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Amnesty: Guantánamo soll geschlossen werden

Wahrscheinlich ist den meisten Bürgern nicht mehr bewußt, was die USA-Regierung mit der Einrichtung des Konzentrationslagers – anders kann man diese Einrichtung nicht bezeichnen – Guantánamo angerichtet hat. Entgegen allen Grundsätzen des Völkerrechts wurden von den Amerikanern fast 800 Menschen unter menschenunwürdigen und menschenverachtenden Verhältnissen inhaftiert. Noch immer Menschen in dieser Einrichtung inhaftiert. Es ist ein besonderer Skandal, daß hier eine Regierung, die immer von sich behauptet, für die freiheitlichen Grundrechte der Menschen einzutreten, die behauptet, westliche Werte allen anderen Staaten vermitteln zu müssen, wobei dies auch gewaltsam erfolgt, wenn diese zu beglückenden Staaten sich weigern, die Werter der Amerikaner übernehmen zu wollen, sich selbst an keine Konventionen hält und sich nicht scheut, menschenverachtend andere zu behandeln.
20 Jahre nach diesem völkerrechtlichen Skandal fordert Amnesty, daß dieses Lager endlich aufgelöst werden muß. Amnesty stellt zurecht fest, daß “dieses Lager ein Synonym für Willkür, Ungerechtigkeit und Folter darstellt”.
Das Lager war nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 unter dem republikanischen Präsidenten George W. Bush errichtet worden, um mutmaßliche islamistische Terroristen ohne Prozeß festzuhalten. Auch der Friedensnobelpreisträger Barack Obama hatte entweder nicht die Kraft oder den Willen, diesen Schandfleck amerikanischer Menschenmißachtung zu beseitigen.

 

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Zu welchem Zweck lässt die Bundeswehr hochdetaillierte Karten der Russischen Föderation erstellen?

RT-DE/6 Jan. 2022 18:15 Uhr

Kennt das Bundesministerium der Verteidigung seine eigenen Ausschreibungen nicht? Diesen Eindruck erweckte die Sprecherin des Verteidigungsministeriums, als RT DE sie nach dem Zweck der in Auftrag gegebenen Vektordaten in hoher Auflösung über das Gebiet der russischen Föderation befragte.

Im September vergangenen Jahres hatte die Bundeswehr einen Auftrag zur Erstellung vektorbasierten Kartenmaterials über das Gebiet der Russischen Föderation vergeben. Die Welt und RT DE hatten darüber Anfang Oktober berichtet.

Da solch detailliertes Kartenmaterial über die Russische Föderation zur Erfüllung eines Verteidigungsauftrags nicht benötigt wird, fragte RT DE Redakteur Florian Warweg bei der Sprecherin des Bundesministeriums der Verteidigung, Christina Routsi, nach, zu welchem Zweck diese Karten dienen sollen. Diese antwortete:

“Ich finde das ganz spannend, weil mir sagt das gar nichts, wenn Sie so freundlich wären, mit einer Quellenangabe, dann kann ich gerne prüfen, ob wir dazu etwas zu sagen haben.”

Auf den Vorschlag der Moderatorin, das in einem direkten Gespräch zu klären, ging sie nicht ein. “Für mich gibt es da bilateral gar nichts zu klären.”

Offenkundig ist das Bundesministerium der Verteidigung auf Unterstützung durch die Presse angewiesen, um eine seiner eigenen Ausschreibungen zu finden:

“Ich antworte gerne auf alles, was Sie wissen möchten, aber wenn mir die Grunddokumente nicht vorgelegt werden und wir vom Hörensagen sprechen, dann kann ich Ihnen nicht helfen, tut mir leid.”

Die erforderliche Hilfe wurde inzwischen geleistet. Spannend wird nun, ob das Ministerium dazu etwas zu sagen hat in der versprochenen Nachreichung.

Am 7. Januar erreichte RT DE die angekündigte Nachreichung des Bundesverteidigungsministeriums:

“Die von Ihnen angesprochene Beschaffung wurde auf der Grundlage der vergaberechtlichen Vorgaben durchgeführt und auf www.evergabe-online.de öffentlich bekannt gemacht. Der Verwendungszweck ist dienstliche Verschlusssache. Generell kann ich Ihnen mitteilen, dass wir Vektordaten zu nahezu allen Ländern erstellen. Das ist international gängige Praxis – also auch bei anderen Ländern und somit keine Ausnahme.”

Kompletter Protokollauszug der Bundespresskonferenz zu diesem Themenfeld: 

Frage Warweg:

“An das Verteidigungsministerium: Die Bundeswehr hat noch letztes Jahr die Erstellung von Vektordaten in hoher Auflösung für das Gebiet der Russischen Föderation in Auftrag gegeben. Mit Vektordaten kann man detailliertes Kartenmaterial oder auch Geoinformationssysteme erstellen, was unter anderem auch Befahrbarkeit des Terrains etc. umfasst. Da würde mich interessieren: Aus welchem Grund gibt die Bundeswehr die Herstellung dieser Vektordaten in Auftrag, vor allem eingedenk der Tatsache, dass sie ja eigentlich als Verteidigungsarmee konzipiert wurde? Aus welchem Grund braucht man diese Vektordaten der Russischen Föderation?”

Sprecherin des Verteidigungsministeriums Routsi:

“Herr Warweg, ich muss jetzt einfach einmal eine Rückfrage stellen: Auf was beziehen Sie sich, auf welchen Auftrag? Das, was Sie ansprechen, ist mir nicht bekannt; da bräuchte ich ein paar Informationen, um Ihnen zu antworten.”

Zusatz Warweg:

“Die Bundeswehr hatte im Herbst einen Auftrag zur Erstellung von hochauflösenden Vektordaten über das Gebiet der Russischen Föderation gegeben. Das wurde medial auch aufgegriffen; unter anderem die “WELT” hatte darüber berichtet. Ich denke, die Bundeswehr sollte darüber informiert sein – diese Auftragsvergabe ist auch öffentlich einsehbar. Mich interessiert einfach nur, aus welcher Motivation heraus eine Verteidigungsarmee detaillierte Vektordaten der Russischen Föderation haben möchte.

Routsi:

“Ich finde das ganz spannend, denn mir sagt das gar nichts. Wenn Sie so freundlich wären, mir das gerne auch im Nachklapp mit einer Quellenangabe zur Verfügung zu stellen, dann kann ich sehr gerne prüfen, ob wir dazu etwas zu sagen haben. – Danke.”

Zusatzfrage Warweg:

“Dazu noch eine Verständnisfrage: Man kann nicht alles wissen, aber eine öffentliche Auftragsvergabe, die auch öffentlich einsehbar ist und über die auch schon Medien – ich habe es bereits gesagt: unter anderem die “WELT” – berichtet haben…”

Intervention der BPK-Moderatorin Buschow:

“Herr Warweg, Sie wollten eine Nachfrage stellen. Gerade wiederholen Sie einfach Ihre Frage von vorhin. Vielleicht können Sie einfach kurz die Nachfrage stellen; denn ich habe noch eine ganze Reihe anderer Themen und wir nähern uns der Stunde. Ich will einfach ein bisschen auf die Tube drücken, damit die anderen Kollegen auch zu ihrem Recht kommen.”

Zusatz Warweg:

“Dann verbleiben wir im Bilateralen, alles gut.”

Routsi:

“Ich bleibe auch noch einmal dabei: Für mich gibt es da bilateral gar nichts zu klären. Wenn Sie eine Frage an das Ministerium haben, dann können Sie das gern auch an den Verteiler richten. Ich antworte gerne auf alles, was Sie wissen möchten, aber wenn mir die Grunddokumente nicht vorgelegt werden und wir von Hörensagen sprechen, dann kann ich Ihnen nicht helfen, tut mir leid.”

Zusatz Warweg:

“Von Hörensagen sprechen wir nicht, aber mit “bilateral” meinte ich auch, dass ich Ihnen die Quellen dann gerne zur Verfügung stelle.”

Routsi:

“Dann verbleiben wir so.”

Unsere Frage dazu:

Ist das die Friedenspolitik der Bundesregierung?

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Haltung zeigen – die populistischen Moralisten

In einem langen Artikel mit der Überschrift “Mehr als 7.000 unterstützen Aktion gegen “Querdenker” berichtet die Sächsische Zeitung in ihrer Ausgabe vom 8.Januar 2022 über eine breite Protestwelle gegen Aktionen der Querdenker. Euphorisch bringt die SZ zum Ausdruck: “Es erscheint, als habe Dresden nur darauf gewartet, daß jemand die solch eine Initiative ergreift”.

Der Aufruf, den Annalena Schmidt, zuständig bei der Diakonie Sachsen unter anderem für das Projekt “Demokratie gewinnt” und der CDU-Stadtbezirksrat Lutz Hoffmann verfaßt haben, beginnt mit dem flammenden Aufruf “mit Abstand und Anstand optimistisch ins neue Jahr” und will damit mehr als deutlich zu verstehen geben, wo die guten und anständigen Menschen zu verorten sind. Natürlich richtet sich die Aktion, denen angeblich 7.000 Bürger gefolgt sein sollen, gegen “Gewalt, Rassismus und Antisemitismus und Verschwörungs-Ideologen”. Damit wird gleich so nebenbei der Frame gesetzt, daß dies natürlich die Eigenschaften der unanständigen Menschen sind, die sich erdreisten, von dem Grundrecht zur Demonstration Gebrauch zu machen. Natürlich wird eine solche Aktion, die von „Haltung-Zeigen“ nur so überläuft, von der Stadtspitze in Dresden voll unterstützt. Und so ist es auch nicht überraschend, daß die Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen (sogenannte Grüne) erklärt: “Jede Form von Demokratiefeindlichkeit, der Ausgrenzung und des Rassismus schaden unserem Miteinander in der Stadt nach außen. Deshalb sollten sie von uns gemeinsam entschieden abgelehnt werden”. Natürlich wird dann auch ein Fachmann in den Ring geschickt, der erklärt, daß “die Leugnung der pandemischen Realität und der notwendigen Konsequenzen für die Gesundheit unserer Mitbürger ist für mich unerträglich”. Da es sich bei diesem Fachmann um einen Arzt handelt, darf man annehmen, daß er in der Lage sein müßte, etwas differenzierter zu denken und unterscheiden sollte, zwischen einem grundsätzlichen Negieren einer Pandemie und kritischen Gedanken, wie eine solche Pandemie zu bekämpfen ist. Er wird mit großer Wahrscheinlichkeit sogar wissen, daß die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung und der Landesregierungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie so widersprüchlich waren, daß eine Kritik gegen diese Beschlüsse durchaus eine Berechtigung hatten.

Die aufrechten und anständigen Haltungs-Patrioten merken gar nicht, wie sie selbst dazu beitragen, Haß und Unfrieden in die Gesellschaft zu bringen. Sie merken offensichtlich gar nicht, wie sie sich zu nützlichen Idioten machen, um diejenigen zu unterstützen, die die Freiheit der Bürger einschränken und das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Demonstrationen abschaffen wollen.

Es ist legitim unterschiedliche Auffassungen zu vertreten, es ist aber illegitim andere Bürger, die andere Meinungen vertreten, zu diskriminieren und ihnen zu unterstellen, daß sie diejenigen seien, die eine Gefahr für die Demokratie seien. Was haben eigentlich Demonstrationen im Zusammenhang mit Vorbehalten gegen eine Zwangsimpfung mit Antisemitismus und Gewalt zu tun? Was bedeutet es, wenn eine Mitarbeiterin der Diakonie, meint, sie würde “Haltung” beweisen? Was für eine Haltung meint diese Dame eigentlich? Meint sie eine Haltung, der Obrigkeit nach dem Mund zu reden, alles kritiklos zu übernehmen und Andersdenkende als Verschwörer und Antidemokraten beschimpfen zu müssen? Will diese Dame und ihre “Haltungs-Unterstützer” das Demonstrationsrecht in Deutschland abschaffen? Soll zum Ausdruck gebracht werden, daß nur die Bürger gute Bürger seien, die ständig wie eine Monstranz die Begriffe Antisemitismus, Antifaschismus und Antirassismus vor sich hertragen? Bisher sind wir davon ausgegangen, daß die Propagandaphrasen der ehemaligen DDR der Vergangenheit angehören. Aber wie man sieht, scheinen diese Praktiken wieder muntere Urstände zu feiern. Es fehlt nur noch der Hinweis: “Zur Ehre und Ruhm des 10. Parteitages der SED, pardon der Linken” müßte es ja heute heißen.

Es wäre sehr gut, wenn die aufrechten Demokraten, die meinen, ständig Haltung zeigen zu müssen, einmal darüber nachdenken, ob nicht diejenigen viel mehr Haltung zeigen, die von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch machen und auf die Widersprüchlichkeiten der Bundesregierung und der Landesregierungen im Zusammenhang mit der Pandemie-Bekämpfung aufmerksam machen. Die darauf hinweisen, daß noch immer keine Filteranlagen für die Schulen zur Verfügung gestellt wurden. Die darauf hinweisen, daß es merkwürdig ist, wenn eine Corona-Mutation zwar höher ansteckend ist, in ihrer Wirkung aber mit den ersten Corona-Viren nicht zu vergleichen ist. Die darauf hinweisen, daß es sinnvoll wäre, die Krankenhäuser besser auszustatten und nicht ständig Betten zu reduzieren, weil man meint, Kranhäuser seien Geld-Generierungs-Anlagen.

Es fehlen Bürger, die Haltung zeigen, Haltung den Politikern endlich klarzumachen, daß sie aufhören müssen, mit ihren Angst-Szenarien die Bürger willfährig zu machen, so daß sie jeden Unfug der Politiker auch noch dankbar bejubeln sollen.

Bei einer solchen Demonstration sollten nicht nur 7.000, sondern 70.000 teilnehmen!

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Querverbrecher ist der neue Kampfbegriff der politischen Mehrheitsmeinungsmacher

Ein Blick in die heutige Tageszeitung ließ einen regelrecht einen Schreck einjagen. Ein neues Kampfwort: Querverbrecher. Wir kennen es bereits aus der Regierung Merkel. Mit einer aus den USA kommenden Methode werden Wörter zu Kampfbegriffen umgewandelt, die bei den Bürgern bestimmte Assoziationen auslösen sollen. Es handelt sich um eine perfide psychologische Manipulation, zur Durchsetzung politischer Ziele. Dies soll möglichst so erfolgen, daß die Bürger überhaupt nicht merken, was ihnen gegen ihren eigenen Willen aufgedrängt werden soll. Eines der bisher gebräuchlichste und wahrscheinlich bekannteste Begriff ist „Holocaust-Leugner“. An diesem Begriff zeigt sich die besondere Perfidie dieser Methode. Eine der niederträchtigsten Mordaktion, die von den Nationalsozialisten in Deutschland gegenüber den jüdischen Bürgern praktiziert wurde, wird mißbraucht, um heute politisch mißliebige Personen zu diskreditieren, indem man den Frame “Holocaust-Leugner” einsetzt. Nun trifft es zu, daß es Personen gibt, die die Verbrechen der Nazis leugnen. Dabei sollte aber unterschieden werden zwischen denjenigen, die im vollen Bewußtsein eine Lüge verbreiten und denjenigen, die man auch als psychisch gestörte Persönlichkeiten bezeichnen sollte und damit als Kranke ansehen muß, die man höchstens bedauern kann. Der Begriff „Holocaust-Leugner” wurde aber durchaus von Strategen, die genau wissen, was sie tun, geschickt in andere Zusammenhänge gebracht, um die Verwerflichkeit eines Tuns aufzeigen. In Verbindung mit “Leugner”, das bereits eine gedankliche Verbindung zum “Holocaust” auslösen soll, braucht man nur noch die Begriffe anzuhängen, die man aus dem gesellschaftlichen Bewußtsein entfernen will oder die zumindest diskreditiert werden sollen. Mit den Begriffen sind dann konkret Personen gemeint, ohne dies laut sagen zu müssen. So wird von Klima-Leugnern gesprochen, wenn man Bürger treffen will, die sich kritisch zu den Maßnahmen der Regierung äußern. Dabei wird gar nicht bezweifelt, daß es einen Klimawandel gibt, das hat man früher sogar bereits in der Grundschule gelernt. Vielmehr geht es diesen kritischen Bürgern um absolut wissenschaftlich als Unfug erwiesenen Sachverhalte, nämlich wenn den Bürgern eingeredet werden soll, daß die Politiker in der Lage sind, auf das Weltklima Einfluß nehmen zu können, obwohl sie eigentlich Vorsorge dafür treffen müßten, daß die Bürger mit den Klimaveränderungen zurechtkommen können. Das setzt dann aber voraus, daß man sich mit sehr konkreten Dingen, wie Katastrophenschutz, Hochwasserschutz etc. auseinandersetzen müßte. Man könnte dann dieses Thema nicht mißbrauchen, um mit gezielt inszenierten Angst-Szenarien die Bürger willfährig zu machen, damit sie in ihrem Verhalten die Ideologien bestimmter politischer Agitatoren übernehmen.

Es gibt auch vermeintlich harmlose Frames. So klingt es doch fast niedlich, wenn ein schlechtes Gesetz dadurch in einem anderen Licht erscheinen soll, wenn man es mit einem Adjektiv versieht. Das “Gute Kindergarten-Gesetz” ist ein solches Beispiel. Aber auch die vielen “Beschleunigungsgesetze”, z. B. das Planungsbeschleunigungsgesetz, sollen nur einen Mißstand verdecken und den Bürgern suggerieren, wie unermüdlich die Politiker um das Wohl ihrer Mitbürger besorgt sind.
Mit dem zunehmenden Mißmut der Bürger gegen die immer offensichtlicher werdenden Eingriffe der Politiker in die Freiheitsrechte der Bürger, bildeten sich Protestgruppen, die sich durch Demonstrationen in der Öffentlichkeit bemerkbar machten. Eine dieser Gruppen ist die Pegida-Gruppe in Dresden. In der Regel versuchen die politischen Hauptmeinungsträger solche Gruppierungen durch Nichterwähnen wieder im Keim zu ersticken. Wenn dies nicht gelingt – und dies ist immer mehr zu beobachten – dann muß man solche Gruppen möglichst diskreditieren, damit sich die vermeintlich “guten” Menschen von solchen Gruppen abwenden oder man muß sie in eine fast kriminelle Ecke stellen. Die Gruppe der Querdenker, die bewußt diesen Namen wählten, um damit zum Ausdruck bringen wollten, daß sie eben nicht nur stromlinienförmig das
nachdenken wollten, was ihnen die angebliche Hauptmeinung einreden wollte, brachte man mit der schlimmen Gruppe der Leugner und der Rechtsradikalen in einer gedanklichen Verbindung genannt werden. Inzwischen hat man es erreicht, daß der Begriff Querdenker bereits mit Querulanten, Rechtsradikaler und Corona-Leugner in einen Topf geworfen wird. Die Steigerung aller negativen Frames hat aber die Sächsische Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe veröffentlicht. Unter der Überschrift “Die Querverbrecher”.

In einem ganzseitigen Beitrag berichtet die Zeitung über die Scene der Querdenker, die offensichtlich mit Querverbrechern gleichgesetzt werden sollen. In diesem Artikel – übrigens der gleiche Artikel erschien auch im Tagesspiegel – wird in einem wirren Durcheinander der Eindruck erweckt, als wenn es sich bei den Demonstranten nur um Verrückte, Rechtsradikale und Personen, die man in keiner Weise ernst nehmen kann, handelt. Wer nach einer Begründung suchte, warum die Überschrift “Die Querdenker” betitelt wurde, suchte vergeblich. Durch ein großes Foto, das in den Artikel integriert wurde, sieht man zwei Polizeibeamte, die einen jüngeren Mann abführen. Es wird auch durch dieses Bild eine Assoziation ausgelöst, als wenn es sich bei dem Abgeführten um einen Querdenker handelt.

Es ist mehr als verwerflich, wenn die Meinungsmacher jetzt immer mehr eine sprachliche Aufrüstung betreiben. Vielleicht sind sich diese Meinungsmacher, die nur durch die Mitwirkung von Journalisten wirken können, gar nicht im Klaren, wie sie regelrecht in der Gesellschaft zündeln. Bei der gegenwärtigen Spaltung der Gesellschaft, die durch die Meinungsmacher selbst erreicht wurde, sollte man nicht weiter Öl ins Feuer gießen, da dies zu einer Explosion führen kann. Dies wird mit Sicherheit kein vernünftiger Mensch wollen, so daß man jedem nur empfehlen kann, etwas sorgfältiger mit seinen Worten umzugehen. Auch Worte können wie eine Waffe wirken!

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Hamburger Finanzbehörde verließ sich auf Aufsatz eines vom Cum-Ex-Steuerberater beschäftigten Autors

Laut aktuellen Medienberichten hat sich die Hamburger Steuerverwaltung beim Verzicht auf Steuerrückzahlungen von der Warburg-Privatbank von rund 47 Millionen Euro auf die „Expertise“ des Fachautors Hartmut Klein verlassen. Hartmut Klein wiederum soll nach den Recherchen für den in der Schweiz in Haft sitzenden Steueranwalt und Cum-Ex-Berater Hanno Berger gearbeitet haben. Dazu AfD-Bundesvorstandsmitglied Dr. Alexander Wolf, zugleich Mitglied der AfD-Fraktion im Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft:

„Die Hamburger Finanzbehörde hatte sich dagegen entschieden, 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften von der Warburg-Privatbank zurückzufordern. Jetzt wird bekannt, dass sich die Finanzbeamten wohl maßgeblich auf einen Aufsatz des Fachautors Hartmut Klein verließen – ausgerechnet des Fachautors also, der seit Jahren für den in der Schweiz von deutschen Fahndungsbehörden gesuchten Steuer- und Cum-Ex-Beraters Hanno Berger arbeitete. Die neue Episode im Hamburger Cum-Ex-Steuerbetrugsskandal lässt erahnen, wie eng Hamburger Finanzbehörde, Warburg-Privatbank, Cum-Ex-Berater Berger und wohl auch der ehemalige Erste Bürgermeister und heutige Bundeskanzler Scholz verstrickt sein müssen – ein roter Sumpf, den es aufzuklären gilt.“

Wie hätte man wohl reagiert, wenn es sich nicht um die SPD, sondern um die AfD gehandelt hätte? Die Angelegenheit um die Warburg-Bank ist nicht nur ärgerlich, sie kann auch wütend machen. Da gibt es den ehrenwerten Olaf Scholz, der sich an nichts erinnern kann und da kommen immer mehr Fakten an die Öffentlichkeit, die mehr als deutlich erkennen lassen, wie groß der Sumpf um den gesamten Skandal ist. Es wird Zeit, daß die Öffentlichkeit umfassend über die Hintergründe dieses Skandals informiert wird. Es wird Zeit, daß untersucht wird, welche Rolle der jetzige Bundeskanzler und damalige Bürgermeister Olaf Scholz bei diesem Skandal mit beteiligt ist.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann man nur mit großem Unverständnis die ganze Angelegenheit betrachten. Wer jetzt noch Vertrauen zum Handeln des Olaf Scholz hat, muß entweder sehr fatalistisch veranlagt sein oder der Realität nicht ins Auge sehen zu wollen.

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Strukturoptimierung öffentlicher Rundfunk

Die Rundfunkkommission der Länder legte einen Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor. Es besteht die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung. Leider ist der letzte Termin für die Abgabe einer Stellungnahme der 14.1.2022.

Wir haben zu § 26 dieses Entwurfs eine Stellungnahme abgegeben, die wir auf unser Internetseite veröffentlichen. Wir würden es begrüßen, wenn viele Stellungnahmen von interessierten Bürgern an die Rundfunkkommission geschickt werden.

Nähere Informationen können Sie unter dem nachfolgenden Link entnehmen:

Diskussionsentwurf

zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Stand: November 2021

RUNDFUNKKOMMISSION DER LÄNDER

www.rundfunkkommission.rlp.de

 Synopse zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – Diskussionsentwurf Phase 1

Hinweise zum Umgang mit der Synopse:

  • Es handelt sich um einen Diskussionsentwurf zur ersten Phase der Reform von Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, in der es noch nicht um Fragen der Finanzierung geht. Abstimmungsbedarf besteht insbesondere noch zu den in eckige Klammern gesetzten Regelungen.
  • Die vorgesehenen Änderungen sind in der rechten Spalte (Überschrift „Vorgesehene Änderungen“) rot gekennzeichnet und unterstrichen.
  • In nicht aufgeführten Paragraphen und Absätzen sind derzeit keine Änderungen vorgesehen (redaktionelle Folgeänderungen ausgenommen).
  • Gelegenheit für Stellungnahmen, Anmerkungen und Feedback besteht vom November 2021 bis zum 14. Januar 2022 auf www.rundfunkkommission.rlp.de

 

Medienstaatsvertrag – Aktuell gültige Fassung Vorgesehene Änderungen
III. Abschnitt

Besondere Bestimmungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

III. Abschnitt

Besondere Bestimmungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

§ 26

Auftrag

§ 26

Auftrag

(1) 1Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. 2Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. 3Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. 4Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. 5Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. 6Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen. (1) 1Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. 2Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. 3Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration, und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie den gesamtgesellschaftlichen Diskurs in Bund und Ländern fördern. 4Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben die Aufgabe, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten. 5Bei der Angebotsgestaltung sollen sie dabei die Möglichkeiten nutzen, die ihnen aus der Beitragsfinanzierung erwachsen, und tragen dabei durch eigene Impulse und Perspektiven zur medialen Angebotsvielfalt bei. 6Allen Bevölkerungsgruppen soll die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht werden. 7Dabei erfolgt eine angemessene Berücksichtigung aller Altersgruppen, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, der Belange von Menschen mit Behinderungen und der Anliegen von Familien. 8Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben [im Schwerpunkt] der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. 9Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entspricht, ist Teil des Auftrags. [10Das öffentlich-rechtliche Angebotsprofil soll in den eigenen Rundfunkprogrammen und Telemedienangeboten in besonderem Maße dort wahrnehmbar sein, wo die Nutzung dieser Angebote üblicherweise besonders hoch ist.]

 

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen. (2) 1Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind bei der Erfüllung ihres Auftrags der verfassungsmäßigen Ordnung und hohen journalistischen Standards, insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung wie auch zum Schutz von Persönlichkeitsrechten verpflichtet. 2Ferner sollen sie die einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechenden Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen.

 

§ 28

Fernsehprogramme

§ 28

Fernsehprogramme

(1) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten veranstalten gemeinsam folgende Fernsehprogramme:

 

 

1.   das Vollprogramm „Erstes Deutsches Fernsehen (Das Erste)“,

 

2.   zwei Programme als Zusatzangebote nach Maßgabe der als Anlage beigefügten Konzepte, und zwar die Programme

 

a)  „tagesschau24“ und

b)  „EinsFestival“.

 

(1) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten veranstalten gemeinsam das Vollprogramm „Erstes Deutsches Fernsehen (Das Erste)“. folgende Fernsehprogramme:

 

1.    das Vollprogramm „Erstes Deutsches Fernsehen (Das Erste)“,

 

2.    zwei Programme als Zusatzangebote nach Maßgabe der als Anlage beigefügten Konzepte, und zwar die Programme

 

a)  „tagesschau24“ und

b)  „EinsFestival“.

 

(2) Folgende Fernsehprogramme von einzelnen oder mehreren in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten werden nach Maßgabe ihres jeweiligen Landesrechts veranstaltet:

 

1.      die Dritten Fernsehprogramme einschließlich regionaler Auseinanderschaltungen, und zwar jeweils

 

a)  des Bayerischen Rundfunks (BR),

b)  des Hessischen Rundfunks (HR),

c)   des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR),

d)  des Norddeutschen Rundfunks (NDR),

e)  von Radio Bremen (RB),

f)   vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB),

g)  des Südwestrundfunks (SWR),

h)  des Saarländischen Rundfunks (SR) und

i)    des Westdeutschen Rundfunks (WDR),

 

2.      das Spartenprogramm „ARD-alpha“ mit dem Schwerpunkt Bildung vom BR.

 

(2) Die Dritten Fernsehprogramme einschließlich regionaler Auseinanderschaltungen werden von einzelnen oder mehreren in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten nach Maßgabe ihres jeweiligen Landesrechts veranstaltet, und zwar jeweils durch

 

 

 

1.      des den Bayerischen Rundfunks (BR),

2.      des den Hessischen Rundfunks (HR),

3.      des den Mitteldeutschen Rundfunks (MDR),

4.      des den Norddeutschen Rundfunks (NDR),

5.      von Radio Bremen (RB),

6.      vom den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB),

7.      des den Südwestrundfunks (SWR),

8.      des den Saarländischen Rundfunks (SR) und

9.      des den Westdeutschen Rundfunks (WDR).

 

2.   das Spartenprogramm „ARD-alpha“ mit dem Schwerpunkt Bildung vom BR.

 

(3) Das ZDF veranstaltet folgende Fernsehprogramme:

 

 

 

1.      das Vollprogramm „Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)“,

 

2.      zwei Programme als Zusatzangebote nach Maßgabe der als Anlage beigefügten Konzepte, und zwar die Programme

 

a)  „ZDFinfo“ und

b)  „ZDFneo“.

 

(3) Das ZDF veranstaltet das Vollprogramm „Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)“. folgende Fernsehprogramme:

 

1.       das Vollprogramm „Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)“,

 

2.       zwei Programme als Zusatzangebote nach Maßgabe der als Anlage beigefügten Konzepte, und zwar die Programme

 

a)  „ZDFinfo“ und

b)  „ZDFneo“.

 

(4) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF veranstalten gemeinsam folgende Fernsehprogramme:

 

1.      das Vollprogramm „3sat“ mit kulturellem Schwerpunkt unter Beteiligung öffentlich-rechtlicher europäischer Veranstalter,

 

2.      das Vollprogramm „arte – Der Europäische Kulturkanal“ unter Beteiligung öffentlich-rechtlicher europäischer Veranstalter,

 

3.      das Spartenprogramm „PHOENIX – Der Ereignis- und Dokumentationskanal“ und

 

4.      das Spartenprogramm „KI.KA – Der Kinderkanal“.

 

(4) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF veranstalten gemeinsam folgende Fernsehprogramme:

 

1.      das Vollprogramm „3sat“ mit kulturellem Schwerpunkt unter Beteiligung öffentlich-rechtlicher europäischer Veranstalter und

 

2.      das Vollprogramm „arte – Der Europäische Kulturkanal“ unter Beteiligung öffentlich-rechtlicher europäischer Veranstalter.

 

3.      das Spartenprogramm „PHOENIX – Der Ereignis- und Dokumentationskanal“ und

 

4.      das Spartenprogramm „KI.KA – Der Kinderkanal“.

 

(5) Die analoge Verbreitung eines bislang ausschließlich digital verbreiteten Programms ist unzulässig.

 

(5) 1Die nach dem Medienstaatsvertrag – MStV – vom 14. – 28. April 2020 gemäß dessen § 28 Abs. 1 Nr. 2 (tagesschau24; EinsFestival), Abs. 2 Nr. 2 (ARD-alpha), Abs. 3 Nr. 2 (ZDFinfo; ZDFneo) und Abs. 4 Nr. 3 (PHOENIX) und Nr. 4 (KI.KA) veranstalteten Fernsehprogramme sind weiterhin beauftragt, solange und soweit das Angebot nicht nach § 32a überführt, eingestellt oder ausgetauscht oder – soweit erforderlich – ein Verfahren nach § 32 durchgeführt worden ist. 2Die Gesamtzahl der Fernsehprogramme darf die Zahl der zum [Inkrafttreten des Staatsvertrags] verbreiteten Fernsehprogramme nicht übersteigen.

 

§ 30

Telemedienangebote

§ 30

Telemedienangebote

(1) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio bieten Telemedienangebote nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 Nr. 29 an. (1) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio bieten Telemedienangebote nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 Nr. 29 unter Einbeziehung einer gemeinsamen Plattformstrategie an.

 

(2) 1Der Auftrag nach Absatz 1 umfasst insbesondere

 

1.      Sendungen ihrer Programme auf Abruf vor und nach deren Ausstrahlung sowie eigenständige audiovisuelle Inhalte,

 

2.      Sendungen ihrer Programme auf Abruf von europäischen Werken angekaufter Spielfilme und angekaufter Folgen von Fernsehserien, die keine Auftragsproduktionen sind, bis zu dreißig Tage nach deren Ausstrahlung, wobei die Abrufmöglichkeit grundsätzlich auf Deutschland zu beschränken ist,

 

 

 

 

 

 

 

 

3.      Sendungen ihrer Programme auf Abruf von Großereignissen gemäß § 13 Abs. 2 sowie von Spielen der 1. und 2. Fußball-Bundesliga bis zu sieben Tage danach,

 

4.      zeit- und kulturgeschichtliche Archive mit informierenden, bildenden und kulturellen Telemedien.

 

2Im Übrigen bleiben Angebote nach Maßgabe der §§ 40 bis 44 unberührt.

 

(2) 1Der Auftrag nach Absatz 1 umfasst insbesondere

 

1.      Sendungen ihrer Programme auf Abruf vor und nach deren Ausstrahlung sowie eigenständige audiovisuelle Inhalte,

 

2.      Sendungen ihrer Programme auf Abruf von europäischen [und nicht-europäischen] Werken angekaufter Spielfilme und angekaufter Folgen von Fernsehserien, die keine Auftragsproduktionen sind, vor und nach deren Ausstrahlung sowie als eigenständiger audiovisueller Inhalt bis zu dreißig Tage nach deren Ausstrahlung, wobei die Abrufmöglichkeit grundsätzlich auf Deutschland zu beschränken ist [; soweit es sich dabei um nicht-europäische Werke handelt, darf der Anteil angekaufter Spielfilme und angekaufter Folgen von Fernsehserien nicht 10 vom Hundert der bereitgestellten Sendeminuten der vorgenannten Produktionen übersteigen],

 

3.      Sendungen ihrer Programme auf Abruf von Großereignissen gemäß § 13 Abs. 2 sowie von Spielen der 1. und 2. Fußball-Bundesliga bis zu sieben Tage danach,

 

4.      zeit- und kulturgeschichtliche Archive mit informierenden, bildenden und kulturellen Telemedien.

 

2Im Übrigen bleiben Angebote nach Maßgabe der §§ 40 bis 44 unberührt.

 

(3) 1Durch die zeitgemäße Gestaltung der Telemedienangebote soll allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht, Orientierungshilfe geboten, Möglichkeiten der interaktiven Kommunikation angeboten sowie die technische und inhaltliche Medienkompetenz aller Generationen und von Minderheiten gefördert werden. 2Diese Gestaltung der Telemedienangebote soll die Belange von Menschen mit Behinderungen besonders berücksichtigen, insbesondere in Form von Audiodeskription, Bereitstellung von Manuskripten oder Telemedien in leichter Sprache. (3) 1Durch die zeitgemäße Gestaltung der Telemedienangebote nach Maßgabe des § 26 Abs. 1 soll allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht, Orientierungshilfe geboten, Möglichkeiten der interaktiven Kommunikation angeboten sowie die technische und inhaltliche Medienkompetenz aller Generationen und von Minderheiten gefördert werden. 2Diese Gestaltung der Telemedienangebote soll die Belange von Menschen mit Behinderungen besonders berücksichtigen, insbesondere in Form von Audiodeskription, Bereitstellung von Manuskripten oder Telemedien in leichter Sprache.

 

(4) 1Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio bieten ihre Angebote in möglichst barrierefrei zugänglichen elektronischen Portalen an und fassen ihre Programme unter elektronischen Programmführern zusammen. 2Soweit dies zur Erreichung der Zielgruppe aus journalistisch-redaktionellen Gründen geboten ist, können sie Telemedien auch außerhalb des dafür jeweils eingerichteten eigenen Portals anbieten. 3Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio sollen ihre Telemedien, die aus journalistisch-redaktionellen Gründen dafür geeignet sind, miteinander vernetzen, insbesondere durch Verlinkung. 4Sie sollen auch auf Inhalte verlinken, die Einrichtungen der Wissenschaft und Kultur anbieten und die aus journalistisch-redaktionellen Gründen für die Telemedienangebote geeignet sind. (4) 1Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio bieten ihre Angebote in möglichst barrierefrei zugänglichen elektronischen Portalen an und fassen ihre Programme unter elektronischen Programmführern zusammen. 2Soweit sie in ihren Telemedienangeboten Empfehlungssysteme nutzen oder anbieten, sollen diese einen offenen Meinungsbildungsprozess und breiten inhaltlichen Diskurs ermöglichen. 2Soweit dies zur Erreichung der Zielgruppe aus journalistisch-redaktionellen Gründen geboten ist, können sie Telemedien auch außerhalb des dafür jeweils eingerichteten eigenen Portals anbieten. 3Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio sollen ihre Telemedien, die aus journalistisch-redaktionellen Gründen dafür geeignet sind, miteinander vernetzen, insbesondere durch Verlinkung. 4Sie sollen auch auf Inhalte verlinken, die Einrichtungen der Wissenschaft und Kultur anbieten und die aus journalistisch-redaktionellen Gründen für die Telemedienangebote geeignet sind. 5Soweit dies zur Erreichung der Zielgruppe aus journalistisch-redaktionellen Gründen geboten ist, können sie Telemedien auch außerhalb des dafür jeweils eingerichteten eigenen Portals anbieten.

 

(5) 1Nicht zulässig sind in Telemedienangeboten:

 

1.      Werbung mit Ausnahme von Produktplatzierung,

 

2.      das Angebot auf Abruf von angekauften Spielfilmen und angekauften Folgen von Fernsehserien, die keine Auftragsproduktionen sind mit Ausnahme der in Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 genannten europäischen Werke,

 

3.      eine flächendeckende lokale Berichterstattung,

 

4.      die in der Anlage zu diesem Staatsvertrag aufgeführten Angebotsformen.

 

2Für Produktplatzierung nach Satz 1 Nr. 1 gelten § 8 Abs. 7 und § 38 entsprechend.

 

(5) 1Nicht zulässig sind in Telemedienangeboten:

 

1.      Werbung mit Ausnahme von Produktplatzierung,

 

2.      das Angebot auf Abruf von angekauften Spielfilmen und angekauften Folgen von Fernsehserien, die keine Auftragsproduktionen sind mit Ausnahme der in Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 genannten europäischen Werke,

 

3.      eine flächendeckende lokale Berichterstattung,

 

4.      die in der Anlage zu diesem Staatsvertrag aufgeführten Angebotsformen.

 

2Für Produktplatzierung nach Satz 1 Nr. 1 gelten § 8 Abs. 7 und § 38 entsprechend.

 

§ 31

Satzungen, Richtlinien, Berichtspflichten

§ 31

Satzungen, Richtlinien, Berichtspflichten

(1) 1Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio erlassen jeweils Satzungen oder Richtlinien zur näheren Durchführung ihres jeweiligen Auftrags sowie für das Verfahren zur Erstellung von Konzepten für Telemedienangebote und das Verfahren für neue Telemedienangebote oder wesentliche Änderungen. 2Die Satzungen oder Richtlinien enthalten auch Regelungen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Gremienentscheidungen. 3Die Satzungen oder Richtlinien sind im Internetauftritt der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF oder des Deutschlandradios zu veröffentlichen.

 

(2) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio veröffentlichen alle zwei Jahre einen Bericht über die Erfüllung ihres jeweiligen Auftrages, über die Qualität und Quantität der bestehenden Angebote sowie die Schwerpunkte der jeweils geplanten Angebote. (2) 1Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio veröffentlichen alle zwei Jahre einen Bericht über die Erfüllung ihres jeweiligen Auftrages, über die Qualität und Quantität der bestehenden Angebote sowie die Schwerpunkte der jeweils geplanten Angebote. 2Der Bericht nach Satz 1 ist den Landtagen zur Kenntnis zu geben.

 

(2a) Die zuständigen Gremien der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios wachen über die Erfüllung des Auftrags gemäß § 26.

 

(2b) 1Zur besseren Überprüfbarkeit im Sinne der Einhaltung des Auftrags gemäß § 26 sollen die zuständigen Gremien den Rundfunkanstalten Zielvorgaben setzen. 2Hierzu gehören die Festsetzung inhaltlicher und formaler Qualitätsstandards sowie standardisierter Prozesse zu deren Überprüfung. 3Die Standards sind in dem Bericht nach Absatz 2 zu veröffentlichen und regelmäßig unter Berücksichtigung der anerkannten medienwissenschaftlichen Erkenntnisse und publizistischer Praxis zu überprüfen. 4Bei der Erstellung und Kontrolle dieser Zielvorgaben können die Gremien externe unabhängige Sachverständige einbeziehen.

 

(2c) 1Zur besseren Überprüfbarkeit und Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung setzen die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio unter Einbeziehung ihrer zuständigen Gremien und der KEF gemeinsame Maßstäbe fest, die geeignet sind, den Gremien die Bewertung der Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie eine vergleichende Kontrolle der Ressourceneffizienz zu ermöglichen. 2Absatz 2b Satz 4 gilt entsprechend.

 

(2d) Die Anstalten treffen Maßnahmen, um sich in einem kontinuierlichen Dialog mit der Bevölkerung, insbesondere über Qualität, Leistung und Fortentwicklung des Angebots auszutauschen.

 

(3) 1In den Geschäftsberichten der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios ist auch der Umfang der Produktionen mit von diesen gesellschaftsrechtlich abhängigen und unabhängigen Produktionsunternehmen darzustellen. 2Dabei ist auch darzustellen, in welcher Weise der Protokollerklärung aller Länder zu § 11d Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages im Rahmen des 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrages Rechnung getragen wird.

 

(3) 1In den Geschäftsberichten der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios ist auch der Umfang der Produktionen mit von diesen gesellschaftsrechtlich abhängigen und unabhängigen Produktionsunternehmen darzustellen. 2Dabei ist auch darzustellen, in welcher Weise der Protokollerklärung aller Länder zu § 11d Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages im Rahmen des 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrages Rechnung getragen wird.

 

§ 32

Telemedienkonzepte

§ 32

Telemedienkonzepte

Hinweis: Die Absätze 1 bis 7 bleiben unverändert.

 

(8) 1Soweit dieser Staatsvertrag für ein neues oder wesentlich geändertes Telemedienangebot ein Verfahren nach Maßgabe der Absätze 1 bis 7 vorsieht, können die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und Deutschlandradio, um

 

1.      Erkenntnisse zu gewinnen, die sie für den Vorschlag für ein neues Telemedienangebot benötigen, oder

 

2.      Aufschlüsse über den voraussichtlichen Bedarf nach dem neuen Telemedienangebot zu erhalten, oder

 

3.      neuartige technische und/oder journalistische Konzepte zu erproben,

 

das neue oder wesentlich geänderte Angebot auch ohne Durchführung des Verfahrens für eine Dauer von maximal sechs Monaten im Rahmen eines Probebetriebs veranstalten bzw. bereitstellen. 2Um den Übergang in ein reguläres Telemedienangebot zu ermöglichen kann der Probebetrieb um maximal weitere sechs Monate verlängert werden, wenn zeitgleich ein Verfahren nach § 32 Abs. 4 bis 7 eingeleitet wird. 3Die Aufnahme und der Zeitpunkt des Beginns eines solchen Probebetriebs ist von den Anstalten der jeweiligen Rechtsaufsicht anzuzeigen.

 

(9) Die Anstalten haben die Zahl der Nutzer des Probebetriebs insbesondere durch technische Maßnahmen zu beschränken, um zu verhindern, dass der Probebetrieb der Einführung eines neuen oder wesentlich veränderten Angebots im Sinne des § 32 gleichkommt.

 

§ 32a

Überführung und Austausch von Programmen

(1) 1Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF können die in § 28 Absatz 5 genannten Fernsehprogramme ganz oder teilweise einstellen oder deren Inhalte in Angebote im Internet gleichartigen Inhalts überführen. Eine Überführung gleichartigen Inhalts gemäß Satz 1 liegt insbesondere auch vor, wenn für eine Verbreitung des Angebots im Internet (linear oder auf Abruf) unter grundlegender Beibehaltung der thematischen inhaltlichen Ausrichtung des Angebots und der angestrebten Zielgruppe internetspezifische Gestaltungsmittel eingesetzt werden. 3Für Einstellung und Überführung, auch soweit diese in ein Telemedienangebot erfolgt, findet ausschließlich das Verfahren nach den Absätzen 2 bis 4 Anwendung; § 30 bleibt unberührt.

 

(2) 1Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF erstellen Angebotskonzepte, in denen sie jeweils darstellen, welches Fernsehprogramm oder welche Teile davon eingestellt werden sollen oder wie die betroffenen Inhalte gegebenenfalls unter Berücksichtigung internetspezifischer Gestaltungsmittel in ein Angebot im Internet überführt werden soll. 2Dabei haben sie darzulegen, dass der Auftrag auch durch das veränderte Angebot erfüllt wird und die Änderung des Angebots dem Auftrag nach § 26 Abs. 1 unter Berücksichtigung des geänderten Nutzerverhaltens dem Entwicklungsbedarf entspricht. 3Werden Inhalte ganz oder teilweise in ein Angebot im Internet überführt, muss das Angebotskonzept auch Ausführungen zur Einbindung in die Plattformstrategie im Sinne des § 30 Abs. 1 enthalten. 4Das zuständige Gremium gibt Dritten in geeigneter Weise, insbesondere im Internet, Gelegenheit zu Stellungnahme. 5Die Gelegenheit zur Stellungnahme besteht innerhalb einer Frist von mindestens sechs Wochen nach Veröffentlichung des Vorhabens. 6Das zuständige Gremium der Rundfunkanstalt hat die eingegangenen Stellungnahmen zu prüfen.

 

(3) Die Entscheidung über die Einstellung des Fernsehprogramms und das neue oder veränderte Angebotskonzept bedürfen der Zustimmung des zuständigen Gremiums der Rundfunkanstalt. Die Entscheidung ist zu begründen.

 

(4) 1Nach Zustimmung des zuständigen Gremiums hat die jeweilige Rundfunkanstalt der für die Rechtsaufsicht zuständigen Behörde alle für eine rechtsaufsichtliche Prüfung notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu übermitteln. 2Nach Abschluss des Verfahrens nach den Absätzen 2 und 3 und nach Prüfung der für die Rechtsaufsicht zuständigen Behörde sind die Einstellung des Fernsehprogramms und das neue oder veränderte Angebotskonzept in den amtlichen Verkündungsblättern der betroffenen Länder zu veröffentlichen. 3Auf die Veröffentlichung ist zugleich im Internetauftritt der jeweiligen Rundfunkanstalt hinzuweisen.

 

(5) 1Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF können die in § 28 Abs. 5 genannten Fernsehprogramme durch ein anderes Fernsehprogramm austauschen. 2Hierfür gilt das Verfahren gemäß Absatz 2 bis 4 entsprechend.

 

(6) Durch die Überführung oder den Austausch der in § 28 Abs. 5 genannten Fernsehprogramme darf kein Mehrbedarf entstehen; dabei bleiben Nutzerzahlen abhängige Verbreitungskosten außer Betracht.

 

§ 36

Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

§ 36

Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

(1) Der Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird regelmäßig entsprechend den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, einschließlich der damit verbundenen Rationalisierungspotentiale, auf der Grundlage von Bedarfsmeldungen der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und der Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ durch die unabhängige Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) geprüft und ermittelt.

 

(2) Bei der Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs sind insbesondere zugrunde zu legen

 

1.      die wettbewerbsfähige Fortführung der bestehenden Rundfunkprogramme sowie die durch Staatsvertrag aller Länder zugelassenen Fernsehprogramme (bestandsbezogener Bedarf),

 

 

 

 

2.      nach Landesrecht zulässige neue Rundfunkprogramme, die Teilhabe an den neuen rundfunktechnischen Möglichkeiten in der Herstellung und zur Verbreitung von Rundfunkprogrammen sowie die Möglichkeit der Veranstaltung neuer Formen von Rundfunk (Entwicklungsbedarf),

 

3.      die allgemeine Kostenentwicklung und die besondere Kostenentwicklung im Medienbereich,

 

4.      die Entwicklung der Beitragserträge, der Werbeerträge und der sonstigen Erträge,

 

5.      die Anlage, Verzinsung und zweckbestimmte Verwendung der Überschüsse, die dadurch entstehen, dass die jährlichen Gesamterträge der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF oder des Deutschlandradios die Gesamtaufwendungen für die Erfüllung ihres Auftrags übersteigen.

 

(2) Bei der Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs sind insbesondere zugrunde zu legen

 

1.      die wettbewerbsfähige Fortführung der bestehenden Rundfunkprogramme Angebote, sowie die durch Staatsvertrag aller Länder zugelassenen beauftragten Fernsehprogramme sowie die überführten oder ausgetauschten Angebote nach § 32a des Medienstaatsvertrages (bestandsbezogener Bedarf),

 

2.      nach Landesrecht zulässige neue Rundfunkprogramme Angebote, die Teilhabe an den neuen rundfunktechnischen Möglichkeiten in der Herstellung und zur Verbreitung von Rundfunkprogrammen Angeboten, sowie die Möglichkeit der Veranstaltung neuer Formen von Rundfunk (Entwicklungsbedarf),

 

3.      die allgemeine Kostenentwicklung und die besondere Kostenentwicklung im Medienbereich,

 

4.      die Entwicklung der Beitragserträge, der Werbeerträge und der sonstigen Erträge,

 

5.      die Anlage, Verzinsung und zweckbestimmte Verwendung der Überschüsse, die dadurch entstehen, dass die jährlichen Gesamterträge der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF oder des Deutschlandradios die Gesamtaufwendungen für die Erfüllung ihres Auftrags übersteigen.

 

 

Strukturoptimierung öffentlicher Rundfunk –  Unsere Stellungnahme zu § 26 

Zu § 26 Auftrag

Die bisherige Formulierung des § 26 beschreibt umfassend und umfänglich die spezifische Aufgabenstellung des Rundfunks. Eine Ergänzung ist meines Erachtens nicht erforderlich. Allenfalls könnte eine Ergänzung dahingehend erfolgen, daß der Rundfunk alle Bevölkerungsgruppen der Gesellschaft in seinen Programmen angemessen zu berücksichtigen hat.

Hier ist die Formulierung teilweise aus dem Vorschlag zu § 26 zu übernehmen:

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben ihr Angebot an alle Bevölkerungsgruppen auszurichten, um damit die Teilhabe und die Anliegen aller Altersgruppen und Bevölkerungsschichten sicherzustellen.

Eine weitere Unterteilung der einzelnen Bevölkerungsgruppen nach Behinderten, Familien und sonstigen Einordnungen erübrigt sich, da der öffentliche Rundfunk keine Erziehungsanstalt des Volkes ist. Sein Programmangebot hat sich generell an alle Bevölkerungsschichten auszurichten.

Problematisch sehe ich die geplante Ergänzung, „wonach der Rundfunk „den gesamtgesellschaftlichen Diskurs fördern soll“. Der Diskurs für die Gesellschaft muß sich allein aus dem Programmangebot ergeben. Eine aktive Diskursförderung durch den Rundfunk kann sehr schnell in eine einseitige Agitation führen. Das ist nicht die Aufgabe des Rundfunks.

In diesem Zusammenhang ist auf das gegenwärtige Verhalten des Rundfunks hinzuweisen, den Hörern eine Sprachdiktion aufzudrängen. Dies gehört eben nicht zum Auftrag des Rundfunks. Er kann nur eine bereits erfolgte allgemeine Sprachentwicklung der Bevölkerung aufnehmen, darf sie aber nicht selbst penetrieren.

Die Hinweise in dem Entwurf zu § 26, daß die Angebotsgestaltung im Rahmen der Möglichkeiten durch die Beitragsfinanzierung erwachsen, ist meines Erachtens entbehrlich, weil dies eine gesetzmäßige Selbstverständlichkeit ist. Die Beiträge sind doch die Grundlage für die Arbeit der Sender.

Auch die vorgeschlagenen Änderungen zu § 26, 2 sind meines Erachtens keine Verbesserung. Bereits bisher ist in § 26, 2 eine sehr gute Darstellung des Rahmens der Aufgabenstellung formuliert, die durch die jetzt vorgeschlagene Veränderung mehr verschlechtert, als verbessert werden.

 

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Aktuell

Deutschland sollte eigentlich den Besten zum Bundespräsidenten wählen

Die besondere Bedeutung des Amtes des Bundespräsidenten sollte nicht zum Spielball der Parteien werden. Von dem Bundespräsidenten erwarten die Bürger, daß durch diesen alle Bürger, gleichgültig welcher politischen Richtung sie anhängen oder welche Weltanschauung sie verfolgen, vertreten werden. Er sollte – und das ist eines der wichtigsten Funktionen des Bundespräsidenten – darüber wachen, daß keine Gesetze Gesetzeskraft erlangen, die dem Grundgesetz zuwiderlaufen. Dabei muß und kann nicht jeder Bundespräsident das Charisma eines Theodor Heuss oder Richard von Weizsäcker erreichen, aber eine gewisse Ausstrahlung sollte er haben, um überhaupt von den Bürgern wahrgenommen zu werden.

Zur Frage der Überparteilichkeit, die vom Bundespräsidenten grundsätzlich erwartet werden muß, kann man bei Steinmeier durchaus gewisse Zweifel haben.

Nachdem sich nun die Grünen für eine zweite Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten Steinmeier ausgesprochen haben, scheint eine Wiederwahl so gut wie sicher. Zuvor hatten bereits die anderen Ampelparteien ihre Zustimmung zur Wiederwahl signalisiert. Inzwischen hat auch die CDU erklärt, daß sie den bisherigen Bundespräsidenten bei dessen Wiederwahl unterstützen wird. Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, kritisiert diese Entscheidung scharf und macht deutlich, dass Deutschland ein professioneller agierendes und weniger peinliches Staatsoberhaupt dringend nötig habe. Steinmeier sei bei seiner bisherigen Amtsausübung insbesondere durch Unprofessionalität, mangelnde Neutralität, fehlende Empathie und einen Hang zum Linksextremismus negativ in Erscheinung getreten. Brandner wörtlich: „Der Skandal-Bundespräsident Steinmeier ist seines Amtes alles andere als würdig. Egal ob überschwängliche Glückwunschschreiben an das iranische Terrorregime oder Aufrufe zur Teilnahme an linksextremen Veranstaltungen: Steinmeier vertritt mitnichten die Interessen des Volkes und unseres Staates und beschädigt immer wieder die Würde des Amtes.“

Bedenklich ist, daß Steinmeier bei der 750 Milliardenentscheidung für die EU-Corona-Hilfen das Bundesverfassungsgericht dem Bundespräsidenten untersagen mußte, diese offensichtlich nicht verfassungskonforme Zustimmung Deutschlands der EU gegenüber zu unterzeichnen. Die Bürger hätten schon erwartet, daß Steinmeier hier nicht automatisch der fragwürdigen Entscheidung der Regierung folgt. Daß diese Entscheidung zum großen Erstaunen später vom Bundesverfassungsgericht durchgewunken wurde, macht das Verhalten des Bundespräsidenten in dieser Sache nicht besser. Ähnlich verhielt es sich bei der Unterzeichnung der von der Merkel-Regierung Änderung der Strafprozeßordnung. Die beanstandete Neuregelung ermöglicht es, Verdächtige, die in einem Strafprozess bereits freigesprochen wurden, bei besonders schweren Delikten erneut anzuklagen, wenn im Nachhinein neue Beweise in der Angelegenheit auftauchen. Gegen diesen Punkt führt Steinmeier nach Angaben des Präsidialamts vom Mittwoch „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ an. Gleichwohl unterzeichnete er das Gesetz und forderte im Nachhinein die Präsidentin des Bundestages auf, dieses Gesetz noch einmal zu überprüfen. Die AfD schlägt vor, den Bundespräsidenten in Direktwahl von den Bürgern wählen zu lassen. Damit wird die demokratische Legitimation des Bundespräsidenten wesentlich erhöht. Anderseits ist aber auch darauf zu verweisen, daß dann der gesamte Aufgabenbereich des Bundespräsidenten neu durchdacht werden müßte.

Die CDU meinte, daß jetzt unbedingt eine Frau als Bundespräsident vorgeschlagen werden müßte, wobei sich hier Serap Güler besonders hervorhob. Es könnte den Anschein haben, als wenn sie glaubte, daß es jetzt an der Zeit sei, eine Bundespräsidentin mit islamischem Hintergrund zu berufen. Allein aus diesem Blickwinkel heraus, sollte der bisherige Bundespräsident erneut gewählt werden. Alles andere hätte wahrscheinlich zu einer erheblichen klimatischen Verwerfung der ohnehin bereits gespaltenen Stimmung in Deutschland geführt. Das Verhalten der CDU – hier ist der designierte Vorsitzende Merz die große negative Überraschung – ist geprägt von einem reinen feministischen Populismus. Man glaubt offensichtlich, wenn man sich dem Mainstream anschließt, wonach alles weiblicher werden muß, würde man mehr Wähler gewinnen. Letztlich ist dies ein zynisches Verhalten, weil es der CDU dabei nicht um die Würde eines Amtes, sondern um den parteilichen Erfolg geht. Mit einem patriotischen Verhalten gegenüber Deutschland hat dies nichts zu tun.
Aber auch die sogenannten Grünen hätten gern eine Frau als Bundespräsidenten gesehen. Den Politikern scheint es nicht mehr um die Würde des Amtes, um die Qualifikation, die von einem Bewerber um das höchste Amt im Staat erwartet werden müssen zu gehen, sondern um die Durchsetzung einer Genderwahnidee, die davon ausgeht, daß erst Frauen diese Gesellschaft friedlich machen werden. Dabei ist es ihnen dann auch egal, wenn dadurch ein Amt lächerlich gemacht wird.

So wird man sich zufrieden zurücklehnen, den bisherigen Amtsinhaber, der schön allen nach den Mund geredet hat, wieder im Amt bestätigen und glauben, man habe sich um Deutschland verdient gemacht.

 

 

 

 

 

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Aktuell

Die Spaziergänge gegen die Corona-Maßnahmen sind ein Zeichen des Protestes

Manchmal wäre es schon gut, wenn auch im Rundfunk auf die Wortwahl geachtet würde. In der heutigen Morgensendung des Deutschlandfunks wurde über Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen berichtet. In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine Information über die Gegendemonstranten, der Protestaktionen. Der Moderator sprach von einer Mobilmachung und meinte damit die “aufrechten Bürger”, die sich gegen diejenigen stellen, welche die Entscheidungen der Regierung infrage stellen. Solche Formulierungen provozieren eine bürgerkriegsähnliche Situation. Nicht zuletzt aufgrund der erheblichen gesellschaftlichen Spaltung in unserem Land, wäre auch eine solche Entwicklung keinesfalls auszuschließen. Deshalb sollte man mit solchen Begriffen mehr als behutsam umgehen.

Die AfD berichtete in einer Presseerklärung, daß in großen und kleinen Städten, von Rostock bis Trier, spazieren zehntausende Bürger durch die Innenstädte Deutschlands und protestieren so friedlich gegen die Corona-Pandemie-Politik der Bundesregierung und der Länderregierungen. Tino Chrupalla, Bundessprecher der Alternative für Deutschland, versteht den Unmut der Menschen und kommentiert die abendlichen Spaziergänge wie folgt: „Eine aktuelle Umfrage zeigt es doch ganz deutlich, die Menschen vertrauen den offiziellen Infektionszahlen des RKIs und damit auch der Bundesregierung nicht mehr. Rund sechzig Prozent der Befragten gaben an, dass eben nur ein kleiner Teil der Infektionszahlen aufgrund von geschlossenen Gesundheitsämtern bekannt sei. Selbst Gesundheitsminister Lauterbach gesteht ein, dass das aktuelle Infektionsgeschehen ‚in den offiziellen Zahlen nicht zutreffend abgebildet ist‘. Die AfD hat eine Kampagne mit dem Namen “Gesund ohne Zwang” gegründet. Diese Kampagne unterstützt die Bürger dabei, friedlich gegen die nicht mehr nachvollziehbaren Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Es wird gefordert, daß eine Impfung freiwillig bleiben muß und eine staatliche Bevormundung absolut unangemessenem ist. Ein zentrales Impfregister wird von der AfD genau wie eine allgemeine Impfpflicht abgelehnt.

Wichtig wäre, endlich das Gesundheitssystem so zu stärken, daß alle Risikogruppen wirklich geschützt werden können. Es muß endlich Schluß gemacht werden, daß das Gesundheitssystem wie ein Wirtschaftsunternehmen behandelt wird und Konzerne Krankenhäuser betreiben, um Gewinne zu erwirtschaften. Krankenhäuser sind Einrichtungen der allgemeinen Daseinsvor- und fürsorge. Interessant und sehr zu begrüßen ist die Forderung der AfD, eine Epidemie-Kommission zu gründen, damit die Bürger beim Lernen unterstützt werden, wie sie mit dem Virus leben können. Es wäre völlig weltfremd zu glauben, daß es zukünftig keine Viren mehr gibt und Pandemien oder pandemieähnliche Situationen nicht mehr geben wird. Das gegenwärtige Agieren der Regierung wirkt einerseits hilflos und chaotisch, es läßt aber auch anderseits erkennen, wie man eine Bevölkerung über eine Angstpsychose so gefügig machen kann, daß man politische Zielsetzungen durchsetzen kann, ohne daß es die Bürger wahrnehmen.

Es stellt sich die Frage, warum Demonstrationen gegen die Maßnahmen der Regierung, wobei hier in der Regel die Landesregierungen in den einzelnen Bundesländern betroffen sind, die allerdings in einer bemerkenswerten Übereinstimmung bei dieser Fragen einheitlich agieren, überwiegend verboten werden. Demonstrationen von sogenannten guten Demonstranten, die für Weltoffenheit, Schwulen und Lesben und gegen den Antifaschismus etc. “kämpfen”, sind entweder Corona-Resistent oder genießen den besonderen Schutz der fortschrittlichen Parteien. Jedenfalls ist bemerkenswert, daß hier auch in den letzten Monaten einige solcher “Veranstaltungen” keine Probleme bei der Durchführung hatten. Wenn grundsätzlich das Recht auf Demonstration im Zusammenhang mit Corona eingeschränkt wird, indem die Ordnungsbehörden einfach keine Genehmigung zur Durchführung von ordnungsgemäß angemeldeten Demonstrationen erteilen, dann braucht sich doch keiner zu wundern, wenn die betroffenen Bürger sich dies nicht gefallen lassen. Auch hier kann man nur erstaunt feststellen, daß bei nicht genehmigten Demonstrationen linker Gruppen die Toleranzgrenze nach oben offensichtlich keine Begrenzung bei den Behörden kennt.

Es besteht immer mehr der Eindruck, daß es gar nicht um Corona geht, sondern daß die Triebfeder des Handelns des Staates – wir meinen an dieser Stelle die ausführenden Behörden, die eine Politik der links-gelben Regierung administrieren – die Angst vor den Bürgern ist, die sich die allgemeine Bevormundung der Politiker nicht mehr gefallen lassen. Man kann nur noch erstaunt bemerken, daß auf einmal darüber diskutiert wird, die Quarantäne bei einer Corona-Infizierung zu verkürzen, wobei zur Begründung gesagt wird, daß dies notwendig sei, weil sonst zu viele Mitarbeiter in kritischen Arbeitsbereichen fehlen. Geht es um die Gefahr einer Übertragung des Virus oder um die Sicherstellung der Sollstärke bei der Polizei? Oder kann es sein, daß die Quarantäne in dem bisher praktizierten Umfang gar nicht erforderlich war? Dann hätte man die Bürger doch regelrecht veralbert! Allein durch solche Widersprüche besteht ein Grund, gegen die Anweisungen der Ordnungsbehörden vorzugehen.

Wie kommt es eigentlich dazu, daß noch immer keine validen wissenschaftlichen Untersuchungen vorliegen, wo besondere Schwerpunkte einer möglichen Ansteckung identifiziert werden können? Warum wird nach wie vor bei der Berichterstattung, die immer den Eindruck einer Angstmache vermittelt, die Infizierung mit dem Virus mit der Erkrankung gleichgesetzt?

Wenn Politiker so unglaubwürdig handeln, wie sie es während der gesamten Pandemie bereits eindrucksvoll vermitteln, dann bauchen sie sich doch nicht zu wundern, wenn die Bürger jegliches Vertrauen – so sie es einmal hatten – verloren haben. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß ein nicht unwesentlicher Teil der neuen Regierung ja auch die alte Regierung gewesen ist, so daß man noch nicht einmal darauf verweisen kann, daß man ein solches Organisationschaos von der Vorgängerregierung übernehmen mußte. Der Bundeskanzler Olaf Scholz versteht es virtuos, diese Tatsache zu vernebeln. Man hat immer den Eindruck, er habe mit Corona gar nichts zu tun. Aber so ist dies ja auch mit der Warburg-Bank in Hamburg und der Wirecard- Pleite. Warum sollte es ausgerechnet bei Corona anders sein?

 

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Einstufung der Atomkraft als grüne Energie ist richtig!

Die EU-Kommission will Atomkraft als ,,grüne Energie‘‘ einstufen, nachdem zuvor bereits mehrere EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Frankreich, das gefordert haben. Wirtschaftsminister Robert Habeck und Umweltministerin Steffi Lemke (beide von den Grünen) verurteilen den Vorstoß. Prof. Dr. Jörg Meuthen, Bundessprecher der AfD und Leiter der AfD-Delegation im EU-Parlament, äußert sich hierzu wie folgt:

,,Mit ihrer energiepolitischen Geisterfahrt isoliert die Bundesregierung zunehmend unser Land in der EU. Der Vorstoß der EU-Kommission, Atomkraft als ,grüne Energie‘ einzustufen, ist die völlig richtige Anerkennung einer unumstößlichen Tatsache. Meint man es ernst mit der Reduktion von CO2-Emissionen, ohne dabei Deindustrialisierung der Wirtschaft, Verarmung der Massen, Bevormundung der Bürger und eine Energiekrise in Kauf zu nehmen, kommt man an der Atomkraft definitiv nicht vorbei. Deshalb wird unsere AfD-Delegation im EU-Parlament die EU-Kommission bei ihrem Vorhaben unterstützen.

Die Bundesregierung und ihre grünen Minister sollten das ebenfalls tun, statt die hierzulande übliche emotionalisierte Atomkraftpanik zu verbreiten: Die Schreckensszenarien vergangener Tage, von Tschernobyl bis Fukushima, haben mit der Realität moderner Reaktoren heutiger Bauart nichts mehr gemein. Deshalb werden sie auch weltweit gebaut, statt wie hierzulande gegen den Willen der Mehrheit vom Netz genommen. Moderne Reaktortypen sind sicher vor jeder Havarie und haben die frühere Entsorgungsproblematik elegant gelöst. Heute wegen Tschernobyl gegen Atomkraft zu sein macht deshalb in etwa so viel Sinn, wie wegen des abgestürzten Hindenburg-Zeppelins gegen die Luftfahrt zu sein: keinen! Diese Analogie passt zu den Grünen, die bekanntlich auch den Luftfahrtverkehr einschränken wollen, dabei aber, wie Studien belegen, selbst die größten Vielflieger sind – die typisch grüne Unmoral.‘‘

Jetzt zeigt sich, wie die sogenannten Grünen Deutschland in eine Außenseiterrolle gebracht haben. Den Bürgern sollte eingeredet werden, daß die Energiegewinnung ausschließlich durch Wind und Solaranlagen möglich sei. Interessant dabei ist, daß die meisten anderen Industrieländer diese Auffassung nicht teilen und ihre eigene Industriepolitik auch ohne die schulmeisterlichen Ratschläge der sogenannten Grünen aus Deutschland allein nach sachlichen Erwägungen heraus umsetzen. Wahrscheinlich ist man sogar sehr erfreut über das Verhalten der deutschen Grünen, die erfolgreich dafür sorgen, daß Deutschland als Industrieland immer unbedeutender wird. Noch erstaunlicher ist das Verhalten der FDP, die einen solchen Wahnsinn mit unterstützt. Der FDP scheint die Umsetzung ihrer familienauflösenden Politik und die Durchsetzung eines kruden Personenstandswesen so wichtig zu sein, daß sie jeden Schwachsinn der sogenannten Grünen mitmacht.

Man darf sehr gespannt sein, wie die Bürger reagieren, wenn sie feststellen, welchen Preis sie für die Spinnereien der Grünen bezahlen müssen. Besonders wird es die Bürger treffen, die bereits die Auswirkungen der SPD-Politik tragen müssen und sich mit prekären Arbeitsverhältnissen und mit den menschenverachtenden sogenannten Hartz-Leistungen abfinden müssen. Aber auch die Bürger des sogenannten Mittelstandes werden sich die Augen reiben, wenn sie ihre Strom- und  Heizungskostenrechnungen erhalten. Sie werden sich überlegen müssen, wie sie mit ihrem Einkommen die hohen Tankrechnungen für das Auto bezahlen, wobei sie in den meisten Fällen eben mangels Alternativen nicht auf das Auto verzichten können. Dem Klientel der sogenannten Grünen, die schlau daherreden, wie man ökologisch umweltbewußt lebt, wird es kein Problem bereiten, ob sie für ihren SUV 50 oder 60 € mehr an der Tankstelle zahlen müssen oder wenn sie eine höhere Heizkostenrechnung erhalten. Aus einer solchen Perspektive kann man dann auch sehr leicht schulmeisterlich bemängeln, daß die “Menschen” noch immer nicht auf das billige Fleisch von Aldi verzichten. Es gibt doch auch Ökoläden, warum kaufen diese dummen Menschen nicht alle dort?

So ist die Regierung der links-gelben Koalition richtig stolz, jetzt wieder drei Atomkraftwerke außer Betrieb gesetzt zu haben und bis Ende des Jahres – so diese Regierung dann noch Regierung sein sollte – die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland stilllegen wird. Den fehlenden Strom kauft man dann eben zu entsprechend höheren Preisen aus Frankreich oder anderen Ländern mit Atomkraftwerken ein. Der Preis spielt – wie bereits ausgeführt – keine Rolle, da den Bürgern ja nichts anderes übrigbleibt, jeden Preis zu bezahlen. Und diejenigen, die nicht zahlen können, wird eben der Strom abgestellt. Das ist in Deutschland mittlerweile keine Seltenheit mehr.

Die EU-Entscheidung, die Atomkraft als “grüne” Energiequelle einzustufen, zeigt aber auch ein anderes Problem auf. Über eine sogenannte Taxonomie-Verordnung will die EU-Bürokratie Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist bestimmen, um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können. Der Gedanke dabei ist, daß Investoren nur solche Produkte fördern, die von der EU als nachhaltig eingestuft worden sind. Wie kommt eigentlich die EU dazu, hier wie ein Schulmeister durch ein solches Verfahren indirekt Einfluß auf die Investitionstätigkeiten von Firmen zu nehmen?

Das sind die eigentlichen Fragen, die bei dem gesamten Irrsinn, der hier veranstaltet wird, nicht erkannt und damit auch nicht beantwortet werden. Man kann nur hoffen, daß diese Fragen mit dem Stimmzettel beantwortet werden und die derzeitige Regierung dort landet, wo sie hingehört, nämlich wieder auf die Hinterbänke der Opposition!

 

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Haaretz: Russland, China und Iran fordern erfolgreich “regelbasierte Ordnung” des Westens heraus

RT-DE/2.1.2022
Putin, Xi Jinping und Chamenei haben, laut “Haaretz”, dafür gesorgt, dass die “regelbasierte Ordnung” des Westens auf der internationalen Ebene nicht mehr durchsetzungsfähig ist. Bei dieser sogenannten “regelbasierten Ordnung” handelt es sich faktisch um die Durchsetzung der Regeln der westlichen Staaten in der internationalen Politik.
Haaretz: Russland, China und Iran fordern erfolgreich "regelbasierte Ordnung" des Westens herausQuelle: AFP © Alexey Nikolsky

Im Rahmen seiner hybriden Kriegsführung hat der Westen in den vergangenen Wochen eine groß angelegte Medienkampagne gegen US-Rivalen gestartet, genauer gesagt: gegen Russland, China und Iran. Nun analysierte die israelische Tageszeitung Haaretz diesbezüglich, wie die Großmächte Russland und China sowie die Regionalmacht Iran in der letzten Zeit die sogenannte “regelbasierte Ordnung” des Westens herausgefordert haben.

Westliche Medien berichteten in der letzten Zeit wieder einhellig über einen mutmaßlichen “massiven” russischen Aufmarsch an der Grenze zur Ukraine, und warnten vor einer baldigen “offenen Invasion” seitens Russlands. Bei den Transatlantikern schrillen nämlich bereits die Alarmglocken, wenn russische Soldaten innerhalb der eigenen Grenzen Russlands “nahe” der ukrainischen Grenze zusammengezogen werden.

Haaretz analysierte, dass sich Präsident Wladimir Putin mit Blick auf den Ukraine-Konflikt einige Vorteile verschafft habe, nämlich durch seine Position zu der Osterweiterung der NATO. Und das, ohne überhaupt seine angeblichen “Drohungen” bezüglich eines angeblichen “Einmarsches” in der Ukraine wahr gemacht zu haben.

“Aber auch ohne den Befehl dazu zu erteilen, hat Putin nicht nur einige Vorteile erzielt, indem er jegliche Vorstellung von einer militärischen Intervention des Westens auf der Seite der Ukraine verbannt (wie die Führer der NATO bereits deutlich gemacht haben, wird dies nicht der Fall sein) und das Ansehen der Regierung Selenskij in Kiew dramatisch geschwächt hat.”

US-Präsident Joe Biden versicherte entsprechend vor kurzem den US-Amerikanern, dass die Stationierung von US-Truppen im Falle eines Kriegs vor Ort in der Ukraine “nicht auf dem Tisch” liege. Biden begründete diese Haltung mit der Feststellung, die “moralischen und rechtlichen Verpflichtungen der USA” gegenüber ihren NATO-Verbündeten in der Region würden sich nicht auf die Ukraine erstrecken, die kein Mitglied dieser Organisation von 30 Staaten sei.

Der chinesische Präsident Xi Jinping wiederum habe viele gute Gründe, nicht auf einen “Einmarsch” in Taiwan zu setzen, aber laut Haaretz mache er der Welt zugleich klar, dass diese Entscheidung bei ihm liege. Die Taiwanesen könnten nämlich nur so lange unabhängig bleiben, wie China bereit sei, dies zuzulassen. Die chinesische Botschaft laute, dass die selbsterklärte “Republik” Taiwan keine separate Einheit sei, sondern ein Teil von China. Abgesehen davon, wie sich westliche Politiker in der Taiwan-Frage positionierten, würden die USA nach dem Rückzug aus Afghanistan nicht “im Namen eines fernen Landes” wieder in den Krieg ziehen – und mit Sicherheit nicht unter einem amtierenden Präsidenten Biden, kommentierte die israelische Zeitung.

In den letzten dreieinhalb Jahren, seit die US-Regierung unter Trump aus dem Atomdeal mit Iran ausgestiegen ist und im Rahmen der Kampagne des maximalen Drucks auf Iran Sanktionen verhängt hat, habe Iran Haaretz zufolge bewiesen, dass das Land dem westlichen Druck standhalten und zugleich die Entwicklung seiner nuklearen Fähigkeiten sowie die Bewaffnung seiner Stellvertreter in der gesamten Region vorantreiben könne.

“Iran muss nicht den ganzen Weg gehen und die nukleare Schwelle überschreiten. Teheran muss seinen Uranvorrat nicht bis zur Waffenqualität anreichern. Iran hat bereits gezeigt, dass er trotz der Sanktionen und der Sabotage und Morde (an seinen Wissenschaftlern), die Israel zugeschrieben werden, an einen Punkt gelangen kann, an dem er nur noch wenige Monate von atomaren Militärfähigkeiten entfernt ist.”

Iran habe sich unter seinem Obersten Führer Ali Chamenei bereits als ein atomarer Schwellenstaat etabliert. Die USA könnten daran nichts ändern, und Israel habe wahrscheinlich auch nicht die volle Fähigkeit diesen Prozess abzuwenden – aller drohenden Rhetorik zum Trotz.

Haaretz stellte fest, dass die Wiederherstellung der regelbasierten Ordnung des Westens trotz der Rückkehr eines demokratischen Präsidenten wie Biden in das Weiße Haus nicht mehr möglich geworden sei. Denn Putin, Xi Jinping und Chamenei hätten nach der Darstellung von Haaretz dafür gesorgt, dass die westliche Weltordnung auf der internationalen Ebene nicht mehr durchsetzungsfähig sei.

Während der Begriff des Völkerrechts konkret definiert sei, bleibe der Begriff “regelbasierte Ordnung” in der internationalen Politik schwammig. Das Völkerrecht wurzelt, wie allgemein bekannt ist, in der Charta der Vereinten Nationen – was hingegen mit “regelbasierter Ordnung” gemeint ist, bleibt weiterhin unklar. Wenn von “regelbasierter Ordnung” die Rede sei, gehe es laut Haaretz in der Tat stets um die Durchsetzung der Regeln der westlichen Staaten.