Die Diskussion um die Finanzierung der parteinahen Stiftungen ist mittlerweile um eine Facette bereichert worden. Seit Monaten versucht die Stiftung, die der AfD nahesteht, im gleichen Rahmen wie die anderen Stiftungen der im Bundestag und in den Landtagen vertretenen Parteien staatliche Zuwendungen für die Stiftungsarbeit zu erhalten. Vorab sollte festgestellt werden, dass die Bezeichnung “Stiftung” eigentlich für alle diese Körperschaften nicht zutrifft. Die klassische Stiftung wird nur dann begründet, wenn ein Stiftungskapital eingezahlt wurde, dass die Existenz der Stiftung aus den Erträgen dieses Kapitals dauerhaft sicherstellt. Die Stiftungen, die dem Stiftungsgesetz unterliegen, dürfen ausschließlich Aufgaben wahrnehmen, die mit dem jeweiligen Stiftungsziel, das von dem Stifter bei der Gründung der Stiftung festgelegt wurde, übereinstimmen. Eine nachträgliche Änderung der Stiftungsziele ist so gut wie ausgeschlossen und sofern der Stifter nicht mehr lebt, unmöglich.
Bei den „Stiftungen“, die von den Parteien gegründet worden sind und die nach dem Parteiengesetz unabhängig von den Parteien arbeiten müssen handelt es sich letztlich um Vereine, die zu einem großen Teil von öffentlichen Mitteln, also Steuermittel der Steuerzahler, finanziert werden.
Aus der Graphik ist zu entnehmen, dass die parteinahen Stiftungen erhebliche öffentliche Mittel erhalten. Bei diesen Zuwendungen handelt es sich nur um Zuwendungen durch den Bund. In den einzelnen Ländern werden die Partei-Stiftungen zusätzlich aus Haushaltsmitteln der Länder bezuschusst.
Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt auf ihrer Internetseite sehr zutreffend, unter welchen Voraussetzungen die öffentlichen Gelder zur Verfügung gestellt werden dürfen:
“Funktionsfähigkeit, Staatsfreiheit, Chancengleichheit und Transparenz: Diesen Anforderungen soll die Parteienfinanzierung in Deutschland entsprechen”.
Diese Kriterien erfüllt die Erasmus-Stiftung der AfD voll umfänglich.
Auch wenn unterstellt wird, dass die Stiftungen unabhängig von ihren jeweiligen Parteien arbeiten sollen, so gibt es in der Praxis doch sehr enge Beziehungen zwischen diesen Stiftungen und ihren Parteien. Dies wird sowohl durch die personelle Verbindung zwischen Stiftungen und Parteien erkennbar. Aber auch die Inhalte der Arbeit der Stiftungen decken sich mit den jeweiligen Parteiprogrammen. Durch die Stiftungen erfolgt eine weitestgehend flächendeckende Informationstätigkeit, so dass damit die politischen Ziele der Parteien den Bürgern nahegebracht werden. Die Stiftungen haben auch die Möglichkeit gesellschaftspolitische Vorstellungen zu entwickeln, so dass sie entsprechende Impulse an ihre “Mutterpartei” zur Verfügung stellen können. Um es einfach auszudrücken, kann man sagen, dass sie die Agitationsmöglichkeiten der Parteien teilweise sehr subtil erweiterten und verstärken können.
Letztlich kann man auch sagen, dass über die öffentliche Finanzierung der parteinahen Stiftungen eine Art der Parteienfinanzierung erfolgt, ohne dass sie als solche bezeichnet wird. Bisher glaubten die etablierten Parteien, nur sie selbst hätten das Privileg dieser Finanzierung. Mit der AfD kam eine neue Partei hinzu, die zudem eine echte Alternative zu den etablierten Parteien sein will und somit an den Grundfesten der bisherigen Parteien kratzte. Natürlich weiß man, dass mit einer Parteistiftung der Verbreitungsgrad einer Partei erheblich größer sein kann. Und wenn dies auch noch der Steuerzahler mit seinen Steuern finanziert, muss man alles unternehmen, dass diese Quelle nicht versiegt.
Zuerst argumentierte man, dass die neue Partei erst einmal unter Beweis stellen müsse, dass sie auch von einer gewissen Dauer in der politischen Landschaft bleibt. Dies kann man inzwischen von der AfD sagen, denn sie ist nun zum dritten Mal in den Bundestag gewählt worden und immerhin erheblich stärker als die Partei der Linken, die nur noch mit Mühe über drei Direktmandate in den Bundestag einziehen konnte. Nachdem mit dieser Argumentation ein Scheitern mit der Ausgrenzung einer unliebsamen Partei vorauszusehen war, meinte man, die AfD sei keine demokratische Partei, sie wende sich gegen das Grundgesetz und zerstöre die Demokratie. Eine solche Partei dürfe keine öffentlichen Mittel erhalten. Es ist schon ein Stück aus dem Tollhaus, dass ausgerechnet Parteien, die selbst erhebliche Defizite eines demokratischen Verhaltens zeigen und sich durchaus politischer Methoden bedienen, die schon in den Bereich eines faschistoiden Denkens fallen könnten, jetzt meinen, sie können darüber entscheiden, ob die AfD eine demokratische Partei sei oder nicht. Noch brutaler drückt es dies der parlamentarische Geschäftsführer der sogenannten Grünen, Valentin Lippmann, im Sächsischen Landtag aus, indem er feststellt, “dass es nicht hinnehmbar sei, dass demnächst Jahr für Jahr Millionen für einen Thinktank der neuen Rechten fließen könnten”. Der saubere Oberdemokrat Lippmann sollte eigentlich wissen, dass über die Frage der Verfassungskonformität ausschließlich Gerichte entscheiden und nicht diejenigen, die sich als die Schiedsrichter der Demokratie gerieren.
Auch die Linken, deren Vorsitzende mit Marxisten liebäugelt, die das Grundsgesetz in Deutschland ablehnen, sollten vorsichtiger mit Vorwüfen eines antidemokratischen Verhaltens der AfD sein.
Es ist folgerichtig, dass die AfD jetzt Klage beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hat, da die betroffene Stiftung der AfD nicht antragsberechtigt ist. Es ist allerdings nur zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht nicht inzwischen so von Mainstream-Politikern besetzt worden ist, die nur noch solches Recht sprechen, was die Linken in Deutschland wünschen.