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Die Meinungsfreiheit der westlichen Wertegemeinschaft

Den Bürgern wird immer erzählt, dass die westliche Wertegemeinschaft die Meinungsfreiheit besonders achtet. Sie wendet sich besonders gegen Staaten, die ihrer Meinung nach die Meinungsfreiheit einschränken und Zeitungen und Rundfunk zensieren. Es wäre allerdings sehr schön, wenn die westliche Wertegemeinschaft, wer auch immer sich dahinter verbirgt, sich auch selbst an solche Forderungen orientieren würde.

Aktuell wurden wieder einmal die Bürger in Deutschland darüber informiert, dass die amerikanischen Informationsplattformen den russischen Sender RT von ihren Plattformen gesperrt haben. Es wird erzählt, dass ein sogenanntes Rechercheteam – ist dies eine Spionageabteilung des Geheimdienstes? – wieder einmal festgestellt habe, dass Russland Lügen und Falschmeldungen verbreitet. Da die deutschen Bürger zu dumm sind, selbst darüber zu entscheiden, was sie lesen wollen und was nicht, was sie für richtig halten und was nicht, verbietet man einfach Informationen, indem man die dafür notwendigen Plattformen sperrt. Da wird zum Beispiel gesagt, die Russen würden Falschmeldungen verbreiten. Den Bürgern in Deutschland werde vorgelogen, dass es in Deutschland einen wirtschaftlichen Niedergang geben würde, dessen Ursache der Ukraine-Krieg sei. Ach ja, die Milliarden an Kriegsunterstützung für die Ukraine aus Deutschland werden in Deutschland offensichtlich nur aus der Portkasse bezahlt. Und die Ukrainer, die sich als Flüchtlinge in Deutschland aufhalten und bezüglich des Unterhaltes wie einheimische deutsche Hilfeempfänger eingestuft werden, scheinen den deutschen Haushalt und damit die Bürger in Deutschland ebenfalls nicht zu belasten. Denkende Bürger fragen sich jedoch, warum die Krankenkassenbeiträge für deutsche Bürger immer mehr steigen, wenn die Krankenkassen Leistungen für Ukrainer erbringen müssen, die bisher noch gar keine Krankenkassenbeiträge geleistet haben. Ist der dramatische Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge im kommenden Jahr für die sogenannten Besserverdiener nur ein Märchen? Auch die sogenannten Sanktionen, die von den USA weltweit gegen Russland in Kraft gesetzt worden sind, haben zu dem wirtschaftlichen Niedergang Deutschlands geführt. Die einzige Nation, die von diesen Sanktionen, die im Übrigen völkerrechtswidrig sind, weil nur der Sicherheitsrat der UN Sanktionen verhängen könnte, profitierte, ist die USA. Sie hat sich einen Absatzmarkt ihrer Produkte gesichert.

Und wie umfangreich und sachgerecht erfolgt die Information der westlichen Wertegemeinschaft über die Hintergründe, die zu dem Krieg auf dem Gebiet der Ukraine geführt haben? Hier empfiehlt es sich, das Interview des russischen Botschafters in Deutschland, das dieser mit dem DLF führte und welches der DLF auf seiner Internetseite im Wortlaut veröffentlichte, einmal sorgfältig nachzulesen.

Dann wird man feststellen, dass die westliche Wertegemeinschaft wohl doch nicht so genau informiert und viele Fakten einfach verschweigt, getreu dem jesuitischen Sprichwort: „Eine nicht ausgesprochene Wahrheit ist keine Lüge“.

Aktuell hat die USA es geschafft, die Beziehungen zwischen Deutschland und Russland nachhaltig zu beenden. Damit wurde die Abhängigkeit Deutschlands zur USA erheblich gesteigert. Und wie es sich unter „Freunden“ gehört, wird Deutschland auch mit besonders hohen Preisen für seinen „Gehorsam“ gegenüber den USA „belohnt“.

Natürlich sollen die Bürger über solche Hintergründe nicht informiert werden. Ein Mittel, das bisher alle Diktatoren in der Welt angewandt haben, ist die Einschränkung oder Abschaffung von Informationen. So wird im Westen laut gerufen, dass andere Staaten keine Beschränkungen der Informationsfreiheit anordnen, man selbst verbietet missliebige Informationen mit der Begründung, dass Falschmeldungen verbreitet werden, vor denen die Bürger geschützt werden müssen.

Das ist die Selbstsicherheit des Westens, das von seinem eigenen System so überzeugt zu sein scheint, dass es nicht dulden kann, dass die Bürger selbst entscheiden, was sie lesen und hören wollen. Überzeugend ist das nicht! Natürlich darf bei diesem Verfahren auch die EU nicht fehlen. Diese hat sich besonders hervorgetan, alle Informationen des russischen Senders RT-DD zu verbieten. Das geht auch sehr einfach, da die EU das demokratischste Gebilde der westlichen Welt zu sein scheint. Die Kommission macht ihre Gesetze selbst, das Parlament hat nichts zu sagen und die nationalen Staaten haben die Gesetze der EU-Bürokraten in nationales Recht umzusetzen. Das nennt man eine effektive Umsetzung von politischen Handeln, das wenigstens nicht von den Bürgern gestört werden kann.

Vielleicht kommt doch noch eine Zeit, wo die Bürger feststellen, das irgendetwas falsch läuft und sie wieder beginnen müssen, die Politiker darauf hinzuweisen, dass alle Entscheidungen vom Volk auszugehen haben. Jedenfalls steht dies so im deutschen Grundgesetz. Und das Volk wird darüber entscheiden, welche Informationen es lesen und hören will und nicht Politiker in Brüssel und den USA.

 

 

 

 

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Aktuell wird Deutschland zum Gesinnungsstaat “transformiert”

Aktuell wird ständig davon geredet, dass es gilt, die Demokratie zu erhalten. Es wird der Eindruck vermittelt, als wenn eine rechte Clique dabei sei, die Demokratie in Deutschland abzuschaffen. Die Realität ist jedoch eine andere. Die gegenwärtige Regierung – allen voran die Innenministerin, die eigentlich dafür sorgen sollte, dass die nach unserem Grundgesetz festgeschriebenen demokratischen Grundprinzipien eingehalten werden – scheint alles zu unternehmen, um aus Deutschland einen Gesinnungsstaat zu machen. Man hat zurzeit den Eindruck, als wenn es bereits verboten sei, als deutscher Staatsbürger darauf hinzuweisen, dass es auch spezifische Interessen der einheimischen Bevölkerung gibt, ohne dass damit Personen aus dem Ausland diskriminiert oder sonst wie angegriffen werden. Es wird einerseits von einer multikulturellen Vielfalt und Buntheit gesprochen, dabei wird aber andererseits alles sofort diffamiert, was vermeintlich nicht dem politisch korrekten Verhalten entspricht. Dabei scheint sich die Innenministerin mittlerweile als die Entscheiderin zu fühlen, die festlegt, was politisch akzeptiert wird und was nicht. Fatal an dieser Entwicklung ist, dass sich alles unterhalb einer verfassungsrechtlich normierten Ebene abspielt und das Bundesverfassungsgericht bei dieser Entwicklung außen vor bleibt, weil es gar nicht zu entsprechenden Verfahrensanträgen kommt.

In diesem Zusammenhang muss auch auf das Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) hingewiesen, dass in § 3 eine Formulierung enthält, die es dem jeweiligen Innenminister ermöglicht, relativ leicht Vereine und damit sind auch andere juristische Personen gemeint, zu verbieten, wenn sie nicht in das politische Schema passen. In Abs 1 des §3 heißt es: „…..oder dass er (der Verein) sich gegen die Völkerverständigung richtet.“ Dies ist ein dermaßen unbestimmter Rechtsbegriff, unter dem immer etwas konstruiert werden kann, was vermeintlich eine Völkerverständigung stört. Richtet sich ein Bürger bereits gegen eine Völkerverständigung, was auch immer damit gemeint ist, wenn er darauf hinweist, dass eine Regierung sich in erster Linie um das eigene Volk zu kümmern hat, das die Regierung gewählt hat?

Die Bundesinnenministerin Faeser überraschte mit dem Verbot des Magazins „Compact“, wobei die Begründung dieser Verwaltungsentscheidung mit Artikel 9 GG und § 3 Vereinsgesetz erfolgte. Was jedoch bemerkenswert bei dieser Verwaltungsentscheidung ist, ist die Tatsache, dass hier massiv in die freie Meinungsäußerung der Presse eingegriffen wurde und dies mit § 3 Vereinsgesetz begründet wird. Mit dieser Entscheidung stellte die Innenministerin Faeser fest, dass es eine Pressefreiheit in Deutschland nicht mehr gibt. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer anderen Entscheidung festgestellt, dass es durchaus zulässig ist, Meinungen öffentlich zu vertreten, die sich gegen unsere Rechtsordnung richten. Sie dürfen jedoch nicht aktiv betrieben werden. Dem steht jedoch die jetzt getroffene Entscheidung der Innenministerin Faeser (SPD) entgegen.

Die NZZ stellte in einem Online-Kommentar zurecht fest, dass es fraglich sei, ob der Eingriff in die Pressfreiheit durch die Innenministerin über die Rechtskonstruktion des Vereinsrechts vertretbar sei. „Für ein Verbot reicht es nicht, dass das Magazin rechtsextrem und antisemitisch ist. Beides ist es ohne Zweifel. Es kommt darauf an, ob <<Compact>> eine aggressiv-kämpferische Haltung gegenüber der Verfassung einnimmt, ob Elsässer und seine Mitstreiter also aktiv versuchen, die Demokratie abzuschaffen“, stellte die NZZ fest.

Compact wird mit Sicherheit alle rechtlichen Schritte gegen die Verbotsentscheidung der Ministerin einleiten. Der wirtschaftliche Schaden ist jedoch bereits entstanden. Was bei den Bürgern im Gedächtnis bleibt, ist die Feststellung, dass es eine Meinungsfreiheit in Deutschland nicht mehr gibt. Den Rahmen dessen, was gesagt und was nicht mehr gesagt werden darf, bestimmt gegenwärtig die Innenministerin. Erstaunlich ist nur, dass viele Bürger dies noch gar nicht bemerkt haben.

Die Neue Züricher Zeitung beschreibt die gegenwärtige Situation in Deutschland sehr zutreffend. Deutschland ist auf dem Wege zum Gesinnungsstaat. Es darf gefragt werden, ob die Bürger eine solche Entwicklung akzeptieren. Mit großer Wahrscheinlichkeit nicht! Es wird höchste Zeit, dass sich die Bürger intensiver mit den Zielen dieser Innenministerin befassen. Wahrscheinlich haben sie noch gar nicht bemerkt, wie unsere Gesellschaft „transformiert“ wird.



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Die Meinungsfreiheit in Deutschland ist bald Geschichte

Die Meinungsfreiheit scheint in Deutschland immer mehr in den Hintergrund zu rücken. Natürlich darf man alles sagen, allerdings hat das Sagen dann auch Konsequenzen. Und ganz wichtig ist, dass immer die richtige politische Meinung vertreten wird.

Die neueste Nachricht, die ein gewisses Erschrecken über den Stand der Meinungsfreiheit in Deutschland auslöst, kommt vom juristischen Fachverlag C.H.Beck. Bisher hat in diesem bisher renommierten Verlag der fachlich anerkannte Jurist Hans-Georg Maaßen als Autor Kommentare verfasst. Nun ist – wie allseits bekannt – Hans-Georg Maaßen bei dem politischen Establishment in Ungnade gefallen, weil er es wagte, über den politischen Tellerrand zu sehen und sich auch mit den politischen Zielen der einzigen zurzeit im Bundestag vorhandenen Oppositionspartei zu befassen.

Weltoffenheit sein und über den Tellerrand zu sehen, bedeutet für die linken Ideologen allerdings, sich ausschließlich auf dem Pfad der Wahrheit zu bewegen. Was das ist, bestimmen ausschließlich die linken Ideologen, denn wo kämen wir denn dahin, wenn jeder seine eigene politische Meinung äußern und noch schlimmer, praktizieren würde. Das wäre doch dann das Ende der Demokratie wie sie sich Habeck, Baerbock und andere Genossen vorstellen.

Natürlich wird man nicht selbst gegen missliebige Persönlichkeiten, die sich nicht an die Grundsätze dieser weltoffenen und queeren Philosophie halten, vorgehen. Dazu gibt es mittlerweile ein breites Heer von nützlichen Idioten, die dafür sorgen, dass unverzüglich sanktioniert wird. Sanktionen scheinen die liebste Tätigkeit dieser linken Genossen zu sein, auch wenn diese eine verheerende Wirkung auf die eigene Bevölkerung haben. Aber es wäre ja nicht das erste Mal, dass sich Dilettanten selbst ins eigene Knie schießen und dies erst dann bemerken, wenn ihr Knie nicht mehr funktionsfähig ist.

Das Fachportal Legal Tribune Online berichtet, dass zahlreiche Juristen – natürlich muss es politisch korrekt Juristen und Juristinnen heißen, da die Linken so dumm sind, dass sie noch gar nicht bemerkt haben, dass die Sprache gar keinen Sex kennt und es Oberbegriffe gibt, so dass man sich den ganzen linken Sprachunfug schenken kann – erklärt haben, sie ständen dem Verlag nicht mehr zur Verfügung, wenn auch Hans-Georg Maaßen im gleichen Verlag schreibt.

Wie qualifiziert die Begründungen dieser Juristen sind, läßt sich an dem Rechtswissenschaftler Stefan Huster erkennen, der in einem Gastbeitrag für die FAZ seine Absage an den Verlag C.H.Beck wie folgt begründete: »Wer als CDU-Mitglied Sympathien für eine Zusammenarbeit mit einer Partei, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, formuliert, ein ›Covid-Impfverbot‹ fordert und sich dafür auch beim besten Willen nicht mehr ernst zu nehmende Coronaleugner beruft, die Rettung von Flüchtlingen aus Seenot als ›Shuttleservice‹ verhöhnt, dem Bundesgesundheitsminister Geisteskrankheit oder Drogenkonsum unterstellt, auf die bizarren Verschwörungstheorien rund um das Weltwirtschaftsforum anspringt und seine Ansichten auch auf fragwürdigen ›Querdenker‹-Plattformen verlautbart, muss sich schon fragen lassen, ob er nach Art, Inhalt und Kontext seiner Äußerungen noch zu den verlässlichen Unterstützern der freiheitlichen Ordnung gezählt werden kann.«

So weit sind wir also in Deutschland bereits wieder angekommen. Die politische Gesinnung entscheidet darüber, mit wem man redet und wer nicht mehr Fachbeiträge, die mit der persönlichen politischen Einstellung nichts zu tun haben, schreiben darf.

Die irrsinnige Auffassung dieser Wissenschaftlicher könnte man als persönlichen Unsinn hinnehmen, wenn nicht auf dieses eigentlich faschistische Verhalten nicht alle aufspringen würden und unverzüglich wie in einem vorauseilenden Gehorsam im Sinne dieser Leute, die offene Meinungen verhindern wollen, agieren würde. Selbst ein so renommierter Verlag wie C.H.Beck glaubt, sich dem Meinungsterror der neuen Linken unterordnen zu müssen.

Es fragt sich nur, wann die ersten Bücher von Leuten verbrannt werden, die von der politischen Meinungsführerschaft nicht mehr akzeptiert werden.

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Meinungsfreiheit in Deutschland – zum N-Wort kommt jetzt auch ein Z

Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, der ein Krieg Rußlands gegen die USA auf dem Rücken der Ukrainer ist und nicht zuletzt auch durch die massive Zuführung von Waffen des Westens in die Ukraine immer brutalere Formen für die Zivilbevölkerung annimmt, greifen mittlerweile bis hin zu einer Aushebelung von Grundrechten in Deutschland.

Zur Kontraktklärung ist festzustellen, dass der Krieg in der Ukraine kein deutscher Krieg ist und sich Deutschland aufgrund der Auseinandersetzungen in der Ukraine nicht im Krieg befindet. In Deutschland herrscht auch kein Kriegsrecht.

Die Einlassungen vieler Politiker in unserem Land – und da stehen merkwürdigerweise gerade Politikerinnen, die doch angeblich feministische Politik betreiben, die keine Gewalt kennt, an vorderster verbaler Front – vermitteln den Eindruck, als wenn sich auch Deutschland bereits mitten im Krieg befindet. Die Feindbilder, die zwangläufig bei jedem Krieg eine verheerende und zerstörende Entfaltung entwickeln und deshalb von den jeweiligen Kriegsparteien regelrecht kultiviert werden, gibt es auch in der Auseinandersetzung in der Ukraine. Da werden regelrechte Pogromstimmungen erzeugt, um darzustellen, wie verbrecherisch die Russen handeln, wobei für die Russen deren Präsident Putin Pars pro Toto der russische Teufel verkörpert. Diese Art der Kriegsführung mit anderen Mitteln führte dann zu dem Verbot russische Bücher in die Ukraine einzuführen, russischen Künstler Auftrittsverbote zu erteilen und alles, was an eine russische Kultur erinnern könnte, zu eliminieren.

Was in der Auseinandersetzung in der Ukraine besonders zu beobachten ist und hier zeigt sich eine neue Entwicklung, die durch die modernen technischen Medien erheblich ausgeweitet worden ist, ist die Tatsache, dass der Hass, der zwischen den direkt involvierten Bürgern, die von dem Konflikt betroffen sind inzwischen zu einer Höchstform aufgelaufen ist, eine weltweite Verstärkung durch die sogenannte wesentliche Wertegemeinschaft erhalten hat. Unter der Federführung der USA werden die “Partner” der USA gezwungen, sich dem Hass bestimmter ukrainischer Kreise anzuschließen und selbst für den Bevölkerungsteil der gegenwärtigen kriegerischen Auseinandersetzung, der nach Meinung der USA auf der “anständigen” Seite steht, aktiv Partei zu nehmen.

Dabei geht es nicht nur um verbale Meinungsäußerungen, sondern um konkrete rechtswidrige Handlungen, indem durch wirtschaftlichen Boykott der Versuch unternommen wird, den Teil, der auf der falschen Seite steht, wirtschaftlich zu zerstören. Das Perfide an dieser Sache ist, dass die USA andere Staaten zwingen, sich dem Handeln der USA anzuschließen, weil sie sonst ebenfalls wirtschaftlich erheblich geschädigt werden.

Die angeblichen Friedensmaßnahmen, die letztlich zu einer weiteren Eskalation der kriegerischen Auseinandersetzungen geführt haben und gerade die Menschen treffen, die weder diesen Krieg wollten noch an ihm beteiligt sind, nämlich neben den ukrainischen Kindern auch die russischen Kinder, sowie die Mütter dieser Kinder sowohl in der Ukraine als auch in Russland, scheint dem Präsidenten der USA trotz seines Alters noch nicht bewußt geworden zu sein. Aber auch die Soldaten der Ukraine und Russlands haben lediglich “die Ehre”, ihr Leben für die verbrecherische Auseinandersetzung einiger Staatsmänner auf beiden Seiten zu “opfern”.

Man könnte glauben, dass eine negative Entwicklung irgendwann einmal beendet ist und sich alles wieder zum Frieden entwickeln könnte. Aber es scheint noch immer weitere Steigerungen bei den Eskalationsstufen zu geben.

Damit Bürger in Deutschland wissen, was sie zu denken haben, wird von Behörden angeordnet, dass die Verwendung des Buchstraben Z im Zusammenhang mit der kriegerischen Auseinandersetzung in der Ukraine nicht mehr verwendet werden darf. Dabei handelt es sich nicht um eine richterliche Entscheidung, sondern um Anordnungen von Behörden, die meinen, festlegen zu können und zu müssen, was gesagt werden darf und was nicht. Wir möchten an dieser Stelle an den Wortlaut des Artikels 5 unseres Grundgesetzes aufmerksam machen:

Artikel 5 GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Nun ist dem Verfasser dieser Zeilen auch bekannt, dass es Einschränkungen der Meinungsfreiheit geben kann. Dabei sind aber strenge Regeln zu beachten, insbesondere müßte dafür eine gesetzliche Regelung bestehen und Gerichte müßten im Rahmen eines Beschlusses eine Einschränkung beschließen, gegen die dann die Bürger Rechtsmittel einlegen könnten.

Wie bereits erwähnt, befindet sich Deutschland auch nicht in einem Kriegszustand, so daß besondere militärische Sicherheitsbedenken nicht herangezogen werden können.

Einschlägige Kommentare zum Artikel 5 des Grundgesetzes weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder deutsche Staatsbürger das Recht hat, auch subjektive Meinungen zu äußern, auch wenn diese nicht auf ihre Richtigkeit verifiziert wurden oder verifiziert, werden können. Umgangssprachlich kann man auch sagen, dass jeder das Recht hat, auch Unfug zu reden, sofern er damit nicht andere beleidigt oder gegen ein Gesetz verstößt.

Die locker-flockige Art der Verwaltungsbehörden in Deutschland, bestimmte Handlungen, wie zum Beispiel das Führen eines Z zu verbieten, ist mehr als bedenklich. Sie zeigt, dass die staatlichen Verwaltungen (Ministerien, nachgeordnete Behörden etc.) sich wieder verstärkt mit dem Grundgesetz befassen sollten. Es besteht sonst die Gefahr, dass viele Bürger gar nicht mehr unterscheiden können, wann etwas wirklich verboten ist oder wann nur etwas ohne rechtliche Relevanz verboten wird, obwohl es dafür gar keine Rechtsgrundlage gibt.

Was aber dringend notwendig ist, ist, dass sich alle Bürger wieder bewusst werden, dass sie in einem demokratischen Staat leben, der nicht einfach Maulkörbe verteilen kann. Fangen wir an, selbst nicht das zu machen, was wir anderen Staaten vorwerfen!