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Hat der Inlandsgeheimdienst einen Agenten in das Büro von Krah eingeschleust?

Die vermeintlichen Skandale um die AfD scheinen sich unmittelbar in der Zeit des Wahlkampfes zur Europawahl zu häufen. Die Bürger werden durch das öffentlich-rechtliche Fernsehen und den Deutschlandfunk geradezu mit Horrormeldungen über die AfD bombardiert. Seit Monaten wird immer wieder über ein Geheimtreffen der AfD in Potsdam berichtet, bei dem die Widerwärtigkeit und Menschenfeindlichkeit der AfD so gravierend zum Vorschein gekommen sein soll, dass alle anständigen Demokraten ihre Stimme gegen die Zerstörer unser Demokratie erheben. Von den Kirchenmanagern beider großen Kirchen war man dies schon immer gewohnt, neu ist, dass jetzt auch Wirtschaftsführer glauben, ihre Mitbürger vor der AfD warnen zu müssen. Ein markantes Beispiel ist der sogenannte Schraubenkönig, Würth, der sich nicht zu schade war, sich an die Spitze einer angeblichen demokratischen Bewegung zu stellen.

Die Hauptvorwürfe, die gegen die Opposition dieser Regierung erhoben werden, sind eine angebliche menschenverachtende Haltung der AfD und dass diese Partei das Grundgesetz aushebeln wolle. Natürlich sind die Parteimitglieder und insbesondere die Führungskräfte Putin-Freunde und wollen die Regierung Deutschlands delegitimieren.

In der gesamten Auseinandersetzung tauchte heute in einem Interview im Deutschlandfunk ein Sachverhalt auf, der die Bürger doch zu einem Aufwachen bringen sollte. Seit dem Enttarnen eines Mitarbeiters des EU-Abgeordneten Krah (AfD), der für Russland geheimdienstlich tätig gewesen sein soll, durch den Verfassungsschutz, stellte sich die Frage, warum diese Enttarnung erst jetzt unmittelbar vor der Europawahl erfolgte. Angeblich habe der Verfassungsschutz diesen Mitarbeiter bereits seit längerer Zeit beobachtet, aber nicht den Politiker der AfD, Krah, darüber informiert, dass in seinem direkten Umfeld Spionage betrieben wird. Jetzt behauptete Keuter in dem Interview mit dem Deutschlandfunk, dass dieser Mitarbeiter nicht nur vom Verfassungsschutz beobachtet wurde, sondern für den Bundesverfassungsschutz und den Landesverfassungsschutz Sachsen geheimdienstlich eingesetzt worden sein soll. Darüber hinaus war dieser Mitarbeiter auch als Doppelagent tätig gewesen, in dem er sowohl für den deutschen als auch für den russischen Geheimdienst gearbeitet hat.

In dem Interview mit dem Deutschlandfunk stellte der AfD-Politiker Keuter zurecht die Frage, welches Spiel hier der deutsche Geheimdienst, für den die Innenministerin Faeser die Verantwortung trägt, spielt. Sofern es stimmen sollte, dass hier der Verfassungsschutz einen Agenten in das Büro eine Politikers der AfD eingeschleust hatte, wäre dies ein ungeheuerlicher Vorgang. Werden die eigenen Organe in unserem Landes, zu dem auch der Bundestag mit seinen Mitgliedern gehört, von der eigenen Regierung nicht geschützt? Und mit welcher rechtlichen Grundlage wäre es möglich, dass Geheimdienstmitarbeiter von dem Verfassungsschutz in Büros von Bundes- und Europaabgeordneten eingesetzt werden? Was sollte dieser Geheimdienstmitarbeiter im Büro von Krah ermitteln und welche Informationen wurden der Innenministerin Faeser zugeleitet?

Noch erstaunlicher ist, dass diese Sachverhalte aktuell nicht von dem Qualitätsjournalismus aufgegriffen worden sind. Man hat den Eindruck, als ob über solche rechtlich fragwürdigen – ja vielleicht handelt es sich sogar um kriminelle – Handlungen – kein Aufschrei der sogenannten Demokraten erfolgte. Da wird einerseits das Grundgesetz gefeiert und da wird andererseits erkennbar, dass es möglich sein könnte, dass sich zumindest einige Repräsentanten dieses Staates in keiner Weise an Recht und Ordnung halten. Wie kommt es eigentlich, dass das sogenannte investigative „Medienhaus“ Correctiv nicht über solche Sachverhalte informiert. Oder hat das „Medienhaus“ einen anderen Auftrag, und ist nur für die „Delegitimierung“ der politischen Opposition zuständig?

Jetzt muss schnellstens aufgeklärt werden, was von den Geheimdiensten, die der Innenministerin Faeser unterstehen, gespielt wurde. Diese Aufklärung muss jetzt und nicht erst nach den Wahlen erfolgen. Wir sind gespannt, ob die demokratischen Grundsätze, die heute so hoch gelobt wurden, nur eine Fata Morgana oder gelebte Wirklichkeit sind.

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75 Jahre Grundgesetz – für ganz Deutschland?

In Deutschland wird das 75. Bestehen des Grundgesetz gefeiert. Natürlich wird den Bürgern vermittelt, dass es sich bei diesem Gesetz um einen Glücksfall der Demokratie handelt. Wenn man den Politikern Glauben schenken darf, dann bestand 1989 der Wunsch der ehemaligen Bürger der DDR, schnell im Rahmen eines Beitritts die Wiedervereinigung Deutschlands umzusetzen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland besteht nur insoweit 75 Jahre, als es für die alten Bundesländer gegolten hat. Für die dann der Bundesrepublik beigetretenen Länder der ehemaligen DDR trifft dies nicht zu. Es ist richtig, dass 1989 die Sorge bestand, dass die Wiedervereinigung Deutschlands noch scheitern könnte. Denn, was heute entweder vergessen oder von vielen Bürgern auch gar nicht wahrgenommen wurde, ist die Tatsache, dass die westlichen Alliierten keinesfalls von einer Vereinigung Deutschlands begeistert waren. Insbesondere Frankreich und Großbritannien hätten einen solchen Zusammenschluss gern verhindert. Die USA, die sich seinerzeit schnell zu der Wiedervereinigung Deutschlands bekannte, weil sie sehr schnell feststellte, dass eine solche gar nicht mehr zu verhindern gewesen war, verband ihre Zustimmung allerdings mit der Forderung, dass das wiedervereinigte Deutschland in der Nato verbleiben mußte. Frankreich hat der Wiedervereinigung nur unter der Bedingung zugestimmt, dass Deutschland seine eigene Währung aufgibt und in eine zukünftige Europäische Organisation – damals existierte noch die EWG – integriert wird.

Der Verfasser dieser Zeilen hat seinerzeit das Ende der DDR und den dann erfolgten Zusammenschluss beider deutschen Staaten nicht zuletzt auch beruflich bedingt, intensiv persönlich erlebt. Es gab in der Bevölkerung Deutschlands sehr starke Kräfte, die darauf hinwiesen, dass die Chance der Wiedervereinigung auch dazu genutzt werden sollte, sich aus den politischen Blöcken des Warschauer Pakts einerseits und der Nato anderseits zu lösen, um Deutschland als neutralen Staat zwischen dem Osten (gemeint war die ehemalige Sowjetunion) und dem Westen (hier die USA-dominierte Nato) zu befreien.

Dass sich der Westen unter der Dominanz der USA sehr schnell durchsetzte und die Regeln für die Wiedervereinigung bestimmte, war der Schwäche der sich im Untergang befindlichen Sowjetunion zuzuschreiben. So kam es dann auch dazu, dass die Streitkräfte der Sowjetunion Deutschland verließen, während die USA einen solchen Schritt nicht vornahm und noch heute in Deutschland mit einem großen Aufgebot von Streitkräften und sonstigen amerikanischen Dienststellen vertreten ist. Besonders bei der Militärbasis Ramstein darf man sich fragen, wie die rechtliche Konstruktion dieser US-Basis in einem angeblich souveränen Land begründet wird.

Kommen wir zurück zu dem „Geburtstag“ des Grundgesetzes. Das Grundgesetz sollte als Provisorium gelten, bis sich das Volk beider (ehemaligen) deutschen Staaten eine gemeinsame Verfassung gibt. In Artikel 146 GG heißt es:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Zu dieser vom Grundgesetz verlangten Regelung kam es nicht, weil die damalig handelnden Politiker zu der Überzeugung kamen, dass die Vereinigung beider deutscher Staaten am schnellsten erfolgt, wenn die damalige gewählte DDR-Regierung, die es nach dem Zusammenbruch der SED-DDDR für einige Monate gegeben hatte, den Beitritt der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland erklärt. Grundsätzlich war dies logisch und entsprach der damaligen Befürchtung, dass ein längeres Verfahren zu einem Scheitern der Wiedervereinigung geführt hätte.

Allerdings war der Preis für dieses Verfahren sehr hoch und bedeutete, dass wieder einmal nicht die Deutschen selbst über ihr eigenes Schicksal voll umfänglich entscheiden konnten, sondern dass – wie bereits erwähnt – die westlichen Alliierten ihre Bedingungen durchgesetzt haben. Die Frage der Neutralität Deutschlands wurde gar nicht weiter diskutiert. Die versprochene DM wurde den neuen Bundesbürgern gegeben, ohne ihnen gleich zu sagen, dass die DM zugunsten einer von Frankreich dominierten Währung kurzfristig entfallen wird. Die politische Einbindung des neuen Deutschlands wurde in die westlichen Bündnisse so festgezurrt, dass hier keine Veränderungen mehr möglich waren und bis heute auch nicht mehr sind. Mit einem Wort, der Westen hat das erreicht, was er immer wollte- sein Einfluss gebietsmäßig weiter in Richtung Osten erweitert und Deutschland so in westliche Strukturen eingebunden, dass es langfristig im westlichen Verbund verbleiben muss.

Der ehemalige letzte demokratisch gewählte Außenminister der ehemaligen DDR, Markus Meckel, erklärte jetzt, dass man den Artikel 146 des Grundgesetzes ersatzlos streichen sollte und das Grundgesetz zur endgültigen Verfassung Deutschlands erklären sollte. Viele seiner damaligen Mitstreiter, die für die Freiheit aller Deutschen eingetreten sind, werden sich über eine solche Auffassung nur verwundert die Augen reiben und sich fragen, für was man seinerzeit auf die Straße gegangen war.

Aktuell wäre es noch heute möglich, allerdings nur dann, wenn man den Souverän nicht vollends nur noch als politische Staffage ansehen sollte, den Auftrag des Grundgesetzes zu folgen. Gemäß Artikel 146 müsste ein Verfassungskonvent eingerichtet werden, der eine gemeinsame deutsche Verfassung formuliert. Dies ist  dann allen deutschen Staatsbürgern zur Abstimmung vorzulegen.

Erst wenn dieser Schritt vollzogen wurde, kann man eine neue Zeitrechnung für eine gemeinsame Verfassung, die wirklich vom deutschen Volk beschlossen worden ist, beginnen. Aktuell sieht es so aus, dass man die Vorstellungen des Volkes als bedrohlich ansieht, weil die Gefahr besteht, dass die einseitige und bedingungslose westliche Einbindung Deutschlands von den Bürgern gar nicht gewollt ist. Wenn der Bürger der Souverän ist, dann kann auch nur der Souverän darüber entscheiden, ob endlich der Artikel 146 GG mit Leben erfüllt wird. Das beste Erkennungsmerkmal für den Zustand der Souveränität eines Volkes ist der Inhalt und der Geist seiner selbst gegebenen Verfassung.



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Der Weltgerichtshof schafft keine Gerechtigkeit

Mit der Ankündigung des sogenannten Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshof, Khan, gegen den israelischen Ministerpräsidenten Netanyahu und den Hamas-Anführer einen Haftbefehl zu erlassen, weil beiden Kriegsverbrechen zur Last gelegt werden, wird der Irrsinn dieses vermeintlichen Gerichtshofs jedermann erkennbar. Ein Gericht, das den Anspruch erhebt, Gerechtigkeit zu sprechen, dabei aber die sogenannte Gerechtigkeit aktuell nur bei denjenigen durchsetzen kann, die in das Kalkül der westlich dominierten Regierungen passen sollte aufhören der Welt ein großes Rechtstheater vorzumachen. Mittlerweile scheint der Krieg mit anderen Mitteln fortgesetzt zu werden, wenn es sich nicht mehr lohnt oder wenn es nicht mehr möglich ist, dies mit Bomben in herkömmlicher Weise praktizieren zu können. Die Macht, die ohnehin sich behauptet, dass sie an Gottes Stelle Recht in der Welt durchsetzen kann, bestimmt zwar, was der sogenannte Weltgerichtshof zu entscheiden hat, ohne sich selbst dieser Jurisdiktion zu unterwerfen. Damit bleiben die größten Verbrechen dieser Welt ohnehin ungesühnt, so dass es dann ehrlicher wäre, den gesamten Weltgerichtszirkus gleich zu beenden.

Aktuell stellt sich ohnehin die Frage, wie jemals eine Befriedung in der Welt erreichbar sein könnte, wenn immer nach erfolgten Kriegen, die für sich selbst bereits ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind, das große juristische Aufarbeiten erfolgt, das in der Regel wieder neuen Zorn und Aggressionen hervorruft. Damit sind dann die nächsten Kriege bereits wieder in Vorbereitung. Nicht umsonst kennt man im Volksmund den Spruch, dass Recht immer der Sieger hat. Hier hat sich in der Realität nichts geändert.

Mit der Entwicklung in Israel und Palästina ist eine neue Qualität der sogenannten Weltgerechtigkeit entstanden. Es ist aus Sicht des Verfassers dieser Zeilen unbestritten, dass die israelische Regierung eine Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat, wenn es nach einem Angriff, der Hamas, der ebenfalls ein Verbrechen gewesen ist, damit reagiert, dass über 35.000 Menschen umgebracht werden und dies angeblich notwendig gewesen sein soll, damit Israel gegen die Hamas gewinnt. Es ist zudem fragwürdig, warum nur bestimmte Mitglieder einer Regierung Kriegsverbrecher sein sollen, während die übrigen Mitglieder der betroffenen Regierung unbehelligt bleiben. Das Netanyahu den Krieg so führt, wie er es veranlasst hat, setzte auch das Einvernehmen seiner gesamten Regierung voraus. Wäre diese zurückgetreten, wäre das weitere Töten von Zivilpersonen nicht möglich gewesen. Aber dies ist nur eine kleine Randerscheinung in der Beurteilung des jetzt angedrohten Haftbefehls gegen den Regierungschef von Israel. Im Gegensatz zu dem Haftbefehl des russischen Präsidenten Putin, bei dem offensichtlich kein westlicher Staat, allen voran der Weltoberrichter, die USA, keine Bedenken hatten, ist dies jetzt bei dem israelischen Präsidenten doch anders. Jetzt werden Morde gegen Zivilisten nicht mehr als Verbrechen angesehen, sondern sind notwendige Verteidigungsmaßnahmen, um das Überleben eines Staates zu sichern. Bei einem Gerichtsverfahren sollte immer auch gefragt werden, warum eine Straftat begangen wurde und welche Motivation ihr zugrunde lag. Das Verbrechen der Hamas gegen Israel, das zu dem Krieg gegen die gesamte palästinensische Bevölkerung führte, indem bereits 35.000 Menschen umgebracht wurden, kam nicht aus heiterem Himmel, sondern war die Folge einer Entwicklung der letzten zwanzig Jahre, bei der zwar immer von einem eigenständigen Staat Palästina gesprochen, dies aber mit allen Mitteln von Israel verhindert wurde. Ein Volk, das Jahrzehnte nur in Flüchtlingslagern lebt, dem das Land immer mehr entzogen wird, so dass zum Schluss kein Staatsgebiet mehr vorhanden ist, könnte sich selbst aufgeben und vom Erdball verschwinden oder es kommt zu Entwicklungen, wie sie die Welt jetzt mit Erschrecken zur Kenntnis nehmen muss. Auch diese Entwicklung gehört zur Wahrheit und müsste bei einem möglichen Weltkriegsprozess gewürdigt werden.

Wie fragwürdig das Agieren der Weltmächte, die den Internationalen Gerichtshof offensichtlich mit als Waffe im Kampf für oder gegen die Gerechtigkeit jeweils in ihrem eigenen Sinne instrumentalisieren, zeigt sich jetzt auch in Deutschland bei der Frage, was es denn bedeute, wenn die deutsche Regierung vollmundig davon redete, dass die Unterstützung Israels Staatsräson in Deutschland sei. War es damit Staatsräson einen möglichen Kriegsverbrecher bedingungslos zu unterstützen? Damit müsste Deutschland als Unterstützer auch angeklagt werden.

Was mit dieser Anmerkung gesagt werden soll, ist der Hinweis, dass es eine Gerechtigkeit im Weltmaßstab überhaupt nicht gibt, so dass man wieder zu den allgemeinen diplomatischen Weltregeln zurückkehren sollte. Solange Politiker in der Lage sind, ihre Mitbürger zu zwingen, sich an Kriegen zu beteiligen, so lange sollte man aufhören von einer möglichen Gerechtigkeit zu fabulieren. Was kann denn ein Bürger machen, wenn er von seiner Regierung einen Einberufungsbefehl zur Armee erhält? Was können die vielen ukrainischen jungen Männer unternehmen, die ihrem Kriegsherrn Selenskyj nicht folgen wollen? Nichts!

Dann sollten die Weltpolitiker, die eines mit Sicherheit können, Kriege führen, wenn sie meinen, dies läge in ihrem Interesse, aufhören von Gerechtigkeit zu schwadronieren. Nicht der Weltgerichtshof wird Frieden in die Welt bringen, sondern die Bürger, die sich zukünftig weigern, sich als Kanonenfutter für die Mächtigen missbrauchen zu lassen.



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Sieh nicht was andere tun

Sieh nicht was andere tun,
der andern sind so viel.
Du kommst nur in ein Spiel,
das nimmermehr wird ruhn.

Geh einfach Gottes Pfad,
lass nichts sonst Führer sein,
so gehst du recht und grad
und gingst du ganz allein.

Christian Morgenstern
(1871 – 1914)

Das, was Morgenstern, in dem schönen Gedicht zum Ausdruck brachte, bedeutet aktuell nichts anderes, als dass wir uns nicht von vermeintlichen Führern (Politiker, Wirtschaftsmanager und Schraubenkönige) verleiten lassen dürfen. Wichtig ist nur das, was wir selbst glauben und als richtig erkannt haben.

Wenn uns alle einreden wollen, nur noch das zu wählen, was wir wählen sollen, dann macht genau das Gegenteil. Bleibt frei im Denken, frei im Handeln – dann bleibt ihr auch freie Bürger.

 

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Aktuell besteht die Gefahr einer Machtübernahme durch Linksfaschisten

Was uns derzeitig die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten – explizit dem ARD- und ZDF sowie dem Deutschlandfunk geboten wird, ist teilweise eine Hofberichtserstattung, die allerdings nichts mit einem verantwortungsvollen Journalismus zu tun hat. Aktuell könnte der Eindruck entstehen, dass diese Regierung alle relevanten Sprachrohre darauf eingestimmt hat, die einzige Opposition dieser links-woken Regierung zu vernichten. Natürlich ist das nicht ganz einfach, denn wenn man keine sachlichen Argumente hat, den berechtigten Forderungen einer Opposition, die auch noch von einem nicht unbeträchtlichen Teil der Bürger getragen werden, entgegentreten zu können, muss man in die Mottenkiste von antidemokratischen Methoden greifen. Ein probates Mittel war schon immer das Verbreiten von Gerüchten, Vermutungen und Verleumdungen. Wichtig ist dabei auch, dass immer der Eindruck entsteht, dass man selbst gar nicht an der Verbreitung solcher Halbwahrheiten und teilweise auch Lügen beteiligt ist. Man lässt eben solche Geschichten von anderen erzählen, denen man entsprechende finanzielle Zuwendungen in Form von staatlichen Zuwendungen gibt. Ein konkretes Beispiel dafür ist die Organisation Correktiv, die eine Geschichte über ein angebliches Geheimtreffen in Potsdam in die Welt setzte, das in Wahrheit eine private Veranstaltung war, bei der die AfD noch nicht einmal federführend war, sondern lediglich mit einigen Vertretern als Gäste, wie auch CDU-Vertreter, anwesend war.

Seit Wochen wird inzwischen über angebliche finanzielle Zuwendungen der AfD-Spitzenkandidaten für das Parlament der EU, Krah und Bystron, „berichtet“, obwohl bisher keine validen Beweise vorliegen. Natürlich, so wird den Bürgern von diesen Journalisten erzählt, muss ja schon etwas daran sein, wenn jetzt auch die Staatsanwaltschaft München einen Anfangsverdacht gegen Bystron erhoben habe und eine Durchsuchung seiner Büro und Geschäftsräume durchführte. Auch wenn der angebliche Vorfall bereits lange zurückliegt, so ist der gegenwärtige Zeitpunkt in einer Vorwahlzeit durchaus geeignet, um maximalen Schaden für die Partei der Betroffenen zu erreichen. Die Qualitätsjournalisten scheinen bei den Vorfällen um die Warburg-Bank, bei dem im Gegensatz zu Krah und Bystron, erwiesen ist, dass Kanzler Scholz in die Warburg-Bank-Affäre zumindest involviert war, einen anderen Maßstab anzulegen. Jedenfalls scheint dies mittlerweile kein sehr wichtiges journalistisches Anliegen mehr zu sein.

Auch über die Tatsache, dass gegen die Kommissionspräsidentin der EU, Ursula von der Leyen durch die europäische Staatsanwaltschaft wegen Korruption ermittelt wird, wurde bisher nicht im gleichen Umfang wie bei den zurzeit nicht bewiesenen Geldannahmen der AfD-Politiker berichtet.

Da wurde den Hörern und Zuschauern im Fernsehen erzählt, wie die Bürger sich spontan auf die Straße begaben, um gegen die Opposition der Regierung zu demonstrieren. Was nicht gesagt wurde, dass es sich bei diesen sogenannten spontanen Bürgerprotesten um gut organisierte und vorbereitete Protestaufmärsche handelte, die von staatlich mitfinanzierten, Organisationen generalstabsmäßig auf den Weg gebracht wurden. Nur durch die tatkräftige Unterstützung des Rundfunks und des Fernsehens, konnten die Organisatoren der „spontanen“ Bürgerproteste ihre Wirkung entfalten. Übrigens kann bereits jetzt darüber berichtet werden, dass solche spontanen Protestaufmärsche erneut aktuell vorbereitet werden und im Zusammenhang mit dem Wahlkampf zur Europawahl das Ziel haben, die Zustimmung der Bürger zu der einzigen Oppositionspartei im Bundestag möglichst zu minimieren. Die Organisation Campact teilte in einer Presseerklärung mit: „Es muss dafür gesorgt werden, dass man gezielt direkt vor den kommenden Wahlen darauf hinwirken will, dass Wähler abgehalten werden, die AfD zu wählen. Dazu sei es erforderlich, dass Tagesschau, Regionalzeitungen, TikTok und Instagram in den Wochen vor der Wahl voll sein müssen mit Bildern und Berichten von unseren Protesten gegen die AfD“. Weiter wird ausgeführt: „Seit Monaten bereiten wir diese zweite Protestwelle vor. In Städten wie Berlin, Hamburg und München haben wir Großdemos geplant. Doch dabei soll es nicht bleiben. Um Menschen im ganzen Land zu erreichen, haben wir in mehr als 100 Orten mit Gewerkschaften, Kirchen, Sozial- und Umweltverbänden Demo Bündnisse angestoßen“.

Das sind dann die spontanen Proteste der Bürger. Diese Entwicklung in Deutschland kann nur noch mit Angst und Wut betrachtet werden. Aus der Diktion solcher Aufrufe spricht eine faschistische Denkweise, die den Versuch unternimmt, mit Hilfe von Presse, Rundfunk und gesellschaftlichen Organisationen, eine linke Einheitsgesellschaft durchzusetzen, bei der dann nur noch die Meinung der Partei gilt. Hier gilt es, einer solchen Entwicklung massiven Widerstand zu leisten. Die Bürger müssen darüber informiert werden, dass eine massive Meinungskampagne linker Kadergruppen organisiert wird. Nur durch kritische Wachsamkeit, können sich die Bürger dagegen schützen, bevor dies zu spät ist. Sie sollten sich weder von Kirchen noch von Gewerkschaften vorschreiben lassen, erst recht nicht von ihren Arbeitgebern, welche politische Einstellung akzeptiert wird. Dort wo Bischöfe und Kirchenleitungen ihren Auftrag verkennen und sich als Sprachrohr der Regierung und linker Parteien anzusehen, sollten die Gläubigen sich dies verbitten und gegebenfalls aus diesen Organisationen austreten. Christ sein kann man auch ohne Zugehörigkeit einer Kirche, die in Wahrheit keine Kirche, sondern eine Partei geworden ist.

Aktuell ist erforderlich, dass die schweigende bürgerliche Mehrheit wach wird und sich gegen jegliche politische Indoktrination wehrt. Nur dann haben freie Bürger noch eine Chance, nicht eines Tages feststellen zu müssen, dass sie wieder in einem DDR-System aufwachen und verpflichtet sind, zusammen mit den Genossen für den „antifaschistischen Schutzwall“ auf die Straße gehen zu müssen. Übrigens, die alten Kampflieder müssen gar nicht überarbeitet werden, man könnte sie durchaus erneut wieder verwenden.



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Der zunehmende Hass in der Gesellschaft ist eine Folge der Politik

In einer Diskussion, die in der Dresdner Frauenkirche aktuell stattfand, diskutierten Experten über die Ursachen der zunehmenden Gewalt gegen Politikern und der allgemeinen Verrohung des gesellschaftlichen Klimas.

Dieses Thema beschäftigt mittlerweile nicht mehr nur eine Minderheit der Bürger. Vielmehr scheint im Zusammenhang mit der bevorstehenden Wahl zum europäischen Parlament eine regelrechte Hysterie entfacht worden zu sein. Es ist auch mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zufällig, dass in einem Artikel der Sächsischen Zeitung in Dresden der Bericht über diese Veranstaltung mit der Überschrift „Sachsens Radikale werden immer dreister“ aufgemacht worden ist. Diese Überschrift ist im Grunde genommen bereits eines der vielen Zeichen, warum sich das Klima in der Gesellschaft immer mehr unerträglich verändert. Sie intendiert nämlich, dass hier eine bestimmte politische Gruppe sich das Unrecht herausnimmt, immer dreister zu werden. Und natürlich sind hier – ohne dass dies in der Überschrift explizit formuliert ist – die sogenannten Rechtsextremen gemeint.

In dem sogenannten Sachsen-Monitor wurde nach Auffassung der Jura-Professorin und Beiratsvorsitzenden des Sachsen-Monitors, Contanze Geiert festgestellt, dass 20 bis 30% der sächsischen Bürger in Sachsen für menschenfeindliche Einstellungen verfänglich seien. Es wird ein Rückgang des Vertrauens in die demokratischen Institutionen z. B. der Bundesregierung und die Gerichte beklagt.

Es ist schon eigenartig. Da machen sich vermeintlich ausgewiesene Experten auf den Weg, um die Frage zu beantworten, woher der Verdruss in der Bevölkerung kommt. Sie scheinen noch gar nicht bemerkt zu haben, dass ein Großteil der Unzufriedenheit und auch der Aggression bei vielen Bürgern eben von den Politikern selbst produziert wird. Nehmen wir die Sprache als ein Beispiel. Glauben diese Politiker wirklich, dass sich freie und selbstdenkende Bürger auf Dauer vorschreiben lassen, wie sie zu sprechen haben? Glauben die Politiker wirklich, dass sie mit Hilfe der neuen Garde der jungen, dynamischen aber vor allen Dingen politisch linksstehenden Journalisten sich das Gendern aufdrücken lassen ohne irgendwann einmal aggressiv zu werden und sich eine solche Übergrifflichkeit verbitten?

Was heißt es, wenn festgestellt wird, dass eine fremdenfeindliche und eine antisemitische Einstellung der Bürger immer stärker zu beobachten sei? Könnte es vielleicht daran liegen, dass die Maßstäbe, was als fremdenfeindlich und antisemitisch bezeichnet wird, einfach so weit heruntergeschraubt worden sind, so dass bereit eine Bemerkung, dass man sich doch erst einmal um die eigenen Bürger im Lande kümmern sollte, bereits als ein fremdenfeindlicher Tatbestand angesehen wird? Könnte die Zunahme einer angeblichen antisemitischen Einstellung der Bürger auch im Zusammenhang mit der Situation in Palästina stehen, wo nach einem brutalen Übergriff ca. 2.500 israelische Bürger getötet und entführt wurden, inzwischen aber ca. 35.000 Palästinenser umgebracht wurden und ihr Leben verloren haben?

Wenn man die Zeitungen liest und den Rundfunk hört, dann scheint es nur eine Partei zu geben, die geradezu das Böse auf dieser Welt darstellt und die man zu bekämpfen hat. Die gleichen Zeitungen und Rundfunksender thematisieren aber nicht, wie die sogenannten demokratischen Parteien alles unternehmen, diese Partei an ihrem parlamentarischen Auftrag, der ihr von den Wählern erteilt wurde, zu hindern, indem man sie von Vorsitzen in Parlamentsausschüssen fernhält, ihnen kein Sitz im Bundestagspräsidium zugesteht. Warum wundern sich dann diese Politiker und ihre wissenschaftlichen Berater, warum das Vertrauen der Bürger in staatliche Einrichtungen schwindet?

Wie kommt es, dass immer in Zeiten vor Wahlen plötzlich und unerwartet Anfangsverdachte gegen eine Opposition erhoben werden, die dann nach den Wahlen in der Regel unbegründet gewesen sind?

Es wird höchste Zeit, dass die immer stärker werdende Kanalisierung des Denkens dazu führt, dass sich viele Bürger nicht mehr trauen, gegenüber Dritten offen ihre Meinung zu äußern. Und so ganz nebenbei, wenn die Bürger dann auch noch feststellen, dass die Politik dieser sich demokratisch nennenden Parteien mittlerweile zu einem wirtschaftlichen Niedergang in Deutschland geführt hat, sollten sie dann noch Vertrauen zu diesen Politikern haben? Die Bürger reagieren viel pragmatischer als viele Politiker, die gar nicht mehr merken, dass sie am Volk vorbeiregieren. Sie wenden sich von Politikern ab, die sich nur durch Phrasen auszeichnen und vergessen, dass sie die Interessen des Volkes, also ihrer Mitbürger zu vertreten haben.



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Regenbogenfahne, ein Zeichen der Vielfalt oder eine Provokation der Mehrheitsgesellschaft?

Die Diskussion in Pirna, die aktuell  über das Aufziehen der sogenannten Regenbogenfahne geführt wird, ist ein gutes Beispiel in welcher nicht mehr akzeptablen Form die gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen in unserem Landes stattfinden.

Der Oberbürgermeister der Stadt Pirna, Tim Lochner, hat im Gegensatz zu seinem Vorgänger entschieden, dass die sogenannte Regenbogenfahne in diesem Jahr anlässlich des sogenannten „Christopher-Street-Day“, der eigentlich mit Deutschland überhaupt nichts zu tun hat, nicht vor dem Rathaus in Pirna gehisst werden darf. Der Anlass des „Christopher-Street-Day“ ist ein Vorkommnis in New York in den USA. Aufgrund einer polizeilichen Aktion fühlten sich die in der Schwulenbar „Stonewall Inn“ anwesenden Besucher politisch und rassistisch angegriffen, so dass in den USA eine Protestbewegung gegen die Diskriminierung von Schwulen und Lesben entstand.

Es steht jedem frei, sich an Dinge zu erinnern, die für ihn wichtig sind. Es ist aber auch anderseits nicht akzeptabel, wenn Minderheiten ihre Befindlichkeiten zum Problem einer gesamten Gesellschaft machen, so dass der Eindruck entsteht, als wenn das jeweilige Minderheitenproblem das aktuelle Problem der gegenwärtigen Gesellschaft sei. Es besteht in Deutschland wahrscheinlich allgemeiner Konsens, dass jede Person seiner eigenen sexuellen Befindlichkeit nachgehen kann. Allerdings besteht bisher auch in der Mehrheitsgesellschaft die Auffassung, dass sie sich nicht jedes Minderheitsproblem zum Maßstab ihres Handels machen lassen will.

Es ist durchaus korrekt, wenn der Oberbürgermeister der Stadt Pirna, das Hissen der sogenannten Regenbogenfahne vor einem öffentlichen Gebäude ablehnt. Was bei der gesamten Diskussion völlig unterbelichtet bleibt, ist die Tatsache, dass ein großer Teil der Bevölkerung, wahrscheinlich ist dies sogar die Mehrheit, die Auffassung vertritt, dass es unangemessen ist, wenn eine Minderheit ihre eigene Befindlichkeit der Mehrheit als Norm andient. Mit dem Hissen einer privaten Fahne im öffentlichen Bereich werden die staatlichen Hoheitszeichen, zu denen die offiziellen Fahnen gehören, auf eine Ebene der privaten Beliebigkeit gestellt, so dass die staatlichen Hoheitszeichen damit entwertet werden. Wenn jetzt eine evangelische Kirchengemeinde meint, die sogenannte Regenbogenfahne auf ihren Kirchturm hängen zu müssen, so ist das ihre private Auffassung. Allerdings sollte sich auch eine Kirchengemeinde fragen, ob sie mit einer solchen Handlung nicht viele ihrer eigenen Mitglieder verärgert, weil sich auch auch Kirchenmitglieder fragen könnten, warum die Kirche hier einen Keil zwischen die Gemeindemitglieder treibt. Sollen zukünftig alle Gruppen, die sich nicht angemessen berücksichtigt fühlen, ihre eigenen Vereinsfahnen auf öffentlichen Gebäuden hissen, so dass neben den Schwulen und Lesben auch die Befürworter von Bordellen, der Obdachlosen und der Antialkoholiker Anspruch erheben, sich in der Öffentlichkeit analog den Schwulen und Lesben zeigen zu müssen?

Dem Argument der Superintendentin des Kirchenkreises Pirna, wonach die sogenannte Regenbogenfahne keine politische Haltung zeigt, sondern die Offenheit und Solidarität einer Lebensform darstellt, die im Dritten Reich verboten war, muss widersprochen werden.  Erstens kann man ernsthaft bestreiten, dass die Regenbogenfahne, so wie sie in den letzten Jahren regelrecht als Kampfzeichen eingesetzt wurde, keine politische Haltung zeigt. Zweitens hätten dann auch andere Personengruppen, wie zum Beispiel die Zeugen Jehovas das Recht, ihre Vereinsfahne überall zu hissen, weil auch diese Gemeinschaft im Dritten Reich verboten war. Es scheint also wohl doch mehr um eine politische Auseinandersetzung zu gehen, die eine Lebensform einer Minderheit zum Maßstab der Mehrheitsgesellschaft machen will. Die Auseinandersetzung ist allerdings insoweit erschreckend, als sie eine Minderheit von Personen, die eine Lebensform praktizieren, die ihre originäre private Angelegenheit ist, für gesellschaftspolitische Zwecke instrumentalisiert. Damit nimmt man den Personenkreis, für den man meint, sich einzusetzen, nicht ernst.

Aktuell sollte die Kirche alles unternehmen, die Gesellschaft nicht zu spalten, sondern die Gemeinsamkeiten der unterschiedlichen Lebensformen der Menschen, unvoreingenommen zur Kenntnis nehmen. Vielleicht sollte sich die Kirche auch fragen, ob die Austrittswelle aus ihren eigenen Reihen, auch mit dieser politischen Rechthaberei etwas zu tun haben könnte. Viele Kirchenmitglieder und diese sind auch nur ein Spiegelbild der Zivilgesellschaft, sind es leid, immer nur noch von Randgruppen belehrt zu werden.



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Aktuell ist Deutschland der Musterknabe der Demokratie

Die aktuelle Regierungskoalition der Ampelmänner – oder sollte man besser sie als Ampelmenschen und -menschinnen bezeichnen – ist schon immer groß mit großen Worten umgegangen. Das begann bereits zu Beginn des trauten Zusammenschlusses von drei Parteien, deren einziger gemeinsamer Nenner das Streben nach Macht und die Durchsetzung einer links-woken Gesellschaftsform ohne Rücksicht auf die Interessen der Bürger war und die allen Ernstes den Leuten das Märchen erzählten, dass die Bürger jetzt von einer Fortschrittskoalition beglückt werden. Wie groß das Glück der deutschen Staatsbürger inzwischen zu sein scheint, kann jeder an den wirtschaftlichen Daten und an dem Zustand einer Gesellschaft erkennen, die getragen ist von Streit und gegenseitigem Hass auf diejenigen Bürger, die den Ideen der Fortschrittsparteien nicht folgen wollen.

Natürlich ist – wenn man den Ampelmännern glauben sollte – Deutschland überall Spitzenreiter, wobei es mittlerweile wohl darauf ankommt, von welcher Seite aus die sogenannte Spitzenreiterrolle betrachtet wird.

In einem scheint Deutschland mittlerweile wirklich Vorreiter zu sein: Es ist das einzige Land in Europa, das die Opposition durch den Inlandsgeheimdienst beobachtet und mit geheimdienstlichen Methoden ausspäht. Grundlage dieser „wehrhaften Demokratie“ ist das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfG). In diesem Gesetz ist u.a. geregelt, unter welchen Voraussetzungen der Inlandsgeheimdienst beobachten darf. Die jetzt vorliegende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, die ausschließlich die Frage betraf, ob der Inlandsgeheimdienst die AfD als Verdachtsfall beobachten darf, basierte auf der Grundlage dieses Gesetzes. Die Anforderung an eine Beobachtung ist so niedrigschwellig definiert, dass die Innenministerin Faeser jede Organisation und auch jede Einzelperson von dem ihr unterstehenden Inlandsgeheimdienst beobachten lassen kann, wenn sie der Auffassung ist, dass ein entsprechender Grund vorliegt. Ein solcher Grund lässt sich immer konstruieren, wenn man dies aus politischen Gründen will. Im § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetz wird einer dieser Gründe definiert: „Bestrebungen, die gegen Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind“. Diese Formulierung ist ein solche allgemeine juristische Leerformel, so dass die Innenministerin damit einen Freibrief hat, jeder Organisation, die für sie eine politische Bedrohung der eigenen Macht darstellt, zu unterstellen, dass sie eine Gefahr für die (sogenannte) Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik darstellt. Genau dies hat Frau Faeser über ihren weisungsgebundenen Amtsleiter des Verfassungsschutzamtes, also des Inlandsgeheimdienstes, veranlasst. Da die Bürger in der Regel die Hintergründe solcher Entscheidungen nicht kennen, hofft die gegenwärtige Regierung, dass sich dies in ihrem Sinne bei den gegenwärtig anstehenden Wahlen auswirken wird.  Das Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster bedeutet so gut wie gar nichts, weil es aufgrund der schwammigen Gesetzesformulierung gar nicht anders hätte ausfallen können. Insofern werden die Bürger von dieser Regierung in die Irre geführt, wenn man ihnen vermittelt, dass mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eine verfassungsfeindliche Einstellung der AfD bereits bestätigt wurde.

Man sollte jedem Bürger empfehlen, sich mit den Rechtsgrundlagen, die aktuell der Regierung in Deutschland ermöglichen, die Opposition regelrecht auszuschalten, zu befassen. Dieses Gesetz ist übrigens 1990 unter der Regierung Merkel/Scholz verabschiedet worden und entfaltet jetzt seine volle Wirksamkeit.

Was würde wohl in Frankreich passieren, wenn die dortige Regierung Marine Le Pen und deren Partei Rassemblement National durch den Inlandsgeheimdienst ausspähen würde? Und wie würden die italienischen Staatsbürger reagieren, wenn der italienische Inlandsgeheimdienst Georgia Meloni und deren Partei Fratelli Italia überwachen würde? Aber die Regierung in Deutschland, die immer vollmundig von den Rechten der Bürger und von der wehrhaften Demokratie redet, zeigt den anderen Staaten, wie man die Wahlen auch mit vermeintlich rechtsstaatlichen Mitteln so beeinflussen kann, dass man missliebige Oppositionsparteien auf dem Rechtswege ausschaltet.

Wieder einmal zeigt sich, dass der Phantasie keine Grenzen gesetzt sind, wenn es darum geht, den Versuch zu unternehmen, dass sich die Machtverhältnisse nicht verändern. Ob dies aber wirklich funktioniert, darf bezweifelt werden. Solange es noch kritische und selbstdenkende Bürger gibt, ist auch die Macht von Ampelmännern nur sehr eingeschränkt wirksam. Die Demokratie in Deutschland ist damit noch nicht verloren, wenngleich sie erheblich gefährdet ist.



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Aktuell darf jeder alles sagen, nur könnte er dann vom Inlandsgeheimdienst beobachtet werden

Rechtzeitig vor wichtigen Wahlen hat das Oberverwaltungsgericht Münster sein Urteil im Berufungsverfahren der AfD gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln verkündet. Natürlich hat das mit einem unzulässigen Eingriff in die bevorstehenden Wahlen nichts zu tun. Denn es ist reiner Zufall, dass man fast drei Jahre benötigt, um in einem Berufsverfahren gegen eine demokratische Oppositionspartei zu entscheiden und dann genau in der Zeit des Wahlkampfes meint, eine Entscheidung gegen die Opposition treffen zu müssen. Aber wenn man jetzt sagen würde, dass es sich hier möglicherweise um eine Beeinflussung eines Gerichts in die Wahlentscheidung der Bürger handeln könnte, dann wäre dies wieder ein Fall für Frau Faeser und Herrn Haldenwang, dem engsten Mitarbeiter und getreuen Sprachrohr von Frau Faeser, eine Beobachtung wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen einzuleiten.

Denn was verfassungsfeindlich ist und was und wie eine Opposition kritisieren darf, wird neuerdings vom Innenministerium definiert. Wer sich nicht daran hält, könnte vom Inlandsgeheimdienst beobachtet werden. Das ist die neue Demokratie, denn jeder darf alles sagen, was er will. Die Nachteile, die er davon hat, dass er Artikel 5 des Grundgesetzes wörtlich nimmt, muss er eben in Kauf nehmen.

Das Verfahren des Oberverwaltungsgerichts in Münster war sehr bemerkenswert. Formal wird damit die Rechtmäßigkeit des Handelns der Innenministerin und dem Inlandsgeheimdienst bestätigt, die Beobachtung als Verdachtsfall der AfD vorzunehmen. Die Beweisanträge, die von der AfD in der Verhandlung vor dem OVG gestellt wurden, es waren ca. 450, wurden alle zurückgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht ging offensichtlich davon aus, dass die Behauptungen des Bundesverfassungsschutzamtes bereits ausreichend waren, um eine Entscheidung zu treffen. Soweit so gut. Dass das Gericht dann eine Revision nicht zugelassen hat, zeigt, wie man mit allen Mitteln dafür sorgen wollte, dass die AfD keine Möglichkeit mehr haben sollte, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts überprüfen zu lassen.

Viele Bürger, die jetzt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster wahrnehmen, könnten auch zu der Meinung kommen, dass auch die Gerichte die Politik darin unterstützen, dass die Opposition in Deutschland endgültig ausgeschaltet wird. Das Gericht wird dies natürlich zurückweisen und auf seine Unabhängigkeit hinweisen, die eigentlich nach dem Grundgesetz auch bestehen sollte.

Soweit die Begründung des Urteils des Oberverwaltungsgericht bisher bekannt ist, wird der AfD vorgeworfen, „dass, die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind. Es besteht der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Dies stellt eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der Menschenwürdegarantie nicht zu vereinbaren ist. Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist nicht die deskriptive Verwendung eines „ethnisch-kulturellen Volksbegriffs“, aber dessen Verknüpfung mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird. Hier bestehen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für derartige diskriminierende Zielsetzungen“.

Es ist offensichtlich nicht mehr in Deutschland zulässig, eine Meinung zu vertreten, die mit der Auffassung dieser Regierung im Gegensatz steht. Es wäre für die Bürger interessant zu erfahren, wo die AfD bisher Angriffe gegen das Demokratieprinzip vorgenommen hat. Was die Bürger wahrnehmen, ist, dass dieser Partei wichtige Positionen im Bundestag vorenthalten werden und sie von den sich demokratisch nennenden Parteien systematisch ausgegrenzt werden.

Wichtig bei dem jetzt vorliegenden Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist die Feststellung des Gerichts, dass aktuell nur über die Zulässigkeit der Beobachtung der Partei als Verdachtsfall geurteilt wurde. Das Gericht hat keine Aussage dazu getroffen, ob die AfD tatsächlich eine verfassungsfeindliche Partei sei. Aber in einer Zeit vor wichtigen Parlamentswahlen geht es ja auch nicht um Fakten, sondern um eine gezielte Kampagne, die politische Opposition auszuschalten. Ob dies durch das jetzt vorliegende Urteil des Oberverwaltungsgerichts gegen das die AfD vorgehen wird, auch wenn die Revision ausgeschlossen wurde, erfolgreich ist, darf bezweifelt werden.

Denkende Bürger werden die derzeitige Entwicklung gegen die AfD als das erkennen, was sie ist und wahrscheinlich das Urteil des Gerichts zum Anlass nehmen, jetzt erst recht die AfD wählen, damit eine politische Wende in Deutschland möglich wird.



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Reaktivierung der Wehrpflicht – eine Phantomdebatte

Aktuell hat die Diskussion über die Wiederbelebung der Wehrpflicht volle Fahrt aufgenommen. Anfangs sollte erst einmal darauf hingewiesen werden, dass die Wehrpflicht gar nicht abgeschafft, sondern ausgesetzt wurde. Dieser kleine, aber sehr wichtige Unterschied ist übrigens bezeichnend für das Handeln der gegenwärtig regierenden Parteien, das seit der Frau mit dem SED-Hintergrund als FDJ-Sekretärin in Deutschland Einzug gehalten hat. Es werden rechtlich irreversible Fakten geschaffen, für die man eigentlich Grundgesetzänderungen hätte vornehmen müssen. Wenn eine Grundgesetzänderung keine Mehrheit findet, macht man es eben mit einem Trick, der allerdings mit Rechtsstaatlichkeit nur sehr schwer kompatibel sein dürfte. Es ist eben ein Unterschied, ob eine Regierungskoalition gegen die Opposition einfache Beschlüsse fasst oder ob sie auf die Mitwirkung der Opposition angewiesen ist, weil diese bei grundlegenden Veränderungen der Gesellschaft mit einzubinden ist. So war es mit der Aussetzung der Wehrpflicht, weil man über den Hebel der normativen Kraft des Faktischen eine fast nicht mehr umkehrbare Entscheidung getroffen hat. Die Wehrpflicht, um beim konkreten Fall zu bleiben, könnte von den rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich wieder aktiviert werden. Allerdings fehlen dafür mittlerweile die technischen und personellen Voraussetzungen, so dass das Aussetzen der Wehrpflicht konkret die Beendigung der Wehrpflicht zur Folge hatte. Die Kasernen wurden reduziert. Ausbilder für die Wehrpflichtigen nicht mehr vorgesehen und das technische Gerät für die notwendigen Ausbildungsabteilungen ist auch nicht mehr vorhanden.

Die derzeitige Diskussion über eine mögliche Reaktivierung der Wehrpflicht nimmt allerdings groteske Züge an. Zuerst muss die Frage gestellt werden, was die gegenwärtigen Ampelmänner – damit sind auch die Ampelfrauen, die keinesfalls besser sind, gemeint – mit der Reaktivierung der Wehrpflicht bezwecken. Geht es ihnen um den Schutz des eigenen Landes gegenüber einer Bedrohung eines konkret definierten Feindes? Werden Soldaten benötigt, um sich an den teilweise durch den Westen mit inszenierten Kriegen in der Welt beteiligen zu können oder ist das eine Folge der großspurigen Feststellung, dass die Verteidigung Israels „Staatsräson“ sei? Wenn man das Gerede von der „Staatsräson“ ernst nehmen würde und nicht als hohles Geschwätz abtut, dann bedeutet dies, dass deutsche Staatsbürger an einen bewaffneten Krieg teilnehmen müssen, um Israel zu unterstützen. Dabei könnten sie auch ihr Leben verlieren. Nachdem das Interesse an der Bundeswehr bei vielen jungen Männern erheblich nachgelassen hat, weil sie sich natürlich fragen, für was und für wen sollen sie ihr Leben einsetzen, wenn das Eintreten für den eigenen Staat nationalistisch ist, scheint man sich wieder an die Wehrpflicht zu erinnern. Mit den Wehrpflichtigen kann wenigstens auch eine Entlastung für die Berufs- und Zeitsoldaten erfolgen, so dass das Potential für den ausländischen Kriegseinsatz gestärkt wird.

Weiter ist zu fragen, ob es den Politikern, die jetzt über die Wehrpflicht reden, wirklich um eine Wehrpflicht, also die Verteidigungsfähigkeit des Landes geht oder ob unter der Bezeichnung „Wehrpflicht“ ganz was anderes gemeint ist. Wenn plötzlich gesagt wird, die Jugend müsse bereit sein, für die Gesellschaft etwas zu tun und man dann meint, sie sollten sich für einen allgemeinen sozialen Dienst für ein Jahr bereit erklären, dann könnten böse Menschen auch denken, dass hier eine Verstärkung für den Kampf gegen die alternde Gesellschaft unternommen werden soll, weil man erkannt hat, dass man mit dem zunehmenden Problem der Pflege alternden Menschen nur noch durch eine Zwangsverpflichtung von Pflegekräften eine Lösung findet. So ganz nebenbei wird damit auch das zunehmende Problem entschärft, dass durch die gegenwärtige zerstörende Wirtschaftspolitik der Parteien in der Regierung immer weniger Arbeitsplätze in der Wirtschaft benötigt werden, so dass durch eine „Sozialpflicht“ auf dem Arbeitsmarkt eine gewisse Entlastung erreicht werden könnte. Die Behauptung, dass ein soziales Pflichtjahr zum besseren Miteinander in der Gesellschaft beiträgt, scheint ein Märchen zu sein. Hier sind vielmehr die Politiker gefragt, die endlich aufhören sollten, die Gesellschaft zu spalten, indem ständig aufrufen, gegen dies oder das Rückgrat zu zeigen.

Völlig abwegig ist jedoch die Forderung, dass bei einer Einführung der Wehrpflicht auch die Frauen gleichberechtigt einbezogen werden müssen. Hier zeigt sich der Irrsinn in den Gedankengängen einiger Politiker, die offensichtlich nicht begriffen haben oder nicht begreifen wollen, dass es zwischen Männern und Frauen eben doch wesentliche Unterscheidungen gibt, die eine Gleichmacherei beider Geschlechter zu einer Ungleichbehandlung führen. Bisher sind es die Frauen, die in der Lage sind, Kinder gebären zu können, sofern sie es wollen. Insofern sind Frauen gegenüber ihren männlichen Geschlechtsgenossen benachteiligt, als allein die Schwangerschaft neun Monate ihres Lebens in Anspruch nimmt. Die Väter des Grundgesetzes haben dieses Naturgesetz bei der Gesetzgebung berücksichtigt und deshalb eine Wehrpflicht für Frauen nicht vorgesehen. Vielleicht ist diese Tatsache den derzeitigen links-woken Politikern nicht mehr geläufig, weil sie davon ausgehen, dass es keine Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt.

Aktuell wäre es besser, wenn die Politiker erst einmal nachdenken würden, bevor sie die Bürger mit unausgegorenen Gedankengängen verunsichern.

Vielleicht sollten die Politiker erst einmal dafür sorgen, dass die Bundeswehr wieder einsatzfähig ist und die personellen und technischen Voraussetzungen in Ordnung gebracht worden sind. Die Diskussion zur Wehrpflicht lenkt nur davon ab, dass derzeitig noch nicht einmal die Mindestvoraussetzungen für die Truppe vorhanden sind, die die Soldaten zurecht erwarten dürften und die für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr notwendig sind. Darüber hinaus wäre es zwingend erforderlich, dass vor der Reaktivierung der Wehrpflicht den jungen Menschen, die dann ihren Dienst bei der Bundeswehr verrichten sollen, gesagt wird, für was und für wen sie gegebenenfalls ihr Leben opfern sollen. Die Staatsräson sollte sich jedenfalls ausschließlich auf unser eigenes Vaterland beziehen.