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Der hohe Moralanspruch der Sächsischen Zeitung in Dresden

Seit einigen Tagen erscheint in der Sächsischen Zeitung täglich ein längerer einspaltiger Hinweis in eigener Sache. Unter der Überschrift „Die SZ zur Wahl und zur AfD“ wird ausgeführt, daß sich die Redaktion der SZ „unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlt“.

Mit diesem Hintergrund informiert die Zeitung über die zur Wahl stehenden Parteien, deren Kandidaten und Programme. Es wird weiter ausgeführt, daß man auch bezahlte Anzeigen, die dem Verlag in Auftrag gegeben werden, abdrucken wird.

Im weiteren Teil der Erklärung in eigener Sache wird darauf hingewiesen, daß die AfD ein Fall für das Bundesamt für Verfassungsschutz sei und ebenso für mehrere Landesämter. Es werde geprüft, ob die AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agiert. Die Sächsische Zeitung vermittelt in ihrer weiteren Erklärung den Eindruck für den Leser, daß die AfD sich gegen die Grundordnung, gegen freie Wahlen und einer Einschränkung von Bürgerrechten wendet und insofern antidemokratische Ziele verfolgt.

Es wird dann von der Sächsischen Zeitung erklärt, daß man trotz dieser Einschätzung der AfD im Rahmen der journalistischen Grundsätze während des Wahlkampfes ihre Leser auch über die AfD informieren will. Die Zeitung wird bezahlte Wahlaufrufe dieser Partei auch drucken, soweit diese nicht andere Gruppen diskriminieren und sich gegen demokratische Grundsätze richten. Allerdings werde man die Erlöse von möglichen Einnahmen der Inserate, die von der AfD in Auftrag gegeben wurden, der Bürgerstiftung in Dresden spenden. Diese Stiftung fördere unter anderem Projekte, die der Jugendbildung, dem Demokratieverständnis und der Völkerverständigung dienen.

Was auf den ersten Anschein für einen unbedarften Leser einer Zeitung als eine honorige Großtat einer der Demokratie verpflichteten Zeitung angesehen werden könnte, ist in Wahrheit eine unerträgliche Diskriminierung einer Partei und deren Wähler, die bis zum heutigen Tage von keinem Gericht, insbesondere vom Bundesverfassungsgericht in Frage gestellt oder gar verboten wurde. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz wurde vom Verwaltungsgericht Köln untersagt, die AfD als Verdachtsfall zu beobachten. Dies gilt bis das Gericht über einen Eilantrag der Partei dazu entscheidet. Rein formal bedeutet dies, daß bis zu einer Entscheidung des Gerichts keiner behaupten kann, bei der AfD handele es sich um eine verfassungsfeindliche Partei. Insofern glaubt die Sächsische Zeitung eine Entscheidung eines Gerichts nicht ernst nehmen zu müssen und entscheidet nach unserer Auffassung in eigener Machtvollkommenheit, welche Partei sie als verfassungsfeindlich einschätzt.

Darüber hinaus stellt das Verhalten der Sächsischen Zeitung eine Beleidigung und Missachtung der 20 % Wähler in Sachsen dar, die eben genau diese Partei gewählt haben, weil sie davon ausgehen, daß die angeblich so demokratischen etablierten Parteien immer mehr gegen die Interessen der Bürger handeln und sich im Bereich der Europapolitik ganz offensichtlich teilweise an kein Recht halten. Nach wie vor ist in der EU eine Schuldenverteilung ausgeschlossen. Dies hindert die demokratischen Parteien aber nicht daran, sich über diese Regeln hinwegzusetzen.

Eine Behörde ist kein Gericht, so daß es ungeheuerlich ist, wenn bereits die Ankündigung einer der Regierung weisungsgebundenen Verfassungsschutzbehörde darüber entscheiden sollte, welche Partei ausgegrenzt werden muß, weil sie angeblich verfassungswidrig sei. Bisher steht eine solche Bewertung ausschließlich der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland zu. Wenn gleiche Praktiken in Polen zur Anwendung kommen, dann wird nach sogenannter „Rechtsstaatlichkeit“ gerufen und der polnischen Regierung ein antidemokratisches Verhalten unterstellt.

Man darf davon ausgehen, daß sich die Redaktion der Sächsischen Zeitung mit den Wahlprogrammen der zur Wahl anstehenden Parteien intensiv befaßt haben wird. Die Sächsische Zeitung sollte doch ihren Lesern konkret berichten, an welchen Stellen das AfD-Wahlprogramm Hinweise eines antidemokratischen Verhaltens zeigt. Mittlerweile wird eine Stimmung gegen alle Gruppen der Bevölkerung erzeugt, die sich gegen einen linkslastigen Mainstream wenden. Sowohl das Parteiprogramm als auch das Wahlprogramm der AfD sind in ihren Aussagen in keiner Weise gegen das Grundgesetz Deutschland gerichtet. Wenn die Forderung nach einem Europa der souveränen Staaten bereits rassistisch sein sollte, dann waren Adenauer und alle, die die Europäische Union seinerzeit gegründet haben, Rassisten.

Bei dem vermeintlich hohen Moralanspruch, den die Sächsische Zeitung vor sich herträgt, wäre es durchaus konsequent gewesen, sich einmal mit den Politikern zu befassen, die tatsächlich staatsfeindliche Vorstellungen nicht nur formulieren, sondern regelrecht als Ziel verfolgen. So war es mehr als erhellend, als die Mitvorsitzende der Partei „Die Linke“, Janine Wissler, in der Fernsehsendung bei Anne Will sich in keiner Weise von den Zielen der Trotzkisten, die eine Revolution der Straße gegen das Parlament als ein Mittel der politischen Durchsetzung von Zielen ansehen, sich zu distanzieren und diese politische Einstellung zurückgewiesen hätte. Bis zum letzten Jahr war sie noch Mitglied der verfassungsfeindlichen Organisation „Marx 21“ und ist wahrscheinlich lediglich aus opportunistischen Gründen formal aus dieser Organisation ausgetreten. Sie hat sich aber von den Zielen dieser Organisation nicht distanziert, sondern sah auch nach konkreter Nachfrage von Anne Will keine Notwendigkeit sich von diesen linksradialen verfassungswidrigen politischen Zielen abzugrenzen. Selbst Olaf Scholz hat bisher eine Zusammenarbeit mit dieser Partei nicht konkret ausgeschlossen. Warum befaßt sich die Redaktion der Sächsischen Zeitung nicht mit diesen staatsfeindlichen Entwicklungen?

So, wie es jetzt bei dem Leser ankommen muß, scheint die Sächsische Zeitung ihren Moralanspruch sehr selbstherrlich zu definieren und hat offensichtlich den Blick auf das gesamte Spektrum der Politik verloren. Eigentlich schade, bisher hatte man den Eindruck, daß die Sächsische Zeitung noch zu denen gehörte, die sich eine eigene Meinung auch gegen den Mainstream erhalten hatte.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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