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Mit der Wahl von Ursula von der Leyen wird sich aktuell in Brüssel nichts ändern

Die Wahl von Ursula von der Leyen für eine zweite Amtszeit als Kommissionspräsidentin der EU-Bürokratie in Brüssel wird manche aktuell überrascht haben, die hofften, dass wenigstens in der Kommissionsspitze eine neue Perspektive für die EU sichtbar werden könnte. Die Parteien der sogenannten Mitte hielten es jedoch für geboten, auch weiterhin eine Ratspräsidentin zu wählen, die die Garantie dafür bietet, dass ich in der EU-Bürokratie nichts ändert. Auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass dieser Frau eigenmächtiges Handeln im Zusammenhang bei der Beschaffung der Corona-Impfstoffe bescheinigte, tat der Wiederwahl keinen Abbruch.

Frau von der Leyen versprach in ihrer Rede vor den Parlamentarier in Brüssel alles und nichts. Es ist allerdings auch gleichgültig, was vor Wahlen versprochen wird, weil sich die Politiker und dies trifft erst recht für diese Kommissionspräsidentin zu, ohnehin selten an ihre Versprechen erinnern. Entweder werden diese vorsätzlich gebrochen oder man kann sich schlicht und einfach an bestimmte Aussagen nicht mehr erinnern.

Frau von der Leyen wird ihren Politikstil auch in Zukunft nicht ändern, so dass alle, die sie jetzt gewählt haben, nicht überrascht sein sollten, wenn sie bemerken, dass Frau von der Leyen wieder ihre eigenen Vorstellungen durchsetzt. Die Affinität zu den linken Grünen, die ja nicht nur bei dieser Politikerin festzustellen ist, hat dazu geführt, dass sie auch von den linken grünen Genossen gewählt wurde.

Anderseits haben sich die Kräfteverhältnisse im EU-Parlament doch wesentlich zugunsten der wirklichen demokratischen Mitte, die von den etablierten Parteien als Populisten beschimpft werden, verschoben. Es ist zu erwarten, dass diese verstärkt auf das schauen, was die Kommission ihnen bietet. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden viele politischen Aktivitäten einer Frau von der Leyen nicht mehr so geräuschlos durchlaufen, so dass viele Entscheidungen zumindest den Bürgern vermittelt werden, damit sie ggf. mit ihrem Stimmzettel bei den anstehenden nationalen Wahlen reagieren können. Es muss deutlich festgestellt werden, dass die Kommission von den jeweiligen Regierungschefs der nationalen Staaten besetzt wird und diese in Brüssel eine Politik betreiben, die keinesfalls immer dem Willen der Bürger ihrer Herkunftsländer entspricht. Was man im nationalen Parlament nicht durchsetzen kann, wird über die Kommission in Brüssel beschlossen, so dass diese Beschlüsse dann wiederum in „nationales Recht“ gesetzt werden müssen. Auch das ist eine Form der Demokratie, bei der viele mitreden, allerdings die Bürger nichts zu sagen haben.

Jetzt wird es wichtig sein, welche Kommissare von den jeweiligen nationalen Staaten nach Brüssel entsandt werden, weil nur diese die Möglichkeit haben, eine Kommissionspräsidentin in ihrer Handlung im Bedarfsfall zu korrigieren. Die Abgeordneten, die jetzt Frau von der Leyen gewählt haben, können jetzt nur noch die gesamte Kommission ablehnen und ansonsten zusehen, wie die Kommissionspräsidentin ihre Versprechungen einhält oder auch nicht. Der „demokratische Aufbau“ der EU hat sichergestellt, dass die Bürger und auch die Parlamentarier der EU dem politischen Handeln der Kommission nicht in die Quere kommen können. Ist das wirklich die Demokratie, von der immer gesagt wird, dass sie das Urbild der westlichen Wertegemeinschaft ist?

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Frau von der Leyen ist gegen die Wand gelaufen

Die Bürokraten unter Federführung der deutschen ausschließlich englischsprechenden Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen glaubten sich bereits am Ziel ihrer bürger- und technologiefeindlichen Entscheidung zu sein, den Verbrennungsmotor zu verbieten. Natürlich sollte dies wieder einmal nur zur Verhinderung des Weltuntergangs erfolgen. Dass diese Entscheidung keinesfalls eine Entscheidung gewesen wäre, die weltweit durchgesetzt worden wäre, spielt dabei keine Rolle. Bereits jetzt ist erkennbar, dass die großen Automobilkonzerne in Deutschland vollmundig erklären, dass sie nur noch auf Batteriebetrieb bei den Kraftfahrzeugen setzen, gleichzeitig aber die Produktion von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmoren im außereuropäischen Ausland bereits heute praktizieren und zukünftig ohnehin aus Deutschland in das Ausland verlagern. Ob die Kommissionspräsidentin überhaut durchblickt, welche Konsequenzen ein Verbot von Verbrenner-Motoren in Deutschland und in anderen europäischen Ländern haben würde, haben würde, wissen wir nicht. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob diese Kommissionspräsidentin die Interessen Deutschlands vertritt und vielleicht sogar dafür sorgt, dass die die Technologie im Bereich des Kraftfahrzeugwesens aus Deutschland in das Ausland verlagert wird.
So hat jetzt auch Tschechien erhebliche Zweifel gegen ein Verbot des Verbrenner-Motors angemeldet. Auch gegen die weiteren Verschärfungen der Abgasnorm auf Euro 7 wenden sich die Tschechen. Fahrzeuge für die breite Bevölkerung könnten unter diesen Voraussetzungen nicht mehr wirtschaftlich produziert werden, während dies für die Luxusfahrzeuge überhaupt kein Problem wäre. Vielleicht vertritt Frau von der Leyen auch nur diesen zahlungskräftigen Personenkreis.

Jetzt hat der deutsche Verkehrsminister Volker Wissing ein Veto gegen den Beschluss der EU zum Verbot der Verbrennungsmotoren eingelegt. Es war nicht überraschend, dass eine Welle des Missmuts auf Wissing schwappte und ihm vorgeworfen wird, Sand in das Getriebe von Brüssel gestreut zu haben. Auch in der Berichterstattung der öffentlichen Medien wurde den Bürgern gegenüber der Eindruck vermittelt, als wenn die FDP jetzt ihre Meinung geändert und ihre Zustimmung widerrufen habe.
Nun kann man sich viel öfter wünschen, dass den EU-Bürokraten in Brüssel Sand in ihre kruden und oft nicht nachvollziehbaren bürgerfeindlichen Entscheidungen geworfen wird. Dies geschieht leider viel zu selten. In diesem Fall stellte Wissing jedoch klar, dass die FDP von Anfang an ihre Zustimmung für ein Verbot von Verbrennungsmotoren mit konventionellem Brennstoff nur unter der Voraussetzung gegeben habe, wenn vertraglich verbindlich festgeschrieben wird, dass Verbrennungsmotoren zukünftig auch weiter betrieben werden können, wenn sie Kraftstoff das CO2-neutral ist verwenden. Hier erfolgte von den EU-Büroraten keine verbindliche vertragliche Regelung, so dass damit auch keine Zustimmung des deutsche Verkehrsministers gegeben werden konnte. Es ist erfreulich, dass ein deutscher Minister auch einmal die Interessen seines eigenen Landes im Auge hatte. Ein solches Verhalten konnte man von den übrigen Regierungsmitgliedern der Bundesregierung nicht mehr erkennen.

Es kann durchaus der Eindruck entstehen, als wenn die Kommissionspräsidentin von der Leyen vorsätzlich versucht hat, Deutschland hinters Licht zu führen und die geforderte verbindliche Erklärung in dem Beschluss des Verbots von Verbrennungsmotoren einfach weglassen wollte. Überrascht kann man bei dieser Präsidentin über eine solche Praktik nicht sein. Diesmal scheint es aber so zu sein, dass Frau von der Leyen mit dieser Methode gegen die Wand gelaufen ist. Für die Bürger in Europa ist das gut so!

Es ist zu hoffen, dass die Entscheidung von Minister Wissing auch in den Regierungen der anderen europäischen Länder zum Nachdenken anregt und sich diese gegen das diktatorische Vorgehen der EU-Bürokraten endlich zur Wehr setzen. Die Entscheidung der EU, sofern sie so durchgekommen wäre, wie vorgesehen, wäre ein Schaden für die Bürger in den europäischen Staaten gewesen, sie hätte wieder einmal den USA und anderen außereuropäischen Ländern zu einem Vorteil gegenüber den europäischen Ländern verholfen.
Es muss alles unternommen werden, dass eine solche Politik aus Brüssel verhindert wird.

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Russland erwägt „Energiekrieg“ als Antwort auf Kriegstreiberei und Sanktionen von EU/USA

Viele Menschen hoffen inständig, dass der Krieg in der Ukraine möglichst bald beendet wird und es sich dann dabei nicht nur um einen vorübergehenden Waffenstillstand handelt, sondern um ein ehrliches Bemühen, wieder eine vernünftige Basis zwischen allen Beteiligten zu finden. Leider sieht man eine solche Entwicklung zurzeit noch nicht, zumal immer wieder jetzt Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, die darauf hinweisen, dass die USA hinter den Kulissen massiv an der kriegerischen Auseinandersetzung beteiligt ist. So sind die Informationen aus der Ukraine, insbesondere, die durch den Präsidenten der Ukraine der Öffentlichkeit vermittelt werden sollen, nur in dieser Form möglich, weil die Amerikaner der Ukraine die funktechnische Infrastruktur zur Verfügung stellt und entsprechende Verschlüsselungssysteme dabei verwendet, die es den Russen nicht möglich machen, diese “Informationsquelle”, die eigentlich eine hervorragende Public Relation Kampagne ist und mit einer objektiven Information nichts zu tun hat, abzuschalten. Durch diese aus Sicht von Werbestrategen hervorragende PR-Kampagne ist es der Ukraine mit Hilfe seiner amerikanischen Unterstützer gelungen, ein Bild in der Öffentlichkeit zu vermitteln, wonach Putin der schlimme Kriegsverbrecher ist, während der ukrainische Präsident ein Friedensengel ist, der sich gegen einen Teufel zu Wehr setzen muss.

Dass dadurch und mit massiver Waffenunterstützung durch die USA und den Vereinigten Königreich das Leiden und die Not der ukrainischen Bevölkerung verlängert wird und sich die Zahl der Toten immer weiter erhöht, passt in das gesamte Konzept der PR-Arbeit. Soll den Bürgern damit doch gezeigt werden, was Russland für eine verbrecherische Handlung begeht. Es soll der Eindruck entstehen, als wenn Russland gezielt gegen Zivilisten vorgeht. Was den Bürgern gegenüber verschwiegen wird, ist die Tatsache, dass die Zivilbevölkerung von aufgefordert wird, sich wehrlos russischen Soldaten entgegenzustellen. Vielleicht darf man an dieser Stelle darauf hinweisen, dass bewaffnete Zivilpersonen – und Bewaffnung ist bereits, wenn sie mit Gewehren und Pistolen agieren – Kombattanten sind und keinesfalls unter den Schutz der Zivilbevölkerung fallen. Aber auch diese Praktiken sind nicht neu und werden immer wieder von den Kriegsparteien gezielt eingesetzt, wobei man dann immer auf die andere Seite mit dem Finger zeigen kann.

Nun scheint es der USA gelungen zu sein – zumindest vorübergehend – die westlichen Länder auf die amerikanische Machtpolitik eingeschworen zu haben. Natürlich tragen sie auch das volle Risiko im Fall einer massiven Erweiterung des Krieges, weil natürlich nicht auszuschließen ist, dass eines Tages auch Bomben Polen und Deutschland erreichen könnten. Ob diese Sanktionspolitik, die eigentlich eine Kriegsführung mit anderen Mitteln ist, auf Dauer auch für den Westen erfolgreich ist, darf bezweifelt werden. Einerseits werden durch diese Maßnahmen überwiegend die Bevölkerung getroffen, die den Krieg weder begonnen noch gewollt, noch von sich aus beenden kann. Die Drahtzieher im Hintergrund, sei es dass man sie in Russland als Oligarchen bezeichnet, sei es dass sie in den westlichen Staaten die Milliardäre des Großkapitals oder der Industriekonzerne seien, sind weder im Osten noch im Westen von irgendwelchen sogenannten Sanktionen betroffen. Betroffen ist einzig und allein die Bevölkerung, die in keiner Weise Einfluss auf den Krieg nehmen kann und von beiden Seiten nur als Kanonenfutter missbraucht wird.

Wir haben die Befürchtung, dass die westlichen Politiker, die immer nur von der Schuld der Russen reden, aber verschweigen, dass sie alles getan haben, um ihre Militärpräsens immer näher an Russland heranzuführen, gar nicht bemerken, dass Russland zum wirtschaftlichen Gegenschlag ausholen wird.

Mehrere russische Medien melden am Samstag, die russische Regierung habe massive Gegensanktionen gegen die USA und die Europäische Union ausgearbeitet und werde sie in den kommenden Tagen einführen. Das russische Außenministerium soll erklärt haben, dass Russland, wenn es nötig ist, zu harten Sanktionsmaßnahmen gegenüber der EU bereit sei.

Ebenfalls am Samstag kündigte der Vize-Außenminister der Russischen Föderation Sergei Rjabkow für die nächsten Tage die Veröffentlichung der persönlichen Sanktionslisten gegen westliche Politiker, Geschäftsleute und andere Prominente an. Im russischen Fernsehen sagte Rjabkow: „Die Listen sind fertig. Wir sind dabei, uns damit zu befassen. Dies ist im Großen und Ganzen Teil unserer täglichen Arbeit. Sich darauf zu fixieren, wie und in welchem Umfang man auf Sanktionen reagieren soll, ist wahrscheinlich falsch.“

Es ist schlimm, dass die westlichen Politiker in keiner Weise bereit zu sein scheinen, endlich auch die Interessen von Russland mit einzubeziehen. Nur dann wäre es möglich, gemeinsam eine Lösung aus dem gegenwärtigen Debakel, dass immer mehr Tote fordert und immer gefährlicher für die gesamte Welt wird, zu suchen und zu finden.

 

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Dramatischer Anstieg der EU-Agenturen gefährdet unsere Eigenstaatlichkeit!

Seit Bestehen der Europäischen Union ist die Anzahl ihrer Agentur nahezu explodiert: Mittlerweile greifen 43 EU-Agenturen, Hand in Hand mit der Europäischen Kommission, in immer mehr Bereiche unseres Lebens ein. Joachim Kuhs, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Delegation im EU-Parlament und Mitglied im Bundesvorstand der Alternative für Deutschland, äußert sich zu diesen Entwicklungen wie folgt:

,,Jährlich gibt die EU 14,9 Milliarden Euro für Exekutivagenturen aus, 3,7 Milliarden Euro für dezentrale Agenturen und 8,1 Milliarden Euro werden von den Kreditinstituten in den einheitlichen Abwicklungsausschuss und den einheitlichen Abwicklungsfonds eingezahlt.

Es erübrigt sich zu betonen, dass nur ein winziger Teil der europäischen Agenturen wirklich sinnvoll ist, wie etwa die EURATOM-Versorgungsagentur, Europol, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, die Europäische Agentur für das Globale Satellitennavigationssystem und die Grenzschutzagentur Frontex.

Leider erweitert die Europäische Union die Liste neuer Agenturen ständig. Im Rahmen des aktuellen MFR 2021-2027 plant die Europäische Kommission die Bildung mindestens einer weiteren Agentur, nämlich der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und digitale Kommunikation. Der Anstieg der europäischen supranationalen Strukturen löst immer wieder die alte Debatte über das Gleichgewicht zwischen Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und nationalen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten aus.

Die gegenwärtigen Tendenzen laufen offenkundig auf eine Eigenstaatlichkeit der EU, eine Aushöhlung des Subsidiaritätsprinzips und eine Auflösung der Nationalstaaten hinaus. Und wer bezahlt das alles? Vorrangig die Deutschen.‘‘

Wir haben die Pressemitteilung der AfD zum Anlaß genommen, um nähere Informationen zu erhalten, auf welcher Rechtsgrundlage diese Agenturen installiert werden und wie die Finanzierung dieser Agenturen erfolgt.

Nach Rückfragen beim Europe Dienst Kontaktzentrum wurde uns mitgeteilt, daß es gegenwärtig keine allgemeine Rechtsgrundlage für die Errichtung von EU-Agenturen gibt. In der juristischen Fachliteratur und in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wird derzeit überwiegend die Auffassung vertreten, dass EU-Agenturen auf der Grundlage des jeweiligen Vertragsartikels, der die Rechtsgrundlage für einen bestimmten Politikbereich bildet, geschaffen werden können. Der Gemeinsame Ansatz schweigt zu dieser Frage. Die meisten Agenturen verfügen über einen eigenen Haushalt. Derzeit werden 11 Agenturen vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert, während vier Agenturen sich vollständig selbst finanzieren. Die anderen 21 Agenturen sind teilweise von EU-Zuschüssen abhängig. Das Gemeinsame Konzept sieht vor, dass in den letztgenannten Fällen die Gebühren die Kosten für die erbrachte Dienstleistung decken sollten.

Es ist schon sehr problematisch, wenn in zunehmenden Maße Behörden – denn letztlich sind dies die Agenturen der EU – an den Parlamenten vorbei eingerichtet werden, die sich mit Fragestellungen befassen, die in die Zuständigkeiten der nationalen Staaten selbst fallen. Die Gefahr einer solchen Entwicklung ist mehr als deutlich zu erkennen. Einerseits werden Einrichtungen geschaffen, deren Aufgabenstellungen von den einzelnen Ministerien der in der EU zusammengeschlossenen nationalen Staaten doppelt wahrgenommen werden und damit zusätzlich Geld der Steuerzahler kosten. Anderseits werden Entscheidungen ohne eine Veranlassung der nationalen Staaten von der EU-Bürokratie in Brüssel vorbereitet und ohne daß diese darauf Einfluß nehmen können. Die EU-Bürokratie verschafft sich damit regelrechte “Neben-Ministerien”, die nach den EU-Verträgen gar nicht vorgesehen sind.

Insofern besteht die sehr reale Gefahr, daß die nationalen Zuständigkeiten regelrecht ausgehebelt werden. Natürlich entstehen mit der  Schaffung von “Pseudoministerien” zusätzliche Kosten, die vielleicht vorübergehend aus dem bereits beschlossenen Haushalt der EU finanziert werden. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß diese Kosten mittel- und langfristig dann doch den Mitgliedsstaaten in Rechnung gestellt werden, ohne daß diese vorher selbst darüber entscheiden konnten, ob sie diese Leistungen überhaupt von der EU haben wollten.

Problematisch sind insbesondere die Agenturen, die sich mit Fragestellungen befassen, die in keiner Weise nach den geltenden Verträgen in die Zuständigkeit der EU fallen, weil sie ausschließlich nationale Angelegenheiten sind. Ein Blick in die Zusammenstellung der bereits vorhandenen Agenturen zeigt, daß diese Befürchtung keinesfalls unbegründet ist. Man könnte auch die Frage stellen, ob das Europäische Parlament in den Entscheidungsprozeß eingebunden gewesen ist. Wahrscheinlich ist dies hier nicht anders als bei andren wichtigen Entscheidungen, das Parlament weiß von nichts.

Es ist ausgesprochen notwendig, die Einrichtung von Agenturen einer besonderen Betrachtung zu unterziehen und zu prüfen, ob hier die EU-Bürokratie nicht an den nationalen Staaten vorbei eigene neue Strukturen aufbaut.

 

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Der hohe Moralanspruch der Sächsischen Zeitung in Dresden

Seit einigen Tagen erscheint in der Sächsischen Zeitung täglich ein längerer einspaltiger Hinweis in eigener Sache. Unter der Überschrift “Die SZ zur Wahl und zur AfD” wird ausgeführt, daß sich die Redaktion der SZ “unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlt”.

Mit diesem Hintergrund informiert die Zeitung über die zur Wahl stehenden Parteien, deren Kandidaten und Programme. Es wird weiter ausgeführt, daß man auch bezahlte Anzeigen, die dem Verlag in Auftrag gegeben werden, abdrucken wird.

Im weiteren Teil der Erklärung in eigener Sache wird darauf hingewiesen, daß die AfD ein Fall für das Bundesamt für Verfassungsschutz sei und ebenso für mehrere Landesämter. Es werde geprüft, ob die AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agiert. Die Sächsische Zeitung vermittelt in ihrer weiteren Erklärung den Eindruck für den Leser, daß die AfD sich gegen die Grundordnung, gegen freie Wahlen und einer Einschränkung von Bürgerrechten wendet und insofern antidemokratische Ziele verfolgt.

Es wird dann von der Sächsischen Zeitung erklärt, daß man trotz dieser Einschätzung der AfD im Rahmen der journalistischen Grundsätze während des Wahlkampfes ihre Leser auch über die AfD informieren will. Die Zeitung wird bezahlte Wahlaufrufe dieser Partei auch drucken, soweit diese nicht andere Gruppen diskriminieren und sich gegen demokratische Grundsätze richten. Allerdings werde man die Erlöse von möglichen Einnahmen der Inserate, die von der AfD in Auftrag gegeben wurden, der Bürgerstiftung in Dresden spenden. Diese Stiftung fördere unter anderem Projekte, die der Jugendbildung, dem Demokratieverständnis und der Völkerverständigung dienen.

Was auf den ersten Anschein für einen unbedarften Leser einer Zeitung als eine honorige Großtat einer der Demokratie verpflichteten Zeitung angesehen werden könnte, ist in Wahrheit eine unerträgliche Diskriminierung einer Partei und deren Wähler, die bis zum heutigen Tage von keinem Gericht, insbesondere vom Bundesverfassungsgericht in Frage gestellt oder gar verboten wurde. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz wurde vom Verwaltungsgericht Köln untersagt, die AfD als Verdachtsfall zu beobachten. Dies gilt bis das Gericht über einen Eilantrag der Partei dazu entscheidet. Rein formal bedeutet dies, daß bis zu einer Entscheidung des Gerichts keiner behaupten kann, bei der AfD handele es sich um eine verfassungsfeindliche Partei. Insofern glaubt die Sächsische Zeitung eine Entscheidung eines Gerichts nicht ernst nehmen zu müssen und entscheidet nach unserer Auffassung in eigener Machtvollkommenheit, welche Partei sie als verfassungsfeindlich einschätzt.

Darüber hinaus stellt das Verhalten der Sächsischen Zeitung eine Beleidigung und Missachtung der 20 % Wähler in Sachsen dar, die eben genau diese Partei gewählt haben, weil sie davon ausgehen, daß die angeblich so demokratischen etablierten Parteien immer mehr gegen die Interessen der Bürger handeln und sich im Bereich der Europapolitik ganz offensichtlich teilweise an kein Recht halten. Nach wie vor ist in der EU eine Schuldenverteilung ausgeschlossen. Dies hindert die demokratischen Parteien aber nicht daran, sich über diese Regeln hinwegzusetzen.

Eine Behörde ist kein Gericht, so daß es ungeheuerlich ist, wenn bereits die Ankündigung einer der Regierung weisungsgebundenen Verfassungsschutzbehörde darüber entscheiden sollte, welche Partei ausgegrenzt werden muß, weil sie angeblich verfassungswidrig sei. Bisher steht eine solche Bewertung ausschließlich der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland zu. Wenn gleiche Praktiken in Polen zur Anwendung kommen, dann wird nach sogenannter “Rechtsstaatlichkeit” gerufen und der polnischen Regierung ein antidemokratisches Verhalten unterstellt.

Man darf davon ausgehen, daß sich die Redaktion der Sächsischen Zeitung mit den Wahlprogrammen der zur Wahl anstehenden Parteien intensiv befaßt haben wird. Die Sächsische Zeitung sollte doch ihren Lesern konkret berichten, an welchen Stellen das AfD-Wahlprogramm Hinweise eines antidemokratischen Verhaltens zeigt. Mittlerweile wird eine Stimmung gegen alle Gruppen der Bevölkerung erzeugt, die sich gegen einen linkslastigen Mainstream wenden. Sowohl das Parteiprogramm als auch das Wahlprogramm der AfD sind in ihren Aussagen in keiner Weise gegen das Grundgesetz Deutschland gerichtet. Wenn die Forderung nach einem Europa der souveränen Staaten bereits rassistisch sein sollte, dann waren Adenauer und alle, die die Europäische Union seinerzeit gegründet haben, Rassisten.

Bei dem vermeintlich hohen Moralanspruch, den die Sächsische Zeitung vor sich herträgt, wäre es durchaus konsequent gewesen, sich einmal mit den Politikern zu befassen, die tatsächlich staatsfeindliche Vorstellungen nicht nur formulieren, sondern regelrecht als Ziel verfolgen. So war es mehr als erhellend, als die Mitvorsitzende der Partei “Die Linke”, Janine Wissler, in der Fernsehsendung bei Anne Will sich in keiner Weise von den Zielen der Trotzkisten, die eine Revolution der Straße gegen das Parlament als ein Mittel der politischen Durchsetzung von Zielen ansehen, sich zu distanzieren und diese politische Einstellung zurückgewiesen hätte. Bis zum letzten Jahr war sie noch Mitglied der verfassungsfeindlichen Organisation „Marx 21“ und ist wahrscheinlich lediglich aus opportunistischen Gründen formal aus dieser Organisation ausgetreten. Sie hat sich aber von den Zielen dieser Organisation nicht distanziert, sondern sah auch nach konkreter Nachfrage von Anne Will keine Notwendigkeit sich von diesen linksradialen verfassungswidrigen politischen Zielen abzugrenzen. Selbst Olaf Scholz hat bisher eine Zusammenarbeit mit dieser Partei nicht konkret ausgeschlossen. Warum befaßt sich die Redaktion der Sächsischen Zeitung nicht mit diesen staatsfeindlichen Entwicklungen?

So, wie es jetzt bei dem Leser ankommen muß, scheint die Sächsische Zeitung ihren Moralanspruch sehr selbstherrlich zu definieren und hat offensichtlich den Blick auf das gesamte Spektrum der Politik verloren. Eigentlich schade, bisher hatte man den Eindruck, daß die Sächsische Zeitung noch zu denen gehörte, die sich eine eigene Meinung auch gegen den Mainstream erhalten hatte.