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Das neue Machtgefüge der Meinung: Wie ein unsichtbares Netzwerk die öffentliche Debatte steuert

Ein Interview mit dem Journalisten und Buchautor Norbert Häring im Kontrafunk, in dem er über sein Buch Der Wahrheitskomplex sprach, machte deutlich, dass die Überwachung und ideologische Einflussnahme in Deutschland inzwischen ein Ausmaß erreicht haben, das viele Bürger verunsichert und die Frage aufwirft, inwieweit Deutschland noch als demokratisch bezeichnet werden kann. Seit 2014 hat sich ein Netzwerk über Europa und Deutschland gespannt, an dem – zum Erstaunen vieler – nicht nur offiziell linke Parteien beteiligt sind, sondern auch die EU‑Kommission unter Ursula von der Leyen, Manfred Weber sowie Teile der CDU‑Führung.

Zudem zeigt sich eine enge Verzahnung des zivilen und militärischen Bereichs, die im Rahmen des Konzepts der „kognitiven Kriegsführung“ internationale Ebenen wie UN, WHO, NATO und verschiedene Think Tanks umfasst. Für den europäischen Bereich ist der Digital Services Act (DSA) zu nennen, den Häring als „Wahrheitsgesetz“ bezeichnet, weil Plattformen verpflichtet werden, „Desinformationen“ zu bekämpfen – basierend auf politisch definierten Kriterien, deren Herkunft und Legitimation für Bürger kaum nachvollziehbar sind. Dazu gehört auch die Idee einer EU‑Lizenz für Faktenchecker, also einer Zertifizierung, die festlegt, wer „offiziell“ Fakten prüfen darf. Man kann sich fragen, warum die EU sich zunehmend als Aufsichtsinstanz über die Mitgliedstaaten aufspielt und dabei in souveräne Rechte eingreift, ohne dass hierfür eine klare rechtliche Grundlage erkennbar wäre.

Im Buch Kognitive Kriegsführung wird ausgeführt, dass die Methode „Cognitive Warfare“, heute Bestandteil des NATO‑Werkzeugkastens ist und seit dem Ersten Weltkrieg von Militärs und Regierungen genutzt wird, um Bevölkerungen zu spalten und gegeneinander aufzubringen. Jonas Tögel schreibt: „In dieser Tradition steht auch die Kognitive Kriegsführung, welche das gesammelte Wissen aus mehr als 120 Jahren intensiver Forschung bündelt und auf besonders rücksichtslose Weise vereint.“

Auch UN und WHO greifen inzwischen in die Meinungsbildung souveräner Staaten ein. Die UN‑„Global Principles on Information Integrity“, 2024 verabschiedet, verknüpfen Meinungsfreiheit mit „verlässlichen Informationsquellen“ und staatlichen Maßnahmen gegen Desinformation. Die WHO wiederum nimmt Einfluss auf Google, Wikipedia und Suchergebnisse und arbeitet direkt mit Influencern zusammen.

Um zu verstehen, wie Meinungslenkung in Deutschland funktioniert, lohnt ein Blick auf die eingesetzten Methoden. Bereits unter Angela Merkel wurden verhaltensökonomische Ansätze genutzt, um politische Kommunikation wirksamer zu gestalten. Umgangssprachlich nennt man dies Nudging („Anschubsen“). Noch wirksamer ist das sogenannte Framing, also die Einbettung eines Sachverhalts in eine wertende Deutung. Wer etwa behauptet, die Kirchen seien gedanklich im Mittelalter stehengeblieben, erzeugt ein Framing, das jede Handlung der Kirchen negativ konnotiert. Ebenso kann man Kirchen positiv framen, indem man ihr Handeln grundsätzlich mit Nächstenliebe und Frieden verbindet.

Im politischen Bereich lässt sich beobachten, dass die AfD häufig durch ein Framing mit einem rechtsradikalen Hintergrund verbunden wird. Begriffe wie „fortschrittlich“ werden oft automatisch mit linken oder sozialistischen Positionen verknüpft. Eine zentrale Methode zur Meinungsbildung sind Narrative – Geschichten, die bestimmte Deutungsmuster transportieren. Auch Märchen vermitteln Narrative; viele der Grimm’schen Märchen enthalten tiefere moralische und ethische Botschaften, die heute oft unterschätzt werden. In meiner Tätigkeit als Verfahrensbeistand konnte ich über Jahre beobachten, dass diese Märchen in vielen Kinderzimmern kaum noch vorhanden sind. Stattdessen dominieren moderne, konfliktarme Geschichten, die bewusst auf die moralische Komplexität der alten Märchen verzichten. Dieser Rückzug wirkt nicht zufällig, sondern wie eine kulturelle Verschiebung, die bestimmte Deutungsmuster zunehmend vermeidet.

Diese Mechanismen spielen in modernen politischen Machtstrukturen eine Rolle. Während offene Diktaturen ihre Ziele mit Gewalt und Repression durchsetzen, greifen demokratische Regierungen naturgemäß zu subtileren Methoden, um politische Deutungen zu stabilisieren und Mehrheiten zu sichern.

In Deutschland wurden in mehreren Bundesländern – etwa Hessen und Nordrhein‑Westfalen – Meldestellen eingerichtet, an die Bürger Hinweise auf Inhalte geben sollen, die sie als extremistisch oder demokratiefeindlich wahrnehmen. Welche Kriterien dabei zugrunde liegen, ist für Bürger oft schwer nachvollziehbar, da die Impulse meist aus den Landesverfassungsschutzbehörden stammen, die dem jeweiligen Innenministerium nachgeordnet sind.

Daneben existieren Faktenchecker, die nach internationalen Standards zertifiziert sind und mit staatlichen Stellen kooperieren. Auf EU‑Ebene spielt die European Digital Media Observatory (EDMO) eine zentrale Rolle. Sie ist keine staatliche Behörde, wirkt aber durch ihre EU‑Finanzierung, ihre Vernetzung und ihre Funktion im europäischen Informationsraum faktisch wie eine staatliche Instanz. EDMO entwickelt keine staatlichen Narrative, doch ihre Analysen, Forschungsberichte und Faktencheck‑Ergebnisse fließen in den Informationshaushalt ein, den auch Sicherheitsbehörden zur Lagebewertung nutzen. Die Prüforganisationen bewegen sich damit in einem semi‑staatlichen Bereich: Sie üben erheblichen Einfluss aus und setzen inhaltliche Normen, ohne selbst de jure verantwortlich zu sein. Die staatlichen Behörden wiederum können behaupten, sie hätten keine Narrative vorgegeben – sie übernehmen lediglich die Bewertungen externer Akteure.

Wichtige Akteure und Entwicklungen in Deutschland:

  • Amadeu Antonio Stiftung – frühe Rolle bei Hate‑Speech‑Regulierung, enge Verzahnung mit Politik (NetzDG).
  • Correctiv – zentrale Faktencheck‑NGO, Teil des International Fact‑Checking Network, Kooperationspartner von Medien und EU‑Projekten.
  • dpa‑Faktencheck – Agenturgebundener Faktencheck, eingebunden in nationale und europäische Faktencheck‑Strukturen.
  • Campact – Kampagnen‑NGO, setzt Narrative und politischen Druck, oft im Gleichklang mit progressiven Netzwerken.
  • Meldestellen unter Innenministerien – erfassen und bewerten bestimmte Meinungsäußerungen, Häring bezeichnet sie als „einäugige Tugendwächter“.

Hinter dieser Entwicklung lässt sich ein stringentes System erkennen. Zwischen den politischen Zielen des Staates und deren Durchsetzung besteht eine enge Verbindung, die sich objektiv kaum fassen lässt. NGOs liefern Narrative, Faktenchecker definieren, was als „wahr“ gelten soll, Meldestellen erfassen Abweichungen, bevor sie justiziabel werden. Die EU reguliert Plattformen, während UN und WHO globale Standards setzen, die von allen Akteuren übernommen werden, ohne dass klar ist, woher sie stammen. Sie sind plötzlich da – und werden zu „Gesetz“.

Damit ist sichergestellt, dass Meinungen kanalisiert, Narrative stabilisiert und Plattformen reguliert werden. Medien werden bewertet; fällt die Bewertung negativ aus, kann dies das Ende der Betroffenen bedeuten, ohne dass ein Gericht je entschieden hätte. Die Beeinflussung der Kommunikation ist damit gewährleistet.

Demokratisch ist dies nicht. Keiner der beteiligten Akteure ist gewählt, keiner ist demokratisch kontrollierbar. Viele arbeiten im Hintergrund, ohne dass Bürger erkennen können, wer diese Organisationen sind und wer sie beauftragt hat, Meinungslenkung zu betreiben.

So hat sich ein Netzwerk entwickelt, das nicht demokratieförderlich ist, sondern das Potential hat, die Demokratie zu unterminieren.

 


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Herr Bundeskanzler: Kümmern Sie sich um Deutschland und nicht um die Ukraine

Das sogenannte Sommerinterview mit Bundeskanzler Friedrich Merz, das heute im ZDF ausgestrahlt wurde, zeigte einen Regierungschef, der ratlos vor einem politischen Scherbenhaufen steht und offenbar keine Vorstellung mehr hat, wie er dieses Land weiterführen will. Das Verhalten von Jens Spahn reiht sich ein in eine Serie von Unglaubwürdigkeiten der CDU, die den Bürgern Versprechen gibt, die sie selbst nicht einhält. Nicht nur der Kanzler hat durch gebrochene Zusagen massiv an Glaubwürdigkeit verloren; auch der Fraktionsvorsitzende Jens Spahn scheint zu glauben, dass Politiker über den eigenen Gesetzen stehen und sich selbst nicht an die Regeln halten müssen, die sie anderen abverlangen.

Im Interview wurde deutlich, dass Spahn weder gegenüber seiner eigenen Fraktion noch gegenüber dem Kanzler mit offenen Karten gespielt hat. Damit hat er seiner Partei einen Schaden zugefügt, dessen Ausmaß sich erst bei den bevorstehenden Landtagswahlen im Osten zeigen wird. Man kann nur hoffen – sicher sein kann man nicht –, dass der Stil, den Spahn gegenüber dem Kanzler, seiner Fraktion und letztlich auch gegenüber den Bürgern an den Tag gelegt hat, nicht der allgemein praktizierte Stil in der CDU geworden ist.

Wenn man Merz glauben darf – was inzwischen auch keine Selbstverständlichkeit mehr ist –, hat Spahn weder ihn noch die Fraktion rechtzeitig über seine „Kinderbeschaffung“ aus den USA informiert. Merz sah sich nun gezwungen, die „Notbremse“ zu ziehen, um den Schaden für seine Partei nicht noch größer werden zu lassen.

Der Hinweis des Kanzlers, dass für ihn der Zeitpunkt gekommen sei, über eine Kabinettsbildung nachzudenken, zeigt den desolaten Zustand dieser Regierung. Wahrscheinlich haben die Bürger dies längst bemerkt – früher als der sogenannte „Außenkanzler“, der sich um alles in der Welt kümmert, nur nicht um sein eigenes Land.

Merz lenkt von seinen eigenen Fehlern ab, wenn er behauptet, der Krieg in der Ukraine habe für Deutschland andere Prioritäten notwendig gemacht und dadurch die massive Verschuldung gerechtfertigt. Nein, Herr Merz: Nicht die Ukraine ist der Grund, sondern die deutsche Regierung, die sich politisch in diesen Konflikt hineinbegeben hat und nun Milliarden aus dem Haushalt abzieht, um diesen Kurs zu finanzieren. Dem Kanzler muss man zurufen: Kümmern Sie sich zuerst um Ihr eigenes Volk. Dann würden auch die Zustimmungswerte anders aussehen – und Sie würden früher bemerken, wenn Politiker wie Jens Spahn Ihnen gegenüber nicht aufrichtig sind.

Auch die Frage der Journalistin, warum Merz die Bürger wie Kinder behandelt, wenn er im rüden Ton „wegtreten“ befiehlt, zeigte, dass dieser Kanzler noch immer nicht begriffen hat, dass er nicht der General ist, der seinen Mitbürgern Befehle erteilen darf. Er ist der erste Diener dieses Staates, der dem Volk zu dienen hat – nicht es zu beschimpfen.

So bekamen die Bürger aktuell durch dieses Sommerinterview erneut ein eindrucksvolles Bild eines Kanzlers, der offenbar vergessen hat, dass seine Aufgabe darin besteht, für Deutschland und nicht für die Ukraine zu arbeiten. Sie sahen einen Regierungschef, der glaubt, die Bürger seien zu uninformiert, um politische Zusammenhänge zu verstehen, und nur er allein habe den Durchblick. Und sie sahen einen Kanzler, der nicht bemerkt, wie die gegenwärtige Opposition – die wirkliche Opposition – dabei ist, die CDU zu überholen und möglicherweise bald Regierungsverantwortung übernehmen könnte.

Nicht die Bevölkerung muss „verstehen“, wie Merz im Interview sagte. Er selbst muss endlich verstehen, was seine Aufgabe für dieses Land ist.

 


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Der Rücktritt von Jens Spahn war überfällig – und letztlich seine beste Entscheidung

Jens Spahn ist über seine eigene Unaufrichtigkeit gegenüber den Wählern der CDU gescheitert. Es wirkt wie eine Missachtung der Bürger, wenn ein führender Parteivertreter politische Entscheidungen mitträgt, an die er sich selbst nicht hält. Spahn hat erneut gezeigt, dass die CDU ein Glaubwürdigkeitsproblem hat: Zwischen dem, was man den Bürgern abverlangt, und dem, was man selbst praktiziert, klaffen erhebliche Widersprüche.

Besonders peinlich ist der Umgang der Parteiführung mit der jüngsten Affäre. Der CDU‑Vorsitzende und Bundeskanzler gratulierte Spahn zunächst öffentlich zu seiner „Vaterschaft“, nur um einen Tag später zu erklären, dass er dieses Verhalten nicht dulden könne. Diese Kehrtwende wirkt weniger wie persönliche Einsicht, sondern eher wie parteipolitisches Kalkül — aus Angst, weitere Stimmen zu verlieren. Die Bürger konnten erneut beobachten, wie unglaubwürdig die CDU geworden ist.

Mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen‑Anhalt, Mecklenburg‑Vorpommern und Thüringen ist das Verhalten eines der wichtigsten CDU‑Repräsentanten eine politische Katastrophe. Spahn schien besonders clever sein zu wollen, als er die Nachricht über die Geburt des Kindes erst nach Beginn der parlamentarischen Sommerpause veröffentlichte. Offenbar hat er die politische Brisanz im Hinblick auf die anstehenden Wahlen unterschätzt.

So haben Spahn und Merz gemeinsam einen Scherbenhaufen für die CDU angerichtet, dessen Folgen derzeit nicht absehbar sind.

Was in der öffentlichen Diskussion jedoch kaum berücksichtigt wird — und warum ich persönlich froh bin, dass Spahn keine politische Vorbildfunktion mehr beanspruchen kann — ist die Situation des Kindes. In der Debatte geht es fast ausschließlich um die Befindlichkeiten der Erwachsenen. Im konkreten Fall um zwei Männer, die den Wunsch haben, ein eigenes Kind aufzuziehen. Dass diesem Kind von Anfang an die Mutter fehlt, die nach wissenschaftlicher Erkenntnis für die frühe Entwicklung von großer Bedeutung ist, spielt in der öffentlichen Bewertung kaum eine Rolle.

Auch die späteren Fragen des Kindes — Wer bin ich? Wo komme ich her? Wer ist meine Mutter? — scheinen für Spahn und seinen Partner keine erkennbare Bedeutung zu haben. Sie freuen sich aktuell darüber, nun eine „Familie“ zu sein. Die Rolle der Frau, die das Kind ausgetragen hat, bleibt weitgehend unsichtbar. Es handelt sich um eine erwachsene Frau, die selbst entscheiden muss, was sie tut — und die dies vermutlich nicht ohne finanzielle Gegenleistung getan hat.

Diese Praktiken wirken wie ein Eingriff in die natürliche Ordnung menschlicher Fortpflanzung. Sie erinnern an technische Verfahren, bei denen biologische Prozesse funktionalisiert werden. Das hinterlässt ein unangenehmes Gefühl, weil hier Menschen in Bereiche eingreifen, die zutiefst existenziell sind — und letztlich eine Art „Schöpfung“ simulieren.

Politiker, die solche Wege für sich wählen, mögen dies tun. Aber Vorbilder für die Gesellschaft sollten sie nicht sein.

 


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Jens Spahn zeigt, dass Politiker machen, was sie wollen

Wieder einmal zeigt die CDU, was sie von den Bürgern hält: nichts. Die Bürger haben sich an die Gesetze zu halten, sie haben ihre Steuern zu zahlen und sie haben nur das zu sagen, was politisch korrekt ist. Und was politisch korrekt ist, bestimmt selbstverständlich nicht der Bürger, sondern die Parteifunktionäre der sich selbst demokratisch nennenden Parteien. Wer sich an diese Regeln nicht hält, muss damit rechnen, bei sogenannten Meldestellen von lupenreinen Demokraten und linientreuen Parteigängern denunziert zu werden. Dabei ist es unerheblich, ob die zu meldende Äußerung unterhalb der Strafrechtsschwelle liegt – entscheidend ist allein die Meinung der Partei. Gemeint ist damit der gesamte Linksblock auf der einen Seite der bröckelnden Brandmauer.

Der Bürger darf natürlich auch Gerichte einschalten, sofern er das Geld dafür aufbringen kann, und wird mit Sicherheit in einigen Jahren eine Entscheidung erhalten – es sei denn, er wird bereits vorher strafrechtlich verfolgt. Das Ganze nennt sich dann Rechtsstaatssystem. Formal ist das korrekt, denn Recht wird gesetzt, und dies erfolgt in der Regel von denjenigen, die die Macht dazu haben. So waren aus ihrer Sicht auch viele Richter der Nazi‑Zeit davon überzeugt, rechtens gehandelt zu haben. Selbst Todesurteile wurden nur dann verhängt, wenn sie vom damaligen Staat rechtlich vorgesehen waren.

Nun gibt es offensichtlich auch noch Bürger, die die irrige Meinung vertreten, die sogenannte politische Elite habe gegenüber den Bürgern eine Vorbildfunktion zu erfüllen und sich selbst an die von ihrem vorgegebenen gesetzten Regeln zu halten. Dass dies ein naiver Gedanke ist, zeigte sich unter anderem in der Cum‑Ex‑Affäre, in der auch der ehemalige Bundeskanzler Scholz zu Zeiten, als er noch Erster Bürgermeister von Hamburg war, verwickelt gewesen sein soll. Glücklicherweise konnte er sich an nichts mehr erinnern – Gespräche, bei denen es um Millionen geht, sollte man ohnehin schnell vergessen, wenn sie zu keinem Ergebnis geführt haben.

Besonders erschreckend ist jedoch das Verhalten des Fraktionsvorsitzenden der CDU‑Bundestagsfraktion, Jens Spahn, der – wie man aus den Medien erfahren konnte – „glücklicher Vater“ geworden ist, obwohl er nicht mit einer Frau zusammenlebt und mit einem anderen Mann verheiratet ist. Pikant wird die Angelegenheit dadurch, dass Spahn sich der Hilfe einer sogenannten Leihmutter bedient hat, die in den USA lebt. Die Leihmutterschaft ist in Deutschland aus meiner Sicht zu Recht verboten. Wie ein solches Verhalten bei den Bürgern ankommt, scheint für Spahn kein Problem zu sein. Er scheint die Auffassung zu vertreten, dass Gesetze nicht für ihn gelten.

Nun ist Spahn aktuell auch in anderen Vorgängen kritisch hinterfragt worden – erinnert sei an die Maskenbeschaffung und die Umstände des Immobilienkaufs in Berlin zusammen mit seinem „Ehepartner“. Vollkommen unverständlich ist jedoch, dass der Bundeskanzler und Vorsitzende der CDU, Friedrich Merz, dem „Ehepaar“ Spahn zu ihrem Sohn gratuliert. Auch der Jurist Merz sieht offenbar kein Problem darin, dass Spahn sich Dinge herausnimmt, die anderen Bürgern schlicht verboten sind.

Was soll man von einem Politiker wie Spahn halten – und was von einer CDU, die Normeinhaltung von den Bürgern verlangt, sich selbst jedoch an nichts gebunden fühlt? Deutschland scheint sich zunehmend in ein System zu entwickeln, in dem Recht mehr oder weniger interpretierbar ist und nur derjenige Recht hat, der auch mächtig ist. Mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun – aber darum geht es ja auch nicht.

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Wer CDU wählt, bekommt Linke, Grüne und SPD – er unterstützt die Kriegstüchtigkeit, die auch zum Krieg führen kann

Wer das nicht will, darf auf keinen Fall die CDU wählen. Die Bürger müssen genau beobachten, wie das Netz der Überwachung und der Meinungsindoktrination immer enger wird. Es gilt, dieses Netz sichtbar zu machen, denn nur, wenn die Bürger wissen, was aktuell gespielt wird, können sie sich wehren.

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Das linke Meinungssystem kennt keine moralische Grenzen

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, ein links-politischer Verein, der sich der Anstrich einer seriösen Gesellschaft für Freiheitsrechte geben will, scheint so von sich überzeugt zu sein, dass er mit einem sogenannten Gutachten wissenschaftlich bewiesen hätte, dass die AfD verfassungsfeindlich sei. Man glaubt, die Bürger mit einer Masse von über 1.000 Seiten, die das „Gutachten“ dieses Vereins umfasst, überzeugen zu können, dass die AfD verboten werden müsse. Die linken Politiker der SED-Nachfolgepartei meinen jetzt, eine Anhörung im Landtag von Thüringen, die man eher als Politposse bezeichnen sollte, machen zu sollen, um mit ausgewählten linken Parteiunterstützern darlegen zu können, dass jetzt endlich Höcke und Co beseitigt werden können.

Nun wäre dies nicht einmal eine Zeile wert, denn was soll man schon von linken Politikern erwarten? Sie sind von sich so überzeugt, die Demokratie in Deutschland zu retten, ohne zu bemerken, dass sie es selbst sind, die offensichtlich eine ganz andere Republik wollen, die mit einem Deutschland nicht mehr viel zu tun hätte. Unsäglich ist allerdings, dass man den Entertainer Kerkeling als „Sachverständigen“ zu dieser Sitzung in den Landtag eingeladen hat, der im Rahmen einer Befragung zur „Sachaufklärung“ beitragen soll. Wir wissen nicht, ob Kerkeling dieser fragwürdigen Einladung folgt, einige Medien berichten, dass noch keine Entscheidung von Kerkeling getroffen wurde, während der WDR im Internet schreibt, dass das Büro von Kerkeling zugesagt haben soll.

Zum einen stellt sich aktuell die Frage, was dieser ganze Politikzirkus eigentlich soll, denn eine Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit kann nicht ein Landtag, sondern ausschließlich das Bundesverfassungsgericht treffen. Zum anderen kann man zurecht die Frage stellen, was Kerkeling befähigt, eine sachverständige Stellungnahme zu diesem Themenkomplex abzugeben. Die persönliche Lebensbiografie sollte jedenfalls nicht für parteipolitische Machtspiele einer linken Partei missbraucht werden, weil dies nicht nur der Sache nicht gerecht wird, vielmehr wäre es auch eine nicht mehr ethisch zu verantwortende Handlung, wenn das Leid von Menschen zur politischen Agitation missbraucht würde.

Man kann nur hoffen, dass sich Kerkeling auf ein solches perfides politisches Spiel der Linken nicht einlässt. Egal, was jetzt im September in Thüringen geschieht, es zeigt sich wieder einmal wie moralisch verkommen die politische Diskussion in Deutschland, besonders im linken Spektrum, indem die CDU mittlerweile Meinungsführer ist, geworden ist. Vor einer solchen Entwicklung kann man sich als demokratischer Bürger nur noch angewidert abwenden.

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Der Bundespräsident und seine Grenzen: Steinmeier überschreitet den verfassungsrechtlichen Rahmen

Das jüngste Interview von Bundespräsident Frank‑Walter Steinmeier hat mich in mehrfacher Hinsicht irritiert. Der Bundespräsident ist nach dem Grundgesetz zur Überparteilichkeit verpflichtet und soll über den politischen Lagern stehen. Davon war in diesem Interview wenig zu erkennen. Steinmeier mischte sich in einer Weise in die aktive Politik ein, die dem Amt nicht angemessen ist.

Besonders problematisch war seine Einlassung aktuell zur Wahl der AfD. Steinmeier erklärte sinngemäß, wer die AfD wähle, stelle sich gegen die Verfassung. Eine solche Aussage ist nicht nur unangemessen, sondern verfassungsrechtlich höchst fragwürdig. Die AfD ist eine zugelassene Partei, sie ist in Parlamente gewählt, sie ist nicht verboten. Die Wahl einer zugelassenen Partei kann niemals verfassungswidrig sein. Hier überschreitet der Bundespräsident eine Grenze, die sein Amt eigentlich schützt.

Ein Bundespräsident darf mahnen, warnen, appellieren. Aber er darf nicht Bürger wegen ihrer Wahlentscheidung moralisch diskreditieren. Die Wahlfreiheit ist ein Kernbestandteil der Demokratie. Wer sie infrage stellt, beschädigt das Vertrauen in die Neutralität des höchsten Staatsamtes.

Steinmeiers Auftritt zeigt, wie sehr sich das Amt des Bundespräsidenten von seiner ursprünglichen Rolle entfernt hat. Statt zu integrieren, spaltet er. Statt zu moderieren, bewertet er. Statt über der Politik zu stehen, greift er in sie ein. Das ist ein gefährlicher Weg, denn ein Bundespräsident, der sich parteipolitisch positioniert, verliert seine Autorität als überparteilicher Repräsentant des Staates.

Diese Einlassung kann nicht unkommentiert bleiben. Ein Bundespräsident sollte die Verfassung schützen – nicht durch politische Wertungen, sondern durch Zurückhaltung, Mäßigung und Neutralität. Genau das war in diesem Interview nicht zu erkennen.

 

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Die EU kennt nur einen Feind

Das Auftreten der EU wird immer unerträglicher und führt zunehmend dazu, dass viele Bürger nicht mehr bereit sind, für diese Organisation einzutreten. Die EU in Brüssel entwickelt sich immer mehr zu einer Anti‑Russland‑Organisation, deren einziges Ziel die Beseitigung des russischen Staates zu sein scheint. Der jüngste Ausdruck dieses bürokratischen Wahnsinns ist das Stoppen der finanziellen Unterstützung der Biennale in Venedig.

Wie in den Medien berichtet wird, erklärte die EU‑„Außenbeauftragte“ Kallas nach einem Treffen mit den Außenministern der europäischen Mitgliedsstaaten in Brüssel, dass Kultur und Förderung nicht zu Instrumenten der Schönfärberei von Aggressionen werden dürften. Hintergrund ist die begrüßenswerte Entscheidung der Biennale‑Führung, Russland wieder zu der Kunstausstellung zuzulassen. Die Europäische Kommission – also die Regierungschefs der EU‑Mitgliedsstaaten – hatte bislang Fördermittel in Höhe von zwei Millionen Euro über einen Zeitraum von drei Jahren zugesagt.

Es wäre richtig, den ideologischen Furor, der sich mittlerweile gegen Russland entwickelt, zu beenden und wenigstens im Bereich der Kunst eine Kontaktmöglichkeit zwischen den Ländern nicht durch eine dumme ideologische Verbohrtheit zu verhindern. Wenn es nicht mehr möglich ist, dass Völker miteinander in Kontakt treten, darf man sich nicht wundern, wenn die Gegensätze immer größer werden und jeder Staat sich gegenüber den anderen abschottet. Was die EU gegenwärtig praktiziert, dient nicht einem friedlichen Miteinander der Völker, sondern einem systematischen Aufheizen von Gegensätzen.

In diese Linie fügt sich auch die Kritik der Außenbeauftragten – man sollte sich fragen, wessen Auftrag diese Dame überhaupt vertritt – an der Entscheidung des Olympischen Komitees ein, russische Athleten zuzulassen. Die Außenminister – welche genau? – der europäischen Mitgliedsstaaten hätten diese Entscheidung „auf das Schärfste“ verurteilt, so der Deutschlandfunk. Haben diese Minister und die EU‑Bürokratie auch die Teilnahme israelischer Athleten „auf das Schärfste“ verurteilt, obwohl deren Land für den Tod von tausenden Palästinensern verantwortlich ist? Hier zeigt sich die Verlogenheit dieser EU‑Kommission, die offensichtlich nur noch einen Feind kennt – und das ist Russland.

Man kann nur noch von glücklichen Umständen sprechen, dass der Einfluss dieser EU‑Bürokratie immer weiter schwindet, weil viele Bürger nicht mehr bereit sind, eine einseitige Politik, die nur noch einen Feind kennt, zu akzeptieren. Und in der Weltpolitik hat Brüssel ohnehin keine Stimme mehr – und das ist gut so.

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Staatliche Stellen entscheiden, wer zur Wahl zugelassen wird – das Ende der Demokratie in Deutschland

Weitestgehend von der Öffentlichkeit unbemerkt vollzieht sich in Deutschland eine Entwicklung zur Demontage der Demokratie. Natürlich wird dies als rechtsstaatliche Notwendigkeit dargestellt, denn schließlich scheint es Aufgabe der „wehrhaften Demokratie“ zu sein, missliebige politische Auffassungen möglichst im Keim zu ersticken. Das Prinzip ist ganz einfach: Man erklärt über die Dienststellen des Inlandsgeheimdienstes diejenigen, die man aus dem politischen Geschehen ausschließen will, zu verfassungswidrigen Einrichtungen und Personen. Diese Parteiauffassung – denn nichts anderes ist es, wenn eine den Innenministern nachgeordnete Behörde etwas verlautbart – wird immer wieder über die öffentlich‑rechtlichen Medien transportiert, die bei jeder Information über die missliebige Partei den Zusatz anfügen: „… die als gesichert rechtsextreme Partei angesehen wird.“ In der Hoffnung, dass die Bürger glauben, dass dies tatsächlich so sei. Denn welcher Bürger kann unterscheiden, ob eine Meinung einer Behörde rechtlichen Bestand hat oder nicht?

Eine Überprüfung durch das einzige Gericht, das hier für Klarheit sorgen könnte – das Bundesverfassungsgericht – wird schlicht und einfach nicht eingeschaltet. So kann man immer wieder etwas unterhalb dieser rechtlich verbindlichen Schwelle erklären. Allein diese Methode ist verwerflich, weil sie sich einen rechtsstaatlichen Anstrich verleiht, aber die Demokratie regelrecht aushebelt.

Mehr zufällig – übrigens über den Kontrafunk, der nicht in den politischen Mainstream eingebunden ist – erfuhren wir davon, dass in Niedersachsen vier AfD‑Politiker, die für kommunale Spitzenämter kandidieren wollten, von den jeweiligen Wahlprüfungsausschüssen nicht zur Wahl zugelassen wurden. Die sich selbst demokratisch nennenden Parteien, die sich zu einem kartellähnlichen Block gegen die AfD zusammengeschlossen haben, haben somit die elegante Möglichkeit, missliebige Politiker erst gar nicht zur Wahl zuzulassen. Das nennt man dann „lupenreine Demokratie“ und ist offensichtlich die „Wehrhaftigkeit“, die unsere Demokratie schützen soll.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Fälle, von denen man in der Öffentlichkeit so gut wie nichts hören konnte:

  1. Stephan Bothe (AfD) – Lüneburg, Kandidat für das Amt des Landrats. Die Blockparteien zweifelten an seiner „jederzeitigen Verfassungstreue“ und meinten damit wohl, dass seine Politik eine Gefahr für die Machterhaltung der etablierten Parteien sein könnte. Natürlich gibt es eine „rechtsstaatliche“ Begründung: Das Landesamt für Verfassungsschutz – also der Inlandsgeheimdienst, der politisch Andersdenkende überwacht – hat die Partei des Kandidaten als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft.
  2. Jessica Schülke (AfD) – Hannover, Kandidatin für das Amt der Oberbürgermeisterin. Auch hier wurde in gleicher Weise verfahren. Der Wahlausschuss hat das Innenministerium um Prüfung gebeten. Die Entscheidung steht noch aus, man darf aber annehmen, dass wieder „wehrhaft“ entschieden wird.
  3. Thorsten Moriße (AfD) – Wilhelmshaven, Kandidat für das Amt des Oberbürgermeisters. Auch hier werden Zweifel an der „jederzeitigen Verfassungstreue“ geäußert. Aktuell erfolgt eine Prüfung durch die Kreiswahlleitung und das Innenministerium. Die Kommunalaufsicht prüft Social‑Media‑Beiträge und Reden des Kandidaten. Die Entscheidung soll am 23. Juli fallen. Das bedeutet: Eine staatliche Behörde entscheidet nach Kontrolle dessen, was der Kandidat geschrieben und gesagt hat, ob sie ihn für geeignet hält, kandidieren zu dürfen. Eine Verwaltung maßt sich hier richterliche Funktionen an und meint, selbst Recht setzen zu können.
  4. Adrian Maxhuni (AfD) – Bersenbrück, Kandidat für das Amt des Samtgemeindebürgermeisters. Auch hier meint die Verwaltungsbürokratie und die etablierten Parteien „Anhaltspunkte für fehlende Verfassungstreue“ zu sehen. Die Prüfung erfolgt durch den Landkreis Osnabrück.

In allen Fällen entscheidet die Exekutive, ob die Legislative souverän und unbeeinflusst tätig sein darf. Das ist eine bemerkenswerte Veränderung in der Machtverschiebung unseres demokratischen Systems, das offensichtlich immer mehr abgeschafft werden soll.

Aktuell ist es wichtig, dass die Bürger über solche Sachverhalte informiert werden – die öffentlichen Medien tun dies nicht. Wenn die Entwicklung so weiter verläuft, wird die Demokratie in Deutschland bald ein Relikt der Vergangenheit sein. Die einzige Möglichkeit, sich dagegen zu wehren, scheint noch der Stimmzettel zu sein. Nur wenn die politische Alternative die absolute Mehrheit erhält, kann eine Beendigung der Demontage dieses Demokratiesystems erfolgen.

 


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Angriff auf die Meinungsfreiheit durch die Landesregierung in Hessen

Eine Nachricht über einen Antrag der hessischen Landesregierung löste bei mir erhebliche Zweifel aus, inwieweit staatliche Organe noch den Willen haben, sich am Grundgesetz unseres Landes zu orientieren. Die Meinungsfreiheit gehört zu den nicht diskutierbaren Grundlagen unserer Verfassung. Umso mehr muss man sich fragen, warum immer häufiger versucht wird, die Meinungsfreiheit in diesem Land zu kanalisieren oder — deutlicher formuliert — einzuschränken.

Wenn die Medien richtig berichtet haben, hat die Landesregierung in Hessen eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, die das „Leugnen des Existenzrechts Israels“ unter Strafe stellen soll. Schon die Begriffswahl ist irreführend. Es wird gar nichts „geleugnet“. Leugnen bedeutet, eine objektiv feststehende Tatsache zu bestreiten. Hier geht es jedoch um eine politische Auffassung, nämlich darum, dass das Existenzrecht Israels als Staat in Frage gestellt wird. Solange dies eine persönliche Meinung ist, ohne dass die Absicht besteht, diese Meinung gewaltsam umzusetzen, hat jeder das Recht, sie zu äußern. In einem freien Land hat jeder Mensch das Recht, auch Unsinn zu reden, ohne dass dies einen Straftatbestand erfüllt.

Vielleicht darf man zukünftig auch „nicht mehr leugnen“, dass Friedrich Merz seine Meinung ständig geändert hat und Wahlen mit falschen Versprechungen für sich entschieden hat. Das wäre dann sogar keine Lüge, sondern eine Wahrheit — die jedoch in totalitären Staaten zu einem Straftatbestand werden könnte.

Die jetzt bekannt gewordene Initiative der hessischen Landesregierung negiert den Artikel 5 unseres Grundgesetzes, die ausdrücklich auch unbequemen, kontroversen und politisch missliebigen Meinungen schützt. Ein Staat, der beginnt, bestimmte politische Auffassungen strafrechtlich zu sanktionieren, verlässt den Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Der Gedanke, das Existenzrecht des Staates Israel in Frage zu stellen, hat zudem einen politischen Hintergrund. Ein Staat, der selbst die Existenz eines anderen Staates leugnet — und hier ist der Begriff zutreffend, gemeint ist Palästina — muss sich entgegenhalten lassen, dass es Auffassungen gibt, die Israel selbst in den Fokus der Kritik rücken. Israel vertritt seine Auffassung nicht nur gedanklich, sondern setzt sie mit militärischen Mitteln um.

Auch die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes können nicht dazu führen, dass jedes Tun der israelischen Regierung nicht mehr kommentiert werden darf. Deutschland hat eine besondere historische Verantwortung. Diese Verantwortung darf aber nicht dazu führen, dass politische Debatten verboten werden. Und sie darf erst recht nicht dazu führen, dass Israel als Staat über Kritik erhaben wird. Die historische Verantwortung Deutschlands ist unbestreitbar. Aber sie begründet keinen Freibrief für einen Staat, eigenes Recht zu setzen oder Kritik zu verbieten.

Ich befürchte jedoch, dass es der hessischen Landesregierung aktuell gar nicht nur um das Thema Israel geht. Vielmehr will man Voraussetzungen schaffen, grundsätzlich missliebige Meinungen zukünftig dadurch zu verhindern, dass man sie unter Strafe stellt. Und genau hier muss man hellhörig werden, wenn eine Regierung beginnt, Meinungen unter Strafe stellen zu wollen.

Immer wieder kann man nur sagen: Wehret den Anfängen.