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Vorwürfe gegen die Alternative Jugend ohne substanzielle Begründung

Der Deutschlandfunk berichtete heute aktuell in seinen Nachrichten, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Jugendorganisation “Junge Alternative (JA) als verfassungsfeindlich einstuft. Auf der Internetseite des Verfassungsschutzes wurde folgende Information veröffentlicht:

„Junge Alternative“ (JA)

Auch in Bezug auf die JA haben sich die Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zur Gewissheit verdichtet. Die Verdichtung ergibt sich aus einer inhaltlichen Verfestigung und teils auch Verschärfung der extremistischen Positionen.

Das in den Äußerungen und Verlautbarungen deutlich zutage tretende Volksverständnis der JA widerspricht dem im Grundgesetz zum Ausdruck kommenden Volksverständnis und ist geeignet, Angehörige vermeintlich anderer Ethnien auszugrenzen und deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Deutsche zweiter Klasse abzuwerten.

Die JA propagiert ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht, ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk postuliert, Migranten außereuropäischer Herkunft als grundsätzlich nicht integrierbar ausgrenzt und die größte Gefahr in einem vermeintlich gesteuerten Bevölkerungsaustausch zur Vernichtung der „organisch gewachsenen europäischen Völker“ sieht.

Weiterhin stellt die Agitation gegen Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten ein zentrales und beständiges Thema der Verlautbarungen der JA und ihrer Mitglieder dar. Dabei verbinden sich fremdenfeindliche Argumentationsmuster mit islamfeindlichen Ressentiments. Insbesondere Zuwanderern mit (vermeintlich) muslimischem Hintergrund werden in pauschaler Weise Negativeigenschaften zugesprochen, wie kulturelle Rückständigkeit und ein überproportional stark ausgeprägter Hang zu Kriminalität und Gewalt, allein aufgrund ihrer Herkunft und Religion.

Zudem sind Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip festzustellen. Eine Vielzahl von Diffamierungen und Verunglimpfungen politischer Gegner, aber auch des Staates und seiner Repräsentanten an sich, ist Ausdruck davon, dass es der JA nicht um eine Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern um eine generelle Herabwürdigung des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland.

Auffällig an dieser Erklärung sind die vielen unbestimmten Begriffe, die lediglich Vermutungen wiedergeben, ohne dass konkrete Hinweise vorliegen, die den sehr schweren Vorwurf rechtfertigen würde.

Bornemann-Aktuell richtete eine Anfrage an das Bundesverfassungsschutzamt mit folgendem Inhalt:

Können Sie mir bitte mitteilen, ob die erwähnten Bestrebungen gegen das Demokratiegesetz näher konkretisiert sind. Was heißt es, wenn gesagt wird, „dass es der JA nicht um eine Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern um eine generelle Herabwürdigung des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland“?

Gibt es eine Richtlinie, die den Rahmen dessen vorgibt, was zukünftig gesagt und geschrieben werden darf?

Das Verfassungsschutzamt beantwortete unsere Anfrage wie folgt:

Wir verweisen auf die Pressemitteilung auf der Homepage des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Das sehen wir doch anders. Man hätte schon erwarten dürfen, dass die doch sehr erheblichen und folgenschweren Anschuldigungen des Bundesamts für Verfassungsschutz etwas mehr Substanz gehabt hätten. Immerhin wird mit der jetzt vorliegenden Behauptung erheblich in die Ausübung demokratischer Rechte eingegriffen. Denn jedes Mitglied der AfD Jugendorganisation muss jetzt damit rechnen, erhebliche berufliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, wenn eine Bewerbung im öffentlichen Dienst erfolgt. Damit nimmt eine nachgeordnete Verwaltungsbehörde für sich das Recht in Anspruch, wie ein Gericht Entscheidungen mit erheblicher Relevanz zu treffen.

Auf eine konkrete Anfrage nach den Hintergründen der Entscheidung mit dem Hinweis zu antworten, der bisherigen Erklärung der Behörde, auf der Internetseite sei nichts hinzuzufügen, zeugt von einer Geringschätzung den Bürgern gegenüber, die selbstverständlich das Recht haben, von der Verwaltung eine Begründung ihrer Entscheidung zu verlangen. Man hielt es noch nicht einmal für erforderlich, zu begründen, warum man zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine nähere Auskunft geben will.

Wenn die Innenministerin Faeser inzwischen erklärt, dass man den “rechten Sumpf” austrocknen wolle, dann erinnert dies doch sehr an eine Diktion einer Diktatur, die doch von dieser Innenministerin angeblich bekämpft werden soll.

Die JA erklärte in einer Presseerklärung, dass für sie die Anschuldigung des Bundesamts für Verfassungsschutz nicht überraschend gekommen sei. Man beobachte zurzeit, dass jegliche Opposition, die sich nicht dem linken Mainstream bedient, als rechtsradikal und verfassungsfeindlich diskreditiert wird. Es spricht auch viel für die Erklärung der beiden Vorsitzenden der AfD, Weidel und Chrupalla, wonach der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Haldenwang im Zusammenhang mit der bevorstehenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ein psychologisches Negativklima schaffen will, um die Entscheidung des OLG zu beeinflussen. Auch die Tatsache, dass die AfD in einigen Umfragen bereits damit rechnen kann, 16% der Wähler auf sich zu vereinigen, kann ein Grund dafür sein, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz, das eine nachgeordnete Behörde der Innenministerin Faeser ist, jetzt diese Information in die Welt setzt. Offensichtlich will man mit allen Mitteln verhindern, dass die AfD eine Mehrheit im Bundestag erhalten könnte.

Als Bürger dieses Staates kann es einem nur noch angst und bange werden, wenn man sieht, mit welchen Methoden gegenwärtig alles unternommen wird, eine Opposition in diesem Lande auszuschalten. Allerdings kann dieser gezielte Angriff auf die Demokratie, denn das Grundgesetz garantiert allen Bürgern eine freie Meinungsäußerung, auch gewaltig als „Rohrkrepierer“ enden. Es könnte sein, dass die Bürger die Strategie dieses Bundesverfassungsschutzamtes und seiner Ministerin Faeser durchschauen. Hier wird nicht die Verfassung geschützt, sondern die Regierungspolitik einer linkslastigen Koalition. Und ob die Bürger in der Mehrheit eine solche Politik unterstützen, ist doch sehr fraglich.

 

 

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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