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Der Bundestag zerstört aktuell selbst den Zusammenhalt in der Bevölkerung

Der heutige Debattentag im Bundestag war wieder einmal ein Beleg, wie die sich selbst demokratisch nennenden Parteien aktiv die Gesellschaft spalten und die einzelnen Gruppen regelrecht gegeneinander aufhetzen. Besonders deutlich wurde dies bei der Debatte über die Finanzierung der sogenannten Frauenhäuser. Aber auch bei den dann folgenden Themen überlagerte eine linksideologische Gesellschaftsauffassung die gesamten Diskussionen. Was aber mittlerweile mehr als ein Ärgernis ist, man kann es auch als eine bewusste Respektlosigkeit und Missachtung von Personen bezeichnen, die nicht der linksextremen Meinungsdiktatur folgen, ist das Auftreten von Abgeordneten des Bundestages, denen offensichtlich die Spaltung der Gesellschaft mehr am Herzen liegt, als dafür zu sorgen, dass in der Bürgerschaft alle politischen Meinungen und Richtungen ernst genommen werden und nicht in einer faschistischen Verhaltensweise herabwürdigt werden. Nichts anderes geschieht, wenn neuerdings von einigen Abgeordneten, in der Anrede der Mitglieder des Bundestages explizit die „demokratischen Parteien“ oder die „anwesenden Demokraten“ angesprochen werden. Wahrscheinlich bemerken diese Abgeordnete gar nicht, was sie anrichten. Besonders verheerend ist es allerdings, dass das Bundestagspräsidium dieser faschistischen Methode der Ausgrenzung politisch Andersdenkender kein Einhalt gebietet und darauf hinweist, dass es nicht zulässig ist, einen bestimmten Kreis von Abgeordneten zu diffamieren. Das ist ein Verhalten, wie es die Nationalsozialisten im Reichstag gegenüber ihnen missliebigen Parteien auch praktiziert haben. Mit einem demokratischen Verhalten hat es nichts zu tun.

Auch die Debatte um die Finanzierung von Frauenhäusern war erschreckend. Man konnte den Eindruck gewinnen, als wenn in Deutschland die Männer nur noch triebgesteuert sind und die Frauen vergewaltigen und verprügeln. So langsam könnte man sich die Frage stellen, ob die Männer in Deutschland beseitigt werden müssen, damit die Frauen wieder in Frieden leben können. Aktuell scheint es in Deutschland nur noch ein Kampf zwischen den einzelnen Gruppen zu geben. Es ist schon erschreckend, wenn behauptet wird, dass der gefährlichste Ort für Frauen die eigene Familie sei. Vielleicht geht es gar nicht um die Frauen, sondern um einen Weg, wie sich staatliche Stellen die Hoheit nicht nur über die Kinderbetten, sondern auch über die Familien und dann letztlich über alle Privatpersonen aneignen können.

Aktuell zeigt auch die Erörterung weiterer Waffenlieferungen in die Ukraine, dass es einigen Politikern nur noch um Macht und Einfluss geht. Auf den ersten Blick kann man sich fragen, was hat der Krieg mit der Ukraine mit dem Kampf feministischer Frauen gegen alles, was männlich ist zu tun. Es gibt aber hier einen direkten Zusammenhang. Einer der Gründe, warum die USA den Kampf in der Ukraine mit angezettelt hat und nützliche Idioten in Deutschland diesen vermeintlichen Kampf für die angebliche Freiheit des Westens unterstützen, hat eben die gleiche Ursache wie der Kampf feministischer Frauen gegen die Männer, nämlich den Kampf um die Deutungshoheit des Westens auch über das russische Volk. So erklärte einer der besonderen Befürworter der militärischen Gewalt, der Abgeordnete Kiesewetter (CDU) man müsse der Ukraine Taurus-Raketen zur Verfügung stellen, damit sie Putin die Krim wieder entreißen könne. Mit einer solchen Diktion wird einer Gewalt das Wort geredet, die nur noch zu einem großen Weltkrieg führen kann. Wie diese Kriegsgeräte, die nur Tod und Vernichtung bringen, überhaupt finanziert werden sollen, wo im gegenwärtigen Haushalt der Bundesrepublik Deutschland bereits 60 Milliarden Euro fehlen, ist das Geheimnis des Herrn Kiesewetter und anderen Kriegsbefürworter. Wenn man zynisch sein würde, könnte man auch sagen, wenn die Taurus-Raketen wirklich in die Ukraine geliefert werden und gegen Russland eingesetzt werden, benötigt man ohnehin keinen Haushalt mehr, weil dann die Reaktion aus Russland dazu führt, dass man sich nicht mehr mit Haushaltsfragen befassen müsste.

In einem solchen Klima der Gewalt, das sowohl von feministischen Frauen gegen Männer und von Politikern gegenüber Russland und anderen Staaten, die nicht bereit sind, das dekadente Gesellschaftssystem der USA und ihrer Vasallen zu übernehmen, geradezu kultiviert wird, kann sich keine positive gesellschaftliche Entwicklung vollziehen. Es wird Zeit, dass die Prediger der Gewalt, damit sind auch die linksextremen Feministinnen eingeschlossen, nicht mehr beachtet werden und dass die bürgerliche Mitte durch Wahl von Parteien, die wieder die Interessen der Bürger vertreten, eine Zeitenwende in der Politik einläuten.

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Die Regierung hat jegliches Vertrauen verspielt – das aktuelle Bundesverfassungsgerichts – Urteil bestätigt das

Aktuell hat es diese Regierung, die von der SPD, den sogenannten Grünen und der FDP gebildet wird, es schriftlich bekommen, dass sie in einer unverantwortlichen Weise Haushaltstricks praktizierte, die so unsolide und unseriös war, dass das Gericht jetzt eine knallharte Entscheidung getroffen hat. Das ist bemerkenswert, weil die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren überwiegend im Sinne der Regierung getroffen wurden, obwohl daran ebenfalls erhebliche Zweifel durchaus berechtigt gewesen sind. Wenn ein Vorstand eines Unternehmens sich so wie der Finanzminister verhalten hätte, dann würde er wegen Betrug und Bilanzfälschung gerichtlich belangt. Worum geht es jetzt: Die Regierung hatte sich vom Bundestag eine Zusage geben lassen, zur Absicherung von Firmen, die durch die angebliche Coronakrise in finanziellen Notlagen geraten sind, einen finanziellen Fond einzurichten.   Dabei handelte es sich um Finanzmittel, die als Fremdmittel aufgenommen wurden. Die von der Bundesregierung beantragte und vom Bundestag genehmigte Ermächtigung zur Fremdfinanzierung dieses Fonds war zu hoch, so dass 60 Milliarden Euro nicht in Anspruch genommen werden mussten. Finanzminister Lindner (FDP), der immer lautstark auf die sogenannte Schuldenbremse hinwies, buchte diese nicht verbrauchten Finanzmittel einfach auf den Klima- und Transformationsfond um, so dass die Regierung damit ihre umfassenden grünen Wunschschlösser der sogenannten Klima-Transformation finanzieren wollte. Ein Teil des Geldes – es muss immer darauf hingewiesen werden, dass es sich dabei um Kredite handelte – wurde bereits haushaltswirksam in Anspruch genommen. In diesem Zusammenhang sollte daran erinnert werden, dass die AfD-Fraktion genau wie die Union schon bei der Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalts 2021 auf die Verfassungswidrigkeit der Umwidmung von 60 Milliarden Euor hingewiesen und eine Normenkontrollklage durch das Verfassungsgericht zur Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes gefordert. Der AfD Antrag (Bundestagsdrucksache 20/488) fand damals allerdings nicht das erforderliche 25-Prozent-Quorum.

Wie sehr die Regierung sich bereits darüber im Klaren war, dass sie hier einen klaren Gesetzesbruch vorgenommen hatte, lässt sich aus der Bemerkung des Wirtschaftsministers Habeck erkennen, als er vor einigen Monaten erklärte: „Würde das Bundesverfassungsgericht den Nachtragshaushalt als verfassungswidrig einstufen, würde uns der Fußboden weggezogen, auf dem wir versuchen, die wirtschaftliche Situation in Deutschland zu stabilisieren“.

Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht diesmal sehr klar und eindeutig der Regierung die Rote Karte gezeigt. Der Beschluss zum „Zweiten Nachtragshaushalt 2021“ wurde für nichtig erklärt. Alle bereits vorgenommenen Verbindlichkeiten müssen anderweitig finanziert werden, da der gesamte Betrag in Höhe von 60 Milliarden Euro wieder zurückgeführt werden muss. Im Klartext bedeutet dies, dass im laufenden Haushalt 60 Milliarden Euro fehlen und die Regierung hier einen neuen Haushalt aufstellen muss.

Mit diesem Beschluss wurde auch mehr als deutlich darauf hingewiesen, dass die Praxis dieser Regierungskoalition immer mehr sogenannte Sondervermögen zu schaffen, die gar keine Vermögen, sondern Schulden sind und damit die Haushaltshoheit des Bundestages aushöhlt, bzw. missachtet, nicht geduldet werden, weil sie verfassungswidrig ist. Es ist gut, dass der BGH hier denlich einmal Klarheit geschaffen hat.

Es wird jetzt sehr spannend sein, wie diese Regierung, die offensichtlich immer mehr finanzielles Unheil anrichtet, das den Bürgern teuer zu stehen kommen wird, die fehlenden 60 Milliarden Euro finanzieren will. Eine weitere Aushebelung der sogenannten Schuldenbremse wird nicht möglich sein, weil diese nur dann erneut ausgehebelt werden könnte, wenn mit einer Zweidrittelmehrheit ein Beschluss des Bundestages erfolgt. Ob diese Polit-Dilettanten jetzt endlich das machen, was sie bereits längst hätten machen müssen, nämlich nur so viel Geld auszugeben, wie sie auch einnehmen können, ist fraglich. Es ist zu befürchten, dass wieder mit neuen Taschenspielermethoden neue sogenannte Finanzierungsquellen gefunden werden, die sich bei näherem Hinsehen auch nur als Schuldenaufnahme herausstellen. Gerade hat die Bundesregierung wieder einmal beschlossen, die Kriegsunterstützung der Ukraine mit erheblichen zusätzlichen Steuermitteln der Bürger zu erhöhen, obwohl sich erstens die Frage stellt, mit welchem Recht diese Regierung den Krieg in der Ukraine immer weiter unterstützt und zweitens, woher eigentlich die riesigen Geldbeträge kommen sollen, die für die Ukraine bereitgestellt werden. Dabei sind auch die Erklärungen des CDU-Abgeordneten Kiesewetter erschreckend, ja sogar beängstigend, wenn dieser in einer Diskussionsrunde im Deutschlandfunk erklärt, dass die (sogenannte) Schuldenbremse im Hinblick auf die Kriegsgefahr erhöht werden müsse. Er verkennt dabei, dass er mit aufgenommenen Krediten gegen die Interessen der deutschen Bürger durch die Kriegsfinanzierung der Ukraine diese Kriegsgefahr für Deutschland geradezu herbeiführt. Hier wäre es notwendig, dass endlich eine Fraktion im Bundestag darauf hinweist, dass im Rahmen einer Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht geprüft werden muss, ob die Bundesregierung überhaupt berechtigt ist aktiv in einen ausländischen Krieg einzugreifen. Sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach dem 2 plus 4 – Vertrag ist es Deutschland untersagt, sich aktiv an Kriegen im Ausland zu beteiligen.

Die jetzt vorliegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist jedenfalls eine gute Basis auch weiterhin die anderen Vorhaben dieser Regierung einer besonderen rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird eine Reihe auch anderer Entscheidungen, die bisher getroffen worden sind, einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Vertrauen kann man dieser Regierung nicht mehr, das ist auch ein Ergebnis der jetzt vorliegenden Entscheidung des BGH.

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Ist die Integrationsgesellschaft in Deutschland aktuell in Gefahr?

Aktuell wird den deutschen Bürgern immer wieder eingeredet, dass es sich bei der Gesellschaft in Deutschland um eine sogenannte Integrationsgesellschaft handeln würde. Der Deutschlandfunk stellte in seiner Sendung „Kontrovers“ die Frage: Wackelt die Integrationsgesellschaft? Es verwunderte nicht, dass eine große Zahl der anrufenden Hörer mehr als deutlich zum Ausdruck brachte, dass es diese sogenannte Integrationsgesellschaft in Deutschland gar nicht gibt. Wenn sie jemals bestanden haben sollte, dann hat sie sich inzwischen aufgelöst.

Immer mehr Bürger in unserem Lande stellen fest, dass es innerhalb der Gesellschaft in Deutschland eine Vielzahl von Subgesellschaften gibt, die mit der eigentlichen deutschen Gesellschaft nichts zu tun haben. Es gibt mittlerweile Städte, in denen es Stadtteile gibt, bei denen man kaum erkennen kann, dass sich um deutsche Städte handeln soll. Den deutschen Bürgern wird immer wieder eingeredet, dass sie sich mit einer Multi-Kulti-Gesellschaft abzufinden haben. Bürger, die darauf hinweisen, dass es doch in erster Linie darum geht, sich um die Interessen des eigenen Volkes zu kümmern, werden sofort in eine rechte Ecke gestellt. Das führt dazu, dass in der Öffentlichkeit kaum eine Diskussion zu diesen Themen erfolgt, weil viele es für sinnvoll halten, sich gegenüber Dritten nicht mehr über die eigenen politischen Vorstellungen zu äußern. Auch dies verstärkt das gegenseitige Misstrauen und führt zu einer Vergiftung des gesellschaftlichen Klimas.

Es wäre sehr sinnvoll, sich einmal intensiver mit unserem Grundgesetz zu befassen. Bereits in der Präambel dieses Gesetzes heißt es:

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

von dem Willen bosselt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk.

Das Grundgesetz geht also doch von einem deutschen Volk aus und weist darauf hin, dass es für das gesamte deutsche Volk gilt. Die Staatsangehörigkeit ist in Artikel 16 GG geregelt. Auch hier ist klar und eindeutig festzustellen, dass es natürlich ein deutsches Volk mit deutschen Staatsbürgern gibt.

In der genannten Sendung des Deutschlandfunks meldete sich ein ausländischer Hörer. Er wies darauf hin, dass in Deutschland immer von den Ausländern, die nach Deutschland kommen, um hier zu leben und die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen wollen, erwartet wird, dass sie sich in die hiesige Gesellschaft integrieren sollen. Er stellte die Fragen, in was sie sich eigentlich integrieren sollen, wenn man in Deutschland nicht stolz auf sein Vaterland sein darf, wenn man keine klaren gesellschaftlichen gemeinsamen Nenner mehr kennt und die Frage der eigenen Kultur und Herkunft keine Rolle mehr spielen. Genau darin liegt das Problem der zunehmenden Auflösung aller gemeinsamen gesellschaftlichen Ziele. Ein Volk, das sich selbst nicht mehr als eigenständiges Volk sieht ist auch nicht in der Lage, andere Menschen, die in das Land kommen zu integrieren. Den Zugereisten bleibt dann gar nichts anderes übrig, als ihre eigene Kultur und ihre eigenen Wertevorstellungen zum Maßstab des Handelns zu machen. Damit ist aber ein Gemeinwesen in seiner Existenz bedroht.

Wenn gesagt wird, die Schüler in Deutschland müssen sich mehr mit den Kulturen der Völker befassen, dann ist das nur insoweit richtig, als sie erst einmal ihre eigene Herkunft, ihre eigene Kultur und ihren eigenen möglichen religiösen Hintergrund kennen müssen. Nur wer seinen eigenen Standort kennt, kann offen auf andere Menschen zugehen und sich weltoffen zeigen.

Wenn gesagt wird, die einheimische Gesellschaft müsse mit den Spannungen in der Gesellschaft leben, die durch einen überproportionalen Zuzug von Ausländern zwangsläufig entstehen, so ist das zurückzuweisen. Ein Volk hat auch das Recht für sich selbst zu entscheiden, in welchem Rahmen und unter welchen Bedingungen es leben will. Zurzeit hat man aber den Eindruck, dass eine kleine politische Minderheit, die sich die Meinungsführerschaft vorbehalten hat, darüber entscheidet, wie die Bürger in Deutschland leben sollen. Ein solches diktatorisches Verhalten kann auf Dauer nur in die Irre führen und dient keinesfalls dem Verständnis anderer Völker und Kulturen.

Die deutsche Gesellschaft benötigt einen neuen Gesellschaftsvertrag. Die Grundlage dafür ist das Wissen um die eigene Herkunft und die eigene Kultur. Aktuell ist es höchste Zeit, dass hier ein Umdenken erfolgt, damit nicht eines Tages das passiert, was zurzeit immer an die Wand gemalt wird. Rechtsradikale und linksradikale Diktaturen entstehen immer dann, wenn eine Gesellschaft auseinandergefallen ist und keinen eigenen Kompass mehr hat. Dann wird dieses Vakuum durch üble Bauernfänger gefüllt. Hier gilt es, massiv dagegen zu arbeiten.

Deutschland soll weiterhin ein gastliches Land sein, es soll offen sein für jeden, der hier leben will und sich mit diesem Volk als Staatsbürger verbinden will, dabei dann aber auch sich in diese Gesellschaft voll integriert. Deutschland soll aber auch weiterhin Heimat der einheimischen Bevölkerung bleiben. Das hat mit Fremdenfeindlichkeit absolut nichts zu tun.

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Aktuell ist die Diplomatie gefragt, keine juristischen Spitzfindigkeiten

In einem interessanten Essay „Der Haftbefehl, der Angriffskrieg und das Völkerrecht“ von Horst Meier, wurden im Zusammenhang mit dem sogenannten Haftbefehl des Internationalen Gerichtshof in Den Haag gegen den Staatspräsidenten Putin, die Hintergründe, die eine solche – aus Sicht vieler Bürger sehr zweifelhaften Maßnahme – überhaupt ermöglichte, erläutert und dargestellt. Die Grundfrage lautet, ob es überhaupt eine Rechtsgrundlage für einen solchen Haftbefehl gibt und inwieweit die Umsetzung möglich ist. Besonders pikant ist dabei die Tatsache, dass weder Russland noch die Ukraine den Gerichtshof anerkannt haben. Das wäre aber die rechtliche Grundlage gegen Russland vorzugehen.

Die Straftaten, die Wladimir Putin und seiner Beauftragten für Kinderrechte, Maria Lwowa-Belowa aktuell vorgeworfen werden, beziehen sich auf vermeintliche Kriegsverbrechen, für die Putin persönlich verantwortlich sein soll und wegen einer behaupteten Deportation zahlreicher ukrainischer Kinder. Angeblich sollen 20.000 Kinder von den Russen aus der Ukraine nach Russland deportiert worden sein. Genaue Zahlen gibt es offensichtlich nicht. Russland weist diesen Vorwurf zurück und stellt fest, dass hier Kinder aus dem Kriegsgebiet geschützt worden seien.

Der Westen rühmt sich mit diesem Vorgehen, einen Meilenstein in der Geschichte gesetzt zu haben. Allerdings bestehen auch erhebliche Zweifel, inwieweit der Internationale Gerichtshof überhaupt zuständig ist und welchen substanziellen Bestand die Anklage gegen Putin und Maria Lwowa-Belowa überhaupt haben. In dem Essay werden sehr detailliert die juristischen Grundlagen angesprochen, die nach Auffassung zumindest der westlichen Länder im vorliegenden Fall gegeben sein sollen.

Was jedoch immer wieder bei diesen Diskussionen außer Acht bleibt, ist die Tatsache, dass eine juristische Meinung eine Sache ist, die politischen Auswirkungen von juristischen Überlegungen aber wesentlich bedeutungsvoller sind, weil sie oft auch mit Reaktionen verbunden sind, die wiederum zu neuen Gewaltausbrüchen führen können. Man stelle sich einmal vor, was geschehen würde, wenn der Staatspräsident der Welt- und Atommacht Russland auf einer seiner Auslandsreisen tatsächlich verhaftet würde. Glauben Politiker wie Frau Baerbock wirklich, dass eine solche Maßnahme von Russland lediglich mit einer diplomatischen Note beantwortet werden würde? Könnte eine solche Maßnahme nicht auch von Russland als eine Kriegserklärung angesehen werden, die unverzügliche militärische Reaktionen zur Folge hätte und die dann sogar völkerrechtlich gedeckt wäre.

Aber es gibt noch einen anderen Aspekt, der bei allen Diskussionen, so auch bei diesem Essay schamhaft verschwiegen wird. Unterstellt, Putin wäre ein Kriegsverbrecher im Sinne des Völkerrechts, so wie es die westliche sogenannte Wertegemeinschaft interpretiert, dann stellt sich doch die Frage, ob Putin jetzt der erste Kriegsverbrecher in Gestalt eines aktiv tätigen Staatsmannes, der von seinem Volk für dieses Amt gewählt und autorisiert wurde, ist oder ob es nicht eine Reihe von anderen Staatsmännern, einschließlich amerikanischer Präsidenten wie Bush sen. und Bush jun. sowie der Friedensnobelpreisträger Obama gibt, denen man ebenfalls Kriegsverbrechen vorwerfen muss. Dabei sind einige dieser Verbrechen gar nicht mehr erst zu ermitteln, weil sie so offenkundig waren und auch noch sind, so dass hier viele Haftbefehle auszusprechen wären.

Aktuell zeigt sich wieder einmal, dass Recht immer derjenige hat, der im Besitz der Macht ist und selbst definiert, was er als Recht ansieht. In der Regel hat dann immer der politische Gegner Unrecht und dessen Taten sind Kriegsverbrechen, während die Taten der Machtinhaber als Operationen zur Herstellung der Demokratie und der Menschenrechte bezeichnet werden, bei denen die Zahl der Toten auch keine Rolle spielt.

Wenn sich der ukrainische Präsident von Vertretern des Internationalen Gerichtshof in Den Haag empfangen lässt und großspurig von der Verteidigung der Freiheit in der Welt spricht, dann können manchen Bürgern Zweifel kommen, ob hier nicht eine verkehrte Welt der Öffentlichkeit dargeboten wird. Auch Selenskyj sollte sich fragen, ob seine eigenen Maßnahmen immer völkerrechtlichen Maßstäben genügen oder ob auch ihm Kriegsverbrechen angelastet werden müssen. Auch der Zwang gegenüber den Bürgern, dass diese kämpfen müssen, ohne eine Chance des Überlebens haben, ist ein Verbrechen.

Eine der wichtigsten Fragestellungen wird in keiner Weise angesprochen. Wenn man den Regierungschef einer Weltmacht mit einem Haftbefehl belegt, ist erstens offen, mit wem überhaupt über eine mögliche Beendigung einer kriegerischen Auseinandersetzung verhandelt werden soll und zweitens, ob nicht dadurch Russland genötigt ist, weiter Krieg zu führen, bis alle wehrtüchtigen Personen tot sind und sich der Krieg somit dann auch erledigt. Man könnte den Eindruck haben, als wenn die USA glaubten, die russische Bevölkerung gegen ihren Staatschef so aufzubringen, dass dieser vom eigenen Volk gestürzt worden wäre und die USA einen Regierungswechsel – wie sie dies immer wieder mehr oder weniger erfolgreich versucht – in Russland hätte betreiben können. Wahrscheinlich sollte Selenskyj hier die Vorbereitungen für eine solche Aktion einleiten, wobei diese wohl als gescheitert angesehen werden kann.

Aktuell wäre es notwendig, dass alle Seiten abrüsten und erkennen, dass mit Waffen kein Frieden zu erreichen ist. Die Amerikaner sollten erkennen, dass sie wieder einmal den Stolz einer Nation und ihrer Bürger falsch eingeschätzt haben und sich nicht darauf verlassen können, dass ihr CIA die Sache schon auf die Reihe bringt. Die Konsequenz wäre, dass man die Kinderei, wie sie der Haftbefehl gegen Putin darstellt, beendet und sich die US-Regierung auf Augenhöhe mit Putin zusammensetzt, um eine endgültige Lösung des Konflikts zu bewirken. Wenn Frau Baerbock ihre Aufgabe als Außenministerin verstehen würde, hätte sie schon lange ein Konzept erarbeitet, unter welchen Umständen die Beendigung des gegenseitigen Mordens möglich sein könnte. Aber von dieser Frau ist außer einer schauspielerischen Aktion nichts zu erkennen. Man darf sicher sein, dass es genügend Fachleute und Experten im Außenministerium gibt, die aber unter der gegenwärtigen Ministerin wahrscheinlich zu schweigen haben. Hoffen wir auf einen politischen Wechsel in den USA und in Deutschland, dann wird mit großer Wahrscheinlichkeit wieder eine effektive Diplomatie einsetzen, die zu Ergebnissen kommt, die im Sinne und zum Wohl der Bürger sind und nicht einem Phantom von politischen Dilettanten nachjagen.

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Aktuell wurde das Finanzierungsverbot der AfD-Parteienstiftung verabschiedet

Den Bürgern in Deutschland wurde in der Bundestagssitzung am 10.11.2023 wieder einmal aktuell eindrucksvoll vorgeführt, wie die sich selbst nennenden demokratischen Parteien antidemokratische Praktiken virtuos beherrschen und auch einsetzen. Natürlich erfolgt alles nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, denn schließlich verfolgt man ja eine wertegeleitete Politik, die den Bürgern klare Richtlinien vorgibt, welche Werte sie beachten müssen, damit sie nicht Gefahr laufen, als rechtsradikal, antifeministisch, antiphobisch, antidemokratisch, antiweltoffen, antimenschenverachtend, als Leugner jeglicher Art und als Anhänger von Verschwörungstheorien angesehen zu werden. Denn wenn dies geschieht, dann müssen sich diese Anti-Menschen nicht wundern, wenn sie mit der vollen Härte des Gesetzes konfrontiert werden. Insofern war es auch nicht anders zu erwarten, dass die Kartellparteien untereinander ein Gesetz formulierten, dass die Sicherung ihrer eigenen Parteienstiftungen garantiert und gleichzeitig verhindert, dass eine demokratische Opposition, die immerhin erheblich mehr Wählerstimmen auf sich vereinigen kann, als es die SED-Nachfolgepartei, der Partei „Die Linke“ und die FDP erreicht haben, ebenfalls ihre eigene Stiftungen mit öffentlichen Mitteln finanziell fördern lassen kann.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige staatliche Finanzierung der bereits bestehenden Parteistiftungen aufgrund einer Klage der AfD als verfassungswidrig angesehen und den Gesetzgeber aufgefordert, die Parteistiftungsfinanzierung gesetzlich zu regeln.

Nun liegt diese Regelung vor und kann als ein Meisterstück einer antidemokratischen Praxis in die weitere Geschichte unseres Landes eingehen. Bereits jetzt ist erkennbar, dass dieses Gesetz nicht die elementarsten Regelungen einer Verfassungsmäßigkeit aufweist. Es beginnt bereits mit der genialen Idee über die Frage, wie lange eine Partei dem Bundestag angehört. Bisher ging man von der bisherigen Annahme aus, dass nach einer zweimaligen Wiederwahl in den Bundestag die Dauerhaftigkeit der Partei erreicht wurde. Um eine Lex-AfD zu begründen wich man  einfach von dieser Regelung ab und stellte fest, dass die Partei dreimal in den Bundestag gewählt werden müsse. Damit wurde bereits die erste Hürde für die AfD so hoch angelegt, dass sie aus formalen Gründen keinen Antrag auf Zuwendungen stellen kann. Aber wie ist das denn mit der FDP und demnächst mit der SED-Nachfolgepartei „Die Linke“? Kein Problem: Man macht ja seine Gesetze selbst. Dann schreibt man einfach in das Gesetz, dass Parteien, die bereits vor der Forderung, dreimal in den Bundestag gewählt wurden, Parteistiftungszuwendungen erhalten haben, diese auch in der Zukunft behalten. Dann hat die Partei „Die Linke“ auch kein Problem, wenn sie demnächst nicht mehr im Bundestag vertreten sein wird. Den vom Grundgesetz vorgeschriebene Gleichbehandlungsgrundsatz kann man getrost missachten. Schließlich hat man bereits vor dem Gesetzgebungsverfahren klar und deutlich gesagt, dass man verhindern wolle, dass die AfD staatliche Mittel erhält. Natürlich kann man sich zurecht bei diesem gesetzeswidrigen Vorgehen nicht sicher sein, dass das Verfassungsgericht in einigen Jahren – denn so lange scheint es notwendig zu sein, AfD-Anträge zu behandeln – feststellt, dass dieser Teil des Gesetzes verfassungswidrig ist. Rückwirkend wird es jedoch aufgrund der bisher vorliegenden Rechtspraxis dieses Gerichts kaum Wirkungen haben. Dann macht man ein neues Gesetz, das wieder verfassungswidrig ist und kann getrost die nächsten Jahre abwarten, bis eine neue Entscheidung getroffen wird. Das Rechtssystem wird beachtet, der Zeitfaktor hat offensichtlich mit dem Recht nichts zu tun. Das zweite von den Kartellparteien festgelegte Ausschlusskriterium ist eine festgelegte Gesinnungsüberprüfung. Natürlich bedient man sich auch hier scheinbar objektiven Kriterien, die jedoch so interpretierbar sind, dass sie wiederum einer juristischen Prüfung, so diese wirklich objektiv erfolgt, kaum standhalten dürfte. Die politische Stiftung soll in der Gesamtschau die Gewähr bieten, dass sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung sowie dem Gedanken der Völkerverständigung eintritt. Es sollte doch darauf hingewiesen werden, dass Parteien nur dann im Bundestag vertreten sein können, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen. Insofern wird keine Partei eine Stiftung unterhalten, die von diesen Grundsätzen abweicht. Wenn man dann aber im vorliegenden Gesetz feststellen kann, wer hier als der unparteiische Beurteiler auftreten soll, dann kann man schon regelrecht an dieser Demokratie verzweifeln. Ausgerechnet eine dem jeweiligen Innenminister nachgeordnete Behörde, die immer im Sinner der regierenden Parteien entscheidet, nämlich die Bundesverfassungsschutzbehörde soll hier den Maßstab für die Voraussetzungen einer Förderung zuständig sein. Besser kann man eine Demokratie gar nicht beseitigen, indem man selbst dafür sorgt, dass die Entscheidungen immer von der eigenen Regierungspartei getroffen werden.

Es ist somit auch keine Überraschung, dass das vorliegende Gesetz, das eigentlich den Namen „Finanzierungsverbot für die AfD und ihrer Stiftungen“ heißen müsste, gemeinsam von den Parteifunktionären der Kartellparteien in den Bundestag eingebracht und dann auch verabschiedet wurde. Mit Demokratie hat dies jedoch nichts zu tun.

Aktuell konnten sich Zuhörer und Beobachter der Bundestagsdebatte zudem von dem geradezu respektlosen und teilweise menschenverachtenden Ton gegenüber einer im Bundestag vertretenen Oppositionspartei überzeugen. So wie auch der Abgeordnete von Notz redete, fühlte man sich an Zeiten erinnert, die eigentlich nie wieder Wirklichkeit werden sollte. Aber auch der Spruch „nie wieder“ scheint bei manchen Politikern nur eine Floskel zu sein.

Die Wähler werden aufgrund dieses Verhaltens der sich selbst demokratischen Parteien ihre Stimmentscheidung sehr sorgfältig überlegen. Eine Sternstunde für die Demokratie war dieser Vorgang im Bundestag nicht, er wird deshalb auf das Wahlverhalten der Bürger entsprechenden Einfluss haben.

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Aktuell muss es heißen: Nie wieder soll Deutschland kriegstüchtig werden

Als Boris Pistorius kürzlich das erste Mal erklärte, dass Deutschland kriegstüchtig gemacht werden muss, hätte man noch von einer unbedachten sprachlichen Entgleisung ausgehen können. Bereits dieser Ausspruch, das erste Mal aktuell aus dem Mund eines deutschen Politikers in unserer heutigen Zeit, konnte viele Bürger regelrecht erschauern lassen, weil sie sie sich in eine Zeit zurücksetzt fühlten, die – wenn man den Politikern diesen Satz überhaupt glauben sollte – doch „nie wieder zurückkommen sollte“. Auch diese Floskel, denn nichts anderes ist es, wenn jemand meint, eine Sache käme nie wieder zurück, weil menschliches Verhalten unabhängig von dem Gerede der Politiker nach eigenen Gesetzen abläuft und diejenigen, die glauben etwas für alle Zeit eliminieren oder unumkehrbar zu machen, sind entweder Utopisten oder Personen, die sich mit ihren Möglichkeiten selbst überschätzen.

Umgekehrt zeigt der wohl doch nicht unbedarfte und sehr bewusst erfolgte Ausspruch des Bundesverteidigungsministers Pistorius, wie schnell ein „Nie wieder!“ beendet wird, wenn Politiker glauben, die richtige Stunde sei dafür gekommen.

Eigentlich geht es um zwei Sachverhalte, die einerseits völlig getrennt voneinander betrachtet werden müssen und andererseits aber doch in der Auswirkung in einem gewissen Zusammenhang stehen. Gemeint ist die grundsätzliche Fähigkeit einer Streitkraft und wie diese in die jeweilige Gesellschaft eingebunden ist und die Wahrscheinlichkeit, inwieweit sie aktiv eingesetzt werden muss, um Bedrohungen abzuwehren. Dabei dürfte es auch unterschiedlich zu bewerten sein, ob aktiv Kriege selbst begonnen werden oder ob man glaubt, sich an jedem Konflikt in dieser Welt selbst beteiligen zu müssen oder ob es nur um die Verteidigung des eigenen Landes geht.

Betrachten wir die aktuelle Situation der Bundeswehr in Deutschland, so ist zu konstatieren, dass ihre eigentliche Aufgabe die Landesverteidigung gewesen ist. Bei einer solchen Aufgabenstellung ist es auch sinnvoll eine Wehrpflicht zu haben, weil damit auch eine direkte Verbundenheit und Integration in die eigene Gesellschaft sichergestellt ist. Mit Recht konnte man deshalb die damaligen Soldaten als Bürger in Uniform ansehen. Es erfolgte bereits unter Merkel ein vom Grundgesetz nicht vorgesehener Paradigmenwechsel, indem aus der Armee der Landesverteidigung eine Eingriffsarmee in internationale Konflikte gemacht wurde. Dabei wurde der Landesverteidigung keine Bedeutung mehr zugewiesen. Die Einsätze der Bundeswehr im Ausland, die grundsätzlich im Grundgesetz nicht vorgesehen sind, erfolgten zudem in der Regel auf amerikanische Weisung. Was hatte Deutschland jemals in Afghanistan militärisch zu suchen? Mit den Kriegseinsätzen im Ausland und mit der Aussetzung der Wehrpflicht entwickelte sich die Bundeswehr zu einer Söldnerarmee, die im Auftrag der Amerikaner weltweit eingesetzt wird. Dass damit eine erhebliche Bedrohungslage auch für Deutschland geradezu produziert wurde und noch immer produziert wird, ist eine klare Erkenntnis, die auch ohne sogenannte Militärexperten, die in der letzten Zeit offensichtlich Konjunktur haben, einleuchtend ist. Wenn der Verteidigungsminister hier die Bundeswehr weiter als Söldnerarmee einsetzen will, dann ist es in der Tat richtig, dass sie kriegsfähig gemacht werden muss. Das ist aber weder die Intention des Grundgesetzes noch aktuell der Wille der Mehrheit der deutschen Bürger.

Wenn ein Staat glaubt, sich in jeden Konflikt der Welt einschalten zu müssen und weiter die USA darin unterstützt, dass diese ihren Machtbereich gegen Osten immer weiter ausdehnt, dann ist es in der Tat notwendig, die dafür erforderliche Armee so auszustatten, dass sie auch Angriffskriege führen kann. Denn wenn man einen Gegner ständig mit Machtbedrohungen konfrontiert, dann ist es fast eine Gesetzmäßigkeit, dass man damit einen Krieg regelrecht provoziert. Es ist geradezu verantwortungslos – und diese Verantwortungslosigkeit müssen sich alle Kartellparteien (CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke) zuschreiben lassen – weil sie trotz der expansiven Aufgabenstellung der Bundeswehr, diese personell und technisch teilweise regelrecht verrotten ließen.

Die andere Seite, die notwendig werden würde, wenn man eine Armee glaubt kriegstüchtig machen zu müssen, ist die politische Zielsetzung und die damit verbundene Diplomatie. Wenn man glaubt, sich als Schulmeister der Welt gerieren zu müssen und von allen Völkern verlangt, dass sie sich einem sogenannten wertegeleiteten westlichen Woken-System unterzuordnen hat, dann muss auch damit gerechnet werden, dass sich die Freunde und Sympathisanten Deutschlands abwenden und in ein anderes politisches Lager wechseln, dass ggf. auch eine Bedrohung für Deutschland darstellen könnte.

Eine unverantwortliche Politik, die andere Länder nur bevormunden will und die mangelnde Ausstattung der eigenen Streitkräfte sind in dieser Verbindung eine gefährliche Mischung, die zu einer echten Bedrohung des eigenen Landes führen können. Aber genau das hat sowohl die Vorgängerregierung unter Merkel/Scholz, als auch die derzeitige sogenannte „Fortschritts-Regierung“ unter Scholz/Habeck getan.

Wenn der Verteidigungsminister seinem Namen gerecht werden wollte, dann sollte er sich um die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr kümmern. Dann sollte er für eine angemessene personelle und materielle Ausstattung der Streitkräfte bemüht sein und wieder die Wehrpflicht wiederbeleben. Dann sollte er aber auch dafür sorgen, dass sich die Außenministerin um ihre eigentlichen Aufgaben kümmert, nämlich diplomatische Wege aufzutun, die dafür sorgen, dass es nicht mehr, sondern weniger Konflikte auf der Welt gibt. Aber dann müsste der Verteidigungsminister auch dafür sorgen, dass Deutschland sich nicht von den USA in Kriege hineindrängen lässt, mit denen Deutschland überhaupt nichts zu tun hat.

Bei einer solchen Politik könnte der Verteidigungsminister den Bürgern sagen, er sorge dafür, dass wir friedensfähig werden, uns ausreichend um die eigene Verteidigung kümmern und wieder zu unseren direkten Nachbarn ein vernünftiges Verhältnis aufbaut. Dabei sollten wir uns nicht von den USA leiten lassen, sondern von der Notwendigkeit, dass Völker, die einerseits eine gemeinsame Geschichte haben und andererseits durch ihre Nachbarschaft auf eine gute Beziehung angewiesen sind, mehr gemeinsame Berührungspunkte haben, als mit einem Volk, das zwar auf der ganzen Welt Kriege durchführen kann, diese aber nie auf dem eigenen Territorium, sondern immer auf dem Territorium anderer Staaten einschließlich der eigenen (angeblichen) Freunde führt.

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Israel muss dem palästinensichem Volk mit Respekt und Würde gegenübertreten

In einem interessanten Interview im Deutschlandfunk, zeichnete Prof Hacke von der gegenwärtigen Auseinandersetzung zwischen Israel und Palästina ein sehr viel differenzierteres Bild, als es bisher den Bürgern dargeboten wurde. Durch die Ausführungen von Hacke wurde auch der so schnell von deutschen Politikern aktuell scheinbar unreflektierte Ausspruch „es ist deutsche Staaträson, Israel nicht verlieren zu lassen“ mehr als fragwürdig. Eigentlich wurde durch die Analyse der Lage im Gaza-Streifen bei diesem Interview erkennbar, dass man auf keinem Fall unreflektiert einem solchen – man muss schon sagen, gefährlichen – Ausspruch von Politikern folgen darf.

Prof Hacke brachte in einer klaren Analyse der gegenwärtigen Lage im Konflikt zwischen Israel und dem palästinensischen Volk zum Ausdruck, dass es hier um eine Auseinandersetzung geht, die erstens nur auf Konfrontation ausgelegt ist und zweitens das Ziel völlig unklar sei, vielleicht auch bewusst gegenwärtig noch nicht ausgesprochen. Es handelt sich nicht um einen Konflikt, bei dem es um Recht gegen Unrecht geht, wobei dies jeweils von beiden Parteien der anderen Partei vorgeworfen wird, sondern um eine Auseinandersetzung, bei der es um Recht gegen Recht geht. Die Israelis fühlen sich genauso im Recht, wie dies auch die Palästinenser von sich behaupten.

Zusätzlich ist die gesamte Auseinandersetzung von sehr persönlichen Belangen des israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu belastet. Wie dessen Schicksal nach einer Beendigung des gegenwärtigen Krieges aussehen wird, muss als völlig offen angesehen werden. Möglicherweise wird er sich als Angeklagter vor einem Gericht wiederfinden.

Prof. Hacke wies auf ein großes Dilemma hin. Es kann aktuell keine Hoffnung einer Konfliktlösung aufkommen, weil es auf keiner Seite Persönlichkeiten gibt, die willens oder in der Lage wären, über mögliche Kompromisse zu reden und solche dann auch zu vereinbaren. Von den gegenwärtig agierenden Politikern auf beiden Seiten ist dies nicht zu erwarten. Damit wird das Geschehen seinen Lauf nehmen, wobei keiner wissen kann, wann und wie sich die Dinge entwickeln. Das Ziel der Israelis, die Hamas zu vernichten, wird nicht erreicht werden. Bereits jetzt agiert die Hamas außerhalb des Gaza-Streifens. Sie wird trotz erheblicher Verluste weiter existieren, ggf. auch unter anderen Organisationen.

Was aber mit ein Grund für die bisherige Entwicklung, die nur zu Leid, Tod und allgemeiner Zerstörung geführt hat, gewesen ist, ist der fehlende Respekt und die nicht zugestanden Würde, die Israel dem palästinensischen Volk gegenübergebracht hat. Prof. Hacke betonte, dass die Änderung des Verhaltens Israel gegenüber dem palästinensischen Volk zwingend erforderlich sei, wenn es jemals zu einem friedlichen Miteinander kommen soll. Aber auch die Siedlungspolitik der Israelis in den palästinensischen Gebieten ist mit Schuld an der gegenwärtigen Lage.

Es ist bewundernswert und zu begrüßen, dass dies in dieser Deutlichkeit von einem Wissenschaftler öffentlich geäußert wurde. Wenn die deutsche Regierung Israel ihre Verbundenheit mit Israel erklärt, dann müsste sie auf die israelische Regierung hinwirken, dass diese sich bemüht, dem palästinensischem seine Würde nicht weiter zu nehmen und dem Volk auch mit Respekt gegenüberzutreten. Eine Organisation wie die Hamas hätte keinen Erfolg gehabt, wenn nicht die Palästinenser selbst den Eindruck hätten gewinnen müssen, dass man sie als Volk nicht wahrnimmt. Genau wie Israel ein Recht hat zu existieren, hat dieses Recht auch das palästinensische Volk. Die deutsche Regierung  hat ich das Recht, die gegenwärtige Politik der israelischen Regierung durch einen Blanco-Scheck abzusichern.

Die gegenwärtige Politik, die von der israelischen Regierung verfolgt wird, wird Israel weiter in Schwierigkeiten bringen. Die zukünftigen politischen Entscheidungen werden aktuell nicht in den USA oder in Europa getroffen, sondern von den arabischen Großmächten. Wenn diese, von Prof. Hacke geäußerte Feststellung richtig ist und wir sind ebenfalls davon überzeugt, dann wird Israel sich ändern müssen, wenn es nicht Gefahr laufen will, seine eigene Existenz zu gefährden. Was aber auf keinen Fall richtig sein kann, ist dass Deutschland die gegenwärtige Politik der israelischen Regierung bedingungslos unterstützt und sie zur Staatsräson deutscher Bürger erklärt.

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Aktuell vor der Landestagswahl erhält auch die AfD in Sachsen-Anhalt ein Gütesigel vom Landesamt für Verfassungsschutz

Rechtzeitig vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt spricht die den Innenministern nachgeordnete Behörde, das sogenannte Verfassungsschutzamt, eine Wahlempfehlung aus. Natürlich ist es ein Ärgernis für die sich demokratisch nennenden Parteien, dass ausgerechnet die demokratische bürgerliche Oppositionspartei, die AfD, aufgrund der gegenwärtig vorliegenden Zustimmung der Bürger an der Spitze der Parteien liegt. Jetzt glaubt man, wie dies nun schon mit einer Regelmäßigkeit auch in anderen Bundesländern und bei der Verfassungsschutzbehörde des Bundes erfolgt, durch eine negative Wahlempfehlung in die Landtagswahlen eingreifen zu können. Es muss doch gelacht sein, , wenn es nicht Bürger geben sollte, die eine politische Meinung einer Verwaltungsbehörde als Wahrheit ansehen und sich dann von Parteien abwenden, die nach Auffassung der gegenwärtig Regierenden eine Gefahr für die Macht dieser Regierenden sind. Eine Gefahr deshalb, weil sie für die Bürger mittlerweile eine echte Alternative sind, um endlich das linke Parteienkartell abzuwählen, damit es für Deutschland wieder eine positive Entwicklung geben kann.

Es verwunderte auch nicht, dass diese angeblich wichtige Nachricht, die nichts anderes als eine politische Meinungsäußerung der gegenwärtigen Regierung ist, aktuell über den Rundfunk immer wieder in den Nachrichten gesendet wurde. Sie ist deshalb keinesfalls ein Maßstab für das Handeln von Bürgern. Es ist bemerkenswert, dass das Bundesverfassungsgericht, das allein verbindlich feststellen könnte, dass diese Partei verfassungswidrig ist, bisher nicht angerufen wurde. Wenn die Amtsleiter der Verfassungsschutzämter so überzeugt von ihrer Einschätzung wären, dann könnten sie doch mit ihren Vorgesetzten, den jeweiligen Innenministern einen Antrag an das Verfassungsgericht stellen. Offensichtlich gibt es dafür keine gerichtsverwertbaren Beweise. Mit den Feststellungen der angeblichen Verfassungsfeindlichkeit soll erreicht werden, dass potenzielle Mandatsträger Angst haben sollen, weil sie mit beruflichen Nachteilen rechnen können. Glücklicherweise gibt es aber noch Politiker, die es sich leisten können, ihren eigenen Weg zu gehen und nicht auf parteipolitische Angriffe der Regierungsparteien mit Angst reagieren.

Allerdings scheinen viele Bürger die ständigen Warnungen der Verfassungsschutzbehörden – das sind nachgeordnete Dienststellen der jeweiligen Innenminister – zurecht nicht mehr ernst zu nehmen. Sie halten diese Hinweise für ein besonderes Gütesigel, wonach man genau diese Partei wählen sollte, weil man damit wirklich aktuell einen Politikwechsel erreichen kann.

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Aktuell gibt es eine politische Alternative – Wagenknecht ist sie nicht

Aktuell ist die politische Lage kaum durchschaubar. Es könnte der Eindruck einer völligen Orientierungslosigkeit entstehen. Allerdings haben Politiker auch noch nie so viel von Kriegsvorbereitungen gesprochen, wie man es derzeitig wahrnehmen kann.

Natürlich werden alle Stimmen, die sich gegen diese Kriegstreiberei wenden, unverzüglich mit subtilen Methoden zum Schweigen gebracht. Man denke an die vielen Ausladungen von Künstlern, wenn diese sich nicht im Sinne der gegenwärtig regierenden Parteien Meinungen verbreiten oder wenn sie sich nicht eindeutig so äußern, wie es diejenigen erwarten, die sich die wahren Demokraten nennen. Mittlerweile wird nicht mehr unterschieden, ob es sich dabei um Künstler, missliebige Politiker oder leitende Mitarbeiter in Unternehmen handelt.

Bei vielen Diskussionen, die in der Öffentlichkeit, so auch in den öffentlichen Medien geführt werden, gibt es immer den gleichen Grund, warum man in Deutschland kriegsbereit sein müsse. Natürlich ist Putin an allem schuld, wer denn sonst? So war auch heute die Sendung „Hart aber fair“ im Deutschlandfunk angelegt. Der an dieser Sendung teilnehmende General a.D. Domröse lobte die klaren Worte des Verteidigungsministers und wies auf die Bedrohung durch Russland hin. Auch der ebenfalls an der Diskussionsrunde teilnehmende Prof. Joachim Krause, ehemaliger Direktor des Instituts für Sicherheitspolitik an der Uni Kiel, wies auf die Kriegsgefahr durch Russland hin, die sich natürlich an dem „Überfall“ auf die Ukraine sichtbar für alle zeigen würde. Lediglich der dritte Diskutant in dieser Runde, Michael Schulze von Glaßer, politischer Geschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft, schloss sich nicht den Einschätzungen seiner Mitdiskutanten an. Die Gründe für das Eingreifen Russlands wurden nicht benannt. Dass die USA zielstrebig Russland in eine Verteidigungsrolle drängten, weil sie die Nato-Erweiterung zielstrebig immer weiter bis an die russische Grenze ausgeweitete und massiv versuchte, den westlichen Einfluss in die russische Bevölkerung zu infiltrieren mit dem Ziel, durch eine Unzufriedenheit der russischen Bürger, Putin zu stürzen, wird nicht weiter erwähnt.

Da von den gegenwärtigen Parteien, die sich demokratisch nennen, weil sie damit zum Ausdruck bringen wollen, dass der politische Mitbewerber keine demokratische Legitimation habe, nicht mehr zu erwarten ist, dass sie eine Politik für den Bürger machen wollen, bestand für einige Bürger die Hoffnung, dass hier Sarah Wagenknecht eine politische Wende bringen wird. Mit einem großen medialen Aufriss, wurde von Sarah Wagenknecht keine Partei, sondern ein Verein vorgestellt, der die Vorbereitungen für eine neue Partei durchführen soll. Es sieht jedoch so aus, als wenn es sich wieder einmal um ein Luftschloss handelt. Wagenknecht hatte bereits eine Initiative in die Welt gesetzt, die den großen Aufbruch einleiten sollte. Allerding scheint dieser Aufbruch in den Abgrund verschwunden zu sein, so dass man von dieser Initiative nichts mehr hörte.

Eine nähere Analyse der bisher vorliegenden Programmskizzen von Sarah Wagenknecht, von einem ausgefeilten Programmentwurf kann in keiner Weise gesprochen werden, lässt vermuten, dass die neue Aktion von Wagenknecht wieder eine Luftblase werden könnte. Wagenknecht macht in ihren programmatischen Erklärungen einen Rundumschlag der politischen Mängel, die von der derzeitigen Regierungskoalition produziert wurden. Sie deutet jedoch nur vage Schritte an, wie sie glaubt, einen Politikwechsel vornehmen zu können. Bemerkenswert sind die Aussagen zur Außenpolitik, die sie nach den von Willy Brandt einst formulierten Zielen ausrichten will. Auch das Lösen aus der politischen Abhängigkeit zu den USA findet sich in ihren Vorstellungen wieder, allerdings ist kaum zu erkennen, wie dies praktisch erfolgen soll. Die von Sarah Wagenknecht formulierten Ziele sind grundsätzlich zu begrüßen, sie sind aber so allgemein formuliert, dass sie keine Grundlage für eine Wahlentscheidung sein können, es sei denn, man würde ihr einen Blanco-Scheck überreichen. Zwischen den Zeilen der programmatischen Zielsetzungen von Sarah Wagenknecht scheinen aber auch sehr starke sozialistische Vorstellungen durch, so dass Befürchtungen der Installation eines möglichen sozialistischen Einheitsstaates nicht ganz abwegig erscheinen.

Völlig allgemein formuliert sind die Ziele des von Frau Wagenknecht gegründeten Vereins, deren Vorsitzende die ehemalige Fraktionsvorsitzende der Partei „Die Linke“, Amira Mohamed Ali ist. In dem Paragrafen 2 der Satzung „Ziele des Vereins“ wird mehr beschrieben, was der Verein nicht sein soll. Er soll keine Partei sein, er soll keine eigenen Wahllisten erstellen. Allenfalls scheint der Verein als Geldbeschaffungsverein zu dienen. Insofern ist zurzeit völlig unklar, wie die möglicherweise zu gründende Partei inhaltlich und personell ausgestattet sein wird. Für jemanden, der sich ernsthaft mit dem Gedanken tragen sollte, Frau Wagenknechts zukünftiger Partei seine Stimme zu geben, sind die bisher vorliegenden Entscheidungsgrundlagen mehr ein Grund, sich nicht weiter mit der neuen Partei zu befassen als zu glauben oder zu hoffen, dass eine politische Wende bevorstehen könnte.

So wird die bisherige negative Entwicklung in Deutschland auch weiter fortgesetzt. Es ist zu befürchten, dass die Kriegstreiberei weiter zur Höchstform auflaufen wird und weitere „Sondervermögen“, die nichts anderes sind, als eine weitere Verschuldung, zum Aufrechterhalten der kriegerischen Ereignisse in der Ukraine und anderen Regionen, bei denen die Freiheit Deutschlands angeblich verteidigt wird, die Grundlage für die Beschaffung von Rüstungsgütern sein werden. Die deutschen Steuerzahler werden noch rechtzeitig erfahren, wie hoch dann ihre Sonderzahlungen sein werden.

Wer aktuell einen politischen Wechsel will, der sollte sich nicht mit einer neuen Partei beschäftigen, die es noch nicht gibt und wahrscheinlich auch nicht geben wird, sondern sollte prüfen, ob es bereits jetzt zu der linken Regierungskoalition eine bereits existierende bürgerliche Alternative gibt.

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War die Rede des Wirtschaftsministers über X bemerkenswert?

Wenn man der Presse und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk glauben darf, dann hat der Wirtschaftsminister aktuell eine bemerkenswerte Rede an die Bürger in Deutschland gehalten. Bemerkenswert an dieser Rede ist jedoch nicht der Inhalt, sondern der Rahmen dieser Rede und das Medium, das zur Übermittlung dieser vermeintlich bemerkenswerten Rede von Habeck verwendet wurde. Viele Bürger werden diese „bemerkenswerte“ Rede gar nicht wahrgenommen haben, was nach einer Analyse seiner Ausführungen auch keine intellektuelle Lücke bei denjenigen, die diese Rede gar nicht hören konnten, hinterlässt. Robert Habeck, der diese Rede mit einer Aura vortrug, als wenn er der Bundeskanzler sei, nutzte ein Medium, das mit großer Wahrscheinlichkeit von der Mehrheit der Bürger gar nicht wahrgenommen wird. Erst recht wird kaum ein Bürger, der zu den hart arbeitenden Menschen in unserem Lande gehört, ausgerecht über X (vormals Twitter) eine Rede an die Nation des Bundeskanzlers oder einem anderen Politiker erwarten. Wenn der Bundeskanzler etwas zu sagen hätte, würde dies über die üblichen Medien, nämlich Rundfunk und Fernsehen geschehen und nicht über eine dubiose Internetplattform einer Privatperson, die mehr als fragwürdig mit der Plattform X zurzeit hantiert.

Aber was hat der Wirtschaftsminister Robert Habeck, denn aktuell nun wirklich großartiges an das Volk vermittelt? Das, was man von ihm erwarten würde, nämlich wie er gedenkt, die offensichtlich regelrecht „an wie Wand gefahrene“ Wirtschaft wieder in die Lage zu versetzen, dass der wirtschaftliche Ausverkauf in Deutschland nicht weiter voranschreitet, hat er nicht gesagt. Habeck ist immer da groß – jedenfalls glauben viele dies – wenn er über die Themen spricht, die mit seinem Ministerium kaum etwas zu tun haben.

Das Thema – letztlich befasst sich die große Rede des Wirtschaftsministers nur mit einem großen Thema – ist nicht neu und wird den Bürgern in Deutschland bereits seit Jahrzehnten immer wieder in unterschiedlichen Varianten nahegebracht. Bereits der Beginn der Rede, in der er den Versuch unternimmt, den Bürgern zu erklären, warum der Begriff „Staaträson“ mit Leben erfüllt wird, ist durchaus kritikwürdig. Die Unterstützung des Staates Israel durch Deutschland ist nachzuvollziehen. Allerdings ist dies keine Staatsräson, weil sich diese für einen Bürger nur auf seinen eigenen Staat beziehen kann. Kein Politiker hat das Recht, von seinen Mitbürgern zu verlangen, dass sie sich bedingungslos für einen ausländischen Staat einsetzen, gleichgültig um welchen Staat es sich handelt. Es ist auch völlig unstrittig, dass sich jedes Land verteidigen darf, wenn es angegriffen wird. Es ist aber auch unstrittig, dass dabei völkerrechtliche Grundsätze zu beachten sind. Das besondere Verhältnis deutscher Bürger gegenüber Juden hat damit nichts zu tun und darf auch nicht durch politische Handlungen einer Regierung belastet werden. Die Politik des gegenwärtigen Ministerpräsidenten Netanjahu muss keiner gut finden, er ist deshalb kein Antisemit. Wenn Herr Habeck sich mit diesen Fragen in seiner Rede an das Volk befasst hätte, dann wäre diese Rede wirklich interessant gewesen. Er hätte Gedanken ansprechen müssen, wie es zu einer Befriedung zwischen dem jüdischen und dem palästinensischen Volk kommen kann. Es ist zu einfach zu glauben, wenn man die Hamas beseitigt hat, dann kehre der Frieden im Gaza-Streifen ein. Kriege und Verbrechen, das die Hamas gar kein Staat ist, kann man ihr Handeln auch nicht als Krieg im völkerrechtlichen ansehen, sondern man muss es als ein Verbrechen ansehen, haben aber in der Regel eine Ursache. Wenn Herr Habeck eine staatsmännische Rede hätte halten wollen, dann hätte er auf diese Ursachen eingehen müssen. Nur wenn man den Grund einer Auseinandersetzung beseitigt, wird man eine dauerhafte Befriedung erreichen. Nicht zuletzt fehlten Gedanken, wie eine zukünftige Lösung im Gaza-Streifen aussehen soll. Wenn man Krieg führt, sollte man auch wissen, was nach Ende dieses Krieges kommen soll.

An der Rede des Wirtschaftsministers ist zu kritisieren, dass sie nur einen kleinen Kreis von Bürgern erreichen konnte, wobei wir nicht hoffen wollen, dass dies sogar die Absicht von Robert Habeck gewesen ist. Es ist weiterhin zu bemängeln, dass diese Rede von dem Wirtschaftsminister nicht vom Bundeskanzler oder von der Außenministerin gehalten wurde. Aber bei dieser Regierung scheint ohnehin jeder das zu machen wozu man glaubt, berufen zu sein. Mit der eigenen Fachkompetenz hat dies oft nichts zu tun, was man ja auch an den Ergebnissen dieser Regierung sehr schnell erkennen kann.