
Aktuell konnten die Bürger erfahren, was sich in Berlin am 3.1.2026 ereignet hat. Ein Stromausfall mit einem ungeheuren Ausmaß hatte Folgen für 45.000 Haushalte und 2.000 Unternehmen, die plötzlich über keinen Strom verfügen konnten. Durch einen Terroranschlag wurde eine Hauptleitung, die direkt vom Kraftwerk in Lichterfeld über eine Kabelbrücke über die Spree führte, wurde gezielt zerstört, so dass es zu einem sogenannten Blackout kam, der die Bezirke Nikolassee, Zehlendorf, Wannsee und Lichterfelde betraf. Ferner war die S-Bahn-Linie S1 betroffen sowie weitere nicht besonders genannte Infrastruktureinrichtungen.
Soweit man aus den öffentlich-rechtlichen Medien erfahren konnte, wurden die betroffenen Bürger erst 12 Stunden später über das Schadensereignis informiert. Auch der für solche Vorkommnisse vorgesehene Krisenstab sei erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung funktionsfähig gewesen.
Was besonders Erstaunen hervorruft, ist die Tatsache, dass bisher nur ein Drittel der betroffenen Bürger wieder an das Stromnetz angeschlossen werden konnten, während eine vollständige Behebung des Schadens erst am Donnerstagnachmittag, also fast eine Woche später, behoben sein soll.
Nun sollte man wissen, dass ein solcher breitflächiger Stromausfall in Berlin nicht das erste Mal vorgekommen ist. Bereits im Mai 2025 wurde in Dahlem ein Verteilerkasten gesprengt, der in der Umgebung zu einem Stromausfall führte. Im September 2025 kam es zu einem Sabotageakt in Adlershof, Treptow und Köpenick. Hier fiel der Strom für 60 Stunden aus, betroffen waren 50.000 Haushalte. Die Ursache war ein Brandanschlag auf eine Hochspannungsleitung. In beiden Fällen wurde festgestellt, dass es mit großer Sicherheit eine linksextreme Gruppe gewesen ist, die für diese Terrorakte, nicht anders kann man dies bezeichnen, verantwortlich waren.
Insofern hätte man eigentlich davon ausgehen müssen, dass die Landesregierung von Berlin aus den linken Terrorakten Konsequenzen zieht und dafür sorgt, dass es nicht zu Wiederholungen dieser Angriffe kommt.
Insofern reiht sich der aktuelle Terrorakt, der mit großer Wahrscheinlichkeit wieder von einer linken Verbrecherbande ausgegangen ist, in die bereits geschehenen Ereignisse ein. Die offizielle Erzählung der in Berlin regierenden Politiker lautet: „Wir wurden Opfer extremistischer Sabotage“, wobei man offenlässt, ob diese nicht auch von rechts gekommen sein könnte. Die inoffizielle Wahrheit ist jedoch: Die Anschläge haben nur sichtbar gemacht, was längst jeder wusste: Berlin hat ein Stromnetz, das so robust ist wie ein Pappkarton im Regen. Dass ein paar Brandherde von linken Chaoten zwei komplette Stadtteile lahmlegen konnten, ist kein Zeichen für die Stärke der Täter, sondern für die Schwäche der Infrastruktur. Die Täter haben den Staat angegriffen und dabei die Sollbruchstellen berührt, die die Politik seit Jahren ignoriert.
In diesen Zusammenhang passt auch die Stellungnahme des linken Politikers van Aken im Deutschlandfunk. Auf die Frage, was er zu den linken Verbrechen in Berlin sagt, bei denen 45.000 Wohnungen betroffen wurden und deren Bewohner im Kalten sitzen, meinte er allen Ernstes, dass dies keine Linken gewesen sein können. Er verwies vielmehr darauf, dass die eigentliche Gefahr von rechts komme. Das kann man nur noch mit Realitätsverweigerung kommentieren.
Die politische Kommunikation folgt einem vertrauten Muster: „Wir wurden Opfer extremistischer Sabotage.“ Wer genau dahintersteckt? Möglichst offen formuliert. Möglichst unkonkret. Möglichst folgenlos. Auf keinen Fall darf der Anschein entstehen, dass hier linke Gewalt vorliegt. Schließlich lautet das Narrativ, dass die Gewalt nur von rechts kommen kann. In diese Logik fügt sich auch die öffentliche Debatte ein. Wenn auf konkrete Fragen zu mutmaßlich linksextremen Anschlägen reflexhaft auf andere Gefahren verwiesen wird, zeigt das vor allem eines: Die politische Kommunikation dreht sich im Kreis, während die Infrastruktur brennt.
Berlin hat kein Extremismus‑, sondern ein Infrastrukturproblem. Die Extremisten der Linken nutzen nur das aus, was längst marode ist. Die entscheidende Frage lautet aktuell nicht, wer den Brand gelegt hat, sondern warum ein einzelner Brand überhaupt ganze Stadtteile lahmlegen kann.
Solange diese Frage unbeantwortet bleibt, wird Berlin weiter rufen: „Haltet den Dieb!“ Und während alle schreien, wird schon wieder gestohlen. Die eigentliche Täter werden nicht genannt und können ihr gesellschaftszerstörendes Tun weiter durchführen.
Als Bürger ist man immer wieder überrascht, mit welcher Leichtigkeit Politiker ihre jeweilige Rolle wechseln können. Ebenso wenig überrascht es, dass grundlegende juristische Fragen dabei ganz nebenbei in den Hintergrund rücken.
Genau ein solches Phänomen zeigte sich in dem Interview, das heute im Deutschlandfunk ausgestrahlt wurde. Außenminister Wadephul wurde zu seiner Einschätzung der aktuellen Vorgänge in Venezuela befragt. Das Vorgehen der US‑Amerikaner, den Präsidenten eines souveränen Staates mit einem militärischen Einsatz zu entführen und in die USA auszufliegen, ist eindeutig als Völkerrechtsbruch zu bezeichnen. Der Völkerrechtler Björn Schiffbauer brachte in einem anderen Interview im Deutschlandfunk zum Ausdruck, dass „man schon sehr viel Fantasie benötigt, um Drogenhandel als Angriff auf einen souveränen Staat zu rechtfertigen“. Schiffbauer führte weiter aus: „Nach gegenwärtigem Stand gibt es keinen Grund für eine militärische Intervention in Venezuela.“
Wadephul, der sich zum Zeitpunkt des Interviews bereits auf dem Weg nach Litauen befand, erklärte, er wolle mit seinem Besuch ein deutliches Zeichen setzen, dass wir (wen meinte er eigentlich mit „wir“?) ganz klar zur NATO stehen. Dabei bezog er sich auf die vermeintliche Aggression Russlands gegen die Ukraine.
Bisher war Putin der große Despot, der völkerrechtswidrig gegen ein Volk vorgeht, weil dieses die Interessen Russlands tangiert. Durch das Verhalten der USA gegenüber Venezuela wird jedoch jedem Bürger sichtbar, dass sich die Amerikaner auch nicht anders verhalten, als es die Russen tun. Jetzt müsste doch der deutsche Außenminister, der stets von einer wertebasierten Ordnung der Weltgemeinschaft spricht, auch die amerikanischen Freunde kritisieren und darauf hinweisen, dass es sich im Fall von Venezuela eindeutig um einen Völkerrechtsbruch handelt. Zum Erstaunen vieler Bürger in Deutschland haben jedoch weder Bundeskanzler Friedrich Merz noch der Außenminister klar und eindeutig erklärt, dass der militärische Einsatz der USA auf Befehl von Präsident Trump ein eindeutiger Völkerrechtsverstoß gewesen ist. Sowohl Merz als auch Wadephul meinten, es handele sich um einen komplexen Vorgang, sodass man erst sorgfältig analysieren müsse, wie dieser juristisch einzuordnen sei.
Im Interview ließ Außenminister Wadephul schließlich die Katze aus dem Sack, indem er feststellte, dass es darum gehe, den Einfluss Russlands und Chinas auf Venezuela einzugrenzen und möglichst zu verhindern. Es geht also schlicht und einfach um knallharte geopolitische Interessen der USA.
Angesichts dieses von Wadephul als komplex bezeichneten Sachverhalts kann man als interessierter Bürger nur perplex reagieren, wenn er auf die Intervention des DLF‑Journalisten, dass der Außenminister doch für die Einhaltung des Völkerrechts einzutreten habe, naiv erwidert, er sei Politiker und vertrete damit Interessen: „Ich leite nicht das Institut für internationales Recht.“ Zynischer kann man kaum ausdrücken, dass man sich nicht um das Recht kümmert, wenn Machtinteressen etwas verlangen, das mit dem Recht nicht in Einklang zu bringen ist. Bei einer Frau Baerbock hätte man sich über eine solche Einlassung kaum gewundert, bei dem Volljuristen und Oberst a.D. Wadephul kann man nur noch peinlich berührt sein. Wenn das unsere Repräsentanten sind, dann möchte man sich doch sehr schnell Persönlichkeiten suchen, denen man vertrauen kann.
Bleibt als Fazit: Wenn die USA ihren „Hinterhof“ kontrollieren, ist alles in Ordnung; dann braucht man sich auch nicht um das Völkerrecht zu kümmern. Wenn Putin dasselbe praktiziert, ist es ein Völkerrechtsbruch, und man kann diesen Staatsmann per Haftbefehl verfolgen. Pech ist nur: Der eine verfügt über Atomwaffen, sodass ein Haftbefehl zur Farce denaturiert, während der andere von einer Atommacht einfach entführt und als Verbrecher vor ein Gericht gestellt wird, das gar nicht zuständig ist. Das Ganze nennt sich dann Völkerrecht – oder: Der Stärkere bestimmt, was Recht sein soll.
Die Welt scheint aus den Fugen zu geraten
Seit Wochen deutete sich eine Entwicklung um Venezuela an, die nichts Gutes verhieß. Was als verbale Drohkulisse begann, wandelte sich unter Präsident Donald Trump Schritt für Schritt in eine reale militärische Eskalation. Die Botschaft an Venezuela war unmissverständlich: Die USA würden den angeblichen „Drogenkrieg“ des Landes notfalls mit Waffengewalt beantworten.
Der nächste Tabubruch folgte sofort. Auf den amtierenden Staatschef Venezuelas setzten die USA ein Kopfgeld aus – 50.000 Dollar für die Auslieferung eines Präsidenten, als wäre er ein gewöhnlicher Krimineller. Spätestens hier hätte man sich fragen müssen, wie ein Staat überhaupt das Recht beanspruchen kann, den Regierungschef eines anderen souveränen Landes wie einen flüchtigen Straftäter zu behandeln.
Der Vergleich mit anderen Fällen zeigt die Absurdität der gegenwärtigen Weltpolitik. Gegen Wladimir Putin wurde ein Haftbefehl eines internationalen Gerichts erlassen, gegen Benjamin Netanjahu ebenfalls. Doch selbst diese Vorgänge berühren die Grundregel, die jahrzehntelang als zivilisatorischer Konsens galt: Amtierende Staatschefs genießen Immunität, weil sonst jeder Staat jederzeit zum Ziel politisch motivierter Strafverfolgung werden könnte. Ohne diese Regel gäbe es nur noch das Recht des Stärkeren.
Schon die amerikanischen Angriffe auf vermeintliche venezolanische Drogenschmuggler – versenkte Schiffe, getötete Menschen – deuteten auf eine Missachtung des Völkerrechts hin. Doch was in der Nacht zum 3. Januar 2026 geschah, sprengt jede bisherige Grenze. Auf direkten Befehl Trumps wurde der Präsident Venezuelas gemeinsam mit seiner Ehefrau entführt, außer Landes gebracht und in ein US‑Gefängnis verbracht, um ihm dort den Prozess zu machen.
Ob Nicolás Maduro ein Verbrecher ist oder nicht, spielt für die völkerrechtliche Bewertung keine Rolle. Er ist der amtierende Präsident eines souveränen Staates. Eine Amtsenthebung oder strafrechtliche Verfolgung hätte ausschließlich durch die Institutionen seines eigenen Landes erfolgen dürfen. Alles andere ist ein Bruch des internationalen Rechts.
Der Verdacht liegt nahe, dass es Trump nicht um mögliche Verbrechen geht, sondern um den Zugriff auf die venezolanischen Ölvorkommen. Doch unabhängig vom Motiv: Mit diesem Vorgehen hat die US‑Regierung signalisiert, dass das bisherige Völkerrecht für sie keine bindende Grundlage mehr ist. Jeder Staat – auch Deutschland – muss sich nun fragen, ob er noch sicher sein kann, nicht selbst Ziel eines solchen Vorgehens zu werden, sobald seine Politik amerikanischen Interessen widerspricht.
Die Reaktionen Russlands und Chinas sind bislang verhalten. Doch niemand kann absehen, wie lange diese Zurückhaltung anhält. Die deutsche Bundesregierung wirkt in dieser Situation schwach und ausweichend. Ihre bisherigen Stellungnahmen bleiben nichtssagend. Dabei liegt die Botschaft an Berlin auf der Hand: Wenn die USA so handeln dürfen, warum sollte Russland nicht dasselbe Recht für sich beanspruchen, wenn ein Nachbarstaat eine Politik betreibt, die Moskau missfällt?
Wenn die Bundesregierung das Vorgehen der USA in Venezuela dauerhaft ignoriert, müsste sie konsequenterweise ihre eigene Kriegsbeteiligung in der Ukraine überdenken. Denn sonst setzt sie ihren eigenen Kanzler der Gefahr aus, eines Tages das gleiche Schicksal zu erleiden wie Maduro. In einer Welt, in der diplomatische Regeln zerfallen, wäre es nicht einmal überraschend, wenn irgendeine Großmacht – sei es die USA, Russland oder China – einen deutschen Regierungschef verhaften und außer Landes bringen würde, um ihm den Prozess zu machen.
Am Ende bleibt nur eine bittere Feststellung: Wir leben in einer neuen Weltordnung, in der das Recht des Stärkeren wieder zur politischen Leitwährung geworden ist.
Wenn nicht das Einreiseverbot in die USA der beiden Geschäftsführerinnen von HateAid – Josephine Ballon und Anne-Lena von Hodenberg – durch die US-amerikanische Regierung erfolgt wäre, hätte kaum ein Bürger in Deutschland wahrgenommen, wie weit die Überwachung der Bürger in Deutschland durch die Regierung bereits vorangeschritten ist.
Der Fall HateAid ist kein Ausreißer. Er ist ein Blick durchs Schlüsselloch auf eine Realität, die viele lieber nicht sehen wollen.
Natürlich, so wird gleich von den einschlägigen Akteuren, die sich mit diesen Fragen beschäftigen, eingewendet, die Regierung in Deutschland überwacht keinen. Bei der jetzt ins Gerede gekommenen Firma – es handelt sich um eine gGmbH – handelt es sich nicht um den Staat, sondern um eine Institution der sogenannten Zivilgesellschaft. Betrachtet man den Vorgang doch etwas näher, dann stellt man fest, dass diese sogenannte Nichtregierungs-Organisation immerhin überwiegend Steuergelder erhält, wobei sich dieser Betrag auf mehrere Millionen Euro im Jahr bezieht. Die Firma HateAid gehört immerhin mit einem Anteil von 33 % zu der Agitationsfirma Campact, die bereits der interessierten Öffentlichkeit in Deutschland gut bekannt ist. Die restlichen Anteile der Firma gehören jeweils den beiden Geschäftsführerinnen zu jeweils gleichen Prozentanteilen (Quelle: Wikipedia und Internetseite von HateAid).
Eine der Hauptaufgaben dieser „zivilgesellschaftlichen“ Firma, mit dem Ziel dafür zu sorgen, dass keine Meinungen verbreitet werden, die der aktuellen politischen Meinung widersprechen, ist auch das Betreiben einer sogenannte Meldestelle und die Beratung für das Justizministerium.
Die beiden Damen, die jetzt mit einem Einreiseverbot in die USA von der amerikanischen Regierung belegt wurden, sind in der linken Scene auch kein unbeschriebenes Blatt. Einer der Geschäftsführerinnen, nämlich Anne-Lena von Hodenberg war ehemals bei Campact als sogenannte Kampagnen-Managerin tätig und hat dadurch umfängliche Erfahrungen, wie man politische Zielsetzungen umsetzt.
Die Gesellschaft ist politisch sehr gut vernetzt. Das kann aus der personellen Zusammensetzung des Beirates dieser Überwachungs-Gesellschaft entnommen werden. Von einer ehemaligen Bundestags-Abgeordneten der CDU, Nadine Schön, über Renate Künast (Grüne) und Brigitte Zypries (SPD) und ehemalige Bundesministerin findet sich das vereinigte Parteienbündnis wieder. Erstaunlich und für viele wahrscheinlich auch befremdlich ist, dass sich ein ehemaliger Richter des Bundesgerichtshofes dazu hergibt, sich für eine Gesellschaft einzusetzen, die eine sehr einseitige Gesellschaftspolitik vertritt und deren Arbeitsweise für viele Bürger zumindest Fragen aufwirft.
Durch die Tätigkeit von Vereinen, die offensichtlich ihre Mitbürger beobachten, um missliebige verbale Formulierungen zur weiteren Prüfung an Staatsanwaltschaften und anderen Organisationen weiterzuleiten, sollten sich die Bürger schützen. Es wird in Deutschland immer mehr dazu kommen, dass man sich in der Öffentlichkeit nicht mehr zu allgemeinen politischen Fragen äußert. Man könnte zu schnell in eine rechtsradikale Ecke eingeordnet werden und sich wundern, wenn es berufliche Probleme wegen einer politischen Gesinnung gibt.
Das Einreiseverbot der USA für die beiden Akteure der Beobachtungsscene ist daher durchaus nachvollziehbar, wenngleich es auch nicht zur allgemeinen gesellschaftlichen Befriedung beiträgt.
So viel aktuell zur vielbeschworenen „offenen Gesellschaft“. Es bleibt dabei: Demokratie lebt von Vertrauen – und Vertrauen entsteht nicht durch Überwachung.
Der demokratische EU-Staat – eine Fiktion
Haben Sie sich nicht auch schon oft darüber geärgert, dass die EU-Bürokratie in Brüssel zunehmend in die originären Angelegenheiten der Mitgliedsstaaten der EU einmischt? Naiv, wie auch ein freier Publizist sein kann, war ich bisher der Auffassung, dass es sich hier um eine rechtswidrige Handlung der EU-Bürokraten in Brüssel handelt.
Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wird nicht müde, immer wieder die Rechtsstaatlichkeit wie ein Monstranz den Bürgern in Europa vor Augen zu führen. Man bestraft sogar unter dem Vorwurf einer Missachtung dieser Rechtsstaatlichkeit Mitgliedsländer, wie das aktuell mit Ungarn erfolgte.
Bei diesen Überlegungen bleibt bei den meisten Bürgern der Blick dafür verstellt, wie demokratisch eigentlich die EU selbst agiert und in welchem Umfang die Mitgliedsländer im allgemeinen und Deutschland im Besonderen überhaupt noch als souveräne Staaten bezeichnet werden können. Souveränität bedeutet, dass ein Staat die höchste Entscheidungsgewalt über seine inneren Angelegenheiten und seine Außenpolitik besitzt.
Die Realität ist anders. Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten haben im Rahmen der mit der EU geschlossenen Verträge, wesentliche Teile der Staats-Souveränität an die EU abgegeben. Im Einzelnen betrifft das den Binnenmarkt, den Wettbewerb, die Handelspolitik, den Verbraucherschutz, die Umweltfragen und Teile der Agrarpolitik. Die Regierungen haben damit, ohne ihre eigenen Bürger zu befragen oder hinreichend zu informieren den Satz aufgestellt: „Wir entscheiden gemeinsam – und das Ergebnis gilt dann für alle“. Der kleine Schönheitsfehler dabei ist, dass dieses „gemeinsam“ sich ausschließlich auf die einzelnen Machteliten in den Staaten bezieht und den Bürgern das Narrativ vermittelt wird, dass die EU ja nur eine reine organisatorische Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten sicherstellen soll.
Konkret wurde von den Regierungen ohne Beteiligung ihrer Bürger vereinbart, dass
- die EU in bestimmten Bereichen Verordnungen erlassen darf, die unmittelbar in den einzelnen Mitgliedssaaten wirksam werden.
- diese Regelung gilt automatisch in Deutschland
Der Bundestag hat nie der „Übernahme von EU-Verordnungen“ zugestimmt. Er hat den EU-Verträgen zugestimmt – und damit der Übertragung der Hoheitsrechte, die der EU erlauben, in bestimmten Bereichen unmittelbar geltendes Recht zu setzen. Die Zustimmung erfolgte bei jeder Vertragsratifikation (Maastricht, Amsterdam, Nizza, Lissabon). Seit Lissabon ist der Bundestag indem verpflichtet, seine Integrationsverantwortung wahrzunehmen und jede weitere Kompetenzübertragung aktiv zu genehmigen.
Wissen die Bürger in Deutschland wirklich, wie weit ihre Souveränität aktuell eingeschränkt ist? Sie wurde einer nicht vom Volk gewählten Administration in Brüssel übergeben, die unter der Leitung der deutschen Politikerin Ursula von der Leyen, die mit dafür verantwortlich ist, dass sich die deutsche Bundeswehr jetzt in dem Zustand befindet, der nur noch beklagenswert ist, wie ein Diktator herrschen kann. Jedenfalls hat diese Frau kein Bürger in Europa gewählt, sie stand auch auf keinem Stimmzettel.
Damit ist etwas eingetreten, was niemals hätte in dieser Form erfolgen dürfen, ohne dass der eigentliche Souverän, nämlich das deutsche Volk befragt worden wäre. Die Kooperation zwischen souveränen Staaten ist demokratisch legitimierbar. Einer Auflösung oder Entkernung der nationalen Souveränität hat die deutsche Bevölkerung nie zugestimmt. Die Souveränität gehört dem Volk und nicht der Regierung. Nur das deutsche Volk hätte selbst entscheiden können, ob es seine Selbstbestimmung aufgibt. Es stellt sich aktuell die Frage, welchen Stellenwert der Deutsche Bundestag überhaupt noch hat. In vielen Bereichen hat er nur noch die Funktion des Ja-Sagens.
Die den Bürgern erzählte Integration in der EU hat sich tatsächlich in einer Richtung entwickelt, die keiner wollte, aktuell allerdings Recht ist:
- EU-Recht steht über nationalem Recht
- Der EuGH setzt politische Leitplanken
- Die Kommission (die von keinem Bürger gewählt wurde) hat Initiativmonopol
- Die EZB trifft Entscheidungen mit massiven politischen Folgen (eine eigene nationale Währung existiert faktisch nicht mehr)
- Der Rat – das sind die Regierungschefs der Staaten – entscheiden oft ohne Debatte (ihre jeweilen Parlamente können dies nur noch im Nachhinein zur Kenntnis nehmen).
Betrachtet man in Deutschland noch die Präsenz amerikanischer Militäreinrichtungen, auf die Deutschland keinen Einfluss oder gar Zugriff hat, dann kann man von einem souveränen Staat nicht mehr sprechen.
Es gilt deshalb, die Bürger über die gegenwärtige staatsrechtliche Situation aufmerksam zu machen. Es ist legitim dafür zu kämpfen, dass Deutschland wieder seine volle Souveränität zurückerhält und mit einer EU zusammenarbeitet, so wie es ursprünglich vorgesehen war und den Bürgern versprochen wurde. Die EU sollte nie ein eigenständiger Staat werden, allerdings geriert sich die EU immer mehr in diese Richtung.
Die politischen Entscheidungen müssen wieder vom Souverän, das heißt vom Volk und nicht von einer selbsternannten politischen Elite getroffen, die Bürger müssen wieder in die politischen Entscheidungsprozesse eingebunden werden.
Kurz auf den Punkt gebracht: Es muss wieder das Prinzip der Rechtstaatlichkeit gelten. Rechtstaatlichkeit bedeutet: Das Volk entscheidet und nicht eine selbsternannte Elite.
Beinahe unbemerkt blieb eine Meldung der Nachrichtenagentur dpa: Die EU hat Ungarn rund eine Milliarde Euro an Fördermitteln entzogen, die ursprünglich für Infrastrukturprojekte vorgesehen waren.
Brüssel bezog sich dabei aktuell auf den sogenannten „Rechtsstaatsmechanismus“, den Ungarn trotz mehrfacher Aufforderung durch Brüssel verletzt haben soll. Somit habe Ungarn, die von der EU verlangten Reformvorhaben nicht erfüllt, so dass die Fördermittel der EU mit dem Jahreswechsel endgültig verfallen sind.
Der ungarische Staatschef Victor Orbán hat sich – zumindest, soweit man auf öffentlich zugängliche Informationsquellen zugreifen kann – aktuell nicht geäußert. Welche Schlüsse man aus der nicht unverzüglich erfolgten Stellungnahme aus Ungarn ziehen kann, ist unklar. Es könnte sein, dass Orbán jetzt erst in aller Ruhe überlegen will, auf welchem Level eine Erwiderung erfolgen soll. Wahrscheinlich wird es wohl sein, dass Orbán mit aller Deutlichkeit eine Stellungnahme abgeben wird. Darüber hinaus könnten auch rechtliche Schritte gegen die Entscheidung der EU-Kommission erfolgen. Eine Klage vor dem EuGH ist nicht auszuschließen.
Orbán wird – so werden viele seiner Unterstützer bemerken – darauf hinweisen, dass Brüssel wieder einmal in die nationale Souveränität und Integrität von eigenständigen Mitgliedsstaaten der EU eingreift und sich anmaßt, so zu entscheiden, als seien die Mitgliedsländer der EU nur „Landesverbände“ der EU in Brüssel. Er könnte auch darauf verweisen, dass andere Mitgliedsländer der EU politischen Einfluss auf die Wahl von Richtern der Obergerichte nehmen, so dass dies keinesfalls nur in Ungarn angenommen werden könnte. Orbán könnte aber auch die Frage der Rechtsstaatlichkeit der EU schlechthin stellen. Welche Legitimation haben die Kommissare der EU und insbesondere die EU-Kommissionspräsidentin? Das Volk der EU-Mitgliedsländer hat jedenfalls keine Möglichkeit, auf deren Wahl Einfluss nehmen zu können. Auch das EU-Parlament hat nur eine sehr eingeschränkte Einflussmöglichkeit auf die Kommission, da es diese nur zu Beginn der Arbeitsaufnahme gänzlich ablehnen könne oder deren Funktion zustimmen muss. Diese Fragen werden von Kritikern der EU‑Institutionen seit Jahren gestellt.
Die jetzt vorliegende Entscheidung der Mittelsperrung könnte innerhalb der EU zu einer grundsätzlichen Diskussion führen, die im Ergebnis auch eine Spaltung und sogar eine Auflösungstendenz der EU zur Folge haben könnte. Auch andere Länder der EU werden sich die Frage stellen, wie weit sie auf ihre eigene Souveränität immer mehr zugunsten Brüssels verzichten sollen. Und auch in Deutschland könnte sich diese Frage dann stellen, wenn die AfD in Regierungsverantwortung kommen sollte, was keinesfalls auf Dauer auszuschließen ist.
Was würde geschehen, wenn der wahrscheinlich sehr utopische Fall eintreten würde, dass Russland Ungarn finanziell bei der Erneuerung seiner Infrastruktur unterstützt. Dabei könnte durchaus auch eine Mitwirkung von China denkbar sein. Auch wenn dieses Szenario derzeit unwahrscheinlich erscheint, sollte man es nicht völlig ausblenden.
So besteht durch die derzeitige Entscheidung der EU durchaus die Gefahr, dass Orbán den Versuch unternimmt, Ungarn aus dem Verbund der EU zu lösen und näher an Russland anzubinden. Dann hätte die EU mit ihrer „Rechthaberei“ einer sogenannten Rechtsstaatlichkeit mehr Schaden als Nutzen angerichtet. Die politische Führung der EU wird sich der Tragweite ihrer Entscheidungen bewusst sein müssen.
Es war keine Glanzleistung, die Neujahrsbotschaft unseres Bundeskanzlers. Ein lustlos wirkender Friedrich Merz mit einem Gesicht, als wenn er die Ansprache bei einer Trauerfeier halten müsste, versuchte den „Bürgern und Bürgerinnen“ zu vermitteln, dass alles besser werden könne, wenn man nur mehr Vertrauen hätte.
Was Friedrich Merz seinen Mitbürgern bot, war eine Ansammlung der allseits bekannten Problemfloskeln, die den Bürgern aktuell bereits aus dem Halse heraushängen. Natürlich durfte auch die Ukraine nicht fehlen, denn wenn man den Politikern glauben sollte – was die wenigsten Bürger mittlerweile machen – dann wird ja dort unsere Freiheit verteidigt und das Schicksal Deutschlands und der ganzen EU hängt letztlich davon ab, ob es gelingt, dass die Ukraine den Krieg gegen Russland gewinnt.
Mit keinem Wort vermittelte Merz eine positive Aufbruchsstimmung, dass die wahnsinnigen Schulden, die er selbst zu verantworten hat, Deutschland nicht endgültig in den Abgrund treiben. Es war auch nichts zu hören, wie der Exodus der Industrie aus Deutschland aufgehalten und möglichst wieder umgekehrt werden soll. Merz war auch nicht bereit oder vielleicht auch nicht in der Lage zu erläutern, wie es mit der EU überhaupt weitergehen soll. Was geschieht mit der Währung, wenn immer mehr Länder Mitglied der EU werden, die erst einmal gründlich saniert werden müssen, damit sie einen Mindeststandard der EU überhaupt erst erreichen. Und was gedenkt die Regierung zu tun, damit die Blockade in der Politik durch den antifaschistischen Brandmauerwall beendet werden kann, damit wieder politische Entscheidungen zum Wohle des deutschen Volkes getroffen werden können.
Leider war nichts von diesem Kanzler zu hören. Was bei vielen Mitbürgern bleibt, war ein Kanzler, der offensichtlich selbst nicht weiß, wie er aus seinem selbst verschuldeten Dilemma herauskommen kann.
Schade, das war kein guter Abschluss für das alte Jahr und erst recht kein guter Neuanfang für 2026.
Wer Orientierung geben soll, darf nicht selbst im Nebel stehen. Vielleicht kann ihn die alternative Opposition helfen, den Nebel etwas zu lichten.
Wie gut, dass es aktuell eine Amadeo Antonio Stiftung gibt, werden viele der linksextremen Gruppierungen, die sich als „Zivilgesellschaft“ bezeichnen, feststellen. Organisationen wie die Amadeo Antonio Stiftung aber auch sogenannte Medienhäuser, die unermüdlich Halbwahrheiten, subjektive Meinungsäußerungen, die als Fakten der Öffentlichkeit vermittelt werden, verbreiten, haben offensichtlich keine Skrupel, ihnen missliebige Organisationen und Persönlichkeiten als „gesichert rechtsradikal“ zu diskreditieren. In einem Newsletter zum Jahresende 2025 gibt der geschäftsführende Vorstand der Amadeo Antonio Stiftung, Timo Reinfrank, einen kleinen Einblick in das Denken dieser Stiftung und was man von Demokratie hält. Es ist das gute Recht einer jeden Organisation laut und deutlich zu artikulieren, welche Organisationen und Parteien sie für inakzeptabel hält. Es ist auch das gute Recht, dafür entsprechend Werbung zu machen, um möglichst gleichdenkende linksradikal orientierte Wähler zu gewinnen. Was dabei jedoch mehr als fragwürdig ist, wenn solche Organisationen für diese Tätigkeit auch noch vom Steuerzahler, sprich von den Bürgern, finanziert werden, damit sie ihre parteipolitische Agitation betreiben können.
Es ist wirklich ein Trauerspiel, dass die Anfrage der CDU im Bundestag im Februar 2025 an die damalige Bundesregierung nach den politischen aktiven Vereinen, die 550 Fragen umfasste wahrscheinlich im Müllkorb der politischen Missliebigkeit gelandet ist. Die CDU, die behauptet, eine Partei der Mitte zu sein, obwohl sie aktuell ein Anhängsel der SPD geworden ist, scheint kein Interesse mehr darüber zu haben, welche Art der politischen Indoktrination die Bürger mit ihren Steuergeldern zu finanzieren haben. Die 180-Grad-Wendung des Friedrich Merz auch in dieser Angelegenheit, dürfte inzwischen für keinen Bürger mehr eine Überraschung sein.
Aber kommen wir zurück auf die Amadeo Antonio Stiftung und ihres geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes Timo Reinfrank. Da teilt dieser Herr seinen geneigten Lesern mit, dass seine Stiftung in großer Sorge sei, ein „blaues Wunder“ zu erleben, weil die AfD immer stärker wird, das heißt, weil immer mehr Bürger der Auffassung sind, dass diese Partei eine echte Alternative zu der gegenwärtigen links-woken Parteienlandschaft ist. Mit großer Sorge sähe man die Entwicklung in den Bundesländern des Ostens, in denen im kommenden Jahren Landtagswahlen stattfinden.
Natürlich wird man dies mit allen Mitteln verhindern. Dabei verweist man auf die angeblichen Erfolge der sogenannten Zivilgesellschaft in der Vergangenheit, als Bürger massenhaft auf die Straße gegangen seien und gegen den Rechtsradikalismus „aufgestanden“ sind. Dass es sich dabei um generalstabsmäßige Aktivitäten gehandelt hat, die gezielt eine Art von „Berufsdemonstranten“ bundesweit auf die Straße zu bringen, wird den Bürgern natürlich verschwiegen.
Was aber sehr stark an faschistische Tendenzen verweist ist die Feststellung des Herrn Reinfrank, dass es bei den kommenden Landtagswahlen darum ginge, dass man die „rechtsradikale Landnahme“ verhindern müsse. Das ist also das Demokratieverständnis dieser vom Staat mitfinanzierten Stiftung. Wahlergebnisse, die diesen Stiftungsmitgliedern nicht genehm sind, werden als „rechtsradikale Landnahme“ bezeichnet. Schöner und klarer hätte keiner den Geist dieser Stiftung benennen können. Wahlen, die bestimmten politischen Akteuren nicht gefallen, sind Landnahme, also ein völkerrechtwidriger Vorgang. Der Duden definiert Landnahme als Eroberung, Inbesitznahme und Besiedelung von Land. Sollten die linken Akteure, die über die sogenannte Brandmauer dafür gesorgt haben, dass nur noch die Politik der Grünen, der Linken und der SPD mit dem nützlichen Idioten CDU durchgesetzt wird, eine Landnahme gewesen ist? Wenn dem so wäre, dann könnte ja jetzt auch einmal eine andere politische Kraft die Landnahme der Linken rückgängig machen.
Wer demokratische Wahlen zur „Landnahme“ erklärt, verlässt den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wenn eine staatlich geförderte Stiftung Wahlergebnisse nicht als Ausdruck des Volkswillens, sondern als Bedrohung behandelt, dann ist das kein zivilgesellschaftliches Engagement – sondern ein Angriff auf die Demokratie selbst. Es ist höchste Zeit, dass wir uns fragen, wer hier eigentlich wem das Land nimmt: die Wähler den Institutionen – oder die Institutionen den Wählern.
Frage an die Politiker
„Willst du uns, Freund, zu Kindern machen?
Du sagst uns weltbekannte Sachen!“
Verzeiht! Ich konnt aus euren Werken,
dass ihr das alles wisst, nicht merken.
Ernst von Feuchtersleben
Wer Bürger wie Kinder behandelt, verrät damit vor allem seine eigene intellektuelle Unsicherheit. Reife Demokratien brauchen keine Belehrungen, sondern Verantwortliche, deren Handeln beweist, dass sie wissen, wovon sie reden.
Wahrscheinlich fühlt sich kein Politiker angesprochen. Sie sollten es aber!
Die politische Hysterie in Deutschland scheint keine Grenzen mehr zu kennen. Dass Politiker sich im Wahlkampf polemisch äußern, überrascht niemanden. Neu ist jedoch, dass Spitzenbeamte – die laut Grundgesetz zur parteipolitischen Zurückhaltung verpflichtet sind – sich inzwischen in denselben Tonfall einreihen.
Viele Bürger dürften irritiert sein, wenn ihnen über öffentlich‑rechtliche Sender und bestimmte Zeitungen erklärt wird, wie „gefährlich“ die größte demokratische Oppositionspartei des Landes angeblich sei. Eine Partei, die offenkundig breite Zustimmung findet und sicher nicht deshalb gewählt wird, weil ihre Wähler Deutschland schaden wollen. Uninformierte oder ideologisch fehlgeleitete Wähler gibt es in allen Parteien. Man denke nur an jene, die der CDU ihre Stimme gaben, weil sie glaubten, eine bürgerliche Mitte‑Partei zu wählen – um dann festzustellen, dass CDU, SPD, Linke und Grüne politisch kaum noch zu unterscheiden sind. Der gemeinsame Nenner dieses Parteienblocks ist ein linkes Weltbild, das sich als „weltoffen“ und multikulturell inszeniert und jede Opposition bekämpft, die Regierungsverantwortung übernehmen könnte.
Wenn nun der BKA‑Präsident Münch meint, öffentlich vor der AfD warnen zu müssen, stellt sich eine einfache Frage: Warum greift ein Spitzenbeamter in dieser Weise in das Wahlverhalten der Bürger ein? Sollte er tatsächlich Erkenntnisse besitzen, dass eine verfassungsfeindliche Partei auf dem Wahlzettel steht, wäre es seine Pflicht, ein Verbotsverfahren anzustoßen. In einer funktionierenden Demokratie entscheiden nicht politische Stimmungen oder mediale Kampagnen, sondern Gerichte – im Fall einer Partei allein das Bundesverfassungsgericht. Man darf erwarten, dass ein Behördenleiter diesen Grundsatz kennt.
Laut der Meldung des Deutschlandfunks ist von einem Verbotsantrag jedoch keine Rede. Stattdessen bleibt die immer gleiche propagandistische Botschaft hängen: Die Regierung würde die größte Oppositionspartei am liebsten verbieten. Beispiele aus anderen Staaten zeigen, dass solche Strategien keineswegs neu sind. Blaupausen existieren.
Für den Wähler bedeutet das aktuell nur eines: sich nicht einschüchtern zu lassen und nach eigenem Urteil zu entscheiden. Wahlen sind frei, direkt und anonym – und hoffentlich bleibt das so. Noch liegt die Entscheidung beim Bürger.