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Merz und das 90‑Milliarden‑Darlehen: Was wissen wir – und was nicht?

Eine Analyse der offenen Haftungsfragen, der fehlenden Transparenz in der EU‑Finanzierung und der Verantwortung des Bundeskanzlers gegenüber Bundestag und Bürgern.

Ein Bericht der Plattform NNS befasste sich mit der aktuellen Unsicherheit, wie die Kreditgewährung der EU in Höhe von rund 90 Milliarden Euro an die Ukraine rechtlich und haushälterisch zu bewerten sei. Vor einigen Monaten wurde öffentlich kommuniziert, dass EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen der Ukraine ein Darlehen in dieser Größenordnung zugesagt habe. Grundlage sei ein Beschluss des Europäischen Rates gewesen, also der Versammlung der Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten. Für Deutschland hätte somit Bundeskanzler Friedrich Merz diesem Kredit zugestimmt.

Bei Summen dieser Größenordnung stellt sich grundsätzlich die Frage, mit welcher demokratischen Legitimation ein Bundeskanzler einer Kreditvergabe in Milliardenhöhe zustimmen kann und ob es dazu einen formellen Beschluss des Deutschen Bundestages gegeben hat. Ein Darlehen an ein Land, das sich im Krieg befindet und dessen Rückzahlungsfähigkeit derzeit nicht absehbar ist, bedeutet eine erhebliche zusätzliche Belastung des deutschen Haushalts. Denn selbstverständlich besteht eine Haftung, falls die Ukraine ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Der Bundeshaushalt ist bereits in erheblichem Umfang kreditfinanziert; zusätzliche Risiken müssen daher besonders sorgfältig geprüft werden.

Der Europaabgeordnete Fabio De Masi (BSW) schreibt auf seiner Internetseite, dass die EU-Kommission auf seine Anfrage nicht beantworten konnte, in welcher Höhe die Mitgliedstaaten für das 90-Milliarden-Darlehen einstehen. Auch die Berliner Zeitung berichtet darüber und weist darauf hin, dass die EU offenbar derzeit nicht weiß, wie die Haftung im Detail verteilt ist. Weder die Höhe möglicher Fremdkapitalkostenzuschüsse noch die Frage, ob das Instrument im Haushaltsverfahren 2027 überhaupt genutzt wird, ließen sich gegenwärtig bestimmen. De Masi erhielt zudem die Auskunft, dass eine Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten nicht vorgenommen werde.

Im Klartext bedeutet dies: Die EU-Kommission hat bereits Milliarden an die Ukraine überwiesen, ohne dass aktuell klar ist, wer im Falle eines Zahlungsausfalls haftet. Es ist keineswegs sicher, dass ein Land im Krieg in der Lage sein wird, ein Darlehen dieser Größenordnung zurückzuzahlen. Zudem haben einige EU-Staaten von Beginn an erklärt, dass sie sich an diesem Kredit nicht beteiligen und daher auch keine Haftung übernehmen wollen.

Die Berliner Zeitung zitiert De Masi mit den Worten, die Kredite dienten einem „Abnutzungskrieg“ und würden „korrupte Oligarchen“ bereichern. Er fragt, wie Bundesregierung und Bundestag ein solches „Milliardengrab“ ohne genaue Abschätzung der Folgen durchwinken konnten, während im eigenen Land zahlreiche Probleme ungelöst bleiben.

Der EU-Haushalt basiert auf Eigenmitteln, Beiträgen der Mitgliedstaaten und spezifischen Finanzinstrumenten. Kredite müssen auf einer klaren Rechtsgrundlage beruhen (Verträge, Ratsbeschlüsse, Haushaltsordnung), und die Mitgliedstaaten müssen über Haftungsrisiken informiert sein, bevor sie zustimmen. Derzeit ist unklar, ob Bundeskanzler Friedrich Merz dem Darlehen zugestimmt hat und ob ihm zum Zeitpunkt der Entscheidung bekannt war, welche finanziellen Risiken für Deutschland entstehen könnten.

Ebenso ist nicht erkennbar, ob und in welchem Umfang der Bundestag — der die Budgethoheit besitzt — in den Entscheidungsprozess eingebunden war. Wenn Verpflichtungen eingegangen wurden, ohne dass die rechtliche Grundlage eindeutig ist, betrifft dies unmittelbar den deutschen Haushalt. In diesem Fall wäre es dringend erforderlich, dass der Bundeskanzler den Sachverhalt öffentlich erläutert. Da bereits erste Tranchen des Darlehens überwiesen wurden, müsste geprüft werden, ob weitere Zahlungen vorläufig auszusetzen sind.

Der Bundeskanzler muss schnellstmöglich klarstellen, ob Verpflichtungen eingegangen wurden, bevor die rechtliche Grundlage vollständig geklärt war, und ob eine mögliche Haftung Deutschlands besteht, die nicht parlamentarisch legitimiert ist. Die Frage lautet nicht, ob die Ukraine unterstützt werden soll — sondern wie dies rechtsstaatlich korrekt geschieht. Rechtsstaatlichkeit ist kein Hindernis, sondern Voraussetzung politischer Legitimität. Sowohl die EU-Kommission als auch der Bundeskanzler haben sich daran zu halten.

Jetzt ist eine schnelle Klärung des Sachverhalts notwendig. Die Bürger erwarten zu Recht Transparenz darüber, ob erneut Praktiken innerhalb der EU sichtbar werden, die rechtsstaatlichen Prinzipien widersprechen. Ebenso muss geklärt werden, welche Zusagen Friedrich Merz gemacht hat. Bundestag und Bürger haben ein Recht auf umfassende Information. Auch der Bundesrechnungshof dürfte sich mit diesen offenen Fragen befassen.


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Dieser Haushalt ist kein Haushalt, sondern eine Katastrophe

Grundsätzlich ist festzustellen, dass der jetzt vorgelegte Haushalt der Bundesregierung bereits vor 6 bis 8 Monaten hätte dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt werden müssen. Es ist fraglich, ob die Begründung der Bundesregierung verwaltungsrechtlich Bestand haben kann, wenn sie die Verspätung der Haushaltsvorlage damit begründet, dass die allgemeinen politischen Verhältnisse und die daraus resultierenden Umstände eine Verzögerung rechtfertigen würden.

Man könnte ja auch über diesen Punkt hinwegsehen, wenn er nicht doch erhebliche Konsequenzen im Hinblick auf die aktuelle Haushaltsführung der Bundesregierung nach § 45 BHO hätte. Während der vorläufigen Haushaltsführung nach § 45 BHO dürfen keine neuen finanziellen Verpflichtungen eingegangen werden. Neue Ukraine-Hilfen wären daher nur zulässig gewesen, wenn sie bereits im Haushalt 2025 rechtlich begründet waren. Nach öffentlich zugänglichen Informationen wurden während der vorläufigen Haushaltsführung Zusagen kommuniziert, deren rechtliche Grundlage im Haushalt 2025 nicht eindeutig erkennbar ist. Insofern dürften die Bürger gespannt sein, welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben und ob überhaupt eine Institution hier die Bundesregierung zur Ordnung ruft. Dies wäre eigentlich Aufgabe des Bundesrechnungshofes, der unseres Wissens noch nicht zu diesem Sachverhalt Stellung genommen hat. Wir haben den Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Bundestag, Jens Spahn, schriftlich angefragt, wie er diese Frage bewertet.

Aber betrachten wir erst einmal den jetzt vorliegenden Haushaltsentwurf. Er sieht Ausgaben in einem Umfang von 520,5 Mrd. € vor. Demgegenüber betragen die Einnahmen (ohne Kredite) 340,7 Mrd. €. Die Nettokreditaufnahme ist mit 89,9 Mrd. € geplant, einer Erhöhung zum Vorjahr um weitere 8 Mrd. €. Die Steuereinnahmen werden mit 383,3 Mrd. € angegeben.

Es fällt auf, dass die Militär- und Sicherheitsaufgaben zum größten Teil nicht im ordentlichen Haushalt etatisiert worden sind. Die tatsächlichen Militärausgaben liegen deutlich höher, werden aber verschleiert, indem sie in Sondervermögen ausgelagert werden.

Zu dem ordentlichen Haushalt (wobei sich dies nur auf die Definition bezieht, ein ordentlicher Haushalt im Sinne eines ehrbaren Kaufmanns ist dieser Haushalt nicht) ist der Zusatzhaushalt aus der Schuldenaufnahme, die sehr kühn als Sondervermögen bezeichnet wird, in Höhe von 25,5 Mrd. € hinzuzufügen. Zur Verdeutlichung: Die Schulden werden für das Jahr 2026 in einer Höhe von 115,4 Mrd. € anwachsen. Der Finanzminister darf 97,96 Mrd. € Kredite aufnehmen, weitere 30 Mrd. € zusätzlich nach Bedarf und 4 % im Rahmen eines Vorgriffs auf den Haushalt 2027, sodass die Kreditaufnahme bis zu 120 Mrd. € erreichen kann.

Was weiter dem neutralen Betrachter dieses Haushalts auffällt, ist, dass die Militärausgaben gar nicht so hoch zu sein scheinen und die Milliarden der Ukrainehilfe, also Steuergelder an einen fremden Staat ohne Rechtsverpflichtung, im Haushalt nicht sichtbar sind.

Die Zinslasten aus der hohen Schuldenaufnahme werden Zinsausgaben für den Steuerzahler in Höhe von ca. 40 Mrd. € zur Folge haben. Während ich diesen Kommentar schreibe, sehe ich eine Nachricht, die der DLF verbreitete: Deutschland meldet der NATO Verteidigungsausgaben von rund 125 Mrd. €. Diese Summe steht jedoch nicht im Bundeshaushalt. Sie ergibt sich aus dem Verteidigungshaushalt, dem Sondervermögen Bundeswehr, EU-Militärhilfen, pensionsähnlichen Leistungen und verteidigungsrelevanten Ausgaben anderer Ressorts. Die Haushaltsgrundsätze der Wahrheit und Klarheit verlangen eine vollständige und transparente Darstellung aller Ausgaben. Die aktuelle Struktur der militärischen Ausgaben wirft daher Fragen nach der haushaltsrechtlichen Transparenz auf. Damit wird deutlich, dass Deutschland die 2 %-Quote der NATO nur durch eine erweiterte Berechnungsmethodik erfüllt. Allerdings werden die militärischen Kosten und die Kosten für die Finanzierung der Ukraine über mehrere Haushaltstitel im Bundeshaushalt „verteilt“, sodass es schon einen haushaltstechnischen Durchblick benötigt, um zu erkennen, was von der Bundesregierung tatsächlich geplant ist.

Der gesamte Haushaltsentwurf ist hochproblematisch, und zwar nicht nur, weil er überwiegend mit Schulden finanziert wird und keiner heute weiß, wie morgen die Zinsen für die Schulden zu bezahlen sind. Es stellt sich die Frage, inwieweit die Bestimmungen des § 12 BHO eingehalten worden sind, die Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit fordern. Auch das Prinzip der Einheitlichkeit des Haushaltes und die Vollständigkeit ist zu hinterfragen. Jetzt fragt sich, wie der Bundestag mit einem solchen Haushaltsentwurf umgehen wird, der viele Zahlen enthält, die aber mehr vernebeln, als dass man weiß, wo Deutschland finanziell tatsächlich steht.

 


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Klingbeil sucht die Schuldigen immer bei den anderen

Lars Klingbeil wird sich zwischenzeitlich vermutlich selbst gefragt haben, ob die Übernahme des Finanzministeriums eine gute Entscheidung war. Seiner offiziellen Vita lässt sich jedenfalls nicht entnehmen, dass er über fundierte Fachkenntnisse in Volks- oder Betriebswirtschaft verfügt. Viele Bürger fragen sich ohnehin, mit welchem Mut Politiker Aufgaben übernehmen, von denen sie eigentlich gar keine Ahnung haben.

Die Haushaltslage der Bundesrepublik Deutschland gleicht derzeit einem regelrechten Scherbenhaufen. Ausgaben, Einnahmen und das Verhältnis zu den Investitionen im konsumtiven Haushalt befinden sich in einem dramatischen Ungleichgewicht. Zusätzlich wird der Finanzminister mit immer neuen „Lagebildern“ konfrontiert – um eine Wortwahl aus dem militärischen Bereich zu verwenden. Dort gehört es zum Handwerk, sich mit ständig wechselnden Situationen auseinanderzusetzen. Bei einem geordneten Bundeshaushalt sollte eine solche Dauerkrisenlage jedoch nicht auftreten.

Klingbeil unternahm nun den Versuch, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu vermitteln, die Haushaltsprobleme seien „durch die Iran‑Thematik“ entstanden. Aus seiner Sicht ist diese Darstellung verständlich: Er versucht, den Eindruck zu erwecken, er habe die aktuelle Situation nicht zu verantworten. Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine politische Erzählung, nicht um eine sachliche Beschreibung der Haushaltslage. Unbestritten ist, dass die Iran‑Eskalation zusätzliche sicherheitspolitische Kosten verursacht hat. Doch ebenso gesichert ist, dass sich der Haushalt schon Monate zuvor in massiver Schieflage befand.

Die strukturellen Probleme sind seit Langem bekannt, und die Hauptverantwortung tragen sowohl der Finanzminister als auch der Bundeskanzler. Die sogenannte Schuldenbremse steht steigenden Ausgaben gegenüber, wird jedoch permanent mit haushaltstechnischen Tricks umgangen. Die Kosten der Corona‑Sondervermögen wirken sich nun beim Auslaufen dieser Maßnahmen aus. Die seit Jahren absehbaren Kostensteigerungen im Sozialhaushalt werden jetzt zum massiven Problem, weil aufgrund der verfehlten Wirtschaftspolitik der Regierung das notwendige Wachstum fehlt. Wie der Finanzminister die steigenden Zinslasten finanzieren will, die durch den exzessiven Schuldenberg entstanden sind und den Bürgern als „Sondervermögen“ verkauft wurden, bleibt sein Geheimnis. Die Rechnung wird in einigen Jahren wohl den Bürgern präsentiert werden. Die Iran‑Thematik ist somit kein Auslöser, sondern ein Vorwand, um die Debatte zu externalisieren.

Gefährlich für die deutsche Gesellschaft werden nun die Folgen in den Kommunen, die durch die Wirtschafts‑ und Finanzpolitik der Bundesregierung ausgelöst wurden. Dafür tragen im Wesentlichen der Finanzminister – zugleich Vizekanzler – und der Bundeskanzler die Verantwortung.

Die fehlenden Finanzmittel und die gleichzeitig steigenden Belastungen der Kommunen bilden den eigentlichen Sprengsatz unseres demokratischen Gemeinwesens. Die Kommunen tragen die Hauptlast und müssen den Bürgern erklären, warum keine ausreichenden Mittel für Schulen, Infrastruktur, Sozialleistungen, den öffentlichen Nahverkehr oder Krankenhäuser bereitstehen. Die Bürger erleben die Schließung von Bädern, Bibliotheken und Jugendclubs. Sie sehen kaputte Straßen, heruntergekommene Schulen und fragen sich, wo der Wohlstand geblieben ist, den dieses Land einst hatte.

Wenn der Staat nur noch sagt: „Es ist nichts mehr da“, wenden sich die Bürger jenen zu, die einfache Lösungen versprechen – auch wenn diese Versprechen oft nicht eingehalten werden. Doch da die gegenwärtige Regierung selbst große Versprechungen gemacht und vieles nicht eingehalten hat, verfängt das Argument nicht mehr, die Opposition sei „nicht wählbar“, weil ihre Versprechen wertlos seien.

Für die Regierung ist es daher eine Katastrophe, dass die aktuelle Steuerschätzung für den kommenden Haushalt ein Minus von 17,8 Milliarden Euro ausweist. Wenn ein Haushalt derart „auf Kante genäht“ ist, können schon wenige Milliarden – verglichen mit den gigantischen Sonderschulden der Regierung – zu einem Offenbarungseid führen. In der viel zitierten freien Wirtschaft könnte kein Unternehmen so handeln, wie es die Bundesregierung derzeit praktiziert.

Bislang ist nicht zu erkennen, dass der Finanzminister die Tragweite der Problematik vollständig erfasst hat. Der Wähler wird daher hoffen, dass mit der bisherigen Opposition eine wirtschaftliche Wende möglich wird. Die Alternative, dass die aktuelle Regierung noch eine positive Wende herbeiführt, erscheint nicht tragfähig.


 

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Wie die Ampelmänner einen kreativen Haushalt gestalten

Aktuell hat die Regierung der Ampelmänner, manche setzen vor das A noch ein H, eindrucksvoll gezeigt, dass sie zwar mit großen Worten, die schön klingen aber nichts sagen, virtuos umgehen kann, dass sie aber im Umgang mit dem Geld der Steuerzahler sehr leichtfertig hantiert. Früher sagte man in bestimmten bürgerlichen Kreisen, dass „die Sozis noch nie mit dem Geld umgehen konnten“, heute scheint diese Aussage auch auf die FDP zuzutreffen. Nachdem es noch gar nicht so lange her ist, wo das Bundesverfassungsgericht diesen von sich sehr überzeugten Politikern in das Stammbuch geschrieben hat, dass es keine verfassungswidrigen Haushalte duldet, scheint sich wieder neues Ungemach auf den Oberbuchhalter der Nation, diesmal ein FDP-Politiker, anzurollen. Es ist durchaus verständlich, dass Lindner diesmal einer erneuten Feststellung eines Verfassungsbruchs durch das Bundesverfassungsgericht aus dem Wege gehen will. Die jetzt an die Öffentlichkeit gelangten Informationen über den Zustand des gegenwärtigen Haushaltsentwurfs der Ampelmänner hat jedoch wieder eine erhebliche Schieflage, die die gesamte Regierung ins Rutschen bringen könnte.

Nun sind die jetzt in Rede stehenden Fehlbeträge im Vergleich zu den Beträgen, die vom Bundesverfassungsgericht bemängelt wurden, geringer. Mit einer Höhe von 17 Milliarden – so diese Zahl überhaupt zutrifft, denn bei den Ampelmännern kann man ja nicht wissen, ob irgendwo noch weitere Milliarden schlummern, fehlen jedoch immer noch Geldmittel, die nicht einfach aus der Portkasse erstattet werden können. Und selbst in Märchen ist nicht immer sichergestellt, dass durch glückliche Umstände noch ein Goldbatzen auf die Erde regnet. Jetzt glaubte man, die Auseinandersetzungen innerhalb der sogenannten Fortschrittskoalition, die schon lange nur noch den Forstschritt in den wirtschaftlichen Abgrund anführt, die Streitereien über den Haushalt beendet zu haben. Doch genau dann geschieht das, was die Co-Vorsitzende der SPD, Saskia Eskens, mit dem Attribut „rücksichtslos“ bezeichnet, dass der Wirtschaftsminister, also einer der tragenden Ampelmänner, die Reisleine zieht und feststellt, dass der jetzt vorliegende Haushaltsentwurf den Charme hat, wieder Gegenstand einer Entscheidung in Karlsruhe zu werden.

Die Bürger stehen nur noch fassungslos vor diesem politischen Scherbenhaufen der Ampelmänner, die bisher außer flotten Sprüchen, Hinweisen, dass sie sogar die Temperatur der Welt beeinflussen können, wenngleich andere ihnen dabei ständig in den Rücken fallen, nur Chaos angerichtet haben.

Sollte das die Fortschrittsregierung sein, die man den Bürgern versprochen hat?

Jetzt dürfen alle gespannt sein, wie das aktuelle Problem des Haushaltes gelöst wird. Aber bei der besonderen Kreativität der agierenden Politiker und dem Totalausfall der sich als Opposition verstehenden CDU, wird mit Sicherheit eine Lösung gefunden werden. Es gibt ja noch immer die Bürger, die man notfalls zur Kasse bitten kann. Wie man das macht, muss man den Ampelmännern nicht erklären. Es fragt sich nur, wie der Souverän bei den kommenden Landtagswahlen diese Kreativität belohnen wird. Es könnte sein, dass dann doch viele nur noch blau sehen und das nicht, weil sie zu viel Alkohol zu sich genommen haben.