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Rechtsstaatlichkeit aus dem Blickwinkel einer grünen Ministerin in Sachsen

12.12.2020/Bor

Die Sächsische Zeitung titelte in ihrer heutigen Ausgabe vom 12./13.12.2020 “Richter wehren sich gegen Einmischung”. Sie berichtete, daß der Richterverein eine neue Vorschrift der Ministerin zur Bagatellkriminalität kritisiert. Die Zeitung weist aber auch darauf hin, daß es offensichtlich bei diesem Konflikt um viel mehr geht.

Was ist geschehen? Da wird den Bürgern immer wieder erzählt, wie die Rechtsstaatlichkeit in Polen ausgehebelt wird, weil eine Altersgrenze für Richter vom Parlament eingeführt wurde und damit einige ältere Richter aufgrund der Altersgrenze aus dem Richterdienst ausscheiden mußten. So ganz nebenbei, auch in Deutschland gibt es eine Altersbegrenzung für Richter und Staatsanwälte.

Nun gibt es in Sachsen eine Justizministerin der Partei der Grünen, die sich durch eine besondere Qualifikation für dieses Amt auszeichnet, weil sie eben nicht Juristin, sondern Politikwissenschaftlerin ist. Eigentlich ist dies aus dem Blickwinkel der früheren, sich als sozialistisch bezeichneten DDR folgerichtig, weil Justiz sich an einer sozialistischen Gesellschaft auszurichten hat und Recht ist, was die sozialistische Gesellschaft festlegt. Der “kleine Fehler” ist nur, daß es die DDR nicht mehr gibt und die Bundesrepublik Deutschland sich das Grundgesetz als Handlungsmaxime gegeben hat.

Auch wenn man die Rechtsauffassungen dieser Ministerin zur Frage der Abstammung näher betrachtet, die sie auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen will, kann man zu der Befürchtung kommen, daß diese Ministerin nicht dem Recht, sondern ihrer gesellschaftspolitischen Ideologie verpflichtet zu sein scheint.

So kann es auch nicht überraschen, daß diese Staatsministerin der “Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung” eine schriftliche Vorschrift den Staatsanwaltschaften zukommen läßt, wie sie die Strafverfolgung im Sinne der politischen Auffassung der Ministerin auszuüben haben. Der Richterverein stellt fest, daß die geplante Verwaltungsvorschrift der Ministerin Katja Meier (Grüne) mehr als ein Leitfaden sei, sondern eine gezielte politische Einmischung darstellt. Es gehöre nicht zur Aufgabe der Exekutive “Grundsätze der Strafverfolgung” festzulegen.

Neben Hinweisen bei Strafverfolgungen bei Einkommens- und Vermögensdelikten – geringfügige Straftaten sollen nicht mehr verfolgt werden – geht es aber auch um den Besitz von Betäubungsmitteln. Es soll ein Konsumbedarf von 0,5 Gramm Cannabis oder ein Gramm Ecstasy zugestanden werden, so daß hier kein öffentliches Interesse für ein Strafverfolgung bestehen soll.

Ist das Verhalten dieser Grünen – Politikerin anders zu bewerten, als der behauptete Eingriff in die Justiz in Polen? Als Bürger kann man sich nur verdutzt die Augen reiben und rätseln, ob die Trennung der Gewalten nach unserem Rechtssystem jetzt von den Grünen beendet wird und nur dann gilt, wenn es aus politischen Gründen opportun ist!

Die Bürger sollten einmal näher betrachten, was diese Ministerin noch weiter umsetzen will. Warum hat denn der CDU – Ministerpräsident Michael Kretschmer nicht seine Ministerin angewiesen, sich an Recht und Ordnung zu halten? Dies wird doch auch von allen Bürgern erwartet. Oder kann sich eine Grünen – Ministerin ein eigenes Recht schaffen?

Der Sächsischen Zeitung kann man nur dankbar sein, daß sie diesen drohenden Rechtsbruch einer Grünen – Ministerin durch einen großen Artikel in die Öffentlichkeit bringt.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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