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Herr Bundeskanzler Scholz, treten sie ab, das Land ist ruiniert!

Aktuell stellt sich das wahre Desaster, das diese Regierung unter Scholz/Habeck angerichtet hat und die einmal mit dem großspurigen Anspruch, eine Fortschrittsregierung sein zu wollen, angetreten ist, heraus. Sie hat es geschafft, ein Industrieland wie Deutschland innerhalb von zwei Jahren so zu ruinieren, dass nicht mehr viel von diesem Land übrigbleibt. Es stellt sich jetzt heraus, dass nicht nur 60 Milliarden Euro im Haushalt fehlen, sondern nach einer Feststellung des Bundesrechnungshofs beträgt dieser Betrag mindestens 140 Milliarden Euro. Das Netz von Scheinhaushalten, das den Bürgern mit den schönen Namen von Sondervermögen präsentiert wurde, in Wahrheit aber Nebenhaushalte, die ausschließlich auf Schulden aufgebaut waren und an dem Parlament vorbei eingerichtet wurden, ist in sich zusammengebrochen. Damit reiht sich diese Regierung in die Reihe der großen Wirtschaftsbankrotteure ein, die wie Wirecard und andere Unternehmen das große Rad drehten, aber dabei jegliches Maß und Ziel aus dem Auge verloren haben. Der Unterschied zu diesen privatrechtlichen Bankrotteuren besteht allerdings darin, dass jetzt die Bürger für diesen Wahnsinn bezahlen müssen, denn letztlich kann kein Staat einen Konkurs anmelden. Der Staatskonkurs, wie er sich jetzt für die Bürger zeigt, bedeutet allerdings, dass die Reputation einer großen Industrienation für Jahre vernichtet ist und dass die Bürger die Rechnung erhalten, um sie zwangsweise begleichen zu müssen.

Diese Regierung hat in einer noch nie dagewesenen Stringenz alle Energiequellen des Landes vorsätzlich zerstört und den Bürgern einreden wollen, dass dies für die sogenannte ökologische Transformation und damit zu der angeblichen Weltrettung notwendig sei. Den Bürgern wurde eingeredet, dass die erneuerbaren Energien so effektiv sein werden, dass Deutschland zum Weltmarktführer der neuen abgasfreien Welt wird. Die Kosten für diese Transformation spielten bei diesen Politikern, vielleicht sollte man sie auch besser Wirtschaftsdilettanten nennen, keine Rolle. Es wurden der Großindustrie, die offensichtlich schon lange kalte Füße vor dieser Politik bekommen hat und teilweise bereits Deutschland verlassen und teilweise Deutschland mit den Produktionsstätten verlassen will, finanzielle Zusagen gemacht, die – wie es sich aktuell herausstellt – mit Krediten finanziert werden sollten. Vielleicht hat diese Regierung auch nur das Geschäft einiger internationaler Großkonzerne und Hedgefonds betrieben, die lautstark davon schwadronierten, dass man umweltfreundlich produzieren müsse, allerdings nicht in Deutschland, sondern in den USA in China und in anderen Ländern dieser Welt. Natürlich wollte man sich vor diesem Abgang noch den Abgang mit Subventionen erleichtern. Zurzeit ist nur festzustellen, dass die Hauptprofiteur die USA mit einigen ihrer Großkonzerne sind. Nachdem die Zusammenarbeit mit Russland zwangsweise beendet wurde, besteht eine totale Abhängigkeit Deutschlands zu den USA bei einer gleichzeitigen exorbitanten Preissteigerung für umweltschädliche Energie.

Die Bürger wurden mit schönen politischen Begriffen, die eine neue, gerechte und vielfältige Gesellschaft verhießen, regelrecht für dumm verkauft. Die wertegeleitete feministische Politik, die sich für die gesamte Welt einsetzte, nur nicht für das eigene Land, hat ebenfalls davon abgelenkt, dass der wirtschaftliche Niedergang im eigenen Land unaufhaltsam voranschritt.

Aktuell zeigt sich jetzt, ist, dass große Teile des Haushalts des Bundes aber auch der Haushalte der Länder, die die gleichen unsoliden Nebenhaushalte aufstellten, verfassungswidrig sind, so dass das gesamte Finanzkartenhaus zusammengefallen ist. An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass auch CDU-Politiker, wie beispielsweise der doch immer so klug daherredende Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, die gleiche unsolide Haushaltspolitik mit Scheinhaushalten betrieben haben. Insofern wird von dieser Partei auch kaum eine Rettung aus der gegenwärtigen Krise zu erwarten sein.

Es ist jetzt Zeit, den politischen Wechsel schnellstens herbeizuführen. Der einzige Weg aus diesem Fiasko sind Neuwahlen in der Hoffnung, dass sich Politiker finden, die diesen Müll, den die bisherige Fortschrittskoalition angerichtet hat, schnell beseitigen. Dazu ist eine Zeitenwende des politischen Handelns notwendig. Es muss wieder das Primat der Diplomatie gelten, die sogenannte wertegeleitete Politik muss ein Interesse geleiteten Politik weichen, die sich an den Interessen des eigenen Volkes orientiert. Deutschland muss aufhören, sich in jeden Krieg mit einbinden zu lassen und zu glauben, es könne mit Waffenlieferungen die Welt retten.

Vielleicht gibt es doch eine alternative Partei, die jetzt zeigen kann, dass sie das bessere Konzept für Deutschland hat. Aktuell warten die Bürger darauf.

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Die Ukraine wird diesen Krieg nicht gewinnen

Sehr lange wurde den Bürgern in Deutschland vermittelt, dass die Ukraine auf dem Erfolgskurs sei. Die regelmäßigen Kampfmotivationen des Herrn Selenskyj, die er seinen sogenannten Video-Botschaften an sein Volk und wahrscheinlich an die ganze Welt richtete, waren geprägt von Siegesmeldungen gegenüber Putin, der offensichtlich kurz vor seinem politischen Ende stehen sollte, dafür aber doch noch sehr viel Ressourcen aufbot. Auch der wirtschaftliche Niedergang Russlands, der doch bereits lange hätte eintreten sollen, ist noch immer nicht zu sehen. Im Gegensatz zu Deutschland, das mittlerweile ein Negativwachstum seiner Volkswirtschaft zu verzeichnen hat, ist die wirtschaftliche Entwicklung in Russland trotz der völkerrechtswidrigen Sanktionen der westlichen Wertegemeinschaft positiv verlaufen. Die Sanktionen, die sich eigentlich gegen Russland richten sollten, haben die eigene deutsche Bevölkerung getroffen. In Verbindung mit der absoluten Unfähigkeit der ideologiebesessenen deutschen Regierung und den Sanktionen, hat es die „Fortschrittskoalition“ geschafft, die deutsche Wirtschaft regelrecht zu demontieren und die Bürger in eine finanzielle Notlage zu treiben.

Im November 2013 begann die sogenannte „Euromaidan Revolution“, die zur Absetzung und Flucht des Präsidenten Janukowitschs führte. Wie diese sogenannte Revolution zustande kam, ist bis heute nicht geklärt. Tatsache ist jedoch, dass ein massives Eingreifen von außen, insbesondere von der EU in Brüssel, aber auch von Deutschland selbst sowie von den USA erfolgte. Offenkundiges Ziel war, die Ukraine möglichst schnell von Russland endgültig abzukoppeln und in das westliche NATO-Bündnis zu integrieren. Verteidigungsminister Pistorius nahm jedenfalls jetzt das zehnjährige Jubiläum zum Anlass, um in Kiew dem Präsidenten Selenskyj weitere Waffenlieferungen im Werte von einer Milliarde Euro aus Deutschland zuzusagen. Es stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage solche Zusagen erfolgen und wie diese Kriegsausgaben, die einem ausländischen Staat aus Haushaltsmitteln der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt werden, finanziert werden.

Aktuell scheint es auch nicht überraschend zu sein, dass zu einem Zeitpunkt, wo immer erkennbarer wird, dass der Sieg der Ukraine gegen Russland wohl doch mehr eine Wunschvorstellung als eine realistische Einschätzung gewesen ist, der Politik-Wissenschaftler Nico Lange, der auch Mitglied der Münchener Sicherheitskonferenz ist, seine Überlegungen in einem Buch und in Interviews verbreitet, wie es doch möglich wäre, dass die Ukraine den Krieg gegen Russland gewinnen könnte. Er skizzierte eine Entwicklung, in der Putin sein neues Imperium gewaltsam aufbauen wird, wenn man ihm nicht daran hindert, dass er sich die Ukraine völlig einverleibt. Es müsse vom Westen – und natürlich damit auch von Deutschland – mit allen Mitteln daran gehindert werden, dass Putin die Ukraine besiegt. Lange wies darauf hin, dass sich Russland bezüglich des Krieges mit der Ukraine auf einen langen Krieg eingerichtet habe. Bisher konnte die Ukraine nicht gewinnen, weil sie nicht vom Westen die erforderlichen Waffen zur Verfügung gestellt bekommen hat. Konkret schien es dabei um Langstreckenwaffen zu gehen, mit denen die Ukraine in der Lage wäre, die Nachschubwege der Russen von der Krim abzuschneiden. Was Lange allerdings nicht deutlich zum Ausdruck brachte, ist dass ein solches Vorgehen des Westens einen direkten Krieg zwischen der Nato und Russland auslösen könnte. Hier stellt sich die Frage, ob dies von den Bürgern Deutschlands wirklich gewollt ist. Es muss weiter gefragt werden, ob die Bundesregierung nicht bereits weit ihre Kompetenzen überschritten hat, wenn sie sich dermaßen aktiv finanziell und durch Waffenlieferungen sowie Ausbildungsprogrammen von Soldaten der Ukraine, eines für Deutschland ausländischen Staates an dessen Krieg engagiert. Es ist beruhigend, dass es sogar in der EU-Bürokratie Politiker gibt, die jetzt doch darauf hinweisen, dass die Mitgliedschaft der Ukraine in der EU keinesfalls schnell – wenn überhaupt – erfolgen könne, da sich in diesem Punkt die einzelnen Mitgliedsstaaten keinesfalls einig sind. Im Übrigen ist es schon mehr als eigenartig, in einer Phase einer heißen Auseinandersetzung, die letztlich zwischen den USA und Russland erfolgt, eine Entscheidung über eine Mitgliedschaft in der EU überhaupt zu diskutieren. Man sollte erst einmal abwarten, was zwischen den beiden Großmächten abgesprochen wird, um dann weitere Überlegungen anzustellen.

Aktuell kann jedoch festgestellt werden, dass die Ukraine keinesfalls auf der Siegerseite steht. Wahrscheinlich ist eine solche Entwicklung sogar auch in keiner Weise zu begrüßen, weil sich dadurch der gesamte Konflikt zwischen den USA und Russland so ausweiten könnte, dass es doch noch zu einem großen Krieg kommt, bei dem Deutschland am Ende nicht mehr vorhanden sein wird.

Die gegenwärtige innenpolitische Entwicklung in Deutschland, die durch das desaströse Regierungsgebaren der sogenannten „Fortschrittskoalition“ verursacht wurde, kann ohnehin sehr schnell eine politische Zeitenwende bringen, so dass wieder Politiker in die Regierung kommen, die den erforderlichen Sachverstand haben und verantwortungsvolle Entscheidungen im Interesse des eigenen Volkes treffen werden. Dann werden mit Sicherheit auch die Weichen bezüglich der Einstellung gegenüber der Ukraine wieder auf eine realistische Basis zurückgeführt. Insofern besteht noch immer eine Hoffnung, dass der Konflikt vernünftig gelöst werden kann.

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Habeck ist aktuell am Ende – das Land treibt in den Bankrott

Man sollte annehmen, dass die Regierung nach der schallenden Ohrfeige durch das Bundesverfassungsgericht etwas in sich gegangen und bemüht ist, den angerichteten Schaden nach Möglichkeit zu reduzieren. Die aktuellen Einlassungen des Bundeswirtschaftsministers und Chefideologen Robert Habeck sind allerdings ein Negativbeispiel des Respekts gegenüber den Bürgern, die darauf trauen sollten, dass sich die Regierung an Recht und Ordnung hält und sich nicht so verhält, wie man es von unsoliden Kaufleuten kennt, die ihr Unternehmen in den Bankrott getrieben haben. Wenn in einem Internetbeitrag etwas überspitzt, die Regierung Scholz/Habeck als Wirecard-Regierung betitelt wird, so ist dieser Vergleich auch nicht ganz falsch. Die von Robert Habeck öffentlich zum Ausdruck gebrachte Erklärung zeugt nicht nur von einem völligen Verkennen der rechtlichen Grundlagen, sie sind auch ausgesprochen unprofessionell und zeigen, dass dieser Minister am Ende seiner Möglichkeiten angekommen ist. Jetzt den Bürgern vorhalten zu wollen, sie sollten sich bei der CDU und bei Herrn Merz bedanken, weil dieser dafür gesorgt habe, dass die Energiekosten weiter steigen, ist eine Unverfrorenheit, die kaum zu überbieten ist. Diese Regierung und dieser Minister haben entweder aus Dummheit oder vorsätzlich jede haushaltsrechtliche Vorschrift außer Acht gelassen und sich in der Tat wie die Bankrotteure von Wirecard verhalten. Es wurde von verschiedener Seite darauf hingewiesen, dass die kreative Umbuchung von Mitteln, die unter anderen Voraussetzungen und mit einem anderen Zweck vom Bundestag genehmigt wurden, einfach unzulässig ist und den Tatbestand des Betruges gegenüber dem Parlament darstellt.

Was jetzt aber aktuell mehr als erstaunt, ist die Tatsache, dass diese Regierung einfach zur Tagesordnung zurückkehren und die laufenden Haushaltsberatungen fortsetzen will, als wenn nichts geschehen ist. Wahrscheinlich sind auch andere Posten des Haushaltes so „kreativ“ entstanden, dass Politiker wie Habeck und Lindner den Bürger weiß machen wollen, 60 Milliarden Euro können mal so eben aus einer anderen Haushaltsposition wieder umgebucht werden, so dass man damit wieder einen korrekten Haushalt vorlegen könne. Die Art des Vorgehens zeigt doch, die nicht vorhandene Seriosität dieser Regierung. Und wenn Habeck und seine Genossen jetzt laut beklagen, dass wesentliche Teile der sogenannten ökologischen Transformation nicht bezahlt werden können, weil die Opposition dafür gesorgt habe, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt den Nachtragshaushalt für nichtig erklärt hat, so ist das doch eine Volksverdummung. Richtig ist, dass diese Regierung mit ihren Phantasievorstellungen einer Umweltrettung der Welt erst die wirtschaftliche Katastrophe und im Übrigen auch die weitere Schädigung der Umwelt produziert hat. Ohne Not wurde ein umweltfreundliches Gas, das Russland lieferte, nicht mehr abgenommen und dafür umweltschädliches und überteuertes Flüssiggas aus den USA und im Übrigen auch aus Russland gekauft. Die Stromerzeugung wurde durch Abschalten von Atomkraftwerken und der Weigerung entsprechende Anlagen neu zu bauen verknappt und überteuert. Jetzt zeigt sich, wie sehr diese Regierung ein regelrechtes Chaos angerichtet hat. Durch den Beschluss des Verfassungsgerichts ist jetzt nur deutlich geworden, mit welchen Tricks diese Regierung ihre Vorstellungen, die sich ausschließlich gegen die Bürger richten, finanzieren wollte. Eine Regierung, die so handelt, würde dem Land einen großen Dienst erweisen, wenn sie schnellstens zurücktritt und den Weg für Neuwahlen freimacht. Es ist zu befürchten, dass sie dies erst dann zwangsweise machen wird, wenn sich der größte Teil der Industrie aus Deutschland in das Ausland verlagert hat und es nur noch darum geht, das Heer der Arbeitslosen zu finanzieren, dass es nicht zur Revolution schreitet, wobei dann die Frage aufgeworfen werden muss, woher die dafür notwendigen Finanzmittel kommen sollten. Die CDU als gegenwärtige Opposition sollte sich aber auch nicht über diese Entwicklung freuen. Sie ist mit ihrer Wirtschaftspolitik der sogenannten „schwarzen Null“ selbst mit an dem wirtschaftlichen Niedergang dieses Landes beteiligt. Nur eine neue politische Kraft wird in der Lage sein, das Land aus dieser existenziellen Misere wieder herauszuführen. Die sich selbst demokratisch nennenden Parteien werden es nicht sein.

Akteull sollten sich die Bürger zielstrebig neu politisch organisieren und dafür sorgen, dass es wieder Parteien gibt, die sich um das Wohl des Volkes kümmern und eine sachliche Politik betreibt, die sich nicht an Märchen aus Kinderbüchern orientiert.

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Die Ampel will nur noch Ja-Sager für den öffentlichen Dienst zulassen – aktuell ist der mündige Bürger Vergangenheit

Aktuell zeigen die sich selbst nennenden demokratischen Parteien wie aus ihrer Sicht die wahre Demokratie zu funktionieren hat. In trauter Gemeinsamkeit, allerdings gegen den Willen der CDU und der AfD und bei der Enthaltung der Partei die Linken, hat die SPD, die Partei Bündnis 90/Die Grünen und die FDP das „Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstliche Vorschriften“ beschlossen. Damit sind die wesentlichen Voraussetzungen geschaffen, um missliebige Beamte möglichst schnell aus dem Dienst entfernen zu können. Um es vorab deutlich klarzustellen: Verfassungsfeinde, so dies gerichtsfest bewiesen ist und Personen, die jegliche Loyalität gegenüber ihrem Dienstherrn vermissen lassen, sind natürlich aus dem Dienst zu entfernen. Dazu sind jedoch rechtsstaatliche Mechanismen zwingend notwendig, die es bisher auch gegeben hat. Die jetzige Regelung, die von echten „Oberdemokraten“ herbeigeführt worden ist, entbehrt jedoch einen wesentlichen Teil einer rechtsstaatlichen Voraussetzung, die auch dem Schutz der betroffenen Beamten dient, nicht einer Willkür von ideologisch eingefärbten Dienstvorgesetzten wehrlos ausgeliefert zu sein. Natürlich haben diese rechtsstaatlichen Mechanismen bisher dazu geführt, dass vor einer so gravierenden Entscheidung, wie es die Entfernung eines Beamten aus dem Dienst darstellt, eine umfassende fachliche Prüfung im Rahmen eines ordentlich durchgeführten Disziplinarverfahrens erfolgte. Die bisherigen Parteien, die sich von Fachlichkeit und nicht von einer linken Ideologie und einem entsprechenden Weltbild leiten ließen, haben deshalb ein gut durchdachtes rechtliches Verfahren vorgesehen, dass einerseits die Interessen des Staates und andererseits die Grundrechte des Bürgers, denn Beamte sind nichts anderes als Bürger dieses Landes, sichergestellt hatten. Es ist nicht nur bei diesem Gesetzesvorhaben erkennbar, mit welchem Dilettantismus und mit welcher ideologischen Besessenheit diese Regierungskoalition wesentliche Grundrechte der Bürger einfach einebnet.

Die von dieser Regierungskoalition jetzt per Gesetz beschlossene Änderung bedeutet für die Beamten in den Bundesbehörden, dass der Dienstvorgesetzte im Rahmen eines Verwaltungshandelns einen Beamten aus dem Dienst entfernen kann, wenn er meint, dass dieser sich gegen die sogenannte freiheitlich demokratische Grundordnung wendet. Es ist scheinheilig darauf hinzuweisen, dass dem betroffenen Beamten dann die Möglichkeit offen bleibt, im Rahmen eines Verwaltungsgerichtsverfahrens gegen diese verwaltungsinterne Maßnahme vorgehen zu können. Es beginnt damit, dass es Jahre dauern kann, bis das Verwaltungsgericht einen Verhandlungstermin festlegt, weil die personale Ausstattung dieser Gerichte in keiner Weise der Menge der anhängigen Verfahren entspricht. Aber auch die Verfahrenskosten werden viele Betroffene daran hindern, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen.

Aber dieser Regierung und hier ist federführend die Innenministerin Faeser geht es offensichtlich in erster Linie darum, potenzielle AfD Wähler und AfD Mitglieder zu verängstigen, damit sie sich von der AfD abwenden. Sie sollen immer wissen, dass man ihre berufliche Existens sehr schnell beenden kann, wenn sie sich nicht so verhalten, wie es von ihnen erwartet wird. In der Debatte im Bundestag wurde in einer Abfälligkeit, die jeglichen menschlichen Respekt und Anstand vermissen ließ, über den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Maaßen und den AfD-Vorsitzenden in Thüringen, Björn Höcke gesprochen und zum Ausdruck gebracht, dass man solche Personen glaubt, mit dem neuen Gesetz zu sanktionieren zu können. Es geht nicht nur darum, aktive Beamte, denen man unterstellen könnte, sie seien Anhänger der AfD zu treffen, sondern man will auch bereits pensionierte und vorzeitig in den einstweiligen Ruhestand befindliche Beamte ihre Bezüge streichen, wenn es irgendwie möglich ist, ihnen eine verfassungsfeindliche Haltung zu unterstellen.

Die Politiker, die immer von Anstand, Respekt und demokratischen Grundwerten reden und Polen, Ungarn und anderen Länder vorwerfen, sie verletzen das Prinzip der Rechtstaatlichkeit, scheinen selbst kein Problem zu haben, mit antidemokratischen Mitteln, darauf hinzuwirken, dass nur noch diejenigen gelitten sind, die den linksideologischen Vorstellungen ihrer „Fortschrittskoalition“ bedingungslos folgen. Wie man glaubt in einer oberschulhaften Manier die Bürger auf „ihre Pflichten“ hinzuweisen, zeigt sich auch aktuell in der Aufforderung der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, dass die Bürger mehr für Israel auf der Straße demonstrieren sollen. Bärbel Bas beklagte, dass sich die Bürger zu sehr zugunsten der Palästinenser einsetzen. Wahrscheinlich merken solche Politiker gar nicht mehr, mit welcher moralischen Übergrifflichkeit sie glauben, den Bürgern eine bestimmte Meinung vorschreiben zu wollen. Auch dies passt sehr gut in das Gesamtbild dieser Regierung und dem jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf, der vermeintliche Staatsfeinde eliminieren soll. Was damit erreicht wird, ist ein Zurückziehen der Bürger in ihr Privatleben. Sie werden immer mehr ihre persönliche Meinung im Beruf und in der sonstigen Öffentlichkeit nicht mehr äußern und zumindest dem Anschein nach denjenigen nach dem Mund reden, von denen sie existenziell abhängig sind. Wenn die Politiker aber glauben, sie hätten damit für Ruhe im Land gesorgt, dann irren sie sich gewaltig. Aus einer solchen Friedhofsruhe entsteht entweder nichts mehr oder es geschieht genau das Gegenteil, die Bürger werden laut zum Ausdruck bringen, dass sie sich eine solche Bevormundung von Politikern nicht mehr gefallen lassen. Alles ist nur eine Frage der Zeit und des richtigen Zeitpunkts.

Die Beamten können sich aber auch ihrerseits gegen diese Versuche der Regierung, die Meinungen gleichzuschalten, wehren, indem sie unter Verweis auf ihren beamtenrechtlichen Status darauf hinweisen, dass es Pflicht des Beamten ist, im Rahmen der Rechtsordnung seinem Vorgesetzten dann zu widersprechen, wenn dieser sich selbst nicht mehr an das Recht hält. Die immer wieder geforderte Zivlicourage ist eine wichtige Voraussetzung für die Funktion unseres Rechtsstaates. Das gilt insbesondere für den Beamten, der nicht für die Politiker arbeiter, sondern die Interessen des Gemeinwesens unabhängig von der jeweiligen Parteienmeinung zu vertreten hat.

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Der Bundestag zerstört aktuell selbst den Zusammenhalt in der Bevölkerung

Der heutige Debattentag im Bundestag war wieder einmal ein Beleg, wie die sich selbst demokratisch nennenden Parteien aktiv die Gesellschaft spalten und die einzelnen Gruppen regelrecht gegeneinander aufhetzen. Besonders deutlich wurde dies bei der Debatte über die Finanzierung der sogenannten Frauenhäuser. Aber auch bei den dann folgenden Themen überlagerte eine linksideologische Gesellschaftsauffassung die gesamten Diskussionen. Was aber mittlerweile mehr als ein Ärgernis ist, man kann es auch als eine bewusste Respektlosigkeit und Missachtung von Personen bezeichnen, die nicht der linksextremen Meinungsdiktatur folgen, ist das Auftreten von Abgeordneten des Bundestages, denen offensichtlich die Spaltung der Gesellschaft mehr am Herzen liegt, als dafür zu sorgen, dass in der Bürgerschaft alle politischen Meinungen und Richtungen ernst genommen werden und nicht in einer faschistischen Verhaltensweise herabwürdigt werden. Nichts anderes geschieht, wenn neuerdings von einigen Abgeordneten, in der Anrede der Mitglieder des Bundestages explizit die „demokratischen Parteien“ oder die „anwesenden Demokraten“ angesprochen werden. Wahrscheinlich bemerken diese Abgeordnete gar nicht, was sie anrichten. Besonders verheerend ist es allerdings, dass das Bundestagspräsidium dieser faschistischen Methode der Ausgrenzung politisch Andersdenkender kein Einhalt gebietet und darauf hinweist, dass es nicht zulässig ist, einen bestimmten Kreis von Abgeordneten zu diffamieren. Das ist ein Verhalten, wie es die Nationalsozialisten im Reichstag gegenüber ihnen missliebigen Parteien auch praktiziert haben. Mit einem demokratischen Verhalten hat es nichts zu tun.

Auch die Debatte um die Finanzierung von Frauenhäusern war erschreckend. Man konnte den Eindruck gewinnen, als wenn in Deutschland die Männer nur noch triebgesteuert sind und die Frauen vergewaltigen und verprügeln. So langsam könnte man sich die Frage stellen, ob die Männer in Deutschland beseitigt werden müssen, damit die Frauen wieder in Frieden leben können. Aktuell scheint es in Deutschland nur noch ein Kampf zwischen den einzelnen Gruppen zu geben. Es ist schon erschreckend, wenn behauptet wird, dass der gefährlichste Ort für Frauen die eigene Familie sei. Vielleicht geht es gar nicht um die Frauen, sondern um einen Weg, wie sich staatliche Stellen die Hoheit nicht nur über die Kinderbetten, sondern auch über die Familien und dann letztlich über alle Privatpersonen aneignen können.

Aktuell zeigt auch die Erörterung weiterer Waffenlieferungen in die Ukraine, dass es einigen Politikern nur noch um Macht und Einfluss geht. Auf den ersten Blick kann man sich fragen, was hat der Krieg mit der Ukraine mit dem Kampf feministischer Frauen gegen alles, was männlich ist zu tun. Es gibt aber hier einen direkten Zusammenhang. Einer der Gründe, warum die USA den Kampf in der Ukraine mit angezettelt hat und nützliche Idioten in Deutschland diesen vermeintlichen Kampf für die angebliche Freiheit des Westens unterstützen, hat eben die gleiche Ursache wie der Kampf feministischer Frauen gegen die Männer, nämlich den Kampf um die Deutungshoheit des Westens auch über das russische Volk. So erklärte einer der besonderen Befürworter der militärischen Gewalt, der Abgeordnete Kiesewetter (CDU) man müsse der Ukraine Taurus-Raketen zur Verfügung stellen, damit sie Putin die Krim wieder entreißen könne. Mit einer solchen Diktion wird einer Gewalt das Wort geredet, die nur noch zu einem großen Weltkrieg führen kann. Wie diese Kriegsgeräte, die nur Tod und Vernichtung bringen, überhaupt finanziert werden sollen, wo im gegenwärtigen Haushalt der Bundesrepublik Deutschland bereits 60 Milliarden Euro fehlen, ist das Geheimnis des Herrn Kiesewetter und anderen Kriegsbefürworter. Wenn man zynisch sein würde, könnte man auch sagen, wenn die Taurus-Raketen wirklich in die Ukraine geliefert werden und gegen Russland eingesetzt werden, benötigt man ohnehin keinen Haushalt mehr, weil dann die Reaktion aus Russland dazu führt, dass man sich nicht mehr mit Haushaltsfragen befassen müsste.

In einem solchen Klima der Gewalt, das sowohl von feministischen Frauen gegen Männer und von Politikern gegenüber Russland und anderen Staaten, die nicht bereit sind, das dekadente Gesellschaftssystem der USA und ihrer Vasallen zu übernehmen, geradezu kultiviert wird, kann sich keine positive gesellschaftliche Entwicklung vollziehen. Es wird Zeit, dass die Prediger der Gewalt, damit sind auch die linksextremen Feministinnen eingeschlossen, nicht mehr beachtet werden und dass die bürgerliche Mitte durch Wahl von Parteien, die wieder die Interessen der Bürger vertreten, eine Zeitenwende in der Politik einläuten.

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Die Regierung hat jegliches Vertrauen verspielt – das aktuelle Bundesverfassungsgerichts – Urteil bestätigt das

Aktuell hat es diese Regierung, die von der SPD, den sogenannten Grünen und der FDP gebildet wird, es schriftlich bekommen, dass sie in einer unverantwortlichen Weise Haushaltstricks praktizierte, die so unsolide und unseriös war, dass das Gericht jetzt eine knallharte Entscheidung getroffen hat. Das ist bemerkenswert, weil die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren überwiegend im Sinne der Regierung getroffen wurden, obwohl daran ebenfalls erhebliche Zweifel durchaus berechtigt gewesen sind. Wenn ein Vorstand eines Unternehmens sich so wie der Finanzminister verhalten hätte, dann würde er wegen Betrug und Bilanzfälschung gerichtlich belangt. Worum geht es jetzt: Die Regierung hatte sich vom Bundestag eine Zusage geben lassen, zur Absicherung von Firmen, die durch die angebliche Coronakrise in finanziellen Notlagen geraten sind, einen finanziellen Fond einzurichten.   Dabei handelte es sich um Finanzmittel, die als Fremdmittel aufgenommen wurden. Die von der Bundesregierung beantragte und vom Bundestag genehmigte Ermächtigung zur Fremdfinanzierung dieses Fonds war zu hoch, so dass 60 Milliarden Euro nicht in Anspruch genommen werden mussten. Finanzminister Lindner (FDP), der immer lautstark auf die sogenannte Schuldenbremse hinwies, buchte diese nicht verbrauchten Finanzmittel einfach auf den Klima- und Transformationsfond um, so dass die Regierung damit ihre umfassenden grünen Wunschschlösser der sogenannten Klima-Transformation finanzieren wollte. Ein Teil des Geldes – es muss immer darauf hingewiesen werden, dass es sich dabei um Kredite handelte – wurde bereits haushaltswirksam in Anspruch genommen. In diesem Zusammenhang sollte daran erinnert werden, dass die AfD-Fraktion genau wie die Union schon bei der Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalts 2021 auf die Verfassungswidrigkeit der Umwidmung von 60 Milliarden Euor hingewiesen und eine Normenkontrollklage durch das Verfassungsgericht zur Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes gefordert. Der AfD Antrag (Bundestagsdrucksache 20/488) fand damals allerdings nicht das erforderliche 25-Prozent-Quorum.

Wie sehr die Regierung sich bereits darüber im Klaren war, dass sie hier einen klaren Gesetzesbruch vorgenommen hatte, lässt sich aus der Bemerkung des Wirtschaftsministers Habeck erkennen, als er vor einigen Monaten erklärte: „Würde das Bundesverfassungsgericht den Nachtragshaushalt als verfassungswidrig einstufen, würde uns der Fußboden weggezogen, auf dem wir versuchen, die wirtschaftliche Situation in Deutschland zu stabilisieren“.

Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht diesmal sehr klar und eindeutig der Regierung die Rote Karte gezeigt. Der Beschluss zum „Zweiten Nachtragshaushalt 2021“ wurde für nichtig erklärt. Alle bereits vorgenommenen Verbindlichkeiten müssen anderweitig finanziert werden, da der gesamte Betrag in Höhe von 60 Milliarden Euro wieder zurückgeführt werden muss. Im Klartext bedeutet dies, dass im laufenden Haushalt 60 Milliarden Euro fehlen und die Regierung hier einen neuen Haushalt aufstellen muss.

Mit diesem Beschluss wurde auch mehr als deutlich darauf hingewiesen, dass die Praxis dieser Regierungskoalition immer mehr sogenannte Sondervermögen zu schaffen, die gar keine Vermögen, sondern Schulden sind und damit die Haushaltshoheit des Bundestages aushöhlt, bzw. missachtet, nicht geduldet werden, weil sie verfassungswidrig ist. Es ist gut, dass der BGH hier denlich einmal Klarheit geschaffen hat.

Es wird jetzt sehr spannend sein, wie diese Regierung, die offensichtlich immer mehr finanzielles Unheil anrichtet, das den Bürgern teuer zu stehen kommen wird, die fehlenden 60 Milliarden Euro finanzieren will. Eine weitere Aushebelung der sogenannten Schuldenbremse wird nicht möglich sein, weil diese nur dann erneut ausgehebelt werden könnte, wenn mit einer Zweidrittelmehrheit ein Beschluss des Bundestages erfolgt. Ob diese Polit-Dilettanten jetzt endlich das machen, was sie bereits längst hätten machen müssen, nämlich nur so viel Geld auszugeben, wie sie auch einnehmen können, ist fraglich. Es ist zu befürchten, dass wieder mit neuen Taschenspielermethoden neue sogenannte Finanzierungsquellen gefunden werden, die sich bei näherem Hinsehen auch nur als Schuldenaufnahme herausstellen. Gerade hat die Bundesregierung wieder einmal beschlossen, die Kriegsunterstützung der Ukraine mit erheblichen zusätzlichen Steuermitteln der Bürger zu erhöhen, obwohl sich erstens die Frage stellt, mit welchem Recht diese Regierung den Krieg in der Ukraine immer weiter unterstützt und zweitens, woher eigentlich die riesigen Geldbeträge kommen sollen, die für die Ukraine bereitgestellt werden. Dabei sind auch die Erklärungen des CDU-Abgeordneten Kiesewetter erschreckend, ja sogar beängstigend, wenn dieser in einer Diskussionsrunde im Deutschlandfunk erklärt, dass die (sogenannte) Schuldenbremse im Hinblick auf die Kriegsgefahr erhöht werden müsse. Er verkennt dabei, dass er mit aufgenommenen Krediten gegen die Interessen der deutschen Bürger durch die Kriegsfinanzierung der Ukraine diese Kriegsgefahr für Deutschland geradezu herbeiführt. Hier wäre es notwendig, dass endlich eine Fraktion im Bundestag darauf hinweist, dass im Rahmen einer Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht geprüft werden muss, ob die Bundesregierung überhaupt berechtigt ist aktiv in einen ausländischen Krieg einzugreifen. Sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach dem 2 plus 4 – Vertrag ist es Deutschland untersagt, sich aktiv an Kriegen im Ausland zu beteiligen.

Die jetzt vorliegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist jedenfalls eine gute Basis auch weiterhin die anderen Vorhaben dieser Regierung einer besonderen rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird eine Reihe auch anderer Entscheidungen, die bisher getroffen worden sind, einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Vertrauen kann man dieser Regierung nicht mehr, das ist auch ein Ergebnis der jetzt vorliegenden Entscheidung des BGH.

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Ist die Integrationsgesellschaft in Deutschland aktuell in Gefahr?

Aktuell wird den deutschen Bürgern immer wieder eingeredet, dass es sich bei der Gesellschaft in Deutschland um eine sogenannte Integrationsgesellschaft handeln würde. Der Deutschlandfunk stellte in seiner Sendung „Kontrovers“ die Frage: Wackelt die Integrationsgesellschaft? Es verwunderte nicht, dass eine große Zahl der anrufenden Hörer mehr als deutlich zum Ausdruck brachte, dass es diese sogenannte Integrationsgesellschaft in Deutschland gar nicht gibt. Wenn sie jemals bestanden haben sollte, dann hat sie sich inzwischen aufgelöst.

Immer mehr Bürger in unserem Lande stellen fest, dass es innerhalb der Gesellschaft in Deutschland eine Vielzahl von Subgesellschaften gibt, die mit der eigentlichen deutschen Gesellschaft nichts zu tun haben. Es gibt mittlerweile Städte, in denen es Stadtteile gibt, bei denen man kaum erkennen kann, dass sich um deutsche Städte handeln soll. Den deutschen Bürgern wird immer wieder eingeredet, dass sie sich mit einer Multi-Kulti-Gesellschaft abzufinden haben. Bürger, die darauf hinweisen, dass es doch in erster Linie darum geht, sich um die Interessen des eigenen Volkes zu kümmern, werden sofort in eine rechte Ecke gestellt. Das führt dazu, dass in der Öffentlichkeit kaum eine Diskussion zu diesen Themen erfolgt, weil viele es für sinnvoll halten, sich gegenüber Dritten nicht mehr über die eigenen politischen Vorstellungen zu äußern. Auch dies verstärkt das gegenseitige Misstrauen und führt zu einer Vergiftung des gesellschaftlichen Klimas.

Es wäre sehr sinnvoll, sich einmal intensiver mit unserem Grundgesetz zu befassen. Bereits in der Präambel dieses Gesetzes heißt es:

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

von dem Willen bosselt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk.

Das Grundgesetz geht also doch von einem deutschen Volk aus und weist darauf hin, dass es für das gesamte deutsche Volk gilt. Die Staatsangehörigkeit ist in Artikel 16 GG geregelt. Auch hier ist klar und eindeutig festzustellen, dass es natürlich ein deutsches Volk mit deutschen Staatsbürgern gibt.

In der genannten Sendung des Deutschlandfunks meldete sich ein ausländischer Hörer. Er wies darauf hin, dass in Deutschland immer von den Ausländern, die nach Deutschland kommen, um hier zu leben und die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen wollen, erwartet wird, dass sie sich in die hiesige Gesellschaft integrieren sollen. Er stellte die Fragen, in was sie sich eigentlich integrieren sollen, wenn man in Deutschland nicht stolz auf sein Vaterland sein darf, wenn man keine klaren gesellschaftlichen gemeinsamen Nenner mehr kennt und die Frage der eigenen Kultur und Herkunft keine Rolle mehr spielen. Genau darin liegt das Problem der zunehmenden Auflösung aller gemeinsamen gesellschaftlichen Ziele. Ein Volk, das sich selbst nicht mehr als eigenständiges Volk sieht ist auch nicht in der Lage, andere Menschen, die in das Land kommen zu integrieren. Den Zugereisten bleibt dann gar nichts anderes übrig, als ihre eigene Kultur und ihre eigenen Wertevorstellungen zum Maßstab des Handelns zu machen. Damit ist aber ein Gemeinwesen in seiner Existenz bedroht.

Wenn gesagt wird, die Schüler in Deutschland müssen sich mehr mit den Kulturen der Völker befassen, dann ist das nur insoweit richtig, als sie erst einmal ihre eigene Herkunft, ihre eigene Kultur und ihren eigenen möglichen religiösen Hintergrund kennen müssen. Nur wer seinen eigenen Standort kennt, kann offen auf andere Menschen zugehen und sich weltoffen zeigen.

Wenn gesagt wird, die einheimische Gesellschaft müsse mit den Spannungen in der Gesellschaft leben, die durch einen überproportionalen Zuzug von Ausländern zwangsläufig entstehen, so ist das zurückzuweisen. Ein Volk hat auch das Recht für sich selbst zu entscheiden, in welchem Rahmen und unter welchen Bedingungen es leben will. Zurzeit hat man aber den Eindruck, dass eine kleine politische Minderheit, die sich die Meinungsführerschaft vorbehalten hat, darüber entscheidet, wie die Bürger in Deutschland leben sollen. Ein solches diktatorisches Verhalten kann auf Dauer nur in die Irre führen und dient keinesfalls dem Verständnis anderer Völker und Kulturen.

Die deutsche Gesellschaft benötigt einen neuen Gesellschaftsvertrag. Die Grundlage dafür ist das Wissen um die eigene Herkunft und die eigene Kultur. Aktuell ist es höchste Zeit, dass hier ein Umdenken erfolgt, damit nicht eines Tages das passiert, was zurzeit immer an die Wand gemalt wird. Rechtsradikale und linksradikale Diktaturen entstehen immer dann, wenn eine Gesellschaft auseinandergefallen ist und keinen eigenen Kompass mehr hat. Dann wird dieses Vakuum durch üble Bauernfänger gefüllt. Hier gilt es, massiv dagegen zu arbeiten.

Deutschland soll weiterhin ein gastliches Land sein, es soll offen sein für jeden, der hier leben will und sich mit diesem Volk als Staatsbürger verbinden will, dabei dann aber auch sich in diese Gesellschaft voll integriert. Deutschland soll aber auch weiterhin Heimat der einheimischen Bevölkerung bleiben. Das hat mit Fremdenfeindlichkeit absolut nichts zu tun.

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Aktuell ist die Diplomatie gefragt, keine juristischen Spitzfindigkeiten

In einem interessanten Essay „Der Haftbefehl, der Angriffskrieg und das Völkerrecht“ von Horst Meier, wurden im Zusammenhang mit dem sogenannten Haftbefehl des Internationalen Gerichtshof in Den Haag gegen den Staatspräsidenten Putin, die Hintergründe, die eine solche – aus Sicht vieler Bürger sehr zweifelhaften Maßnahme – überhaupt ermöglichte, erläutert und dargestellt. Die Grundfrage lautet, ob es überhaupt eine Rechtsgrundlage für einen solchen Haftbefehl gibt und inwieweit die Umsetzung möglich ist. Besonders pikant ist dabei die Tatsache, dass weder Russland noch die Ukraine den Gerichtshof anerkannt haben. Das wäre aber die rechtliche Grundlage gegen Russland vorzugehen.

Die Straftaten, die Wladimir Putin und seiner Beauftragten für Kinderrechte, Maria Lwowa-Belowa aktuell vorgeworfen werden, beziehen sich auf vermeintliche Kriegsverbrechen, für die Putin persönlich verantwortlich sein soll und wegen einer behaupteten Deportation zahlreicher ukrainischer Kinder. Angeblich sollen 20.000 Kinder von den Russen aus der Ukraine nach Russland deportiert worden sein. Genaue Zahlen gibt es offensichtlich nicht. Russland weist diesen Vorwurf zurück und stellt fest, dass hier Kinder aus dem Kriegsgebiet geschützt worden seien.

Der Westen rühmt sich mit diesem Vorgehen, einen Meilenstein in der Geschichte gesetzt zu haben. Allerdings bestehen auch erhebliche Zweifel, inwieweit der Internationale Gerichtshof überhaupt zuständig ist und welchen substanziellen Bestand die Anklage gegen Putin und Maria Lwowa-Belowa überhaupt haben. In dem Essay werden sehr detailliert die juristischen Grundlagen angesprochen, die nach Auffassung zumindest der westlichen Länder im vorliegenden Fall gegeben sein sollen.

Was jedoch immer wieder bei diesen Diskussionen außer Acht bleibt, ist die Tatsache, dass eine juristische Meinung eine Sache ist, die politischen Auswirkungen von juristischen Überlegungen aber wesentlich bedeutungsvoller sind, weil sie oft auch mit Reaktionen verbunden sind, die wiederum zu neuen Gewaltausbrüchen führen können. Man stelle sich einmal vor, was geschehen würde, wenn der Staatspräsident der Welt- und Atommacht Russland auf einer seiner Auslandsreisen tatsächlich verhaftet würde. Glauben Politiker wie Frau Baerbock wirklich, dass eine solche Maßnahme von Russland lediglich mit einer diplomatischen Note beantwortet werden würde? Könnte eine solche Maßnahme nicht auch von Russland als eine Kriegserklärung angesehen werden, die unverzügliche militärische Reaktionen zur Folge hätte und die dann sogar völkerrechtlich gedeckt wäre.

Aber es gibt noch einen anderen Aspekt, der bei allen Diskussionen, so auch bei diesem Essay schamhaft verschwiegen wird. Unterstellt, Putin wäre ein Kriegsverbrecher im Sinne des Völkerrechts, so wie es die westliche sogenannte Wertegemeinschaft interpretiert, dann stellt sich doch die Frage, ob Putin jetzt der erste Kriegsverbrecher in Gestalt eines aktiv tätigen Staatsmannes, der von seinem Volk für dieses Amt gewählt und autorisiert wurde, ist oder ob es nicht eine Reihe von anderen Staatsmännern, einschließlich amerikanischer Präsidenten wie Bush sen. und Bush jun. sowie der Friedensnobelpreisträger Obama gibt, denen man ebenfalls Kriegsverbrechen vorwerfen muss. Dabei sind einige dieser Verbrechen gar nicht mehr erst zu ermitteln, weil sie so offenkundig waren und auch noch sind, so dass hier viele Haftbefehle auszusprechen wären.

Aktuell zeigt sich wieder einmal, dass Recht immer derjenige hat, der im Besitz der Macht ist und selbst definiert, was er als Recht ansieht. In der Regel hat dann immer der politische Gegner Unrecht und dessen Taten sind Kriegsverbrechen, während die Taten der Machtinhaber als Operationen zur Herstellung der Demokratie und der Menschenrechte bezeichnet werden, bei denen die Zahl der Toten auch keine Rolle spielt.

Wenn sich der ukrainische Präsident von Vertretern des Internationalen Gerichtshof in Den Haag empfangen lässt und großspurig von der Verteidigung der Freiheit in der Welt spricht, dann können manchen Bürgern Zweifel kommen, ob hier nicht eine verkehrte Welt der Öffentlichkeit dargeboten wird. Auch Selenskyj sollte sich fragen, ob seine eigenen Maßnahmen immer völkerrechtlichen Maßstäben genügen oder ob auch ihm Kriegsverbrechen angelastet werden müssen. Auch der Zwang gegenüber den Bürgern, dass diese kämpfen müssen, ohne eine Chance des Überlebens haben, ist ein Verbrechen.

Eine der wichtigsten Fragestellungen wird in keiner Weise angesprochen. Wenn man den Regierungschef einer Weltmacht mit einem Haftbefehl belegt, ist erstens offen, mit wem überhaupt über eine mögliche Beendigung einer kriegerischen Auseinandersetzung verhandelt werden soll und zweitens, ob nicht dadurch Russland genötigt ist, weiter Krieg zu führen, bis alle wehrtüchtigen Personen tot sind und sich der Krieg somit dann auch erledigt. Man könnte den Eindruck haben, als wenn die USA glaubten, die russische Bevölkerung gegen ihren Staatschef so aufzubringen, dass dieser vom eigenen Volk gestürzt worden wäre und die USA einen Regierungswechsel – wie sie dies immer wieder mehr oder weniger erfolgreich versucht – in Russland hätte betreiben können. Wahrscheinlich sollte Selenskyj hier die Vorbereitungen für eine solche Aktion einleiten, wobei diese wohl als gescheitert angesehen werden kann.

Aktuell wäre es notwendig, dass alle Seiten abrüsten und erkennen, dass mit Waffen kein Frieden zu erreichen ist. Die Amerikaner sollten erkennen, dass sie wieder einmal den Stolz einer Nation und ihrer Bürger falsch eingeschätzt haben und sich nicht darauf verlassen können, dass ihr CIA die Sache schon auf die Reihe bringt. Die Konsequenz wäre, dass man die Kinderei, wie sie der Haftbefehl gegen Putin darstellt, beendet und sich die US-Regierung auf Augenhöhe mit Putin zusammensetzt, um eine endgültige Lösung des Konflikts zu bewirken. Wenn Frau Baerbock ihre Aufgabe als Außenministerin verstehen würde, hätte sie schon lange ein Konzept erarbeitet, unter welchen Umständen die Beendigung des gegenseitigen Mordens möglich sein könnte. Aber von dieser Frau ist außer einer schauspielerischen Aktion nichts zu erkennen. Man darf sicher sein, dass es genügend Fachleute und Experten im Außenministerium gibt, die aber unter der gegenwärtigen Ministerin wahrscheinlich zu schweigen haben. Hoffen wir auf einen politischen Wechsel in den USA und in Deutschland, dann wird mit großer Wahrscheinlichkeit wieder eine effektive Diplomatie einsetzen, die zu Ergebnissen kommt, die im Sinne und zum Wohl der Bürger sind und nicht einem Phantom von politischen Dilettanten nachjagen.

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Aktuell wurde das Finanzierungsverbot der AfD-Parteienstiftung verabschiedet

Den Bürgern in Deutschland wurde in der Bundestagssitzung am 10.11.2023 wieder einmal aktuell eindrucksvoll vorgeführt, wie die sich selbst nennenden demokratischen Parteien antidemokratische Praktiken virtuos beherrschen und auch einsetzen. Natürlich erfolgt alles nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, denn schließlich verfolgt man ja eine wertegeleitete Politik, die den Bürgern klare Richtlinien vorgibt, welche Werte sie beachten müssen, damit sie nicht Gefahr laufen, als rechtsradikal, antifeministisch, antiphobisch, antidemokratisch, antiweltoffen, antimenschenverachtend, als Leugner jeglicher Art und als Anhänger von Verschwörungstheorien angesehen zu werden. Denn wenn dies geschieht, dann müssen sich diese Anti-Menschen nicht wundern, wenn sie mit der vollen Härte des Gesetzes konfrontiert werden. Insofern war es auch nicht anders zu erwarten, dass die Kartellparteien untereinander ein Gesetz formulierten, dass die Sicherung ihrer eigenen Parteienstiftungen garantiert und gleichzeitig verhindert, dass eine demokratische Opposition, die immerhin erheblich mehr Wählerstimmen auf sich vereinigen kann, als es die SED-Nachfolgepartei, der Partei „Die Linke“ und die FDP erreicht haben, ebenfalls ihre eigene Stiftungen mit öffentlichen Mitteln finanziell fördern lassen kann.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige staatliche Finanzierung der bereits bestehenden Parteistiftungen aufgrund einer Klage der AfD als verfassungswidrig angesehen und den Gesetzgeber aufgefordert, die Parteistiftungsfinanzierung gesetzlich zu regeln.

Nun liegt diese Regelung vor und kann als ein Meisterstück einer antidemokratischen Praxis in die weitere Geschichte unseres Landes eingehen. Bereits jetzt ist erkennbar, dass dieses Gesetz nicht die elementarsten Regelungen einer Verfassungsmäßigkeit aufweist. Es beginnt bereits mit der genialen Idee über die Frage, wie lange eine Partei dem Bundestag angehört. Bisher ging man von der bisherigen Annahme aus, dass nach einer zweimaligen Wiederwahl in den Bundestag die Dauerhaftigkeit der Partei erreicht wurde. Um eine Lex-AfD zu begründen wich man  einfach von dieser Regelung ab und stellte fest, dass die Partei dreimal in den Bundestag gewählt werden müsse. Damit wurde bereits die erste Hürde für die AfD so hoch angelegt, dass sie aus formalen Gründen keinen Antrag auf Zuwendungen stellen kann. Aber wie ist das denn mit der FDP und demnächst mit der SED-Nachfolgepartei „Die Linke“? Kein Problem: Man macht ja seine Gesetze selbst. Dann schreibt man einfach in das Gesetz, dass Parteien, die bereits vor der Forderung, dreimal in den Bundestag gewählt wurden, Parteistiftungszuwendungen erhalten haben, diese auch in der Zukunft behalten. Dann hat die Partei „Die Linke“ auch kein Problem, wenn sie demnächst nicht mehr im Bundestag vertreten sein wird. Den vom Grundgesetz vorgeschriebene Gleichbehandlungsgrundsatz kann man getrost missachten. Schließlich hat man bereits vor dem Gesetzgebungsverfahren klar und deutlich gesagt, dass man verhindern wolle, dass die AfD staatliche Mittel erhält. Natürlich kann man sich zurecht bei diesem gesetzeswidrigen Vorgehen nicht sicher sein, dass das Verfassungsgericht in einigen Jahren – denn so lange scheint es notwendig zu sein, AfD-Anträge zu behandeln – feststellt, dass dieser Teil des Gesetzes verfassungswidrig ist. Rückwirkend wird es jedoch aufgrund der bisher vorliegenden Rechtspraxis dieses Gerichts kaum Wirkungen haben. Dann macht man ein neues Gesetz, das wieder verfassungswidrig ist und kann getrost die nächsten Jahre abwarten, bis eine neue Entscheidung getroffen wird. Das Rechtssystem wird beachtet, der Zeitfaktor hat offensichtlich mit dem Recht nichts zu tun. Das zweite von den Kartellparteien festgelegte Ausschlusskriterium ist eine festgelegte Gesinnungsüberprüfung. Natürlich bedient man sich auch hier scheinbar objektiven Kriterien, die jedoch so interpretierbar sind, dass sie wiederum einer juristischen Prüfung, so diese wirklich objektiv erfolgt, kaum standhalten dürfte. Die politische Stiftung soll in der Gesamtschau die Gewähr bieten, dass sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung sowie dem Gedanken der Völkerverständigung eintritt. Es sollte doch darauf hingewiesen werden, dass Parteien nur dann im Bundestag vertreten sein können, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen. Insofern wird keine Partei eine Stiftung unterhalten, die von diesen Grundsätzen abweicht. Wenn man dann aber im vorliegenden Gesetz feststellen kann, wer hier als der unparteiische Beurteiler auftreten soll, dann kann man schon regelrecht an dieser Demokratie verzweifeln. Ausgerechnet eine dem jeweiligen Innenminister nachgeordnete Behörde, die immer im Sinner der regierenden Parteien entscheidet, nämlich die Bundesverfassungsschutzbehörde soll hier den Maßstab für die Voraussetzungen einer Förderung zuständig sein. Besser kann man eine Demokratie gar nicht beseitigen, indem man selbst dafür sorgt, dass die Entscheidungen immer von der eigenen Regierungspartei getroffen werden.

Es ist somit auch keine Überraschung, dass das vorliegende Gesetz, das eigentlich den Namen „Finanzierungsverbot für die AfD und ihrer Stiftungen“ heißen müsste, gemeinsam von den Parteifunktionären der Kartellparteien in den Bundestag eingebracht und dann auch verabschiedet wurde. Mit Demokratie hat dies jedoch nichts zu tun.

Aktuell konnten sich Zuhörer und Beobachter der Bundestagsdebatte zudem von dem geradezu respektlosen und teilweise menschenverachtenden Ton gegenüber einer im Bundestag vertretenen Oppositionspartei überzeugen. So wie auch der Abgeordnete von Notz redete, fühlte man sich an Zeiten erinnert, die eigentlich nie wieder Wirklichkeit werden sollte. Aber auch der Spruch „nie wieder“ scheint bei manchen Politikern nur eine Floskel zu sein.

Die Wähler werden aufgrund dieses Verhaltens der sich selbst demokratischen Parteien ihre Stimmentscheidung sehr sorgfältig überlegen. Eine Sternstunde für die Demokratie war dieser Vorgang im Bundestag nicht, er wird deshalb auf das Wahlverhalten der Bürger entsprechenden Einfluss haben.

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Aktuell muss es heißen: Nie wieder soll Deutschland kriegstüchtig werden

Als Boris Pistorius kürzlich das erste Mal erklärte, dass Deutschland kriegstüchtig gemacht werden muss, hätte man noch von einer unbedachten sprachlichen Entgleisung ausgehen können. Bereits dieser Ausspruch, das erste Mal aktuell aus dem Mund eines deutschen Politikers in unserer heutigen Zeit, konnte viele Bürger regelrecht erschauern lassen, weil sie sie sich in eine Zeit zurücksetzt fühlten, die – wenn man den Politikern diesen Satz überhaupt glauben sollte – doch „nie wieder zurückkommen sollte“. Auch diese Floskel, denn nichts anderes ist es, wenn jemand meint, eine Sache käme nie wieder zurück, weil menschliches Verhalten unabhängig von dem Gerede der Politiker nach eigenen Gesetzen abläuft und diejenigen, die glauben etwas für alle Zeit eliminieren oder unumkehrbar zu machen, sind entweder Utopisten oder Personen, die sich mit ihren Möglichkeiten selbst überschätzen.

Umgekehrt zeigt der wohl doch nicht unbedarfte und sehr bewusst erfolgte Ausspruch des Bundesverteidigungsministers Pistorius, wie schnell ein „Nie wieder!“ beendet wird, wenn Politiker glauben, die richtige Stunde sei dafür gekommen.

Eigentlich geht es um zwei Sachverhalte, die einerseits völlig getrennt voneinander betrachtet werden müssen und andererseits aber doch in der Auswirkung in einem gewissen Zusammenhang stehen. Gemeint ist die grundsätzliche Fähigkeit einer Streitkraft und wie diese in die jeweilige Gesellschaft eingebunden ist und die Wahrscheinlichkeit, inwieweit sie aktiv eingesetzt werden muss, um Bedrohungen abzuwehren. Dabei dürfte es auch unterschiedlich zu bewerten sein, ob aktiv Kriege selbst begonnen werden oder ob man glaubt, sich an jedem Konflikt in dieser Welt selbst beteiligen zu müssen oder ob es nur um die Verteidigung des eigenen Landes geht.

Betrachten wir die aktuelle Situation der Bundeswehr in Deutschland, so ist zu konstatieren, dass ihre eigentliche Aufgabe die Landesverteidigung gewesen ist. Bei einer solchen Aufgabenstellung ist es auch sinnvoll eine Wehrpflicht zu haben, weil damit auch eine direkte Verbundenheit und Integration in die eigene Gesellschaft sichergestellt ist. Mit Recht konnte man deshalb die damaligen Soldaten als Bürger in Uniform ansehen. Es erfolgte bereits unter Merkel ein vom Grundgesetz nicht vorgesehener Paradigmenwechsel, indem aus der Armee der Landesverteidigung eine Eingriffsarmee in internationale Konflikte gemacht wurde. Dabei wurde der Landesverteidigung keine Bedeutung mehr zugewiesen. Die Einsätze der Bundeswehr im Ausland, die grundsätzlich im Grundgesetz nicht vorgesehen sind, erfolgten zudem in der Regel auf amerikanische Weisung. Was hatte Deutschland jemals in Afghanistan militärisch zu suchen? Mit den Kriegseinsätzen im Ausland und mit der Aussetzung der Wehrpflicht entwickelte sich die Bundeswehr zu einer Söldnerarmee, die im Auftrag der Amerikaner weltweit eingesetzt wird. Dass damit eine erhebliche Bedrohungslage auch für Deutschland geradezu produziert wurde und noch immer produziert wird, ist eine klare Erkenntnis, die auch ohne sogenannte Militärexperten, die in der letzten Zeit offensichtlich Konjunktur haben, einleuchtend ist. Wenn der Verteidigungsminister hier die Bundeswehr weiter als Söldnerarmee einsetzen will, dann ist es in der Tat richtig, dass sie kriegsfähig gemacht werden muss. Das ist aber weder die Intention des Grundgesetzes noch aktuell der Wille der Mehrheit der deutschen Bürger.

Wenn ein Staat glaubt, sich in jeden Konflikt der Welt einschalten zu müssen und weiter die USA darin unterstützt, dass diese ihren Machtbereich gegen Osten immer weiter ausdehnt, dann ist es in der Tat notwendig, die dafür erforderliche Armee so auszustatten, dass sie auch Angriffskriege führen kann. Denn wenn man einen Gegner ständig mit Machtbedrohungen konfrontiert, dann ist es fast eine Gesetzmäßigkeit, dass man damit einen Krieg regelrecht provoziert. Es ist geradezu verantwortungslos – und diese Verantwortungslosigkeit müssen sich alle Kartellparteien (CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke) zuschreiben lassen – weil sie trotz der expansiven Aufgabenstellung der Bundeswehr, diese personell und technisch teilweise regelrecht verrotten ließen.

Die andere Seite, die notwendig werden würde, wenn man eine Armee glaubt kriegstüchtig machen zu müssen, ist die politische Zielsetzung und die damit verbundene Diplomatie. Wenn man glaubt, sich als Schulmeister der Welt gerieren zu müssen und von allen Völkern verlangt, dass sie sich einem sogenannten wertegeleiteten westlichen Woken-System unterzuordnen hat, dann muss auch damit gerechnet werden, dass sich die Freunde und Sympathisanten Deutschlands abwenden und in ein anderes politisches Lager wechseln, dass ggf. auch eine Bedrohung für Deutschland darstellen könnte.

Eine unverantwortliche Politik, die andere Länder nur bevormunden will und die mangelnde Ausstattung der eigenen Streitkräfte sind in dieser Verbindung eine gefährliche Mischung, die zu einer echten Bedrohung des eigenen Landes führen können. Aber genau das hat sowohl die Vorgängerregierung unter Merkel/Scholz, als auch die derzeitige sogenannte „Fortschritts-Regierung“ unter Scholz/Habeck getan.

Wenn der Verteidigungsminister seinem Namen gerecht werden wollte, dann sollte er sich um die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr kümmern. Dann sollte er für eine angemessene personelle und materielle Ausstattung der Streitkräfte bemüht sein und wieder die Wehrpflicht wiederbeleben. Dann sollte er aber auch dafür sorgen, dass sich die Außenministerin um ihre eigentlichen Aufgaben kümmert, nämlich diplomatische Wege aufzutun, die dafür sorgen, dass es nicht mehr, sondern weniger Konflikte auf der Welt gibt. Aber dann müsste der Verteidigungsminister auch dafür sorgen, dass Deutschland sich nicht von den USA in Kriege hineindrängen lässt, mit denen Deutschland überhaupt nichts zu tun hat.

Bei einer solchen Politik könnte der Verteidigungsminister den Bürgern sagen, er sorge dafür, dass wir friedensfähig werden, uns ausreichend um die eigene Verteidigung kümmern und wieder zu unseren direkten Nachbarn ein vernünftiges Verhältnis aufbaut. Dabei sollten wir uns nicht von den USA leiten lassen, sondern von der Notwendigkeit, dass Völker, die einerseits eine gemeinsame Geschichte haben und andererseits durch ihre Nachbarschaft auf eine gute Beziehung angewiesen sind, mehr gemeinsame Berührungspunkte haben, als mit einem Volk, das zwar auf der ganzen Welt Kriege durchführen kann, diese aber nie auf dem eigenen Territorium, sondern immer auf dem Territorium anderer Staaten einschließlich der eigenen (angeblichen) Freunde führt.