Kategorien
Aktuell

Frank-Walter Steinmeier erklärt seine Bereitschaft für eine zweite Amtszeit

Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erklärte am 28.5.2021 in einer öffentlichen Erklärung in eigener Sache, daß er sich ein zweites Mal zur Wahl des Bundespräsidenten zur Verfügung stellen möchte. Die nächste Wahl findet am 13.2.2022 statt. Zur Begründung erklärt der Bundespräsident, daß er auch weiterhin Deutschland nach der Pandemie begleiten möchte, so daß man daraus entnehmen könnte, daß Steinmeier davon ausgeht, daß auch nach dem Februar 2022 eine besondere Situation aufgrund der Corona-Pandemie bestehen würde.

Jetzt ist zu Recht zu fragen, warum dies eine besondere Begründung für eine Fortsetzung der Amtszeit des Bundespräsidenten ist, denn grundsätzlich steht es jedem Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland frei, für eine zweite Amtszeit zu kandidieren.

Die Pandemie hat auch in der Vergangenheit keinen Hinweis gegeben, daß sich Deutschland in einer außergewöhnlichen politischen Notlage befunden hat, die ein Eingreifen des Bundespräsidenten hätte erforderlich werden lassen. Ein solches Eingreifen des Bundespräsidenten wäre verfassungsrechtlich auch nur dann zulässig gewesen, wenn die Regierung nicht mehr handlungsfähig gewesen wäre oder wenn sie die Pandemie mißbraucht hätte, um besondere Notstandsgesetze durchzusetzen, die auf den Widerspruch des Bundespräsidenten gefallen wären. In einem solchen Fall hätte der Bundespräsident durch Nichtunterzeichnung des seiner Meinung nach verfassungswidrigen Gesetzes die Regierung an ihrem Tun hindern können.

Aber trotz aller Kritik an dem Handeln der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Pandemie, waren die Entscheidungen der Regierung vielleicht grenzwertig, aber nicht vorsätzlich verfassungswidrig. Insofern scheint es auch nicht besonders notwendig zu sein, daß der bisherige Bundespräsident nur wegen der bisherigen Corona-Pandemie weiter im Amt bleiben sollte.

Die etablierten Parteien im Bundestag haben sich wohlwollend zur erneuten Kandidatur von Frank-Walter Steinmeier geäußert. Allerdings wiesen die CDU und die CSU darauf hin, daß eine Entscheidung erst nach der Bundestagswahl getroffen werden sollte, weil man dann auch die Zusammensetzung der Bundesversammlung kennt, die den Bundespräsidenten wählt. Die AfD erklärte als einzige im Bundestag vertretene Partei ihre Ablehnung gegen eine erneute Kandidatur des derzeitigen Bundespräsidenten. Sie wies darauf hin, daß dieser der AfD immer ablehnend gegenüber gestanden hat und dies – obwohl er als Bundespräsident parteipolitisch neutral sein sollte – massiv in der Öffentlichkeit zum Ausdruck gebracht hat. Es ist auch nicht bekannt, daß der Bundespräsident jemals darauf hingewiesen hätte, daß es doch sehr fragwürdig sei, die größte Oppositionspartei im Bundestag aus dem Bundestagspräsidium auszugrenzen.

Bleibt jetzt die Frage, nach welchen Kriterien sollte eine Meinung für oder gegen eine erneute Wiederwahl erfolgen.

Da ist der Zeitpunkt der Erklärung des Bundespräsidenten: Ohne eine besondere Notwendigkeit, bereits jetzt eine mögliche Wiederwahl in die Diskussion einzuführen, fällt diese Erklärung direkt in den Wahlkampf der Parteien zum neuen Bundestag, der am 26.9.2021 gewählt wird. Vom September 2021 bis zum Februar 2022 liegen immerhin noch vier Monate, so daß in dieser Zeit die Frage der Kandidatur hinreichend hätte diskutiert werden können, zumal dann auch die Zusammensetzung der Bundesversammlung vorliegen würde. Die Ankündigung der Bereitschaft zur erneuten Kandidatur kann deshalb auch als eine Wahlbeeinflussung der Bundestagswahl gesehen werden. Einzelne Parteifunktionäre könnten die Erklärung von Steinmeier als Aufforderung sehen, bestimmte Wählergruppen besonders zur Wahl des Bundestages aufzufordern, weil mit ihrer Stimmabgabe indirekt auch die Zusammensetzung der Bundesversammlung verbunden ist. Insofern ist die Erklärung des Bundespräsidenten zum derzeitigen Zeitpunkt mindestens als unglücklich zu bezeichnen.

Ein weiterer Gesichtspunkt für eine Entscheidung, ob eine Wiederwahl unterstützt werden sollte, ist die Würdigung des bisherigen Verlaufs der Präsidentschaft. Positiv zu werten ist die Tatsache, daß die bisherige Amtszeit so unauffällig gewesen ist, daß die meisten Bürger keinen Grund hatten, mit Sorgen auf die Präsidentschaft blicken zu müssen. Negativ zu werten ist, daß fundamentale Erklärungen des Präsidenten, die über seine Präsidentschaft hinaus im besonderen Bewußtsein der Bevölkerung verbleiben, nicht erkennbar sind. Vielleicht kann dies ja noch bis zum Ende der Amtszeit geschehen.

Es gibt aber einen gewichtigen Grund, diesen Bundespräsidenten nicht mehr für eine erneute Wahl zu unterstützen. Unter der Federführung von Frau Merkel, die in der Geschichte wahrscheinlich als die Kanzlerin eingehen wird, die sich mehr um die Interessen anderer Länder, als um das des eigenen Landes gekümmert hat, hat die EU eine Schuldenfinanzierung von 750 Milliarden Euro vorgesehen, und dies als Corona-Aufbaufond betitelt. Entgegen der vertraglichen Festlegungen der Länder in Europa, wonach die EU keine eigenen Schulden aufnehmen und erst recht nicht Gelder zu Lasten anderer Mitgliedsländer umverteilen darf, hat die Bundesregierung dieses „Gesetz zum Finanzierungssystem der Europäischen Union bis 2027“ im Bundestag entscheiden lassen. Natürlich erfolgte dies wie immer: Die Parteiführungen gaben das Signal, die Abgeordneten hoben ihre Hand, ohne die Folgen ihrer Entscheidung zu bedenken. Nur eine Fraktion stimmte gegen diesen Beschluß. Eine noch von dem Gründer der AfD, Prof. Lucke, eingereichte Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht wurde eingereicht. Der Bundespräsident wollte dieses Gesetz nach erfolgtem Beschluß des Bundestages unverzüglich unterzeichnen, obwohl erhebliche rechtliche Bedenken bestanden und noch bestehen. Im Rahmen eines angestrengten Eilverfahrens wurde dem Bundespräsidenten vom Verfassungsgericht die Unterzeichnung untersagt. Nachdem das Verfassungsgericht die Entscheidung im Rahmen der Eilentscheidung aufgehoben hat (Az. 2BvR 547/21), allerdings darauf hinwies, daß damit keine Entscheidung in der Hauptsache erfolgt sei, sah sich der Bundespräsident sofort veranlaßt, dieses Gesetz zu unterzeichnen, so daß Deutschland jetzt bis zum Jahr 2027 mit einem erheblichen Risiko belastet ist. Die EU konnte wieder einen Bruch der ursprünglichen Verträge vornehmen. Eigentlich wäre es Angelegenheit des Bundespräsidenten gewesen, eine eigene Rechtsprüfung sorgfältig vorzunehmen, bevor er das Gesetz unterzeichnet. Die offensichtlich eilfertige Vollziehung eines höchst fragwürdigen Beschlusses des Bundestages durch den Bundespräsidenten wird von vielen Juristen als fragwürdig angesehen. Hätte der Bundespräsident nicht erst einmal die Entscheidung des Verfassungsgerichts in der Hauptsache abwarten sollen? Allein dieses Vorgehen qualifiziert den Bundespräsidenten nicht, eine weitere Amtsperiode anzustreben.

Es wird interessant sein, wie sich die Ankündigung des Bundespräsidenten zur Kandidatur einer zweiten Amtszeit auf den laufenden Bundestagswahlkampf auswirken wird.

 

 

 

 

Kategorien
Aktuell

Wußte Herr Spahn von dem Maskenlobyismus?

Als unbedarfter Bürger, der seine Informationen im wesentlichen aus Verlautbarungen der öffentlich-rechtlichen Medien, von Zeitungen und nicht zuletzt aus den modernen Medien des Internets, die in vielen Fällen präzise und vor allen Dingen aktuell sind, bezieht, kann man schon sehr erstaunt über den sich abzeichnenden Maskenskandal sein.

Einige Namen, natürlich die der beiden Hauptverursacher dieses Skandals, nämlich den ehemaligen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein (CSU) und Nikolaus Löbel, einem sogenannten Hinterbänkler im Bundestag der CDU, sind der Öffentlichkeit über Rundfunk und Fernsehen bekanntgegeben worden. Weiter soll nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 5.3.2021 auch der CDU Abgeordnete Hans-Jürgen Irma untere Verdacht stehen, ebenfalls an der Beschaffung von Masken beteiligt gewesen zu sein.

Dann wurden die Bürger aus Rundfunk und Presse darüber informiert, daß sich der Fraktionsvorsitzende der CDU Brinkhaus sehr deutlich zu dem Sachverhalt geäußert und das Verhalten der betroffenen Abgeordneten massiv verurteilt hat. Er forderte die beiden eindeutig betroffenen Abgeordneten auf, ihre Ämter niederzulegen und aus dem Bundestag auszuscheiden. Abgesehen davon, daß das Niederlegen eines Abgeordnetenmandats nur von dem Abgeordneten selbst oder aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung möglich ist, erklärte der ehemalige Abgeordnete Löbel mittlerweile sein Ausscheiden aus dem Bundestag. Dr. Nüßlin ist zwar von allen Ämtern zurückgetreten, will aber als Abgeordneter im Bundestag bis zum Ende der Legislaturperiode bleiben.

Auch der Ministerpräsident Söder (CSU) gab eine Erklärung zu dem Skandal ab und äußerte sich ähnlich wie sein CDU Kollege Brinkhaus.  Bei beiden Politikern kann man annehmen, daß sie von dem Verhalten ihrer Fraktionskollegen mehr als betroffen waren. Allerdings sind beide auch – verständlicherweise – hoch besorgt, daß der Skandal Einfluß auf das Wahlverhalten der Bürger nehmen könnte.

Wer sich bisher – jedenfalls in der Öffentlichkeit – zu dem Skandal nicht äußerte, war – wie so oft – die alternativlose Kanzlerin, Frau Merkel. Als Bürger sollte man annehmen, daß doch in erster Linie die Kanzlerin daran interessiert sein müßte, sich mit einem solchen Skandal – noch dazu unmittelbar vor wichtigen Wahlen – zu befassen. Fühlt sich Frau Merkel bereits so abgehoben, daß sie sich mit solchen „Niederungen“ der Politik gar nicht mehr befassen muß oder zeigt dies wieder einmal, daß sich Frau Merkel für alles interessiert, nicht aber wie man die Interessen der eigenen Mitbürger in Deutschland vertritt. Im Gegensatz zur englischen Königin, die es sich leisten kann, ja leisten muß, zu bestimmten Fragen einfach keine Stellung zu beziehen, ist die alternativlose Kanzlerin in Deutschland keine Königin, auch wenn ihr einige ihrer journalistischen Hofschranzen gern diesen Status andichten möchten.

Frau Merkel schweigt, so daß sich jeder Bürger seinen eigenen Reim daraus machen kann und auch machen sollte!

Aber es gibt noch eine weitere Figur in dieser Schmierenkomödie, denn als solche könnte man geneigt sein, den ganzen Maskenskandal auch zu nennen. Was ist eigentlich mit dem Gesundheitsminister, der doch – so stellt sich es der Bürger vor – wissen müßte, wo und wie Schutzmasken beschafft werden? Gerade weil dieses Thema doch auch gezeigt hat, daß von der angedichteten überirdischen Organisationsfähigkeit des Herrn Gesundheitsministers nicht mehr viel zu erkennen ist. Wußte dieser nichts von den „Hilfsmaßnahmen“ seiner Fraktionskollegen? Wie im Leben immer, gibt es auch hier zwei Möglichkeiten der Betrachtung und der Bewertung: Entweder wußte Herr Spahn nichts, dann wirft dies kein gutes Licht auf den Informationsgrad eines Ministers gerade auf einem Gebiet, das zur Zeit bei ihm die höchste Priorität haben müßte. Das Problem der Beschaffung der Masken gehörte ja zu den Grundproblemen dieser Regierung. Bei Beschaffungsaktionen von wichtigen Gütern für die Bürger hat die Regierung immer  viele Gründe, warum diese Güter nicht oder nicht in ausreichendem Maß beschafft werden konnten. Oder Herr Spahn wußte sehr wohl von der unkonventionellen Beschaffungsaktion der Masken, die eben den kleinen Nebeneffekt der unangemessenen Provisionszahlungen hatten und hat dies der Öffentlichkeit schlicht und einfach nicht mitgeteilt.

Was müßte dann ein vernünftig denkender Bürger und erst recht eine vernünftig denkende alternativlose Kanzlerin für Konsequenzen ziehen? Dies könnte auch als Frage im Raum stehen bleiben, allerdings vertritt der Verfasser dieser Zeilen die Auffassung, daß in beiden Fällen nur noch der Rücktritt das Mittel der Wahl sein kann.

Wollen wir einmal sehen, wie diese Geschichte weiter gehen wird und ob sich herausstellen wird, daß noch weitere Abgeordnete an den „Hilfsmaßnahmen“ für das Gesundheitsministerium beteiligt gewesen sind. Und wollen wir dann auch sehen, ob und wie die Kanzlerin zu dem Sachverhalt, der letztlich bei der Betrachtung der Verantwortlichkeiten ihrer ist, reagieren wird.

Eines ist allerdings sicher, der Bürger als Wähler wird sich zu diesem Sachverhalt äußern und nicht erst auf eine Stellungnahme von Frau Merkel warten.

Kategorien
Aktuell

Ist der Bundestag für Frau Merkel nur noch Staffage?

3. Dezember 2020 Bor/

 

Der Bundestag tagte vor einer Woche und diskutierte ausführlich über die Corona – Politik der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten. Sehr klar und eindeutig wiesen die Abgeordneten des Deutschen Bundestag darauf hin, daß sie das Verfahren der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten im Zusammenhang mit den getroffenen Corona – Entscheidungen für verfassungswidrig halten. Frau Merkel trifft mit den Ministerpräsidenten selbstherrlich Entscheidungen und läßt diese nach der getroffenen Entscheidung vom Bundestag “absegnen”. Dies geschah am 27.11.2020 bereits zum zweiten Mal, so daß ihr deutlich von den Abgeordneten gesagt wurde, daß dieses Verfahren nicht mehr akzpetiert werden kann. Der Bundestag besteht darauf, bei weiteren einschneidenden Entscheidungen, vorher eingeschaltet zu werden.

Welche Schlüsse zieht daraus die alternativlose Kanzlerin, zusammen mit dem offensichtlich ebenfalls alternativlosen Ministerpräsidenten Söder? Was scheert uns die Meinung des Bundestages, dieser soll als Notar tätig werden, das reicht! Wir beschließen selbst, daß der sogenannte Lockdown weiter – jetzt bis zum 10.1.2020 – weiter bestehen bleibt. Wir beschließen auch weiter über die sich daraus ergebenen finanziellen Folgen. Die Bürger werden ohnhin nicht gefragt, der Bundestag ist auch nicht erforderlich, es reicht, wenn er im Nachhinein erfährt, was Frau Merkel zusammen mit den Ministerpräsidenten entschieden hat.

Merkt Frau Dr. Merkel nicht, wie sie die Demokratie damit immer mehr mißachtet und die Unzufriedenheit bei den Bürgern immer mehr steigert? Was soll man von einer Regierung halten, die sich offensichtlich nicht mehr an demokratische Grundsätze hält? Es verwundert nicht, daß jetzt immer mehr kritische Gruppierungen aufstehen und auf die eklatanten Verletzungen des Demokratieverständnisses hinweisen.

Gespannt darf man sein, wie diesmal die Abgeordneten des Deutschen Bundestages reagieren werden. Werden sie sich wieder mit Worten abspeisen lassen oder stellen sie endlich klar, daß die Entscheidungen von der Legislative und nicht von der Exekutive getroffen werden?

Es ist zu befürchten, daß die “staatstragenden” Parteien (CDU, SPD und Grüne) feststellen werden, daß man froh sein kann, in einer solch schwierigen Zeit eine alternativlose Kanzlerin zu haben, die frei auch ohne Parlament schon weiß, was für die Bürger gut ist!

 

Kategorien
Aktuell

Claudia Roth – Aufregung über unsere Gesellschaft

Ein Interview im Deutschlandfunk am 25.92020 mit der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Claudia Roth machte deutlich, wie sehr unsere Gesellschaft von den verschiedensten politischen Kräften immer mehr polarisiert wird.

Wenn man Frau Roth hörte, konnte man neue Begrifflichkeiten lernen, die offensichtlich von ihr neu geprägt worden sind. So behauptete sie, „Sexismus sei wie Rassismus tief in der Gesellschaft verankert. Maskulinisten versuchten sich etwas zurückzuholen, was ihnen nicht gehöre.

Sie beklagte, daß in unserer Gesellschaft immer mehr polarisiert werde und zeichnete ein Bild, bei dem man den Eindruck haben kann, daß man jeder Frau eine Schutzperson beiseitestellen muß, wenn sie einem fremden Mann begegnet.

Frau Roth meint im Bundestag ein „Grundrauschen“ und eine Grundstimmung zu vernehmen, wenn Frauen an das Rednerpult treten.

Die Art und Weise, wie sich die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages gegenüber anderen Persönlichkeiten äußerte, zeigte in einer erschreckenden Weise, auf welchem Niveau mittlerweile argumentiert und diskutiert wird.

Besonders aufschlußreich für das Demokratieverständnis der Vizepräsidentin des Bundestages, Frau Claudia Roth, ist ihre Vorstellung, daß unbedingt etwas unternommen werden muß, um mehr als 30 % Frauen im Bundestag zu haben. Werden zukünftig Personen wie Frau Roth den Bürgern vorschreiben, wen sie zu wählen haben? Müssen die Bürger zukünftig sich an Vorgaben der Grünen ausrichten, in welchem Verhältnis zwischen Männern und Frauen sie die Kandidaten für den Bundestag zu wählen haben?

Natürlich eifert Frau Roth, die als Vizepräsidentin des Bundestages eigentlich für alle demokratisch gewählten Abgeordneten unparteiisch agieren müßte, gegen die AFD. Dabei erweckt sie in ihrer Ausdrucksweise den Eindruck, als wenn es sich hier um eine Partei handelt, die nicht in den Bundestag gehört. Auch hier darf Frau Roth daran erinnert werden, daß die Wähler die Mandate vergeben und nicht Frau Roth und ihre Gesinnungsgenossen.