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Ann-Katrin Kaufhold ist für viele aktuell nicht wählbar

Zurzeit wird immer nur von der Nicht-Wählbarkeit der von der SPD vorgeschlagenen Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagenen Frau Brosius-Gersdorf gesprochen. Dabei wird die im Windschatten dieser Personalie stehende Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold völlig unbeachtet gelassen. Dabei ist auch diese Kandidatin sofern man die bisher offiziell geltenden Grundsätze der CDU anlegt, als Verfassungsrichterin untragbar.

Es ist schon erstaunlich, mit welcher Vehemenz, man könnte es auch als Unverschämtheit bezeichnen, die SPD durch ihren Vorsitzenden Lars Klingbeil auf die Wahl der vorgeschlagenen Kandidatinnen für das Bundesverfassungsgericht bestehen. Der Bürger erhält den Eindruck, als ob die SPD die letzte Bundestagswahl gewonnen hätte und die CDU als kleiner Koalitionspartner der SPD froh sein darf, überhaupt am Regierungsgeschehen mit teilhaben zu dürfen. Aber andererseits scheint Friedrich Merz, der Kanzler, der unter falschen Versprechungen zum Kanzler gewählt wurde, sehr zufrieden zu sein, wenn die SPD ihm vorgibt, was er zu tun habe. Er macht lieber Außenpolitik, um die Kriegstüchtigkeit Deutschlands endlich unter Beweis stellen zu können.

Was den Bürgern wahrscheinlich gar nicht bekannt ist – zumindest der Mehrzahl – ist die Tatsache, dass auch die von der SPD vorgeschlagene Verfassungsrichterin-Kandidatin Kaufhold ausschließlich eine aus Sicht der bürgerlichen Mitte linksradikale Gesellschaftspolitik vertritt. Sie war aktiv seit 2022 an der Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wirtschaftsunternehmen“ in Berlin tätig. Sie stufte die Enteignungsüberlegungen der SPD- und Grünengenossen, dass die Enteignung der Wohnungsgesellschaft „Deutsche Wohnen und Co“ verfassungskonform sei, ein. Und nicht zuletzt vertritt auch die Juristin Kaufmann, dass alles unternommen werden muss, um die Voraussetzungen für ein Verbot der Opposition durch das Bundesverfassungsgericht durchsetzen zu können. Jetzt wird immer deutlicher, dass hier ein Durchmarsch der Genossen durch alle Institutionen erfolgt, damit eine sozialistische Einheitsgesellschaft möglichst unumkehrbar in Deutschland umgesetzt werden kann.

Natürlich ist es dazu notwendig, die AfD aus dem Verkehr zu ziehen. Denn zum Erschrecken der linken Genossen, hat es diese Partei vermocht, sich als größte Oppositionspartei und zweitstärkste Bundestagspartei zu etablieren. Das anfängliche Totschweigen der Partei durch die linke Politikerin Angela Merkel verfing nicht. Auch der Versuch, sie an der politischen Arbeit in den gewählten Gremien zu hindern, hatte keinen Erfolg. Selbst die „Brandmauer“ schien nur an der falschen Stelle einen Schwelbrand auszulösen, der immer schwerer gelöscht werden kann und sich gegen die Brandschutzmaurer, sprich CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke, selbst richtet. So blieb den linken Genossen nur noch die Notwendigkeit, die Partei über den staatlich gelenkten Inlandsgeheimdienst möglichst existenziell zu vernichten. Aber auch dies ist bisher erfolglos geblieben. Deshalb sind Richter erforderlich, die bereits vor ihrer Wahl in das Bundesverfassungsgericht zu erkennen geben, dass sie zu gegebener Zeit, auf die „richtigen“ Anträge der linken Kräfte warten, damit sie ein Verbotsverfahren in Gang setzen können. Natürlich ist dies auch nicht mit zwei Richterinnen erfolgreich, aber allein eine entsprechende Diskussion im Bundesverfassungsgericht über Jahre zu führen, wird die politische Opposition erheblich belasten.

Der stellvertretende Bundessprecher der Alternative für Deutschland, Stephan Brandner, erklärte in einer Presseerklärung: „Mit dem bisherigen Festhalten an den Richtervorschlägen für das Bundesverfassungsgericht der SPD entfernt sich die CDU immer weiter vom Wählerwillen“ und führt weiter aus: „Dass CDU-Generalsekretär Linnemann den Streit nun „hinter den Kulissen“ lösen wolle, passt zu der deutlichen Überforderung der CDU in dieser Frage“.

Aktuell besteht bei dem Kanzler Merz und seinen Zuarbeitern, wie Jens Spahn und anderen die große Gefahr, dass sie still und heimlich ihre Entscheidungen treffen und sich voll von der SPD vereinnahmen lassen. Einem Friedrich Merz kann man nichts glauben. Es ist deshalb notwendig, dass die Bürger kritisch die weitere Entwicklung im Zusammenhang mit der Besetzung der Richterstellen verfolgen und sich auch weiterhin mit Petitionen, persönlichen Schreiben an Bundestagsabgeordnete und mit Leserbriefen bemerkbar machen. Es muss verhindert werden, dass Friedrich Merz später einfach behauptet, die Bürger wollten Verfassungsrichter, die einen politischen Richtungswechsel wollten. Der Richtungswechsel, den Merz den Bürgern versprach, scheint jetzt von ihm umgesetzt zu werden. Allerdings ist dies ein Richtungswechsel der CDU, die nicht mehr bürgerliche Interessen vertritt, sondern sich zu einer linken Kaderpartei als Unterabteilung der SPD und der Grünen verändert. Wahrscheinlich war dies die Wende, von der Merz immer gesprochen hat. Wahrscheinlich haben die Bürger ihn nur falsch verstanden.

 

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass ein Kanzler, der die Wähler getäuscht hat, schnellstens abgewählt werden muss.



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Die CDU verscherbelt ihr Tafelsilber und stellt die Weichen zu einer anderen Republik

Die missglückte Wahl von Richtern zum Bundesverfassungsgericht entwickelt sich immer mehr zu einem Vorgang, der viele Bürger sprachlos und wütend macht.

Die Umstände, die zu der Absage der Wahl führten, waren bereits keine Glanzleistung des „Hohen Hauses“, sprich Bundestag und zeigten eindrucksvoll, wie einerseits dilettantisch die CDU-Führung unter Friedrich Merz und Jens Spahn eine solche wichtige Wahl behandelt hatten, sie zeigte aber auch, mit welchem brutalen Machtanspruch die linken Kräfte im Bundestag, allen voran die SPD und die Partei Bündnis 90/Die Grünen, versucht haben, gegen die Interessen des Volkes die gegenwärtige Republik für eigene Parteiziele zu missbrauchen.

Dabei ist die Hauptkritik gar nicht auf die Kandidatin Rauke Brosius-Gersdorf zu richten, sondern auf diejenigen, die diese Frau zur Wahl als Verfassungsrichterin vorgeschlagen haben. Leider sind die Namen der Mitglieder des Richterwahlausschusses in der Öffentlichkeit nicht bekannt, es wäre aber wichtig, wenn die Öffentlichkeit darüber aufgeklärt wird, denn zumindest, was die Politiker in diesem Ausschuss betrifft, sollten die Bürger selbst entscheiden können, ob sie die Parteien, die Frau Brosius-Gersdorf vorgeschlagen haben, überhaupt noch wählen sollten.

Nachdem Frau Brosius-Gersdorf über eine Anwaltskanzlei ihre inhaltliche juristische Ausrichtung darstellen ließ und sich zudem in der Fernsehsendung des ZDF in einem Interview mit dem Journalisten Lanz umfassend zu ihrer juristischen und gesellschaftspolitischen Einstellung äußerte, bestehen keine Zweifel, dass diese Juristin einen eindeutigen gesellschaftlich links orientierten Standpunkt vertritt, der sich erheblich von der gesellschaftspolitischen Auffassung der politischen Mitte unterscheidet. Als politische Mitte wird hier die ursprüngliche Auffassung der CDU verstanden, die sich auf einer christlichen Wurzel gründet und die einmal die Interessen der bürgerlichen Mitte vertrat. Dazu ist auch die AfD zu zählen, die diese vorgenannte politische Auffassung der ehemaligen CDU übernommen hat und letztlich durch das Abdriften der CDU zu einer sozialdemokratischen Partei ihren Ursprung hat.

Zwei Punkte sind besonders hervorzuheben, die von Frau Brosius-Gersdorf vertreten werden. Dabei geht es um die Frage, von welchem Zeitpunkt Leben unter den Schutz des Artikels 1 des Grundgesetzes zu stellen ist und inwieweit eine verfassungsgemäße Verpflichtung besteht, dass der Staat zur Erreichung einer sogenannten Parität zwischen Männern und Frauen in das aktuelle Wahlrecht der Bürger eingreift.

Das Interview mit Markus Lanz im ZDF vermittelte den Zuschauern einen guten Eindruck in die Denkweise dieser Juristin und bestätigte die berechtigten Vorbehalte für eine Wahl zur Verfassungsrichterin dieser Juristin. Frau Brosius-Gersdorf bestätigte durch ihre eigenen Einlassungen, dass sie eine Rechtsauffassung vertritt, die durchaus voll inhaltlich mit der gesellschaftspolitischen Auffassung des linken Parteienspektrums in Deutschland übereinstimmt. Ihr immer wieder erfolgte Hinweis, eine Position der Mittel zu vertreten, wirkte unglaubwürdig und entsprach lediglich der Diktion, der sich aktuell die linken Parteien in Deutschland bedienen. Bei denen ist alles die politische Mitte, während Auffassungen, die sie selbst nicht vertreten, rechts angesiedelt sein sollen. Ausgesprochen unangenehm wirkte die Arroganz und die Überheblichkeit dieser Frau im Interview, die immer wieder darauf hinwies, dass sie als Wissenschaftlerin die gesellschaftlichen Probleme in der richtigen Weise durchdrungen hätte. Wahrscheinlich wollte Frau Brosius-Gersdorf mit diesem Hinweis auf die Wissenschaft darlegen, dass es gar keinen Widerspruch zu ihrer Auffassung geben könne, bzw. die Mehrzahl der Bürger gar nicht in der Lage sind, die anstehenden Probleme in ihren Tiefen zu durchdringen. Dem Verfasser dieser Zeilen erinnerte dies an seine ersten Semester des eigenen Studiums, wo er und seine Kommilitonen glaubten, die Weisheit erreicht zu haben, wenn sie die Ausführungen eines Professors verinnerlicht hatten. Allerdings merkte man im akademischen Milieu sehr schnell, dass sich auch die Wissenschaft immer nur aus Falsifikation und Verifikation entwickelt und es die eine Wahrheit gar nicht gibt.

Auch für Frau Brosius-Gersdorf wäre ein weniger arrogantes und überhebliches Auftreten besser gewesen, um die Zuhörer dieser Sendung von sich zu überzeugen.

Markus Lanz gelang es in einer virtuosen Leistung, seine Interviewpartnerin dazu zu bringen, dass sie selbst die Positionen ihres Denkens offenbarte, die sie eben als mögliche Verfassungsrichterin als ungeeignet erschienen ließ.  Wenn die CDU eine solche Juristin zur Verfassungsrichterin wählt, würde sie ihre letzte Glaubwürdigkeit als Partei verspielen und könnte sich im Grunde genommen auch auflösen oder mit den Linken oder mit der SPD fusionieren.

Um so erschreckender ist jetzt das Auftreten der SPD, die offensichtlich noch gar nicht zur Kenntnis genommen hat, dass die Bürger eine andere Politik gewählt haben und es einen Grund hat, dass die SPD mittlerweile auf 16 % der Stimmen angekommen ist. Durch die sogenannte Brandmauer konnte man bisher die CDU erpressen, weil diese nur noch die Politik der Linken übernehmen musste.

Offensichtlich ist jetzt der Punkt angekommen, wo verantwortungsvolle Abgeordnete der CDU dieser Erpressung nicht mehr folgen und ihrer eigenen sozialdemokratisch gefärbten Führung die Gefolgschaft verweigern. In letzter Minute wurde von noch demokratisch durchdrungenen Abgeordneten verhindert, dass die SPD und die Grünen einen Brückenkopf im Bundesverfassungsgericht installieren konnten, über den sie dann die entsprechenden Anträge zur Änderung der Gesellschaft in Deutschland hätten stellen können. Friedrich Merz hat dies entweder nicht erkannt oder er hat sich inzwischen selbst auf die Seite der SPD geschlagen. Die CDU scheint er jedenfalls nicht mehr zu vertreten.

 

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass ein Kanzler, der die Wähler getäuscht hat, schnellstens abgewählt werden muss.



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Merz, Spahn, Miersch und Hasselmann erlebten heute ihr Waterloo und das war gut so

Es ist ein Segen, dass allein durch die AfD eine schlimme Politisierung und ideologische Vereinnahmung des Bundesverfassungsgericht vorerst verhindert werden konnte.

Allein das bisher von der CDU, die nichts anderes als die ausführende Partei der SPD ist, eingeleitete Wahlverfahren von drei potenziellen Verfassungsrichtern zeigte, die Einstellung der Parteiführung sowohl der CDU als auch ihrer meinungsbildenden befreundeten Linksparteien. Mit der Wahl dreier Kandidaten, wobei eine der Kandidatin absolut nicht wählbar ist, glaubte die CDU ihren Abgeordneten vorschreiben zu können, dass sie blind dem Vorschlag ihres Fraktionsvorsitzenden und ihres unglaubwürdigen Partei-Vorsitzenden folgen werden.

Es ist schon ein Hinweis Wert, dass eine Partei, die sich angeblich auf christliche Wurzeln gründet, eine Verfassungsrichterin gewählt hätte, die den Schutz menschlichen Lebens erst vom Zeitpunkt der Geburt glaubt, besonders schützen zu müssen. Aber auch die übrigen, teilweise in der Öffentlichkeit bekanntgewordenen Einstellungen dieser Juristin, machten deutlich, dass eine solche Frau im Bundesverfassungsgericht nichts zu suchen hat. Wer eine Sprachdiktion pflegt, die von der „Beseitigung“ von AfD-Funktionären und Mitgliedern redet, zeigt damit, dass er für das höchste Richteramt offensichtlich nicht geeignet ist.

Es ist bezeichnend, dass Fraktionsführungen aktuell davon ausgehen, dass Entscheidungen, die sie getroffen haben, von allen Fraktionsmitgliedern einfach übernommen werden müssen. Offensichtlich haben sie inzwischen verlernt, dass die Abgeordneten an keinen Weisungen gebunden sind und ausschließlich nach ihrem eigenen Gewissen entscheiden müssen. Insofern war es jetzt für den unglaubwürdigen Friedrich Merz und seinen Fraktionsvorsitzenden Spahn eine Überraschung, dass sich die eigenen Parteigenossen gegen die Entscheidung der Fraktionsführung wandten und damit drohten, eine nach christlichen und demokratischen Grundsätzen unwählbare linke Juristin nicht für das Verfassungsgericht zu wählen. Das Bundesverfassungsgericht wurde damit nicht beschädigt. Beschädigt wurde das Vorgehen der sich selbst nennenden demokratischen Parteien im Bundestag. Mit deren Verhalten verspielen sie auch weiterhin jegliche Glaubwürdigkeit, soweit sie diese überhaupt noch bei den Bürgern haben sollten.

Das wütende Auftreten einer Frau Hasselmann und des Herrn Miersch zeigten nur, dass diese Politiker keine Demokraten, sondern Demagogen sind, die davon überzeugt sind, dass alles nach ihrer Pfeife zu tanzen hat. Der Ausspruch von Frau Hasselmann, wonach doch alles zwischen den Fraktionsführungen abgesprochen war, so dass es eine Frechheit sei, dass jetzt nicht danach gehandelt wurde, zeigt ein faschistisches Denken und hat mit einer demokratischen Auffassung nichts zu tun.

Das eigentliche Problem, das aktuell durch den chaotischen Ablauf eines Versuchs, Richter für das Bundesverfassungsgericht zu wählen, liegt auf einem völlig anderen Gebiet. Jetzt zeigt sich, welche Folgen entstehen, wenn sich selbst demokratisch nennende Parteien gegen die größte Opposition im Bundestag, glauben ihre eigene Politik gegen den Willen der Wähler durchsetzen zu können. Jetzt zeigt sich, was es bedeutet, wenn die CDU, die kaum mehr Stimmen auf sich vereinigt als die AfD in einer Kartellabsprache mit den übrigen Miniparteien die AfD um jeden Preis ausgrenzen wollen und damit den Wählerwillen von über 20% der Bürger regelrecht mit den Füßen treten. Das Desaster bei dieser Wahl von Mitgliedern für das Bundesverfassungsgericht ist nur deshalb entstanden, weil man mit allen Trix den Versuch unternimmt, Politik gegen die AfD zu machen. Zunehmend wird man jetzt zum Opfer seines eigenen faschistischen Vorgehens.

Für Deutschland war es gut, dass die AfD dazu beigetragen hat, dass eine linkslastige Juristin, nicht in das Bundesverfassungsgericht gewählt worden ist. Der Kandidatenvorschlag der SPD, der von den sogenannten Grünen und der SED-Nachfolgepartei unterstützt wurde, war nichts anderes als eine Provokation und der Versuch, Deutschland endgültig zu einer linksextremen Gesellschaft verkommen zu lassen. Gescheitert sind vorerst die Haselmanns, Miersch und Merz. Man kann nur hoffen, dass sie auf Dauer nicht weiter ihre antidemokratische und bürgerfeindliche Politik fortsetzen können. Der heutige Tag war dafür ein Hoffnungsschimmer.

 

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass ein Kanzler, der die Wähler getäuscht hat, schnellstens abgewählt werden muss.



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Friedrich Merz lässt die Maske fallen

Die heutige Bundestagssitzung des bereits abgewählten, aber formal noch im Amt befindlichen Bundestags hat den Bürgern gezeigt, dass der potentielle Kanzlerkandidat Friedrich Merz aus mehreren Gründen für dieses Amt ungeeignet ist. Merz hat gezeigt, dass er ein Mann ohne Grundsätze ist und ganz offensichtlich keine Prinzipien und was noch schlimmer ist, keine Werte vertritt. Anders ist es nicht zu erklären, wie ein Politiker in einer noch nie dagewesenen Art und Weise die Wähler belügt und seine Wahlversprechungen bereits gebrochen hat, bevor er sein Ziel, Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland zu werden, erreicht hat. Ja man kann nur wünschen, dass dieser Mann nie in diese Funktion kommt, weil er bereits aktuell jegliches Vertrauen bei den Wählern verspielt hat.

Die Zusagen, die dieser unglaubwürdige Kanzlerkandidat vor der Wahl seinen Wählern gegenüber machte, hat er innerhalb von Tagen über Bord geworfen. Was er jetzt meint, machen zu müssen, ist die Fortsetzung der desaströsen Finanzpolitik des Robert Habeck. Genau diese Politik, die Deutschland bereits jetzt in das wirtschaftliche und politische Abseits getrieben hat, will dieser CDU-Vorsitzende jetzt mit einer Regierung unter seiner Führung zusammen mit den Genossen der SPD fortsetzen. So ganz nebenbei sagte er den Grünen während der Bundestagsdebatte zu, 50 Milliarden aus dem 500 Milliarden Schuldenpaket für die Öko-Projekte der Grünen zur Verfügung zu stellen. Die Tatsache, dass Merz einen solchen Vorschlag regelrecht aus dem Bauch während seiner Rede im Bundestag den Grünen gegenüber darlegte, zeigt, dass nichts, was dieser Wendepolitiker vortrug, seriös durchdacht sein konnte.

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Baumann, wies zurecht darauf hin, dass die Einberufung des bereits abgewählten Bundestags unmittelbar vor der Einberufung des inzwischen neu gewählten Bundestages nicht zu begründen ist, weil eine Eilbedürftigkeit nicht bestanden hat. Die zu verhandelnden Tagesordnungspunkte hätten auch eine Woche später vom bereits neu gewählten Bundestag behandelt werden können. Allerdings hat Merz dann keine Zweidrittelmehrheit mehr, so dass er sich noch schnell die Schuldenanhäufung von dem bereits abgewählten Bundestag bestätigen lassen wollte. Damit hat Merz den größten Wahlbetrug, den jemals ein Politiker in Deutschland praktizierte, mit der größten Missachtung des Wählers in einer regelrechten Staatsstreichmethode realisiert. Die Co-Vorsitzende der AfD, Alice Weidel, klassifizierte das Verhalten dieses unglaubwürdigen Politikers als eine Verachtung gegenüber allem demokratischen Vorgehens. Wenn solche Politiker, denen man nichts mehr glauben kann, weil sie zu oft die Wähler belogen haben, von den demokratischen Parteien sprechen, klingt das nicht nur zynisch, sondern kann nur noch pervers genannt werden. Das politisch-skrupellose Verhalten dieses möglicherweise designierten Bundeskanzlers führt dazu, dass die Demokratie nachhaltig zerstört wird. Die Verschuldung aller Steuerzahler erhöht sich durch das Vorgehen des Herrn Merz von 58.500, –€ auf 78.700, –€/Steuerzahler. Weidel richtete einen Appell an Friedrich Merz und forderte ihn auf, sich nicht um das Amt des Bundeskanzlers mehr zu bemühen. Ein Mann ohne Grundsätze und mit einem offensichtlichen Charakterdefizit kann vielleicht bei Finanzfonds Geschäfte machen, als Kanzler könnte er eine Gefahr für das Land werden.

Zum Schluss muss aber auch darauf hingewiesen, dass es die CDU ist, die einen solchen Politiker unterstützt. Damit lässt auch die Partei dieses im politischen Geschäft skrupellosen Politikers die Maske fallen. Sie ist eben keine bürgerliche Partei, sondern betreibt eine knallharte linke Politik der Grünen. Auch das ist eine Wählertäuschung der Wähler, die mit ihrer Stimme, die sie der CDU gegeben hatten, einem politischen Betrug aufgesessen sind.

Eine – wenn auch kleine – Hoffnung gibt es, dass die skrupellose Verschuldungspolitik des Friedrich Merz und der SPD noch verhindert wird. Zwei Parteien haben Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Einberufung des alten Bundestages eingereicht. Insofern könnte – wenn das Verfassungsgericht objektiv entscheiden sollte – die Verabschiedung der CDU-SPD Verschuldungsorgie verhindert werden. Betrachtet man jedoch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht der letzten Jahre, so besteht wenig Hoffnung. Es könnte wieder „gute Gründe“ geben, warum man aktuell so entscheidet, wie es die Regierenden haben wollen.



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Bundesverfassungsgerichts stärkt das Kartell der „demokratischen“ Parteien

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Frage, ob die AfD ein Recht hätte, Ausschussvorsitzende im Bundestag zu stellen, ist für viele Bürger keine Überraschung. Betrachtet man die Rechtsprechung dieses Gerichts über den Zeitraum der letzten Jahre, so fällt auf, dass viele Entscheidungen im Zusammenhang mit der AfD zugunsten der Regierungsauffassung erfolgt sind. Aber auch Entscheidungen zu Fragen des Euros und der Verlagerung von Kompetenzen der deutschen Bundesbank zu der Europäischen Zentralbank, waren allenfalls nicht eindeutig, sie gingen jedoch im Ergebnis alle zu Lasten Deutschlands.

Das aktuell ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt fest, dass eine Partei, die nicht das Wohlwollen der Regierungsparteien hat, in ihrer Wahrnehmung der parlamentarischen Arbeit nicht die gleichen Rechte hat, wie es den derzeitigen Kartellparteien zugbilligt wird. Jedenfalls scheiterte die AfD mit ihrem Antrag, gemäß dem Umfang der auf sie gefallenen Wählerstimmen im gleichen Umfang parlamentarisch tätig sein zu können. Formal wird man das Verfassungsgericht mit seiner Entscheidung nicht angreifen können, zumal es meint, dass es sich bei der Besetzung von Ausschussvorsitzenden der Bundestagsausschüsse um eine reine administrative Tätigkeit handelt. Die Geschäftsordnung des Bundestages ist hier auch nicht eindeutig, weil eine Wahl der Ausschussvorsitzenden vorgesehen ist. Das Ergebnis eines solchen Verfahrens muss offen sein, weil es sonst keine objektive Wahl wäre. Es wäre aber möglich, hier eine andere Festlegung zu treffen, so dass die Vorsitzenden in den Ausschüssen nicht mehr von dem Wohlwollen etablierter Parteien abhängig ist. Anderseits ist es aber auch viel zu kurz gegriffen, wenn bei der Funktion der Ausschussvorsitzenden nicht wahrgenommen wird, dass diese Funktion eben nicht nur eine administrative Funktion beinhaltet. Vielmehr ist die Funktion eines Ausschussvorsitzenden – und das werden auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts wissen – eine politische Tätigkeit mit erheblichen politischen Einflussmöglichkeiten. Es ist nicht aufrichtig, wenn jetzt unterstellt wird, als wenn die AfD doch alle Möglichkeiten der politischen Mitwirkung im Bundestag hätte. Genau das Gegenteil ist der Fall. Unbeschadet einer reinen juristischen Betrachtung wird hier ein großer Teil der Bürger ausgegrenzt und ihnen jetzt auch höchstrichterlich bestätigt, dass ihre Stimmen nicht den gleichen Wert haben, wie ihre Stimmen für die Kartell-Parteien.

Jetzt wurde ganz offizielle das Kartell der sich selbst demokratisch nennenden Parteien gestärkt, indem ihnen höchstrichterlich bestätigt worden ist, dass es das Grundgesetz zulässt, dass es unterschiedliche Kategorien von Politikern gibt. Da scheint es die sauberen „Demokraten“ zu geben, die mit allen Mitteln der Geschäftsordnung nicht genehme politische Parteien ausgrenzen können und da gibt es die sogenannten von einer Verwaltungsbehörde als gesichert rechtsextrem festgestellten Parteien, die eigentlich im Bundestag nichts zu suchen haben. Eine solche Entwicklung wird weiter zu einem Vertrauensverlust der Bürger gegenüber den staatlichen Gremien und der Gerichte führen, so dass damit eine immer stärkere Demontage eines gesellschaftlichen Konsenses erfolgt. Der derzeitig ausgegrenzten Partei wird dies weiter Ansporn sein, die Bürger auf diese Art der Demokratie aufmerksam zu machen und eine absolute Mehrheit in den Parlamenten anzustreben. Erst dann wird es möglich sein, wieder dafür zu sorgen, dass jeder, der ein Mandat als Abgeordneter von dem Souverän erhalten hat, gleichbehandelt wird und nicht an der parlamentarischen Arbeit durch linke Winkelzüge eingeschränkt oder gehindert wird.

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Frau Faeser hat aktuell keine Gründe, einen Verbotsantrag gegen die AfD zu stellen

Der Deutschlandfunk scheint sich aktuell richtig darin zu suhlen, den Bürgern die angebliche rechtsradikale Gefährdung unseres Landes ständig in das Bewusstsein einzutrichtern. Da wird regelmäßig über den Aufstand des Bürgertums berichtet, der durch die „spontanen“ Demonstrationen der Bürger sichtbar sein soll. Verschwiegen wird, dass es sich dabei keinesfalls um spontane Demonstrationen handelt, sondern sie werden durch linke Kaderorganisationen sogenannter Bündnisse organisiert, deren Aufgabe es ist, Demonstrationen zu organisieren und Stimmung gegen politisch Andersdenkende zu erzeugen. Natürlich wird nicht versäumt, immer wieder den angeblichen Grund der „Bürgerproteste“ zu nennen. Dies sei das Aufdecken eines angeblichen Geheimtreffens in Potsdam gewesen, an dem AfD-Politiker teilgenommen hätten. Auch wird verschwiegen, dass es sich bei der sogenannten „Aufdeckung“ eines Geheimtreffens um einen massiven Rechtsbruch handelte, weil das sogenannte journalistische Rechercheteam in private Räume eindrang und unter Missachtung sämtlicher Persönlichkeitsrechte angebliche Deportationspläne gehört haben will.

Es stellt sich die Frage, wie lange hier eine politische Brunnenvergiftung weiter betrieben werden soll, denn letztlich werden hier breite Teile der Bürgerschaft als rechtsradikale Verfassungsfeinde zu einer politischen Verurteilung durch die sogenannten Anständigen freigegeben. Gleichzeitig wird die Verhärtung des politischen Klimas beklagt und auf die Verrohung der Sprache hingewiesen. Offensichtlich bemerkt man gar nicht, dass dies genau von denjenigen ausgeht, die vorgeben, für die Erhaltung der Demokratie in unserem Land eintreten zu wollen. Minister haben auch keine Probleme damit, ihre vom Gesetzgeber vorgegebene Neutralitätspflicht aufzugeben und parteilich gegen politisch Andersdenkende zu polemisieren.

Es wäre gut, wenn auch eine Innenministerin die Ausführungen des ehemaligen Verfassungsgerichtsmitglieds Peter Müller wahrnehmen würde. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk, bei dem es wieder einmal um die Frage ging, warum man nichts gegen die AfD unternehmen könne, nachdem „politisch verblendete“ Bürger diese Partei immer stärker präferieren. Immerhin, so der Interviewer des Deutschlandfunks, sei es ja erwiesen, dass es sich bei der AfD um eine verfassungsfeindliche Partei handele. Auch einer ihrer Repräsentanten könne als Faschist bezeichnet werden, so dass man diesem doch die aktive und passive Wählbarkeit entziehen könne. Müller wies darauf hin, dass es hier eine klare und eindeutige Bestimmung im Grundgesetz gibt. Danach ist einzig und allein das Verfassungsgericht berechtigt, einen verfassungsfeindlichen Tatbestand bei einer Organisation oder einer Person rechtswirksam festzustellen. Müller wies zudem darauf hin, dass auch der Kreis der Antragsberechtigten beim Bundesverfassungsgericht klar definiert sei. Somit stellt sich die Frage, warum bisher kein Antrag auf Verbot der AfD gestellt worden ist. Die Begründung, dass das Verfahren beim Verfassungsgericht sehr lange dauert und zudem nicht sicher sei, ob das Gericht wirklich ein Verbot der AfD aussprechen wird, ist in keiner Weise stichhaltig. Sie zeigt vielmehr, dass die angebliche Verfassungswidrigkeit der AfD gar nicht besteht. Damit wird deutlich, dass hier in einer politisch sehr fragwürdigen Methode der Versuch unternommen wird, einen politischen Gegner, der keine Gefahr für unser Land, sondern für die gegenwärtig regierenden Parteien ist, in der Öffentlichkeit so zu diskreditieren, dass die Bürger von einer Wahl dieser Partei Abstand nehmen. Vornehm ausgedrückt, könnte man dies eine manipulative Beeinflussung nennen. Es erreicht allerdings auch schon den Tatbestand eines faschistoiden Vorgehens, weil mit psychologischer Gewalt ein politischer Mitbewerber vernichtet werden soll.

Wenn Frau Faeser der Meinung ist, ein Verbotsantrag gegen die AfD hätte keine Chance der Umsetzung, dann sollte sie endlich aufhören, gegen eine Opposition zu hetzen und damit zur Spaltung der Gesellschaft beizutragen. Solange sie keinen Verbotsantrag gegen die AfD stellt, sollten alle Bürger davon ausgehen, dass die AfD eine Partei ist, die den freiheitlich-demokratischen Grundordnungen des Grundgesetzes entspricht. Man sollte unter diesen Umständen auch die ständigen Verunglimpfungen der Partei als das ansehen, was sie sind – ein letztes Aufbäumen von Parteien, die feststellen müssen, dass ihre Agitation bei den Bürgern nicht mehr verfängt und die bei den kommenden Wahlen in die Bedeutungslosigkeit abrutschen könnten.

Frau Faeser sollte sich um ihre originären Aufgaben als Innenministerin kümmern. Das ist nämlich genau das, was die Bürger von ihr erwarten.

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Richtiges Buchen bewahrt vor dem Verfassungsbruch

Die lange angekündigte Pressekonferenz der SPD begann aktuell mit einer fünfzehnminütigen Verspätung im Willy-Brandt-Haus der Partei in Berlin. Das Interesse schien aktuell nicht sehr groß zu sein, jedenfalls waren nur vier Kollegen der Presse anwesend. Weitere, wie auch Bornemann-Aktuell – werden die Konferenz per Online-Stream verfolgt haben.

In einer kurzen Erklärung nahm die Co-Parteivorsitzende Esken zu den Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils Stellung. Esken meinte, dass das Verfassungsgericht die grundsätzliche Finanzierung des Haushalts nicht infrage gestellt habe. Jetzt wolle man einen Nachtragshaushalt nachreichen, so dass im Rahmen einer Umbuchung der bisherigen Haushaltspositionen der Haushalt auch weiterhin unverändert bestehen bleibt. Auch für den Haushalt 2024 wolle man eine finanzielle Notlage unterstellen, so daß auch weiterhin die sogenannte Schuldenbremse umgangen werden soll. Frau Esken wies insbesondere darauf hin, dass auf keinen Fall im sozialen Bereich Einschränkungen erfolgen sollen. Die Transformation der ökologischen Wirtschaft soll unvermindert weiter durchgeführt werden. Esken brachte zum Ausdruck, dass man ernsthaft über die Konstruktion der Schuldenbremse nachdenken müsse, da die gegenwärtige Praxis nicht mit den realen Anforderungen kompatibel sei. Auf die Frage, ob sie Neuwahlen für erforderlich halte, meinte sie, dass dies auf keinen Fall erforderlich sei und auch von ihrer Partei nicht angestrebt werde. Gegenwärtig sehe man keine unlösbaren Probleme. Ihrer Meinung nach werde man haushaltstechnische Möglichkeiten finden, um die vom Verfassungsgericht aufgeworfenen Probleme zu lösen. Sie zeigte sich sehr optimistisch, dass es noch in diesem Jahr einen neuen Haushalt geben werde. Die gegenwärtig bestehende Problematik, wonach in der Schuldenbremse kein Unterschied zwischen konsumtiven und investiven Mitteln gemacht werde, muss zukünftig verändert werden. Investitionen dürfen ihrer Meinung nach nicht mehr unter die Schuldenbremse falle. Der Nachtragshaushalt wird ein Volumen von ca. 40 Milliarden Euro haben.

Wenn man die Vorsitzende der SPD reden hört, könnte der Eindruck bestehen, dass die SPD aktuell noch gar nicht die Dramatik, die durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgedeckt wurde, wahrgenommen hat. Die SPD scheint zu glauben, dass alles nur eine Frage der richtigen Buchung sei und verkennt, dass die Bürger systematisch von den Politikern belogen wurden. Den Bürgern wurde suggeriert, dass die Regierung einen ausgeglichenen Haushalt verabschiedet hatte. In Wahrheit erfolgten massive Buchungstricks, die verschleierten, dass massive Schulden in sogenannten „Sondervermögen“ gebucht waren, die kein Sondervermögen, sondern Sonderschulden gewesen sind. In diesem Zusammenhang passt auch die Pressmitteilung der FDP vom heutigen Tage, in der der Generalsekretär der FDP, Djir-Sarai behauptet, die FDP mache keine Schulden und halte sich strikt an der Schuldenbremse.

Offensichtlich denkt weder die SPD noch die FDP den Betrug am Wähler zu beenden, da auch zukünftig die gleiche unseriöse Finanzpolitik fortgesetzt werden soll. Jetzt geht es allenfalls darum, den Haushalt so aufzustellen, dass er formal den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nachkommt. An der unsoliden Haushaltspolitik wird dies nichts ändern. Es ist allerdings zu befürchten, dass sich auch die CDU dieses desaströsen Haushaltsgebarens anschließen wird, zumal mehrere CDU-Landesminister bereits deutlich machten, dass sie nicht die Absicht haben, die bereits eingeplanten Haushaltsmittel einzusparen.

In der Frage des Geldausgebens, wobei es sich natürlich um Gelder der Bürger handelt, sind sich alle selbst demokratisch nennenden Parteien einig. Der Bürger wird das Nachsehen haben, aber das interessiert diese Parteien nicht. Solange noch Geld von den Bürgern abzuschöpfen ist, scheint dies eine Staatsräson der Parteien zu sein, nämlich die Bürger von ihren Vermögen zu entlasten. Sie sind doch selbst schuld, wenn sie ihr eigenes Geld noch nicht ausgegeben haben. Dann müssen die Oberschullehrer der Nation den Bürgern deutlich machen, dass Geld nicht auf das Sparkonto, sondern in das Sondervermögen der Parteien gehört, um es sofort auszugeben.

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Bundesverfassungsgericht fordert demokratisches Verhalten von den Parteien

Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer Klage des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann eingegriffen und dem antidemokratischen Verhalten der Regierungsfraktionen Einhalt geboten. Dies ist besonders bemerkenswert, weil gerade die Parteien, die von sich immer behaupten, sie seien die demokratischen Parteien, jetzt die Quittung für ihre Methode, eine Diskussion und Beratung im Bundestag zu verhindern, erhalten. Das Bundesverfassungsgericht untersagte den Regierungsparteien, das von ihr eingebrachte Heizungsgesetz mit einer Brechstange durch den Bundestag zu peitschen. Die Abgeordneten erhielten die Schlussfassung des Gesetzentwurfs Freitag nachmittags und sollten bereits am Montag im Bundestag darüber beraten. Das Bundesverfassungsgericht stellte jetzt in einer einstweiligen Anordnung fest, dass Gesetze mindestens 14 Tage vor der Beratung im Bundestag, den Abgeordneten schriftlich vorliegen müssen.

Peinlich und für den Bürger erschreckend sind zwei Sachverhalte, die erkennen lassen, dass es sich hier nicht um ein Versehen unbedarfter Politiker handelte, sondern ein strukturelles Problem vorliegt, dass erkennen lässt, dass demokratische Verhaltensweisen von den Regierungsfraktionen aber auch nicht von der CDU zu erwarten sind. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wurde nicht von der CDU-Fraktion gestellt, die eigentlich hier hätte tätig werden müssen. Sie erfolgte von einem einzelnen Abgeordneten, der sich zurecht in seiner Funktion als Abgeordneter behindert fühlte. Noch schlimmer ist es aber, dass die Person, die für die Einhaltung demokratischer Regeln im Bundestag verantwortlich ist, nämlich die Bundestagspräsidentin Bas, offensichtlich kein Problem darin sah, dass ihre Parteigenossen den Versuch unternahmen, in einer faschistischen Verhaltensweise ein Gesetz durchzupauken, ohne dass die Abgeordneten überhaupt die Möglichkeit hatten, sich angemessen mit diesem Gesetzentwurf zu befassen. Das zeigt, wie tief das sogenannte demokratische Verhalten der sich selbst nennenden demokratischen Parteien gesunken ist.

Man sollte aber auch darauf hinweisen, dass dieses antidemokratische Verhalten von Parteien keine neue Erscheinung im Bundestag ist. Die gleiche Verfahrensweise wurde auch von der früheren Bundeskanzlerin Frau Merkel praktiziert. Auch dieser Politikerin war dies nur möglich, weil ihre Partei, die CDU, ein solches Verfahren duldete. Während der Regierungszeit von Frau Merkel, an der übrigens auch der derzeitige Bundeskanzler Olaf Scholz mit beteiligt war, wurde der gesamte Bundestag regelrecht zu einer Abstimmungsmaschine denaturiert, in der nur noch nach Vorgabe der Fraktionsführungen die Abgeordneten zu entscheiden hatten. Auch dazu muss man feststellen, dass es ein Armutszeugnis der Abgeordneten war, sich einem solchen politischen Diktat zu unterwerfen. Erst mit dem Einzug der AfD in den Bundestag veränderte sich die Diskussionskultur, da wieder die politischen Sachfragen erörtert wurden, obwohl die sich selbst demokratisch nennenden Parteien dies immer wieder mit dem Hinweis, dass die AfD das Sagbare überschreitet, verhindert werden sollte.

Wenn man die Interviews und Stellungnahmen Von Politikern der Regierungsparteien nach dem Spruch des Verfassungsgerichts wahrnimmt, dann wird ebenfalls deutlich, dass diese noch immer nicht begriffen haben, dass ihnen vom Verfassungsgericht attestiert wurde, dass sie sich antidemokratisch verhalten haben. Die Ausführungen der parlamentarischen Geschäftsführerin der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann, in einem Interview mit dem Deutschlandfunk bestätigten, dass die Genossen der Grünen-Partei nach wie vor meinen, sie können ihr Heizungsgesetz unverändert durch den Bundestag bringen. Die Abgeordnete Dröge, Parteigenossin von Frau Haßelmann, verstieg sich sogar zu der Feststellung, dass Änderungen des Heizungsgesetzes nicht infrage kommen, auch wenn die Beratung im Bundestag jetzt erst im Herbst erfolgen kann. Der Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag, Mützenich, meinte ebenfalls, dass man gar nicht daran denke, eine inhaltliche Diskussion über das Gesetz führen zu wollen. „Wir wollten den Menschen Sicherheit verschaffen“, erklärte Mützenich und glaubte ernsthaft, dass er damit bei den Bürgern punkten könne. Die Verunsicherung durch dieses Heizungsgesetz hat ihre Verunsicherung einzig und allein in dem dilettantischen Formulieren dieses Gesetzes von offenkundig unfähigen Politikern, die allerdings hervorragend in der Durchsetzung einer linken Ideologie sind. Nur das wollen die Bürger eben nicht und wenden sich verstärkt einer politischen Alternative zu, die es inzwischen gibt und die selbst das mächtige Parteienkartell der sich selbst demokratisch nennenden Parteien nicht verhindern konnte.

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Wie das Recht für den Bürger verhindert wird, obwohl formal die Rechtsstaatlichkeit besteht

Deutschland rühmt sich immer, die Rechtsstaatlichkeit als ein hohes Gut zu betrachten. Es kritisiert gern andere Länder, die vermeintlich von diesem Prinzip abweichen und fordert – soweit es die EU betrifft – die Verletzung der Rechtsstaatlichkeit mit Sanktionen zu belegen.

Es lohnt sich jedoch einmal zu überprüfen, inwieweit formale Regeln, die jedoch mit erheblicher zeitlicher Versetzung befolgt werden, noch das Prädikat „Rechtsstaatlichkeit“ verdienen.

Bei den Entscheidungen des obersten Gerichtes, dem Bundesverfassungsgericht, kann der sachkundige Bürger in zunehmenden Maße feststellen, dass die Rechtsstaatlichkeit auf dem Papier gegeben ist, dass deren Anwendung für den Bürger letztlich in vielen Fällen bedeutungslos ist.

Ein Beispiel einer solchen „Scheingerechtigkeit“ wird dem Bürger gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt eindrucksvoll vorgeführt.

Die damaligen Regierungsparteien im Deutschen Bundestag, die SPD zusammen mit der CDU, beschlossen eine Wahlrechtsreform im Jahr 2020. Bereits damals ging es um die Frage, wie die Zahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag reduziert werden könne, da im Jahr 2020 bereits 700 Abgeordnete im Deutschen Bundestag vertreten waren. Die damalige Wahlrechtsreform sah vor, dass eine Veränderung bei der Berechnung der sogenannten Ausgleichsmandate vorgenommen werden sollte. Hatte eine bestimmt Partei mehr Direktmandate errungen, als ihr nach den Zweitstimmen zustand, erhielt sie so genannte Überhangsmandate, bekam also zusätzliche Sitze im Bundestag. Den Vorteil dieser Regelung hatten also insbesondere die CDU/CSU, die über besonders viele Direktmandate verfügten, während die übrigen Parteien durch die neue Regelung benachteiligt wurden.

Ein Eilantrag der klagenden Parteien wurde seinerzeit vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Damit wurde der Antrag der damaligen Oppositionsparteien vorerst zurückgewiesen. Damit war der Weg frei, bei der im Jahr 2021 erfolgten Bundestagswahl nach dem neuen Verfahren bereits die Wahl durchzuführen. Eine endgültige Entscheidung wurde auf das Hauptsacheverfahren vertagt. Natürlich wird formaljuristisch argumentiert, dass bei einem Eilantrag nur dann bereits eine Vorentscheidung auf die zu erwartende Entscheidung in der Hauptsache erfolgen kann, wenn durch eine solche Entscheidung nicht bereits irreversible Folgen durch die Entscheidung getroffen werden, die bei einer möglichen anderen Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr zu korrigieren wären. Anderseits muss aber auch bereits bei der Eilentscheidung im Umkehrschluss in Erwägung gezogen werden, ob durch die zeitliche Verschiebung einer Entscheidung nicht ebenfalls eine Festlegung getroffen wird, die später nicht mehr aufgrund der dann entstanden normativen Kraft des Faktischen anders entschieden werden könnte.

Sieht man sich einmal die Zusammensetzung der Richter im Bundesverfassungsgericht an, so stellt man fest, dass einer der zuständigen Richter für die in Rede stehenden Entscheidung der ehemalige Ministerpräsident des Saarlandes, Peter Müller (CDU) war. Insofern könnte man vermuten, dass mindestens eine Interessenkonflikt nicht auszuschließen ist. Auch eine Entscheidung, eine Angelegenheit nicht in einem einstweiligen Verfahren zu behandeln, hat – wie im vorliegenden Fall erkennbar – erhebliche Konsequenzen.

Aktuell wird berichtet, dass sich das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache mit der Klage der damaligen Oppositionsparteien befasst. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung noch Monate Zeit in Anspruch nehmen wird.

Selbst wenn in diesem Monat noch eine Entscheidung getroffen werden würde, ist diese irrelevant, da es kaum anzunehmen ist, dass das Gericht anordnet, die Wahl des Bundestages aus dem Jahr 2021 zu wiederholen. Eine Rechtsabwägung würde mit großer Wahrscheinlichkeit zum Ergebnis kommen, dass die Folgen einer nachträglichen Auflösung des Bundestages erheblich wären, zumal fast die Hälfte der Legislaturperiode abgelaufen ist. Darüber hinaus hat der Bundestag erneut eine Wahlrechtsreform beschlossen, die die Reform von 2021 ohnehin obsolet gemacht hat, so dass das Verfassungsgericht jetzt über einen Vorgang entscheidet, der sich bereits selbst erledigt hat.

Der Bürger wird aus dieser Angelegenheit nur den Schluss ziehen können, dass hier ein Recht zelebriert wird, dass ein nicht juristisch vorgebildeter Bürger nur noch als Unrecht, vielleicht sogar als Schwachsinn ansehen könnte. Wahrscheinlich wird auch die inzwischen neu anhängige Klage, jetzt von den Parteien, die seinerzeit mit anderen Vorzeichen genau die gleichen Entscheidungen zulasten anderer Parteien getroffen hatten, das gleiche Schicksal erhalten – mit anderen Worten, es wird völlig irrelevant sein, was dann zukünftig entschieden wird.

Jetzt könnten viele Bürger sagen, die Entscheidung in der Wahlrechtsreform 2021 sei ein einmaliger Vorgang. Vielleicht fühlen sich viele Bürger davon auch gar nicht betroffen, weil sie ohnehin in den letzten Jahren feststellen mussten, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowieso nur so entscheiden, wie ihnen die jeweilige Fraktionsführung vorgibt. Damit ist es auch gleichgültig, ob 500 oder 700 Abgeordnete abstimmen, da es letztlich immer nur um zwei oder drei Fraktionsführungen geht, die vorgeben, wie die Abgeordneten im Bundestag abstimmen. Aber die Gerichtspraxis ist eben nicht auf diesen Einzelfall beschränkt.

In der Entscheidung, ob die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf oder nicht, wird auf eine Hauptsachenentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bereits seit über einem Jahr gewartet. Zwischenzeitlich fanden mehrere Wahlen (Landtag und die Bundestagswahl) statt, so dass immer latent behauptet werden konnte, die AfD sei verfassungsfeindlich. Warum liegt noch immer keine endgültige höchstrichterliche Entscheidung vor?

Sehen wir uns unsere Einkommensteuerbescheide an. Seit Jahrzehnten wird die Liste des Hinweises des rechtlichen Vorbehalts größer, weil auf ausstehende Entscheidung des Verfassungsgerichts hingewiesen wird. Konkret bedeutet dies, dass der Bürger in Einzelentscheidungen seines Steuerbescheides gar keine Rechtsmittel einlagen kann, weil ein offenes Verfahren besteht. Da nicht zeitgerecht entschieden wird, bedeutet dies faktisch eine Rechtslosigkeit.

Vielleicht sollten die Politiker in Deutschland mit ihrer Kritik wegen fehlender Rechtsstaatlichkeit in anderen Ländern etwas zurückhaltender sein. Erst sollten sie dafür sorgen, dass auch in Deutschland Recht zu einem Zeitpunkt gesprochen wird, zu dem es für den Bürger relevant ist.

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Das Verhindern eines staatlichen Zuschusses für die AfD-nahe Stiftung ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt den etablierten Parteien deutlich zu verstehen gegeben, dass sie bei der Finanzierung der parteinahen Stiftungen schlicht und einfach undemokratisch und verfassungswidrig gehandelt haben. Bevor sich die AfD im Bundestag als neue Partei etablieren konnte, hatte man eine gute Regelung getroffen, wie man sich aus dem Staatshaushalt die Mittel holt, die man glaubte für seine Parteiarbeit benötigen zu müssen. Dies führte auch dazu, dass es bisher gar nicht möglich war, ein Gesetz für die Finanzierung der parteinahen Stiftungen zu verabschieden. In einem solchen Gesetz hätte man klare Richtlinien definieren müssen, unter welchen Voraussetzungen eine Finanzierung der Stiftungen erfolgen soll. Immerhin beträgt die Stiftungsförderung aus Steuergeldern mittlerweile 695 Millionen Euro.

Wenn man selbst an den Fleischtöpfen sitzt, möchte man gern verhindern, dass durch weitere Berechtigte sich die Summe für die einzelnen bisher tätigen Stiftungen reduziert. Anfangs glaubte man die AfD mit ihrer Stiftung abwehren zu können, indem man sagte, die Partei sei noch nicht lange genug in den Parlamenten und würde wieder verschwinden. Diese Rechnung ging nicht auf, weil die AfD zum Unbill der etablierten Parteien mittlerweile als ebenfalls etablierte Partei angesehen werden muss, die – im Gegensatz zur FDP – dauerhaft im Bundestag und in den einzelnen Landesparlamenten  bleiben wird. Schnell überlegten sich die etablierten Parteien eine neue Variante, wie es möglich sein könnte, weitre Gründe zu finden, um eine Stiftung der AfD nicht finanziell zu unterstützen. Da die AfD eine Politik vertritt, die für die etablierten Parteien gefährlich werden könnte, machte man das, was man derzeitig immer in Deutschland macht: Der Gegner muss gesellschaftlich ausgegrenzt werden. Dies funktioniert immer, wenn man ihm Rassismus, Nationalismus, und Sexismus vorwürft. Die Vorwürfe müssen nicht zutreffen, aber sie wirken bereits, wenn man diese Behauptungen aufstellt. Was nationalistisch, rassistisch und sexistisch ist, bestimmen natürlich die etablierten Parteien selbst.

So war es nicht überraschend, dass der Deutschlandfunk bereits am gleichen Tage, an dem das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss zugunsten der AfD verkündete, dass die finanzielle Ausgrenzung der AfD mit ihrer Desiderius-Erasmus-Stiftung verfassungswidrig gewesen ist, einen „Wissenschaftler“ in der Sendung Campus und Karriere zu Wort kommen ließ, der eindrucksvoll darzustellen versuchte, dass die Stiftung der AfD genau wie die AfD selbst völkische, nationalistische, antisemitische und geschichtsrevisionistische Inhalte bei seinen Bildungsangeboten verbreitet. Er wies darauf hin, dass die DES über Seminare und Vergabe von Stipendien den vorpolitischen Raum erreichen wolle, um damit zusätzlichen Einfluss auf die Gesellschaft zu erlangen. Natürlich führte er zu Begründung für seine Verdächtigungen die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz an. Er unterschlug allerdings, dass diese Beobachtung durch den Verfassungsschutz bisher in keiner Weise erfolgreich war, weil diese Beobachtung, die bereits Jahre dauert, keine relevanten Ergebnisse erbracht haben. Bisher hat kein Gericht der AfD ein verfassungsfeindliches Verhalten vorwerfen können und von einem Verbotsantrag der Partei kann keine Rede sein. Eigentlich müsste es dem Deutschlandfunk peinlich sein, wenn er durch eine solche „Berichterstattung“ klar zu erkennen gibt, dass er als Sender nicht objektiv informiert, sondern den Versuch unternimmt, für seine linken Unterstützer als Sprachrohr zu fungieren. Das was Arne Semsrott vom Verein „Frag den Staat“ als Wissenschaftler beim Deutschlandfunk über die Desiderius-Erasmus-Stiftung berichtete, war nichts anderes, als was auch die Stiftungen der etablierten Parteien bisher gemacht haben. Auch wenn Semsrott den Versuch unternahm, sowohl die DES als auch die AfD politisch als rechtsradikal zu diskreditieren, so merkte doch jeder denkende Hörer der Sendung, dass hier Stimmung gegen die AfD und ihre Stiftung gemacht werden sollte. Entlarvend war die abschließende Stellungnahme dieses Herrn Semrott als er feststellte, es käme jetzt darauf an, dass die etablierten Parteien Formulierungen in dem neu zu erstellenden Stiftungsgesetz zu finden, die eine staatliche Finanzierung der AfD-nahen Stiftung verhindern. Was der Herr Semsrott dabei außer acht gelassen, dass die Frage einer möglichen Verfassungsfeindlichkeit ausschließlich das Bundesverfassungsgericht feststellen kann. Die etablierten Parteien müssen nach dem jetzt vorliegenden Beschluss des Verfassungsgerichts davon ausgehen, dass sie die Finanzierung der Desiderius-Erasmus-Stiftung auch mit Tricks  nicht mehr verhindern kann. Und das ist gut so!