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Bundesverfassungsgerichts stärkt das Kartell der „demokratischen“ Parteien

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Frage, ob die AfD ein Recht hätte, Ausschussvorsitzende im Bundestag zu stellen, ist für viele Bürger keine Überraschung. Betrachtet man die Rechtsprechung dieses Gerichts über den Zeitraum der letzten Jahre, so fällt auf, dass viele Entscheidungen im Zusammenhang mit der AfD zugunsten der Regierungsauffassung erfolgt sind. Aber auch Entscheidungen zu Fragen des Euros und der Verlagerung von Kompetenzen der deutschen Bundesbank zu der Europäischen Zentralbank, waren allenfalls nicht eindeutig, sie gingen jedoch im Ergebnis alle zu Lasten Deutschlands.

Das aktuell ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt fest, dass eine Partei, die nicht das Wohlwollen der Regierungsparteien hat, in ihrer Wahrnehmung der parlamentarischen Arbeit nicht die gleichen Rechte hat, wie es den derzeitigen Kartellparteien zugbilligt wird. Jedenfalls scheiterte die AfD mit ihrem Antrag, gemäß dem Umfang der auf sie gefallenen Wählerstimmen im gleichen Umfang parlamentarisch tätig sein zu können. Formal wird man das Verfassungsgericht mit seiner Entscheidung nicht angreifen können, zumal es meint, dass es sich bei der Besetzung von Ausschussvorsitzenden der Bundestagsausschüsse um eine reine administrative Tätigkeit handelt. Die Geschäftsordnung des Bundestages ist hier auch nicht eindeutig, weil eine Wahl der Ausschussvorsitzenden vorgesehen ist. Das Ergebnis eines solchen Verfahrens muss offen sein, weil es sonst keine objektive Wahl wäre. Es wäre aber möglich, hier eine andere Festlegung zu treffen, so dass die Vorsitzenden in den Ausschüssen nicht mehr von dem Wohlwollen etablierter Parteien abhängig ist. Anderseits ist es aber auch viel zu kurz gegriffen, wenn bei der Funktion der Ausschussvorsitzenden nicht wahrgenommen wird, dass diese Funktion eben nicht nur eine administrative Funktion beinhaltet. Vielmehr ist die Funktion eines Ausschussvorsitzenden – und das werden auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts wissen – eine politische Tätigkeit mit erheblichen politischen Einflussmöglichkeiten. Es ist nicht aufrichtig, wenn jetzt unterstellt wird, als wenn die AfD doch alle Möglichkeiten der politischen Mitwirkung im Bundestag hätte. Genau das Gegenteil ist der Fall. Unbeschadet einer reinen juristischen Betrachtung wird hier ein großer Teil der Bürger ausgegrenzt und ihnen jetzt auch höchstrichterlich bestätigt, dass ihre Stimmen nicht den gleichen Wert haben, wie ihre Stimmen für die Kartell-Parteien.

Jetzt wurde ganz offizielle das Kartell der sich selbst demokratisch nennenden Parteien gestärkt, indem ihnen höchstrichterlich bestätigt worden ist, dass es das Grundgesetz zulässt, dass es unterschiedliche Kategorien von Politikern gibt. Da scheint es die sauberen „Demokraten“ zu geben, die mit allen Mitteln der Geschäftsordnung nicht genehme politische Parteien ausgrenzen können und da gibt es die sogenannten von einer Verwaltungsbehörde als gesichert rechtsextrem festgestellten Parteien, die eigentlich im Bundestag nichts zu suchen haben. Eine solche Entwicklung wird weiter zu einem Vertrauensverlust der Bürger gegenüber den staatlichen Gremien und der Gerichte führen, so dass damit eine immer stärkere Demontage eines gesellschaftlichen Konsenses erfolgt. Der derzeitig ausgegrenzten Partei wird dies weiter Ansporn sein, die Bürger auf diese Art der Demokratie aufmerksam zu machen und eine absolute Mehrheit in den Parlamenten anzustreben. Erst dann wird es möglich sein, wieder dafür zu sorgen, dass jeder, der ein Mandat als Abgeordneter von dem Souverän erhalten hat, gleichbehandelt wird und nicht an der parlamentarischen Arbeit durch linke Winkelzüge eingeschränkt oder gehindert wird.

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Frau Faeser hat aktuell keine Gründe, einen Verbotsantrag gegen die AfD zu stellen

Der Deutschlandfunk scheint sich aktuell richtig darin zu suhlen, den Bürgern die angebliche rechtsradikale Gefährdung unseres Landes ständig in das Bewusstsein einzutrichtern. Da wird regelmäßig über den Aufstand des Bürgertums berichtet, der durch die „spontanen“ Demonstrationen der Bürger sichtbar sein soll. Verschwiegen wird, dass es sich dabei keinesfalls um spontane Demonstrationen handelt, sondern sie werden durch linke Kaderorganisationen sogenannter Bündnisse organisiert, deren Aufgabe es ist, Demonstrationen zu organisieren und Stimmung gegen politisch Andersdenkende zu erzeugen. Natürlich wird nicht versäumt, immer wieder den angeblichen Grund der „Bürgerproteste“ zu nennen. Dies sei das Aufdecken eines angeblichen Geheimtreffens in Potsdam gewesen, an dem AfD-Politiker teilgenommen hätten. Auch wird verschwiegen, dass es sich bei der sogenannten “Aufdeckung” eines Geheimtreffens um einen massiven Rechtsbruch handelte, weil das sogenannte journalistische Rechercheteam in private Räume eindrang und unter Missachtung sämtlicher Persönlichkeitsrechte angebliche Deportationspläne gehört haben will.

Es stellt sich die Frage, wie lange hier eine politische Brunnenvergiftung weiter betrieben werden soll, denn letztlich werden hier breite Teile der Bürgerschaft als rechtsradikale Verfassungsfeinde zu einer politischen Verurteilung durch die sogenannten Anständigen freigegeben. Gleichzeitig wird die Verhärtung des politischen Klimas beklagt und auf die Verrohung der Sprache hingewiesen. Offensichtlich bemerkt man gar nicht, dass dies genau von denjenigen ausgeht, die vorgeben, für die Erhaltung der Demokratie in unserem Land eintreten zu wollen. Minister haben auch keine Probleme damit, ihre vom Gesetzgeber vorgegebene Neutralitätspflicht aufzugeben und parteilich gegen politisch Andersdenkende zu polemisieren.

Es wäre gut, wenn auch eine Innenministerin die Ausführungen des ehemaligen Verfassungsgerichtsmitglieds Peter Müller wahrnehmen würde. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk, bei dem es wieder einmal um die Frage ging, warum man nichts gegen die AfD unternehmen könne, nachdem „politisch verblendete“ Bürger diese Partei immer stärker präferieren. Immerhin, so der Interviewer des Deutschlandfunks, sei es ja erwiesen, dass es sich bei der AfD um eine verfassungsfeindliche Partei handele. Auch einer ihrer Repräsentanten könne als Faschist bezeichnet werden, so dass man diesem doch die aktive und passive Wählbarkeit entziehen könne. Müller wies darauf hin, dass es hier eine klare und eindeutige Bestimmung im Grundgesetz gibt. Danach ist einzig und allein das Verfassungsgericht berechtigt, einen verfassungsfeindlichen Tatbestand bei einer Organisation oder einer Person rechtswirksam festzustellen. Müller wies zudem darauf hin, dass auch der Kreis der Antragsberechtigten beim Bundesverfassungsgericht klar definiert sei. Somit stellt sich die Frage, warum bisher kein Antrag auf Verbot der AfD gestellt worden ist. Die Begründung, dass das Verfahren beim Verfassungsgericht sehr lange dauert und zudem nicht sicher sei, ob das Gericht wirklich ein Verbot der AfD aussprechen wird, ist in keiner Weise stichhaltig. Sie zeigt vielmehr, dass die angebliche Verfassungswidrigkeit der AfD gar nicht besteht. Damit wird deutlich, dass hier in einer politisch sehr fragwürdigen Methode der Versuch unternommen wird, einen politischen Gegner, der keine Gefahr für unser Land, sondern für die gegenwärtig regierenden Parteien ist, in der Öffentlichkeit so zu diskreditieren, dass die Bürger von einer Wahl dieser Partei Abstand nehmen. Vornehm ausgedrückt, könnte man dies eine manipulative Beeinflussung nennen. Es erreicht allerdings auch schon den Tatbestand eines faschistoiden Vorgehens, weil mit psychologischer Gewalt ein politischer Mitbewerber vernichtet werden soll.

Wenn Frau Faeser der Meinung ist, ein Verbotsantrag gegen die AfD hätte keine Chance der Umsetzung, dann sollte sie endlich aufhören, gegen eine Opposition zu hetzen und damit zur Spaltung der Gesellschaft beizutragen. Solange sie keinen Verbotsantrag gegen die AfD stellt, sollten alle Bürger davon ausgehen, dass die AfD eine Partei ist, die den freiheitlich-demokratischen Grundordnungen des Grundgesetzes entspricht. Man sollte unter diesen Umständen auch die ständigen Verunglimpfungen der Partei als das ansehen, was sie sind – ein letztes Aufbäumen von Parteien, die feststellen müssen, dass ihre Agitation bei den Bürgern nicht mehr verfängt und die bei den kommenden Wahlen in die Bedeutungslosigkeit abrutschen könnten.

Frau Faeser sollte sich um ihre originären Aufgaben als Innenministerin kümmern. Das ist nämlich genau das, was die Bürger von ihr erwarten.

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Richtiges Buchen bewahrt vor dem Verfassungsbruch

Die lange angekündigte Pressekonferenz der SPD begann aktuell mit einer fünfzehnminütigen Verspätung im Willy-Brandt-Haus der Partei in Berlin. Das Interesse schien aktuell nicht sehr groß zu sein, jedenfalls waren nur vier Kollegen der Presse anwesend. Weitere, wie auch Bornemann-Aktuell – werden die Konferenz per Online-Stream verfolgt haben.

In einer kurzen Erklärung nahm die Co-Parteivorsitzende Esken zu den Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils Stellung. Esken meinte, dass das Verfassungsgericht die grundsätzliche Finanzierung des Haushalts nicht infrage gestellt habe. Jetzt wolle man einen Nachtragshaushalt nachreichen, so dass im Rahmen einer Umbuchung der bisherigen Haushaltspositionen der Haushalt auch weiterhin unverändert bestehen bleibt. Auch für den Haushalt 2024 wolle man eine finanzielle Notlage unterstellen, so daß auch weiterhin die sogenannte Schuldenbremse umgangen werden soll. Frau Esken wies insbesondere darauf hin, dass auf keinen Fall im sozialen Bereich Einschränkungen erfolgen sollen. Die Transformation der ökologischen Wirtschaft soll unvermindert weiter durchgeführt werden. Esken brachte zum Ausdruck, dass man ernsthaft über die Konstruktion der Schuldenbremse nachdenken müsse, da die gegenwärtige Praxis nicht mit den realen Anforderungen kompatibel sei. Auf die Frage, ob sie Neuwahlen für erforderlich halte, meinte sie, dass dies auf keinen Fall erforderlich sei und auch von ihrer Partei nicht angestrebt werde. Gegenwärtig sehe man keine unlösbaren Probleme. Ihrer Meinung nach werde man haushaltstechnische Möglichkeiten finden, um die vom Verfassungsgericht aufgeworfenen Probleme zu lösen. Sie zeigte sich sehr optimistisch, dass es noch in diesem Jahr einen neuen Haushalt geben werde. Die gegenwärtig bestehende Problematik, wonach in der Schuldenbremse kein Unterschied zwischen konsumtiven und investiven Mitteln gemacht werde, muss zukünftig verändert werden. Investitionen dürfen ihrer Meinung nach nicht mehr unter die Schuldenbremse falle. Der Nachtragshaushalt wird ein Volumen von ca. 40 Milliarden Euro haben.

Wenn man die Vorsitzende der SPD reden hört, könnte der Eindruck bestehen, dass die SPD aktuell noch gar nicht die Dramatik, die durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgedeckt wurde, wahrgenommen hat. Die SPD scheint zu glauben, dass alles nur eine Frage der richtigen Buchung sei und verkennt, dass die Bürger systematisch von den Politikern belogen wurden. Den Bürgern wurde suggeriert, dass die Regierung einen ausgeglichenen Haushalt verabschiedet hatte. In Wahrheit erfolgten massive Buchungstricks, die verschleierten, dass massive Schulden in sogenannten „Sondervermögen“ gebucht waren, die kein Sondervermögen, sondern Sonderschulden gewesen sind. In diesem Zusammenhang passt auch die Pressmitteilung der FDP vom heutigen Tage, in der der Generalsekretär der FDP, Djir-Sarai behauptet, die FDP mache keine Schulden und halte sich strikt an der Schuldenbremse.

Offensichtlich denkt weder die SPD noch die FDP den Betrug am Wähler zu beenden, da auch zukünftig die gleiche unseriöse Finanzpolitik fortgesetzt werden soll. Jetzt geht es allenfalls darum, den Haushalt so aufzustellen, dass er formal den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nachkommt. An der unsoliden Haushaltspolitik wird dies nichts ändern. Es ist allerdings zu befürchten, dass sich auch die CDU dieses desaströsen Haushaltsgebarens anschließen wird, zumal mehrere CDU-Landesminister bereits deutlich machten, dass sie nicht die Absicht haben, die bereits eingeplanten Haushaltsmittel einzusparen.

In der Frage des Geldausgebens, wobei es sich natürlich um Gelder der Bürger handelt, sind sich alle selbst demokratisch nennenden Parteien einig. Der Bürger wird das Nachsehen haben, aber das interessiert diese Parteien nicht. Solange noch Geld von den Bürgern abzuschöpfen ist, scheint dies eine Staatsräson der Parteien zu sein, nämlich die Bürger von ihren Vermögen zu entlasten. Sie sind doch selbst schuld, wenn sie ihr eigenes Geld noch nicht ausgegeben haben. Dann müssen die Oberschullehrer der Nation den Bürgern deutlich machen, dass Geld nicht auf das Sparkonto, sondern in das Sondervermögen der Parteien gehört, um es sofort auszugeben.

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Bundesverfassungsgericht fordert demokratisches Verhalten von den Parteien

Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer Klage des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann eingegriffen und dem antidemokratischen Verhalten der Regierungsfraktionen Einhalt geboten. Dies ist besonders bemerkenswert, weil gerade die Parteien, die von sich immer behaupten, sie seien die demokratischen Parteien, jetzt die Quittung für ihre Methode, eine Diskussion und Beratung im Bundestag zu verhindern, erhalten. Das Bundesverfassungsgericht untersagte den Regierungsparteien, das von ihr eingebrachte Heizungsgesetz mit einer Brechstange durch den Bundestag zu peitschen. Die Abgeordneten erhielten die Schlussfassung des Gesetzentwurfs Freitag nachmittags und sollten bereits am Montag im Bundestag darüber beraten. Das Bundesverfassungsgericht stellte jetzt in einer einstweiligen Anordnung fest, dass Gesetze mindestens 14 Tage vor der Beratung im Bundestag, den Abgeordneten schriftlich vorliegen müssen.

Peinlich und für den Bürger erschreckend sind zwei Sachverhalte, die erkennen lassen, dass es sich hier nicht um ein Versehen unbedarfter Politiker handelte, sondern ein strukturelles Problem vorliegt, dass erkennen lässt, dass demokratische Verhaltensweisen von den Regierungsfraktionen aber auch nicht von der CDU zu erwarten sind. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wurde nicht von der CDU-Fraktion gestellt, die eigentlich hier hätte tätig werden müssen. Sie erfolgte von einem einzelnen Abgeordneten, der sich zurecht in seiner Funktion als Abgeordneter behindert fühlte. Noch schlimmer ist es aber, dass die Person, die für die Einhaltung demokratischer Regeln im Bundestag verantwortlich ist, nämlich die Bundestagspräsidentin Bas, offensichtlich kein Problem darin sah, dass ihre Parteigenossen den Versuch unternahmen, in einer faschistischen Verhaltensweise ein Gesetz durchzupauken, ohne dass die Abgeordneten überhaupt die Möglichkeit hatten, sich angemessen mit diesem Gesetzentwurf zu befassen. Das zeigt, wie tief das sogenannte demokratische Verhalten der sich selbst nennenden demokratischen Parteien gesunken ist.

Man sollte aber auch darauf hinweisen, dass dieses antidemokratische Verhalten von Parteien keine neue Erscheinung im Bundestag ist. Die gleiche Verfahrensweise wurde auch von der früheren Bundeskanzlerin Frau Merkel praktiziert. Auch dieser Politikerin war dies nur möglich, weil ihre Partei, die CDU, ein solches Verfahren duldete. Während der Regierungszeit von Frau Merkel, an der übrigens auch der derzeitige Bundeskanzler Olaf Scholz mit beteiligt war, wurde der gesamte Bundestag regelrecht zu einer Abstimmungsmaschine denaturiert, in der nur noch nach Vorgabe der Fraktionsführungen die Abgeordneten zu entscheiden hatten. Auch dazu muss man feststellen, dass es ein Armutszeugnis der Abgeordneten war, sich einem solchen politischen Diktat zu unterwerfen. Erst mit dem Einzug der AfD in den Bundestag veränderte sich die Diskussionskultur, da wieder die politischen Sachfragen erörtert wurden, obwohl die sich selbst demokratisch nennenden Parteien dies immer wieder mit dem Hinweis, dass die AfD das Sagbare überschreitet, verhindert werden sollte.

Wenn man die Interviews und Stellungnahmen Von Politikern der Regierungsparteien nach dem Spruch des Verfassungsgerichts wahrnimmt, dann wird ebenfalls deutlich, dass diese noch immer nicht begriffen haben, dass ihnen vom Verfassungsgericht attestiert wurde, dass sie sich antidemokratisch verhalten haben. Die Ausführungen der parlamentarischen Geschäftsführerin der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann, in einem Interview mit dem Deutschlandfunk bestätigten, dass die Genossen der Grünen-Partei nach wie vor meinen, sie können ihr Heizungsgesetz unverändert durch den Bundestag bringen. Die Abgeordnete Dröge, Parteigenossin von Frau Haßelmann, verstieg sich sogar zu der Feststellung, dass Änderungen des Heizungsgesetzes nicht infrage kommen, auch wenn die Beratung im Bundestag jetzt erst im Herbst erfolgen kann. Der Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag, Mützenich, meinte ebenfalls, dass man gar nicht daran denke, eine inhaltliche Diskussion über das Gesetz führen zu wollen. „Wir wollten den Menschen Sicherheit verschaffen“, erklärte Mützenich und glaubte ernsthaft, dass er damit bei den Bürgern punkten könne. Die Verunsicherung durch dieses Heizungsgesetz hat ihre Verunsicherung einzig und allein in dem dilettantischen Formulieren dieses Gesetzes von offenkundig unfähigen Politikern, die allerdings hervorragend in der Durchsetzung einer linken Ideologie sind. Nur das wollen die Bürger eben nicht und wenden sich verstärkt einer politischen Alternative zu, die es inzwischen gibt und die selbst das mächtige Parteienkartell der sich selbst demokratisch nennenden Parteien nicht verhindern konnte.

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Wie das Recht für den Bürger verhindert wird, obwohl formal die Rechtsstaatlichkeit besteht

Deutschland rühmt sich immer, die Rechtsstaatlichkeit als ein hohes Gut zu betrachten. Es kritisiert gern andere Länder, die vermeintlich von diesem Prinzip abweichen und fordert – soweit es die EU betrifft – die Verletzung der Rechtsstaatlichkeit mit Sanktionen zu belegen.

Es lohnt sich jedoch einmal zu überprüfen, inwieweit formale Regeln, die jedoch mit erheblicher zeitlicher Versetzung befolgt werden, noch das Prädikat „Rechtsstaatlichkeit“ verdienen.

Bei den Entscheidungen des obersten Gerichtes, dem Bundesverfassungsgericht, kann der sachkundige Bürger in zunehmenden Maße feststellen, dass die Rechtsstaatlichkeit auf dem Papier gegeben ist, dass deren Anwendung für den Bürger letztlich in vielen Fällen bedeutungslos ist.

Ein Beispiel einer solchen „Scheingerechtigkeit“ wird dem Bürger gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt eindrucksvoll vorgeführt.

Die damaligen Regierungsparteien im Deutschen Bundestag, die SPD zusammen mit der CDU, beschlossen eine Wahlrechtsreform im Jahr 2020. Bereits damals ging es um die Frage, wie die Zahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag reduziert werden könne, da im Jahr 2020 bereits 700 Abgeordnete im Deutschen Bundestag vertreten waren. Die damalige Wahlrechtsreform sah vor, dass eine Veränderung bei der Berechnung der sogenannten Ausgleichsmandate vorgenommen werden sollte. Hatte eine bestimmt Partei mehr Direktmandate errungen, als ihr nach den Zweitstimmen zustand, erhielt sie so genannte Überhangsmandate, bekam also zusätzliche Sitze im Bundestag. Den Vorteil dieser Regelung hatten also insbesondere die CDU/CSU, die über besonders viele Direktmandate verfügten, während die übrigen Parteien durch die neue Regelung benachteiligt wurden.

Ein Eilantrag der klagenden Parteien wurde seinerzeit vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Damit wurde der Antrag der damaligen Oppositionsparteien vorerst zurückgewiesen. Damit war der Weg frei, bei der im Jahr 2021 erfolgten Bundestagswahl nach dem neuen Verfahren bereits die Wahl durchzuführen. Eine endgültige Entscheidung wurde auf das Hauptsacheverfahren vertagt. Natürlich wird formaljuristisch argumentiert, dass bei einem Eilantrag nur dann bereits eine Vorentscheidung auf die zu erwartende Entscheidung in der Hauptsache erfolgen kann, wenn durch eine solche Entscheidung nicht bereits irreversible Folgen durch die Entscheidung getroffen werden, die bei einer möglichen anderen Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr zu korrigieren wären. Anderseits muss aber auch bereits bei der Eilentscheidung im Umkehrschluss in Erwägung gezogen werden, ob durch die zeitliche Verschiebung einer Entscheidung nicht ebenfalls eine Festlegung getroffen wird, die später nicht mehr aufgrund der dann entstanden normativen Kraft des Faktischen anders entschieden werden könnte.

Sieht man sich einmal die Zusammensetzung der Richter im Bundesverfassungsgericht an, so stellt man fest, dass einer der zuständigen Richter für die in Rede stehenden Entscheidung der ehemalige Ministerpräsident des Saarlandes, Peter Müller (CDU) war. Insofern könnte man vermuten, dass mindestens eine Interessenkonflikt nicht auszuschließen ist. Auch eine Entscheidung, eine Angelegenheit nicht in einem einstweiligen Verfahren zu behandeln, hat – wie im vorliegenden Fall erkennbar – erhebliche Konsequenzen.

Aktuell wird berichtet, dass sich das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache mit der Klage der damaligen Oppositionsparteien befasst. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung noch Monate Zeit in Anspruch nehmen wird.

Selbst wenn in diesem Monat noch eine Entscheidung getroffen werden würde, ist diese irrelevant, da es kaum anzunehmen ist, dass das Gericht anordnet, die Wahl des Bundestages aus dem Jahr 2021 zu wiederholen. Eine Rechtsabwägung würde mit großer Wahrscheinlichkeit zum Ergebnis kommen, dass die Folgen einer nachträglichen Auflösung des Bundestages erheblich wären, zumal fast die Hälfte der Legislaturperiode abgelaufen ist. Darüber hinaus hat der Bundestag erneut eine Wahlrechtsreform beschlossen, die die Reform von 2021 ohnehin obsolet gemacht hat, so dass das Verfassungsgericht jetzt über einen Vorgang entscheidet, der sich bereits selbst erledigt hat.

Der Bürger wird aus dieser Angelegenheit nur den Schluss ziehen können, dass hier ein Recht zelebriert wird, dass ein nicht juristisch vorgebildeter Bürger nur noch als Unrecht, vielleicht sogar als Schwachsinn ansehen könnte. Wahrscheinlich wird auch die inzwischen neu anhängige Klage, jetzt von den Parteien, die seinerzeit mit anderen Vorzeichen genau die gleichen Entscheidungen zulasten anderer Parteien getroffen hatten, das gleiche Schicksal erhalten – mit anderen Worten, es wird völlig irrelevant sein, was dann zukünftig entschieden wird.

Jetzt könnten viele Bürger sagen, die Entscheidung in der Wahlrechtsreform 2021 sei ein einmaliger Vorgang. Vielleicht fühlen sich viele Bürger davon auch gar nicht betroffen, weil sie ohnehin in den letzten Jahren feststellen mussten, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowieso nur so entscheiden, wie ihnen die jeweilige Fraktionsführung vorgibt. Damit ist es auch gleichgültig, ob 500 oder 700 Abgeordnete abstimmen, da es letztlich immer nur um zwei oder drei Fraktionsführungen geht, die vorgeben, wie die Abgeordneten im Bundestag abstimmen. Aber die Gerichtspraxis ist eben nicht auf diesen Einzelfall beschränkt.

In der Entscheidung, ob die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf oder nicht, wird auf eine Hauptsachenentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bereits seit über einem Jahr gewartet. Zwischenzeitlich fanden mehrere Wahlen (Landtag und die Bundestagswahl) statt, so dass immer latent behauptet werden konnte, die AfD sei verfassungsfeindlich. Warum liegt noch immer keine endgültige höchstrichterliche Entscheidung vor?

Sehen wir uns unsere Einkommensteuerbescheide an. Seit Jahrzehnten wird die Liste des Hinweises des rechtlichen Vorbehalts größer, weil auf ausstehende Entscheidung des Verfassungsgerichts hingewiesen wird. Konkret bedeutet dies, dass der Bürger in Einzelentscheidungen seines Steuerbescheides gar keine Rechtsmittel einlagen kann, weil ein offenes Verfahren besteht. Da nicht zeitgerecht entschieden wird, bedeutet dies faktisch eine Rechtslosigkeit.

Vielleicht sollten die Politiker in Deutschland mit ihrer Kritik wegen fehlender Rechtsstaatlichkeit in anderen Ländern etwas zurückhaltender sein. Erst sollten sie dafür sorgen, dass auch in Deutschland Recht zu einem Zeitpunkt gesprochen wird, zu dem es für den Bürger relevant ist.

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Das Verhindern eines staatlichen Zuschusses für die AfD-nahe Stiftung ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt den etablierten Parteien deutlich zu verstehen gegeben, dass sie bei der Finanzierung der parteinahen Stiftungen schlicht und einfach undemokratisch und verfassungswidrig gehandelt haben. Bevor sich die AfD im Bundestag als neue Partei etablieren konnte, hatte man eine gute Regelung getroffen, wie man sich aus dem Staatshaushalt die Mittel holt, die man glaubte für seine Parteiarbeit benötigen zu müssen. Dies führte auch dazu, dass es bisher gar nicht möglich war, ein Gesetz für die Finanzierung der parteinahen Stiftungen zu verabschieden. In einem solchen Gesetz hätte man klare Richtlinien definieren müssen, unter welchen Voraussetzungen eine Finanzierung der Stiftungen erfolgen soll. Immerhin beträgt die Stiftungsförderung aus Steuergeldern mittlerweile 695 Millionen Euro.

Wenn man selbst an den Fleischtöpfen sitzt, möchte man gern verhindern, dass durch weitere Berechtigte sich die Summe für die einzelnen bisher tätigen Stiftungen reduziert. Anfangs glaubte man die AfD mit ihrer Stiftung abwehren zu können, indem man sagte, die Partei sei noch nicht lange genug in den Parlamenten und würde wieder verschwinden. Diese Rechnung ging nicht auf, weil die AfD zum Unbill der etablierten Parteien mittlerweile als ebenfalls etablierte Partei angesehen werden muss, die – im Gegensatz zur FDP – dauerhaft im Bundestag und in den einzelnen Landesparlamenten  bleiben wird. Schnell überlegten sich die etablierten Parteien eine neue Variante, wie es möglich sein könnte, weitre Gründe zu finden, um eine Stiftung der AfD nicht finanziell zu unterstützen. Da die AfD eine Politik vertritt, die für die etablierten Parteien gefährlich werden könnte, machte man das, was man derzeitig immer in Deutschland macht: Der Gegner muss gesellschaftlich ausgegrenzt werden. Dies funktioniert immer, wenn man ihm Rassismus, Nationalismus, und Sexismus vorwürft. Die Vorwürfe müssen nicht zutreffen, aber sie wirken bereits, wenn man diese Behauptungen aufstellt. Was nationalistisch, rassistisch und sexistisch ist, bestimmen natürlich die etablierten Parteien selbst.

So war es nicht überraschend, dass der Deutschlandfunk bereits am gleichen Tage, an dem das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss zugunsten der AfD verkündete, dass die finanzielle Ausgrenzung der AfD mit ihrer Desiderius-Erasmus-Stiftung verfassungswidrig gewesen ist, einen „Wissenschaftler“ in der Sendung Campus und Karriere zu Wort kommen ließ, der eindrucksvoll darzustellen versuchte, dass die Stiftung der AfD genau wie die AfD selbst völkische, nationalistische, antisemitische und geschichtsrevisionistische Inhalte bei seinen Bildungsangeboten verbreitet. Er wies darauf hin, dass die DES über Seminare und Vergabe von Stipendien den vorpolitischen Raum erreichen wolle, um damit zusätzlichen Einfluss auf die Gesellschaft zu erlangen. Natürlich führte er zu Begründung für seine Verdächtigungen die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz an. Er unterschlug allerdings, dass diese Beobachtung durch den Verfassungsschutz bisher in keiner Weise erfolgreich war, weil diese Beobachtung, die bereits Jahre dauert, keine relevanten Ergebnisse erbracht haben. Bisher hat kein Gericht der AfD ein verfassungsfeindliches Verhalten vorwerfen können und von einem Verbotsantrag der Partei kann keine Rede sein. Eigentlich müsste es dem Deutschlandfunk peinlich sein, wenn er durch eine solche „Berichterstattung“ klar zu erkennen gibt, dass er als Sender nicht objektiv informiert, sondern den Versuch unternimmt, für seine linken Unterstützer als Sprachrohr zu fungieren. Das was Arne Semsrott vom Verein „Frag den Staat“ als Wissenschaftler beim Deutschlandfunk über die Desiderius-Erasmus-Stiftung berichtete, war nichts anderes, als was auch die Stiftungen der etablierten Parteien bisher gemacht haben. Auch wenn Semsrott den Versuch unternahm, sowohl die DES als auch die AfD politisch als rechtsradikal zu diskreditieren, so merkte doch jeder denkende Hörer der Sendung, dass hier Stimmung gegen die AfD und ihre Stiftung gemacht werden sollte. Entlarvend war die abschließende Stellungnahme dieses Herrn Semrott als er feststellte, es käme jetzt darauf an, dass die etablierten Parteien Formulierungen in dem neu zu erstellenden Stiftungsgesetz zu finden, die eine staatliche Finanzierung der AfD-nahen Stiftung verhindern. Was der Herr Semsrott dabei außer acht gelassen, dass die Frage einer möglichen Verfassungsfeindlichkeit ausschließlich das Bundesverfassungsgericht feststellen kann. Die etablierten Parteien müssen nach dem jetzt vorliegenden Beschluss des Verfassungsgerichts davon ausgehen, dass sie die Finanzierung der Desiderius-Erasmus-Stiftung auch mit Tricks  nicht mehr verhindern kann. Und das ist gut so!

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AfD-Stiftung soll kein Steuergeld erhalten – die Grünen halten gern die Hand auf!

Die Diskussion um die Finanzierung der parteinahen Stiftungen ist mittlerweile um eine Facette bereichert worden. Seit Monaten versucht die Stiftung, die der AfD nahesteht, im gleichen Rahmen wie die anderen Stiftungen der im Bundestag und in den Landtagen vertretenen Parteien staatliche Zuwendungen für die Stiftungsarbeit zu erhalten. Vorab sollte festgestellt werden, dass die Bezeichnung “Stiftung” eigentlich für alle diese Körperschaften nicht zutrifft. Die klassische Stiftung wird nur dann begründet, wenn ein Stiftungskapital eingezahlt wurde, dass die Existenz der Stiftung aus den Erträgen dieses Kapitals dauerhaft sicherstellt. Die Stiftungen, die dem Stiftungsgesetz unterliegen, dürfen ausschließlich Aufgaben wahrnehmen, die mit dem jeweiligen Stiftungsziel, das von dem Stifter bei der Gründung der Stiftung festgelegt wurde, übereinstimmen. Eine nachträgliche Änderung der Stiftungsziele ist so gut wie ausgeschlossen und sofern der Stifter nicht mehr lebt, unmöglich.

Bei den „Stiftungen“, die von den Parteien gegründet worden sind und die nach dem Parteiengesetz unabhängig von den Parteien arbeiten müssen handelt es sich letztlich um Vereine, die zu einem großen Teil von öffentlichen Mitteln, also Steuermittel der Steuerzahler, finanziert werden.

Aus der Graphik ist zu entnehmen, dass die parteinahen Stiftungen erhebliche öffentliche Mittel erhalten. Bei diesen Zuwendungen handelt es sich nur um Zuwendungen durch den Bund. In den einzelnen Ländern werden die Partei-Stiftungen zusätzlich aus Haushaltsmitteln der Länder bezuschusst.

Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt auf ihrer Internetseite sehr zutreffend, unter welchen Voraussetzungen die öffentlichen Gelder zur Verfügung gestellt werden dürfen:
“Funktionsfähigkeit, Staatsfreiheit, Chancengleichheit und Transparenz: Diesen Anforderungen soll die Parteienfinanzierung in Deutschland entsprechen”.

Diese Kriterien erfüllt die Erasmus-Stiftung der AfD voll umfänglich.

Auch wenn unterstellt wird, dass die Stiftungen unabhängig von ihren jeweiligen Parteien arbeiten sollen, so gibt es in der Praxis doch sehr enge Beziehungen zwischen diesen Stiftungen und ihren Parteien. Dies wird sowohl durch die personelle Verbindung zwischen Stiftungen und Parteien erkennbar. Aber auch die Inhalte der Arbeit der Stiftungen decken sich mit den jeweiligen Parteiprogrammen. Durch die Stiftungen erfolgt eine weitestgehend flächendeckende Informationstätigkeit, so dass damit die politischen Ziele der Parteien den Bürgern nahegebracht werden. Die Stiftungen haben auch die Möglichkeit gesellschaftspolitische Vorstellungen zu entwickeln, so dass sie entsprechende Impulse an ihre “Mutterpartei” zur Verfügung stellen können. Um es einfach auszudrücken, kann man sagen, dass sie die Agitationsmöglichkeiten der Parteien teilweise sehr subtil erweiterten und verstärken können.

Letztlich kann man auch sagen, dass über die öffentliche Finanzierung der parteinahen Stiftungen eine Art der Parteienfinanzierung erfolgt, ohne dass sie als solche bezeichnet wird. Bisher glaubten die etablierten Parteien, nur sie selbst hätten das Privileg dieser Finanzierung. Mit der AfD kam eine neue Partei hinzu, die zudem eine echte Alternative zu den etablierten Parteien sein will und somit an den Grundfesten der bisherigen Parteien kratzte. Natürlich weiß man, dass mit einer Parteistiftung der Verbreitungsgrad einer Partei erheblich größer sein kann. Und wenn dies auch noch der Steuerzahler mit seinen Steuern finanziert, muss man alles unternehmen, dass diese Quelle nicht versiegt.

Zuerst argumentierte man, dass die neue Partei erst einmal unter Beweis stellen müsse, dass sie auch von einer gewissen Dauer in der politischen Landschaft bleibt. Dies kann man inzwischen von der AfD sagen, denn sie ist nun zum dritten Mal in den Bundestag gewählt worden und immerhin erheblich stärker als die Partei der Linken, die nur noch mit Mühe über drei Direktmandate in den Bundestag einziehen konnte. Nachdem mit dieser Argumentation ein Scheitern mit der Ausgrenzung einer unliebsamen Partei vorauszusehen war, meinte man, die AfD sei keine demokratische Partei, sie wende sich gegen das Grundgesetz und zerstöre die Demokratie. Eine solche Partei dürfe keine öffentlichen Mittel erhalten. Es ist schon ein Stück aus dem Tollhaus, dass ausgerechnet Parteien, die selbst erhebliche Defizite eines demokratischen Verhaltens zeigen und sich durchaus politischer Methoden bedienen, die schon in den Bereich eines faschistoiden Denkens fallen könnten, jetzt meinen, sie können darüber entscheiden, ob die AfD eine demokratische Partei sei oder nicht. Noch brutaler drückt es dies der parlamentarische Geschäftsführer der sogenannten Grünen, Valentin Lippmann, im Sächsischen Landtag aus, indem er feststellt, “dass es nicht hinnehmbar sei, dass demnächst Jahr für Jahr Millionen für einen Thinktank der neuen Rechten fließen könnten”. Der saubere Oberdemokrat Lippmann sollte eigentlich wissen, dass über die Frage der Verfassungskonformität ausschließlich Gerichte entscheiden und nicht diejenigen, die sich als die Schiedsrichter der Demokratie gerieren.

Auch die Linken, deren Vorsitzende mit Marxisten liebäugelt, die das Grundsgesetz in Deutschland ablehnen, sollten vorsichtiger mit Vorwüfen eines antidemokratischen Verhaltens der AfD sein.

Es ist folgerichtig, dass die AfD jetzt Klage beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hat, da die betroffene Stiftung der AfD nicht antragsberechtigt ist. Es ist allerdings nur zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht nicht inzwischen so von Mainstream-Politikern besetzt worden ist, die nur noch solches Recht sprechen, was die Linken in Deutschland wünschen.

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Wie eine Partei durch lupenreine Demokraten ausgegrenzt wird

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich nunmehr in mündlicher Verhandlung in der Hauptsache mit der Organklage der Alternative für Deutschland (AfD) auf staatliche Förderung der ihr nahestehenden „Desiderius-Erasmus-Stiftung“ (DES). Beklagte sind der Deutsche Bundestag, dessen Haushaltsausschuss sowie die Bundesregierung:

Es ist kaum zu glauben, aber seit fünf Jahren unternehmen die etablierten Parteien alles, um zu verhindern, dass die der AfD nahestehenden Stiftung mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird. Nun könnte man durchaus auch zu dem Schluss kommen, dass Stiftungen, die letztlich Parteien in ihrer Tätigkeit unterstützen, überhaupt nicht gefördert werden sollten. Schließlich könnten sich die Bürger auch die Frage stellen, warum neben der teilweisen Finanzierung der Parteien durch öffentliche Mittel auch noch eine weitere Parteiunterstützung durch Steuergelder erfolgen sollte. Schließlich geht es um Steuergelder, die Bürger aufbringen müssen.

Aber bei dem Versuch, die AfD.-nahe Stiftung von öffentlichen Mitteln auszuschließen, geht es keinesfalls um solche Argumente. Hier können vielmehr die Bürger wahrnehmen, mit welchen Methoden die angeblich doch die Demokratie fördernden Parteien mit regelrecht faschistoiden Methoden verhindern wollen, einen politischen Mitbewerber, der ihnen gefährlich wird, auszugrenzen.

Dieses Verhalten reiht sich ein in dem Verhindern eines Vizepräsidenten des Bundestages und setzt sich fort, indem Verfassungsschutzbehörden den Anschein gegenüber der Öffentlichkeit erwecken, als wenn es sich bei der AfD um eine rechtsradikale Partei handelt. Es setzt sich weiter fort, indem die FDP, die angeblich eine liberale Partei sein will, ein Gesetz für politische Stiftungen vorschlägt, das das einzige Ziel hat, AfD-nahe Stiftungen von Finanzierungen auszuschließen. Ein solches Vorgehen zeigt die antidemokratische Haltung der etablierten Parteien, die doch immer behaupten, der Garant der Demokratie in Deutschland zu sein. Auf welch schwachen Füßen müssen diese Parteien stehen, dass sie mit allen Möglichkeiten verhindern wollen, andere Meinungen eine Stimme zu geben? Wenn man keine Argumente hat, kann man nur mit Diffamierungen arbeiten. Die Feststellung, dass ein rechtsradikales Verhalten vorliegt, ist ein gutes Mittel, um jeglichen Diskussionen aus dem Wege zu gehen und die eigenen Argumente hinterfragen zu lassen.

Die AfD hat immer darauf hingewiesen, dass die Finanzierung von parteinahen Stiftungen durchaus auch kritisch gesehen werden kann. Allerdings muss dann die gleiche Voraussetzung für alle Parteien gelten. Die bisherigen Argumente, die gegen die Finanzierung der Desiderius-Erasmus-Stiftung vorgetragen wurden und die insbesondere darauf hinwiesen, dass eine langfristige Existenz der Partei vorliegen muss, die sich für die Finanzierung einer ihr nahestehenden Stiftung einsetzt, gingen ins Leere. Die AfD ist jetzt bereits in der dritten Legislaturperiode flächendeckend in Deutschland vertreten. Es sieht keinesfalls danach aus, dass sich hier etwas ändern wird.

Es war deshalb folgerichtig, dass die AfD jetzt das Bundesverfassungsgericht angerufen hat, da die betroffene Stiftung kein eigenes Klagerecht in dieser Angelegenheit vor dem Bundesverfassungsgericht hat.

Man darf gespannt sein, wie jetzt die Entscheidung ausfallen wird, mit der erst in einigen Monaten zu rechnen ist. Die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts und die Entscheidungspraxis dieses Gerichts in den letzten Jahren, lassen jedoch Zweifel aufkommen, ob es diesmal zu einer Entscheidung kommt, die nicht von der Regierung und ihrer tragenden Parteien gewollt ist.

Auch das Bundesverfassungsgericht ist mit ehemaligen Politikern der etablierten Parteien besetzt, die – so hat es sich bei vielen Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen der Regierung ergangen sind, gezeigt – ausschließlich die Regierungspolitik unterstützt haben. Insofern ist dies auch diesmal bei der anstehenden Entscheidung einer AfD-nahen Stiftung durchaus möglich, dass der Regierung und nicht der AfD Recht zugesprochen wird. Die AfD kann sich dann nur damit trösten, dass Gerichte zwar Recht sprechen, dies aber nicht immer etwas mit Gerechtigkeit zu tun hat.

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Sind demokratische Selbstverständlichkeiten im Bundestag ein Auslaufmodell?

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird für viele Bürger, die sich noch damit beschäftigen, wie unsere Demokratie immer mehr ausgehebelt wird, nicht überraschend gekommen sein. Bei der jetzt vorliegenden Entscheidung geht es zwar “nur” um den Eilantrag der AfD im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens. Die bisherigen negativen Erwartungen kritischer Bürger, die Mehrheit der Bürger scheint gar nicht mehr zu bemerken, wie die Demokratie in Deutschland mittlerweile ein Auslaufmodell zu werden scheint, scheinen sich immer mehr zu bestätigen. Worum geht es? Mit Beginn der neuen Legislaturperiode werden die Fachausschüsse im Bundestag neu besetzt. Die Parteien haben vereinbart, dass alle im Bundestag vertretenen Fraktionen jeweils nach ihrer Stärke Mitglieder in die Ausschüsse benennen. Auch die Auswahl, welche Fraktion den jeweiligen Vorsitz in einem Ausschuss übernehmen soll, wurde nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen vereinbart.

Seitdem die Bürger eine Oppositionspartei in den Bundestag gewählt haben, meinen die bis dahin unter sich agierenden etablierten Parteien in einer ausgesprochen antidemokratischen Auffassung, dass man die AfD mit allen Mitteln daran hindern muss, die gleichen Rechte wie alle anderen bereits im Bundestrag vertretene Parteien wahrzunehmen. Sie betiteln sich selbst als die demokratischen Parteien, um damit die AfD auszugrenzen, scheinen aber gar nicht zu bemerken, wie sie sich selbst als Totengräber der Demokratie betätigen.

Bisher hat man es erfolgreich verstanden, der AfD keinen Platz im Bundestagspräsidium einzuräumen. Jetzt verhinderte es man, dass die AfD in drei Ausschüssen, dem Innen- und Gesundheitsausschuss sowie dem Kulturausschuss den Vorsitzenden stellt. Natürlich wird dies mit dem Kampf für die Demokratie begründet, denn wer demokratisch ist, bestimmen nicht die Wähler, sondern die bisher im Bundestag vertretenden Parteien, die von der AfD auch als “Altparteien” bezeichnet werden.
Dass damit die Wähler, die die AfD gewählt haben, regelrecht missachtet werden, scheinen die Oberdemokraten auch noch nicht wahrgenommen zu haben.

Jetzt sollte man meinen, dass es doch Gerichte in Deutschland gibt, die dafür sorgen, dass demokratische Selbstverständlichkeiten auch beachtet werden. Im Vertrauen darauf hat die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil sie sich in ihren demokratisch verbrieften Rechten, nämlich in der parlamentarischen Arbeit nicht rechtswidrig behindert, bzw. eingeschränkt zu werden, verletzt fühlte.
Da eine Legislaturperiode bekanntermaßen nur einen festgelegten Zeitraum umfasst, stellte die AfD im Rahmen eines einstweiligen Verfahrens den Antrag, dass die von den Oberdemokraten verweigerten Ausschussvorsitze vom Gericht der AfD noch in der laufenden Legislaturperiode zugesprochen werden.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte im Eilverfahren (Az. 2 BvE 10/21) den Antrag ab, die von den anderen Abgeordneten nicht gewählten AfD-Kandidaten vorläufig einzusetzen. Es steht nunmehr jedoch eine endgültige Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren aus, wobei es dafür keinen Termin gibt. Es kann auch geschehen, dass eine Entscheidung – wie auch immer sie ausfallen wird, dann getroffen wird, wenn sie für die betroffene AfD ohnehin irrelevant ist.
Damit wird die AfD vorerst oder vielleicht für die gesamte Legislaturperiode keinen Ausschussvorsitzenden stellen können. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist formal betrachtet, durchaus nachzuvollziehen. Man hätte sich aber auch einen Hinweis des Gerichts vorstellen können, wonach das Bundestagspräsidium hätte aufgefordert werden können, noch einmal die Angelegenheit im Ältestenrat des Bundestags zu diskutieren. Das Gericht hätte aber auch den Bundestag auffordern können, den Widerspruch der Geschäftsordnung, wonach einerseits alle Parteien gemäß ihrer Stärke in den Ausschüssen auch mit Vorsitzenden vertreten sein sollen, gleichzeitig aber durch volksfrontähnliche Abstimmungen dieses zu verhindern, wenn es aus machtpolitischen Gründen opportun erscheint, durch eine Gesetzesänderung aufzulösen.
Eine weitere Möglichkeit hätte darin bestanden, kurzfristig, das heißt zeitnah, einen Hauptsache Termin festzulegen. Das Argument des Verfassungsgerichts in seinen einstweiligen Entscheidungen, dass die AfD-Abgeordneten nicht in ihrer politischen Arbeit behindert seien, auch wenn sie keinen Vorsitz in einem Ausschuss stellen dürfen, ist nur eingeschränkt richtig. Man darf mit Sicherheit davon ausgehen, dass dem Bundesverfassungsgericht die besonderen Wirkungsmöglichkeiten von Ausschussvorsitzenden durchaus bekannt sind. Es hat dies aber gegenwärtig wahrscheinlich nicht würdigen wollen.

So bleibt bei dem interessierten Bürger nur noch ein fahler Beigeschmack: Man will bewusst die AfD ausgrenzen und die Bürger haben keinen Anwalt mehr, der ihre Rechte im Auge behält und sie ggf. auch gegen den Willen derjenigen, die sich die Demokratie nach ihrem Gustos schneidern wollen, durchsetzt. Bisher hatten die Bürger immer noch die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht der Garant der bürgerlichen Rechte sei. Vielleicht müssen die Bürger auch hier umdenken.

 

 

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Die AfD antwortet.

Auf unseren Beitrag “Was hat die Bundesregierung der EU zugesagt – ist die Gewaltenteilung in Gefahr?” erhielten wir von der AfD eine Antwort, die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Wir haben den Eindruck, daß von der AfD auf ein grundsätzliches Problem hingewiesen wurde.

Sehr geehrter Herr Bornemann,

vielen Dank für Ihr Interesse an der politischen Debatte.

In den vergangenen Jahren haben wir eine Reihe von Erfolgen verzeichnen können, nicht nur bei Wahlen, sondern auch in der Politik vor Ort. Die AfD wirkt. Unsere Partei lebt von der Unterstützung durch die Bürger.

Die EZB handelt seit Jahren kompetenzüberschreitend, verfassungswidrig und unvereinbar mit EU-Vertragsrecht. Wir sehen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts (5.5.2020), dass die EZB-Anleihekaufprogramme weitgehend nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, die Kritik der AfD bestätigt. Gleichzeitig rügte das Gericht seinerzeit die Bundesregierung und den Bundestag, dass sie ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag, die Beschlüsse des EZB-Rats auf ihre Rechtstreue hin zu überprüfen, nicht nachgekommen sind. Damit ist höchstrichterlich bestätigt, was die AfD seit jeher in Bezug auf die Eurorettung argumentiert – und dass die Bundesregierung längst dagegen hätte angehen müssen. Laut Bundesverfassungsgericht ist es der Bundesbank fortan untersagt, sich weiter an den Anleihekaufprogrammen der EZB zu beteiligen. Sie muss diese sogar rückabwickeln, wenn der EZB-Rat nicht binnen drei Monaten nachvollziehbar darlegt, dass seine Programme verhältnismäßig sind.

Die stellvertretende AfD-Bundessprecherin Dr. Alice Weidel, Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, erachtet es als „bedauerlich, dass die Bundesbank die Steilvorlage des höchsten Gerichts nicht genutzt hat, um vom desaströsen Kurs der EZB abzurücken. Das Volumen der Anleihekaufprogramme bedeutet Staatsfinanzierung über die Notenbanken in so gigantischem Ausmaß, dass sie die Euro-Dauerkrise noch verschärfen werden. Es ist daher zu begrüßen, dass die Kläger sich mit den bislang gegebenen Antworten nicht zufriedengeben wollen. Und es bleibt zu wünschen, dass das Bundesverfassungsgericht der Linie seines Urteils treu bleibt und der EZB klare Schranken aufzeigt.“

Der Umgang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der EZB habe den Beigeschmack eines abgekarteten Spiels. Die hastig durchgewunkene Zustimmung der etablierten Mehrheit des Bundestags und der lustlos nachgeschobene Persilschein des Bundesfinanzministers, ohne dass wesentliche von der EZB vorgelegte Dokumente auch öffentlich gemacht worden wären, werde dem Ernst der Sache nicht gerecht, so Weidel.

Wie geht’s nun weiter? Antwort: gar nicht. Normalerweise entfalten Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht Rechtskraft. Alle Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte sind daran gebunden. Doch diesmal wird sich das Gericht wohl nicht weiter äußern. Einzig die eigentlich erfolgreichen Beschwerdeführer können nun auf eine Prüfung durch Karlsruhe drängen, ob die Anforderungen aus dem Urteil tatsächlich erfüllt wurden. Ein solcher Rechtsstreit, sollte er zugelassen werden, könnte sich wieder jahrelang hinziehen.

Die AfD-Fraktion fordert auf Basis dieses Urteils nunmehr:

  1. Die Beendigung und Rückabwicklung der Anleihekäufe aus dem PSPP-Programm (2015 bis 2020), zu denen keinesfalls eine Begründung der damaligen Verhältnismäßigkeit nachgeliefert werden kann.
  2. Die Beendigung auch des neuen Anleihekaufprogramms der EZB (PEPP) aus demselben Grund.
  3. Eine eindeutigere Formulierung des Artikels 123 AEUV zum Verbot der monetären Staatsfinanzierung, um hier die Auslegungsspielräume zu begrenzen.

Die Antwort der AfD hat den Verfasser des Beitrages “Was hat die Bundesregierung der EU zugesagt – ist die Gewaltenteilung in Gefahr?” auf ein weiteres, sehr grundsätzliches Problem aufmerksam gemacht. Es sieht so aus, als wenn das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann, was es will, aber seine Entscheidungen letztlich absolut keine Folgen mehr haben. Wenn dem so ist – und der vorliegende Sachverhalt stellt sich genau so dar – dann kann man das Bundesverfassungsgericht auch aufheben. Für den Bürger wird durch die jetzt erkennbare Situation deutlich, daß es keinen Rechtsschutz mehr in Deutschland gibt, weil die deutsche Regierung sämtliche Rechte ohne Zustimmung des Volkes an eine überregionale Einrichtung (EU) übertragen hat, die jetzt, ohne selbst ein souveräner Staat zu sein, über Recht in Deutschland allein entscheiden kann. Anderseits stellt sich auch die Frage, warum das Bundesverfassungsgericht sich ein solches rechtswidriges Verhalten einer Regierung gefallen läßt und nicht massiv gegen diese Rechtsmißbrauch vorgeht. Welche Rolle spielen eigentlich noch unsere Abgeordneten im Bundestag, wobei wir hier die AfD ausnehmen? Haben sie ihre originären Rechte mittlerweile aufgeben und an wen haben sie diese Rechte übertragen? So wie sich jetzt die Rechtslage für die deutschen Bürger darstellt, scheint es zu sein, daß das Bundesverfassungsgericht nur noch einen historischen Wert hat und für die Zukunft keine Entscheidungen mehr treffen darf. Wenn dem so wäre, dann sind wir nicht mehr weit von einer Diktatur entfernt.  Noch hoffen wir, daß alles nur eine rechtswidrige Handlung der früheren Kanzlerin war, die sich ja ohnehin über vieles einfach hinweggesetzt hatte.

Wir sind sehr gespannt, welchen Erfolg die AfD mit Ihrer Forderung im Bundestag haben wird.