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Wenn zwei das Gleiche tun ist es nicht Dasselbe – Streit um den Rundfunk in Polen

Ein gewichtiges Thema in den Printmedien, aber auch im Rundfunk- und Fernsehen ist der Streit um den Rundfunk in Polen. Das polnische Parlament hat am vergangenen Mittwoch mehrheitlich beschlossen, daß künftig in Polen nur noch dann Rundfunklizenzen an Ausländer vergeben werden, wenn diese ihren Sitz, das heißt Firmensitz oder persönlichen Wohnsitz, in Polen haben. Zusätzlich wurde beschlossen, daß der Lizenznehmer nicht von Dritten abhängig sein darf. Konkret bedeutet dies, daß nicht über eine Schein- oder sognannte Strohfirma doch ein fremder Einfluß ausgeübt wird.

Allein, weil die nationalkonservative PiS diesen Gesetzentwurf in das Parlament eingebracht hat und im Parlament durchsetzen konnte, ist für viele dieser Gesetzentwurf ein Angriff auf die Pressefreiheit und eine typische Ausschaltung jeglicher Meinungsvielfalt in Polen.

Besonders die USA haben durch ihren Außenminister Antony Blinken zum Ausdruck gebracht, daß man „tief beunruhigt“ über das polnische Vorgehen sei und hält die polnische Regelung für inakzeptabel. Es ist nicht überraschend, ja es wäre eine Überraschung, wenn es nicht so wäre, daß die EU sich der Kritik der USA anschließt.

Der Ordnung halber muß darauf hingewiesen werden, daß der Gesetzentwurf nach der Verabschiedung im polnischen Parlament nun auch noch vom polnischen Senat, der zweiten Kammer, verabschiedet werden muß. Im Senat besteht die Möglichkeit, daß noch Änderungen des vorliegenden Gesetzestextes beschlossen werden.

Es ist durchaus bemerkenswert, daß in der letzten Zeit besonders die Länder des früheren sogenannten Ostblocks verstärkt darauf hinweisen, daß sie ihre eigene Souveränität nicht von der EU oder anderen Staaten einschränken lassen wollen. Die EU versucht immer mehr, ihren politischen Einfluß auf die Mitgliedsstaaten zu erweitern, obwohl es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Im Gegensatz zu Staaten wie die Bundesrepublik Deutschland, die seit der Kanzlerschaft Merkel immer mehr von ihrer Souveränität ohne Zustimmung des Volkes an die EU, die gar kein eigenständiger Staat ist, abgibt, scheinen Staaten wie Polen und Ungarn darauf hinzuweisen, daß es keinen Staat Europa gibt und Brüssel nicht das Recht hat, sich in interne Angelegenheiten anderer souveräner Staaten einzumischen. Insofern ist es auch logisch und konsequent, wenn Polen jetzt durch eigene Gesetze festlegt, wie es seine eigenen Angelegenheiten selbst regelt. Dies ist kein antidemokratisches Verhalten, solange das Parlament den Vorlagen der Regierung folgt und die Gesetzesvorlagen mehrheitlich beschließt. Undemokratisch ist es, wenn Staaten oder Organisationen, wie z. B. die EU, meinen Einfluß in innerpolitische Entscheidungen  anderer Staaten nehmen zu können.

Losgelöst von dem politisch aufgeheizten Klima über das vermeintlich pressefeindliche Verhalten von Polen, im Zusammenhang mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz, sollte doch einmal die Frage sachlich gedanklich betrachtet werden, ob es so unangemessen und falsch sei, wenn ein Land verlangt, selbst darüber zu entscheiden, welche ausländischen Rundfunk- und Fernsehsender im eigenen Land tätig sind. Um jegliches Mißverständnis zu vermeiden, alle ausländischen Sender haben die Möglichkeit, ihre Programme so zu senden, daß sie weltweit von Bürgern anderer Staaten empfangen werden können. Es geht also ausschließlich darum, inwieweit sie im Ausland mit eigenen Sendeeinrichtungen, Personal etc. tätig sein können und auf Frequenzen senden, die dem jeweiligen Land gehören, bzw. diesem zugeordnet sind. Besonders problematisch wird es dann, wenn ausländische Einrichtungen bewußt Inhalte und Meinungen durch eine gezielte Indoktrination in einem anderen Land verbreiten wollen, die dort gesellschaftspolitisch nicht akzeptiert werden. Es muß jeder Gesellschaft selbst überlassen bleiben, ob sie sich z. B. von einer expliziten identitätspolitischen Ideologie abgrenzen will, sofern dies im eigenen Land politischer Konsens ist. Gleiches gilt, ob ein Land für sich Homosexualität zum Maßstab der Moralvorstellung machen will oder nicht. Insofern ist es auch nicht überraschend, daß die gegenwärtige Beschlußlage bezüglich der Rundfunklizenzen einen amerikanischen Sender betrifft, der zudem noch in den Niederlanden mit einer vermeintlichen eigenen Firma, aber mit direkter Abhängigkeit des Mutterunternehmens in den USA ist, auftritt. Gerade die USA sind von sich so fest überzeugt, anderen Völkern ihre Wertvorstellungen vermitteln zu müssen, obwohl diese Vorstellungen keineswegs von anderen immer geteilt werden. Es wäre besser, wenn sie erst einmal im eigenen Lande dafür sorgen, daß die massiven gesellschaftlichen Gegensätze ausgeglichen werden und die Minderheiten in den USA so akzeptiert würden, wie man es immer von anderen verlangt. Eine ähnliche Entwicklung kann auch im Verhältnis des Westens gegenüber Rußland beobachtet werden. Auch hier wird massiv versucht, die sogenannten westlichen Werte der russischen Bevölkerung zu „vermitteln“, wobei man für sich natürlich das Recht in Anspruch nimmt, alle anderen Länder mit den eigenen Vorstellungen, beglücken zu müssen. Man ist dann erstaunt, wenn andere eben nicht das nicht mehr vorhandene Familienbild der westlichen Wertegemeinschaft übernehmen wollen, sondern nach wie vor von Vater, Mutter und Kind ausgehen.

Aber es gibt noch einen anderen Aspekt, der bei der derzeitigen Diskussion in keiner Weise vermittelt wird. Auch die Bundesrepublik Deutschland nimmt für sich das Recht in Anspruch, selbst zu entscheiden, welche Rundfunk- und Fernsehsender in Deutschland eine Sendelizenz erhalten. Darüber hinaus hat Deutschland das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen (Europaratskonvention)  vom 5. Mai 1989, geändert am 9. September 1998, in Kraft getreten am 1. März 2002 als nationales Recht übernommen. Diese Konvention beschreibt genau das, was jetzt von Polen beschlossen wurde. Auch die europäische Konvention beschreibt explizit, daß ausländische Sender in dem jeweiligen Land, indem sie sich niederlassen wollen, auch tatsächlich ihren Sitz haben müssen. Ferner wird sehr klar verlangt, daß sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, indem sie tätig werden wollen, halten müssen. Insofern ist die jetzt geführte Diskussion, die sehr stark eine negative Stimmung gegen Polen aufbaut, unverständlich.

Wie gerade auch von Deutschland mit unterschiedlichem Maß an das Problem herangegangen wird, kann man an dem offensichtlich nicht genehmigungsfähigen Antrag des Russischen Senders RT Deutsch erkennen. Dieser russische Sender hat eine Sendelizenz für Deutschland beantragt und hat seinen Sitz in Deutschland begründet. Deutschland beruft sich hier auf den im eigenen Lande geltenden Rundfunkstaatsvertrag und verweigert dem russischen Sender die Lizenz. Im Rundfunkstaatsvertrag heißt es: „Eine Zulassung darf nicht erteilt werden an juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Kirchen und Hochschulen, an deren gesetzliche Vertreter und leitende Bedienstete sowie an politische Parteien und Wählervereinigungen. Gleiches gilt für Unternehmen, die im Verhältnis eines verbundenen Unternehmens im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes zu den in Satz 1 Genannten stehen. Die Sätze 1 und 2 gelten für ausländische öffentliche oder staatliche Stellen entsprechend“.

Wir wollen nicht hoffen, daß das Recht nur einseitig gilt, nämlich dann, wenn die westliche Wertegemeinschaft ihre Botschaften in die ihrer Meinung nach nicht weltoffenen Länder verbreiten will, wenn dies in umgekehrter Richtung ebenfalls in Anspruch genommen wird, beruft man sich auf die bestehende Rechtsgrundlage.

Wie heißt es in einem allgemeinen Ausspruch: Wenn zwei das Gleiche tun ist es nicht dasselbe! Man darf dann aber auch nicht überrascht sein, wenn andere dieses Spiel nicht mitspielen.

 

 

 

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Schützt der Verfassungsschutz unsere Verfassung oder trägt er mit zur Demontage der Verfassung bei? Oder wird der Verfassungsschutz selbst von politischen Kreisen mißbraucht?

Unmittelbar vor bevorstehenden Wahlen wird den Bürgern jetzt im öffentlich rechtlichen Rundfunk und in der Sächsischen Zeitung mitgeteilt, daß der Verfassungsschutz in Sachsen davon ausgeht, daß die größte Oppositionspartei in Sachsen, die AfD, verfassungsfeindlich sei. Sie werde jetzt mit geheimdienstlichen Methoden beobachtet. Allerdings darf der Verfassungsschutz in Sachsen eine solche Behauptung in der Öffentlichkeit gar nicht erheben, da dies nur dann zulässig wäre, wenn die Behauptung der Verfassungsfeindlichkeit auch bewiesen wäre. So wird eine Partei vor wichtigen Wahlen öffentlich diffamiert, ohne sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit rechtlichen Mitteln dagegen wehren zu können. So langsam kann man wirklich an diesem Rechtsstaat zweifeln.

Dem unbedarften Bürger stellen sich aber weitere Fragen, auf die er mit Sicherheit von den derzeitig „staatstragenden“ Organen keine Antwort erhalten wird.

Was ist verfassungsfeindlich? Bisher bin ich immer davon ausgegangen, daß dies dann zutrifft, wenn eine Gruppe oder eine Partei – wie seinerzeit die Grünen, die mit dem Kommunistischen Bund Westdeutschlands zusammen gearbeitet hatten – die Verfassung (eigentlich haben wir keine, sondern nach wie vor ein Grundgesetz, das Verfassungsrang hat), mit allen Mitteln zerstören wollen.

Andere Meinungen, die zwar für bestimmte Parteien nicht akzeptabel sein mögen, müssen in einer demokratischen Gesellschaft hingenommen werden. Grenzen gibt es natürlich, wenn andere Personen verunglimpft werden oder wenn strafrechtlich relevante Äußerungen getätigt werden, die das Gemeinwesen erheblich tangieren. Hier gibt es ordentliche Gerichte, die eingeschaltet werden können und ggf. auch eingeschaltet werden müssen.

Es ist allerdings rechtlich sehr problematisch, nämlich dann wenn Gruppen in der Gesellschaft ohne rechtliche Grundlage eine bestimmte Denkweise und eine bestimmte Sprache verlangen und alles was ihnen selbst mißliebig ist, als rechtsradikal, rassistisch , antiphobisch und sonst wie krank hinstellen. Dann kann man sehr schnell einer Person oder einer Partei, die es ablehnt, einen sprachlichen Genderunfug, der den Bürgern regelrecht diktatorisch eingehämmert wird, mitzumachen, unterstellen, sie gebrauche Begrifflichkeiten, die menschenverachtend  etc. seien. Auch wenn jemand die Auffassung vertreten sollte, er hielte das Gebilde EU keinesfalls für erstrebenswert, weil es erstens nicht dem Geist der ursprünglichen europäischen Gedanken entspräche und zweitens immer mehr die ursprünglichen Vereinbarungen z.B. bei der Währung mißachte, kann dies nicht als nationalistisch und rassistisch hingestellt werden.  Es ist wohl das Recht eines jeden Bürgers für sich in Anspruch zu nehmen, den Wunsch zu haben, daß er auch zukünftig davon ausgehen darf, daß sein eigenes Land nicht aufgelöst wird und in ein anderes staatliches Gebilde ohne Volksabstimmung eingeordnet wird.

Auch nach gründlichem Studium des Parteiprogramms der AfD konnte ich keine staatsfeindliche Tendenz erkennen. Was erkennbar ist, ist die Feststellung, daß mittlerweile die etablierten Parteien meinen, in einer Absolutheit bestimmen zu wollen, was die Bürger als richtig und falsch anzusehen haben. Personen, die sich dem allgemeinen Mainstream entgegenstellen, werden in eine rechte Ecke gestellt, so daß ihre berufliche und gesellschaftliche Stellung erheblich gefährdet wird.

Wenn die AfD verfassungsfeindlich sein sollte, dann sollte das Verfassungsgericht angerufen werden, um diese Partei zu verbieten. Die Diskreditierung einer demokratisch gewählten Partei im Zusammenhang mit unmittelbar bevorstehenden Wahlen ist kein demokratisches Handeln, sondern könnte auch als eine Art Verleumdungskampagne angesehen werden. Wenn ein solches Verfahren in Polen oder einem anderen Land erfolgen würde, gäbe es einen Aufschrei der doch so besonders hervorgehobenen „westlichen Wertegemeinschaft“. Gelten bei uns andere Maßstäbe?