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Schlagwort: Bundesverfassungsgericht

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Aktuell

AfD-Stiftung soll kein Steuergeld erhalten – die Grünen halten gern die Hand auf!

  • Beitragsautor Von Bornemann
  • Beitragsdatum November 17, 2022
  • Keine Kommentare zu AfD-Stiftung soll kein Steuergeld erhalten – die Grünen halten gern die Hand auf!

Die Diskussion um die Finanzierung der parteinahen Stiftungen ist mittlerweile um eine Facette bereichert worden. Seit Monaten versucht die Stiftung, die der AfD nahesteht, im gleichen Rahmen wie die anderen Stiftungen der im Bundestag und in den Landtagen vertretenen Parteien staatliche Zuwendungen für die Stiftungsarbeit zu erhalten. Vorab sollte festgestellt werden, dass die Bezeichnung „Stiftung“ eigentlich für alle diese Körperschaften nicht zutrifft. Die klassische Stiftung wird nur dann begründet, wenn ein Stiftungskapital eingezahlt wurde, dass die Existenz der Stiftung aus den Erträgen dieses Kapitals dauerhaft sicherstellt. Die Stiftungen, die dem Stiftungsgesetz unterliegen, dürfen ausschließlich Aufgaben wahrnehmen, die mit dem jeweiligen Stiftungsziel, das von dem Stifter bei der Gründung der Stiftung festgelegt wurde, übereinstimmen. Eine nachträgliche Änderung der Stiftungsziele ist so gut wie ausgeschlossen und sofern der Stifter nicht mehr lebt, unmöglich.

Bei den „Stiftungen“, die von den Parteien gegründet worden sind und die nach dem Parteiengesetz unabhängig von den Parteien arbeiten müssen handelt es sich letztlich um Vereine, die zu einem großen Teil von öffentlichen Mitteln, also Steuermittel der Steuerzahler, finanziert werden.

Aus der Graphik ist zu entnehmen, dass die parteinahen Stiftungen erhebliche öffentliche Mittel erhalten. Bei diesen Zuwendungen handelt es sich nur um Zuwendungen durch den Bund. In den einzelnen Ländern werden die Partei-Stiftungen zusätzlich aus Haushaltsmitteln der Länder bezuschusst.

Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt auf ihrer Internetseite sehr zutreffend, unter welchen Voraussetzungen die öffentlichen Gelder zur Verfügung gestellt werden dürfen:
„Funktionsfähigkeit, Staatsfreiheit, Chancengleichheit und Transparenz: Diesen Anforderungen soll die Parteienfinanzierung in Deutschland entsprechen“.

Diese Kriterien erfüllt die Erasmus-Stiftung der AfD voll umfänglich.

Auch wenn unterstellt wird, dass die Stiftungen unabhängig von ihren jeweiligen Parteien arbeiten sollen, so gibt es in der Praxis doch sehr enge Beziehungen zwischen diesen Stiftungen und ihren Parteien. Dies wird sowohl durch die personelle Verbindung zwischen Stiftungen und Parteien erkennbar. Aber auch die Inhalte der Arbeit der Stiftungen decken sich mit den jeweiligen Parteiprogrammen. Durch die Stiftungen erfolgt eine weitestgehend flächendeckende Informationstätigkeit, so dass damit die politischen Ziele der Parteien den Bürgern nahegebracht werden. Die Stiftungen haben auch die Möglichkeit gesellschaftspolitische Vorstellungen zu entwickeln, so dass sie entsprechende Impulse an ihre „Mutterpartei“ zur Verfügung stellen können. Um es einfach auszudrücken, kann man sagen, dass sie die Agitationsmöglichkeiten der Parteien teilweise sehr subtil erweiterten und verstärken können.

Letztlich kann man auch sagen, dass über die öffentliche Finanzierung der parteinahen Stiftungen eine Art der Parteienfinanzierung erfolgt, ohne dass sie als solche bezeichnet wird. Bisher glaubten die etablierten Parteien, nur sie selbst hätten das Privileg dieser Finanzierung. Mit der AfD kam eine neue Partei hinzu, die zudem eine echte Alternative zu den etablierten Parteien sein will und somit an den Grundfesten der bisherigen Parteien kratzte. Natürlich weiß man, dass mit einer Parteistiftung der Verbreitungsgrad einer Partei erheblich größer sein kann. Und wenn dies auch noch der Steuerzahler mit seinen Steuern finanziert, muss man alles unternehmen, dass diese Quelle nicht versiegt.

Zuerst argumentierte man, dass die neue Partei erst einmal unter Beweis stellen müsse, dass sie auch von einer gewissen Dauer in der politischen Landschaft bleibt. Dies kann man inzwischen von der AfD sagen, denn sie ist nun zum dritten Mal in den Bundestag gewählt worden und immerhin erheblich stärker als die Partei der Linken, die nur noch mit Mühe über drei Direktmandate in den Bundestag einziehen konnte. Nachdem mit dieser Argumentation ein Scheitern mit der Ausgrenzung einer unliebsamen Partei vorauszusehen war, meinte man, die AfD sei keine demokratische Partei, sie wende sich gegen das Grundgesetz und zerstöre die Demokratie. Eine solche Partei dürfe keine öffentlichen Mittel erhalten. Es ist schon ein Stück aus dem Tollhaus, dass ausgerechnet Parteien, die selbst erhebliche Defizite eines demokratischen Verhaltens zeigen und sich durchaus politischer Methoden bedienen, die schon in den Bereich eines faschistoiden Denkens fallen könnten, jetzt meinen, sie können darüber entscheiden, ob die AfD eine demokratische Partei sei oder nicht. Noch brutaler drückt es dies der parlamentarische Geschäftsführer der sogenannten Grünen, Valentin Lippmann, im Sächsischen Landtag aus, indem er feststellt, „dass es nicht hinnehmbar sei, dass demnächst Jahr für Jahr Millionen für einen Thinktank der neuen Rechten fließen könnten“. Der saubere Oberdemokrat Lippmann sollte eigentlich wissen, dass über die Frage der Verfassungskonformität ausschließlich Gerichte entscheiden und nicht diejenigen, die sich als die Schiedsrichter der Demokratie gerieren.

Auch die Linken, deren Vorsitzende mit Marxisten liebäugelt, die das Grundsgesetz in Deutschland ablehnen, sollten vorsichtiger mit Vorwüfen eines antidemokratischen Verhaltens der AfD sein.

Es ist folgerichtig, dass die AfD jetzt Klage beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hat, da die betroffene Stiftung der AfD nicht antragsberechtigt ist. Es ist allerdings nur zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht nicht inzwischen so von Mainstream-Politikern besetzt worden ist, die nur noch solches Recht sprechen, was die Linken in Deutschland wünschen.

  • Schlagwörter Bundesverfassungsgericht, Parteienfinanzierung, Parteistiftungen

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Aktuell

Wie eine Partei durch lupenreine Demokraten ausgegrenzt wird

  • Beitragsautor Von Bornemann
  • Beitragsdatum Oktober 25, 2022
  • Keine Kommentare zu Wie eine Partei durch lupenreine Demokraten ausgegrenzt wird

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich nunmehr in mündlicher Verhandlung in der Hauptsache mit der Organklage der Alternative für Deutschland (AfD) auf staatliche Förderung der ihr nahestehenden „Desiderius-Erasmus-Stiftung“ (DES). Beklagte sind der Deutsche Bundestag, dessen Haushaltsausschuss sowie die Bundesregierung:

Es ist kaum zu glauben, aber seit fünf Jahren unternehmen die etablierten Parteien alles, um zu verhindern, dass die der AfD nahestehenden Stiftung mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird. Nun könnte man durchaus auch zu dem Schluss kommen, dass Stiftungen, die letztlich Parteien in ihrer Tätigkeit unterstützen, überhaupt nicht gefördert werden sollten. Schließlich könnten sich die Bürger auch die Frage stellen, warum neben der teilweisen Finanzierung der Parteien durch öffentliche Mittel auch noch eine weitere Parteiunterstützung durch Steuergelder erfolgen sollte. Schließlich geht es um Steuergelder, die Bürger aufbringen müssen.

Aber bei dem Versuch, die AfD.-nahe Stiftung von öffentlichen Mitteln auszuschließen, geht es keinesfalls um solche Argumente. Hier können vielmehr die Bürger wahrnehmen, mit welchen Methoden die angeblich doch die Demokratie fördernden Parteien mit regelrecht faschistoiden Methoden verhindern wollen, einen politischen Mitbewerber, der ihnen gefährlich wird, auszugrenzen.

Dieses Verhalten reiht sich ein in dem Verhindern eines Vizepräsidenten des Bundestages und setzt sich fort, indem Verfassungsschutzbehörden den Anschein gegenüber der Öffentlichkeit erwecken, als wenn es sich bei der AfD um eine rechtsradikale Partei handelt. Es setzt sich weiter fort, indem die FDP, die angeblich eine liberale Partei sein will, ein Gesetz für politische Stiftungen vorschlägt, das das einzige Ziel hat, AfD-nahe Stiftungen von Finanzierungen auszuschließen. Ein solches Vorgehen zeigt die antidemokratische Haltung der etablierten Parteien, die doch immer behaupten, der Garant der Demokratie in Deutschland zu sein. Auf welch schwachen Füßen müssen diese Parteien stehen, dass sie mit allen Möglichkeiten verhindern wollen, andere Meinungen eine Stimme zu geben? Wenn man keine Argumente hat, kann man nur mit Diffamierungen arbeiten. Die Feststellung, dass ein rechtsradikales Verhalten vorliegt, ist ein gutes Mittel, um jeglichen Diskussionen aus dem Wege zu gehen und die eigenen Argumente hinterfragen zu lassen.

Die AfD hat immer darauf hingewiesen, dass die Finanzierung von parteinahen Stiftungen durchaus auch kritisch gesehen werden kann. Allerdings muss dann die gleiche Voraussetzung für alle Parteien gelten. Die bisherigen Argumente, die gegen die Finanzierung der Desiderius-Erasmus-Stiftung vorgetragen wurden und die insbesondere darauf hinwiesen, dass eine langfristige Existenz der Partei vorliegen muss, die sich für die Finanzierung einer ihr nahestehenden Stiftung einsetzt, gingen ins Leere. Die AfD ist jetzt bereits in der dritten Legislaturperiode flächendeckend in Deutschland vertreten. Es sieht keinesfalls danach aus, dass sich hier etwas ändern wird.

Es war deshalb folgerichtig, dass die AfD jetzt das Bundesverfassungsgericht angerufen hat, da die betroffene Stiftung kein eigenes Klagerecht in dieser Angelegenheit vor dem Bundesverfassungsgericht hat.

Man darf gespannt sein, wie jetzt die Entscheidung ausfallen wird, mit der erst in einigen Monaten zu rechnen ist. Die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts und die Entscheidungspraxis dieses Gerichts in den letzten Jahren, lassen jedoch Zweifel aufkommen, ob es diesmal zu einer Entscheidung kommt, die nicht von der Regierung und ihrer tragenden Parteien gewollt ist.

Auch das Bundesverfassungsgericht ist mit ehemaligen Politikern der etablierten Parteien besetzt, die – so hat es sich bei vielen Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen der Regierung ergangen sind, gezeigt – ausschließlich die Regierungspolitik unterstützt haben. Insofern ist dies auch diesmal bei der anstehenden Entscheidung einer AfD-nahen Stiftung durchaus möglich, dass der Regierung und nicht der AfD Recht zugesprochen wird. Die AfD kann sich dann nur damit trösten, dass Gerichte zwar Recht sprechen, dies aber nicht immer etwas mit Gerechtigkeit zu tun hat.

  • Schlagwörter Ausgrenzen der AfD, Bundesverfassungsgericht, Desiderius-Erasmus-Stiftung

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Aktuell

Sind demokratische Selbstverständlichkeiten im Bundestag ein Auslaufmodell?

  • Beitragsautor Von Bornemann
  • Beitragsdatum Juni 23, 2022
  • Keine Kommentare zu Sind demokratische Selbstverständlichkeiten im Bundestag ein Auslaufmodell?

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird für viele Bürger, die sich noch damit beschäftigen, wie unsere Demokratie immer mehr ausgehebelt wird, nicht überraschend gekommen sein. Bei der jetzt vorliegenden Entscheidung geht es zwar „nur“ um den Eilantrag der AfD im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens. Die bisherigen negativen Erwartungen kritischer Bürger, die Mehrheit der Bürger scheint gar nicht mehr zu bemerken, wie die Demokratie in Deutschland mittlerweile ein Auslaufmodell zu werden scheint, scheinen sich immer mehr zu bestätigen. Worum geht es? Mit Beginn der neuen Legislaturperiode werden die Fachausschüsse im Bundestag neu besetzt. Die Parteien haben vereinbart, dass alle im Bundestag vertretenen Fraktionen jeweils nach ihrer Stärke Mitglieder in die Ausschüsse benennen. Auch die Auswahl, welche Fraktion den jeweiligen Vorsitz in einem Ausschuss übernehmen soll, wurde nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen vereinbart.

Seitdem die Bürger eine Oppositionspartei in den Bundestag gewählt haben, meinen die bis dahin unter sich agierenden etablierten Parteien in einer ausgesprochen antidemokratischen Auffassung, dass man die AfD mit allen Mitteln daran hindern muss, die gleichen Rechte wie alle anderen bereits im Bundestrag vertretene Parteien wahrzunehmen. Sie betiteln sich selbst als die demokratischen Parteien, um damit die AfD auszugrenzen, scheinen aber gar nicht zu bemerken, wie sie sich selbst als Totengräber der Demokratie betätigen.

Bisher hat man es erfolgreich verstanden, der AfD keinen Platz im Bundestagspräsidium einzuräumen. Jetzt verhinderte es man, dass die AfD in drei Ausschüssen, dem Innen- und Gesundheitsausschuss sowie dem Kulturausschuss den Vorsitzenden stellt. Natürlich wird dies mit dem Kampf für die Demokratie begründet, denn wer demokratisch ist, bestimmen nicht die Wähler, sondern die bisher im Bundestag vertretenden Parteien, die von der AfD auch als „Altparteien“ bezeichnet werden.
Dass damit die Wähler, die die AfD gewählt haben, regelrecht missachtet werden, scheinen die Oberdemokraten auch noch nicht wahrgenommen zu haben.

Jetzt sollte man meinen, dass es doch Gerichte in Deutschland gibt, die dafür sorgen, dass demokratische Selbstverständlichkeiten auch beachtet werden. Im Vertrauen darauf hat die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil sie sich in ihren demokratisch verbrieften Rechten, nämlich in der parlamentarischen Arbeit nicht rechtswidrig behindert, bzw. eingeschränkt zu werden, verletzt fühlte.
Da eine Legislaturperiode bekanntermaßen nur einen festgelegten Zeitraum umfasst, stellte die AfD im Rahmen eines einstweiligen Verfahrens den Antrag, dass die von den Oberdemokraten verweigerten Ausschussvorsitze vom Gericht der AfD noch in der laufenden Legislaturperiode zugesprochen werden.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte im Eilverfahren (Az. 2 BvE 10/21) den Antrag ab, die von den anderen Abgeordneten nicht gewählten AfD-Kandidaten vorläufig einzusetzen. Es steht nunmehr jedoch eine endgültige Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren aus, wobei es dafür keinen Termin gibt. Es kann auch geschehen, dass eine Entscheidung – wie auch immer sie ausfallen wird, dann getroffen wird, wenn sie für die betroffene AfD ohnehin irrelevant ist.
Damit wird die AfD vorerst oder vielleicht für die gesamte Legislaturperiode keinen Ausschussvorsitzenden stellen können. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist formal betrachtet, durchaus nachzuvollziehen. Man hätte sich aber auch einen Hinweis des Gerichts vorstellen können, wonach das Bundestagspräsidium hätte aufgefordert werden können, noch einmal die Angelegenheit im Ältestenrat des Bundestags zu diskutieren. Das Gericht hätte aber auch den Bundestag auffordern können, den Widerspruch der Geschäftsordnung, wonach einerseits alle Parteien gemäß ihrer Stärke in den Ausschüssen auch mit Vorsitzenden vertreten sein sollen, gleichzeitig aber durch volksfrontähnliche Abstimmungen dieses zu verhindern, wenn es aus machtpolitischen Gründen opportun erscheint, durch eine Gesetzesänderung aufzulösen.
Eine weitere Möglichkeit hätte darin bestanden, kurzfristig, das heißt zeitnah, einen Hauptsache Termin festzulegen. Das Argument des Verfassungsgerichts in seinen einstweiligen Entscheidungen, dass die AfD-Abgeordneten nicht in ihrer politischen Arbeit behindert seien, auch wenn sie keinen Vorsitz in einem Ausschuss stellen dürfen, ist nur eingeschränkt richtig. Man darf mit Sicherheit davon ausgehen, dass dem Bundesverfassungsgericht die besonderen Wirkungsmöglichkeiten von Ausschussvorsitzenden durchaus bekannt sind. Es hat dies aber gegenwärtig wahrscheinlich nicht würdigen wollen.

So bleibt bei dem interessierten Bürger nur noch ein fahler Beigeschmack: Man will bewusst die AfD ausgrenzen und die Bürger haben keinen Anwalt mehr, der ihre Rechte im Auge behält und sie ggf. auch gegen den Willen derjenigen, die sich die Demokratie nach ihrem Gustos schneidern wollen, durchsetzt. Bisher hatten die Bürger immer noch die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht der Garant der bürgerlichen Rechte sei. Vielleicht müssen die Bürger auch hier umdenken.

 

 

  • Schlagwörter AfD, Ausschussvorsitzende, B, Bundesverfassungsgericht, Demokratie ein Auslaufmodell?

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Aktuell

Die AfD antwortet.

  • Beitragsautor Von Bornemann
  • Beitragsdatum Dezember 7, 2021
  • Keine Kommentare zu Die AfD antwortet.

Auf unseren Beitrag „Was hat die Bundesregierung der EU zugesagt – ist die Gewaltenteilung in Gefahr?“ erhielten wir von der AfD eine Antwort, die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Wir haben den Eindruck, daß von der AfD auf ein grundsätzliches Problem hingewiesen wurde.

Sehr geehrter Herr Bornemann,

vielen Dank für Ihr Interesse an der politischen Debatte.

In den vergangenen Jahren haben wir eine Reihe von Erfolgen verzeichnen können, nicht nur bei Wahlen, sondern auch in der Politik vor Ort. Die AfD wirkt. Unsere Partei lebt von der Unterstützung durch die Bürger.

Die EZB handelt seit Jahren kompetenzüberschreitend, verfassungswidrig und unvereinbar mit EU-Vertragsrecht. Wir sehen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts (5.5.2020), dass die EZB-Anleihekaufprogramme weitgehend nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, die Kritik der AfD bestätigt. Gleichzeitig rügte das Gericht seinerzeit die Bundesregierung und den Bundestag, dass sie ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag, die Beschlüsse des EZB-Rats auf ihre Rechtstreue hin zu überprüfen, nicht nachgekommen sind. Damit ist höchstrichterlich bestätigt, was die AfD seit jeher in Bezug auf die Eurorettung argumentiert – und dass die Bundesregierung längst dagegen hätte angehen müssen. Laut Bundesverfassungsgericht ist es der Bundesbank fortan untersagt, sich weiter an den Anleihekaufprogrammen der EZB zu beteiligen. Sie muss diese sogar rückabwickeln, wenn der EZB-Rat nicht binnen drei Monaten nachvollziehbar darlegt, dass seine Programme verhältnismäßig sind.

Die stellvertretende AfD-Bundessprecherin Dr. Alice Weidel, Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, erachtet es als „bedauerlich, dass die Bundesbank die Steilvorlage des höchsten Gerichts nicht genutzt hat, um vom desaströsen Kurs der EZB abzurücken. Das Volumen der Anleihekaufprogramme bedeutet Staatsfinanzierung über die Notenbanken in so gigantischem Ausmaß, dass sie die Euro-Dauerkrise noch verschärfen werden. Es ist daher zu begrüßen, dass die Kläger sich mit den bislang gegebenen Antworten nicht zufriedengeben wollen. Und es bleibt zu wünschen, dass das Bundesverfassungsgericht der Linie seines Urteils treu bleibt und der EZB klare Schranken aufzeigt.“

Der Umgang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der EZB habe den Beigeschmack eines abgekarteten Spiels. Die hastig durchgewunkene Zustimmung der etablierten Mehrheit des Bundestags und der lustlos nachgeschobene Persilschein des Bundesfinanzministers, ohne dass wesentliche von der EZB vorgelegte Dokumente auch öffentlich gemacht worden wären, werde dem Ernst der Sache nicht gerecht, so Weidel.

Wie geht’s nun weiter? Antwort: gar nicht. Normalerweise entfalten Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht Rechtskraft. Alle Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte sind daran gebunden. Doch diesmal wird sich das Gericht wohl nicht weiter äußern. Einzig die eigentlich erfolgreichen Beschwerdeführer können nun auf eine Prüfung durch Karlsruhe drängen, ob die Anforderungen aus dem Urteil tatsächlich erfüllt wurden. Ein solcher Rechtsstreit, sollte er zugelassen werden, könnte sich wieder jahrelang hinziehen.

Die AfD-Fraktion fordert auf Basis dieses Urteils nunmehr:

  1. Die Beendigung und Rückabwicklung der Anleihekäufe aus dem PSPP-Programm (2015 bis 2020), zu denen keinesfalls eine Begründung der damaligen Verhältnismäßigkeit nachgeliefert werden kann.
  2. Die Beendigung auch des neuen Anleihekaufprogramms der EZB (PEPP) aus demselben Grund.
  3. Eine eindeutigere Formulierung des Artikels 123 AEUV zum Verbot der monetären Staatsfinanzierung, um hier die Auslegungsspielräume zu begrenzen.

Die Antwort der AfD hat den Verfasser des Beitrages „Was hat die Bundesregierung der EU zugesagt – ist die Gewaltenteilung in Gefahr?“ auf ein weiteres, sehr grundsätzliches Problem aufmerksam gemacht. Es sieht so aus, als wenn das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann, was es will, aber seine Entscheidungen letztlich absolut keine Folgen mehr haben. Wenn dem so ist – und der vorliegende Sachverhalt stellt sich genau so dar – dann kann man das Bundesverfassungsgericht auch aufheben. Für den Bürger wird durch die jetzt erkennbare Situation deutlich, daß es keinen Rechtsschutz mehr in Deutschland gibt, weil die deutsche Regierung sämtliche Rechte ohne Zustimmung des Volkes an eine überregionale Einrichtung (EU) übertragen hat, die jetzt, ohne selbst ein souveräner Staat zu sein, über Recht in Deutschland allein entscheiden kann. Anderseits stellt sich auch die Frage, warum das Bundesverfassungsgericht sich ein solches rechtswidriges Verhalten einer Regierung gefallen läßt und nicht massiv gegen diese Rechtsmißbrauch vorgeht. Welche Rolle spielen eigentlich noch unsere Abgeordneten im Bundestag, wobei wir hier die AfD ausnehmen? Haben sie ihre originären Rechte mittlerweile aufgeben und an wen haben sie diese Rechte übertragen? So wie sich jetzt die Rechtslage für die deutschen Bürger darstellt, scheint es zu sein, daß das Bundesverfassungsgericht nur noch einen historischen Wert hat und für die Zukunft keine Entscheidungen mehr treffen darf. Wenn dem so wäre, dann sind wir nicht mehr weit von einer Diktatur entfernt.  Noch hoffen wir, daß alles nur eine rechtswidrige Handlung der früheren Kanzlerin war, die sich ja ohnehin über vieles einfach hinweggesetzt hatte.

Wir sind sehr gespannt, welchen Erfolg die AfD mit Ihrer Forderung im Bundestag haben wird.

  • Schlagwörter AfD, Bundesverfassungsgericht, Rechtsmißbrauch

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Aktuell

Bundesverfassungsgericht macht sich wieder mal zum Büttel der Regierenden

  • Beitragsautor Von Bornemann
  • Beitragsdatum November 30, 2021
  • Keine Kommentare zu Bundesverfassungsgericht macht sich wieder mal zum Büttel der Regierenden

Stephan Brandner: Bundesverfassungsgericht macht sich wieder mal zum Büttel der Regierenden

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der sogenannten Bundesnotbremse ebenso wie Schulschließungen verfassungskonform gewesen sein sollen. Zwar hätten die Regelungen erheblich in die Grundrechte eingegriffen, seien aber in der „äußersten Gefahrenlage“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, mahnt an, dass solche Begründungen zur vollkommenen Abschaffung von Grundrechten führen können, was mit einem funktionierenden Rechtsstaat nichts zu tun habe. Stephan Brandner wörtlich:

„Willkürlich festgelegte Inzidenzen, die auf fehleranfälligen Tests beruhen, werden genutzt, um nahezu sämtliche Grundrechte nicht nur einzuschränken, sondern in ihrem Wesensgehalt vollkommen auszuhöhlen. Damit wird der Weg bereitet für ein politisches Weiterso: Zwangsmaßnahmen, Isolierung von Gesunden, Schließung ganzer Branchen. Das Grundgesetz ist das Papier nicht mehr wert, auf dem es geschrieben steht. Was aber soll man anderes erwarten von einem Bundesverfassungsgericht, das eng verbandelt mit der Regierung ist, sich sogar in vollständiger Besetzung zum Essen mit der Kanzlerin trifft und dort Vorträgen von Ministern lauscht? Ein Gericht, dessen Präsident ein enger Parteifreund von Merkel ist, der hoher Funktionär der Kanzlerpartei war und der sich schon vor Monaten öffentlich zustimmend zur Coronapolitik äußerte? Dass bei diesen Voraussetzungen keine seriöse juristische Prüfung, sondern Büttelrechtssprechung zu erwarten war, dürfte niemanden überraschen.“

  • Schlagwörter Bundesverfassungsgericht, Stephan Brandner

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Aktuell

Klagen junge Klimaschützer gegen das Land Sachsen ?

  • Beitragsautor Von Bornemann
  • Beitragsdatum September 14, 2021
  • Keine Kommentare zu Klagen junge Klimaschützer gegen das Land Sachsen ?

Junge Klimaschützer verklagen das Land Sachsen, so wird es den Bürger im Rundfunk und in den Zeitungen mitgeteilt. Jetzt ist die Jugend wach geworden und geht rechtlich gegen den Staat vor, weil ihre Rechte, eine saubere Luft vorzufinden und die Natur zu erhalten von den Politikern nicht beachtet werden. Wer will da noch etwas dagegen haben, wenn jetzt sogar junge Menschen vors Gericht ziehen?

Natürlich wäre es eine sehr beeindruckende Entwicklung, wenn sich auch Jugendliche mit Fragen beschäftigen, die für ein Gemeinwesen von Bedeutung sind und deshalb auch eine verstärkte Beachtung finden müssen.

Zuerst wird man sich fragen, wer diese jungen Menschen vielleicht motiviert haben könnte, sich mit Fragen des Umweltschutzes, der Abgasproblematik von Kraftfahrzeugen und Möglichkeiten Gerichtsverfahren bis zum Bundesverfassungsgericht zu befassen und dann auch die notwendigen Schritte, die auch einen erheblichen finanziellen Einsatz erfordern, umsetzen zu können. Jetzt soll – wenn man den Medien glauben darf – ein 16 jähriger Schüler aus Grimma und weitere Schüler Verfassungsbeschwerde gegen das Land Sachsen eingereicht haben.

Blickt man jedoch etwas tiefer und fragt, wie ein sechzehnjähriger Schüler in der Lage ist, eine Verfassungsbeschwerde sowohl inhaltlich als auch mit den erforderlichen gerichtlichen Gebühren-Vorschüssen, die für die Klageerhebung notwendig sind, auf den Weg zu bringen, dann taucht da plötzlich eine sogenannte Umweltschutzorganisation auf, deren Namen vom Bekanntheitsgrad im reziproken Verhältnis zu der Zahl ihrer Mitglieder steht. Laut Wikipedia hat diese Organisation zur Zeit 448 Mitglieder. Sie beschäftigt aber über hundert hauptamtliche Mitarbeiter. Diese Organisation ist gemeinnützig – genießt damit also erhebliche Steuerprivilegien – und ist erfolgreich tätig, diejenigen zu verklagen, die diesen Verein auch noch finanzieren. Nach Zahlenangaben über den Vereins im Internet soll dieser einen Umsatz von ca. 8.500.000,–€/Jahr haben. Er beschäftigt über 100 hauptamtliche Mitarbeiter und finanziert sich im wesentlichen durch 2.500.000,– € Abmahnungserträge. Die übrigen Mittel soll der Verein von der öffentlichen Hand sowie von Stiftungen erhalten. Allein bei dem Mißverhältns Mitglieder des Vereins zu den hauptamtlichen Mitarbeitern kann man die Frage stellen, wie eine solche Konstruktion gemeinnützig sein kann. Der Verein, der insbesondere die öffentliche Hand und damit letztlich die Bürger selbst, mit Klagen überhäuft, klagt gegen seinen eigenen Geldgeber. Jetzt könnte ein kritischer Bürger die Frage stellen, warum wird dieser Verein denn überhaupt von der öffentlichen Hand finanziert? Sollte hier vielleicht ein interessantes Zusammenspiel zwischen den Regierungsparteien und diesem sich gemeinnützig ausgebenden Verein geben, nach dem Motto: Du klagst gegen mich, dann verliere ich die Klage und bin leider gezwungen, die Forderungen dieses kleinen aber unfeinen Vereins zu erfüllen? Dem Bürger gegenüber muß dann eben komuniziert werden, daß die Regierung leider einer gerichtlichen Anforderung folgen mußte! Die Regierung kann unliebsame Maßnahmen gegen den Willen der Bürger durchsetzen, der Verein hat wieder Öffentkeit und so können alle zufrieden sein. Wer die Kosten zu tragen hat, ist ohnehin immer klar, nämlich die Bürger.

Allerdings ist es doch viel wirkungsvoller, wenn man bereits zu Beginn eines Klageverfahrens Kinder und Jugendliche in den Vordergrund rückt, damit der Bürger den Eindruck bekommt, nicht die Erwachsenen und erst recht nicht ein Verein dessen Geschäftsmodell das Geldgenerieren unter der Fahne des Umweltschutzes ist, führen hier Klagen zulasten der Bürger durch. Dann sucht man sich eben geeignete Objekte (nichts anderes sind diese Jugendlichen, die für die Interessen anderer mißbraucht werden), unter dessen Namen man die Klagen gegen die Bundesregierungen oder gegen Landesregierungen auf den Weg bringt. In der Öffentlichkeit kommt dies sehr gut an, weil alle denken, daß hier eine Initiative von Jugendlichen vorliegen würde. Aus einem Zeitungsartikel der Sächsischen Zeitung vom 14. September 2021 ist sehr klar erkennbar, daß der Verein „Deutsche Umwelthilfe“ gezielt mit entsprechenden Organisationen zusammenarbeitet, um geeignete Jugendliche zu finden, mit denen und unter deren Namen man entsprechende Klagen vorbereiten und einreichen kann. Allein aus diesem Verfahren wird jedem erkennbar, daß es sich eben nicht um Aktivitäten von Jugendlichen handelt, die spontan und aus eigener Inititative handeln. Eine solche Praxis kann man auch als Instrumentalierung von jungen Menschen bezeichnen, die vielleicht bei Organisationen, deren einziges Geschäftsmodell die Geldbeschaffung ist, üblich ist. Sie sollte aber unwürdig für jede seriöse gemeinnützige Organisation sein, der es ausschließlich um die Umsetzung und Durchsetzung von gemeinnützigen Aufgaben zum Wohle der Gesellschaft geht.

Das Theater, was hier den Bürgern vorgespielt wird, zeigt eine Verrottung eines gesellschaftlichen Miteinanders. Der Sache des Umweltschutzes dient es jedenfalls in keiner Weise.

Es wird höchtste Zeit, daß sich die Politiker näher mit den Praktiken dieses doch kaum in der Bevölkerung verafteten Vereins mit seinen 448 Mitgliedern beschäftigen und die Frage klären, ob hier die Gemeinnützigkeit abgesprochen werden muß.

  • Schlagwörter Bundesverfassungsgericht, Deutsche Umwelthilfe

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Aktuell

Rundfunkgebührenerhöhung vorläufig vom Bundesverfassungsgericht angeordnet.

  • Beitragsautor Von Bornemann
  • Beitragsdatum August 5, 2021
  • Keine Kommentare zu Rundfunkgebührenerhöhung vorläufig vom Bundesverfassungsgericht angeordnet.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 5.7.2021 seine Entscheidung zur Rundfunkgebührenerhöhung ohne mündliche Verhandlung getroffen. Danach setzte es die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung der Rundfunkgebühren vorläufig außer Kraft.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hatte eine Erhöhung der Rundfunkgebühren auf 18,32 € zugestimmt. Die Erhöhung sollte zum 1. Januar des Jahres in Kraft treten. Gemäß des derzeitig bestehenden Rundfunkvertrages der Länder wurde vorgesehen, daß die KEF den Finanzbedarf ermittelt, so daß dann die Empfehlung durch die Länderparlamente beschlossen werden muß. Erst wenn alle Bundesländer zugestimmt haben, kann die jeweilige Festlegung des Rundfunkbeitrages umgesetzt werden.

Die CDU in Sachsen-Anhalt hatte bereits in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, daß sie eine weitere automatische Erhöhung der Rundfunkgebühren ablehne, weil dies die Bürger in zunehmenden Maße belasten würde. Die AfD lehnt die Konstruktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der jetzigen Form ab, so daß sie damit auch gegen jegliche Erhöhungen der Rundfunkgebühren war.

Da Ministerpräsident Haseloff verhindern wollte, daß bei einer Abstimmung zur vorgesehenen Erhöhung der Rundfunkgebühren auch die AfD ablehnend abstimmt, hielt er es für angebracht, die Abstimmung zu verhindern, indem er diesen Tagesordnungspunkt kurzfristig absetzte, so daß damit mangels eines Beschlusses gar keine Erhöhung des Rundfunkbeitrages erfolgen konnte. Daß dies ein absolut antidemokratisches Verhalten ist und letztlich eine Mißachtung des Parlaments, scheint den meisten Politikern gar nicht aufzugehen.

Insofern kann es auch nicht überraschen, daß das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden hat, daß der Rundfunkbeitrag, eigentlich ist dies eine Steuer, weil sich kein Bürger der Zahlung entziehen kann und letztlich gezwungen ist, die öffentlich-rechtlichen Sender zu alimentieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bürger diese Sender hören oder sehen wollen oder ob sie sich darüber ärgern, daß viele der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender eine massive linke Agitation betreiben, die diejenigen, die damit beglückt werden, auch noch bezahlen müssen. In diesen Zusammenhang muß auf die Gendersprechweise verwiesen werden, die den Bürgern regelrecht gegen deren Willen aufgedrängt wird.

Eine genaue Analyse und damit eine abschließende Kommentierung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts kann an dieser Stelle noch nicht erfolgen, weil dazu erst der genaue Wortlaut des Textes studiert werden muß. Interessant ist bereits jetzt, daß das Verfassungsgericht die Erhöhung des Rundfunkbeitrages erst vorläufig angeordnet hat. Das läßt darauf schließen, daß noch ein Klärungsbedarf im politischen Bereich der Länder notwendig zu sein scheint.

Ein Gesichtspunkt ist aber bereits jetzt kritisch anzumerken. Wie kann es sein, daß auch das Bundesverfassungsgericht offensichtlich meint, daß nach Vorliegen einer Beitragserhöhung der KEF eine automatische Zustimmung aller Landesparlamente zu erfolgen hat? Wenn dem so wäre, würde die Eigenständigkeit der Parlamente auch vom Bundesverfassungsgericht regelrecht ausgehebelt werden. Es muß doch in der Eigenverantwortlichkeit eines Abgeordneten bleiben, selbst nach eigenem Wissen und Gewissen zu entscheiden, so daß damit auch eine Ablehnung einer Beitragserhöhung durch die KEF fallen muß.

Es wäre allenfalls denkbar, daß hier das antidemokratische Verhalten des Ministerpräsidenten Haseloff, eine Entscheidung gar nicht erst herbeizuführen, um eine andere demokratische Partei auszugrenzen, dazu geführt hat, daß die Entscheidung des Gerichts jetzt so getroffen wurde, wie sie veröffentlicht wurde.

Wenn immer wieder die besondere Wichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehen beschworen wird, dessen Finanzierung geradezu notwendig sei, um die Demokratie zu erhalten, dann mag dies ein wesentliches Argument sein. Anderseits müßte aber das Gericht auch einmal deutlich darauf hinweisen, daß solche öffentlich-rechtlichen Einrichtungen auch nicht das Recht haben können, einseitige politische Agitation zu betreiben, für die dann auch noch die Agitierten selbst bezahlen müssen.

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts scheinen die meisten Politiker diese Entscheidung euphorisch zu begrüßen. Sie sollten aber den Bogen auch nicht überspannen. Die jetzt zusätzlich verlangten 86 Cent bedeuten für die Bürger eine jährliche Mehrbelastung von 10,36 €. Das mag kein großer Betrag sein. Aber diese Regierung sorgt zur Zeit dafür, daß allein unter dem Hinweis auf den Naturschutz den Bürgern ständige Preiserhöhungen zugemutet werden, die sich dann in der Summe doch erheblich für die Bürger  – so sie nicht über Spitzeneinkommen verfügen – negativ auswirken müssen. Dann können auch eines Tages 10,– € mehr viele Bürger zu wütende Reaktionen verleiten, die erhebliche Probleme verursachen werden.  Die Politiker werden dann so wie immer reagieren und werden erstaunt feststellen, daß alles doch völlig überraschend gekommen sei und wieder einmal querdenkende Staatsfeinde dahinter stehen.

 

 

 

 

 

 

  • Schlagwörter Bundesverfassungsgericht, CDU Sachsen-Anhalt, KEF, Rundfunkgebühren

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Aktuell

Es wird Zeit, für die Demokratie aufzustehen und sie zu verteidigen – es ist höchste Zeit!

  • Beitragsautor Von Bornemann
  • Beitragsdatum Juli 21, 2021
  • Keine Kommentare zu Es wird Zeit, für die Demokratie aufzustehen und sie zu verteidigen – es ist höchste Zeit!

Zwei Verfahren, die zur Zeit beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind, wobei eines dieser Verfahren inzwischen beschieden wurde, sollte eine besondere Aufmerksamkeit bei der Bevölkerung haben. Bei beiden Verfahren geht es um die grundsätzlichen Rechte der Bürger, die immer mehr, ob bewußt oder aus Gedankenlosigkeit, in Frage gestellt werden.

Da ist einmal die Klage des Chaos-Computerclubs und weiterer Klagebeteiligten gegen die Bundesregierung gegen den Einsatz von Trojanern. Wenn Sicherheitslücken in EDV-Anwendungen bekannt geworden sind, werden diese von der Bundesregierung nicht veröffentlicht, sondern dazu benutzt, sogenannte Staatstrojaner auf private Rechner heimlich zu installieren, um mit Hilfe dieser Programme sämtliche Aktivitäten der Nutzer dieser angegriffenen Computer auszuspähen. Dabei wird gesagt, daß dies einem guten Zweck diene, weil man ausschließlich gegen Kriminelle und Terroristen vorgehen wolle, um größeren Schaden durch diesen Personenkreis zu verhindern.

Und dann ist ein zweites Verfahren anhängig, bei dem heute die erste mündliche Verhandlung erfolgte. Bei diesem Verfahren ging es um eine Äußerung der Bundeskanzlerin, die sich zum Zeitpunkt dieser Äußerung in Süd Afrika bei einer Auslandsreise befand. Nachdem Thomas Kemmerich (FDP) überraschend im Thüringer Landtag mit Stimmen der AfD zum Ministerpräsident gewählt wurde, erklärte die Kanzlerin Frau Merkel, daß dieser Vorgang ein schlechter Tag für die Demokratie gewesen sei. Das Ergebnis der Wahl müsse «rückgängig gemacht werden», sagte Frau Merkel, zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen. Wie bekannt ist, trat Kemmerich zwei Tage später und dem Druck der politischen Mainstreamakteure zurück. Was dann folgte, war im Grunde genommen der eigentliche Niedergang der Demokratie.

Es handelt sich offensichtlich um zwei sehr verschiedene Vorgänge, die nun vom Bundesverfassungsgericht behandelt werden müssen. Und doch besteht zwischen beiden Vorgängen eine enge Verbindung, nämlich die Glaubwürdigkeit der Politik im allgemeinen und das Vertrauen in die agierenden Politiker, allen voran der Kanzlerin Frau Merkel, für die Bürger unseres Landes, im besonderen.

Dabei ist es aus Sicht des Verfassers dieser Zeilen absolut unerheblich, wie letztlich das Bundesverfassungsgericht entschieden hat und in einem Fall noch entscheiden wird. Vertrauen kann nicht nur nach juristischen Maßstäben gewonnen, sondern auch zerstört werden. Vielmehr gibt es eine Kultur des Miteinanders in einer Gesellschaft, die Voraussetzung dafür ist, daß die Mitglieder dieser Gesellschaft, sprich Bürger, Willens und in der Lage sind, sich darauf verlassen zu können, daß es Mindestanforderungen für möglicherweise notwendiges staatliches Eingreifen in die Privatsphäre der Bürger gibt. Wenn diese Mindestanforderungen nicht mehr Konsens in einer Gesellschaft sind, entsteht ein Klima der Angst, der Unsicherheit bis, hin zur Wut und zum Zorn gegen alles, was dann als bedrohlich angesehen wird. Dabei ist es dann auch völlig gleichgültig, ob dieses Gefühl begründet oder unbegründet ist.

Sehen wir uns doch das Thema der sogenannten Staatstrojaner an. Grundsätzlich ist keiner – also auch der Staat, vertreten durch Politiker und Beamte – berechtigt, sich rechtwidrig zu verhalten. Das bedeutet, daß auch der Staat nicht einfach Recht brechen kann, wenn er meint, damit anderen Schaden verhindern zu können.

Artikel 20 des Grundgesetzes lautet:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und an die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Es ist wahrscheinlich strittig, ob der Staat verpflichtet ist, die Bürger darüber aufzuklären, wenn bekannt geworden ist, daß Sicherheitslücken in EDV-Anwendungen bestehen, die von Unbefugten zum Schaden der Nutzer genutzt werden können. Das Bundesverfassungsgericht hat aber auch darauf hingewiesen, daß es durchaus eine gewisse Fürsorgepflicht des Staates gibt, seine Bürger vor erheblichen Schaden zu schützen. Wenn der Staat jetzt – wie bei den Staatstrojanern praktiziert – genau wie Kriminelle Sicherheitslücken in der EDV nutzt, um Bürger, Firmen und andere Institutionen ohne deren Wissen auszuspähen und ohne daß dazu eine gerichtliche Entscheidung im Einzelfall vorliegt, dann sorgt er selbst dafür, daß die Bürger den Staat als Bedrohung ansehen müssen. Die Bürger können sich vor diesem Staat nicht mehr sicher sein, daß sich dieser über das Recht hinwegsetzt und letztlich genauso wie Kriminelle tätig wird.

Das Argument, daß dieses Vorgehen hier im Rahmen einer Güterabwägung notwendig sei, weil man damit kriminelle Taten verhindere, ist grundsätzlich unzulässig. Bereits bei dem Ankauf von CD´s mit Anschriften von möglichen Steuerbetrügern hat sich der Staat auf einem rutschigen Weg befunden. Das Verhalten dieses Staates führt immer mehr dazu, daß man sich auch als Bürger fragen kann, ob die Gesetze wirklich für alle gelten oder, ob mittlerweile eine freie Interpretation möglich ist, ob ein Gesetz gilt oder nicht.

Und ähnlich verhält es sich auch mit dem Verhalten der Bundeskanzlerin Merkel, wenn sie sich über eine erfolgte Wahl, die ihr nicht paßt äußert und sich dann sogar noch darin versteigt zu fordern, daß diese Wahl rückgängig gemacht werden muß. Wahlen sind die einzigen Möglichkeiten, bei denen der sogenannte Souverän wirklich über Mehrheiten und Personen entscheiden kann. Was soll man davon halten, wenn sogar eine Kanzlerin meint, sie habe das Recht über Wahlen zu entscheiden und sogar fordert, eine ihr nicht genehme Wahl wieder rückgängig zu machen? Hat sie sich überlegt, was ein solches Verhalten bei vielen Bürgern auslöst?

Für beide vorgenannten Themen ist der Artikel 20 des Grundgesetzes eine gute Grundlage, um einmal näher zu betrachten, was der Gesetzgeber formuliert hat, damit es in Deutschland nie wieder zu einer Diktatur kommt. Wenn solche Entwicklungen eintreten und nicht mit den legalen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verhindern sind, steht dem Bürger sogar das Recht des Widerstandes zu.

Es wäre gut, wenn Frau Merkel und alle, die ihr in den letzten Jahren immer nach dem Mund geredet haben, einmal prüfen, was sie mit einem solchen Verhalten langfristig in Deutschland auslösen.

In Thüringen kann man jetzt sehr gut beobachten, wie man Demokratie aushebelt. Die dort agierenden Parteien, voran die Linken, aber auch mit Beteiligung der CDU und der linksorientierten Partei Bündnis 90 – die Grünen, führen den Bürgern vor, daß es bei dem Demokratieabbau noch Steigerungsmöglichkeiten gibt.

Wenn dann gefragt wird, warum das gesellschaftliche Klima in Deutschland immer rauer wird, dann braucht man nicht mehr die „Wissenschaft“, um hier eine Antwort zu finden.

 

 

 

 

 

  • Schlagwörter Bundesverfassungsgericht, Computer Chaos-Club, Grundgesetz Artikel 20, Merkel

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Eilmeldung: Bundesverfassungsgericht stoppt Corona-Aufbaufond

  • Beitragsautor Von Bornemann
  • Beitragsdatum März 26, 2021
  • Keine Kommentare zu Eilmeldung: Bundesverfassungsgericht stoppt Corona-Aufbaufond

Aktuell FAZ berichtete heute in ihrer Online-Ausgabe, daß das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung dem Bundespräsidenten untersagt hat, das deutsche Beitrittsgesetz zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds zu unterzeichnen. Es handelt sich um eine einstweilige Anordnung, in der Hauptsache wird das Verfassungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Ein Termin steht noch nicht fest.

An dieser Stelle wird dieser Vorgang noch von uns ausführlich kommentiert.

Vorab kann aber festgestellt werden, daß der eigentliche ungeheuerliche Vorgang darin besteht, daß sowohl die Abgeordneten des Deutschen Bundestages – mit Ausnahme der AfD – ein Gesetz beschlossen haben, daß die Souveränität im Haushaltsrecht des Bundestages beendet hätte. Der Bundesrat hat in diesen Tagen ebenfalls diesem Vorhaben zugestimmt. Damit wird deutlich, daß die Regierung Merkel vorsätzlich gegen das Recht verstoßen hat. Man braucht kein Prädikatsjurist zu sein, um nachlesen zu können, daß hier ein gravierender Rechtsbruch von der Regierung mit Billigung des Bundestages gegenüber dem geltenden EU-Verträgen erfolgt wäre.

Offensichtlich ist die AfD die einzige Partei im Bundestag, die hier noch als Korrektiv gegenüber dieser Regierung auftritt. Man muß sich fragen, warum alle anderen Abgeordneten nicht mehr in der Lage sind, bei Rechtsbrüchen der Regierung ein Veto einzulegen. Die Regierung Merkel muß sich fragen, ob sie nicht besser zurücktritt, um weiteren Schaden zu verhindern.

  • Schlagwörter Bundesverfassungsgericht, Corona, Eilentscheidung, Merkel

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