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Die Rechten sind schon da – ja warum sollten sie nicht da sein?

Die Sächsische Zeitung macht sich in einem Artikel der heutigen Ausgabe unter der Überschrift „Die Rechten sind schon da“ Sorgen über den Zustand unserer Gesellschaft. Sie beklagt, dass die „Freien Sachsen“ auf ihrem Internetkanal bereits über 150.000 Interessenten haben, die diesen Kanal regelmäßig verfolgen.

So langsam scheint es auch der politischen Nomenklatur zu dämmern: Man kann die Bürger nur über einen bestimmten Zeitraum für dumm verkaufen, weil es irgendwann einen Zeitpunkt gibt, wo man merkt, dass die Geschichten, die erzählt werden, Lügen sind.

Bisher konnten es sich die Regierungsmitglieder sehr einfach machen. Alles, was ihrer Meinung nach nicht sein darf und jede Meinung von Bürgern, die diesen Politstrategen nicht passt, wurde einfach als Verschwörungstheorie diffamiert. Die Wirkung einer solchen Formulierung kann man gleichsetzen mit dem Totschlagargument „das sind Nazi-Gedanken“. Die Propaganda der linksextremen Volksfront, die sich aus Parteien zusammensetzt, von denen man bisher gar nicht glauben konnte, dass sie dem linken Spektrum angehören, hat ganze Arbeit geleistet, scheint aber jetzt ihren Initiatoren voll auf die eigenen Füße zu fallen.

Es gibt drei Totschlagargumente, die von vorneherein jeden Diskurs verhindern: Rechtsradikalität, Frauenfeindlichkeit, bzw. Gewalt gegen Frauen und Homophobie. Das ist der Maßstab für erlaubte Diskussionen, den die linken Gesellschaftszerstörer vorgeben und darauf achten, dass hier keine Abweichungen erfolgen. Insofern ist es auch nicht überraschend, wenn jetzt diese Ideologen beklagen, dass sich das Spektrum des Gesprochenen immer mehr verschiebt. Damit wird beklagt, dass sich immer mehr Bürger nicht mehr an die von den linken Gender-Ideologen vorgeschriebene Sprachdiktion halten. Das ist eine sehr gute Entwicklung, weil sie zeigt, dass die Bürger beginnen zu erkennen, wie die Politiker ihnen einen Maulkorb umhängen wollen.
Es ist wichtig, dass die Bürger aufstehen und laut und deutlich zu erkennen geben, dass jetzt Schluss mit der Verdummung des Volkes ist.

Der Ministerpräsident Stephan Weil aus Niedersachsen erklärte in einem Interview mit dem Deutschlandfunk, dass die Bundesregierung bereits ein riesiges Entlastungspaket in Höhe von 18 Milliarden Euro für die Bürger auf den Weg gebracht hätten. Abgesehen davon, dass es eine regelrechte Vernebelung ist, wenn man ständig von den Milliarden spricht und dabei verschweigt, wieviel von den Milliarden der einzelne Bürger erhält, war der Hinweis des Ministerpräsidenten, Weil sogar falsch. Das riesige Entlastungspaket in Höhe von 18 Milliarden Euro, bei dem man die Rentner schlicht und einfach nicht berücksichtigt hat, weil diese ja in der Regel auch eine höhere Rente haben, als der Ministerpräsident Weil (anders kann man sich ja nicht vorstellen, warum man die Rentner nicht berücksichtigt hat), soll 300,– € pro Steuerpflichtigen als Ausgleich für die durch die Politiker verursachte Preisexplosion der Energiekosten betragen. Was der Herr Weil nicht sagte und wo der Journalist nicht sofort nachfragte, war die Tatsache, dass dieser Betrag versteuert werden muss, so dass von dem riesigen Entlastungspaket die Regierung ca. 50 % wieder einsammelt.

Ist es für diese Politiker, bei denen man den Eindruck einer Laienspielgruppe haben kann, die aber aufgrund ihrer ideologischen Verblendung für die Entwicklung der Gesellschaft gefährlich sind, weil sie aus diesem Land ein Land machen, das keiner mehr wiedererkennen wird, eine Überraschung, wenn die Bürger zornig werden, wenn sie feststellen, dass die Politik dieser Volksvertreter dazu führt, dass eine Preisentwicklung in Deutschland eingetreten ist, die nur noch als asozial bezeichnet werden kann? Wie sollen denn die sogenannten hart arbeitenden Bürger die von diesen Politikern verursachten Kosten tragen, wenn sie ausgenommen werden wie Weihnachtsgänse? Man kann eigentlich nur erstaunt sein, dass der Widerstand gegen diese asoziale Politik, die zudem noch brandgefährlich ist, weil Deutschland immer mehr in einen Krieg, den es selbst gar nicht betrifft, hineingezogen wird, bisher so leise und verhalten sichtbar geworden ist.

Es kann nicht deutlich genug gesagt werden, dass die Sanktionen gegen Russland überhaupt nichts bringen, aber Deutschland ruinieren! Leider haben viele Bürger diese Erkenntnis erst jetzt wahrgenommen. Sie glauben nicht mehr den Märchen der Politiker, die behaupten, die Ukraine würde für die Freiheit Deutschlands kämpfen. Auch hier muss klar und deutlich gesagt werden, die deutschen Politiker haben kein Recht, ohne Befragung der Bevölkerung Deutschland in einen Krieg zu treiben. Die wirtschaftlichen Probleme, mit denen man die Bürger jetzt konfrontiert, werden dazu führen, dass diese Regierung bald scheitert.

Wenn keiner der Politiker der etablierten Parteien auf die Idee kommt, dass die Regierung deutsche Interessen zu vertreten hat und sich nicht als Handlanger der USA und der Bürokraten in Brüssel zu betätigen hat, dann muss eben die einzige Oppositionspartei, die es noch gibt, den Anspruch erheben, zur Regierungspartei zu werden. Von den bisherigen Politikern und da meine ich von der CDU bis zu den Linken alle, ist für Deutschland nichts positives mehr zu erwarten.

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Peter Boehringer: Die Anleihemärkte bestätigen schnell die Befürchtungen zur neuen EZB-Politik: Deutsche zahlen zu hohe Zinsen zu Gunsten von Italien

Die ersten Statistiken der EZB-Anleihekäufe seit der Ankündigung ihrer neuen ‚PEPP Reinvestment Policy‘ und seit der Einführung des neuen Zinsmanipulationsinstruments ‚TPI‘ zeigen eine sehr asymmetrische Ankaufspolitik der EZB mit Geldmitteln aus auslaufenden deutschen Anleihen: Die EZB-Nettoverkäufe deutscher Anleihen nur im Juni und Juli 2022 betrugen hohe 15 Milliarden Euro. Fast genau derselbe Betrag wurde von der EZB in italienische (10 Milliarden Euro) und spanische (5 Milliarden) Anleihen investiert.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, kommentiert: „Schon nach wenigen Wochen zeigt sich, dass die nach Ansicht der AfD klar vertrags- und damit rechtswidrige neue Anleihekaufpolitik der EZB voll zu Lasten der Deutschen geht. Die deutschen Haupthafter für die permanente Euro-Rettung bekommen mit den ab sofort offenbar dauerhaft asymmetrischen Käufen der EZB nun das Schlechteste aus allen Welten: Hohe Inflation durch die anhaltende Gelddruckerei in der ‚Inflationsgemeinschaft‘ des Euroraums. Und gleichzeitig auch noch steigende Zinssätze für Kredite an deutsche Private, Unternehmen oder auch den deutschen Staat; während die italienische und spanische Verschuldung weiterhin viel zu günstig bleibt oder sogar noch günstiger wird.

Exakt diese Staatsfinanzierung durch die EZB sowie diese Haftungs- und Transfergemeinschaft für exzessives (süd)europäisches Schuldenmachen wollten die Väter des Maastricht-Vertrags verhindern. Doch die entsprechenden Artikel 123 und 125 der heutigen EU-Verträge werden immer schamloser von der EZB missachtet.

Selbst die übrigens auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ohne Beachtung des EZB-Kapitalschlüssels eigentlich illegalen Käufe werden jedoch auf Dauer das gescheiterte Währungsexperiment Euro nicht retten, weil es sich um eine Fehlkonstruktion handelt, die im Übrigen allen Beteiligten schadet. Nur die AfD hat dieses inzwischen völlig offensichtliche Faktum von Anfang an ausgesprochen.

Da die EZB die Vertragswidrigkeit nun mit ihren neuen Programmen sogar dauerhaft institutionalisiert, lässt sich die Dauerschleife von Eurokrise und Geldentwertung nur durch einen Austritt Deutschlands aus der dauerhaft rechtsbrüchig gewordenen Euro-‚Schicksalsgemeinschaft‘ beenden. Tun wir dies nicht rechtzeitig, wird am Ende die gesamte Last der südeuropäischen Überschuldung am Letzthafter Deutschland und damit am deutschen Steuerzahler hängenbleiben oder – wahrscheinlicher – von allen Menschen über hohe Inflationsraten oder in Form eines immer schwächer werdenden Euro und letztlich über eine ‚Währungsreform‘ zu tragen sein. Das Volumen an Schwachanleihen, das sich immer dramatischer in der EZB-Bilanz aufhäufen wird, wird mit mehreren Billionen Euro letztendlich das gesamte Geldvermögen aller Deutschen übersteigen!“

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Sind demokratische Selbstverständlichkeiten im Bundestag ein Auslaufmodell?

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird für viele Bürger, die sich noch damit beschäftigen, wie unsere Demokratie immer mehr ausgehebelt wird, nicht überraschend gekommen sein. Bei der jetzt vorliegenden Entscheidung geht es zwar „nur“ um den Eilantrag der AfD im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens. Die bisherigen negativen Erwartungen kritischer Bürger, die Mehrheit der Bürger scheint gar nicht mehr zu bemerken, wie die Demokratie in Deutschland mittlerweile ein Auslaufmodell zu werden scheint, scheinen sich immer mehr zu bestätigen. Worum geht es? Mit Beginn der neuen Legislaturperiode werden die Fachausschüsse im Bundestag neu besetzt. Die Parteien haben vereinbart, dass alle im Bundestag vertretenen Fraktionen jeweils nach ihrer Stärke Mitglieder in die Ausschüsse benennen. Auch die Auswahl, welche Fraktion den jeweiligen Vorsitz in einem Ausschuss übernehmen soll, wurde nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen vereinbart.

Seitdem die Bürger eine Oppositionspartei in den Bundestag gewählt haben, meinen die bis dahin unter sich agierenden etablierten Parteien in einer ausgesprochen antidemokratischen Auffassung, dass man die AfD mit allen Mitteln daran hindern muss, die gleichen Rechte wie alle anderen bereits im Bundestrag vertretene Parteien wahrzunehmen. Sie betiteln sich selbst als die demokratischen Parteien, um damit die AfD auszugrenzen, scheinen aber gar nicht zu bemerken, wie sie sich selbst als Totengräber der Demokratie betätigen.

Bisher hat man es erfolgreich verstanden, der AfD keinen Platz im Bundestagspräsidium einzuräumen. Jetzt verhinderte es man, dass die AfD in drei Ausschüssen, dem Innen- und Gesundheitsausschuss sowie dem Kulturausschuss den Vorsitzenden stellt. Natürlich wird dies mit dem Kampf für die Demokratie begründet, denn wer demokratisch ist, bestimmen nicht die Wähler, sondern die bisher im Bundestag vertretenden Parteien, die von der AfD auch als „Altparteien“ bezeichnet werden.
Dass damit die Wähler, die die AfD gewählt haben, regelrecht missachtet werden, scheinen die Oberdemokraten auch noch nicht wahrgenommen zu haben.

Jetzt sollte man meinen, dass es doch Gerichte in Deutschland gibt, die dafür sorgen, dass demokratische Selbstverständlichkeiten auch beachtet werden. Im Vertrauen darauf hat die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil sie sich in ihren demokratisch verbrieften Rechten, nämlich in der parlamentarischen Arbeit nicht rechtswidrig behindert, bzw. eingeschränkt zu werden, verletzt fühlte.
Da eine Legislaturperiode bekanntermaßen nur einen festgelegten Zeitraum umfasst, stellte die AfD im Rahmen eines einstweiligen Verfahrens den Antrag, dass die von den Oberdemokraten verweigerten Ausschussvorsitze vom Gericht der AfD noch in der laufenden Legislaturperiode zugesprochen werden.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte im Eilverfahren (Az. 2 BvE 10/21) den Antrag ab, die von den anderen Abgeordneten nicht gewählten AfD-Kandidaten vorläufig einzusetzen. Es steht nunmehr jedoch eine endgültige Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren aus, wobei es dafür keinen Termin gibt. Es kann auch geschehen, dass eine Entscheidung – wie auch immer sie ausfallen wird, dann getroffen wird, wenn sie für die betroffene AfD ohnehin irrelevant ist.
Damit wird die AfD vorerst oder vielleicht für die gesamte Legislaturperiode keinen Ausschussvorsitzenden stellen können. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist formal betrachtet, durchaus nachzuvollziehen. Man hätte sich aber auch einen Hinweis des Gerichts vorstellen können, wonach das Bundestagspräsidium hätte aufgefordert werden können, noch einmal die Angelegenheit im Ältestenrat des Bundestags zu diskutieren. Das Gericht hätte aber auch den Bundestag auffordern können, den Widerspruch der Geschäftsordnung, wonach einerseits alle Parteien gemäß ihrer Stärke in den Ausschüssen auch mit Vorsitzenden vertreten sein sollen, gleichzeitig aber durch volksfrontähnliche Abstimmungen dieses zu verhindern, wenn es aus machtpolitischen Gründen opportun erscheint, durch eine Gesetzesänderung aufzulösen.
Eine weitere Möglichkeit hätte darin bestanden, kurzfristig, das heißt zeitnah, einen Hauptsache Termin festzulegen. Das Argument des Verfassungsgerichts in seinen einstweiligen Entscheidungen, dass die AfD-Abgeordneten nicht in ihrer politischen Arbeit behindert seien, auch wenn sie keinen Vorsitz in einem Ausschuss stellen dürfen, ist nur eingeschränkt richtig. Man darf mit Sicherheit davon ausgehen, dass dem Bundesverfassungsgericht die besonderen Wirkungsmöglichkeiten von Ausschussvorsitzenden durchaus bekannt sind. Es hat dies aber gegenwärtig wahrscheinlich nicht würdigen wollen.

So bleibt bei dem interessierten Bürger nur noch ein fahler Beigeschmack: Man will bewusst die AfD ausgrenzen und die Bürger haben keinen Anwalt mehr, der ihre Rechte im Auge behält und sie ggf. auch gegen den Willen derjenigen, die sich die Demokratie nach ihrem Gustos schneidern wollen, durchsetzt. Bisher hatten die Bürger immer noch die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht der Garant der bürgerlichen Rechte sei. Vielleicht müssen die Bürger auch hier umdenken.

 

 

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Wie man versucht, eine Opposition zu verhindern

Die im Bundestag vertretenen Parteien – mit Ausnahme der Oppositionspartei – zeigen den Bürgern gegenwärtig eindrucksvoll, was man unter Meinungsfreiheit versteht und wie man glaubt sicherstellen zu können, dass unliebsame oppositionelle Gedanken nachhaltig verhindert werden können.

Dass dabei so ganz nebenbei jegliche bisher akzeptierte Rechtsgrundsätze über Bord geworfen werden, scheint kein besonderes Problem zu sein. Allein entscheidend ist der eigene Machterhalt und die Vermittlung einer sogenannten Rechtsstaatlichkeit, die wie eine Monstranz jeder diverse, multikulturelle und weltoffene Politiker als Erkennungszeichen voranzutragen hat.

Bisher ist es geübte Praxis, dass alle im Bundestag vertreten Parteien sich erhebliche Steuermittel genehmigt haben, um ihre sogenannten Parteienstiftungen, die gar keine Stiftungen, sondern in der Rechtsform von Vereinen organisiert sind, zu finanzieren. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Einrichtungen:

Friedrich-Ebert-Stiftung von der SPD
Konrad-Adenauer-Stiftung von der CDU
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit von der FDP
Hanns-Seidel-Stiftung von der CSU
Rosa-Luxemburg-Stiftung von der Partei Die Linke
Heinrich-Böll-Stiftung von der Partei Bündnis 90/Die Grünen
Desiderius-Erasmus-Stiftung von der AfD (Seit 2017)

Alle sogenannten Stiftungen haben die Rechtsform eines Vereins, sind also im rechtlichen Sinne keine Stiftungen.

Diese sogenannten Stiftungen – mit Ausnahme der Desiderius-Erasmus-Stiftung von der AFD – werden aus Haushaltsmittel des Bundesministeriums für Inneres, des Auswärtigen Amts, des Bundesumweltministeriums, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und des Bundesministeriums für Forschung und Technologie finanziert. Weltweit beschäftigen diese Vereine ca. 2.000 hauptamtliche Mitarbeiter und unterhalten Büros in 300 Ländern. Die Fördermittel, die diese Organisationen, die ihren Parteien sehr eng nahestehen und deren politische Ziele verfolgen erreichen dreistellige Millionenbeträge jährlich.

 

Anteil der Staatlichen Zuwendungen an den Gesamteinnahmen 2015
Stiftung Partei Anteil
Rosa-Luxemburg-Stiftung Die LINKE 99,8 %
Heinrich-Böll-Stiftung Bündnis 90/Die Grünen 99,7 %
Konrad-Adenauer-Stiftung CDU 97,2 %
Friedrich-Ebert-Stiftung SPD 96,8 %
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit FDP 96,5 %
Hanns-Seidel-Stiftung CSU 88,3 %

Gemäß einer in Wikipedia veröffentlichten Zusammenstellung der Fördermittel bezogen auf ihre eigene Finanzierung kann man feststellen, dass diese Einrichtungen fast zu 100% aus Steuermitteln alimentiert werden.

Durch diese Einrichtungen erhalten die Parteien neben der direkten Parteifinanzierung zusätzliche Steuermittel, um ihre eigenen Parteiziele den Bürgern nahe zu bringen, wobei die Bürger in der Regel gar nicht wissen, dass sie die Agitation der Parteien auch noch durch ihre Steuermittel selbst bezahlen müssen.

Nachdem die AfD sich – entgegen den Vorstellungen der bereits vorhandenen Parteien – als politische Kraft in allen deutschen Parlamenten etablieren konnte, was im Übrigen der FDP, den Linken und den sogenannten Grünen gar nicht immer gelingt – stellte die AfD ebenfalls die Forderung, eine eigene Stiftung (Verein) im gleichen Verhältnis wie bei den bisherigen Parteien mit öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Dieser Anspruch ist keinesfalls unbegründet, da nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller politischen Parteien, ein Ausschluss der neuen Stiftung nicht zu begründen ist und verfassungsrechtlich nicht nur fragwürdig, sondern verfassungswidrig wäre.

Die sogenannten Parteistiftungen sind für die Parteien deshalb so wichtig, weil sie ihnen ein Feld bereiten, sehr wirkungsvoll und dies sogar aus Steuermitteln, die Bürger parteipolitisch zu beeinflussen, wobei dies unter dem Deckmantel einer vermeintlichen unparteiischen und neutralen gesellschaftspolitischen Information erfolgt.

Natürlich wurde eifrig überlegt, wie man einen politisch gefährlichen Konkurrenten möglichst nicht mit zusätzlichen finanziellen Mitteln die Möglichkeit gibt, sich in der Öffentlichkeit bekannter zu machen und die Bürger davon zu überzeugen, dass es endlich eine echte Alternative zu dem bisherigen politischen Einheitsbrei gibt.

Zuerst kam man auf die Idee zu sagen, um staatliche Förderung zu erhalten, müssen die Parteien bewiesen haben, dass sie auch dauerhaft in den Parlamenten vertreten sind. Nachdem man trotz aller Tricks und antidemokratischer Mittel nicht verhindern konnte, dass die AfD zu einer dauerhaften politischen Kraft wurde, weil eben viele Bürger diese echte Opposition nun bereits zum zweiten Mal in alle Parlamente wählten, meinten die etablierten Parteien, sie können die Finanzierung verhindern, indem sie einfach behaupten, die AfD sei eine Partei, die sich gegen die Verfassung stellen würde. Dass dies bei den Linken zumindest, was ihre beiden Damen im Vorsitz der Partei betrifft, zutreffen könnte, ist natürlich kein Hindernis einfach mit dem Finger auf eine andere Partei zu zeigen. Und obwohl die etablierten Parteien im Bundestag so tun, als wenn sie unterschiedliche politische Ziele verfolgen, faktisch besteht aber keine Unterscheidung mehr, sind sie sich alle darin einig, alles zu unternehmen, um die AfD an ihrer politischen Arbeit zu behindern, wenn nicht sogar diese Partei zu verbieten. Nur leider hat der Gesetzgeber dafür eine hohe Hürde geschaffen, die selbst die politische, weltoffene, diverse Einheitsfront nicht so schnell beseitigen kann.

Insofern ist es folgerichtig, dass die der AfD nahestehenden Stiftung jetzt das böse Spiel der politischen Verhinderungsfront beenden will und Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat. Mit Schriftsatz vom 17. Februar 2022 stellte die DES einen Antrag auf einstweilige Anordnung, weil sie „durch systematischen und fortdauernden Ausschluss der DES e.V. von jeglicher staatlicher Finanzierung“ eine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit aller politischen Parteien im politischen Wettbewerb und des Willkürverbots sieht. Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die Sache nicht im Rahmen einer einstweiligen Anordnung entschieden wird, allerdings geht man davon aus, dass eine positive Entscheidung des Verfassungsgerichts im Hauptsacheverfahren erfolgen wird. Noch geht man davon aus, dass sich das Bundesverfassungsgericht unabhängig von den Einheitsparteien sieht und einzig und allein auf der Grundlage unseres Grundgesetzes entscheidet.

→ zum Antrag der DES auf einstweilige Anordnung

 

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Dramatischer Anstieg der EU-Agenturen gefährdet unsere Eigenstaatlichkeit!

Seit Bestehen der Europäischen Union ist die Anzahl ihrer Agentur nahezu explodiert: Mittlerweile greifen 43 EU-Agenturen, Hand in Hand mit der Europäischen Kommission, in immer mehr Bereiche unseres Lebens ein. Joachim Kuhs, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Delegation im EU-Parlament und Mitglied im Bundesvorstand der Alternative für Deutschland, äußert sich zu diesen Entwicklungen wie folgt:

,,Jährlich gibt die EU 14,9 Milliarden Euro für Exekutivagenturen aus, 3,7 Milliarden Euro für dezentrale Agenturen und 8,1 Milliarden Euro werden von den Kreditinstituten in den einheitlichen Abwicklungsausschuss und den einheitlichen Abwicklungsfonds eingezahlt.

Es erübrigt sich zu betonen, dass nur ein winziger Teil der europäischen Agenturen wirklich sinnvoll ist, wie etwa die EURATOM-Versorgungsagentur, Europol, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, die Europäische Agentur für das Globale Satellitennavigationssystem und die Grenzschutzagentur Frontex.

Leider erweitert die Europäische Union die Liste neuer Agenturen ständig. Im Rahmen des aktuellen MFR 2021-2027 plant die Europäische Kommission die Bildung mindestens einer weiteren Agentur, nämlich der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und digitale Kommunikation. Der Anstieg der europäischen supranationalen Strukturen löst immer wieder die alte Debatte über das Gleichgewicht zwischen Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und nationalen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten aus.

Die gegenwärtigen Tendenzen laufen offenkundig auf eine Eigenstaatlichkeit der EU, eine Aushöhlung des Subsidiaritätsprinzips und eine Auflösung der Nationalstaaten hinaus. Und wer bezahlt das alles? Vorrangig die Deutschen.‘‘

Wir haben die Pressemitteilung der AfD zum Anlaß genommen, um nähere Informationen zu erhalten, auf welcher Rechtsgrundlage diese Agenturen installiert werden und wie die Finanzierung dieser Agenturen erfolgt.

Nach Rückfragen beim Europe Dienst Kontaktzentrum wurde uns mitgeteilt, daß es gegenwärtig keine allgemeine Rechtsgrundlage für die Errichtung von EU-Agenturen gibt. In der juristischen Fachliteratur und in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wird derzeit überwiegend die Auffassung vertreten, dass EU-Agenturen auf der Grundlage des jeweiligen Vertragsartikels, der die Rechtsgrundlage für einen bestimmten Politikbereich bildet, geschaffen werden können. Der Gemeinsame Ansatz schweigt zu dieser Frage. Die meisten Agenturen verfügen über einen eigenen Haushalt. Derzeit werden 11 Agenturen vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert, während vier Agenturen sich vollständig selbst finanzieren. Die anderen 21 Agenturen sind teilweise von EU-Zuschüssen abhängig. Das Gemeinsame Konzept sieht vor, dass in den letztgenannten Fällen die Gebühren die Kosten für die erbrachte Dienstleistung decken sollten.

Es ist schon sehr problematisch, wenn in zunehmenden Maße Behörden – denn letztlich sind dies die Agenturen der EU – an den Parlamenten vorbei eingerichtet werden, die sich mit Fragestellungen befassen, die in die Zuständigkeiten der nationalen Staaten selbst fallen. Die Gefahr einer solchen Entwicklung ist mehr als deutlich zu erkennen. Einerseits werden Einrichtungen geschaffen, deren Aufgabenstellungen von den einzelnen Ministerien der in der EU zusammengeschlossenen nationalen Staaten doppelt wahrgenommen werden und damit zusätzlich Geld der Steuerzahler kosten. Anderseits werden Entscheidungen ohne eine Veranlassung der nationalen Staaten von der EU-Bürokratie in Brüssel vorbereitet und ohne daß diese darauf Einfluß nehmen können. Die EU-Bürokratie verschafft sich damit regelrechte „Neben-Ministerien“, die nach den EU-Verträgen gar nicht vorgesehen sind.

Insofern besteht die sehr reale Gefahr, daß die nationalen Zuständigkeiten regelrecht ausgehebelt werden. Natürlich entstehen mit der  Schaffung von „Pseudoministerien“ zusätzliche Kosten, die vielleicht vorübergehend aus dem bereits beschlossenen Haushalt der EU finanziert werden. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß diese Kosten mittel- und langfristig dann doch den Mitgliedsstaaten in Rechnung gestellt werden, ohne daß diese vorher selbst darüber entscheiden konnten, ob sie diese Leistungen überhaupt von der EU haben wollten.

Problematisch sind insbesondere die Agenturen, die sich mit Fragestellungen befassen, die in keiner Weise nach den geltenden Verträgen in die Zuständigkeit der EU fallen, weil sie ausschließlich nationale Angelegenheiten sind. Ein Blick in die Zusammenstellung der bereits vorhandenen Agenturen zeigt, daß diese Befürchtung keinesfalls unbegründet ist. Man könnte auch die Frage stellen, ob das Europäische Parlament in den Entscheidungsprozeß eingebunden gewesen ist. Wahrscheinlich ist dies hier nicht anders als bei andren wichtigen Entscheidungen, das Parlament weiß von nichts.

Es ist ausgesprochen notwendig, die Einrichtung von Agenturen einer besonderen Betrachtung zu unterziehen und zu prüfen, ob hier die EU-Bürokratie nicht an den nationalen Staaten vorbei eigene neue Strukturen aufbaut.

 

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AfD prüft rechtliche Schritte gegen Gerichtsentscheidung

Die Klage gegen einen Bescheid des Präsidenten des Bundestages, mit dem die Bundestagsverwaltung eine Strafzahlung von ca. 108.000 Euro wegen der angeblichen Verletzung eines Spendenannahmeverbots verlangte, wurde heute vom Berliner Verwaltungsgericht abgewiesen. Carsten Hütter, Bundesschatzmeister und Mitglied im Bundesvorstand der Alternative für Deutschland, kommentiert die Entscheidung des Gerichts wie folgt:

„Wir als Alternative für Deutschland bleiben bei unserer Klarstellung, dass der Kongress ‚Europäische Visionen – Visionen für Europa‘ am 13. Februar 2016 in Düsseldorf keine von der Alternative für Deutschland organisierte Parteienveranstaltung war und somit auch keine illegale Parteispende darstellt. Wir prüfen, ob wir gegen das Urteil vorgehen werden.“

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Wahl des Bundespräsidenten ist ein Politikum

Mit der Kandidatur einer sehr renommierten Persönlichkeit zum Bundespräsidenten, der von der AfD benannt worden ist, aber selbst Mitglied der CDU ist, scheint eine erhebliche Verunsicherung bei den sogenannten „staatstragenden“ Parteien aufgekommen zu sein. Was ist geschehen?

Die Parteien, die von sich meinen, sie seien der Staat, gemeint sind die CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP, haben sich alles schön ausgedacht. Eigentlich wollten die sogenannten Grünen eine Frau als neuen Bundespräsidenten inthronisieren. Da war es dieser linksradikalen Partei auch keinesfalls unangenehm, den bisherigen Amtsinhaber Frank-Walter Steinmeier nicht ein zweites Mal zum Präsidenten zu wählen. Nun geschah aber für die linksradikale „grüne“ Partei das Ungeheuerliche, Ihre große Völkerrechtlerin Annalena Baerbock verfehlte mit ein „paar“ Prozenten den Einzug in das Bundeskanzleramt und die SPD war bereits auf einen alten weißen Mann, nämlich Olaf Scholz als Bundeskanzler festgelegt. Bei einer Wahl des Bundespräsidenten wäre also jetzt eine Frau – schließlich muß in Deutschland alles weiblicher, jünger, diverser und sonst wie queerer werden – an der Reihe gewesen. Die völkerrechtliche Ikone Baerbock war nach ihrem jähen politischen Absturz offensichtlich noch nicht reif, um Bundespräsidentin werden zu können. Die nach außen erscheinende bürgerliche CDU hatte inzwischen sich ebenfalls für einen alten weißen Mann als neuen Vorsitzenden entschieden, nachdem die alte, nicht mehr dynamische und gleichwohl alternativlose ehemalige Kanzlerin sich in das Privatleben zurückgezogen hatte und deutlich zu erkennen gab, daß sie mit der CDU nichts mehr am Hut haben wolle. Was tun, wenn man nicht Streit innerhalb der Volksfrontparteien bei der Auswahl eines Kandidaten für den Bundespräsidenten in Kauf nehmen wollte? Was machen Politiker, wenn sie sich in eine Sackgasse manövriert haben oder nicht mehr wissen, wie es weiter gehen könnte? Sie machen gar nichts! Und das war die große Chance des bisherigen Bundespräsidenten für eine zweite Amtszeit. Besonders wichtige Reden sind von diesem Präsidenten während seiner bisherigen Amtszeit nicht gehalten worden. Bei Gesetzesvorlagen, die verfassungsrechtlich problematisch waren und wo eigentlich die Stunde des Bundespräsidenten gekommen wäre, unterzeichnete dieser diese Gesetze und meinte im Nachhinein, man solle sie doch noch einmal prüfen.

Aber diese Kleinigkeiten fallen bei den großen Entscheidungen, wenn es darum geht, daß der Proporz der in der Volksfront vertretenen Einheitsparteien, unangefochten bleibt, nicht weiter ins Gewicht.

Es hätte alles so schön still und geräuschlos über die politische Bühne gehen können, wenn nicht immer wieder das geschieht, wenn sich einige, nicht der allgemeinen Volksfront angehörenden Parteien so ausgegrenzt fühlen, daß sie durch entsprechende Handlungen darauf hinweisen, daß sie durchaus in der Lage sind, die Kreise der vermeintlich etablierten Parteien empfindlich stören zu können.

Zuerst benannte die Partei „Die Linke“ mit Prof. Gerhard Tabbert einen eigenen Kandidaten für die Wahl des Bundespräsidenten. Tabbert brachte zum Ausdruck, daß er durch seine Wahlbereitschaft auf die sozialen Verhältnisse in Deutschland aufmerksam machen wolle. Er sei sich im Klaren, daß er keine Chance habe, tatsächlich zum Bundespräsidenten gewählt zu werden, allerdings würde er durch seine Kandidatur eine notwendige Diskussion bei den Bürgern anregen. Da jeder davon ausgeht, daß der Kandidat der Linken keine Chance hat, gewählt zu werden, gab es bei den etablierten Parteien auch kein Aufschrei und keinen Hinweis, daß durch die Kandidatur das Amt des Bundespräsidenten „beschädigt“ werde. In diesem Zusammenhang sei ohnehin die Frage erlaubt, wie durch eine Gegenkandidatur überhaupt eine Beschädigung des Amtes des Bundespräsidenten erfolgen kann? Vielleicht wird der Präsident bereits so abgehoben betrachtet, daß jedes Infragestellen dieser Person bereits ein Sakrileg ist. Wenn dem so wäre, wird es höchste Zeit, die Funktion des Bundespräsidenten schnell zu entmythologisieren, weil hier kein Gott, sondern ein Repräsentant auf Zeit als Oberhaupt eines Volkes in Rede steht.

Mit der Kandidatur von Prof. Dr. Max Otte, eines renommierten Wirtschaftswissenschaftlers, kam jedoch Bewegung in das Geschehen der Präsidentenwahl. Otte, der Mitglied der CDU ist, übernahm die Kandidatenschaft zur Wahl des Bundespräsidenten auf Vorschlag der AfD. Die CDU, die aufgrund ihrer Verwobenheit mit den übrigen links orientierten Regierungsparteien (SPD, Bündnis 90/Die (sogenannten) Grünen und der FDP, die ihre bürgerliche Hülle inzwischen ebenfalls abgelegt hat), auf die Benennung eines eigenen Kandidaten für die Wahl zum Bundespräsidenten verzichtet hat, fühlte sich durch die Kandidatur auf Vorschlag der AfD bis ins Mark getroffen. Gerade hat ihr neuer Vorsitzender vollmundig erklärt, daß eine Zusammenarbeit mit der AfD undenkbar sei und unverzügliche Konsequenzen für diejenigen haben wird, die sich an diese Weisung nicht halten, da geschieht für die CDU das, was für sie einer Atombombenexplosion gleichkommt. Dummerweise handelt es sich bei dem Kandidaten auch noch um eine Persönlichkeit, die man nicht sofort in eine rechte Ecke schieben kann und als Nazi oder zumindest als Rechtsradikalen desavouieren könnte. Was bleibt da nur noch? Man wirft der AfD, die den Kandidaten benannt und dem Kandidaten, der diese angenommen hat vor, das Amt des Bundespräsidenten zu beschädigen.

Bei der inzwischen bei der CDU eingetretenen ideologischen Verengung ihres Gedankengebäudes, ist die auch keine Überraschung. Es wäre für die Demokratie jedoch besser gewesen, wenn sich die CDU überlegt hätte, warum es überhaupt zu einer solchen politischen – zugegebener Maßen außergewöhnlichen – Situation kommen konnte.

Eines kann sicher festgestellt werden. Die Kandidatur von Prof. Otte beschädigt nicht das Amt des Bundespräsidenten, der in keiner Weise einen Anspruch hätte, nicht von bestimmten politischen Kräften abgelöst werden zu können. Vielmehr beschädigt es massiv das Ansehen der CDU, weil jetzt auch den politisch nicht besonders gebildeten Bürgern sichtbar wird, wie politisch inhaltslos die CDU nach sechzehn Jahren Merkel geworden ist. Hier liegt auch die eigentliche Gefahr für unsere Demokratie, nämlich darin, daß große Parteien so bedeutungslos werden können, daß andere Kräfte in dieses Vakuum eintreten und dies durchaus auch einmal Parteien sein könnten, die eine Gefahr für unsere Demokratie darstellen. Hier empfiehlt es sich, auch einmal die Geschichte zu bemühen. Man wird dann sehr schnell feststellen, daß gerade bürgerliche Kräfte in der Weimarer Republik mit Steigbügelhalter eines Adolf Hitlers waren.

Otte wies zurecht darauf hin, daß das Amt des Bundespräsidenten unparteiisch ist. Aus diesem Grunde hat Otte auch seinen Vorsitzt in der Wertunion der CDU vorübergehend niedergelegt. Im Übrigen geht es auch Otte, wie dem Kandidaten der Linken, Tabbert darum, eine Diskussion in unsrer Gesellschaft anzuregen. Er hat darauf hingewiesen, daß er von seiner Kandidatur sofort zurücktreten würde, wenn die CDU einen eigenen Kandidaten benennt.

Natürlich kann auch Otte nicht damit rechnen, als Bundespräsident gewählt zu werden. Bei dieser Wahl geht es nicht darum, wer der beste Kandidat ist, sondern wer dem aktuellen politischen Kalkül der jeweils agierenden Parteien entspricht. Das war immer so und wird auch weiter so bleiben, auch wenn einige davon reden, man könne doch nicht das Amt des Bundespräsidenten beschädigen. Aber eines wurde doch erreicht: Endlich kommen wieder Diskussionen über politische Alternativen in Deutschland in Gang. Und allein dies ist ein Gewinn der Kandidatur Otte.

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Die CDU distanziert sich von Hans-Georg Maaßen und bejubelt Angela Merkel

Die Spitze der Bundes-CDU hat sich vom umstrittenen Parteimitglied Maaßen distanziert. Generalsekretär Ziemiak teilte mit, der CDU-Vorstand habe die impfkritischen Postings des früheren Verfassungsschutzpräsidenten in Online-Netzwerken einstimmig verurteilt.

Es ist nicht überraschend, daß die CDU, einer Partei, von der keiner mehr weiß, was diese Partei eigentlich will, alle Persönlichkeiten, die sich nicht stromlinienförmig der Mainstreamauffassung der Merkel-Vasallen, von denen es offensichtlich noch mehr in der CDU gibt, als man anfangs befürchtet hat, anpassen, versucht in ihrer persönlichen Integrität zu zerstören.

Es ist schon ein Treppenwitz, wenn ein Generalsekretär, der noch nicht einmal einen abgeschlossenen Studienabschluß und auch keinen Berufsabschluß nachweisen kann, einen ausgewiesenen wissenschaftlich fundierten Juristen glaubt mitteilen zu müssen, daß dieser eine antidemokratische, ja sogar eine antisemitische Gesinnung habe, so daß er nicht Mitglied der CDU sein könne.

Es ist ungeheuerlich, ja man möchte sagen, eine Unverschämtheit, einer Persönlichkeit vorzuhalten, daß sich diese gegen ein zwangsweises Impfen ausspricht und dies dann auch noch mit vermeintlichen rechtsradikalen Gedanken in einen Zusammenhang bringt. Noch lächerlicher ist es, wenn ein abgebrochener Jurist, der bereits beim ersten Staatsexamen zweimal gescheitert ist, einem gestandenen promovierten Juristen unwissenschaftliches Denken vorwirft.

Wenn der Generalsekretär Ziemiak vollmündig erklärt, Maaßens Äußerungen haben mit der CDU-Politik nichts zu tun, dann sollte dieser Herr erst einmal erklären, was denn unter CDU-Politik zu verstehen ist. Zurzeit sieht es so aus, als wenn die CDU gar keine eigenen Vorstellungen hat, sondern nur ein Ableger der SPD ist. Als eigenständige Partei scheint die CDU in die Bedeutungslosigkeit zu verschwinden. Auch der designierte Vorsitzende der CDU, Friedrich Merz, scheint sich mittlerweile voll inhaltlich mit der linken Politik der früheren Vorsitzenden der CDU, Angela Merkel, zu identifizieren und die CDU damit weiter in den Abgrund zu führen.

Wie sehr die CDU mit Frau Merkel noch verbunden ist, obwohl diese Frau wesentlichen Anteil daran hat, daß die CDU nicht mehr als eigenständige Partei anzusehen ist und – wenn die Entwicklung dieser Partei so weiter geht – bald in der Bedeutungslosigkeit als kleine Splitterpartei enden wird, sieht man daran, daß in der CDU-Stimmen laut werden, die sich danach sehnen, die Lebensleistung Angela Merkels zu ehren. Ein Vorschlag betrifft die Gründung einer Migrationsstiftung, die dann wohl den Namen der ehemaligen Bundeskanzlerin tragen soll.

Die AfD erklärte in einer Pressemitteilung durch ihren stellvertretenden Bundessprecher der Alternative für Deutschland, Stephan Brandner, daß die Lebensleistung Angela Merkels darin liegt, Deutschland nachhaltig und über einen langen Zeitraum ruiniert zu haben. Dabei sei die Verursachung der Massenmigration nach Deutschland nur eines der dunklen Kapitel ihrer Regierungszeit. Brander erklärte weiter: „Eurokrise, sogenannte Energiewende, Kaputtsparen der Infrastruktur, Massenmigration und letztlich die völlig fehlgeleitete Corona-Politik – allein schon diese Beispiele zeigen, wie groß der Schaden für Deutschland ist, den Merkels Politik angerichtet hat. Dass es tatsächlich noch Stimmen in der CDU gibt, die die Massenmigration nach Deutschland positiv bewerten, ist erschütternd und weltfremd. Man sollte Merkel statt einer Stiftung ein Mahnmal widmen und dort zusätzlich verewigen, wie viele tausende Milliarden Euro und menschliche Opfer uns die Regierungszeit dieser Kanzlerin gekostet“.

Damit ist sehr klar und präzise das Wirken der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel beschrieben. Wesentlichen Anteil an dieser schlimmen und für die deutschen Bürger desaströsen Politik dieser ehemaligen Kanzlerin haben die jetzt noch in der CDU verbliebenen Funktionäre, wobei die führenden Frauen dieser Partei sich von der Politik ihrer männlichen Kollegen in keiner Weise unterschieden haben. Teilweise hatte man bei diesen Frauen – in diesem Zusammenhang ist Ursula von der Leyen, Annegret Kramp-Karrenbauer besonders zu nennen – ihre absolute Unfähigkeit eindrucksvoll bewiesen. Wenn jetzt immer wieder von den Parteigenossen der CDU – früher waren es Unionsfreunde, nachdem diese Partei in die tiefe linke politische Ecke abgedriftet ist, sollte man besser von Parteigenossen reden – schwadroniert wird, alles werde besser, wenn mehr Frauen in die Spitzenämter kommen, kann man nur von Glück sprechen, daß sich offensichtlich viele Frauen zu schade sind, um hier weibliche Quoten-Clowns abzugeben.

Vielleicht ist es gut, wenn die CDU bald in der Bedeutungslosigkeit verschwindet, damit es – hoffentlich nicht zu spät – zur Gründung von bürgerlichen Parteien in Deutschland kommt, die den linken Spuk möglichst schnell beenden. Hans-Georg Maaßen hätte das Zeug dazu, eine solche bürgerliche Partei aus der Taufe zu heben.

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Deutschland sollte eigentlich den Besten zum Bundespräsidenten wählen

Die besondere Bedeutung des Amtes des Bundespräsidenten sollte nicht zum Spielball der Parteien werden. Von dem Bundespräsidenten erwarten die Bürger, daß durch diesen alle Bürger, gleichgültig welcher politischen Richtung sie anhängen oder welche Weltanschauung sie verfolgen, vertreten werden. Er sollte – und das ist eines der wichtigsten Funktionen des Bundespräsidenten – darüber wachen, daß keine Gesetze Gesetzeskraft erlangen, die dem Grundgesetz zuwiderlaufen. Dabei muß und kann nicht jeder Bundespräsident das Charisma eines Theodor Heuss oder Richard von Weizsäcker erreichen, aber eine gewisse Ausstrahlung sollte er haben, um überhaupt von den Bürgern wahrgenommen zu werden.

Zur Frage der Überparteilichkeit, die vom Bundespräsidenten grundsätzlich erwartet werden muß, kann man bei Steinmeier durchaus gewisse Zweifel haben.

Nachdem sich nun die Grünen für eine zweite Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten Steinmeier ausgesprochen haben, scheint eine Wiederwahl so gut wie sicher. Zuvor hatten bereits die anderen Ampelparteien ihre Zustimmung zur Wiederwahl signalisiert. Inzwischen hat auch die CDU erklärt, daß sie den bisherigen Bundespräsidenten bei dessen Wiederwahl unterstützen wird. Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, kritisiert diese Entscheidung scharf und macht deutlich, dass Deutschland ein professioneller agierendes und weniger peinliches Staatsoberhaupt dringend nötig habe. Steinmeier sei bei seiner bisherigen Amtsausübung insbesondere durch Unprofessionalität, mangelnde Neutralität, fehlende Empathie und einen Hang zum Linksextremismus negativ in Erscheinung getreten. Brandner wörtlich: „Der Skandal-Bundespräsident Steinmeier ist seines Amtes alles andere als würdig. Egal ob überschwängliche Glückwunschschreiben an das iranische Terrorregime oder Aufrufe zur Teilnahme an linksextremen Veranstaltungen: Steinmeier vertritt mitnichten die Interessen des Volkes und unseres Staates und beschädigt immer wieder die Würde des Amtes.“

Bedenklich ist, daß Steinmeier bei der 750 Milliardenentscheidung für die EU-Corona-Hilfen das Bundesverfassungsgericht dem Bundespräsidenten untersagen mußte, diese offensichtlich nicht verfassungskonforme Zustimmung Deutschlands der EU gegenüber zu unterzeichnen. Die Bürger hätten schon erwartet, daß Steinmeier hier nicht automatisch der fragwürdigen Entscheidung der Regierung folgt. Daß diese Entscheidung zum großen Erstaunen später vom Bundesverfassungsgericht durchgewunken wurde, macht das Verhalten des Bundespräsidenten in dieser Sache nicht besser. Ähnlich verhielt es sich bei der Unterzeichnung der von der Merkel-Regierung Änderung der Strafprozeßordnung. Die beanstandete Neuregelung ermöglicht es, Verdächtige, die in einem Strafprozess bereits freigesprochen wurden, bei besonders schweren Delikten erneut anzuklagen, wenn im Nachhinein neue Beweise in der Angelegenheit auftauchen. Gegen diesen Punkt führt Steinmeier nach Angaben des Präsidialamts vom Mittwoch „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ an. Gleichwohl unterzeichnete er das Gesetz und forderte im Nachhinein die Präsidentin des Bundestages auf, dieses Gesetz noch einmal zu überprüfen. Die AfD schlägt vor, den Bundespräsidenten in Direktwahl von den Bürgern wählen zu lassen. Damit wird die demokratische Legitimation des Bundespräsidenten wesentlich erhöht. Anderseits ist aber auch darauf zu verweisen, daß dann der gesamte Aufgabenbereich des Bundespräsidenten neu durchdacht werden müßte.

Die CDU meinte, daß jetzt unbedingt eine Frau als Bundespräsident vorgeschlagen werden müßte, wobei sich hier Serap Güler besonders hervorhob. Es könnte den Anschein haben, als wenn sie glaubte, daß es jetzt an der Zeit sei, eine Bundespräsidentin mit islamischem Hintergrund zu berufen. Allein aus diesem Blickwinkel heraus, sollte der bisherige Bundespräsident erneut gewählt werden. Alles andere hätte wahrscheinlich zu einer erheblichen klimatischen Verwerfung der ohnehin bereits gespaltenen Stimmung in Deutschland geführt. Das Verhalten der CDU – hier ist der designierte Vorsitzende Merz die große negative Überraschung – ist geprägt von einem reinen feministischen Populismus. Man glaubt offensichtlich, wenn man sich dem Mainstream anschließt, wonach alles weiblicher werden muß, würde man mehr Wähler gewinnen. Letztlich ist dies ein zynisches Verhalten, weil es der CDU dabei nicht um die Würde eines Amtes, sondern um den parteilichen Erfolg geht. Mit einem patriotischen Verhalten gegenüber Deutschland hat dies nichts zu tun.
Aber auch die sogenannten Grünen hätten gern eine Frau als Bundespräsidenten gesehen. Den Politikern scheint es nicht mehr um die Würde des Amtes, um die Qualifikation, die von einem Bewerber um das höchste Amt im Staat erwartet werden müssen zu gehen, sondern um die Durchsetzung einer Genderwahnidee, die davon ausgeht, daß erst Frauen diese Gesellschaft friedlich machen werden. Dabei ist es ihnen dann auch egal, wenn dadurch ein Amt lächerlich gemacht wird.

So wird man sich zufrieden zurücklehnen, den bisherigen Amtsinhaber, der schön allen nach den Mund geredet hat, wieder im Amt bestätigen und glauben, man habe sich um Deutschland verdient gemacht.

 

 

 

 

 

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Einstufung der Atomkraft als grüne Energie ist richtig!

Die EU-Kommission will Atomkraft als ,,grüne Energie‘‘ einstufen, nachdem zuvor bereits mehrere EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Frankreich, das gefordert haben. Wirtschaftsminister Robert Habeck und Umweltministerin Steffi Lemke (beide von den Grünen) verurteilen den Vorstoß. Prof. Dr. Jörg Meuthen, Bundessprecher der AfD und Leiter der AfD-Delegation im EU-Parlament, äußert sich hierzu wie folgt:

,,Mit ihrer energiepolitischen Geisterfahrt isoliert die Bundesregierung zunehmend unser Land in der EU. Der Vorstoß der EU-Kommission, Atomkraft als ,grüne Energie‘ einzustufen, ist die völlig richtige Anerkennung einer unumstößlichen Tatsache. Meint man es ernst mit der Reduktion von CO2-Emissionen, ohne dabei Deindustrialisierung der Wirtschaft, Verarmung der Massen, Bevormundung der Bürger und eine Energiekrise in Kauf zu nehmen, kommt man an der Atomkraft definitiv nicht vorbei. Deshalb wird unsere AfD-Delegation im EU-Parlament die EU-Kommission bei ihrem Vorhaben unterstützen.

Die Bundesregierung und ihre grünen Minister sollten das ebenfalls tun, statt die hierzulande übliche emotionalisierte Atomkraftpanik zu verbreiten: Die Schreckensszenarien vergangener Tage, von Tschernobyl bis Fukushima, haben mit der Realität moderner Reaktoren heutiger Bauart nichts mehr gemein. Deshalb werden sie auch weltweit gebaut, statt wie hierzulande gegen den Willen der Mehrheit vom Netz genommen. Moderne Reaktortypen sind sicher vor jeder Havarie und haben die frühere Entsorgungsproblematik elegant gelöst. Heute wegen Tschernobyl gegen Atomkraft zu sein macht deshalb in etwa so viel Sinn, wie wegen des abgestürzten Hindenburg-Zeppelins gegen die Luftfahrt zu sein: keinen! Diese Analogie passt zu den Grünen, die bekanntlich auch den Luftfahrtverkehr einschränken wollen, dabei aber, wie Studien belegen, selbst die größten Vielflieger sind – die typisch grüne Unmoral.‘‘

Jetzt zeigt sich, wie die sogenannten Grünen Deutschland in eine Außenseiterrolle gebracht haben. Den Bürgern sollte eingeredet werden, daß die Energiegewinnung ausschließlich durch Wind und Solaranlagen möglich sei. Interessant dabei ist, daß die meisten anderen Industrieländer diese Auffassung nicht teilen und ihre eigene Industriepolitik auch ohne die schulmeisterlichen Ratschläge der sogenannten Grünen aus Deutschland allein nach sachlichen Erwägungen heraus umsetzen. Wahrscheinlich ist man sogar sehr erfreut über das Verhalten der deutschen Grünen, die erfolgreich dafür sorgen, daß Deutschland als Industrieland immer unbedeutender wird. Noch erstaunlicher ist das Verhalten der FDP, die einen solchen Wahnsinn mit unterstützt. Der FDP scheint die Umsetzung ihrer familienauflösenden Politik und die Durchsetzung eines kruden Personenstandswesen so wichtig zu sein, daß sie jeden Schwachsinn der sogenannten Grünen mitmacht.

Man darf sehr gespannt sein, wie die Bürger reagieren, wenn sie feststellen, welchen Preis sie für die Spinnereien der Grünen bezahlen müssen. Besonders wird es die Bürger treffen, die bereits die Auswirkungen der SPD-Politik tragen müssen und sich mit prekären Arbeitsverhältnissen und mit den menschenverachtenden sogenannten Hartz-Leistungen abfinden müssen. Aber auch die Bürger des sogenannten Mittelstandes werden sich die Augen reiben, wenn sie ihre Strom- und  Heizungskostenrechnungen erhalten. Sie werden sich überlegen müssen, wie sie mit ihrem Einkommen die hohen Tankrechnungen für das Auto bezahlen, wobei sie in den meisten Fällen eben mangels Alternativen nicht auf das Auto verzichten können. Dem Klientel der sogenannten Grünen, die schlau daherreden, wie man ökologisch umweltbewußt lebt, wird es kein Problem bereiten, ob sie für ihren SUV 50 oder 60 € mehr an der Tankstelle zahlen müssen oder wenn sie eine höhere Heizkostenrechnung erhalten. Aus einer solchen Perspektive kann man dann auch sehr leicht schulmeisterlich bemängeln, daß die „Menschen“ noch immer nicht auf das billige Fleisch von Aldi verzichten. Es gibt doch auch Ökoläden, warum kaufen diese dummen Menschen nicht alle dort?

So ist die Regierung der links-gelben Koalition richtig stolz, jetzt wieder drei Atomkraftwerke außer Betrieb gesetzt zu haben und bis Ende des Jahres – so diese Regierung dann noch Regierung sein sollte – die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland stilllegen wird. Den fehlenden Strom kauft man dann eben zu entsprechend höheren Preisen aus Frankreich oder anderen Ländern mit Atomkraftwerken ein. Der Preis spielt – wie bereits ausgeführt – keine Rolle, da den Bürgern ja nichts anderes übrigbleibt, jeden Preis zu bezahlen. Und diejenigen, die nicht zahlen können, wird eben der Strom abgestellt. Das ist in Deutschland mittlerweile keine Seltenheit mehr.

Die EU-Entscheidung, die Atomkraft als „grüne“ Energiequelle einzustufen, zeigt aber auch ein anderes Problem auf. Über eine sogenannte Taxonomie-Verordnung will die EU-Bürokratie Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist bestimmen, um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können. Der Gedanke dabei ist, daß Investoren nur solche Produkte fördern, die von der EU als nachhaltig eingestuft worden sind. Wie kommt eigentlich die EU dazu, hier wie ein Schulmeister durch ein solches Verfahren indirekt Einfluß auf die Investitionstätigkeiten von Firmen zu nehmen?

Das sind die eigentlichen Fragen, die bei dem gesamten Irrsinn, der hier veranstaltet wird, nicht erkannt und damit auch nicht beantwortet werden. Man kann nur hoffen, daß diese Fragen mit dem Stimmzettel beantwortet werden und die derzeitige Regierung dort landet, wo sie hingehört, nämlich wieder auf die Hinterbänke der Opposition!