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75 Jahre Grundgesetz – für ganz Deutschland?

In Deutschland wird das 75. Bestehen des Grundgesetz gefeiert. Natürlich wird den Bürgern vermittelt, dass es sich bei diesem Gesetz um einen Glücksfall der Demokratie handelt. Wenn man den Politikern Glauben schenken darf, dann bestand 1989 der Wunsch der ehemaligen Bürger der DDR, schnell im Rahmen eines Beitritts die Wiedervereinigung Deutschlands umzusetzen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland besteht nur insoweit 75 Jahre, als es für die alten Bundesländer gegolten hat. Für die dann der Bundesrepublik beigetretenen Länder der ehemaligen DDR trifft dies nicht zu. Es ist richtig, dass 1989 die Sorge bestand, dass die Wiedervereinigung Deutschlands noch scheitern könnte. Denn, was heute entweder vergessen oder von vielen Bürgern auch gar nicht wahrgenommen wurde, ist die Tatsache, dass die westlichen Alliierten keinesfalls von einer Vereinigung Deutschlands begeistert waren. Insbesondere Frankreich und Großbritannien hätten einen solchen Zusammenschluss gern verhindert. Die USA, die sich seinerzeit schnell zu der Wiedervereinigung Deutschlands bekannte, weil sie sehr schnell feststellte, dass eine solche gar nicht mehr zu verhindern gewesen war, verband ihre Zustimmung allerdings mit der Forderung, dass das wiedervereinigte Deutschland in der Nato verbleiben mußte. Frankreich hat der Wiedervereinigung nur unter der Bedingung zugestimmt, dass Deutschland seine eigene Währung aufgibt und in eine zukünftige Europäische Organisation – damals existierte noch die EWG – integriert wird.

Der Verfasser dieser Zeilen hat seinerzeit das Ende der DDR und den dann erfolgten Zusammenschluss beider deutschen Staaten nicht zuletzt auch beruflich bedingt, intensiv persönlich erlebt. Es gab in der Bevölkerung Deutschlands sehr starke Kräfte, die darauf hinwiesen, dass die Chance der Wiedervereinigung auch dazu genutzt werden sollte, sich aus den politischen Blöcken des Warschauer Pakts einerseits und der Nato anderseits zu lösen, um Deutschland als neutralen Staat zwischen dem Osten (gemeint war die ehemalige Sowjetunion) und dem Westen (hier die USA-dominierte Nato) zu befreien.

Dass sich der Westen unter der Dominanz der USA sehr schnell durchsetzte und die Regeln für die Wiedervereinigung bestimmte, war der Schwäche der sich im Untergang befindlichen Sowjetunion zuzuschreiben. So kam es dann auch dazu, dass die Streitkräfte der Sowjetunion Deutschland verließen, während die USA einen solchen Schritt nicht vornahm und noch heute in Deutschland mit einem großen Aufgebot von Streitkräften und sonstigen amerikanischen Dienststellen vertreten ist. Besonders bei der Militärbasis Ramstein darf man sich fragen, wie die rechtliche Konstruktion dieser US-Basis in einem angeblich souveränen Land begründet wird.

Kommen wir zurück zu dem „Geburtstag“ des Grundgesetzes. Das Grundgesetz sollte als Provisorium gelten, bis sich das Volk beider (ehemaligen) deutschen Staaten eine gemeinsame Verfassung gibt. In Artikel 146 GG heißt es:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Zu dieser vom Grundgesetz verlangten Regelung kam es nicht, weil die damalig handelnden Politiker zu der Überzeugung kamen, dass die Vereinigung beider deutscher Staaten am schnellsten erfolgt, wenn die damalige gewählte DDR-Regierung, die es nach dem Zusammenbruch der SED-DDDR für einige Monate gegeben hatte, den Beitritt der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland erklärt. Grundsätzlich war dies logisch und entsprach der damaligen Befürchtung, dass ein längeres Verfahren zu einem Scheitern der Wiedervereinigung geführt hätte.

Allerdings war der Preis für dieses Verfahren sehr hoch und bedeutete, dass wieder einmal nicht die Deutschen selbst über ihr eigenes Schicksal voll umfänglich entscheiden konnten, sondern dass – wie bereits erwähnt – die westlichen Alliierten ihre Bedingungen durchgesetzt haben. Die Frage der Neutralität Deutschlands wurde gar nicht weiter diskutiert. Die versprochene DM wurde den neuen Bundesbürgern gegeben, ohne ihnen gleich zu sagen, dass die DM zugunsten einer von Frankreich dominierten Währung kurzfristig entfallen wird. Die politische Einbindung des neuen Deutschlands wurde in die westlichen Bündnisse so festgezurrt, dass hier keine Veränderungen mehr möglich waren und bis heute auch nicht mehr sind. Mit einem Wort, der Westen hat das erreicht, was er immer wollte- sein Einfluss gebietsmäßig weiter in Richtung Osten erweitert und Deutschland so in westliche Strukturen eingebunden, dass es langfristig im westlichen Verbund verbleiben muss.

Der ehemalige letzte demokratisch gewählte Außenminister der ehemaligen DDR, Markus Meckel, erklärte jetzt, dass man den Artikel 146 des Grundgesetzes ersatzlos streichen sollte und das Grundgesetz zur endgültigen Verfassung Deutschlands erklären sollte. Viele seiner damaligen Mitstreiter, die für die Freiheit aller Deutschen eingetreten sind, werden sich über eine solche Auffassung nur verwundert die Augen reiben und sich fragen, für was man seinerzeit auf die Straße gegangen war.

Aktuell wäre es noch heute möglich, allerdings nur dann, wenn man den Souverän nicht vollends nur noch als politische Staffage ansehen sollte, den Auftrag des Grundgesetzes zu folgen. Gemäß Artikel 146 müsste ein Verfassungskonvent eingerichtet werden, der eine gemeinsame deutsche Verfassung formuliert. Dies ist  dann allen deutschen Staatsbürgern zur Abstimmung vorzulegen.

Erst wenn dieser Schritt vollzogen wurde, kann man eine neue Zeitrechnung für eine gemeinsame Verfassung, die wirklich vom deutschen Volk beschlossen worden ist, beginnen. Aktuell sieht es so aus, dass man die Vorstellungen des Volkes als bedrohlich ansieht, weil die Gefahr besteht, dass die einseitige und bedingungslose westliche Einbindung Deutschlands von den Bürgern gar nicht gewollt ist. Wenn der Bürger der Souverän ist, dann kann auch nur der Souverän darüber entscheiden, ob endlich der Artikel 146 GG mit Leben erfüllt wird. Das beste Erkennungsmerkmal für den Zustand der Souveränität eines Volkes ist der Inhalt und der Geist seiner selbst gegebenen Verfassung.



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Polen schützt Grundlagen unserer Zivilisation vor übergriffiger EU!

Im Europäischen Parlament erfolgte heute eine intensive Diskussion über die angebliche Krise der Rechtsstaatlichkeit in Polen. Das polnische Verfassungsgericht hatte Anfang Oktober entschieden, dass Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien. Es ist darauf hinzuweisen, daß das polnische Verfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof nicht grundsätzlich in Frage gestellt hat. Er hat ausschließlich festgestellt, daß der Europäische Gerichtshof auch verpflichtet sei, sich an das gesetzte Recht zu halten und es nicht zulässig ist, wenn sich der Europäische Gerichtshof Rechte anmaßt, die ihm eben nicht zustehen.

Die Grundsatzfrage, die bei den gegenwärtigen Auseinandersetzungen leider untergeht, stellt sich ganz anders: Haben die Mitgliedsländer der EU tatsächlich ihre Souveränität als eigenständiger Staat an Brüssel abgegeben? In zunehmenden Maßen wird von Brüssel unter der Federführung der englischsprechenden deutschen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen der Eindruck vermittelt, als wenn die EU ein Staat sei und die Mitgliedsländer seien keine souveränen Nationalstaaten, sondern Unterabteilungen von Brüssel. Genau hier hat Polen den Konflikt auf den Punkt gebracht. Wir vertreten die Auffassung, daß man froh sein kann, daß nach dem Vereinigten Königreich jetzt ein zweites Land nicht mehr bereit ist, sich wie eine Brüsseler Kolonie behandeln zu lassen. Zur Souveränität eines Staates gehört es selbstverständlich, daß es seine internen Angelegenheiten selbst regelt und sich nicht von einer Verwaltungsbürokratie eines Pseudostaates vorschreiben läßt, wie es zu handeln hat. Besonders merkwürdig war die Einlassung des Christdemokraten Weber, der daran erinnerte, dass zwar die “Verfassungen der Mitgliedsländer fundamental sind, aber die Hausordnung der EU wichtiger ist als die einzelnen Verfassungen”. Und diese Hausordnung sei in den europäischen Verträgen vereinbart worden. Merkt dieser saubere Demokrat gar nicht, was er da für eine gewaltige Unverschämtheit zum Ausdruck bringt? Wie kann eine “Hausordnung” einer Verwaltungsgemeinschaft höher angesiedelt sein als eine Verfassung eines souveränen Staates? Und vielleicht darf man Herrn Weber daran erinnern, daß es keine EU-Verfassung aus gutem Grunde gibt. Uns ist bisher nicht bekannt, daß in irgendwelchen europäischen Verträgen Mitgliedsstaaten ihre Souveränität aufgegeben hätten. Bei Deutschland muß man dies leider ein wenig anders sehen. Hier scheint die bisherige Regierung und auch die zukünftige Regierung gegen die Interessen ihres eigenen Volkes alle Eigenständigkeiten freiwillig aufgeben zu wollen, obwohl die Bürger dazu nie befragt wurden und der Regierung auch nie eine solche Vollmacht erteilt haben. Das Verhalten der deutschen Regierung hebt sich aber auch besonders negativ von allen anderen europäischen Regierungen ab. Die NZZ schreibt heute in einem Kommentar, daß es “in Deutschland eine Verachtung für die Nation und für alles, was mit staatlicher Souveränität zusammenhängt” gäbe. Dabei sei besonders schlimm, so wird in der NZZ weiter ausgeführt, daß deutsche Politiker und Vertreter der Medien und der Wissenschaft andere Europäer darüber belehren, wie schädlich Nationalismus sei und wie wichtig vertiefte europäische Integration wäre”. Insofern verwundert es nicht, wenn den deutschen Bürgern jetzt ein Polen “erzählt” wird, daß eigentlich aus der EU austreten müßte.

Wie “demokratisch” in der EU verfahren wird, sollte Herr Weber ja wissen. Schließlich hatte man den Bürgern seinerzeit erzählt, daß sie einen Kommissionspräsidenten wählen. Nachdem die Wahl zum Europäischen Parlament abgeschlossen war, wurde plötzlich und unerwartet die englischsprechende deutsche gescheiterte Verteidigungsministerin zur Kommissionspräsidentin einfach ernannt. Wenn Weber jetzt fordert, daß die EU-Kommission und den Rat der Regierungen, in dem schwelenden Streit mit Polen endlich “Klarheit” zu schaffen, dann kann man dem nur zustimmen. Allerdings bedeutet dies nicht unbedingt, daß die englisch sprechende deutsche Kommissionspräsidentin festlegten kann, was Recht oder Unrecht sein soll. Und auch Herr Weber wird nicht darüber entscheiden, wann ein Mitgliedsstaat die Unabhängigkeit der Rechtsordnung infrage stellt und dann faktisch als Mitgliedsland der EU ausscheidet. Die Ansicht der EU-Kommission, wonach das EU-Recht grundsätzlich Vorrang vor nationalem Recht hat, ist schlicht und einfach ein maßloser Mißbrauch ihrer Aufgabenstellung. Man kann ja zu einer solchen Auffassung kommen, dann müssen aber die Bürger in den Mitgliedsstaaten darüber abstimmen, daß sie zukünftig die Souveränität ihres Landes aufgeben wollen.

Prof. Dr. Jörg Meuthen, Leiter der AfD-Delegation im EU-Parlament und Bundessprecher der AfD, erklärte: „Träte Polen aus der EU aus, könnte man das EU-Parlament faktisch abschaffen, denn es vergeht kaum eine Plenarwoche, in der Polen in Straßburg nicht an den Pranger gestellt wird. Die Vorwürfe, die Brüssel der Regierung in Warschau macht, sind abstrus: Nicht Polen hat ein Problem mit seiner Rechtsstaatlichkeit, sehr wohl aber die EU bei der Einhaltung ihres eigenen Rechts. Man kann Warschau nicht verübeln, dass es seine eigenen Gerichte ernstnimmt. Wünschenswert wäre es, wenn andere Staaten diesem Vorbild folgten. Das EU-Recht hat nur dann Vorrang vor nationalem Recht, wenn es um EU-Kompetenzen geht. Die EU kann aber nicht willkürlich selbst entscheiden, was ihre Kompetenzen sind und diese beliebig erweitern. Diese Feststellung des polnischen Verfassungsgerichts wurde in dieser oder ähnlicher Form auch schon von Verfassungsgerichten anderer Staaten geteilt, etwa in Spanien, Frankreich, aber auch in Deutschland. Das Vorgehen gegen Polen, die finanzielle Erpressung und die Drohung eines Ausschlusses aus dem EU-Staatenbund sind also nicht juristisch, sondern politisch motiviert: Man stört sich daran, dass Polen die linksglobalistische Agenda mit ihrer LGBTIQ-Propaganda, ihrem Multikultifetisch und ihrem Abtreibungskult nicht mitmacht und stattdessen sein christlich-abendländisches Erbe, seine Traditionen und seine Identität schützt – also mithin die Grundlagen unserer Zivilisation, für die man sich im Europa des 21. Jahrhunderts leider immer mehr rechtfertigen muss.‘‘

Vielleicht darf daran erinnert werden und hier nehmen wir den Gedanken des Kommentators der Neuen Züricher Zeitung von der heutigen Ausgabe auf, daß die Mehrzahl der Staaten Europas Nationen sind, die lange um ihre “Souveränität haben bangen müssen”. Wir fügen an, daß es mehr als verständlich ist, daß jetzt auch Polen, auf seine eigene Nationalität besteht. Wenn Deutschland mittlerweile kein Interesse haben sollte, ein eigenständiger Staat zu sein, dann bedeutet das noch lange nicht, daß dieser irrigen Auffassung andere Staaten folgen müssen.

Wir sind auch der Meinung, daß wir uns als Deutsche wieder auf unsere Nation besinnen müssen, weil sonst der Konsens in unserer Gesellschaft endgültig zerbricht. Das hat mit Nationalismus im Sinne der links orientierten Journalisten, die uns ihre Denkart von Nationalismus einhämmern wollen, absolut nichts zu tun.

 

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Alle wollen Veränderung – aber wohin soll es gehen?

Leser unseres Informationsdienstes brachten uns gegenüber in Zuschriften zum Ausdruck, daß es doch wünschenwert wäre, wenn wir auch Gedanken formulieren, welche Entwicklungen wir uns für die Zukunft wünschen und wie eine positive Veränderung der bisherigen Entwickklung in unserer Gesellschaft erfolgen könnte.

Diesen Gedanken greifen wir gern auf.

Der entscheidende Punkt für mögliche positive Veränderungen scheint zu sein, nicht auf die derzeitigen Politiker zu hoffen und zu denken, daß diese irgendetwas positiv ändern werden. Die Bürger müssen sich wieder auf ihre eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten besinnen. Entscheidend ist, was der Enzelne denkt und umsetzt. Wir müssen wieder den Begriff der Subsidiarität in den Vordergrund unseres Denkens bringen. Das bedeutet, daß in erster Linie die Bürger selbst handeln und der Staat, sprich Bürokratie, nur dort tätig sein darf, wo es notwendig ist, um ein Gemeinwesen überhaupt funktionsfähig zu erhalten.

Die Verfassung unseres Landes sieht als die wichtigste Basis die Gemeinde vor. Es muß aufhören, daß Bund und Länder immer mehr die Funktionsfähigkeit der Kommunen aushöhlen und Entscheidungen, die in der Kommune, also direkt vor Ort bei den Bürgern, zu treffen sind,  an sich ziehen. Nur in Bereichen, die ein Gemeinwesen auf der untersten Ebene überschreiten, sind dann von der jeweils übergeordneten Ebene, also Kreis, Landes und Bundesebene in enger Abstimmung mit der Kommune entsprechende Maßnahmen durchzuführen. Warum kann eine Kommune nicht für seine Energieversorgung der Bürger selbst vor Ort die technischen Vorausstzungen planen und durchsetzen? Strom für die Kommunen kann in der Kommune selbst erstellt werden. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von technischen Möglichkeiten, die zudem keinen massiven Eingriff in die Natur erfordern und umweltverträglicher sind, als die derzeitige Verteilung des Stromes durch große Konzerne, die die Stomgewinnung nicht als eine Dienstleistung für die Bürger im Rahmen der Daseins Vor- und Fürsorge sehen, sondern den Anspruch haben, mit der Stromgewinnung – und Verteilung Gewinne zu erwirtschaften. Warum müssen Stromerzeuger in einer Rechtsform von Kapitalgesellschaften organiseriert sein, die gezwungen sind, Gewinne zu erwirtschaften um ihre Aktionäre befriedigen zu müssen? Große Stromerzeuger sollten ausschließlich auf gemeinwirtschaftlicher Basis organisiert sein und müssen gezwungen werden, ausschließlich auf der Selbstkostenbasis zu arbeiten. Natürllich gehören zu den Selbstkosten angemessene Abschreibungsbeträge, die jedoch im Unternehmen verbleiben müssen, so daß zu gegebener Zeit entsprechende Investitionen zur Erneuerung der Anlagen etc. auch vorgenommen werden können. Es ist doch ein Unding, daß die Bürger bei der Abnahme von Strom über die eigentlichen Kosten für die Erstellung dieses Stromes auch noch für Aktionäre Gewinne bezahlen müssen. Eine weitestgehende Dezentralisierung der Stromerzeugung hätte zudem den großen Vorteil, wesentlich umweltverträglicher zu sein.

Technisch wäre eine Umsetzung dieses Gedankens sehr schnell möglich. Der Gesetzgeber müßte allerdings dafür die gesetzlichen Voraussetzungen (wieder) schaffen. Natürlich bedeutete dies auch, daß die großen börsennotierten Kraftwerksgesellschaften sich andere Gewinnfelder suchen müßten, so daß die Politiker den Mut benötigen, endllich mit dem finanziellen Ausnehmen der Bürger durch Großkonzerne Schluß zu machen. So ganz nebenbei, durch eine dezentrale Stromversorung steigt auch die Sicherheit bei der Stromversorung für die Bürger. Die Bürger können vor Ort darüber entscheiden, wie die Stromgewinnung erfolgt, wobei hier von Windengerie, über Blockkraftwerke, Biogasanlagen und Photovoltaik das Spekrum der Möglichkeiten größer ist, als allgemein bekannt.

Betrachten wir einen weiteren Bereich. Den Bürgern wird vorgehalten, daß sie verstärkt darauf achten müssen, ihren “Fußabdruck” im Zusammenhang mit der Belastung der Umwelt zu verringern. Sie sollen möglichst nur mit dem Fahrrad fahren, wenig oder gar kein Fleisch essen und nur Produkte kaufen, die die Umwelt nicht belasten. So weit so gut! Aber wenn ich mich umweltbewußt verhalte und auf das Fahrrad umsteige, dann stelle ich erstaunt fest, daß die Komponenten des Fahrrades überwiegend mit einem großen “Fußabdruck” belastet sind, weil sie gar nicht mehr in Deutschland hergestellt werden, sondern per Schiff oder Flugzeug aus Japan, China oder einem anderen Land versandt wurden. Den Bürgern wurde eingeredet, daß die Globalisierung nur Vorteile für die Bürger bringt. Wie schnell könnte man die Umwelt entlasten, wenn unnötige Schiffs- und Flugzeugtransporte nicht mehr erforderlich wären. Natürlich wären einige Produkte etwas teuerer, wenn sie da hergestellt werden, so sie schließlich auch gebraucht werden. Aber man brauchte dann auch nicht zusätzliche Bepreisungen von CO 2 – Ausstoß, die Bepreisung ist eine vornehme Umschreibung für Steuererhöhungen – weil ja erhebliche Transportbelastungen für die Natur entfielen. Gleiches gilt auch für die Produktion von Autos, Kleidung und anderen Gebrauchsgegenständen. Es ist doch ein Irrsinn, nur aus vermeintlichen Kostengründen Autos in Japan herzustellen, um diese dann per Schiff wieder dorthin zu bringen, wo sie gebraucht werden. Die Gewinne durch die angeblich billigere Herstellung werden an die Aktionäre der Konzerne ausgeschüttet, die Umweltbelastungen durch die Transporte werden den Bürgern durch eine sogenannte “Bepreisung der Umwelt” in Rechnung gestellt.

In der Landwirtschaft kann man die gleichen Abläufe beobachten. Ein großer Teil der Probleme werden nur deshalb in Kauf genommen, um vermeintlich billiger produzieren zu können. Da wird den Bürgern ständig eingeredet, sie müssen sich nachhaltiger verhalten, sie sollen darauf achten, unter welchen Umständen und mit welchen Methoden die Herstellung der landwirtschaftlichen Produkte erfolgte. Und da sind auf der anderen Seite die Richtlinien der EU, die große landwirtschaftliche Betriebe finanziell umfangreicher fördern als kleinere Familienbetriebe. Dabei ist erwiesen, dass gerade industriell organisierte Landwirtschaften immer weniger eine artgerechte Tierhaltung betreiben können. Zudem ist fraglich, ob die riesigen Monokulturen auf Dauer geeignet sind, die Natur nicht unmäßig zu schädigen. Hier hat der Bürger so gut wie gar keinen Einfluss, weil die Entscheidungen mittlerweile überhaupt nicht mehr national, sondern in multilateral organisierten Organisationen, z.B. von der EU, geplant und entschieden werden. Was ist denn nachhaltig, wenn die Milch aus Schleswig-Holstein oder Bayern nach Sachsen transportiert wird, obwohl die landwirtschaftlichen Betriebe in Sachsen selbst Milch produzieren? Was ist nachhaltig, wenn Tiere über lange Strecken in Tiertransportern befördert werden, nur damit sie angeblich preiswerter geschlachtet werden können? Da wird von einer Landwirtschaftsministerin der Eindruck erweckt, als wenn durch eine entsprechende Etikettierung der Waren eine Verbesserung der Lebensumstände für die Tiere erreicht werden kann. Und dann werden Massentierhaltungen hingenommen, weil dies angeblich aus wirtschaftlichen Gründen notwendig sei. Es wird Zeit, dass die Landwirte wieder ihre eigene Macht erkennen und sich massiv gegen eine Reglementierung von Verwaltungsbürokraten, die in Brüssel sitzen, distanzieren. Es wird so viel von Marktwirtschaft geredet, die teilweise auch negative Aspekte hat. Aber gerade in der Landwirtschaft wäre es ein Segen, wenn die einzelnen Landwirte wieder selbst bestimmen können, was sie im einzelnen anbauen und produzieren wollen. Zahlreiche ökologische Betriebe, die einen überschaubaren Kreis von Abnehmern beliefern, stellen unter Beweis, wie sinnvoll es ist, wenn wieder dort die Entscheidungen getroffen werden, wo sie auch verantwortet werden müssen. Und ganz nebenbei – Verbraucher die landwirtschaftliche Produkte direkt von einem ihnen bekannten Hof bestellen, haben ein ganz anderes Verhältnis zu diesen landwirtschaftlichen Produkten. Vielleicht ist auch wieder notwendig, mehr Achtung und Ehrfurcht vor den Lebensmitteln zu haben. Die plastikverpackten Lebensmittel in den Supermärkten haben das eigentliche landwirtschaftliche Produkt so verfremdet, dass viele Verbraucher gar nicht mehr wahrnehmen, woher diese landwirtschaftlichen Produkte tatsächlich kommen und dass sie Fleisch von Tieren essen, die auch ein Recht haben, zumindest bis zu ihrer Schlachtung artgerecht leben zu können.

Jetzt wird der eine oder andere einwerfen, die derzeitige landwirtschaftliche Organisation sei erforderlich, um den Welthunger begegnen zu können. Hier müssen erhebliche Zweifel angemeldet werden. Es wäre dringend erforderlich, in diesen Bereichen mehr wissenschaftlich zu forschen, um der Frage nachzugehen, inwieweit nicht die Industrieländer durch die Überflutung von Waren in die sogenannten Entwicklungs-  und Schwellenländer verhindern, dass diese sich selbst versorgen können. Es hat vielmehr den Anschein, als ob hier nach wie vor eine eine Form der Politik betrieben wird, die sich von der früheren Kolonialpolitik der westlichen Länder nicht unterscheidet.

Die vorgenannten Beispiele sind nur aus den vielen Gesamtproblemen herausgegriffen. Grundsätzlich müssten alle Lebensbereiche darauf hin betrachtet werden, inwieweit immer mehr die Entscheidungen über die konkreten Lebensbedürfnisse der Bürger nicht mehr dort entschieden werden, wo die Bürger leben, sondern von anonymen Verwaltungsbürokratien, die jeglichen Bezug zu der Lebenswirklichkeit der Menschen vermissen lassen. Was in Brüssel entschieden wird, ist für Bürger, die in einem kleinen Dorf auf dem Land leben, völlig irrelevant. Wenn man Bürgern die Möglichkeit der Identifizierung mit ihrem eigenen Gemeinwesen nimmt, weil man ihnen eingeredet, sie seien doch Weltbürger die sich mehr mit dem Problem von Afrika oder Amerika befassen müssten als mit den Problemen des eigenen Dorfes, werden sich diese für ihr eigenes Gemeinwesen auch kaum noch einsetzen.

Es muss wieder eine neue Kultur entstehen, die den Menschen zeigt, warum es sich lohnt, überhaupt zu leben. Es müssen wieder lokale Bezüge in den Mittelpunkt gerückt werden, damit die jeweiligen Bürger auch merken können, wo ihre Heimat ist.

Nur wer seine eigene Identität kennt, wird in der Lage sein, sich unvoreingenommen auch mit seiner Umgebung, mit anderen Kulturen und anderen gesellschaftspolitischen Überlegungen zu befassen. Es muss auch wieder möglich sein, eine offene Gesprächskultur zu entwickeln, in der es möglich ist, ohne andere zu verletzen, Probleme auch kontrovers diskutieren zu können. Nur aus dem Zusammenspiel einer These und einer Antithese wird eine brauchbare Synthese entstehen können. Hier besteht auch eine große Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens, wieder unvoreingenommen und ohne ideologischen Hintergrund die Bürger zu informieren und unterschiedliche Denkmodelle aufzuzeigen. Das setzt allerdings auch voraus, dass die Mitarbeiter des Rundfunks und des Fernsehens bei ihrer Einstellung nicht nach einer bestimmten linken gesellschaftspolitischen Auffassung ausgesucht werden.

Zusammenfassend ist festzustellen, die Bürger müssen wieder erkennen, dass sie es sind, was allgemein als der sogenannte „Souverän“ genannt wird. Nicht die sogenannte gesellschaftliche Elite hat das Sagen, sondern der einzelne Bürger selbst dort wo er lebt und dort wo seine Wurzeln sind.

Machen wir uns dies wieder bewusst und noch besser, handeln wir entsprechend!