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Was können die Bürger von den Kanzlerkandidaten erwarten? Nachbetrachtung der Diskussion beim RTL mit Armin Laschet, Olaf Scholz und Annalena Baerbock

Die Diskussion der drei Kanzlerkandidaten (Armin Laschet, Olaf Scholz und Annalena Baerbock) im Sender RTL zeigte deutlich die Unterschiede der Kandidaten, sowohl im Verhalten als auch in den Inhalten, die jeweils von den Kandidaten vorgetragen wurden.

Ein erster Blick in die Medien zeigte, daß die Diskussion wesentlich danach beurteilt wurde, wie sich die Kandidaten äußerten und wie sie vermeintlich von den Zuschauern wahrgenommen wurden.

Wichtig erscheint uns aber die tatsächlichen Aussagen der Kandidaten, weil man an diesen erkennen kann, was die Bürger erwartet, wenn Sie diesen oder jenen ihre Stimme am 26.9.2021 geben.

Die erste Frage an die Kandidaten jeweils über ihren Mitbewerber zu sagen, warum dieser nicht zum Kanzler geeignet sei, wurde von allen drei Kandidaten letztlich nicht beantwortet. Es war deutlich anzumerken, daß keiner als „Böser“ in der Öffentlichkeit erscheinen wollte. Allererdings kam man dann doch erstaunlicher Weise zu inhaltlichen Aspekten. Hier zeigte sich daß es Frau Baerbock verstand, mit vielen Worten wenig zu sagen. Es wirkte eingeübt, obwohl es locker und flockig ankommen sollte. Sie wich oft den direkten Fragen aus, indem sie meinte: „Nach jetzigem Stand…….“. Damit wurde deutlich, daß sie sich in keiner Weise festlegen wollte. Allerdings erfolgte dies, als sie unmißverständlich zum Ausdruck brachte, daß die Grünen den Verbrennungsmotor verbieten werden. Überhaupt kam bei Annalena Baerbock eine gewisse Arroganz zum Vorschein, die eigentlich aufgrund ihres eigenen intellektuellen Hintergrunds gar nicht begründet ist. So ließ sie ganz beiläufig beim Thema Corona den Satz fallen: „Vor einem Jahr wußten die meisten ja noch gar nicht was eine Pandemie ist“. Dies erinnerte an ihrem Ausspruch Habecks gegenüber, als sie bei einer NDR-Doku sagte „In manchen Dingen sind wir sehr anders. Und da gibt’s natürlich Themen. Vom Hause her kommt er“ – sie macht eine wegwerfende Handbewegung gegen den neben ihr still schmunzelnden Habeck – „Hühner, Schweine, ich weiß nicht, was haste?, Kühe melken. Ich komm eher aus’m Völkerrecht, ja, da kommen wir aus ganz anderen Welten im Zweifel. Und das passt gut. Ich glaube halt, das ist gut, dass wir’n Ding … das wär doch blöd, wenn wir genau beide sagen: Ich bin aber Völkerrechtsexperte, oder: Ich bin aber Landwirtschaftsexperte“.

Konkret wurde Annalena Baerbock nur bei ihrem Thema der alleinstehenden Mutter und deren Kinder, die aus der Armut nur dadurch von den Grünen gerettet werden, wenn man der alleinstehenden Mutter mit deren Kinder eine staatlich finanzierte finanzielle Entlastung von ca. 2.000,–€ im Jahr gewährt. Ihre vehemente Anklage gegen diese Regierung, die gegen die Kinderarmut nicht vorgeht, wobei die Kinder von Eltern am meisten betroffen sind, bei denen die Eltern Hartz 4 beziehen, verschwieg, daß es gerade die Grünen zusammen mit der SPD (Regierung Schröder/Fischer) gewesen sind, die die Demontage des Sozialsystems in Deutschland durch die Einführung der unseligen Hartz-Gesetze erst ermöglicht haben.

Geradezu lächerlich, aber auch regelrecht ärgerlich, waren die Einlassungen von Annalena Baerbock und auch von Olaf Scholz, als sie von den Moderatoren auf die Gendersprechweise angesprochen wurden. Mit dem Brustton der Überzeugung erklärten beide, es gäbe in Deutschland keine Vorschriften, wie die Bürger zu sprechen haben. Jeder könne reden wie er wolle. Frau Baerbock fügte dann allerdings hinzu, daß man natürlich darauf achten müsse, daß Sprache nicht andere Bürger diskriminiert und die Politiker beim Sprechen Vorbild sein müssen. Hier konnte sich der Bürger nur veralbert vorkommen, weil er regelrecht belogen wurde. Leider haben die Moderatoren nicht nachgefragt, warum bereits ein Mitarbeiter bei Audi und VW gegen den Zwang zum Gendern Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht hat. Sie haben nicht gefragt, warum Städte wie Hannover Richtlinien erlassen, wie ihre Mitarbeiter zu sprechen haben. Sie haben nicht nachgefragt, warum die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Hörer mit einer Gendersprache konfrontieren und sich die Hörer dagegen nicht wehren können.

Olaf Scholz, der nach einer Umfrage im Anschluß an die Diskussionsrunde angeblich am besten von allen Diskutanten abgeschnitten haben sollte, verstand es, in seiner bereits bekannten Methodik viel zu erzählen, ohne wirklich etwas verbindliches zu sagen. Er lieferte wieder seine üblichen Standardthemen zur Begründung von Steuererhöhungen ab, wobei er meinte, daß es doch gerechtfertigt sei, die Steuern bei Einkommen, wie er es selbst bezieht, zu erhöhen. Leider vergaß er zu sagen, daß seine Einkommenshöhe nicht dem Durchschnitt des Bevölkerungseinkommens entspricht und seine sogenannten Spitzenverdiener bereits in der mittleren Bürgerschaft anzusiedeln sind. Er vergaß oder er wollte es nicht zu sagen, daß es ein Unterschied sei, wenn jemand von einem Einkommen in Höhe von ca. 20.000,– € 4.000,–€ Steuern zahlt, dieser nicht so belastet wird, als wenn jemand von 4.000,– 1.500,–€ plus Sozialabgaben zu bezahlen hat. Scholz gerierte sich, als wenn er bereits Kanzler ist und schien von Angela Merkel sehr gut gelernt zu haben. Genau wie Merkel gibt er sich staatstragend, sagt viel ohne etwas zu sagen und führt die Bürger durch vermeintlich gute Beispiele in die Irre. Er sagt den Bürger auch nicht, daß er selbst nur eine Gallionsfigur der SPD ist, denn die eigentlich politische Richtung der SPD bestimmt nicht er, sondern der stark links angesiedelte Parteivorstand der SPD, dem Scholz nicht angehört. Konkret, wer Scholz wählt, bekommt: Saskia Esken, Norbert Walter-Borjans, Kevin Kühnert und weitere Genossen, die keinesfalls die politische Richtung des Herrn Olaf Scholz verfolgen. So war es auch bezeichnend, daß Scholz auf die Frage, ob er auch mit den Linken eine Koalition eingehen würde, nur ausweichend reagierte und immer betonte, welche Grundsätze er persönlich verfolge. Mit keinem Wort wurde erwähnt, in welcher Weise Olaf Scholz an den „Steuerentlastungen“ der Warburg Bank in Hamburg beteiligt war und welche Rolle er im Zusammenhang mit dem Wire-Card Skandal als Finanzminister spielte.

Armin Laschet, der in der Öffentlichkeit von den Rundfunk-und Fernsehanstalten regelrecht heruntergeredet wird, schlug sich redlich. Er äußerte sich zu den verschiedenen angesprochenen politischen Themenbereichen sehr konkret und sachkundig. Er betonte, daß eine zunehmende Reglementierung der Bürger durch die Grünen geradezu Schaden auslösen würde und wandte sich eindeutig gegen Steuererhöhungen, wie sie insbesondere Olaf Scholz bereits geplant hat und Frau Baerbock durchsetzen will.

Den Versuch von Frau Baerbock, Laschet zu unterstellen, daß er kein Gefühl für die arme alleinerziehende Mutter hat, weil er nur dem Kapital verpflichtet sei, war rührend. Eine falsche Behauptung wird aber nicht dadurch richtig, indem man sie immer wieder wiederholt.

Es war durchaus erkennbar, daß die CDU und insbesondere Markus Söder die Rolle des Kanzlerkandidaten Laschet nicht gerade fördert. Anderseits war es aber erstaunlich, wie Laschet diese Problematik umschiffte, ohne zusätzliche Angriffspunkte seinem unfairen Unionspartner Söder gegenüber an die Hand zu geben.

Mit Laschet wird es – im Gegensatz zu Olaf Scholz – keine Regierung mit einer linksradikalen Partei geben. Laschet scheint nicht erst alles zu zerstören, um etwas aufzubauen, was ohnehin dann nicht mehr gelingen kann, wie es offensichtlich die Grünen zusammen mit der SPD vorhaben. Aber er wird mit großer Wahrscheinlichkeit doch wieder die CDU von Frau Merkel emanzipieren, so daß die CDU wieder zur bürgerlichen Mitte zurückfindet und nicht mehr nur das Sprachrohr einer Frau Merkel sein wird.  Wenn Laschet das gelänge, würde er einmal als ein großer Kanzler in die Geschichte eingehen und die Verbindung zur Regierungszeit Kohl wieder fortsetzen.

 

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Frau Bearbock und ihre fundierten Rechtskenntnisse – gute Voraussetzung für eine Kanzlerschaft!

Reuters berichtete heute über eine Forderung der Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock, das Grundgesetz um den Bereich „regionale Daseinsvorsorge“ zu ändern.

Dieser Vorschlag bringt eindrucksvoll zum Ausdruck, daß viel reden nicht immer positiv ist, insbesondere dann nicht, wenn aus dem Gesagten erkennbar wird, daß erhebliche Lücken im Wissen des Vielsprechers, konkret in diesem Fall der Vielsprecherin erkennbar werden.

Frau Baerbock spricht ja von sich als eine Völkerrechtlerin, wobei dies keinesfalls der Qualifikation eines Juristen nach deutschem Recht entspricht. Aber eigentlich hätte dieses Studium ausreichen müssen, um einmal selbst in das Grundgesetz zu blicken. Dann hätte sie vielleicht ein großes Aha-Erlebnis haben können, nämlich, daß die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse keinesfalls erst von einer grünen Kanzlerkandidatin neu erfunden werden muß. Die Altvorderen, überwiegend alte, weiße Männer, die an der Entstehung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland beteiligt waren, waren offensichtlich sehr viel vorausschauender, als die jetzige junge, dynamische Kanzlerkandidatin. Deren Stärke scheint wohl mehr in Vorschlägen für die Reglementierung des Verhaltens der Bürger zu liegen und bei der geplanten Durchsetzung von Preiserhöhungen von Gütern, die nach Meinung von Frau Baerbock für die Natur des Teufels, gleichwohl aber für das praktische Leben notwendig sind. Gemeint sind die Preiserhöhungen für Benzin und Diesel sowie alle Energien, die zum Heizen der Wohnungen notwendig sind.

Wenn die Völkerrechtlerin nun einmal selbst in das Grundgesetz gesehen hätte, dann wäre sie vielleicht auf Artikel 72 GG gestoßen, der sich ausschließlich mit dem Thema der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse der Bürger in Deutschland befaßt. Frau Baerbock hätte sich noch nicht einmal die Mühe machen müssen, in der Bibliothek der Universität zu recherchieren, da in Wikipedia eine umfassende Gesamtveröffentlichung mit allen Quellenangaben erfolgte.

Damit dem geneigten Leser die Quellensuche erleichtert wird, geben wir den Gesetzeswortlaut an dieser Stelle wieder:

Artikel 72

(1) Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat.

(2) Auf den Gebieten des Artikels 74 Abs. 1 Nr. 4, 7, 11, 13, 15, 19a, 20, 22, 25 und 26 hat der Bund das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.

(3) Hat der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, können die Länder durch Gesetz hiervon abweichende Regelungen treffen über:

  1. das Jagdwesen (ohne das Recht der Jagdscheine);
  2. den Naturschutz und die Landschaftspflege (ohne die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Recht des Artenschutzes oder des Meeresnaturschutzes);
  3. die Bodenverteilung;
  4. die Raumordnung;
  5. den Wasserhaushalt (ohne stoff- oder anlagenbezogene Regelungen);
  6. die Hochschulzulassung und die Hochschulabschlüsse;
  7. die Grundsteuer.

Bundesgesetze auf diesen Gebieten treten frühestens sechs Monate nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates anderes bestimmt ist. Auf den Gebieten des Satzes 1 geht im Verhältnis von Bundes- und Landesrecht das jeweils spätere Gesetz vor.

(4) Durch Bundesgesetz kann bestimmt werden, daß eine bundesgesetzliche Regelung, für die eine Erforderlichkeit im Sinne des Absatzes 2 nicht mehr besteht, durch Landesrecht ersetzt werden kann.

Aber es wird noch interessanter.

Die Bundesregierung hat per Kabinettbeschluss vom 18. Juli 2018 eine Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse (KomGL) eingesetzt. Diese Kommission wurde beauftragt, auf der Basis eines gemeinsamen Verständnisses gleichwertiger Lebensverhältnisse, Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher regionaler Entwicklungen und den demographischen Wandel in Deutschland zu erarbeiten.Dazu richtete die KomGL sechs Facharbeitsgruppen ein:

  • FAG 1: Kommunale Altschulden
  • FAG 2: Wirtschaft und Innovation
  • FAG 3: Raumordnung und Statistik
  • FAG 4: Technische Infrastruktur
  • FAG 5: Soziale Daseinsvorsorge und Arbeit
  • FAG 6: Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft

Auf der Grundlage der von den Facharbeitsgruppen vorgelegten Analysen und Empfehlungen hat die Bundesregierung am 10. Juli 2019 folgende Ziele und Maßnahmen beschlossen:

Frau Baerbock sollte der Rat gegeben werden, sich doch einmal intensiv mit den bereits erfolgten Überlegungen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu befassen. Vielleicht erübrigt sich dann ihr Vorschlag, wieder einmal unüberlegt am Grundgesetz „zu schrauben“, wie es diese Regierung nun schon so oft gemacht hat und das nicht immer zu einer Verbesserung des Grundgesetzes führte. Im Übrigen gibt es bei den Verfassungsrechtlern eine grundsätzliche Überlegung: Man ändert eine Verfassung nicht ständig nach aktuellen Gesichtspunkten, weil man weiß, daß ein ständiges „Herumschrauben“ oft die Gesamtsystematik eines Gesetzes zerstören kann.

Viel wichtiger wäre es, wenn Frau Baerbock in ihrer Funktion als Abgeordnete des Deutschen Bundestages verstärkt darauf achten würde, daß wieder die Intentionen des Grundgesetzes in den Blick genommen werden. Das bedeutet, daß wieder verstärkt darauf zu achten ist, daß die im Grundgesetz vorgesehene föderale Struktur wieder beachtet wird und es aufhört, daß die Bundesregierung mit Beteiligung der sogenannten Grünen Deutschland von einem föderalen Staat zu einem sozialistischem Einheitsstaat verändert, indem sich der Bund ständig Kompetenzen der Länder und der Kommunen aneignet und Bildungsinhalte über eigens dafür geschaffene sogenannten zivilgesellschaftliche Vereine und Organisationen direkt in die Kindergärten und Schulen unter Umgehung der Elternrechte verbreitet.

Insofern ist es ein Glück, daß die nicht vorhandene Qualifikation zur Kanzlerin von Frau Baerbock noch vor der Bundestagswahl durch ihre eigenen Einlassungen erkennbar wird.

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Kanzlerin kann jede werden – Ein Kanzler muß einschlägige Voraussetzungen erfüllen.

Jetzt wissen es die Bürger in Deutschland. Die sogenannten Grünen ziehen mit Annalena Baerbock als Kanzlerkandidatin in den Wahlkampf.

Die fachlichen Voraussetzungen, um das Amt eines Kanzlers einer noch größten Industrienation in Europa bekleiden zu können, werden von Frau Baerbock voll erfüllt – allein die Tatsache, daß sie eine Frau ist, reicht für die Qualifikation aus. Oder könnten die Bürger dies völlig anders sehen?

Wollte sich ein Bewerber um eine Position als Abteilungsleiter oder gar als Geschäftsführer eines Unternehmens bemühen, so würde man neben einem entsprechenden Studium oder einer Ausbildung eine mehrjährige Tätigkeit in einer Führungstätigkeit voraussetzen. Praktische Erfahrungen und Nachweise entsprechender beruflicher Erfolge würden als selbstverständlich vorausgesetzt.

Für das höchste Regierungsamt einer großen Industrienation ist es nach Meinung der sogenannten Grünen ausreichend, wenn Frau „hart in der Sache kämpfen kann und getrieben ist von dem Verlangen, die Welt zu verändern“. Jetzt gilt es nur noch, die Bürger in Deutschland davon zu überzeugen, daß die jetzt vorgestellte Kandidatin, die zwar über einen qualifizierten Studienabschluß verfügt, aber bisher noch nie in alleiniger Verantwortung Geschäftsergebnisse vertreten mußte, die noch nie eine größere Anzahl von Mitarbeiterin geleitet hat, die noch nie einer Behörde oder einem Ministerium vorgestanden hat, möglicherweise Regierungschefin werden könnte.

Wahrscheinlich werden sich viele Bürger fragen, ob Frau Baerbock eine mutige Frau ist, die sich trotz fehlender fachlicher Kenntnisse ein solches Amt zutraut oder sie werden sich fragen, ob hier eine absolute Selbstüberschätzung einer Frau vorliegt, die davon ausgeht, daß es allein reicht, eine Frau zu sein.

Vielleicht sehen die Grünen Deutschland bereits dort, wo sie Deutschland sehen wollen, nämlich als eine bedeutungslose endindustrialisierte  Provinz, die im Staat EU-Brüssel ohnehin so eingebunden ist, daß es egal ist, wer in Deutschland an der Spitze der Verwaltung steht. Wenn Deutschland ohnehin nur noch Aufträge einer Zentralregierung Brüssel zu erfüllen hat, ist es letztlich auch gleichgültig, welche Qualifikation die örtliche Stadthalterin dieses Zentralstaates in der nachgeordneten Provinz Deutschland vorweisen kann.

Wenn die Freude über die angeblich reibungslose Benennung der Kanzlerkandidatin Baerbock verraucht ist, werden viele sich doch noch mit dem Wahlprogramm der sogenannten Grünen befassen. Dann werden sie feststellen, daß dieses keinesfalls so freundlich ist, wie Frau Baerbock jetzt vermitteln möchte. Die sogenannten Grünen werden alles versuchen, aus Deutschland eine andere Republik zu machen. Die Bürger werden sich wundern, wenn sie sich plötzlich in einer linken Diktatur wiederfinden! Das Verfahren der Kandidatenkür machte jedenfalls mehr als deutlich, daß es sich bei den sogenannten Grünen um eine knallharte linke Kaderparatei handelt. Hinter verschlossenen Zimmern legt der Führungs-Kader fest, wie das Gesicht der Partei aussehen soll. Die Politik wird dann von kleinen Parteizirkeln beschlossen und ist von den Gallionsfiguren umzusetzen. Wie das Prinzip funktioniert, konnte man in der ehemaligen DDR gut beobachten. Frau Merkel hat diese Technik in ihren 16 Jahren Regierungszeit offensichtlich weitergeführt und damit bewiesen, daß ein solches Prinzip funktioniert.

Vielleicht hat Herr Habeck auch nur deshalb seiner Parteifreundin den Vortritt gelassen, weil er davon ausgeht, daß die Bürger seine Partei ohnehin nicht wählen werden so daß er dann nicht als Verlierer dastehen muß.

Es ist schon bemerkenswert, auf welchem Niveau die Politik in Deutschland bereits angekommen ist. Dazu hat die bisher alternativlose Kanzlerin Merkel gehörig ihren Beitrag geleistet, in dem sie die CDU so zerlegt hat, daß es zur Zeit keine politische Alternative gibt. Vielleicht hat sie sich sogar zum Ziel gesetzt, daß ihre Nachfolgerin eine Politikerin aus dem linken Parteienspektrum ist. Vielleicht ist  Frau Baerbock sogar die Wunschkandidatin von Frau Merkel.

Die ehemalige Volkspartei SPD ist mittlerweile ebenfalls bedeutungslos geworden und der Partei „Die Linke“, deren Vorsitzende sich besonders dadurch hervorgehoben hat, indem sie den dem zum Ministerpräsidenten in Thüringen gewählten Thomas Kemmerich einen Blumenstrauß  vor die Füße warf, werden die Bürger auch kaum eine Kanzlerschaft zutrauen.

Allerdings sollte man die angeblich dummen Bürger nicht zu sehr unterschätzen. Es könnte sein, daß diese langsam die Nase von solchen Politikern voll haben und wirklich politische Alternativen wählen. Oft bilden sich Alternativen schneller, als manche alternativlosen Politiker und hier möchte ich auch auf die Politikerin Frau Merkel hinweisen, es sich vorstellen.