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Schützt der Verfassungsschutz unsere Verfassung oder trägt er mit zur Demontage der Verfassung bei? Oder wird der Verfassungsschutz selbst von politischen Kreisen mißbraucht?

Unmittelbar vor bevorstehenden Wahlen wird den Bürgern jetzt im öffentlich rechtlichen Rundfunk und in der Sächsischen Zeitung mitgeteilt, daß der Verfassungsschutz in Sachsen davon ausgeht, daß die größte Oppositionspartei in Sachsen, die AfD, verfassungsfeindlich sei. Sie werde jetzt mit geheimdienstlichen Methoden beobachtet. Allerdings darf der Verfassungsschutz in Sachsen eine solche Behauptung in der Öffentlichkeit gar nicht erheben, da dies nur dann zulässig wäre, wenn die Behauptung der Verfassungsfeindlichkeit auch bewiesen wäre. So wird eine Partei vor wichtigen Wahlen öffentlich diffamiert, ohne sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit rechtlichen Mitteln dagegen wehren zu können. So langsam kann man wirklich an diesem Rechtsstaat zweifeln.

Dem unbedarften Bürger stellen sich aber weitere Fragen, auf die er mit Sicherheit von den derzeitig „staatstragenden“ Organen keine Antwort erhalten wird.

Was ist verfassungsfeindlich? Bisher bin ich immer davon ausgegangen, daß dies dann zutrifft, wenn eine Gruppe oder eine Partei – wie seinerzeit die Grünen, die mit dem Kommunistischen Bund Westdeutschlands zusammen gearbeitet hatten – die Verfassung (eigentlich haben wir keine, sondern nach wie vor ein Grundgesetz, das Verfassungsrang hat), mit allen Mitteln zerstören wollen.

Andere Meinungen, die zwar für bestimmte Parteien nicht akzeptabel sein mögen, müssen in einer demokratischen Gesellschaft hingenommen werden. Grenzen gibt es natürlich, wenn andere Personen verunglimpft werden oder wenn strafrechtlich relevante Äußerungen getätigt werden, die das Gemeinwesen erheblich tangieren. Hier gibt es ordentliche Gerichte, die eingeschaltet werden können und ggf. auch eingeschaltet werden müssen.

Es ist allerdings rechtlich sehr problematisch, nämlich dann wenn Gruppen in der Gesellschaft ohne rechtliche Grundlage eine bestimmte Denkweise und eine bestimmte Sprache verlangen und alles was ihnen selbst mißliebig ist, als rechtsradikal, rassistisch , antiphobisch und sonst wie krank hinstellen. Dann kann man sehr schnell einer Person oder einer Partei, die es ablehnt, einen sprachlichen Genderunfug, der den Bürgern regelrecht diktatorisch eingehämmert wird, mitzumachen, unterstellen, sie gebrauche Begrifflichkeiten, die menschenverachtend  etc. seien. Auch wenn jemand die Auffassung vertreten sollte, er hielte das Gebilde EU keinesfalls für erstrebenswert, weil es erstens nicht dem Geist der ursprünglichen europäischen Gedanken entspräche und zweitens immer mehr die ursprünglichen Vereinbarungen z.B. bei der Währung mißachte, kann dies nicht als nationalistisch und rassistisch hingestellt werden.  Es ist wohl das Recht eines jeden Bürgers für sich in Anspruch zu nehmen, den Wunsch zu haben, daß er auch zukünftig davon ausgehen darf, daß sein eigenes Land nicht aufgelöst wird und in ein anderes staatliches Gebilde ohne Volksabstimmung eingeordnet wird.

Auch nach gründlichem Studium des Parteiprogramms der AfD konnte ich keine staatsfeindliche Tendenz erkennen. Was erkennbar ist, ist die Feststellung, daß mittlerweile die etablierten Parteien meinen, in einer Absolutheit bestimmen zu wollen, was die Bürger als richtig und falsch anzusehen haben. Personen, die sich dem allgemeinen Mainstream entgegenstellen, werden in eine rechte Ecke gestellt, so daß ihre berufliche und gesellschaftliche Stellung erheblich gefährdet wird.

Wenn die AfD verfassungsfeindlich sein sollte, dann sollte das Verfassungsgericht angerufen werden, um diese Partei zu verbieten. Die Diskreditierung einer demokratisch gewählten Partei im Zusammenhang mit unmittelbar bevorstehenden Wahlen ist kein demokratisches Handeln, sondern könnte auch als eine Art Verleumdungskampagne angesehen werden. Wenn ein solches Verfahren in Polen oder einem anderen Land erfolgen würde, gäbe es einen Aufschrei der doch so besonders hervorgehobenen „westlichen Wertegemeinschaft“. Gelten bei uns andere Maßstäbe?

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Eine Kulturwissenschaftlerin spricht von einer Restlaufzeit bei Menschen

Im Deutschlandfunk wurde am 3.1.2021 die Kulturwissenschaftlerin Eva Horn zum Thema, wie sich die Menschen auf zukünftige Katastrophen einstellen, bzw. vorbereiten, interviewt.

Im Zusammenhang mit der Frage, warum die Bürger einer Gesellschaft möglicherweise bevorstehende Katastrophen gedanklich verdrängen, so daß keine entsprechende Vorsorge getroffen wird, wies Eva Horn auf die (sogenannte) Klimakatastrophe hin und führte aus, daß erst Greta kommen mußte, um den Bürgern regelrecht einzubläuen, daß die Klimakatastrophe bereits ihre Auswirkungen zeigt. Es erstaunt, daß eine Wissenschaftlerin unreflektiert eine Mainstream-Auffassung übernimmt und diese als eigene wissenschaftliche Erkenntnis gegenüber der Öffentlichkeit formuliert.

An dieser Stelle soll nicht auf die Frage eingegangen werden, welche Ursache die zur Zeit zu beobachtende Klimaveränderung hat. Auch hier gibt es eine herrschende Meinung, die keinesfalls auch von seriösen Wissenschaftlern unbestritten ist.

Wenn sich die Kulturwissenschaftlerin Horn jedoch mit der Genesis des Greta-Hype wissenschaftlich beschäftigt hätte, dann wäre sie auf die gleichen Primär-Quellen gestoßen, wie der Verfasser dieser Zeilen. Bereits drei Jahre bevor Greta überhaupt in Erscheinung gebracht wurde, erfolgte ein Aufruf mit den identischen Formulierungen, die dann der Greta in den Mund gelegt wurden. Diese Zeilen stammen allerdings von Leuten, die nach den Worten von Eva Horn auch bereits eine sehr begrenzte Restlaufzeit vor sich hatten, weil sie dem politischen Establishments um Gore und anderen entstammten und durch eine professionell aufgestellte Organisation weltweit in Umlauf gebracht wurden. Es lohnt sich, diesen Aufruf aus dem Jahr 2015 der amerikanischen Organisation Clima-Strike näher zu betrachten.

Leider muß man immer wieder feststellen, daß wissenschaftlich dann nicht sauber gearbeitet wird, wenn es darum geht, unter dem Deckmantel von Wissenschaftlichkeit den Bürgern eine bestimmte ideologisch vorbestimmte Meinung in das Bewußtsein einzuhämmern. Zur Wissenschaftlichkeit gehört, daß ich keine nicht validen Informationen verbreite, ohne selbst zumindest den Versuch unternommen zu haben, die zitierten Quellen zu verifizieren. Im vorliegenden Fall hätte es dafür noch nicht einmal ein jahrelanges Nachforschen nach den relevanten Quellen bedurft.

Am schlimmsten bei dem Interview mit der Kulturwissenschaftlerin Eva Horn muß aber die menschenverachtende Formulierung der Restlaufzeit für die Lebenszeit eines Menschen angesehen werden. Es erstaunt sehr, daß eine Kulturwissenschaftlerin sich einer solchen Diktion bedient. Was hätte sie wohl gesagt, wenn eine gleiche Formulierung von einem Vertreter der AfD erfolgt wäre? Der Verfasser dieser Zeilen ist davon überzeugt, daß die Qualität jedes Menschen nicht nach dessen möglicher Restlaufzeit zu bewerten ist. Dabei sollte auch bedacht werden, daß die Restlaufzeit eines jungen Menschen sehr schnell beendet werden kann. Im Übrigen hängt die Restlaufzeit eines Menschen nicht an dem bisher erreichten Alter ab. Auch die Wirksamkeit für die Gesellschaft eines Menschen wird nie nach Jahren bemessen. Diese Erkenntnis sollte gerade eine Kulturwissenschaftlerin haben. Von dieser Wissenschaft sollte man doch mehr Empathie und humanistisches Denken erwarten dürfen.