Unmittelbar vor bevorstehenden Wahlen wird den Bürgern jetzt im öffentlich rechtlichen Rundfunk und in der Sächsischen Zeitung mitgeteilt, daß der Verfassungsschutz in Sachsen davon ausgeht, daß die größte Oppositionspartei in Sachsen, die AfD, verfassungsfeindlich sei. Sie werde jetzt mit geheimdienstlichen Methoden beobachtet. Allerdings darf der Verfassungsschutz in Sachsen eine solche Behauptung in der Öffentlichkeit gar nicht erheben, da dies nur dann zulässig wäre, wenn die Behauptung der Verfassungsfeindlichkeit auch bewiesen wäre. So wird eine Partei vor wichtigen Wahlen öffentlich diffamiert, ohne sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit rechtlichen Mitteln dagegen wehren zu können. So langsam kann man wirklich an diesem Rechtsstaat zweifeln.
Dem unbedarften Bürger stellen sich aber weitere Fragen, auf die er mit Sicherheit von den derzeitig „staatstragenden“ Organen keine Antwort erhalten wird.
Was ist verfassungsfeindlich? Bisher bin ich immer davon ausgegangen, daß dies dann zutrifft, wenn eine Gruppe oder eine Partei – wie seinerzeit die Grünen, die mit dem Kommunistischen Bund Westdeutschlands zusammen gearbeitet hatten – die Verfassung (eigentlich haben wir keine, sondern nach wie vor ein Grundgesetz, das Verfassungsrang hat), mit allen Mitteln zerstören wollen.
Andere Meinungen, die zwar für bestimmte Parteien nicht akzeptabel sein mögen, müssen in einer demokratischen Gesellschaft hingenommen werden. Grenzen gibt es natürlich, wenn andere Personen verunglimpft werden oder wenn strafrechtlich relevante Äußerungen getätigt werden, die das Gemeinwesen erheblich tangieren. Hier gibt es ordentliche Gerichte, die eingeschaltet werden können und ggf. auch eingeschaltet werden müssen.
Es ist allerdings rechtlich sehr problematisch, nämlich dann wenn Gruppen in der Gesellschaft ohne rechtliche Grundlage eine bestimmte Denkweise und eine bestimmte Sprache verlangen und alles was ihnen selbst mißliebig ist, als rechtsradikal, rassistisch , antiphobisch und sonst wie krank hinstellen. Dann kann man sehr schnell einer Person oder einer Partei, die es ablehnt, einen sprachlichen Genderunfug, der den Bürgern regelrecht diktatorisch eingehämmert wird, mitzumachen, unterstellen, sie gebrauche Begrifflichkeiten, die menschenverachtend etc. seien. Auch wenn jemand die Auffassung vertreten sollte, er hielte das Gebilde EU keinesfalls für erstrebenswert, weil es erstens nicht dem Geist der ursprünglichen europäischen Gedanken entspräche und zweitens immer mehr die ursprünglichen Vereinbarungen z.B. bei der Währung mißachte, kann dies nicht als nationalistisch und rassistisch hingestellt werden. Es ist wohl das Recht eines jeden Bürgers für sich in Anspruch zu nehmen, den Wunsch zu haben, daß er auch zukünftig davon ausgehen darf, daß sein eigenes Land nicht aufgelöst wird und in ein anderes staatliches Gebilde ohne Volksabstimmung eingeordnet wird.
Auch nach gründlichem Studium des Parteiprogramms der AfD konnte ich keine staatsfeindliche Tendenz erkennen. Was erkennbar ist, ist die Feststellung, daß mittlerweile die etablierten Parteien meinen, in einer Absolutheit bestimmen zu wollen, was die Bürger als richtig und falsch anzusehen haben. Personen, die sich dem allgemeinen Mainstream entgegenstellen, werden in eine rechte Ecke gestellt, so daß ihre berufliche und gesellschaftliche Stellung erheblich gefährdet wird.
Wenn die AfD verfassungsfeindlich sein sollte, dann sollte das Verfassungsgericht angerufen werden, um diese Partei zu verbieten. Die Diskreditierung einer demokratisch gewählten Partei im Zusammenhang mit unmittelbar bevorstehenden Wahlen ist kein demokratisches Handeln, sondern könnte auch als eine Art Verleumdungskampagne angesehen werden. Wenn ein solches Verfahren in Polen oder einem anderen Land erfolgen würde, gäbe es einen Aufschrei der doch so besonders hervorgehobenen „westlichen Wertegemeinschaft“. Gelten bei uns andere Maßstäbe?