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Schützt der Verfassungsschutz unsere Verfassung oder trägt er mit zur Demontage der Verfassung bei? Oder wird der Verfassungsschutz selbst von politischen Kreisen mißbraucht?

Unmittelbar vor bevorstehenden Wahlen wird den Bürgern jetzt im öffentlich rechtlichen Rundfunk und in der Sächsischen Zeitung mitgeteilt, daß der Verfassungsschutz in Sachsen davon ausgeht, daß die größte Oppositionspartei in Sachsen, die AfD, verfassungsfeindlich sei. Sie werde jetzt mit geheimdienstlichen Methoden beobachtet. Allerdings darf der Verfassungsschutz in Sachsen eine solche Behauptung in der Öffentlichkeit gar nicht erheben, da dies nur dann zulässig wäre, wenn die Behauptung der Verfassungsfeindlichkeit auch bewiesen wäre. So wird eine Partei vor wichtigen Wahlen öffentlich diffamiert, ohne sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit rechtlichen Mitteln dagegen wehren zu können. So langsam kann man wirklich an diesem Rechtsstaat zweifeln.

Dem unbedarften Bürger stellen sich aber weitere Fragen, auf die er mit Sicherheit von den derzeitig „staatstragenden“ Organen keine Antwort erhalten wird.

Was ist verfassungsfeindlich? Bisher bin ich immer davon ausgegangen, daß dies dann zutrifft, wenn eine Gruppe oder eine Partei – wie seinerzeit die Grünen, die mit dem Kommunistischen Bund Westdeutschlands zusammen gearbeitet hatten – die Verfassung (eigentlich haben wir keine, sondern nach wie vor ein Grundgesetz, das Verfassungsrang hat), mit allen Mitteln zerstören wollen.

Andere Meinungen, die zwar für bestimmte Parteien nicht akzeptabel sein mögen, müssen in einer demokratischen Gesellschaft hingenommen werden. Grenzen gibt es natürlich, wenn andere Personen verunglimpft werden oder wenn strafrechtlich relevante Äußerungen getätigt werden, die das Gemeinwesen erheblich tangieren. Hier gibt es ordentliche Gerichte, die eingeschaltet werden können und ggf. auch eingeschaltet werden müssen.

Es ist allerdings rechtlich sehr problematisch, nämlich dann wenn Gruppen in der Gesellschaft ohne rechtliche Grundlage eine bestimmte Denkweise und eine bestimmte Sprache verlangen und alles was ihnen selbst mißliebig ist, als rechtsradikal, rassistisch , antiphobisch und sonst wie krank hinstellen. Dann kann man sehr schnell einer Person oder einer Partei, die es ablehnt, einen sprachlichen Genderunfug, der den Bürgern regelrecht diktatorisch eingehämmert wird, mitzumachen, unterstellen, sie gebrauche Begrifflichkeiten, die menschenverachtend  etc. seien. Auch wenn jemand die Auffassung vertreten sollte, er hielte das Gebilde EU keinesfalls für erstrebenswert, weil es erstens nicht dem Geist der ursprünglichen europäischen Gedanken entspräche und zweitens immer mehr die ursprünglichen Vereinbarungen z.B. bei der Währung mißachte, kann dies nicht als nationalistisch und rassistisch hingestellt werden.  Es ist wohl das Recht eines jeden Bürgers für sich in Anspruch zu nehmen, den Wunsch zu haben, daß er auch zukünftig davon ausgehen darf, daß sein eigenes Land nicht aufgelöst wird und in ein anderes staatliches Gebilde ohne Volksabstimmung eingeordnet wird.

Auch nach gründlichem Studium des Parteiprogramms der AfD konnte ich keine staatsfeindliche Tendenz erkennen. Was erkennbar ist, ist die Feststellung, daß mittlerweile die etablierten Parteien meinen, in einer Absolutheit bestimmen zu wollen, was die Bürger als richtig und falsch anzusehen haben. Personen, die sich dem allgemeinen Mainstream entgegenstellen, werden in eine rechte Ecke gestellt, so daß ihre berufliche und gesellschaftliche Stellung erheblich gefährdet wird.

Wenn die AfD verfassungsfeindlich sein sollte, dann sollte das Verfassungsgericht angerufen werden, um diese Partei zu verbieten. Die Diskreditierung einer demokratisch gewählten Partei im Zusammenhang mit unmittelbar bevorstehenden Wahlen ist kein demokratisches Handeln, sondern könnte auch als eine Art Verleumdungskampagne angesehen werden. Wenn ein solches Verfahren in Polen oder einem anderen Land erfolgen würde, gäbe es einen Aufschrei der doch so besonders hervorgehobenen „westlichen Wertegemeinschaft“. Gelten bei uns andere Maßstäbe?

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Man darf ja alles sagen – aber hoffentlich hat man dann bereits außerhalb seiner beruflichen Tätigkeit für seinen Unterhalt gesorgt!

Die Sächsische Zeitung berichtete heute am 5.1.2021 in ihrer Dresden-Ausgabe unter der Überschrift „Darf ein Amtsträger Corona-Kritiker sein?“ über Großschönaus Hauptamtsleiter und Geschäftsführer des Naturparks Zittauer Gebirge. Allein die Fragestellung in der Überschrift macht deutlich, daß – im Gegensatz zu den allgemeinen Behauptungen von Repräsentanten unserer Gesellschaft – eine Kanalisierung einer Rechtsauffassung sichtbar wird. Grundsätzlich könnte man die in der Überschrift der SZ gestellten Frage sehr schnell und einfach beantworten: Warum nicht, wer könnte dies verbieten?

Aber so einfach scheint es nicht zu sein. In immer stärkerem Maße wird von Stellen, die der Öffentlichkeit meistens überhaupt nicht bekannt sind und die fernab jeglicher demokratischen Legitimation ihre Wirksamkeit entfalten, festgelegt, was „man zu machen und zu denken und zu sprechen hat“.

Vereinigungen, die sich gegen Meinungen des Mainstreams stellen, werden sehr schnell in irgendwelche Ecken – in der Regel in rechte Ecken – gestellt und in der letzten Zeit wird oft gleich die Verfassungskeule geschwungen, indem erst einmal behauptet wird, es handele sich bei der kritikäußernden Gruppe möglicherweise um eine verfassungsfeindliche Gruppierung, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden muß. Damit erreicht man gleich mehrere Ziele: Es entsteht bei den Bürgern, die sich kritisch äußern wollen, Angst, eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz kann bereits zu beruflichen Problemen führen und nur noch Bürger, die auch wirtschaftlich unabhängig sind, können eine kritische Meinung gegenüber der Mainstreamauffassung zum Ausdruck bringen.

Zurück zu unserem Hauptamtsleiter. Wenn er sich verfassungsfeindlich äußern sollte, dann ist es Sache der Gerichte hier eine Entscheidung zu treffen. Der Dienstherr hat dann intern – ohne Einschaltung der Öffentlichkeit – die vorgesehenen disziplinarischen Maßnahmen zu treffen. Wenn sich ein Angestellter oder Beamter privat zu gesellschaftspolitischen Fragestellungen äußert, dann hat dies grundsätzlich den Dienstherrn nicht zu interessieren. Es gibt Bereiche, wo eine Zurückhaltung in der Meinungsäußerung notwendig ist, allerdings sind hier sehr enge Grenzen zu ziehen. Ein Richter, der sich privat zu einem bestimmten Sachverhalt äußert, könnte in einem Verfahren, in dem ein gleicher oder ähnlicher Sachverhalt Verhandlungsgegenstand ist, als befangen angesehen werden. Er wird aber weiter als Richter tätig sein können.

Mittlerweile kann beim Bürger der Eindruck entstehen und dazu trägt auch der Zeitungsartikel der SZ mit der gewählten Schlagzeile meiner Meinung nach bei, daß wirklich nur noch die öffentliche Mainstreammeinung gesagt werden darf. Eine solche Entwicklung ist der Beginn einer Demontage unserer Demokratie. Viele Bürger werden bereits im Rahmen eines sogenannten vorauseilenden Gehorsams sich selbst zensieren, so daß kaum einer noch bereit ist, daß zu sagen, was er denkt.

Zur geäußerten Kritik des in Rede gekommenen Hauptamtsleiters ist zu sagen, daß diese keinesfalls verboten ist. Man kann der Meinung sein, daß hier Unsinn geredet wurde, man kann aber auch zu der Auffassung kommen, daß die Regierung zur Zeit alles unternimmt, das Vertrauen gegenüber den Bürgern zu beeinträchtigen. Der Bundestag hat mehrfach in seinen Sitzungen die Regierung und hier insbesondere die alternativlose Kanzlerin aufgefordert, nicht in Hinterzimmern weitreichende Entscheidungen zu treffen, die in die Freiheitsrechte der Bürger massiv eingreifen. Frau Merkel scheint dies nicht zu stören, auch jetzt wird wieder mit den Regierungschefs und der Kanzlerin entschieden, welche Corona-Maßnahmen vorgenommen werden sollen. Es ist nicht bekannt, inwieweit der Souverän, nämlich der Bundestag, hier Stellung nehmen konnte.

Es ist auch nicht geklärt, wie Frau Merkel die Beschaffung des Corona-Impfstoffes an Brüssel delegieren kann, obwohl Brüssel für Gesundheitsfragen nicht zuständig ist. Das sind Fragen, die gründlicher hinterfragt werden sollten. Aber es ist wohl wirkungsvoller, mit dem Finger auf sogenannte Corona-Kritiker – diesmal hat man auf die Formulierung Corona-Leugner verzichtet – zu zeigen. Dann kann man schön von den eigentlichen Problemen ablenken. Es fragt sich nur, wie lange sich dies die Bürger gefallen lassen.

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Querdenken ist nicht politisch korrekt – wie gut, daß es einen Verfassungsschutz gibt!

20.12.2020 Bor/

Erst die AfD, dann die Querdenker, warum haben die Politiker soviel Angst vor Mitbürgern, die einfach das Denken noch nicht abgeschaltet haben?

Sehr schlimm ist allerdings die neue Entwicklung: Der Verfassungsschutz scheint die Aufgabe bekommen zu haben, alle Bürger, die nicht politisch synchron, sondern querdenken, sofort in Erinnerung zu rufen, daß ihr Tun, nämlich von ihrem verfasssungsrechtlich zustehenden Recht, der freien Meinungsäußerung Gebrauch zu machen, erhebliche negative Konsequenzen haben kann. Man darf in Deutschland alles sagen, es kann aber sehr schnell geschehen, daß eine falsche politische Gesinnung zu beruflichen unerwarteten Konsequenzen führt. Da werden Künstler von Ausstellungen ausgeschlossen, weil sie Sympathien zu einer nicht genehmen Partei zum Ausdruck brachten, da kündigt ein großer Verlag einer Schriftstellerin den Vertrag, weil sie sich nicht an die politische Korrektheit halten wollte, Da werden Beamte verunsichert, weil sie mit ihrer Mitgliedschaft in einer demokratischen Partei, die nicht dem Mainstream folgt, befürchten müssen, berufliche Nachteile zu haben. Die Perfidie liegt darin, daß einfach in den Raum gestellt wird, daß der Verfassungsschutz staatsfeindliche Verhaltensweisen sieht, so daß er die AfD und jetzt die Querdenker beobachtet, Gleichzeitig wird aber festgestellt, daß es dazu noch keine gerichtsfeste Grundlage gibt, um aber gleichzeitig den Eindruck zu erwecken, als wenn doch die Beoachtung durch den Verfassungsschutz geboten ist.

Bürger sollen damit motiviert werden, sich “sehr gut zu überlegen”, ob sie Mitglied der AfD werden oder an einer Demonstration der Querdenker teilnehmen.

Man darf gespannt sein, ob sich die Bürger vor dem Verfassungsschutz fürchten und sich davon wirklich beeindrucken lassen.