranlasste – wir wollen nicht sagen bestellte – ein Gutachten des Innenministers, um einen politischen Gegner auszuschalten. Wie bereits gesagt, dieses sogenannte Gutachten spottet jeder Beschreibung und erfüllt mit großer Wahrscheinlichkeit nicht die Anforderungen eines Gutachtens, sondern muss als politische Meinungsäußerung angesehen werden.

Das Verwaltungsgericht Neustadt wies die Klage des Betroffenen mit der Begründung ab, dass es kein Interesse an einem einstweiligen Anordnungsverfahren gäbe. Der Betroffene könne nach der erfolgten Wahl, den Wahlprüfungsausschuss anrufen. Wo käme man denn hin, wenn bereits vor einer Wahl durch Klagen der gesamte Wahlvorgang in Frage gestellt werden kann. Paul hat jetzt das Oberverwaltungsgericht angerufen.

Die NZZ griff diesen Vorgang auf und wies darauf hin, dass das jetzt bekannt gewordene Verfahren alle Hinweise zulassen würde, dass hier mit allen Mitteln verhindert wird, dass der politische Andersdenkende zur Wahl antreten könne. Wir würden den gesamten Vorrang noch schärfer kommentieren und stellen dazu fest, dass diese Oberbürgermeisterin durch ihr Verhalten dazu beiträgt, dass Deutschland bereits partiell in einer Diktatur angekommen ist.

Die Wurzel dieser Entwicklung hat die frühere Innenministerin Faeser in die Welt gesetzt. Ihr ist es gelungen, der Öffentlichkeit weiszumachen, dass der ihr seinerzeit unterstellte Inlandsgeheimdienst eine rechtsverbindliche Feststellung getroffen habe, wonach die AfD verfassungsfeindlich sei. Die Bürger konnten aufgrund der umfassenden Propaganda dieser Politikern offensichtlich nicht unterscheiden, was eine parteipolitische Aussage und was eine gerichtlich festgelegte Entscheidung ist. Damit wurde einer der größten Unwahrheiten zu einer vermeintlichen Wahrheit erklärt, was sowohl in dem Vorgehen als auch in der dann erfolgten Wirkung ausgesprochen perfide ist.

Die jetzt offenkundig gewordenen Methoden, wie man einen politischen Gegner ausschaltet, sind sowohl während der Nazizeit als auch in der früheren DDR praktiziert worden. Es ist schlimm, dass wir offensichtlich wieder an einer solchen Entwicklung angekommen sind.

Immer häufiger stellt sich heraus, dass die Gerichte nur noch einer bestimmten politischen Ausrichtung folgen, so dass sich der Bürger fragen muss, inwieweit er überhaupt noch auf rechtliche Grundsätze unseres Grundgesetzes vertrauen darf. Rechtsschutz scheint es für ihn nicht mehr zu geben.

Der Vorgang in Ludwigshafen ist ein Vorbote des demokratischen Untergangs Deutschland. Diese Entwicklung scheint schon so weit fortgeschritten zu sein, dass es in der Öffentlichkeit noch nicht einmal einen Aufschrei gibt, wenn Praktiken, wie sie in der Nazizeit praktiziert wurden und wie man sie aus der Zeit der früheren DDR kannte, angewandt werden. Dass sich hier auch noch die SPD hergibt, ein solches politisches Spiel zu betreiben, hätte man aufgrund der Gesichte dieser Partei nicht glauben können. Aber aktuell scheinen ohnehin alle Vorzeichen umgekehrt zu werden, so dass Unrecht zu Recht gemacht wird.


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Wie die Gesundheit von dieser Regierung mißbraucht wird

So langsam kann der Bürger nur noch verwundert wahrnehmen, wie unsere Politiker meinen, über die Bürger entscheiden zu wollen. Da werden die Bürger nach wie vor jeden Tag von Rundfunk und Fernsehen mit Ansteckungszahlen bombardiert, die offensichtlich nur ein Zweck haben sollen, die Bürger zu verunsichern und ihnen nahezubringen, daß sie gefälligst wie kleine Kinder das zu tun haben, was ihnen die weisen Politiker erzählen.

In diesen Zusammenhang paßt auch eine Information, wonach kurz nachdem die Bundesregierung den Genesenen-Status klammheimlich auf drei Monate reduziert hat, sich die EU-Mitgliedsstaaten darauf einigten, den Genesenen-Status bei Reisen innerhalb der EU auf sechs Monate zu begrenzen. Dr. Sylvia Limmer, gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Delegation im EU-Parlament und Beisitzerin im Bundesvorstand der AfD, erklärte dazu: „Die Diskussion darüber wurde auf EU-Ebene seit dem 25. November 2021, als der EU-Kommissionsvorschlag auf dem Tisch lag, geführt. Und dürfte damit noch nicht einmal für jemanden vom Schlage Karl Lauterbachs überraschend gekommen sein. Wobei man bei der deutschen Gesetzgebung in Sachen Corona überrascht feststellen muss, dass diese nicht nur völlig unzulässig auf eine untergeordnete Behörde (das Robert-Koch-Institut) übertragen wurde, sondern dabei der Bürger auch noch auf eine Internetseite jener Behörde verwiesen wird. Damit hängt die Gesetzeslage zur Gültigkeit des Genesenenstatus von der täglichen Befindlichkeit einer Behörde ab.

Die Bundesregierung beruft sich bei ihren Corona-Maßnahmen stets auf Wissenschaftlichkeit, kann aber gleichzeitig nicht schlüssig erklären, wie diese Verkürzung auf drei Monate zustande kam. Darüber hinaus ist anzumerken, dass sich nahezu alle Regierungen stets auf die angeblich ,reine Lehre‘ der Wissenschaft berufen. Die Frage, warum dann die Maßnahmen von Land zu Land so unterschiedlich sind, muss daher unbedingt gestellt werden. In der Schweiz beträgt die Dauer des Genesenenstatus bislang zwölf Monate. In der EU einigten sich die Mitgliedsstaaten auf sechs Monate, gültig ab dem 1. Februar 2022. Dies führt dazu, dass ein beispielsweise in Polen Genesener fünf Monate nach überstandenem positiven Test mit einem gültigen COVID-19-Zertifikat einreist und vermutlich auch sehr gut in der deutschen Gastronomie speisen kann, sofern diese nicht vorher in die Pleite ob dieser unfähigen Politik geht. Der Deutsche aber hat das Nachsehen.
Das lässt nur einen Schluss zu: Die deutschen, Gesetzes-Panscher‘ agieren völlig frei an der Wirklichkeit vorbei und werden spätestens ab 1. Februar 2022 EU-Recht beim Genesenenstatus brechen.“ Dieser Erklärung kann man eigentlich gar nichts mehr hinzufügen. Es wird jedoch immer deutlicher erkennbar, daß man die gegenwärtige Erscheinung der Politik auch nicht mehr ernst nehmen kann und darf.
Obwohl immer mehr erkennbar wird, daß die Qualität und die Wirkung der zur Zeit verwendeten Impfstoffe mehr als fragwürdig ist, weil nicht einmal sicher ist, wie lange diese Impfstoffe wirklich ihre Wirkung entfalten. Da wird erst von der Nachimpfung, dann von der Drittimpfung und teilweise bereits von einer Viertimpfung gesprochen, so daß die Frage erlaubt ist, ob es sich um eine Impfung handelt oder um eine Dauermedikation der Bevölkerung? Da wird den Bürgern stereotyp vorgebetet, daß es keine ernsthaften Nebenwirkungen geben soll, obwohl diese durchaus immer wieder bekannt werden. Die Sorgen und Ängste vieler Bürger werden in keiner Weise ernst genommen und mit einem asozialen Verhalten abgetan. Die vielen friedlichen Demonstrationen werden als rechtsradikale Ausuferungen verrücktgewordener Bürger abgetan. Obwohl unser Grundgesetz davon ausgeht, daß friedliche Demonstrationen grundsätzlich erlaubt sind, weil sie zu den originären Grundrechten der Bürger gehören, werden Demonstrationen bereits bei ihrer Anmeldung unter Hinweis auf die Gefährdung der Sicherheit und Ordnung generell abgelehnt. Wen wundert es dann, wenn sich die Bürger ein solches diktatorisches Verhalten nicht mehr bieten lassen und dann eben in einer anderen Formation, zum Beispiel durch Spazierengehen in kleinen Gruppen auf diesen Irrsinn hinweisen?

Da versuchen die Politiker mit ihrem Sprachrohr des öffentlichen Rundfunks den Bürgern immer wieder einzuhämmern, daß es keine Spaltung der Gesellschaft geben würde und dies nur eine miese Unterstellung von einer kleinen Minderheit sei, obwohl eine Spaltung der Gesellschaft in diesem Umfang noch nie in Deutschland zu beobachten war! Es wird dabei auch unterschlagen, daß die Spaltung der Gesellschaft, die systematisch betrieben wurde, nicht nur aufgrund der Corona-Situation entstanden ist. Die Spaltung wird zielstrebig auf breiter Front betrieben. So wird den Bürgern ein Familienbild vermittelt, daß aus der Mottenkiste von verqueren Genderideologinnen der amerikanischen Identitätsbewegung „produziert“ wird. Die Sprache soll so deformiert werden, daß keiner mehr weiß, was wirklich ausgesprochen wird und jeder der es wagt, er trete für seine Heimat ein, wird als Nationalist beschimpft.

Mit dem Eingriff in die Integrität der Menschen durch eine unausgegoren begründete Impflicht, wird gezeigt, daß der Staat jetzt nicht nur die Hoheit über die Kinderbetten (Originalton Olaf Scholz) haben will, sondern auch die Hoheit über jeden einzelnen Bürger für sich in Anspruch nimmt.

Wir dürfen sehr gespannt sein, wie lange eine solche Deformation einer gesellschaftlichen Entwicklung von den Bürgern hingenommen wird.