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Meinungsfreiheit in Deutschland – zum N-Wort kommt jetzt auch ein Z

Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, der ein Krieg Rußlands gegen die USA auf dem Rücken der Ukrainer ist und nicht zuletzt auch durch die massive Zuführung von Waffen des Westens in die Ukraine immer brutalere Formen für die Zivilbevölkerung annimmt, greifen mittlerweile bis hin zu einer Aushebelung von Grundrechten in Deutschland.

Zur Kontraktklärung ist festzustellen, dass der Krieg in der Ukraine kein deutscher Krieg ist und sich Deutschland aufgrund der Auseinandersetzungen in der Ukraine nicht im Krieg befindet. In Deutschland herrscht auch kein Kriegsrecht.

Die Einlassungen vieler Politiker in unserem Land – und da stehen merkwürdigerweise gerade Politikerinnen, die doch angeblich feministische Politik betreiben, die keine Gewalt kennt, an vorderster verbaler Front – vermitteln den Eindruck, als wenn sich auch Deutschland bereits mitten im Krieg befindet. Die Feindbilder, die zwangläufig bei jedem Krieg eine verheerende und zerstörende Entfaltung entwickeln und deshalb von den jeweiligen Kriegsparteien regelrecht kultiviert werden, gibt es auch in der Auseinandersetzung in der Ukraine. Da werden regelrechte Pogromstimmungen erzeugt, um darzustellen, wie verbrecherisch die Russen handeln, wobei für die Russen deren Präsident Putin Pars pro Toto der russische Teufel verkörpert. Diese Art der Kriegsführung mit anderen Mitteln führte dann zu dem Verbot russische Bücher in die Ukraine einzuführen, russischen Künstler Auftrittsverbote zu erteilen und alles, was an eine russische Kultur erinnern könnte, zu eliminieren.

Was in der Auseinandersetzung in der Ukraine besonders zu beobachten ist und hier zeigt sich eine neue Entwicklung, die durch die modernen technischen Medien erheblich ausgeweitet worden ist, ist die Tatsache, dass der Hass, der zwischen den direkt involvierten Bürgern, die von dem Konflikt betroffen sind inzwischen zu einer Höchstform aufgelaufen ist, eine weltweite Verstärkung durch die sogenannte wesentliche Wertegemeinschaft erhalten hat. Unter der Federführung der USA werden die „Partner“ der USA gezwungen, sich dem Hass bestimmter ukrainischer Kreise anzuschließen und selbst für den Bevölkerungsteil der gegenwärtigen kriegerischen Auseinandersetzung, der nach Meinung der USA auf der „anständigen“ Seite steht, aktiv Partei zu nehmen.

Dabei geht es nicht nur um verbale Meinungsäußerungen, sondern um konkrete rechtswidrige Handlungen, indem durch wirtschaftlichen Boykott der Versuch unternommen wird, den Teil, der auf der falschen Seite steht, wirtschaftlich zu zerstören. Das Perfide an dieser Sache ist, dass die USA andere Staaten zwingen, sich dem Handeln der USA anzuschließen, weil sie sonst ebenfalls wirtschaftlich erheblich geschädigt werden.

Die angeblichen Friedensmaßnahmen, die letztlich zu einer weiteren Eskalation der kriegerischen Auseinandersetzungen geführt haben und gerade die Menschen treffen, die weder diesen Krieg wollten noch an ihm beteiligt sind, nämlich neben den ukrainischen Kindern auch die russischen Kinder, sowie die Mütter dieser Kinder sowohl in der Ukraine als auch in Russland, scheint dem Präsidenten der USA trotz seines Alters noch nicht bewußt geworden zu sein. Aber auch die Soldaten der Ukraine und Russlands haben lediglich „die Ehre“, ihr Leben für die verbrecherische Auseinandersetzung einiger Staatsmänner auf beiden Seiten zu „opfern“.

Man könnte glauben, dass eine negative Entwicklung irgendwann einmal beendet ist und sich alles wieder zum Frieden entwickeln könnte. Aber es scheint noch immer weitere Steigerungen bei den Eskalationsstufen zu geben.

Damit Bürger in Deutschland wissen, was sie zu denken haben, wird von Behörden angeordnet, dass die Verwendung des Buchstraben Z im Zusammenhang mit der kriegerischen Auseinandersetzung in der Ukraine nicht mehr verwendet werden darf. Dabei handelt es sich nicht um eine richterliche Entscheidung, sondern um Anordnungen von Behörden, die meinen, festlegen zu können und zu müssen, was gesagt werden darf und was nicht. Wir möchten an dieser Stelle an den Wortlaut des Artikels 5 unseres Grundgesetzes aufmerksam machen:

Artikel 5 GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Nun ist dem Verfasser dieser Zeilen auch bekannt, dass es Einschränkungen der Meinungsfreiheit geben kann. Dabei sind aber strenge Regeln zu beachten, insbesondere müßte dafür eine gesetzliche Regelung bestehen und Gerichte müßten im Rahmen eines Beschlusses eine Einschränkung beschließen, gegen die dann die Bürger Rechtsmittel einlegen könnten.

Wie bereits erwähnt, befindet sich Deutschland auch nicht in einem Kriegszustand, so daß besondere militärische Sicherheitsbedenken nicht herangezogen werden können.

Einschlägige Kommentare zum Artikel 5 des Grundgesetzes weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder deutsche Staatsbürger das Recht hat, auch subjektive Meinungen zu äußern, auch wenn diese nicht auf ihre Richtigkeit verifiziert wurden oder verifiziert, werden können. Umgangssprachlich kann man auch sagen, dass jeder das Recht hat, auch Unfug zu reden, sofern er damit nicht andere beleidigt oder gegen ein Gesetz verstößt.

Die locker-flockige Art der Verwaltungsbehörden in Deutschland, bestimmte Handlungen, wie zum Beispiel das Führen eines Z zu verbieten, ist mehr als bedenklich. Sie zeigt, dass die staatlichen Verwaltungen (Ministerien, nachgeordnete Behörden etc.) sich wieder verstärkt mit dem Grundgesetz befassen sollten. Es besteht sonst die Gefahr, dass viele Bürger gar nicht mehr unterscheiden können, wann etwas wirklich verboten ist oder wann nur etwas ohne rechtliche Relevanz verboten wird, obwohl es dafür gar keine Rechtsgrundlage gibt.

Was aber dringend notwendig ist, ist, dass sich alle Bürger wieder bewusst werden, dass sie in einem demokratischen Staat leben, der nicht einfach Maulkörbe verteilen kann. Fangen wir an, selbst nicht das zu machen, was wir anderen Staaten vorwerfen!

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Eine Feministin will das Familienrecht modernisieren und meint die Auflösung der bisherigen Familie

Kinder spielen gern das Spiel „Verkehrte Welt“. Sie sagen etwas und meinen genau das Gegenteil von dem, was sie sagen. Inzwischen ist aus diesem Spiel eine Realität geworden. Wenn die Politiker etwas sagen, kann man in der Regel davon ausgehen, daß sie genau wie die Kinder „verkehrte Welt“ spielen, indem sie etwas sagen, wobei das Gegenteil von dem, was sie erzählen, gemeint ist.

Seit Jahren erzählen uns die Politiker, daß sie die Bürger bei der bereits massiv bestehenden Steuerbelastung entlasten wollen. Tatsache ist jedoch, daß die Belastung der Bürger immer höher geworden ist und von Entlastung keine Rede sein kann. Manchmal modifizieren sie das Spiel „verkehrte Welt“, indem auf den ersten Anschein wirklich das eintritt, was sie den Bürgern versprochen haben. Allerdings stellen Bürger, die mit Sachkunde den Steuerdschungel durchschauen können, immer wieder fest, daß auf der einen Seite eine Entlastung tatsächlich eintritt, die aber im gleichen Zuge wieder auf einer anderen Seite wieder kassiert wird, so daß im Ergebnis im günstigsten Fall neutral bleibt. Oft tritt sogar eine zusätzliche Belastung für die Bürger ein, die man auf den ersten Blick gar nicht bemerkt. Ein nettes Spiel sind hier die Manipulationen mit den Freibeträgen. Konnte man vor einiger Zeit Sonderausgaben bei Krankheitskosten ab einer bestimmten Pauschalsumme geltend machen, so hat der „bürgerfreundliche“ Gesetzgeber dies inzwischen ausgeschlossen, indem er einfach Freigrenzen einführte, die bereits mit den Krankenkassenbeiträgen überschritten werden. Natürlich können nur die Krankenkassenbeiträge steuerlich berücksichtigt werden, die für eine gesetzliche Minimalversorgung erforderlich sind. Auch hier erfolgte in aller Stille eine Begrenzung, die faktisch eine Steuererhöhung bedeutete. Die Politiker erzählen jedoch in großen Fensterreden, wie sie sich für ihre Mitbürger einsetzen und ständig die Bürger steuerlich entlasten.

Ein weiteres schönes Beispiel einer verkehrten Welt wird den Bürgern durch die neue Familienministerin vorgeführt. Die neue Ministerin, die bisher in Rheinland-Pfalz als Landesministerin der sogenannten Grünen für den Umweltschutz zuständig gewesen ist, ist jetzt Bundesfamilienministerin. Als Umweltministerin hat sie sich dadurch hervorgetan, indem in Rheinland-Pfalz wohl viel über den Umweltschutz geredet wurde, allerdings die Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung so ungenügend waren, daß der Katastrophenschutz weder rechtzeitig die Bürger bei der Hochwasserkatastrophe alarmieren konnte noch in der Lage war, nach der eingetretenen Katastrophe die notwendigen Maßnahmen zur Schadensminimierung und Schadensbeseitigung vorzunehmen. Frau Spiegel schien sich mit dieser Thematik, für die sie jedoch zusammen mit dem SPD-Innenminister und insbesondere mit der Ministerpräsidentin Malu Dreyer zuständig war, nicht befaßt zu haben. Wahrscheinlich hatte die Feministin andere Schwerpunkte. Und die Ministerpräsidentin meinte wohl auch, sich um solche Niederungen der Politik nicht kümmern zu müssen. Fachleute gehen davon aus, daß ein großer Teil der Toten hätte verhindert werden können, wenn hier die zuständigen Politiker ihre Aufgabe richtig wahrgenommen hätten.
In der Sitzung des Bundestages am 13.1.2022 hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Anne Spiegel, ihr Regierungsprogramm vorgestellt. Und da sind wir wieder bei dem Spiel „Verkehrte Welt“. Man sollte annehmen, daß es einer Ministerin, die für die Familien zuständig sein soll, um die Stärkung und Absicherung der Familien mit ihren Kindern gehen sollte. Es ist auch nicht zufällig, daß beim Bundesministerium für Familie, wobei die Bezeichnungen dieses Ministeriums ständig geändert wurden, überwiegend Frauen als Ministerinen tätig waren und seit 1953 nur vier Männer für das Ministerium zuständig waren. Wenn man jedoch das Credo dieser neuen Ministerin hört, dann ist dies „die Anerkennung der Vielfalt von Familien, die endlich auch rechtlich anerkannt werden sollen“.
Nun darf darauf hingewiesen werden, daß bisher die Familie eine besondere neue rechtliche Anerkennung gar nicht bedufte, da sie im Grundgesetz unter dem besonderen Schutz des Staates steht. Die Väter des Grundgesetzes wollten bewußt verhindern, daß der Staat in die Familien eingreifen kann, da man davon ausgegangen war, daß die Grundlage der Gesellschaft schlechthin die Familien sei. Der beste Schutz vor einer Diktatur ist immer die intakte Familie gewesen. Aber um den Schutz der Familie geht es dieser Dame gar nicht, die von sich selbst feststellt, sie sei Feministin sei. Als solche werde sie die Frauenrechte in den Fokus rücken. So scheint diese Ministerin eine völlig andere Sicht zu haben, was unter einer Familie zu verstehen ist. Ihr scheint es offensichtlich völlig egal zu sein, wie die Mehrzahl der Familien in Deutschland, die noch immer glauben davon ausgehen zu dürfen, daß für eine positive Entwicklung von Kindern die leiblichen Eltern, nämlich Vater und Mutter eine wichtige Bedeutung spielen. Es scheint ihr auch egal zu sein, wie die Mehrzahl dieser Familien immer stärker unter einen Existenzdruck geraten, weil die respektvolle Politik mit Hilfe der Gewerkschaften dazu führte, daß ein Familienmitglied allein in der Regel nicht mehr in der Lage ist, finanziell für die gesamte Familie zu sorgen. Vater und Mutter müssen sehr oft einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Frauen, die bewußt sich ausschließlich um die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder kümmern wollen, wurden als Hausfrau diskreditiert. Es ist schon fast pervers, wenn eine Frau ihre eigenen Kinder in eine staatliche Betreuung gibt, um andere Kinder als Erzieherin zu betreuen.

Jetzt wird in die Familien dank dieser Ministerin erst einmal „Vielfalt in die Familien“ eingeführt. Natürlich gehört dazu, daß lesbische Mütter von Anfang an als Mütter ihrer Kinder anerkannt werden. Dies war bisher bereits immer so. Eine Mutter, die eigene Kinder geboren hat, ist natürlich die Mutter ihrer Kinder. Im Klartext meint die Feministin aber offensichtlich nicht die Mütter ihrer Kinder, sondern Lesben, die gar keine Mütter sind, sondern rechtlich zu „Müttern“ gemacht werden, weil sie mit einer anderen lesbischen Frau, die eigene Kinder hat, zusammenleben. Das, was hier so fortschrittlich erscheint, ist eine brutale Auflösung der bisherigen Familie, die unter dem besonderen rechtlichen Schutz des Staates steht und diesen auf Dauer durch die normative Kraft des Faktischen verlieren wird. Dann kann der Staat jederzeit in die Familien eingreifen und seine politischen Indoktrinationen rechtlich abgesichert durchführen.

Vielleicht sollte Frau Spiegel, die ja auch vehement für den Sprachwahnsinn des Genderns eintritt, ihr Familienministerium in „Ministerium für Feministinnen, Lesben und sonstige Randgruppen“ umbenennen. Aber von linken Politikern sollte man keine Namensnennungen von Ministerien erwarten, die den tatsächlichen Auftrag des Ministeriums für die Bürger auf den ersten Blick sichtbar machen. Dann könnten die Bürger ja demonstrieren!

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Aktion: Bürger lassen sich nicht mehr vorschreiben, wie sie zu sprechen haben!

Die NZZ veröffentlichte einen interessanten Beitrag, den man lesen sollte.  Wir haben deshalb den nachfolgenden Verweis angegeben:

Mit Denunziantentum und Feindbildern an die Macht: Die alte Linke gewinnt die deutsche Wahl, die neue Linke den Kulturkampf

Der Inhalt dieses Beitrages trifft genau das Problem, das sich in zunehmenden Maße derzeitig in Deutschland entwickelt hat. Es herrscht mittlerweile ein Klima, in dem sich kaum einer noch traut, ohne längeres Überlegen zu reden, weil man davon ausgehen muß, daß die Worte falsch verstanden oder zum Anlaß genommen werden, in eine rechte Ecke gestellt zu werden. Das führt dazu, daß ein offenes Gespräch nur noch dann erfolgt, wenn man sich sicher sein kann, daß sein Gegenüber nicht böswillig aus bestimmten Wörtern falsche Assoziationen entwickelt. Das ist ein Klima, wie es immer in Diktaturen zu beobachten ist. Deutschland hat in der jüngsten Geschichte bereits zwei solcher Diktaturen erdulden müssen, wobei die eine dem rechten und die andere dem linken politischen Spektrum zuzurechnen waren. Das zeigt, die Gefahren sind jeweils immer von zwei Seiten, nämlich von recht und von links!

Wir fragen uns, wie ein solches Klima überhaupt entstehen konnte? Es wurde uns immer gesagt, Hitler konnte nur deshalb an die Macht kommen, weil sich keiner traute, gegen ihn seinerzeit vorzugehen. Trauen wir uns heute auch nicht mehr, laut und deutlich unsere Stimme zu erheben? Wir leben in einem demokratischen Land, zumindest was das Grundgesetz – eine Verfassung im eigentlichen Sinne gibt es für Deutschland noch immer nicht – festgeschrieben hat. Deshalb ist  die Frage erlaubt, ja sie ist sogar notwendig, warum die Mehrzahl der Bürger sich an die vom Mainstream – was auch immer darunter zu verstehen ist – vorgegebene Sprechweise hält. Sprechen ist auch Denken und deshalb kann uns die Diktion des Sprechens nicht gleichgültig sein.  Jeder, gleichgültig, ob bei einer private Firma, bei einer öffentlichen Verwaltung oder bei der Kirche Angestellte, spricht in den sprachlich vergebenen Normen. Es wird peinlichst vermieden, Worte wie Neger und Zigeuner auszusprechen. Es werden sprachliche Verrenkungen wie z. B. „ich meine das N-Wort“ verwendet. Dabei merken die Leute gar nicht, wie lächerlich sie sich mit solchen sprachlichen Verrenkungen machen. Die Verunstaltung der Sprache mit dem Genderwahnsinn hat mittlerweile Hochkonjunktur und wird uns  insbesondere von den öffentlichen Medien und Rundfunk- und Fernsehanstalten regelrecht gewaltsam aufgedrängt.

Bereiten wir doch diesem Wahnsinn ein Ende! Benehmen wir uns wieder wie mündige Bürger und bestimmen selbst, was wir sagen wollen. Es wird doch immer wieder gesagt, man darf alles sagen – die einzige Grenze setzt das Gesetz und sonst keiner – so daß wir es doch endlich wieder tun sollten! In Briefen an Sendern, die von uns geschrieben wurden, und in denen wir die Frage gestellt haben, warum Journalisten sich immer mehr als Agitatoren verstehen, die eine bestimmte Sprachdiktion den Bürgern aufdrängen, wurde uns immer wieder geantwortet, es gäbe keine Festlegungen, wie zu sprechen sei. Abgesehen davon, daß dies einfach nicht wahr ist und es Hinweise, wie zu sprechen ist, sowohl vom Staat als auch von den Medien existieren, nehmen wir doch die Antworten ernst und halten uns nicht mehr an den vorgegebenen sprachlichen Unsinn.

Sagen wir, was wir meinen, was wir denken und hören nicht mehr auf die selbsternannten Tugendwächter, die ohne Legitimation mittlerweile ein Meinungsdiktat ausüben.

Wir sollten für unser Recht als freie Bürger, frei sprechen zu können, gegebenenfalls auf die Straße gehen. Insbesondere linke Gruppen machen dies ständig. Rufen wir diesen Genderwahnsinnigen zu, wir lassen uns nicht mehr von Euch verdummen und vorschreiben, wie wir zu sprechen haben.

Beweisen wir, daß wir das Grundgesetz kennen und durchsetzen wollen. Das Grundgesetz gibt keinem das Recht, andere Bürger unter Druck zu setzen und ihnen vorzuschreiben, welche Worte sie nicht mehr benutzen dürfen.

Richten Sie Petitionen an die zuständigen Bundestagsausschüsse und an die Parteien. Schreiben Sie an die Sender und an die Zeitungen und fordern diese auf, endlich mit dem Meinungsterror Schluß zu machen. Freie Bürger können, dürfen und müssen frei sprechen und denken! Nehmen wir unser Recht wieder wahr und setzen dieses auch durch. Der Souverän ist der Bürger und keine andere Institution. Nur wenn sich die Bürger wirklich als Souverän verstehen, hat eine erneute Diktatur in Deutschland keine Chance.