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Wie schützen wir unsere Demokratie und was sagt uns Sachsen-Anhalt?

Die Wahlen in Sachsen-Anhalt waren für die Mehrheit der Bürger eine Überraschung. Entgegen der vor den Wahlen von den öffentlich-rechtlichen Medien, aber auch von den großen Zeitungen verbreiteten Meinung, es gebe ein Kopf an Kopf-Rennen zwischen der CDU und der AfD, ist die CDU des Ministerpräsidenten Reiner Haselhoff eindeutig als Sieger hervorgegangen. Allerdings ist auch festzustellen, daß die AfD trotz massiver Diffamierungskampagnen durch alle übrigen Parteien und mit einer massiven Unterstützung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten trotzdem zweitstärkste Partei im Landtag geblieben ist. Der Abstand zwischen der neuen Volkspartei AfD und den Linken ist immerhin erheblich. Die übrigen Parteien bewegen sich auf der Basis von Randgruppen, die im gesamten Machtgefüge  in Sachsen-Anhalt nur sehr eingeschränkten Einfluß haben.

Die Wahl hat deutlich erkennbar gemacht, daß die Bürger eine bürgerliche Mehrheit wollen. Zu dieser bürgerlichen Mehrheit scheinen nicht die SPD und die Linken und die Grünen zu gehören. Allerdings kann sicher behauptet werden, daß die AfD zur bürgerlichen Mitte gerechnet werden muß, so daß CDU und AfD ein Stimmenpotential von weit über 50 % der Wähler erreichen.

Es muß weiter festgestellt werden, daß von allen Parteien, die auf dem Stimmzettel zur Wahl standen, nur die AfD negativ und demokratiefeindlich dargestellt wurde, obwohl sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt vom Bundesverfassungsgericht weder als rechtsradikal bezeichnet und erst recht nicht als Partei verboten wurde. Insofern hätten sich zumindest die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsender bei ihrer Beurteilung der AfD etwas neutraler verhalten müssen. Dies haben sie aber nicht getan, sondern massiv negativ über die AfD berichtet. Interviews wurden im wesentlichen mit AfD-Vertretern nur dann geführt, wenn es darum ging, besondere Probleme der AfD thematisieren zu können. Demgegenüber erfolgte die Berichterstattung über die Partei „Bündnis 90 – Die Grünen“ geradezu euphorisch. Es konnte der Eindruck entstehen, als wenn Frau Baerbock bereits sicher sein konnte, Bundeskanzlerin zu werden.

Inzwischen ist jedoch der Stern von Frau Baerbock immer mehr verblaßt, wobei sie die Ursache dafür selbst geliefert hat. In der Darstellung ihrer Qualifikationen ging sie sehr großzügig um, so daß die Bürger Zweifel an der Ehrlichkeit dieser Kandidatin bekommen mußten.

Der starke Stimmenzuwachs der CDU scheint – soweit dies bei einer ersten Analyse der Wahlergebnisse sichtbar geworden ist – aus wahltaktischen Gründen der Wähler erfolgt zu sein. Grundsätzlich ist dies nicht zu beanstanden, wenn nicht gezielt politische Gruppierungen im Hintergrund durch eine massive Beeinflussung bestimmter Wählergruppen, Wahlentscheidungen herbeiführen, die mit dem eigentlichen Wählerwillen nichts mehr zu tun haben. Eine solche Wahlmanipulation scheint insbesondere im Ausland immer mehr um sich zu greifen. Letztlich wurde diese Methode auch von der Nawalny-Organisation in Rußland praktiziert. Aber auch das Internet scheint mittlerweile von allen politischen Gruppierungen benutzt zu werden, um politische Meinungen gezielt zu beeinflussen. Das Problem dabei ist, daß es sich um einen Grenzbereich handelt, weil justiziable Verhaltensweisen noch nicht vorliegen, moralisch und ethisch aus Sicht des Verfassers dieser Zeilen aber bereits inakzeptabel sein können. In Sachsen-Anhalt werden viele Wähler die CDU gewählt haben, weil sie damit nicht die CDU unterstützen wollten, sondern lediglich verhindern wollten, daß der AfD-Kandidat gewählt wird. Offensichtlich wurde dies so stringent betrieben, daß das Verfahren zu Lasten eben der Parteien, die hier wohl federführend mitgewirkt haben, gegangen ist und  sie erhebliche Verluste erhalten haben, so daß sie jetzt politisch kaum mehr ins Gewicht fallen.

Eine Form der Beeinflussung des Wählerverhaltens scheinen aber auch die sogenannten Umfragen der Meinungsforschungsunternehmen zu sein. Gezielt wurden die Bürger unmittelbar vor dem Wahltermin immer wieder darüber informiert, daß es ein Wettlauf zwischen CDU und AfD geben soll. Gleichzeitig wurde auf die besondere rechtsradikale Gefährlichkeit der AfD hingewiesen, so daß viele Bürger aus einem Angstverhalten die CDU gewählt haben.

Es sollte ernsthaft geprüft werden, Wahlumfragen unmittelbar vor Wahlterminen zu untersagen, um einseitige Wahlbeeinflussungen zu verhindern.

Eine Entwicklung muß aber mit einer großen Sorge betrachtet werden. Der AfD wird vorgeworfen, demokratiefeindlich zu sein. Der „Ostbeauftragte“ der CDU, Wanderwitz, wirft den Bürgern, die die AfD wählen, vor, auch nach 30 Jahren nicht in der Demokratie angekommen zu sein. Man kann dies auch völlig anders sehen: Es zeigt sich in zunehmenden Maße, daß große Teile der Bürger, dazu gehören auch namenhafte Politiker,  im Westen 30 Jahre nach der sogenannten Wende, immer mehr daran mitwirken, die Demokratie zu zerstören. Vielleicht haben sie dies noch gar nicht bemerkt. Wenn man einer Partei, die vom Verfassungsgericht nicht verboten worden ist und die vom Bundeswahlleiter auf den Wahlzetteln für Landtags- und Bundestagswahlen zugelassen wird, mit allen undemokratischen Mitteln eine politische Mitwirkung erschwert und teilweise sogar verhindert, dann ist dies der Beginn der Zerstörung demokratischer Grundlagen. Sichtbares Zeichen sind die Tricks der Parteien, die von sich immer behaupten, sie treten für die Erhaltung der Demokratie ein, AfD-Vertreter in Ausschüssen nicht zu wählen, Geschäftsordnungen so zu verändern, daß die AfD ausgegrenzt werden kann oder verhindern, daß ein AfD-Vertreter im Präsidium des Bundestages vertreten ist, obwohl dies nach der Geschäftsordnung und der geübten Praxis vorgesehen ist. Bei keiner anderen Partei ist jemals ein solches undemokratisches Verfahren angewandt worden.

Auch das Argument, die AfD wolle einen anderen Staat, verfängt nicht. Im Gegensatz zu der Partei der Linken und der Grünen, die in der Tat eine andere Gesellschaft herbeiführen wollen und dies auch schriftlich niedergelegt haben, gibt es solche Erklärungen der AfD nicht.

Es wird höchste Zeit, daß die sogenannten Volksparteien, die teilweise gar keine Volksparteien mehr sind, wieder zu einem demokratischen Verhalten zurückfinden. Wenn sie meinen, eine Partei sei verfassungswidrig, dann haben sie den Rechtsweg zu beschreiten. Nur ein Gericht entscheidet, ob eine Partei verfassungswidrig ist und nicht irgendeine Partei oder andere gesellschaftliche Gruppierungen. Wenn man sich daran nicht hält, ist man aktiv an der Zerstörung unseres demokratischen Gemeinwesens beteiligt, ohne es vielleicht selbst zu bemerken.

 

 

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Wünscht sich der Ostbeauftragte der Bundesregierung eine andere Bevölkerung in Ostdeutschland?

Der Deutschlandfunk berichtete am 29.05.2021 in seinen Nachrichten über die Erklärung des Ostbeauftragten der Bundesregierung, Wanderwitz. Bereits die Dienstbezeichnung „Ostbeauftragter der Bundesregierung“ kann dazu führen, daß der Blutdruck unangemessen steigt. Sind die Bürger in den Ländern in Ostdeutschland eine Art auszusterbende Urbevölkerung, die einen besonderen Arten-Schutz eines Regierungsbeauftragten bedürfen, damit die Art nicht ausstirbt? Oder handelt es sich hier nicht nur um eine Arroganz und Überheblichkeit von westlichen Politikern, die von sich in Anspruch nehmen, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben und darüber hinaus die Speerspitze der westlichen Wertegemeinschaft sein zu wollen?

Herr Wanderwitz meint, daß die Bürger – pardon „Menschen“ – in Ostdeutschland eine stärkere Neigung zur Wahl von rechtsradikalen Parteien haben. Aber es wird noch schlimmer: In einem Podcast-Auftritt der FAZ vom 28.5.2021 erläutert der Ostbeauftragte gegenüber dem Journalisten der FAZ, Timo Steppat, warum er glaubt, daß die ostdeutschen Bürger zu einem großen Teil nicht davon abzubringen sind, rechtsradikale Parteien zu wählen. Er begründet dies mit der Sozialisierung der Bürger in Ostdeutschland, die auch dreißig Jahre nach der Einheit nicht in der Demokratie angekommen seien. Er verweist auf die anderen Ostblockländer, in denen seiner Meinung nach gleiche Entwicklungen zu beobachten seien. Der Ostbeauftragte vertritt weiter die Auffassung, daß ein großer Teil der AfD-Wähler in den Bundesländern Ostdeutschlands „nicht rückholbar“ seien. Da stellt sich die Frage, von wo will Herr Wanderwitz die Bürger „rückholen“? Man müsse auf die nächste Generation hoffen, die dann wieder so wählen wird, wie es sich Herr Wanderwitz und seine CDU-Parteigenossen und wahrscheinlich auch die übrigen „Wertedemokraten“, die natürlich nicht rechts, sondern mindestens 1,5 Grad links von der Mitte angesiedelt sein müssen, offensichtlich wünschen. Natürlich gibt es da einige Imponderabilien. Es ist keinesfalls ausgemacht, daß es dem derzeitigen linksorientierten Mainstream, zu dem ja mittlerweile auch die CDU/CSU gehört, gelingen wird, die Bevölkerung in Deutschland in ihrer Gesamtheit so zu verdummen, daß sie wirklich glaubt, man müsse nur auf den Mainstream hören, weil nur der in der Lage ist, dem Volk zu sagen, welche Werte zu verfolgen sind. Natürlich orientiert man sich hier an den großen Bruder in den USA, weil ja von dort das gesamte Heil kommt. Das wird zur Zeit eindrucksvoll durch die massive Einführung einer Identitätspolitik, einschließlich eines Kulturkampfes, der über das Mittel der Sprache ausgetragen wird, den Bürgern vermittelt. Wer sich dem entgegenstellt, ist entweder rechtsradikal, bildungsfern, um nicht zu sagen dumm, glaubt nur an Verschwörungstheorien, ist nicht weltoffen und sonst wie intolerant und wählt dann auch noch die AfD!

Herr Wanderwitz behauptet, die AfD – die im Übrigen eine gewählte demokratische Partei ist – von der zur Zeit auch das Verfassungsschutzamt aufgrund eines Gerichtsurteils nicht behaupten darf, daß die Partei verfassungswidrig sei und deshalb beobachtet wird, in ihrer Arbeit keine Gestaltungsfähigkeit habe. Er verschweigt, daß die etablierten Parteien alle Mittel nutzen, um in einer antidemokratischen Weise – man könnte dabei schon Tendenzen einer bestimmten Ideologie erkennen – dieser von ca. 10 bis 15% der Bürger gewählten Partei immer wieder durch regerechte Volksfrontbildungen der etablierten Parteien von links bis zur CDU und der FDP eine parlamentarische Arbeit zu erschweren. Warum ist die größte Oppositionspartei noch immer nicht im Bundestagspräsidium vertreten? Wenn Herr Wanderwitz glaubt, durch antidemokratische Ausgrenzung einer Partei die Meinung der Bevölkerung in den Bundesländern in Ostdeutschland zu Gunsten der etablierten Parteien zu verändern, dann ist dies genau das, was er seinen Landsleuten in Ostdeutschland vorwirft: Um höflich zu bleiben, muß man dies dann als bildungsfernes Verhalten bezeichnen, wobei der Verfasser dieser Zeilen davon ausgeht, daß Herr Wanderwitz sich wahrscheinlich nicht zu dieser Gruppe der Bevölkerung rechnen sollte. Um es ganz klar zu formulieren, es ist ein abwegiger Gedanke zu glauben, die Bürger in Ostdeutschland seien so dumm, daß sie nicht von rechtsradikalen und nationalorientierten, aber auf der Basis des Grundgesetz stehenden Parteien unterscheiden können. Sie verhalten sich nach Auffassung des Verfassers dieser Zeilen deshalb so, weil sie erkannt haben, daß die CDU gar keine CDU mehr ist und die Interessen des eigenen Volkes immer weniger im Fokus dieser Partei stehen. Sie erkennen, daß von den etablierten Parteien zur Zeit eine immer stärkere Polarisierung der Bevölkerung ausgeht und daß zur Zeit der Versuch unternommen wird, die Bürger in eine gesellschaftspolitische Richtung zu drängen, die aber viele Bürger in Ostdeutschland nicht wollen.

Herr Wanderwitz übersieht einen weiteren Punkt, so daß er so der irrigen Auffassung kommt, das Problem der „neuen weltoffenen Gesellschaft“ lasse sich erst dann lösen, wenn die Alten gestorben sind und dann die jungen, dynamischen, linken Kräfte das Ruder in die Hand nehmen. Das könnte funktionieren, wenn es gelingen würde, die Familie in ihrem Kern so zu atomisieren, daß es keinen Familienzusammenhalt mehr gibt und eine Vorbildfunktion der Großeltern, der Eltern gegenüber ihren Kindern und Enkel endgültig als Unfug angesehen würde. Vielleicht liegt im Osten gerade hier eine Stärke, nämlich das Bewußtsein, daß gerade die Familie immer ein Bollwerk gegen übergriffliche Einflüsse des Staates gewesen ist. Und an diesem Punkt mag Herr Wanderwitz vielleicht Recht haben, weil dies ein Teil der Sozialisierung der Ostdeutschen – und übrigens auch der früheren Ostblockstaaten – ist.

Herr Wanderwitz sollte seine Partei auffordern, endlich wieder zu den eigentlichen Grundsätzen einer CDU zurückzukehren.  Vielleicht wählen dann auch mehr Ostdeutsche wieder die CDU!

 

 

 

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Treten Sie jetzt zurück Herr Haldenwang – oder hatten Sie einen Auftrag vom Innenminister?

Wie nicht anders zu erwarten war, hatte die AfD mit ihrer erneuten gerichtlichen Intervention Erfolg und erreichte, daß das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagte, bis zu einer Entscheidung des Gerichts in der Sache die AfD als verfassungsfeindlich einzustufen. Dies berichtete heute der Deutschlandfunk und der Spiegel, aber auch andere Zeitungen.

Was sich eigentlich recht harmlos anhört und normalerweise auch keine besondere Aufmerksamkeit hervorgerufen hätte, ist jedoch ein politischer Skandal, der in seiner Dimension noch gar nicht zu überschauen ist.

Was ist geschehen? Da wird von einer Behörde, die gar kein eigenes Verfassungsorgan, sondern eine weisungsgebundene Institution ist und dem Innenministern direkt untersteht, so daß sie von diesem direkte Weisungen erhält, seit zwei Jahren immer wieder in der Öffentlichkeit gestreut, daß man die Auffassung vertritt, die AfD sei verfassungsfeindlich. Es wird dann immer wieder auf eine Zusammenstellung von Beobachtungsunterlagen verwiesen, die angeblich ausschließlich aus öffentlichen Reden und Schriften der AfD und deren Vertreter stammen sollen, denn eine geheimdienstliche Überwachung mit Agenten und V-Leuten darf zur Zeit nicht erfolgen, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.  Inzwischen rücken Wahltermine immer näher und das Verfassungsschutzamt ist noch immer nicht in der Lage, gerichtsfest zu behaupten, daß die AfD verfassungsfeindlich sei. Dann aber, unmittelbar vor einer Landtags- Wahl und 6 Monate vor der Bundestagswahl, holt man wie die Sphinx aus der Asche ein sogenanntes Gutachten hervor, das 1.100 Seiten umfassen soll. Kleiner Haken am Rande: die Beschuldigte kennt dieses „Gutachten“ nicht und kann dazu gar keine Stellung nehmen.

Die AfD klagt vor dem Verwaltungsgericht in Köln (weil dies hier zuständig ist). Die Verfassungsschutzbehörde erklärt gegenüber dem Gericht, bis zu einer Entscheidung des Gerichts keine Verlautbarungen über die AfD bezüglich einer behaupteten Verfassungsfeindlichkeit herauszugeben. Das Gericht stimmt dem zu, so daß alle Parteien eine Entscheidung in der Sache des Gerichts abwarten sollten. Und jetzt geschieht das Ungeheuerliche: Das ARD Hauptstadtstudio – also eine öffentlich rechtliche Einrichtung – und der Spiegel veröffentlichen eine Entscheidung des Präsidenten des Verfassungsschutzamtes Thomas Haldenwang, wonach dieser eine Woche vor einer Landtagswahl zu dem Ergebnis gekommen sei, daß die AfD verfassungsfeindlich ist. Diese Information wird von allen relevanten Sendern (Fernsehen und Rundfunk sowie Zeitungen) in den Nachrichten wiederholt als Fakt dargestellt, so daß die Bürger davon ausgehen mußten, daß die AfD aufgrund ihrer nunmehr festgestellten Verfassungswidrigkeit unter Beobachtung mit geheimdienstlichen Mitteln gestellt wird. Konkret bedeutet dies, der Innenminister greift über seinen Verfassungsschutzpräsidenten aktiv in die bevorstehende Landtagswahl ein, indem er die größte Oppositionspartei im Bundestag als verfassungsfeindlich darstellen läßt, so daß damit die Chancen der eigenen Partei steigen. Oder der Verfassungsschutzpräsident hat diesen Rechtsbruch ohne Wissen seines Vorgesetzten Hors Seehofers begangen. Die CDU hat ja auch unverzüglich durch ihren Abgeordneten Kiesewetter AfD-Mitgliedern geraten, aus der Partei auszutreten, weil eine Mitgliedschaft in dieser Partei für die Mitglieder Nachteile haben könnte.

Jetzt erhält das Verfassungsschutzamt – und damit ist ja dessen Chef Thomas Haldenwang gemeint – eine regelrechte Ohrfeige. Das Gericht untersagt dem Präsidenten, die AfD bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts als verfassungsfeindlich einzustufen und weist besonders auf das „Durchstechen“ einer geheimen Information durch den Verfassungsschutz selbst hin. Was ist das für ein Geheimdienst? Kann hier ein Bürger unseres Landes überhaupt noch Vertrauen haben? Entweder hat der Präsident seine Behörde nicht im Griff oder er hat bewußt – vielleicht sogar mit Billigung oder auf Anweisung – seines Vorgesetzten, dem Innenminister Horst Seehofer die Presse informieren lassen. In beiden Fällen ist der Rücktritt des Präsidenten des Verfassungsschutzamtes zwingend notwendig, denn das Vertrauen in diese Behörde ist irreversibel zerstört. Noch schlimmer wäre es, wenn der Innenminister selbst beteiligt sein sollte. Dann muß auch dieser seinen Hut nehmen.

Es ist zu befürchten, daß die derzeitigen etablierten Parteien von links bis links (als bürgerliche Partei könnte man allenfalls noch die FDP ansehen, so daß hier kein Schreibfehler vorliegt) nichts unternehmen. Sie werden nur bedauern, daß es ihnen diesmal nicht geräuschlos gelungen ist, sich von einer demokratischen und von ca. 6 Millionen Bürgern gewählten Opposition zu befreien.

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Die Polarisierung der Gesellschaft scheint auch die Gesellschaft in Deutschland zu zerstören

Die Gesellschaft wird immer stärker polarisiert und gespalten. Man könnte meinen, daß auch der Deutschlandfunk nicht unbeteiligt an einer solchen Entwicklung ist, weil er durch seine übergrifflichen Sprechweise mit die Wut der Bürger fördert, die darauf bestehen, daß Sprache nicht von der Politik und der staatlichen Verwaltung bestimmt wird und der Rundfunk nicht berechtigt ist, Schulmeister beim Sprachunterricht zu spielen.

Im Deutschlandfunk wurde heute in der Morgensendung Wolfgang Thierse, Bundestagsvizepräsident a.D. interviewt. Ausgangslage dieses Interview war ein Gastartikel von Wolfgang Thierse in der FAZ. In dem Artikel in der FAZ hat Wolfgang Thierse sehr klar und präzise die Gründe benannt, warum die Bürger immer stärker gegeneinander aufgebracht werden. Die Ideologisierung wird von einer kleinen Gruppe einer sogenannten Elite immer massiver und unerbittlicher vorangetrieben. Den Bürgern wird vorgeschrieben, wie sie zu sprechen und zu denken haben. Freie Forschung und Lehre an den Hochschulen findet nicht mehr statt, weil nur noch Auffassungen diskutiert werden können, die politisch gewollt sind. Es findet zur Zeit eine regelrechte Bildersturm-Kampagne statt. Auf die bisherige Kultur des Volkes wird keine Rücksicht genommen, den Bürgern wird regelrecht ihre ihre eigene Geschichte zerstört.

Thierse brachte zum Ausdruck, daß es allein ausreicht, ihn als alten weißen Mann zu benennen, um auf seine Meinung gar nicht mehr eingehen zu müssen. Mittlerweile betreiben diejenigen, die von Rassismus reden, selbst Rassismus mit anderen Vorzeichen.

Der Journalist im Deutschlandfunk entgegnete Thierse, daß es doch gar nicht zutreffe, daß in Deutschland nicht jeder sagen und schreiben könne, was er wolle. Darauf erwiderte Thierse, daß dies ja nicht stimmt. Diplomarbeiten, die nicht in der Genderdiktion geschrieben werden, werden entweder gar nicht angenommen oder schlechter bewertet. Staatliche Verwaltungen geben Richtlinien aus, wie zu schreiben sei. Es gibt Anweisungen in einzelnen Kommunen. Dies ist unerträglich, weil für den Eingriff in die Sprache jegliche Legitimation des Staates fehlt, hier den Bürgern Vorgaben zu machen. Auch die unerträgliche Diskussion des Rassismus, die zu Stilblüten wie in Berlin führt, wo die Mohrenstraße umbenannt werden soll und die U-Bahnstation Onkel-Toms-Hütte einen anderen Namen erhalten soll, zeigt, daß eine kleine radikale linke Gruppierung unsrer Gesellschaft Geschichte neu schreiben will und ihr eigenes Weltbild der Mehrzahl der Bürger aufdrängen wollen.

Die immer stärker werdende Indoktrination durch radikale Minderheiten – sowohl rechts als auch links – führen zu einer Zerstörung der Gesellschaft und Abschaffung der Demokratie. Es wird jetzt höchste Zeit, sich aktiv diesen Bestrebungen zu widersetzen und dieser Entwicklung entgegenzutreten.

Das geht sehr konkret: Jeder, der von irgendeiner staatlichen oder kommunalen Behörde auch als Mitarbeiter aufgefordert wird, eine Gendersprache praktizieren zu müssen, sollte dagegen vor Gericht gehen. Jeder Student, dem die Annahme einer Arbeit verweigert wird, weil er sie nicht gegendert hat, sollte unverzüglich rechtliche Schritte dagegen einleiten. Die Rundfunkanstalten sollten durch Leserbriefe aber auch in den sozialen Medien immer wieder darauf hingewiesen werden, daß es nicht ihre Aufgabe ist, den Bürgern eine neue Sprache einzutrichtern, sondern daß sie objektiv und sachgerecht zu berichten haben und dabei die umgängliche und allgemein praktizierte Sprache zu verwenden haben.

Wichtig ist, daß die Bürger den Mund aufmachen und sich weigern, diesen staatlich verordneten Unfug mitzumachen. Nur dann kann man eine intellektuelle Diktatur verhindern. Es ist bezeichnend, daß bisher in der Geschichte nur Diktaturen den Versuch unternommen haben, den Bürgern eine bestimmte Sprechweise vorzuschreiben. Wenn es zutrifft, was uns von den staatlichen Stellen immer gesagt wird, dann gibt es zur Zeit keine Diktatur in Deutschland. Dann kann aber auch keiner in der Lage sein, den Bürgern eine bestimmte Sprache oder ein bestimmtes Denken vorzuschreiben.

Heute hielt der Abgeordnete Bernd Baumann im Bundestag eine bemerkenswerte Rede, in der er das eingeschränkte und ideologisch verfärbte Weltbild bestimmter Parteien sehr zutreffend beschrieb. Es lohnt sich, diese Rede einmal anzuhören.

 

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Gleichgültig was die AfD macht – es ist immer schlecht und verwerflich! Oder soll das nur so erscheinen?

Gleichgültig was die AfD macht – es ist immer schlecht und verwerflich! Oder liegt der Grund nur darin, daß sie sich die Freiheit nimmt, die Verfassung ernst zu nehmen und das zu sagen, was die Mainstreamparteien nicht mehr sagen dürfen oder wollen?

Die Sächsische Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 11.2.2021 über angebliche Halbwahrheiten eines AfD Politikers im Sächsischen Landag. Der Landtagsabgeordnete der AfD in Sachen, Thomas Kirste macht von seinem Recht Gebrauch, als Landtagsabgeordneter Anfragen an die Regierung zu stellen. Wie will auch ein Abgeordneter die Tätigkeit einer Regierung beurteilen, wenn er nicht berechtigt wäre, durch Fragen Informationen zu erhalten, die eben nicht von der Regierung gegeben werden und deshalb ausdrücklich angefragt werden müssen.

Um so erstaunlicher ist, mit welcher merkwürdigen Argumentation die absolut korrekte und begrüßenswerte Tätigkeit des Abgeordneten der AfD als antidemokratisch und unseriös hingestellt wird.

Da wird gesagt, daß der Abgeordnete der AfD durch seine Anfragen an die Regierung, diese an den Pranger stellen will. Er würde sich aus den Antworten eine eigene Meinung zusammenstellen. Der Zweck seiner Fragen ließe sich sehr leicht durch die Themen, die der Abgeordnete in seinen Fragen anspricht, erkennen. Dabei wird dem Abgeordneten offensichtlich eine bestimmte gesellschaftspolitische Auffassung unterstellt, die den etablierten Parteien mißfällt. Leider kann man (noch) nicht alles verbieten, sondern muß sich auf die Erwartung beschränken, daß keiner „unangemessenen“ Fragen stellt, damit die Bürger nicht erkennen können, welche Zielvorstellungen einige Politiker mittlerweile verfolgen. Auch eine Nichtinformation ist eben eine Information – nur bedarf es dann doch einer intellektuellen Anstrengung, solche perfiden Strategien zu erkennen.

Vielleicht darf darauf hingewiesen werden, daß es geradezu Pflicht für die Abgeordneten eines Parlaments ist, die Tätigkeit der Regierung kritisch zu hinterfragen und natürlich auch dazu eigene Bewertungen abzugeben. Letztlich hat der Wähler dann zu entscheiden, wie er die Tätigkeit der Abgeordneten, die er wählt, zu beurteilen hat. Das ist ja das Problem, daß viele Abgeordnete sich nur noch als Sprachrohr der Regierung empfinden und das nachplappern, was sie glauben, im Rahmen des politisch Korrekten sagen zu müssen oder sagen zu dürfen.

Besonders überrascht hier die Äußerung des Herrn Frank Richter, der für alle Parteien offen zu sein scheint, wenn er eine Funktion ausüben kann. So meinte Frank Richter, daß er es kritisch sehe, wenn einzelne Informationen zusammenhangslos interpretiert und nur die problematischen Seiten angeprangert würden. Gibt Herr Richter nicht immer vor, einmal für die Freiheit eingetreten zu sein und trägt er die politische Freiheitsmoral nicht wie eine Monstranz vor sich her? Dann ist es doch mehr als erstaunlich, wenn ausgerechnet dieser Freiheitsverfechter jetzt gewählten Abgeordneten vorschreiben will, in welchem Rahmen sie mit Anfragen an die Regierung umzugehen haben. Oder hat Herr Richter inzwischen seine politische Zielrichtung erneut neu justiert, so daß auch die jetzt vorgebrachten Argumente möglich sind?

Insofern hat der AfD-Abgeordnete Kirste zutreffend formuliert, daß er ja nicht der Regierungssprecher der sächsischen Landesregierung sei und somit aus Antworten der Regierung selbst seine Schlüsse ziehen kann und diese natürlich auch den Mitbürgern darlegen kann, ja als Abgeordneter auch dazulegen hat.

 

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Schützt der Verfassungsschutz unsere Verfassung oder trägt er mit zur Demontage der Verfassung bei? Oder wird der Verfassungsschutz selbst von politischen Kreisen mißbraucht?

Unmittelbar vor bevorstehenden Wahlen wird den Bürgern jetzt im öffentlich rechtlichen Rundfunk und in der Sächsischen Zeitung mitgeteilt, daß der Verfassungsschutz in Sachsen davon ausgeht, daß die größte Oppositionspartei in Sachsen, die AfD, verfassungsfeindlich sei. Sie werde jetzt mit geheimdienstlichen Methoden beobachtet. Allerdings darf der Verfassungsschutz in Sachsen eine solche Behauptung in der Öffentlichkeit gar nicht erheben, da dies nur dann zulässig wäre, wenn die Behauptung der Verfassungsfeindlichkeit auch bewiesen wäre. So wird eine Partei vor wichtigen Wahlen öffentlich diffamiert, ohne sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit rechtlichen Mitteln dagegen wehren zu können. So langsam kann man wirklich an diesem Rechtsstaat zweifeln.

Dem unbedarften Bürger stellen sich aber weitere Fragen, auf die er mit Sicherheit von den derzeitig „staatstragenden“ Organen keine Antwort erhalten wird.

Was ist verfassungsfeindlich? Bisher bin ich immer davon ausgegangen, daß dies dann zutrifft, wenn eine Gruppe oder eine Partei – wie seinerzeit die Grünen, die mit dem Kommunistischen Bund Westdeutschlands zusammen gearbeitet hatten – die Verfassung (eigentlich haben wir keine, sondern nach wie vor ein Grundgesetz, das Verfassungsrang hat), mit allen Mitteln zerstören wollen.

Andere Meinungen, die zwar für bestimmte Parteien nicht akzeptabel sein mögen, müssen in einer demokratischen Gesellschaft hingenommen werden. Grenzen gibt es natürlich, wenn andere Personen verunglimpft werden oder wenn strafrechtlich relevante Äußerungen getätigt werden, die das Gemeinwesen erheblich tangieren. Hier gibt es ordentliche Gerichte, die eingeschaltet werden können und ggf. auch eingeschaltet werden müssen.

Es ist allerdings rechtlich sehr problematisch, nämlich dann wenn Gruppen in der Gesellschaft ohne rechtliche Grundlage eine bestimmte Denkweise und eine bestimmte Sprache verlangen und alles was ihnen selbst mißliebig ist, als rechtsradikal, rassistisch , antiphobisch und sonst wie krank hinstellen. Dann kann man sehr schnell einer Person oder einer Partei, die es ablehnt, einen sprachlichen Genderunfug, der den Bürgern regelrecht diktatorisch eingehämmert wird, mitzumachen, unterstellen, sie gebrauche Begrifflichkeiten, die menschenverachtend  etc. seien. Auch wenn jemand die Auffassung vertreten sollte, er hielte das Gebilde EU keinesfalls für erstrebenswert, weil es erstens nicht dem Geist der ursprünglichen europäischen Gedanken entspräche und zweitens immer mehr die ursprünglichen Vereinbarungen z.B. bei der Währung mißachte, kann dies nicht als nationalistisch und rassistisch hingestellt werden.  Es ist wohl das Recht eines jeden Bürgers für sich in Anspruch zu nehmen, den Wunsch zu haben, daß er auch zukünftig davon ausgehen darf, daß sein eigenes Land nicht aufgelöst wird und in ein anderes staatliches Gebilde ohne Volksabstimmung eingeordnet wird.

Auch nach gründlichem Studium des Parteiprogramms der AfD konnte ich keine staatsfeindliche Tendenz erkennen. Was erkennbar ist, ist die Feststellung, daß mittlerweile die etablierten Parteien meinen, in einer Absolutheit bestimmen zu wollen, was die Bürger als richtig und falsch anzusehen haben. Personen, die sich dem allgemeinen Mainstream entgegenstellen, werden in eine rechte Ecke gestellt, so daß ihre berufliche und gesellschaftliche Stellung erheblich gefährdet wird.

Wenn die AfD verfassungsfeindlich sein sollte, dann sollte das Verfassungsgericht angerufen werden, um diese Partei zu verbieten. Die Diskreditierung einer demokratisch gewählten Partei im Zusammenhang mit unmittelbar bevorstehenden Wahlen ist kein demokratisches Handeln, sondern könnte auch als eine Art Verleumdungskampagne angesehen werden. Wenn ein solches Verfahren in Polen oder einem anderen Land erfolgen würde, gäbe es einen Aufschrei der doch so besonders hervorgehobenen „westlichen Wertegemeinschaft“. Gelten bei uns andere Maßstäbe?

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Eine Kulturwissenschaftlerin spricht von einer Restlaufzeit bei Menschen

Im Deutschlandfunk wurde am 3.1.2021 die Kulturwissenschaftlerin Eva Horn zum Thema, wie sich die Menschen auf zukünftige Katastrophen einstellen, bzw. vorbereiten, interviewt.

Im Zusammenhang mit der Frage, warum die Bürger einer Gesellschaft möglicherweise bevorstehende Katastrophen gedanklich verdrängen, so daß keine entsprechende Vorsorge getroffen wird, wies Eva Horn auf die (sogenannte) Klimakatastrophe hin und führte aus, daß erst Greta kommen mußte, um den Bürgern regelrecht einzubläuen, daß die Klimakatastrophe bereits ihre Auswirkungen zeigt. Es erstaunt, daß eine Wissenschaftlerin unreflektiert eine Mainstream-Auffassung übernimmt und diese als eigene wissenschaftliche Erkenntnis gegenüber der Öffentlichkeit formuliert.

An dieser Stelle soll nicht auf die Frage eingegangen werden, welche Ursache die zur Zeit zu beobachtende Klimaveränderung hat. Auch hier gibt es eine herrschende Meinung, die keinesfalls auch von seriösen Wissenschaftlern unbestritten ist.

Wenn sich die Kulturwissenschaftlerin Horn jedoch mit der Genesis des Greta-Hype wissenschaftlich beschäftigt hätte, dann wäre sie auf die gleichen Primär-Quellen gestoßen, wie der Verfasser dieser Zeilen. Bereits drei Jahre bevor Greta überhaupt in Erscheinung gebracht wurde, erfolgte ein Aufruf mit den identischen Formulierungen, die dann der Greta in den Mund gelegt wurden. Diese Zeilen stammen allerdings von Leuten, die nach den Worten von Eva Horn auch bereits eine sehr begrenzte Restlaufzeit vor sich hatten, weil sie dem politischen Establishments um Gore und anderen entstammten und durch eine professionell aufgestellte Organisation weltweit in Umlauf gebracht wurden. Es lohnt sich, diesen Aufruf aus dem Jahr 2015 der amerikanischen Organisation Clima-Strike näher zu betrachten.

Leider muß man immer wieder feststellen, daß wissenschaftlich dann nicht sauber gearbeitet wird, wenn es darum geht, unter dem Deckmantel von Wissenschaftlichkeit den Bürgern eine bestimmte ideologisch vorbestimmte Meinung in das Bewußtsein einzuhämmern. Zur Wissenschaftlichkeit gehört, daß ich keine nicht validen Informationen verbreite, ohne selbst zumindest den Versuch unternommen zu haben, die zitierten Quellen zu verifizieren. Im vorliegenden Fall hätte es dafür noch nicht einmal ein jahrelanges Nachforschen nach den relevanten Quellen bedurft.

Am schlimmsten bei dem Interview mit der Kulturwissenschaftlerin Eva Horn muß aber die menschenverachtende Formulierung der Restlaufzeit für die Lebenszeit eines Menschen angesehen werden. Es erstaunt sehr, daß eine Kulturwissenschaftlerin sich einer solchen Diktion bedient. Was hätte sie wohl gesagt, wenn eine gleiche Formulierung von einem Vertreter der AfD erfolgt wäre? Der Verfasser dieser Zeilen ist davon überzeugt, daß die Qualität jedes Menschen nicht nach dessen möglicher Restlaufzeit zu bewerten ist. Dabei sollte auch bedacht werden, daß die Restlaufzeit eines jungen Menschen sehr schnell beendet werden kann. Im Übrigen hängt die Restlaufzeit eines Menschen nicht an dem bisher erreichten Alter ab. Auch die Wirksamkeit für die Gesellschaft eines Menschen wird nie nach Jahren bemessen. Diese Erkenntnis sollte gerade eine Kulturwissenschaftlerin haben. Von dieser Wissenschaft sollte man doch mehr Empathie und humanistisches Denken erwarten dürfen.