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Vorwürfe gegen die Alternative Jugend ohne substanzielle Begründung

Der Deutschlandfunk berichtete heute aktuell in seinen Nachrichten, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Jugendorganisation „Junge Alternative (JA) als verfassungsfeindlich einstuft. Auf der Internetseite des Verfassungsschutzes wurde folgende Information veröffentlicht:

„Junge Alternative“ (JA)

Auch in Bezug auf die JA haben sich die Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zur Gewissheit verdichtet. Die Verdichtung ergibt sich aus einer inhaltlichen Verfestigung und teils auch Verschärfung der extremistischen Positionen.

Das in den Äußerungen und Verlautbarungen deutlich zutage tretende Volksverständnis der JA widerspricht dem im Grundgesetz zum Ausdruck kommenden Volksverständnis und ist geeignet, Angehörige vermeintlich anderer Ethnien auszugrenzen und deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Deutsche zweiter Klasse abzuwerten.

Die JA propagiert ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht, ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk postuliert, Migranten außereuropäischer Herkunft als grundsätzlich nicht integrierbar ausgrenzt und die größte Gefahr in einem vermeintlich gesteuerten Bevölkerungsaustausch zur Vernichtung der „organisch gewachsenen europäischen Völker“ sieht.

Weiterhin stellt die Agitation gegen Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten ein zentrales und beständiges Thema der Verlautbarungen der JA und ihrer Mitglieder dar. Dabei verbinden sich fremdenfeindliche Argumentationsmuster mit islamfeindlichen Ressentiments. Insbesondere Zuwanderern mit (vermeintlich) muslimischem Hintergrund werden in pauschaler Weise Negativeigenschaften zugesprochen, wie kulturelle Rückständigkeit und ein überproportional stark ausgeprägter Hang zu Kriminalität und Gewalt, allein aufgrund ihrer Herkunft und Religion.

Zudem sind Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip festzustellen. Eine Vielzahl von Diffamierungen und Verunglimpfungen politischer Gegner, aber auch des Staates und seiner Repräsentanten an sich, ist Ausdruck davon, dass es der JA nicht um eine Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern um eine generelle Herabwürdigung des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland.

Auffällig an dieser Erklärung sind die vielen unbestimmten Begriffe, die lediglich Vermutungen wiedergeben, ohne dass konkrete Hinweise vorliegen, die den sehr schweren Vorwurf rechtfertigen würde.

Bornemann-Aktuell richtete eine Anfrage an das Bundesverfassungsschutzamt mit folgendem Inhalt:

Können Sie mir bitte mitteilen, ob die erwähnten Bestrebungen gegen das Demokratiegesetz näher konkretisiert sind. Was heißt es, wenn gesagt wird, „dass es der JA nicht um eine Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern um eine generelle Herabwürdigung des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland“?

Gibt es eine Richtlinie, die den Rahmen dessen vorgibt, was zukünftig gesagt und geschrieben werden darf?

Das Verfassungsschutzamt beantwortete unsere Anfrage wie folgt:

Wir verweisen auf die Pressemitteilung auf der Homepage des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Das sehen wir doch anders. Man hätte schon erwarten dürfen, dass die doch sehr erheblichen und folgenschweren Anschuldigungen des Bundesamts für Verfassungsschutz etwas mehr Substanz gehabt hätten. Immerhin wird mit der jetzt vorliegenden Behauptung erheblich in die Ausübung demokratischer Rechte eingegriffen. Denn jedes Mitglied der AfD Jugendorganisation muss jetzt damit rechnen, erhebliche berufliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, wenn eine Bewerbung im öffentlichen Dienst erfolgt. Damit nimmt eine nachgeordnete Verwaltungsbehörde für sich das Recht in Anspruch, wie ein Gericht Entscheidungen mit erheblicher Relevanz zu treffen.

Auf eine konkrete Anfrage nach den Hintergründen der Entscheidung mit dem Hinweis zu antworten, der bisherigen Erklärung der Behörde, auf der Internetseite sei nichts hinzuzufügen, zeugt von einer Geringschätzung den Bürgern gegenüber, die selbstverständlich das Recht haben, von der Verwaltung eine Begründung ihrer Entscheidung zu verlangen. Man hielt es noch nicht einmal für erforderlich, zu begründen, warum man zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine nähere Auskunft geben will.

Wenn die Innenministerin Faeser inzwischen erklärt, dass man den „rechten Sumpf“ austrocknen wolle, dann erinnert dies doch sehr an eine Diktion einer Diktatur, die doch von dieser Innenministerin angeblich bekämpft werden soll.

Die JA erklärte in einer Presseerklärung, dass für sie die Anschuldigung des Bundesamts für Verfassungsschutz nicht überraschend gekommen sei. Man beobachte zurzeit, dass jegliche Opposition, die sich nicht dem linken Mainstream bedient, als rechtsradikal und verfassungsfeindlich diskreditiert wird. Es spricht auch viel für die Erklärung der beiden Vorsitzenden der AfD, Weidel und Chrupalla, wonach der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Haldenwang im Zusammenhang mit der bevorstehenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ein psychologisches Negativklima schaffen will, um die Entscheidung des OLG zu beeinflussen. Auch die Tatsache, dass die AfD in einigen Umfragen bereits damit rechnen kann, 16% der Wähler auf sich zu vereinigen, kann ein Grund dafür sein, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz, das eine nachgeordnete Behörde der Innenministerin Faeser ist, jetzt diese Information in die Welt setzt. Offensichtlich will man mit allen Mitteln verhindern, dass die AfD eine Mehrheit im Bundestag erhalten könnte.

Als Bürger dieses Staates kann es einem nur noch angst und bange werden, wenn man sieht, mit welchen Methoden gegenwärtig alles unternommen wird, eine Opposition in diesem Lande auszuschalten. Allerdings kann dieser gezielte Angriff auf die Demokratie, denn das Grundgesetz garantiert allen Bürgern eine freie Meinungsäußerung, auch gewaltig als „Rohrkrepierer“ enden. Es könnte sein, dass die Bürger die Strategie dieses Bundesverfassungsschutzamtes und seiner Ministerin Faeser durchschauen. Hier wird nicht die Verfassung geschützt, sondern die Regierungspolitik einer linkslastigen Koalition. Und ob die Bürger in der Mehrheit eine solche Politik unterstützen, ist doch sehr fraglich.

 

 

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Die Phantasien einer feministischen Außenministerin Baerbock

Ein Interview der feministischen Außenministerin Baerbock über das Ergebnis der 30stündigen Klausurtagung der Regierungskoalition im Deutschlandfunk ist sehr aktuell und zeigte den Hörern des Senders sehr eindrücklich, mit welchem Dilettantismus, aber gleichzeitig mit einer unheimlichen Überheblichkeit, diese Politikerin glaubt, mit ihren Mitbürgern umgehen zu können.

Mit vielen Worten ohne Inhalt versuchte dieses Dame darzulegen, welche Großtaten ihre Partei zusammen mit ihren Mitstreitern vollbringt, so dass doch die Bürger froh sein sollten, von einer solchen Fortschrittsregierung regiert zu werden. Wir vermögen allerdings einer solchen Einschätzung nicht zu folgen und würden eher anmerken, dass die deutschen Bürger bisher noch nie von einer solchen unfähigen Regierung beglückt worden sind. Allerdings muss in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen werden, dass es jedes Volk auch in der Hand hat, durch ihr Kreuz auf dem Stimmzettel zu verhindern, dass sie ihren eigenen Niedergang der Nation wählen.
Zurück zu Frau Baerbock. Natürlich werden keine neue Autobahnen mehr gebaut. Es geht jetzt nur noch darum, die kaputten Brücken zu erneuern und die vielen angefangenen Baustellen auf den Autobahnen zu beenden. Dabei wird auf die Unfähigkeit der vorangegangenen Regierung hingewiesen, wobei verschwiegen wird, dass der derzeitige Bundeskanzler Scholz Teil dieser unfähigen Vorregierung gewesen ist.

Es trifft zu, dass die Regierung Merkel in die Geschichtsbücher eingehen wird, als eine Regierung, die den wirtschaftlichen und politischen Niedergang Deutschlands eingeleitet hat, wobei Frau Merkel auch gleich die CDU als eine bürgerliche Partei mit einem christlichen Hintergrund so nebenbei mit zerstört hat. Was sich jetzt CDU nennt, ist allenfalls eine linkslastige Beliebigkeitspartei, von der keiner weiß, welche politischen Ziele diese Partei verfolgt. Die jetzige Regierung setzt nur die Politik Merkels fort.

Der Hinweis von Frau Baerbock, dass in Deutschland mittlerweile nur noch kontrovers diskutiert wird und dass dies auch zwischen den Regierungsparteien in der Sitzung des Koalitionsausschusses erfolgt sei, lässt darauf schließen, dass bei diesen Parteien keine große Übereinstimmung mehr vorhanden ist. Wahrscheinlich war der Antrieb auf jeden Fall zu verhindern, dass die AfD in irgendeiner Weise am Regierungsgeschehen beteiligt werden konnte so stark, dass man sich mit jeder anderen Partei ins Bett gelegt hätte. Überzeugung in der Sache schien offensichtlich nicht vorhanden gewesen zu sein, so dass die schönen Bilder der fortschrittlichen Gemeinsamkeit eine gut inszenierte Theatervorstellung gewesen war, um die Bürger hinters Licht zu führen. Aber diese Praktiken kennt man ja von den Linken, so dass eigentlich jetzt keiner überrascht sein dürfte.

Wie leichtfertig diese Politikerin, die vorgibt, die Welt retten zu wollen, aber die Sorgen und Nöte ihrer eigenen Mitbürger negiert, die nicht zu der gehobenen Öko-Mittelschicht gehören und hart arbeiten und dabei wenig verdienen, daherredet, wenn es um die Durchsetzung der von den Grünen vornehm mit dem Begriff der Transformation umschriebenen Auflösung der bürgerlichen Gesellschaft geht, ist schon erschreckend. Da wird ganz lässig der Eindruck vermittelt, dass man eine geniale Finanzierung für die überfälligen Investitionen bei der Bahn gefunden hat, weil man einfach so ganz nebenbei die Mautgebühren für die LKWs erhöht. Natürlich versucht man zu verschweigen, dass dies die Bürger bezahlen werden, weil die Mauterhöhung zu höheren Verbraucherpreisen führt und damit auch die bereits fortschreitende Enteignung der Bürger durch die Inflation weiter verstärkt wird. Aber eine Transformation hat eben ihren Preis.

Noch zynischer wird die Argumentation dieser Politikerin im Zusammenhang mit den Verboten der Grünen, zukünftig Gasheizungen einzubauen. Bereits bei dem Verbot von Ölheizungen habe es – so dieses feministische Außenministerin und Parteipolitikerin der sogenannten Grünen – ja keine Proteste der Bürger gegeben. Jetzt werde es bei dem Verbot der Gasheizungen genau so sein. Diese Dame verschweigt wieder einmal einen wesentlichen Sachverhalt: Wenn die Ölheizungen nicht mehr eingebaut werden dürfen und dies auch bei den Gasheizungen so sein wird, obwohl es genug sauberes Gas geben würde, wenn man nicht alle Verbindungen zu Russland zerstört hätte, dann gibt es für die Bürger keine finanziell tragbare Alternative mehr. Wahrscheinlich hat Frau Baerbock, entweder aus absoluter Unkenntnis oder einer vorsätzlichen Falschinformation, noch nicht bemerkt, dass der Einbau von Wärmepumpen in der Regel eine Grundsanierung der Häuser erfordert, so dass sich dies die meisten Bürger gar nicht leisten können.

Der Hinweis von Frau Baerbock, wonach den Bürgern, die sich eine teure Wärmepumpenlösung installieren lassen müssen, finanziell vom Staat geholfen werden soll, kann man getrost als ein schönes Märchen ansehen. Wie soll denn diese Hilfe aussehen? Darüber schweigt Frau Baerbock. Es ist aber zu vermuten, dass man die Hauseigentümer, die nicht über die notwendigen liquiden Mittel verfügen, nötigen wird, ihr Haus mit einer Hypothek zu belasten, so dass diese in monatlichen Raten zu tilgen ist. Letztlich läuft das Ganze auf eine Art der Enteignung voraus, denn wenn die Hypotheken nicht mehr bezahlt werden können, was bei vielen Rentnern sehr schnell eintreten kann, erfolgt die Zwangsversteigerung der Immobilie. Eine ähnliche Befürchtung besteht auch bei den geplanten Maßnahmen der EU-Bürokratie, die zur Zeit über die Köpfe der Bürger hinweg vorbereitet werden und die erhebliche Wärmedämmungsmaßnahmen für ältere Gebäude vorsieht. Wie dies zu bezahlen ist, interessiert auch diese Eurokraten, genauso wie den Genossen in der grünen Partei in Deutschland, nicht.

Wahrscheinlich wird das Spiel der Baerbocks und anderer ohnehin bald ein Ende haben. Baerbock behauptet zwar sehr kühn – vielleicht glaubt sie sogar daran, was sie so daherredet – Deutschland liegt im Wettbewerb mit anderen Industriestaaten weit vorn, obwohl dies überhaupt nicht zutrifft. Tatsächlich weisen alle wirtschaftlichen Parameter darauf hin, dass sich Deutschland bald aus dem Kreis der führenden Industriestaaten verabschieden kann. Woher Frau Baerbock dann die Finanzmittel für ihre „Transformation“ der Gesellschaft nimmt, bleibt ihr Geheimnis. Vielleicht erfindet der Buchschreiber Habeck eine schöne Geschichte, in der beschrieben wird, wie das Geld vom Himmel fällt. Eines ist allerdings sicher: Weder Baerbock, noch ihre Genossen, werden jemals selbst für die Folgen ihrer verheerenden Politik aufkommen.

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Verfassungsschutz ist blind für echten Extremismus, der von links kommt

Verfassungsschutzpräsident Haldenwang vertritt die Auffassung, dass die Gruppierung „Letzte Generation“, die in der Vergangenheit durch eine Vielzahl von Straftaten, wie Autobahn- und Flughafenblockaden sowie Anschläge etwa auf das Grundgesetzdenkmal, Schlagzeilen provoziert hatte, nicht als extremistisch einzustufen sei.

Diese Auffassung des Verfassungsschützers, als solcher wird sich Herr Haldenwang wohl verstehen, ist schon sehr merkwürdig. Bei diesem Verfassungsschutzpräsident kann man den Eindruck bekommen, dass für ihn nur alles verfassungsfeindlich ist, was nicht den Vorstellungen seiner Protegés entspricht, die dafür gesorgt haben, dass er seinen Vorgänger Hans-Georg Maßen ablösen konnte. Jetzt muss dieser sich auch an die Spielregeln dieser linken Ideologen halten, die zwar immer behaupten, sie treten für die Demokratie ein und haben die Rechtsstaatlichkeit für sich als ein Alleinstellungsmerkmal gepachtet. In Wahrheit scheinen sie alles zu unternehmen, dass die linksradikalen Kräfte in Deutschland zielstrebig ihren „demokratischen“ Transformationsprozess umsetzen können.

Für Herrn Haldenwang scheint Gewaltanwendung nicht gleich Gewaltanwendung zu sein. Wird sie von linksextremen Gruppierungen, wie es die sogenannte letzte Generation mit Sicherheit ist, angewendet, dann ist sie für Herrn Haldenwang offensichtlich keine Gefahr für unser Staatswesen. Was ist das für ein merkwürdiges Demokratieverständnis? Regelrecht entlarvend wird es, wenn Herr Haldenwang einerseits von einer Gefahr der De-Legitimierung des Staates spricht und dafür sogar einen Straftatbestand für erforderlich hält, wobei er natürlich nicht die linken Genossen, sondern die bürgerlichen Gruppierungen, die zurecht zum Widerstand gegen eine linke Indoktrination aufrufen, meint. Anderseits hat dieser Verfassungsschützer keine Probleme damit, wenn linke Extremisten, wie es die Gruppe der sogenannten letzten Generation ist, eine Räterepublik in Deutschland errichten wollen. Wer hier das Grundgesetz unseres Landes infrage stellt, ist eindeutig. Es sind die Linksextremisten und nicht die demokratischen bürgerlichen Protestgruppen. Wenn Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, in einer Presseerklärung feststellt, dass die Einschätzung des Herrn Haldenwang ein weiteres deutlichen Zeichen sei, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz gar kein Interesse daran hat, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen, sondern viel mehr politisch im Sinne der Regierenden agiert, dann kann man nur mit Bedauern dieser Argumentation folgen.

Brandner erklärte: „Es steht außer Frage, dass die Klimaextremisten sich gegen die Grundwerte unserer Gesellschaft positionieren. Allein schon die Forderung nach Gesellschaftsräten ist ein Schritt in Richtung Abschaffung unserer parlamentarischen Demokratie und beweist, welche antidemokratischen Bestrebungen diese Gruppierung antreiben – ganz abgesehen von den kriminellen Aktionen, die sie immer wieder durchführen, um in die Schlagzeilen zu kommen. Statt sich den wirklichen Extremisten zu widmen, beschäftigt sich der deutsche Verfassungsschutz lieber mit der Opposition, um diese mundtot zu machen und die Regierung in ihrem Handeln zu schützen.“
Man könnte zur Tagesordnung übergehen, wenn irgendein subalterner Beamter eine solche Bemerkung, wie man sie jetzt von Herrn Haldenwang hörte, von sich gegeben hätte. Aber wenn der oberste Verfassungsschützer zu erkennen gibt, dass er entweder gar nicht erkennt, welche Gefahr aus diesem linken Terror, der sich den Anschein gibt, für die Umwelt einzutreten, für unsere Demokratie entsteht oder vielleicht sogar die Zielsetzung dieser linken Gruppierung begrüßt, dann sollten die demokratisch eingestellten Bürger dieses Landes, massiv gegen eine solche demokratiefeindliche Auffassung eines Verfassungsschützers protestieren. Organisationen, die unser demokratisches System mit einer Gewaltanwendung verändern wollen, müssen von diesem Staat, der doch von sich behauptet, nicht wehrlos zu sein, auch in die Schranken verwiesen werden.

Herr Haldenwang, kommen Sie Ihrer Aufgabe auf der Grundlage unseres Grundgesetzes nach. Als Beamter sind Sie dazu verpflichtet!

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Das Verhindern eines staatlichen Zuschusses für die AfD-nahe Stiftung ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt den etablierten Parteien deutlich zu verstehen gegeben, dass sie bei der Finanzierung der parteinahen Stiftungen schlicht und einfach undemokratisch und verfassungswidrig gehandelt haben. Bevor sich die AfD im Bundestag als neue Partei etablieren konnte, hatte man eine gute Regelung getroffen, wie man sich aus dem Staatshaushalt die Mittel holt, die man glaubte für seine Parteiarbeit benötigen zu müssen. Dies führte auch dazu, dass es bisher gar nicht möglich war, ein Gesetz für die Finanzierung der parteinahen Stiftungen zu verabschieden. In einem solchen Gesetz hätte man klare Richtlinien definieren müssen, unter welchen Voraussetzungen eine Finanzierung der Stiftungen erfolgen soll. Immerhin beträgt die Stiftungsförderung aus Steuergeldern mittlerweile 695 Millionen Euro.

Wenn man selbst an den Fleischtöpfen sitzt, möchte man gern verhindern, dass durch weitere Berechtigte sich die Summe für die einzelnen bisher tätigen Stiftungen reduziert. Anfangs glaubte man die AfD mit ihrer Stiftung abwehren zu können, indem man sagte, die Partei sei noch nicht lange genug in den Parlamenten und würde wieder verschwinden. Diese Rechnung ging nicht auf, weil die AfD zum Unbill der etablierten Parteien mittlerweile als ebenfalls etablierte Partei angesehen werden muss, die – im Gegensatz zur FDP – dauerhaft im Bundestag und in den einzelnen Landesparlamenten  bleiben wird. Schnell überlegten sich die etablierten Parteien eine neue Variante, wie es möglich sein könnte, weitre Gründe zu finden, um eine Stiftung der AfD nicht finanziell zu unterstützen. Da die AfD eine Politik vertritt, die für die etablierten Parteien gefährlich werden könnte, machte man das, was man derzeitig immer in Deutschland macht: Der Gegner muss gesellschaftlich ausgegrenzt werden. Dies funktioniert immer, wenn man ihm Rassismus, Nationalismus, und Sexismus vorwürft. Die Vorwürfe müssen nicht zutreffen, aber sie wirken bereits, wenn man diese Behauptungen aufstellt. Was nationalistisch, rassistisch und sexistisch ist, bestimmen natürlich die etablierten Parteien selbst.

So war es nicht überraschend, dass der Deutschlandfunk bereits am gleichen Tage, an dem das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss zugunsten der AfD verkündete, dass die finanzielle Ausgrenzung der AfD mit ihrer Desiderius-Erasmus-Stiftung verfassungswidrig gewesen ist, einen „Wissenschaftler“ in der Sendung Campus und Karriere zu Wort kommen ließ, der eindrucksvoll darzustellen versuchte, dass die Stiftung der AfD genau wie die AfD selbst völkische, nationalistische, antisemitische und geschichtsrevisionistische Inhalte bei seinen Bildungsangeboten verbreitet. Er wies darauf hin, dass die DES über Seminare und Vergabe von Stipendien den vorpolitischen Raum erreichen wolle, um damit zusätzlichen Einfluss auf die Gesellschaft zu erlangen. Natürlich führte er zu Begründung für seine Verdächtigungen die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz an. Er unterschlug allerdings, dass diese Beobachtung durch den Verfassungsschutz bisher in keiner Weise erfolgreich war, weil diese Beobachtung, die bereits Jahre dauert, keine relevanten Ergebnisse erbracht haben. Bisher hat kein Gericht der AfD ein verfassungsfeindliches Verhalten vorwerfen können und von einem Verbotsantrag der Partei kann keine Rede sein. Eigentlich müsste es dem Deutschlandfunk peinlich sein, wenn er durch eine solche „Berichterstattung“ klar zu erkennen gibt, dass er als Sender nicht objektiv informiert, sondern den Versuch unternimmt, für seine linken Unterstützer als Sprachrohr zu fungieren. Das was Arne Semsrott vom Verein „Frag den Staat“ als Wissenschaftler beim Deutschlandfunk über die Desiderius-Erasmus-Stiftung berichtete, war nichts anderes, als was auch die Stiftungen der etablierten Parteien bisher gemacht haben. Auch wenn Semsrott den Versuch unternahm, sowohl die DES als auch die AfD politisch als rechtsradikal zu diskreditieren, so merkte doch jeder denkende Hörer der Sendung, dass hier Stimmung gegen die AfD und ihre Stiftung gemacht werden sollte. Entlarvend war die abschließende Stellungnahme dieses Herrn Semrott als er feststellte, es käme jetzt darauf an, dass die etablierten Parteien Formulierungen in dem neu zu erstellenden Stiftungsgesetz zu finden, die eine staatliche Finanzierung der AfD-nahen Stiftung verhindern. Was der Herr Semsrott dabei außer acht gelassen, dass die Frage einer möglichen Verfassungsfeindlichkeit ausschließlich das Bundesverfassungsgericht feststellen kann. Die etablierten Parteien müssen nach dem jetzt vorliegenden Beschluss des Verfassungsgerichts davon ausgehen, dass sie die Finanzierung der Desiderius-Erasmus-Stiftung auch mit Tricks  nicht mehr verhindern kann. Und das ist gut so!

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Das merkwürdige Demokratieverständnis des Friedrich Merz

Der große Vorsitzende der CDU, Friedrich Merz, hat im Zusammenhang mit dem Wahlergebnis in Berlin eine sehr interessante Feststellung getroffen. Nachdem die CDU in Berlin mit 10% Vorsprung vor den übrigen Parteien die Wahl gewonnen hat, erklärten die Wahlverlierer der SPD und der sogenannten Grünen dass sie natürlich eine erneute Koalition mit der linksextremen Partei die Linke in Berlin anstreben. Schließlich hätte das Linkskartell gemeinsam die Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus.
Nun ist es durchaus – wenn man alles nur emotional betrachtet – nachvollziehbar, dass viele Bürger den Eindruck haben könnten, als wenn dies ein undemokratisches Verfahren wäre. Tatsache ist aber, dass unser Grundgesetz – eine echte Verfassung haben wir in Deutschland nicht – eine parlamentarische Demokratie vorsieht. Danach gibt es keinen Anspruch einer Partei, gleichgültig wie hoch ihr Stimmenanteil am Gesamtergebnis der Wahl ist, die Regierung bilden zu können. Entscheidend ist, ob es einer Partei gelingt, im Parlament die Mehrheit zu erreichen, so dass ihr Kandidat im Parlament die Mehrheit erhält. Dann kann auch eine Partei, die allein nicht über die absolute Mehrheit verfügt, die Regierung bilden. Inwieweit die Bürger dies akzeptieren und frühstens bei der nächsten Wahl die Möglichkeit haben, eine andere Konstellation durch den Stimmzettel zu erreichen, ist unerheblich. Der Bürger hat nach der Abgabe seines Stimmzettels grundsätzlich keinen direkten Einfluss mehr auf die Entwicklung der Politik. Dies kann man beklagen, weil es darauf hinweist, wie dünn der wirkliche Einfluss des einzelnen Bürgers auf die Politik ist, aber es ist Grundlage unseres Grundgesetzes, das wie eine Verfassung zu behandeln ist.
Insofern zeigt der Einwurf des großen Vorsitzenden der CDU, Friedrich Merz, sein eingeschränktes Bewusstsein in der Beurteilung der sogenannten Verfassungswirklichkeit unseres Staates. Man könnte auch sagen, dass sein Demokratieverständnis ein Defizit aufzuweisen scheint.

Wie fragwürdig die Einstellung des Herrn Merz zu den demokratischen Grundlagen unseres Staates ist, zeigt sich aber daran , dass er alles unternimmt, eine Regierungsbeteiligung einer politischen Partei zu verhindern, die seiner eigenen Partei gefährlich wird. Hier setzt der Vorsitzende der CDU, Merz, nur fort, was seine Vorgängerin, die ehemalige Bundeskanzlerin und Parteivorsitzende der CDU, Merkel, praktizierte, indem sie demokratische Gepflogenheiten des Parlaments mit einer alternativlosen Politik verwechselte und deren Folgen in unserer Gesellschaft mittlerweile offenkundig geworden ist. Was erreicht wurde, war die Spaltung der Gesellschaft und ein unerbittlicher Kampf der angeblich demokratischen Parteien gegen eine demokratische Partei, die als rechtsradikal diffamiert wird, um sie möglichst schnell aus der Gesellschaft entfernen zu können. So wurde in Thüringen eine Wahl eines Ministerpräsidenten nachträglich außer Kraft gesetzt, weil dieser mit Stimmen der AfD rechtsgültig gewählt worden ist.

Bis heute regiert in Thüringen eine nicht gewählte Linkspartei auf der Grundlage eines Parteienkartells der sich selbst demokratisch nennenden Parteien. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass auch hier der große Vorsitzende dafür gesorgt hat, dass eine solche Konstellation überhaupt möglich geworden ist. Hier scheint Merz kein Demokratiedefizit zu sehen.

Jetzt darf man gespannt sein, was dieser Herr Merz sagen wird, wenn in Thüringen und in Sachsen die AfD die stärkste Partei geworden ist und dann Anspruch erhebt, den jeweiligen Ministerpräsidenten zu stellen. Wird Herr Merz dann auch sagen, dass dies natürlich nicht möglich ist? Wird er dann wieder dafür sorgen, dass die übrigen Parteien wieder ein Parteienkartell bilden um eine gemeinsame Regierung bilden zu können?

Wenn Herr Merz sich selbst ernst nehmen sollte, dann dürfte eine solche Entwicklung nicht eintreten. Die Bürger dürfen aber sicher sein, dass sie sich auf nur eines verlassen können: Herr Merz wird immer die Meinung vertreten, die begründet, warum die CDU an der Regierung beteiligt sein muss. Die linken Parteigenossen der anderen Parteien werden ihm dabei zustimmen und unterstützen. Dass die Vorsitzende der Partei „Die Linke“ mit einer verfassungsfeindlichen linksradikalen Organisation sympathisiert, stört den Oberdemokraten Merz nicht.  Der Wille der Bürger scheint dabei keine Rolle zu spielen.

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Eine Alternative, die sich nicht beseitigen lässt

Die AfD feiert heute ihr zehnjähriges Bestehen. Damit ist es einer Neugründung einer Partei gelungen, dauerhaft in der Gesellschaft angekommen zu sein, auch wenn das politische Establishment mit allen demokratischen und antidemokratischen Mitteln den Versuch unternommen hat, diese Partei anfangs nicht groß werden zu lassen und nachdem dies nicht durchgesetzt werden konnte, mit allen Mitteln versucht, diese Partei zu zerstören.

Man sollte sich daran erinnern, warum es überhaupt zu der Gründung dieser Partei gekommen ist. Einer Partei, die in ihren Zielen und Inhalten große Übereinstimmungen mit der ehemaligen CDU hat und als die einzige Partei in Deutschland angesehen werden kann, die die bürgerliche Mitte der Gesellschaft repräsentiert. Der Anlass, der vor zehn Jahren von dem ersten Parteigründer Lucke zu der Gründung der AfD vorgelegen hat, war die zunehmende Entdemokratisierung der Politik durch die damalige Bundeskanzlerin Merkel. Merkel, die ihre Politik damit begründete, dass sie alternativlos sei, zerstörte die politische Kultur in Deutschland so nachhaltig, dass es mittlerweile so scheint, als gäbe es nur noch eine einzige politische Meinung, die sich von der Mitte in Richtung linksextreme Orientierung immer mehr bewegte. Offene Diskussionen fanden weder im Bundestag noch in den Parteigliederungen statt, so dass sich über Deutschland ein regelrechter politischer Meltau ausbreitete.

In dieser Zeit wurden innerhalb von Tagen Beschlüsse im Bundestag getroffen, die weitreichende negative Folgen für die Bürger   hatten. Erinnert sei an die Beschlüsse im Zusammenhang mit der sogenannten Stabilisierung des Euro, die illegitime Entwicklung der EU zu einer Schuldenunion und gesellschaftspolitische Umwälzungen in der Gesellschaftspolitik, die den Grundstein für die Zerstörung der Familien und letztlich zur Auflösung der bürgerlichen Gesellschaft bildete. Den wahren Ausmaß dieser Entwicklung haben viele Bürger noch gar nicht wahrgenommen und werden eines Tages sehr erstaunt sein, wenn sie feststellen müssen, dass sie in einer völlig anderen Gesellschaft leben.

Merkel glaubte die positive Entwicklung der neu gegründeten bürgerlichen Partei dadurch zu verhindern, indem sie ihre über lange Zeit bewährte Methode des Totschweigens anwandte. Die öffentlich-rechtlichen Medien berichteten einfach nicht über die neue Partei, so dass der breiten Öffentlichkeit der Eindruck vermittelt werden sollte, als handele es sich bei dieser Neugründung um eine Partei die ohnehin – wie bereits andere Neugründungen – schnell in der Versenkung verschwinden werde. Diese Strategie führte zu keinem Erfolg. Die AfD eroberte Parlament für Parlament in den Landtagen und konnte inzwischen zum dritten Mal in den Bundestag einziehen.

Nachdem das Totschweigen keine probate Methode zur Beseitigung der AfD war, wurde die Strategie dahingehend geändert, dass der Versuch unternommen wurde und bis heute unternommen wird, die neue bürgerliche Partei so zu diskreditieren, dass die Bürger Bedenken bekommen sollen, diese Partei zu wählen. Auf welchem primitiven Niveau dies teilweise erfolgt, zeigte jetzt der abgebrochene ehemalige Student und derzeitige Generalsekretär der SPD, Kevin Kühnert, indem er sich einer vulgären rassistischen Diktion bediente und sich zu folgender Bemerkung gegenüber der AfD verstieg: „Es sei entscheidend für den demokratischen Grundkonsens der Gesellschaft, dass die AfD auch künftig als Paria unter den Parteien keine unmittelbare politische Wirkung erzielen könne“. Vielleicht sollte man diesem ungebildeten Herrn einmal die Bedeutung des Wortes „Paria“ erklären. Es handelt sich dabei um eine aus der Gesellschaft ausgestoßene Unterschicht einer Kaste von Menschen. Die Wähler der demokratischen bürgerlichen Partei AfD werden es zu würdigen wissen, wenn sie von dem Herrn Kühnert als Angehörige einer ausgestoßenen Unterschicht eingestuft werden. Übrigens sind solche Formulierungen genau diejenigen, die auf intensiven Widerstand bei den Linken stoßen, wenn sie von anderen Personen verwendet werden. Aber ob man in zehn Jahren noch über einen Kevin Kühnert reden wird, ist sehr unwahrscheinlich. Die AfD wird es dann mit großer Wahrscheinlichkeit noch geben und es ist nicht auszuschließen, dass sie dann Regierungsverantwortung hat. Aber man scheut sich auch nicht, staatliche Behörden zu missbrauchen, um die AfD in der Öffentlichkeit als rechtsradikale Partei darzustellen. So wird der Präsident des Verfassungsschutzamts nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen, dass die AfD als verfassungsfeindliche Partei unter Beobachtung steht. Es gibt gegenwärtig keinen Gerichtsbeschluss, nach der die AfD eine verfassungsfeindliche Partei sei, aber das hält bestimmte politische Kreise nicht davon ab, eine solche Behauptung immer wieder in die Öffentlichkeit zu lancieren.

Trotz der vielen Anfeindungen hat sich die AfD in den letzten zehn Jahren so etabliert, dass sie insbesondere in den Bundesländern Ostdeutschlands zu einer nicht mehr auszuschaltenden politischen Größe geworden ist, so dass eine Regierungsbeteiligung in den Bundesländern Thüringen und Sachsen keinesfalls mehr ein Wunschdenken, sondern durchaus eine realistische Erwartung ist.

Natürlich ist es bei der AfD genauso wie bei anderen Parteien während der Gründungsphase. So ist es keinesfalls außergewöhnlich, dass die Vorsitzenden der Partei wechselten. Aber die Tatsache, dass es die AfD noch immer und in dieser Stärke gibt, zeigt, dass es dringend erforderlich war, dass das bisherige Parteiengefüge endlich durch eine echte Alternative wahrnehmen muss, dass man die Bürger nicht auf Dauer so einlullen kann, dass sie jeden politischen Schwachsinn glauben.

Wie abgehoben und weltfremd sich Parteien, die einmal eine tragende Rolle in unserer Gesellschaft spielten und mittlerweile dabei sind, sich selbst zu demontieren, zeigen die Versuche der SPD und der CDU missliebige Parteimitglieder aus der Partei zu entfernen. Das aktuelle Beispiel wird ihnen gerade von dem großen Vorsitzenden der CDU, Friedrich Merz, dargeboten, der einmal antrat mit dem vollmundigen Versprechen, die AfD auf die Hälfte zu reduzieren. Da will sich die CDU, die gar keine CDU mehr ist, sondern eine linke Beliebigkeitspartei, einen renommierten und fachlich anerkannten Juristen aus ihren Reihen entfernen. Sie fordert diesen unter Nennung eines Ultimatums auf, die Partei zu verlassen und hat noch nicht einmal so viel Anstand, dies dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen. Was soll man von solchen Parteien noch halten?

Wie dem auch sei, die AfD scheint ihren Weg zu gehen, so dass man davon ausgehen kann, dass es immer eine kritische Stimme im Bundestag geben wird, die den etablierten Parteien auf die Finger schaut. Eine alternativlose Zeit, wie unter Merkel, bei der im Bundestag nur noch eine Einheitsmeinung zu hören war, wird es in Deutschland glücklicherweise nicht mehr geben.

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Die Wahlrechtsreform verschafft den Parteien eine Monopolstellung

Man könnte sagen „alle Jahre wieder“ und meint damit den Vorsatz der Parteien eine Wahlrechtsreform durchzuführen. Ziel dieser Reform soll die Reduzierung der Bundestagsabgeordneten sein, da der Bundestag sich bereits jetzt anstatt aus ursprünglich vorgesehenen 598 Abgeordneten aus 736 Abgeordneten besteht. Damit ist allein von der zahlenmäßigen Größe eine ordnungsgemäße Arbeit des Bundestages gar nicht mehr möglich. Wenn man zudem wahrnimmt, dass ohnehin die Entscheidungen im Wesentlichen von den Parteiführungen vorgegeben werden und die Abgeordneten nur noch ihre Hand im Gleichschritt erheben, dann wird die hohe Zahl solcher Abgeordneten noch problematischer.

Gegenwärtig sollte unser Wahlsystem eine austarierte Kombination sein, bei der einerseits eine Persönlichkeitswahl möglich ist und anderseits die Parteien über die sogenannte Zweitstimme ebenfalls berücksichtigt werden. Damit hätten die Wähler die Möglichkeiten, auch bestimmte Kandidaten, die von ihren Parteien nicht auf obere Listenplätze gesetzt wurden, zu wählen.

Anderseits besteht die Problematik darin, dass es Parteien gibt, so zum Beispiel die FDP, die bei der letzten Bundestagswahl 11,5 % der Wählerstimmen erhalten haben, die Bürger aber keinen FDP-Politiker direkt in den Bundestag gewählt hatten. Das Gegenbeispiel kann bei der CSU gesehen werden, die in Bayern von 46 Direktmandaten 45 Mandate erhielt. In Bezug auf das gesamte Bundesgebiet erreichte die Partei aber nur 5,2 % der Stimmen, so dass sie danach nur 34 Mandate hätte erreichen können.

Allein aus diesen Beispielen läßt sich die Problematik erkennen, die entsteht, wenn an dem Verhältnis zwischen Personenwahl und Mehrheitswahl „herumgeschraubt“ wird.

Bei dem jetzigen Modell ist das Hauptproblem, dass eine Partei, sofern sie sehr viele Direktmandate erreicht, zusätzlich Mandate aufgrund der sogenannten Zweitstimmen erhält. Dies führt wiederum dazu, dass sogenannte Überhangsmandate und Ausgleichsmandate zugeordnete werden müssen, um eine Parität bei den Parteien in Bezug auf ihre tatsächliche Stimmenzahl, die sie erreicht haben, herzustellen. Das wiederum führt dann wieder zu einer unverhältnismäßig hohen Anzahl der Abgeordneten im Bundestag.

Der jetzt vorliegende Vorschlag der Regierungskoalition sieht jetzt eine Umkehrung in der Gewichtung zwischen der Personenwahl und der Mehrheitswahl vor. Damit wird die Bedeutung und das Gewicht der Parteien, die ja nach unserem Grundgesetz eigentlich nur an der Willensbildung mitwirken und nicht allein selbst bestimmen sollen,  erheblich gestärkt. Die bisherige Zweitstimme, die wesentlich das Stimmenverhältnis der Parteien im Bundestag bestimmt, soll zukünftig die sogenannte Hauptstimme sein. Die Parteien erstellen Listen mit den Abgeordneten, die sie vorschlagen, wobei die Reihenfolge ausschließlich von den Parteien selbst bestimmt wird. Das hat zur Folge, dass die Bürger, sofern sie eine bestimmte Partei wählen, automatisch die vorgeschlagenen Kandidaten der Parteien wählen. Die Anzahl der gewählten Kandidaten bestimmt sich ausschließlich nach dem prozentualen Stimmenanteil, den die jeweilige Partei erreicht hat. Die Direktwahl von Kandidaten soll dann nicht mehr die bisherige Bedeutung haben, weil ein direkt gewählter Kandidat nur dann als gewählt gilt, wenn er neben der Stimmenmehrheit auch zusätzlich zu der Gruppe der Kandidaten einer Partei in einem Bundesland gehört, die auf die Zahl der Listenmandate begrenzt ist.  Im Klartext bedeutet dies, es können niemals mehr Kandidaten gewählt werden, als nach der jeweiligen Parteiliste vorgesehen sind. Auf Nachfrage erklärte die AfD, dass auch sie dieses Verfahren für richtig hält und unterstützen wird. Sie verwies zudem auf einen von ihr bereits im jahr 2020 eingebrachten Gesetzesentwurf (Drucksache 19/22894). die jetzt von der Regierungskoalition vorgesehene Regelung könnte von diesem AfD-Entwurf abgeschrieben sein.

Einerseits wäre es mehr als zu begrüßen, wenn die personelle Aufblähung des Bundestages endlich beendet wird. Sie hindert die Arbeit aufgrund der Anzahl der Abgeordneten. Sie kostet dem Steuerzahler aber auch ein Unsumme, die dann gerechtfertigt wäre, wenn de Abgeordneten wirklich ihrer Aufgabe gerecht werden würden und sich nicht einem Fraktionszwang unterwerfen müssen, der dazu führt, dass letztlich nur ein kleiner Kreis von Parteifunktionären die Entscheidungen trifft und dann den Bürger gegenüber darstellt, es sei der Wille der gewählten Volksvertreter.

Anderseits führt – wie bereits erwähnt – die jetzt vorgesehene Regelung zu einem unverhältnismäßigen Machtzuwachs der Parteien. die Parteien werden nur die Kandidaten auf ihren Listen in die ersrten Positionen stellen, die willfährig dem Parteiwillen folgen. Alle anderen Kandidaten, erst recht freie Kandidaten, die sich gegen etablierte Parteien wenden, werden zukünftig kaum eine Chance haben, in den Bundestag gewählt zu werden. Gerade unter dem Aspekt, dass es mittlerweile Organisationen gibt, die gezielt daran arbeiten, ihnen genehme Kandidaten im Wahlkampf aufzubauen und zu finanzieren, genannt sei hier die Organisation „Brand New Bundestag“, ist die neue Regelung ein Einfallstor. Der Wille des Souveräns, sprich des Bürgers, wird immer mehr in den Hintergrund gedrängt, so dass die Frage gestellt werden muss, ob der Bundestag dann noch wirklich die Interessen der Bürger und nicht die Interessen von Parteiapparaten vertritt.

Ein Gegenmodell zu dem jetzt vorgeschlagenen Wahlverfahren wäre das sogenannte Grabenwahlreicht. Bei diesem Verfahren würde die Hälfte der Mandate über die bisherige Erststimme vergeben, die zweite Hälfte über die derzeitige Zweitstimme. Bei diesem Verfahren wäre mindestens eine Parität zwischen der Personenwahl und der Verhältniswahl gegeben. Es ist aber zu befürchten, dass die gegenwärtigen Parteien gar nicht den Bürger im Fokus haben, sondern in erster Linie ihre eigene Macht erhalten und festigen wollen. Der Bürger darf dann lediglich die Kosten übernehmen.

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Rechtsstaat – quo vadis?

Im Zusammenhang mit der Razzia der Bundesstaatsanwaltschaft gegen Personen, denen eine Angehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, stellen sich mehrere Fragen. Die NZZ schreibt in ihrer heutigen Online-Ausgabe: „Die Razzia bei den <<Reichsbürgern>> war auch eine Inszenierung für die Medien“. Es mutet schon etwas merkwürdig an, dass bei einer Aktion, die angeblich – so die Innenministerin Faeser – ausgesprochen gefährlich gewesen sei, weil man bei den Beschuldigten davon ausgehen musste, dass diese sich mit Waffengewalt wehren könnten, ein Großangebot der Presse an den jeweiligen Einsatzorten anwesend war. Wer dafür gesorgt habe, dass die Presse „rechtzeitig“ eingeschaltet wurde, will natürlich keiner wissen und erst recht nicht sagen.

In einem Interview des Deutschlandfunks mit dem Innenminister Georg Maier in Thüringen verwies dieser auf die Bundesstaatsanwaltschaft, die federführend verantwortlich war.

Jetzt kann man als Bürger dieses Staates sehr nachdenklich werden, weil die derzeitige Informationslage für die Bürger doch sehr zwiespältig und verworren ist, so dass es, jedenfalls dem Verfasser dieser Zeilen, schwerfällt, sich ein möglichst objektives Bild von dem Gesehen zu machen. Zu widersprüchlich sind die Informationen und die Erklärungen der Politiker. Wenn die jetzt verhafteten Personen, wobei noch nicht alle Haftbefehle ausgestellt wurden, so gefährlich sein sollen, wie es jetzt der Öffentlichkeit gegenüber dargestellt wird, dann wäre die Lage in Deutschland bereits so angespannt, dass jeder Bürger auch akzeptieren müsste, wenn die Staatsorgane weitere massive Schritte unternehmen, um den Staat vor einem Umsturz zu bewahren.

Anderseits sind die Vorwürfe, die zurzeit in den Raum gestellt werden, so undifferenziert, dass auch berechtigte Zweifel bestehen, ob man jetzt wirklich eine staatsgefährdende Gruppe, die einen Umsturz in Deutschland beabsichtigte, ausgehoben hat. Bedenklich ist allerdings, dass unter den Verhafteten ehemalige Angehörige der Bundeswehr und der Polizei sowie eine ehemalige Abgeordnete der AfD waren.

Warum auch Zweifel bestehen können, ob hier wirklich eine gefährliche Gruppe von Verfassungsfeinden betroffen ist, wurde in einem Interview des Innenministers aus Thüringen, Georg Maier (SPD) erkennbar, der offensichtlich sehr schnell mit der Zuweisung der Hintergründe zu den verfassungsfeindlichen Entwicklungen argumentierte. Aus der Tatsache, dass unter den Beschuldigten – was im Ergebnis bei den Vorwürfen tatsächlich Bestand haben wird, sollten ausschließlich Gerichte bewerten – eine ehemalige AfD – Abgeordnete des Bundestages betroffen ist, kann in keiner Weise der voreilige Schluss gezogen werden, dass damit bewiesen sei, dass hier die AfD in verfassungsfeindlichen Aktivitäten involviert sei. Noch ungeheuerlicher ist es, wenn ein Innenminister, der qua Amt auf die Einhaltung verfassungsrechtlicher Grundlagen zu achten hat, einfach feststellt, dass es sich bei der AfD um eine verfassungsfeindliche Organisation handelt. Hier sollte der Innenminister etwas zurückhaltender sein, weil diese Feststellung von ihm nur dann getroffen werden kann, wenn ein Gericht die Verfassungsfeindlichkeit der AFD durch Urteil festgestellt hat. Bisher ist dies nicht geschehen. Alle angestrengten Verfahren befinden sich noch immer in der Klärung und wurden noch nicht entschieden.

Der Innenminister von Thüringen vermengte die verschiedenen Gründe des Missbehagens vieler Bürger gegen das Handeln der staatlichen Verwaltung und würfelte die unterschiedlichen Protestgruppen in einen Topf mit verfassungsfeindlichen Gruppierungen zusammen. Das ist schlicht und einfach unanständig, weil damit auch die berechtigten kritischen Bedenken von Bürgern, die diesem Staat verbunden sind, aber erhebliche Kritik an den agierenden Parteien haben, die derzeitig die Regierung bilden, desavouiert werden.

Es sollte überhaupt viel stärker darauf geachtet werden, dass die Begrifflichkeiten nicht ständig durcheinander gewürfelt werden. Wenn von Staatsfeinden gesprochen wird, was in den letzten Monaten einigen Politikern locker flockig über die Lippen geht, dann muss man sorgfältig definieren, was unter „Staat“ gemeint ist. Richtiger wäre es, von Verfassungsfeinden zu sprechen, weil die Verfassung die allgemeine Grundlage unseres Gemeinwesens ist und grundsätzlich nichts mit Parteien und staatlichen Verwaltungen zu tun hat. Diese haben sich nämlich ausschließlich an der Verfassung, wobei es in Deutschland gar keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz gibt, das als Verfassung angesehen wird, zu orientieren.

Die Verfassung, die vom Grundgesetz nach erfolgter Wiedervereinigung der beiden Teile Deutschlands vorgeschrieben ist und über die es eine Volksabstimmung hätte geben müssen, ist nicht verabschiedet worden.

Gleichgültig, ob wir eine Verfassung oder ein Grundgesetz haben, diese Frage wird wahrscheinlich spätere Historiker noch intensiv beschäftigen, kann es nicht akzeptiert werden, dass mit Gewalt ohne demokratische Legitimation, die nur durch den Bundestag erfolgen kann, ein Umsturz von wem auch immer in Deutschland angestrebt oder gar umgesetzt werden darf.

Dass die Proteste gegen bestimmte Coronamaßnahmen der Verwaltung begründet waren, zeigen jetzt einige höchstrichterliche Entscheidungen, die leider erst dann erlassen wurden, als sie für die praktische Politik keine Relevanz mehr hatten. Auch Querdenker können nicht grundsätzlich als Terroristen bezeichnet werden. Auch eine Demokratie muss es ertragen, dass Bürger andere Meinungen als die regierungstragenden Parteien haben. Und wie sehr auf Minderheitenschutz Wert gelegt wird, sieht man bei der Diskussion über Schwule, Lesben und Queere, die prozentual eine kleine Minderheit in Bezug auf die Gesamtbevölkerung darstellen, gleichwohl eine Bedeutung haben, als ob hier die Mehrheit von 85 Millionen Bürger gegen Anfeindungen geschützt werden müsse.

Wenn ein Innenminister so leichtfertig mit Anschuldigungen gegen eine Partei, die ihn wahrscheinlich sehr ärgern wird, vorgeht, dann besteht die Gefahr, dass viele Bürger die Worte dieses Innenministers auch nicht mehr ernst nehmen und als einseitige Parteinahme einstufen. An dieser Stelle soll im Übrigen darauf hingewiesen werden, dass ein Minister, auch wenn er natürlich einer Partei angehört und sich nach deren Zielen orientiert, eine Verpflichtung aufgrund seines Amtes hat, ausschließlich nach Recht und Gesetz zu handeln und für alle Bürger zuständig ist, auch wenn diese ihn nicht gewählt haben.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es jetzt notwendig ist, dass die im Raum stehenden Vorwürfe gegen die Personen, die vermeintlich einen Umsturz angestrebt haben, objektiv aufzuklären. Es ist dann Sache der Gerichte, eine möglicherweise strafrechtliche Bewertung vorzunehmen und ggf. entsprechende Urteile zu sprechen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung, so dass auch ein Innenminister mehr Zurückhaltung üben sollte.

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Einem linken Faschismus in Thüringen wurde noch rechtzeitig die rote Karte gezeigt

Was sich in Thüringen im Landtag abspielte, hätte in ganz Deutschland zu einem Aufschrei führen müssen. Erstmalig seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland wurde versucht, durch Beschluss eines Landesparlaments den Bürgern eine bestimmte Sprachform verbindlich vorzuschreiben. Zum Glück konnte dieser einmalige Vorgang, verhindert werden, weil die Abgeordneten der CDU in Thüringen sich nicht an die demokratiefeindliche, ja man muss sagen, demokratiezerstörende Anweisung von Friedrich Merz gehalten haben, wonach CDU-Mitglieder auf keinen Fall mit der bürgerlichen AfD gemeinsam abstimmen dürfen. Dem sauberen Demokraten Merz wäre es offensichtlich lieber gewesen, wenn die Linksfaschisten in Thüringen allen Bürgern hätte vorschreiben können, wie sie sich sprachlich „politisch korrekt“ auszudrücken haben. Gegen ein solches Vorhaben hat Herr Merz keine „Firewall“ vorgesehen. Einen solchen brutalen Eingriff in die Sprache des deutschen Volkes hat noch nicht einmal die DDR fertiggebracht, weil sie wahrscheinlich erkannt hatte, dass damit der Zorn der Bevölkerung so angewachsen wäre, dass die DDR bereits früher als Staat nicht mehr hätte existieren können.Es ist allerdings eine Verniedlichung des Problems, wenn nur von einer Sprachverhunzung und einer Unkultur gesprochen wird, wenn eine Partei glaubt, bereits so sicher sein zu können, dass sie den Bürgern jetzt glaubte vorschreiben zu können, wie diese zu sprechen und zu denken haben. Nein, das Problem, das dieser Demokrat Ramelow, der längst Neuwahlen in Thüringen hätte durchführen müssen, weil er und seine Partei nur durch das diktatorische und antidemokratische Eingreifen der damaligen Bundeskanzlerin Merkel an die Macht gekommen sind, weil eine demokratisch vollzogene Abstimmung eines gewählten Ministerpräsidenten einfach aufgehoben wurde, hat mit seinem Versuch politischen Einfluss auf die Sprechweise der Bürger nehmen zu wollen, ein ausgesprochenes faschistisches Denken zum Ausdruck gebracht. Mit dem Beschluss sollte nämlich die Denkweise der Bürger in Richtung einer linken Identitätsdiktatur gelenkt werden. Man hätte dann das Narrativ gehabt, dass doch eine demokratische Entscheidung gefallen sei, die das „Gendern“ verbindlich gemacht habe. Das ist jedoch nichts anderes, als eine Politik unumkehrbar zu machen, in der Hoffnung, dass die Bürger eines Tages gar nicht merken, dass sie wie Idioten nur noch einer angeblichen Mehrheitsmeinung nacheifern.

Wenn die Sächsische Zeitung heute in ihrem Bericht über diesen Skandal im Thüringer Landtag berichtet und anmerkt, dass die Sprache sich ja ständig verändere, was wohl bedeuten sollte, dass man gar nicht erkannt hat, was sich im Thüringer Landtag wirklich ereignet hatte, dann muss darauf hingewiesen werden, dass hier von Herrn Ramelow und seinen Genossen eindrucksvoll nachgewiesen wurde, dass es sich bei der Genderdiktatur eben nicht um eine reguläre Sprachveränderung handelt. Eine Sprachveränderung erfolgt durch die Sprechweise eines Volkes und nicht aufgrund eines politischen Beschlusses eines Parlaments. Auch die Feststellung der Sächsischen Zeitung im letzten Absatz ihres Artikels, wonach es sich beim „Gendern“ um einen Sprachgebrauch ginge, der die Gleichbehandlung aller Geschlechter und Identitäten ausdrücken soll, ist erschreckend. Der Verfasser scheint sich in keiner Weise mit dem eigentlichen Hintergrund des sogenannten Genders befasst zu haben. Wenn er dies getan hätte, hätte er feststellen müssen, dass es sich nicht nur um eine oberflächliche Sprachvariation handelt, um eine angebliche Gleichberechtigung aller Personen zu gewährleisten.

Das Gendern ist ein Teil der aus Amerika auf uns zu geschwappte Identitätspolitik, die von Judith Butler und anderen entwickelt wurde und eine tiefgreifende Umwälzung der Gesellschaft vorsieht. Dabei wird die personale Identität einer einzelnen Person so relativiert, dass man auch anstelle des Namens alle Menschen nur noch mit einer Nummer benennen könnte. Nicht umsonst wird mit allen Mitteln versucht, diese Denkweise allen Menschen aufzudrängen. Aufgrund der gegenwärtigen parteipolitischen Konstellation glauben einige dieser Genossen, dass jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen sei, um diese Gesellschaftsform, die nichts mehr mit Demokratie zu tun hat, umzusetzen.

Die linken Ideologen sollten zur Kenntnis nehmen, dass ihnen die Sprache nicht gehört und sie kein Recht haben, hier einzugreifen. Die Muttersprache in allen Ländern gehört den jeweiligen Staatsbürgern selbst.

Herr Merz sollte sich überlegen, ob er weiter bei seiner antidemokratischen und unsinnigen Forderung bleiben kann, seinen Parlamentskollegen, die nicht den Weisungen eines Herrn Merz, sondern ihrem eigenen Gewissen zu folgen haben. Vielleicht sollte er einmal darüber nachdenken, was er mit solchen verheerenden Forderungen für unsere Demokratie anrichtet und wie er damit auch der Bundesrepublik schaden kann. Auf jeden Fall trägt er mit solchen Forderungen zu einer Spaltung unserer Gesellschaft bei. Herr Merz ist mit seiner Forderung, jegliche Zusammenarbeit mit der bürgerlichen AfD zu untersagen, Steigbügelhalter einer linksextremistischen Partei, die im Gegensatz zur AfD durchaus eine Gefahr für den Bestand des Grundgesetzes in unserem Lande sein kann.

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EU-Preisdeckel schreckt internationale Gaslieferanten ab

Die EU-Kommission schlägt einen Gaspreisdeckel für Notfälle vor. Im Fall extremer Gaspreise will die Kommission einen „maximalen dynamischen Höchstpreis“ für Gas am europäischen Großhandelsplatz TTF deckeln.

Es wäre besser, wenn die Bürokraten in Brüssel sich zurückhalten würden und nicht weiter durch unqualifizierte Maßnahmen, die mehr Schaden als Nutzen anrichten, das gegenwärtig bestehende Chaos in Europa noch vergrößern. Die eigentlichen Ursachen für das gegenwärtige wirtschaftliche Chaos werden dabei in keiner Weise benannt. Es kann nicht deutlich genug gesagt werden, dass die sogenannte westliche Wertegemeinschaft in einen Anflug von Größenwahn dieses wirtschaftliche Chaos selbst angerichtet hat.
Tino Chrupalla, der Co-Vorsitzende der AFD, stellt in einer Presseerklärung fest, dass die Gaspreise deshalb so hoch seien, weil die Bundesregierung das russische Angebot günstigen Gases aus politischen Motiven abgelehnt hat. Jetzt seien wir von teurem amerikanischem Flüssiggas abhängig. Diese Abhängigkeit können wir nicht mit einer Preisbremse wegzaubern. Nur die Beendigung der irrsinnigen Sanktionsmaßnahmen können ein einigermaßen stabiles Wirtschaftssystem wieder herstellen. Wahrscheinlich ist der Schaden, der auf Veranlassung der amerikanischen Großsuchtpolitik auch von Deutschland übernommen wurde, nur noch sehr schwer zu reparieren. Allein die USA hat bisher von diesen wirtschaftlichen Kriegsmaßnahmen, anders kann man diese Sanktionen nicht bezeichnen, profitiert. Bezeichnend ist zum Beispiel, dass die USA ihren „Freunden“ ihr Flüssigkeitsgas zu einem entsprechenden Aufpreis zur Verfügung stellen. Dieser Preis ist um ein Vielfaches höher, als er in den USA festgesetzt ist.

Eine Wirtschaftspolitik auf der Basis einer sogenannten „Wertpolitik“ ist ein Schwachsinn. Wenn die Wertepolitiker, allen voran die sich als Völkerrechtlerin bezeichnende Annalena Baerbock, eine solche Wertepolitik wirklich für notwendig hält, dann fragt sich, warum man mit China und jetzt auch noch mit Katar Geschäfte macht. Es wird doch mehr als deutlich, dass es nur darum geht, Russland wirtschaftlich zu zerstören, damit die amerikanische „Kultur“ auch in Russland eingeführt werden kann.

AfD-Bundessprecherin Dr. Alice Weidel stellte in der gleichen Presseerklärung fest, dass ein Gaspreisdeckel Länder, die selbst über große Gasvorhaben verfügen, wie zum Beispiel Norwegen abschrecken wird, ihren Rohstoff an den Europäischen Gasbörsen liefern zu wollen. Denn ein Gaspreisdeckel würde ihren ureigenen Interessen zuwiderlaufen, für ihre Rohstoffe das Maximale für ihr Land zu erwirtschaften. Norwegen ist zwar nicht Mitglied der Europäischen Union, aber Teil des Europäischen Binnenmarktes. Grundsätzlich ist man in Norwegen an langfristigen Partnerschaften interessiert. Solche soliden Interessensgemeinschaften drückten sicherlich den Gaspreis, ohne ihn zu deckeln, wenn man denn zueinanderfinden würde. Doch Deutschland scheint mit dieser Ampelkoalition in den Augen der Norweger kein verlässlicher, weil kurzfristiger Kunde zu sein, denn die Ampel will ja fossile Energien wie Gas künftig nicht mehr nutzen.
Auch damit wird erkennbar, mit welchem Dilettantismus eine Frau von der Leyen in Brüssel und die Wertepolitiker der SPD und der sogenannten Grünen in Deutschland herumfuhrwerken.

Die Bürokraten in Brüssel sollten sich verstärkt darum kümmern, dass endlich die unzulässigen und rechtswidrigen Geldverschiebungen vom Norden in den Süden Europas beendet werden, damit Länder wie die Niederlande und Deutschland nicht weiter finanziell regelrecht ausgenommen werden, wobei diese Zeche ausschließlich die Bürger zahlen müssen.

Die Bürger sollten jetzt verstärkt auf die Straße gehen, um diesen Politikern zu zeigen, dass sie nicht mehr bereit sind, zuzulassen, dass deutsche Politiker nur noch ausländische Interessen vertreten und sich um die Probleme im eigenen Land nicht mehr kümmern.