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Bio-Gemeinschaft – Tugendwächter der Politik? – Gibt es noch Meinungsfreiheit in Deutschland?

Wer in Deutschland sagt, man darf nicht alles sagen, dem wird sofort entgegengehalten, daß dies eine Lüge sei. „Nennen Sie uns ein Beispiel, wo dies jemals stattgefunden hat“, wurde dem Verfasser dieser Zeilen einmal von einer Journalistin eines renommierten Senders gesagt, der sich zu den „Qualitätsmedien“ zuordnet.

Und immer wieder ist man dann überrascht, wenn man feststellt, daß die Realität entweder von vielen Journalisten ausgeblendet wird oder – was man eigentlich nicht denken möchte – bewußt Falschinformationen verbreitet werden.

So ist immer behauptet worden, jeder könne schreiben und denken was er wolle, um dann festzustellen, daß bereits im Jahr 2000 die Bundesregierung im Kabinett unter Leitung der Kanzlerin Frau Merkel beschlossen hat, das Gender-Mainstream-Prinzip in der gemeinsamen Geschäftsordnung aller Bundesministerien und nachgeordneten Einrichtungen festzuschreiben. Im sogenannten Lissabon-Vertrag wurde im Artikel 8 des „Vertrages über die Arbeitsweise der EU“ Gender-Mainstreaming ab sofort für alle Ebenen verbindlich festgeschrieben.

Da werden Künstler nicht mehr zu Ausstellungen eingeladen, weil sie nicht die politische Mainstreamlinie vertreten oder mit Gruppierungen sprechen, die von den Meinungsdiktatoren nicht mehr akzeptiert werden. Da wird in Dresden bei einem Geschäft in der Neustadt dazu aufgerufen, dort nicht mehr zu kaufen, weil der Ehepartner als Mitglied einer alternativen demokratischen Partei in den Stadtrat gewählt wurde.

Insofern hat es kaum überrascht, als heute die Sächsische Zeitung  in Dresden titelte „Bio-Gemeinschaft schmeißt Händler raus“ und darüber berichtete, daß eine Verbrauchergemeinschaft einen ihrer Lieferanten auslistete, weil dieser Kontakte zur „neuen Rechten“ habe, was auch immer damit gemeint ist.

Bild berichtete bereits 2019 daß die Leipziger Öko-Kette „Biomare“ die Auslistung der „Spreewälder Hirsenmühle“ aus dem Sortiment mit der Begründung vornahm, weil der Geschäftsführer des Unternehmens, das sich bei der Produktion an das Bio-Siegel gehalten hat, Vorstandsmitglied der AfD war, einer Partei, die von keinem Gericht in Deutschland als verfassungsfeindliche Partei verboten worden ist. Die damalige Begründung des Biomare-Chefs Malte Reupert lautete, daß ein Lieferant, der den Klimawandel leugne, kein Lieferant von Biomare sein könne. Nun ist man mit dem Begriff „Leugnen“ mittlerweile sehr leichtfertig, weil damit so schön eine Verbindung vom Holocaust-Leugner, zum Klima-Leugner und zu anderen Leugnern hergestellt werden kann und dies der neuen Frame-Methode, die von den Politikern zur Höchstform entwickelt wurde.

Der jetzt bekannt gewordene Vorgang zeigt wiederum ein verheerendes Bild über die Meinungsfreiheit in unserem Land. Besonders schlimm ist es, daß jetzt nicht mehr nur staatliche Stellen darüber wachen, wie, was und wo gesagt werden darf. Auch Organisationen, Institutionen und jetzt auch Firmen und Geschäfte haben sich zum politischen Tugendwächter ernannt, um alle diejenigen zu sanktionieren, die dem Mainstream nicht entsprechen. Da wirft eine Bio-Verbrauchergemeinschaft einem seiner bisherigen Lieferanten, einem Bio-Hof im Wilsdruffer Ortsteil Blankenstein vor, der Inhaber dieses Unternehmens, Michael Beleites, sei rechtsradikal verstrickt, so daß er aus dem Sortiment der Verbrauchergemeinschaft mit rund 11.000 Mitgliedern rausgeworfen wird.

Michael Beleites wird vorgeworfen, Gedanken zu äußern, die sehr nahe an den Gedankengängen von Pegida seien und außerdem Vorträge bei Organisationen gehalten hätte, die nach Auffassung des Vorstandes der Verbrauchergemeinschaft rechtsradikales Gedankengut verbreiten würden. Die Argumente von Michael Beleites, der darauf hinweist, daß es notwendig sei, mit allen Gruppierungen, reden zu müssen und auch zu können, verfingen nicht. Das ist ja das Problem, ein kleiner sogenannter Kreis der Wissenden – sozusagen die Speerspitze des Mainstreams – gibt mittlerweile vor, was rechtsradikal, antidemokratisch, faschistisch und sonst wie „istisch“  ist, um dann mit entsprechenden Sanktionen die „Abweichler“ des Mainstreams wieder auf den rechten, pardon auf den linken, Weg zu bringen oder sie wirtschaftlich zu demontieren. Übrigens, dies ist auch eine Technik im internationalen Bereich, wo die USA alle diejenigen, die sich nicht der Doktrin der USA unterwerfen, wirtschaftlich sanktioniert. Man kann ja nicht überall gleich Raketen abfeuern.

Die Begründung des Vorstandes der Verbrauchergemeinschaft, die allen Mitgliedern per Internet zugänglich gemacht wurde, ist übrigens der Begründung im Fall „Spreewälder Hiersenmühle“ fast identisch. Daran kann man sehen, daß die Ideologie immer nach dem gleichen Muster vorgeht.

Nach Rücksprache mit Michael Beleites wird erkennbar, daß dieser fernab von jeglichem staatsfeindlichen Gedanken entfernt ist und sehr glaubhaft zum Ausdruck bringt, daß er das Vorgehen des Vorstandes der Verbrauchergemeinschaft als Rufmordkampagne ansieht.

Die an die Verbrauchsgemeinschaft gestellten Fragen: 

Halten Sie es für richtig, bei Lieferanten Einfluß zu nehmen, mit wem diese sprechen und welche eigenen gesellschaftspolitischen Auffassungen die Lieferanten vertreten dürfen? (soweit sie sich auf der Basis des Grundgesetzes bewegen).

Sehen Sie nicht hier eine Gefahr, daß außerhalb unseres Rechtssystems private Institutionen festlegen, was wer und wie sagen darf?

Haben Sie Anhaltspunkte, wonach sich Herr Beleites außerhalb des Rahmens unseres Grundgesetzes bewegt, so daß dies ggf. ein Grund wäre, die dann zuständigen Gerichte zu bemühen?

Wie reagieren Ihre Mitglieder auf die Reaktion des Vorstandes?

wurden nicht beantwortet. Auf unsere Anfrage erfolgte keine Rückmeldung. 

Ein Blick auf die Internetseite von Michael Beleites, der von 2000 bis 2010 Sächsischer Landesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen war und vordem als Bürgerrechtler am Runden Tisch mit gesessen hat, zeigt, wie unverständlich das gesamte Vorgehen ist. Es ist gut, wenn es nach wie vor Persönlichkeiten gibt, die den Mut haben, sich gegen den Mainstream zu stellen und ihren Standpunkt nicht verleugnen. Es ist aber auch unerträglich, daß sich die selbsternannten Tugendwächter daran machen, alle diejenigen zu diskriminieren, die nicht in das Weltbild der sogenannten Antifaschisten passen. Es ist keine Ironie der Geschichte, sondern eine traurige Realität, daß eine Polarisierung in unserer Gesellschaft erzeugt wird, die irgendwann nicht zu einer Neuordnung der Gesellschaft, sondern zu einer Zerstörung der Gesellschaft führen kann.

Alle Diktaturen haben immer nach dem gleichen Muster gearbeitet: Es wurde eine Ideologie als eine Art Staatsziel ausgegeben. Wer hier nicht mitmachte, war entweder Staatsfeind oder verrückt. Auch nicht neu ist, daß die vielen kleinen Aufpasser in einer Diktatur dafür sorgten, daß sich alle an die verordneten Regeln hielten, so daß nicht immer sofort staatliche Organe tätig werden mußten.

Was nur verwundert ist, daß in Deutschland ein solches System bestanden hatte, zuletzt in der DDR und man dachte, daß mit der Wende dieses System der Vergangenheit angehört. Wahrscheinlich ist das die Ironie der Geschichte, daß man einem solchen Trugschluß aufgesessen ist.

 

 

 

 

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Gleichgültig was die AfD macht – es ist immer schlecht und verwerflich! Oder soll das nur so erscheinen?

Gleichgültig was die AfD macht – es ist immer schlecht und verwerflich! Oder liegt der Grund nur darin, daß sie sich die Freiheit nimmt, die Verfassung ernst zu nehmen und das zu sagen, was die Mainstreamparteien nicht mehr sagen dürfen oder wollen?

Die Sächsische Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 11.2.2021 über angebliche Halbwahrheiten eines AfD Politikers im Sächsischen Landag. Der Landtagsabgeordnete der AfD in Sachen, Thomas Kirste macht von seinem Recht Gebrauch, als Landtagsabgeordneter Anfragen an die Regierung zu stellen. Wie will auch ein Abgeordneter die Tätigkeit einer Regierung beurteilen, wenn er nicht berechtigt wäre, durch Fragen Informationen zu erhalten, die eben nicht von der Regierung gegeben werden und deshalb ausdrücklich angefragt werden müssen.

Um so erstaunlicher ist, mit welcher merkwürdigen Argumentation die absolut korrekte und begrüßenswerte Tätigkeit des Abgeordneten der AfD als antidemokratisch und unseriös hingestellt wird.

Da wird gesagt, daß der Abgeordnete der AfD durch seine Anfragen an die Regierung, diese an den Pranger stellen will. Er würde sich aus den Antworten eine eigene Meinung zusammenstellen. Der Zweck seiner Fragen ließe sich sehr leicht durch die Themen, die der Abgeordnete in seinen Fragen anspricht, erkennen. Dabei wird dem Abgeordneten offensichtlich eine bestimmte gesellschaftspolitische Auffassung unterstellt, die den etablierten Parteien mißfällt. Leider kann man (noch) nicht alles verbieten, sondern muß sich auf die Erwartung beschränken, daß keiner „unangemessenen“ Fragen stellt, damit die Bürger nicht erkennen können, welche Zielvorstellungen einige Politiker mittlerweile verfolgen. Auch eine Nichtinformation ist eben eine Information – nur bedarf es dann doch einer intellektuellen Anstrengung, solche perfiden Strategien zu erkennen.

Vielleicht darf darauf hingewiesen werden, daß es geradezu Pflicht für die Abgeordneten eines Parlaments ist, die Tätigkeit der Regierung kritisch zu hinterfragen und natürlich auch dazu eigene Bewertungen abzugeben. Letztlich hat der Wähler dann zu entscheiden, wie er die Tätigkeit der Abgeordneten, die er wählt, zu beurteilen hat. Das ist ja das Problem, daß viele Abgeordnete sich nur noch als Sprachrohr der Regierung empfinden und das nachplappern, was sie glauben, im Rahmen des politisch Korrekten sagen zu müssen oder sagen zu dürfen.

Besonders überrascht hier die Äußerung des Herrn Frank Richter, der für alle Parteien offen zu sein scheint, wenn er eine Funktion ausüben kann. So meinte Frank Richter, daß er es kritisch sehe, wenn einzelne Informationen zusammenhangslos interpretiert und nur die problematischen Seiten angeprangert würden. Gibt Herr Richter nicht immer vor, einmal für die Freiheit eingetreten zu sein und trägt er die politische Freiheitsmoral nicht wie eine Monstranz vor sich her? Dann ist es doch mehr als erstaunlich, wenn ausgerechnet dieser Freiheitsverfechter jetzt gewählten Abgeordneten vorschreiben will, in welchem Rahmen sie mit Anfragen an die Regierung umzugehen haben. Oder hat Herr Richter inzwischen seine politische Zielrichtung erneut neu justiert, so daß auch die jetzt vorgebrachten Argumente möglich sind?

Insofern hat der AfD-Abgeordnete Kirste zutreffend formuliert, daß er ja nicht der Regierungssprecher der sächsischen Landesregierung sei und somit aus Antworten der Regierung selbst seine Schlüsse ziehen kann und diese natürlich auch den Mitbürgern darlegen kann, ja als Abgeordneter auch dazulegen hat.

 

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Der Duden ist nicht mehr Leitorientierung in der Rechtsschreibung

Die Sächsische Zeitung brachte es heute auf den Punkt: In der männlich-weiblichen Falle – Der Duden sucht den Ausweg mit einer fragwürdigen neuen Sprachregelung – und setzt damit das Ansehen dieser Marke aufs Spiel“.

Es ist wirklich erstaunlich, wie die Genderideologen – eigentlich sind das ja überwiegend sogenannte emanzipierte Frauen – so daß man richtigerweise von Genderideologinnen sprechen müßte, mit brutaler pseudointellektueller Gewalt ihre verschrobene Weltansicht allen Bürgern aufdrängen. Jetzt haben sie sich unter Federführung der Chefredakteurin der Dudenredaktion, Kathrin Kunkel-Razum, des bisher angesehenen und als in der deutschen Sprache richtungsweisenden Duden „angenommen“. Jede Tätigkeit wird nunmehr sowohl männlich als auch weiblich gesondert im Duden aufgeführt. Das führt zu folgenden schwachsinnigen Stilblüten: „Die Ärztin ist eine weibliche Person, die nach Medizinstudium und klinischer Ausbildung die staatliche Zulassung (Approbation) erhalten hat, Kranke zu behandeln. Der Arzt ist eine männliche Person, die nach Medizinstudium und klinischer Ausbildung die staatliche Zulassung (Approbation) erhalten hat, Kranke zu behandeln.“

Man möchte Frau Kunkel-Razum fragen, warum sie nicht auch eine Definition für quere, und diverse Personen mit einfügt, denn nach ihrer eigenen Diktion, begeht sie doch hier eine Diskriminierung! Man könnte laut lachen, wenn die gesamte Angelegenheit nicht so ärgerlich, ja verheerend und gefährlich wäre: Ein kleiner Kreis von Genderaktivisten durchdringt mittlerweile das gesamte Denken aller Bürger ohne selbst eine Legitimation für dieses ungeheuerliche Verhalten zu haben.

Der Duden hat bisher die Sprachentwicklung genau beobachtet und Veränderungen in der Sprache, die sich bei jeder Sprache immer langfristig ergeben, in sein Regelwerk eingearbeitet. Darin bestand der Wert des Dudens, und deshalb war er bisher Leitorgan für das Überprüfen in der Rechtsschreibung. Jetzt wird der Duden mißbraucht, um ideologisch begründete Sprachveränderungen zu generieren und den Bürgern gegen ihren Willen aufzudrücken. Damit kann man den Duden getrost entweder in den Papierkorb schmeißen oder als Vorlage für Kabarettauftritte verwenden. Für ernstzunehmende Nachfragen bei Unklarheiten in der Sprache ist er nicht mehr zu verwenden.

Glücklicherweise gibt es (noch) ernstzunehmende Wörterbücher. Man kann nur hoffen, daß die Genderfrauen sich nicht auch mit diesen Wörterbüchern befassen.

Es wird jetzt Zeit, daß die Bürger massiv Widerstand gegen den Genderunfug leisten, weil die große Gefahr besteht, daß unsere Kultur nachhaltig zerstört wird.

 

 

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Man darf ja alles sagen – aber hoffentlich hat man dann bereits außerhalb seiner beruflichen Tätigkeit für seinen Unterhalt gesorgt!

Die Sächsische Zeitung berichtete heute am 5.1.2021 in ihrer Dresden-Ausgabe unter der Überschrift „Darf ein Amtsträger Corona-Kritiker sein?“ über Großschönaus Hauptamtsleiter und Geschäftsführer des Naturparks Zittauer Gebirge. Allein die Fragestellung in der Überschrift macht deutlich, daß – im Gegensatz zu den allgemeinen Behauptungen von Repräsentanten unserer Gesellschaft – eine Kanalisierung einer Rechtsauffassung sichtbar wird. Grundsätzlich könnte man die in der Überschrift der SZ gestellten Frage sehr schnell und einfach beantworten: Warum nicht, wer könnte dies verbieten?

Aber so einfach scheint es nicht zu sein. In immer stärkerem Maße wird von Stellen, die der Öffentlichkeit meistens überhaupt nicht bekannt sind und die fernab jeglicher demokratischen Legitimation ihre Wirksamkeit entfalten, festgelegt, was „man zu machen und zu denken und zu sprechen hat“.

Vereinigungen, die sich gegen Meinungen des Mainstreams stellen, werden sehr schnell in irgendwelche Ecken – in der Regel in rechte Ecken – gestellt und in der letzten Zeit wird oft gleich die Verfassungskeule geschwungen, indem erst einmal behauptet wird, es handele sich bei der kritikäußernden Gruppe möglicherweise um eine verfassungsfeindliche Gruppierung, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden muß. Damit erreicht man gleich mehrere Ziele: Es entsteht bei den Bürgern, die sich kritisch äußern wollen, Angst, eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz kann bereits zu beruflichen Problemen führen und nur noch Bürger, die auch wirtschaftlich unabhängig sind, können eine kritische Meinung gegenüber der Mainstreamauffassung zum Ausdruck bringen.

Zurück zu unserem Hauptamtsleiter. Wenn er sich verfassungsfeindlich äußern sollte, dann ist es Sache der Gerichte hier eine Entscheidung zu treffen. Der Dienstherr hat dann intern – ohne Einschaltung der Öffentlichkeit – die vorgesehenen disziplinarischen Maßnahmen zu treffen. Wenn sich ein Angestellter oder Beamter privat zu gesellschaftspolitischen Fragestellungen äußert, dann hat dies grundsätzlich den Dienstherrn nicht zu interessieren. Es gibt Bereiche, wo eine Zurückhaltung in der Meinungsäußerung notwendig ist, allerdings sind hier sehr enge Grenzen zu ziehen. Ein Richter, der sich privat zu einem bestimmten Sachverhalt äußert, könnte in einem Verfahren, in dem ein gleicher oder ähnlicher Sachverhalt Verhandlungsgegenstand ist, als befangen angesehen werden. Er wird aber weiter als Richter tätig sein können.

Mittlerweile kann beim Bürger der Eindruck entstehen und dazu trägt auch der Zeitungsartikel der SZ mit der gewählten Schlagzeile meiner Meinung nach bei, daß wirklich nur noch die öffentliche Mainstreammeinung gesagt werden darf. Eine solche Entwicklung ist der Beginn einer Demontage unserer Demokratie. Viele Bürger werden bereits im Rahmen eines sogenannten vorauseilenden Gehorsams sich selbst zensieren, so daß kaum einer noch bereit ist, daß zu sagen, was er denkt.

Zur geäußerten Kritik des in Rede gekommenen Hauptamtsleiters ist zu sagen, daß diese keinesfalls verboten ist. Man kann der Meinung sein, daß hier Unsinn geredet wurde, man kann aber auch zu der Auffassung kommen, daß die Regierung zur Zeit alles unternimmt, das Vertrauen gegenüber den Bürgern zu beeinträchtigen. Der Bundestag hat mehrfach in seinen Sitzungen die Regierung und hier insbesondere die alternativlose Kanzlerin aufgefordert, nicht in Hinterzimmern weitreichende Entscheidungen zu treffen, die in die Freiheitsrechte der Bürger massiv eingreifen. Frau Merkel scheint dies nicht zu stören, auch jetzt wird wieder mit den Regierungschefs und der Kanzlerin entschieden, welche Corona-Maßnahmen vorgenommen werden sollen. Es ist nicht bekannt, inwieweit der Souverän, nämlich der Bundestag, hier Stellung nehmen konnte.

Es ist auch nicht geklärt, wie Frau Merkel die Beschaffung des Corona-Impfstoffes an Brüssel delegieren kann, obwohl Brüssel für Gesundheitsfragen nicht zuständig ist. Das sind Fragen, die gründlicher hinterfragt werden sollten. Aber es ist wohl wirkungsvoller, mit dem Finger auf sogenannte Corona-Kritiker – diesmal hat man auf die Formulierung Corona-Leugner verzichtet – zu zeigen. Dann kann man schön von den eigentlichen Problemen ablenken. Es fragt sich nur, wie lange sich dies die Bürger gefallen lassen.