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AfD erzielt weiteren Erfolg gegen den Verfassungsschutz – Amt löscht Pressemitteilung mit AfD-Nennung    

Die Alternative für Deutschland hat erfolgreich das Bundesamt für Verfassungsschutz abgemahnt – und so durchgesetzt, dass die Bundesbehörde eine misszuverstehende Pressemitteilung von ihrer Internetseite genommen hat, die die AfD in die Rubrik „Rechtextremismus“ zu rücken versuchte.

Die Behörde hatte am 17. August 2022 die amtliche Pressemitteilung mit dem Titel „Mögliche Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowie der Wirtschafts-, Energie- und Pandemielage auf die Innere Sicherheit in Deutschland“ veröffentlicht. Unter der Zwischenüberschrift „Rechtsextremismus“ hieß es sodann: „Das Thema Inflation wird aktuell auch verstärkt von der Partei AfD (Verdachtsfall) aufgegriffen“.

Die AfD mahnte den Verfassungsschutz ab und forderte diesen u. a. zur Löschung der Mitteilung auf, da die Nennung der AfD im Zusammenhang mit „möglichen Auswirkungen auf die Innere Sicherheit Deutschlands“ (Überschrift) und die Einordnung in die Kategorie „Rechtsextremismus“ offensichtlich unzulässig waren. Mit Schreiben vom 29. August 2022 teilte der Verfassungsschutz mit, dass er die Meldung gelöscht habe und die Äußerung in Bezug auf die AfD „nicht wieder öffentlich verbreitet“ werde.

„Es ist rechtswidrig, die AfD sowie eine (nicht rechtskräftige) Einordung als ‚Verdachtsfall‘ bei nahezu jeder erdenklichen Möglichkeit anzuführen. Gerade aberwitzig ist es aber, dies mit der Begründung zu machen, die AfD greife das Thema ‚Inflation‘ auf – das Thema bewegt derzeit alle Bürger. Dass der Verfassungsschutz seinen Fehler erkannt hat, ist ein schöner Erfolg“, erklärt Tino Chrupalla, Bundessprecher der Alternative für Deutschland.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Teuerungen sind die Folge schlechter Politik.
https://www.afd.de/preistreiber-stoppen/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sprecher: Tino Chrupalla und Dr. Alice Weidel

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Heißer Herbst statt kalte Füße – unser Land zuerst!

Der Vorsitzende der AFD, Tino Chrupalla erläuterte in einem Pressegespräch am 23.8.2022 in der Geschäftsstelle der AfD in Berlin, welche Kampagnen die AfD im Herbst durchführen wird. Die erste Auftaktveranstaltung steht unter dem Motto „Heißer Herbst statt kalte Füße – unser Land zuerst!“

Chrupalla griff scharf die Bundesregierung an und brachte zum Ausdruck, dass die Energiepolitik der Regierung ein Milliardengeschenk für die amerikanische Fracking-Industrie sei. Noch nie sei so viel umweltschädliches Gas aus den USA geliefert worden.
Wenn ein Tanker Amerika mit Flüssigkeitsgas verläßt wurden für die gesamte Ladung ca. 60 Mio. Euro verlangt. Nach seiner Ankunft in Europa wird die gleiche Ladung für 275 Mio. verlauft. Dazu kann man nur feststellen, dass hier eine maximale kapitalistische Ausbeutung der Bevölkerung praktiziert wird. Eine solche asoziale Praxis, weil sie gegen die Interessen der Gesellschaft gerichtet ist und sich ausschließlich an der Gewinnmaximierung einer kleinen Clique orientiert, wird auch noch von der Bundesregierung befördert. Es ist schon erstaunlich, was aus der angeblich ökologisch – sozialen Partei der Grünen geworden ist. Wenn die Bürger etwas mehr darauf hingehört hätten, was die Funktionäre dieser Partei seit Jahren gesagt und geschrieben hatten, hätten sie diese linksradikale Partei mit Sicherheit nicht gewählt.
Die umweltschädliche Ersatzlieferung für preiswertes Gas aus Russland durch die jetzt gewählten umweltzerstörenden Frackinggase verhindert nicht, dass die deutschen Bürger – soweit sie nicht zu dem oberen Kreis der Bevölkerung gehören, die sich über ihre Einkommenssituation keine Gedanken machen müssen – finanziell nicht mehr in der Lage sein werden, ihre Gas- und Stromrechnungen bezahlen zu können. 60% der Bevölkerung in Deutschland sind nicht mehr in der Lage, eigene kleine finanzielle Rücklagen zu bilden, so dass sie regelrecht von der Hand in Mund leben.

Die AfD will diese Entwicklung nicht widerspruchslos hinnehmen und beabsichtigt deshalb zu umfangreichen Demonstrationen aufzurufen. Der Montag hat sich als Tag der Demonstration gut etabliert. Sowohl in der Vergangenheit, aber auch jetzt finden bereits zahlreiche Demonstrationen gegen die Politik dieser Regierung an den Montagen statt.

Chrupalla machte an den Flüssiggasgewinnen der USA deutlich, wie die deutschen Bürger durch die völlig verfehlt Politik der Bundesregierung finanziell regelrecht ausgeblutet werden. Die übrigen im Bundestag vertretenen Parteien vertreten nicht mehr die Interessen der deutschen Bevölkerung, so dass die AfD davon ausgeht, dass sie die einzige Partei sei, die auf dieses Problem hinweist und den Bürgern vermittelt, dass sie sich eine solche Politik auch nicht mehr gefallen lassen dürfen.

Es ist nicht hinzunehmen, dass sich die deutsche Regierung ausschließlich an den Interessen ausländischer Staaten orientiert. Die sogenannte wertegeleitete Politik dürfte, wenn sie sich selbst ernst nehmen würde. auch kein Fracking-Gas aus den USA kaufen. Hier zeigt sich auch die Verlogenheit der Regierung.

Auf die Frage eines Journalisten, ob Russland ein sicherer Gaslieferant sei und sich an Verträge halte, betonte Chrupalla, dass er davon überzeugt davon sei. Die Lieferreduzierungen Russlands seien eine Reaktion auf das völkerrechtswidrige Sanktionsverhalten des Westens. „Wer hat denn mit den Sanktionen angefangen?“, erwiderte Chrupalla. Der Krieg in der Ukraine sei nicht unser Krieg. Es ist nicht zu verantworten, dass die deutsche Bevölkerung jetzt in Not gerät, um der Ukraine zu helfen.

Chrupalla geht von einem heißen Herbst aus, weil sich die Bürger weder von dieser Regierung vertreten fühlen noch den Eindruck haben, ernst genommen zu werden. Hinweise einen Waschlappen zu benutzen und die Beleuchtung im Kühlschrank auszuschalten, werden von den Bürgern allenfalls als Veralberung aufgenommen.

Neben der Kostenexplosion, die durch die Sanktionsmaßnahmen der Bundesregierung entstanden sind und nicht primär durch den Krieg in der Ukraine selbst verursacht wurden, kommen die Kostensteigerungen, die mit der aktuellen Situation überhaupt nicht im Zusammenhang stehen. Ein großer Teil der Inflation ist die Folge der unverantwortlichen und rechtswidrigen EZB Geldpolitik. Dieses Thema ist in den letzten Wochen in den Hintergrund gerückt, gleichwohl ist es nach wie vor virulent und hat die Qualität eines Sprengsatzes.

Die Demonstrationen werden im Laufe der nächsten Monate erheblich zunehmen. Es ist auch gleichgültig, wer demonstriert, da jeder Bürger, sofern er nicht gültige Gesetze verletzt, ohne vorherige Gesinnungsschnüffelei das Recht zum Demonstrieren hat.

Die einzige Lösung, die wieder zu einer Befriedung in der deutschen Gesellschaft führt, ist, schnell wieder mit Russland normale Beziehungen zu pflegen und Gas dort zu beziehen, wo es preisgünstig und nicht zusätzlich umweltzerstörend geliefert werden kann. Wirtschaftsbeziehungen sind von den sonstigen politischen Fragen zu entkoppeln. Es geht darum, nicht dem Phantom einer sogenannten werteorientierten Politik nachzulaufen, sondern wieder zu einer interessengeleiteten Politik zu gelangen.

Die Bundesregierung wird sich auf einen heißen Herbst einstellen müssen. Man kann aber auch dazu feststellen, sie selbst war es, die alle Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass den Bürgern jetzt der Kragen platzt und der roten Regierung die rote Karte zeigt. Dieses Rot bedeutet aber für die Roten ein tiefes Schwarz für ihre politische Zukunft.

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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk delegitimiert sich durch seine Agitation und sollte abgeschafft werden

Die Vorwürfe der Bürger gegenüber den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten werden immer lauter und vor allen Dingen immer substanzieller. Mittlerweile hat sich bei diesen Sendeanstalten eine selbsternannte Elite breit gemacht, die ihren Auftrag darin zu sehen scheint, die Bürger nicht sachlich zu informieren, sondern politisch zu erziehen. Dazu gehört auch eine politische Agitation, um eigene linksorientierte Auffassungen als gesellschaftsrelevant darzustellen, so dass die Bürger glauben sollen, dass sie sich an diesen Auffassungen orientieren müssen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, als Rechtsextreme oder Leugner jeglicher Art angesehen zu werden.

Ein gutes Mittel der Agitation scheint mittlerweile das Instrument des Interviews zu sein. Nach guter journalistischer Grundlage soll im Interview die Meinung des Interviewten durch den Interviewer herausgearbeitet werden, so dass der Zuhörer sich ein Bild von der Meinung des Interviewten machen kann. Natürlich muss der Interviewer immer wieder durch kritisches Hinterfragen versuchen, die wirkliche Meinung seines Interviewpartners in Erfahrung zu bringen. Was aber in zunehmenden Maßen zu beobachten ist, dass der Interviewer durch gezielte Fragen, die gar keine Fragen, sondern eine Feststellung der eigenen Meinung sind, Antworten zu erzwingen, die dem entsprechen was der Interviewer glaubt hören zu wollen oder hören zu müssen.

Am Beispiel eines heute im Deutschlandfunk gesendeten Interviews, das der DLF-Journalist Christoph Heinemann mit dem Obmann im Ausschuss Klimaschutz des Bundestages, Ralph Lenkert (Die Linke) führte, konnte jeder Hörer die subtile Form der Agitation des Journalisten des Deutschlandfunks wahrnehmen.

Im Interview mit Ralph Lenkert (Die Linke) wird dieser befragt, warum ihn die Gas-Umlage der Bundesregierung störe. Lenkert weist darauf hin, dass seiner Meinung nach die Umlage nicht solidarisch sei, zumal die Bundesregierung bisher über keine Entlastung für die Bürger entschieden hat, obwohl man die Umlage bereits beschlossen hat.
Auf diese Einlassungen geht der Journalist gar nicht ein, sondern stellt die Frage, warum die Partei „Die Linke“ jetzt die Bürger aufruft, auf der Straße gegen die Beschlüsse der Regierung zu demonstrieren. Lenkert weist darauf hin, dass die Bürger bei den Politikern bisher kein Gehör gefunden haben. Die Regierung spricht mit Unternehmen, geht aber auf die Belange der Bürger nicht ein. Insofern bleibt den Bürgern nichts anderes, als durch Demonstrationen auf der Straße der Regierung gegenüber zum Ausdruck zu bringen, dass man diese Politik, die sich gegen die Bürger richtet, nicht hinnehmen will. Auf diese Antwort, die durchaus schlüssig ist, wird vom Deutschlandfunk die Frage an den Politiker der Linken gestellt, wo der Ort der Politik sei. Ist der Ort der Politik auf der Straße oder im Parlament? wird vom DLF gefragt. Was soll mit einer solchen Frage intendiert werden? Will man damit sagen, dass das den Bürgern im Grundgesetz verbriefte Recht des Demonstrationsrechts illegitim sei? Der Ort der Politik ist keinesfalls nur im Bundestag, sondern letztlich überall dort, wo Bürger sich treffen und über politische Zusammenhänge reden und sprechen. Das kann auf der Straße sein, es kann in der Hochschule erfolgen, aber auch in Diskussionskreisen politischer Vereine. Und natürlich kann er auch in Form von Demonstrationen auf der Straße zum Ausdruck gebracht werden.

Aber der Verlauf des Interviews im Deutschlandfunk nimmt eine weitere mehr als fragwürdige Entwicklung. Der Politiker der Linken wird gefragt, ob er sich mit der AfD gemein machen wolle, da die AfD ja ebenfalls gegen die Politik der Regierung demonstrieren will und die gleichen Argumente vorgetragen hat. Dabei wird durch die Art der Fragestellung unterstellt, dass es doch nicht vertretbar sei, zu einer Demonstration aufzurufen, zu der auch AfD-Teilnehmer kommen könnten. Obwohl der Politiker der Linken immer wieder zum Ausdruck brachte, dass seine Partei nichts mit der AfD zu tun habe und zurecht darauf hinwies, dass man doch nicht von einer Sache abrücken könne, wenn eine nicht genehme Partei die gleiche Auffassung vertrete, wurde er immer wieder regelrecht genötigt zu erklären, an welchen Punkten sich seine Partei von der AfD im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Regierung wegen der Belastung der Bürger unterscheide.

Wie es dann bei solchen Diskussionen immer üblich ist, glaubte der sich angegriffen gefühlte Interviewpartner sich massiv verbal von der AfD abgrenzen zu müssen und verstieg sich in Formulieren, dass die AfD eine rechtsradikale, gesellschaftlich nicht zu akzeptierende Partei sei.

Genau an diesem Beispiel zeigt sich die mittlerweile praktizierte Intoleranz gegenüber Andersdenkender. Alles. was nicht in das linke Weltbild der sogenannten „weltoffenen“ linken Ideologen passt, wird als rechtsradikal diffamiert. Und letztlich führt eine solche Indoktrination dazu, dass als richtig erkannte Forderungen tunlichst zu unterlassen sind, wenn politisch Andersdenkende, die man bekämpft, solche Forderungen ebenfalls formuliert haben.

Dass dies eine Form des Meinungsterrors ist, scheinen die Agitatoren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch gar nicht bemerkt zu haben. Insofern kann man auf solche Ideologieeinrichtungen verzichten und darf die Bürger nicht zwingen, eine solche Indoktrination auch noch durch Rundfunkbeiträge bezahlen zu müssen.

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Die Rechten sind schon da – ja warum sollten sie nicht da sein?

Die Sächsische Zeitung macht sich in einem Artikel der heutigen Ausgabe unter der Überschrift „Die Rechten sind schon da“ Sorgen über den Zustand unserer Gesellschaft. Sie beklagt, dass die „Freien Sachsen“ auf ihrem Internetkanal bereits über 150.000 Interessenten haben, die diesen Kanal regelmäßig verfolgen.

So langsam scheint es auch der politischen Nomenklatur zu dämmern: Man kann die Bürger nur über einen bestimmten Zeitraum für dumm verkaufen, weil es irgendwann einen Zeitpunkt gibt, wo man merkt, dass die Geschichten, die erzählt werden, Lügen sind.

Bisher konnten es sich die Regierungsmitglieder sehr einfach machen. Alles, was ihrer Meinung nach nicht sein darf und jede Meinung von Bürgern, die diesen Politstrategen nicht passt, wurde einfach als Verschwörungstheorie diffamiert. Die Wirkung einer solchen Formulierung kann man gleichsetzen mit dem Totschlagargument „das sind Nazi-Gedanken“. Die Propaganda der linksextremen Volksfront, die sich aus Parteien zusammensetzt, von denen man bisher gar nicht glauben konnte, dass sie dem linken Spektrum angehören, hat ganze Arbeit geleistet, scheint aber jetzt ihren Initiatoren voll auf die eigenen Füße zu fallen.

Es gibt drei Totschlagargumente, die von vorneherein jeden Diskurs verhindern: Rechtsradikalität, Frauenfeindlichkeit, bzw. Gewalt gegen Frauen und Homophobie. Das ist der Maßstab für erlaubte Diskussionen, den die linken Gesellschaftszerstörer vorgeben und darauf achten, dass hier keine Abweichungen erfolgen. Insofern ist es auch nicht überraschend, wenn jetzt diese Ideologen beklagen, dass sich das Spektrum des Gesprochenen immer mehr verschiebt. Damit wird beklagt, dass sich immer mehr Bürger nicht mehr an die von den linken Gender-Ideologen vorgeschriebene Sprachdiktion halten. Das ist eine sehr gute Entwicklung, weil sie zeigt, dass die Bürger beginnen zu erkennen, wie die Politiker ihnen einen Maulkorb umhängen wollen.
Es ist wichtig, dass die Bürger aufstehen und laut und deutlich zu erkennen geben, dass jetzt Schluss mit der Verdummung des Volkes ist.

Der Ministerpräsident Stephan Weil aus Niedersachsen erklärte in einem Interview mit dem Deutschlandfunk, dass die Bundesregierung bereits ein riesiges Entlastungspaket in Höhe von 18 Milliarden Euro für die Bürger auf den Weg gebracht hätten. Abgesehen davon, dass es eine regelrechte Vernebelung ist, wenn man ständig von den Milliarden spricht und dabei verschweigt, wieviel von den Milliarden der einzelne Bürger erhält, war der Hinweis des Ministerpräsidenten, Weil sogar falsch. Das riesige Entlastungspaket in Höhe von 18 Milliarden Euro, bei dem man die Rentner schlicht und einfach nicht berücksichtigt hat, weil diese ja in der Regel auch eine höhere Rente haben, als der Ministerpräsident Weil (anders kann man sich ja nicht vorstellen, warum man die Rentner nicht berücksichtigt hat), soll 300,– € pro Steuerpflichtigen als Ausgleich für die durch die Politiker verursachte Preisexplosion der Energiekosten betragen. Was der Herr Weil nicht sagte und wo der Journalist nicht sofort nachfragte, war die Tatsache, dass dieser Betrag versteuert werden muss, so dass von dem riesigen Entlastungspaket die Regierung ca. 50 % wieder einsammelt.

Ist es für diese Politiker, bei denen man den Eindruck einer Laienspielgruppe haben kann, die aber aufgrund ihrer ideologischen Verblendung für die Entwicklung der Gesellschaft gefährlich sind, weil sie aus diesem Land ein Land machen, das keiner mehr wiedererkennen wird, eine Überraschung, wenn die Bürger zornig werden, wenn sie feststellen, dass die Politik dieser Volksvertreter dazu führt, dass eine Preisentwicklung in Deutschland eingetreten ist, die nur noch als asozial bezeichnet werden kann? Wie sollen denn die sogenannten hart arbeitenden Bürger die von diesen Politikern verursachten Kosten tragen, wenn sie ausgenommen werden wie Weihnachtsgänse? Man kann eigentlich nur erstaunt sein, dass der Widerstand gegen diese asoziale Politik, die zudem noch brandgefährlich ist, weil Deutschland immer mehr in einen Krieg, den es selbst gar nicht betrifft, hineingezogen wird, bisher so leise und verhalten sichtbar geworden ist.

Es kann nicht deutlich genug gesagt werden, dass die Sanktionen gegen Russland überhaupt nichts bringen, aber Deutschland ruinieren! Leider haben viele Bürger diese Erkenntnis erst jetzt wahrgenommen. Sie glauben nicht mehr den Märchen der Politiker, die behaupten, die Ukraine würde für die Freiheit Deutschlands kämpfen. Auch hier muss klar und deutlich gesagt werden, die deutschen Politiker haben kein Recht, ohne Befragung der Bevölkerung Deutschland in einen Krieg zu treiben. Die wirtschaftlichen Probleme, mit denen man die Bürger jetzt konfrontiert, werden dazu führen, dass diese Regierung bald scheitert.

Wenn keiner der Politiker der etablierten Parteien auf die Idee kommt, dass die Regierung deutsche Interessen zu vertreten hat und sich nicht als Handlanger der USA und der Bürokraten in Brüssel zu betätigen hat, dann muss eben die einzige Oppositionspartei, die es noch gibt, den Anspruch erheben, zur Regierungspartei zu werden. Von den bisherigen Politikern und da meine ich von der CDU bis zu den Linken alle, ist für Deutschland nichts positives mehr zu erwarten.

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Peter Boehringer: Die Anleihemärkte bestätigen schnell die Befürchtungen zur neuen EZB-Politik: Deutsche zahlen zu hohe Zinsen zu Gunsten von Italien

Die ersten Statistiken der EZB-Anleihekäufe seit der Ankündigung ihrer neuen ‚PEPP Reinvestment Policy‘ und seit der Einführung des neuen Zinsmanipulationsinstruments ‚TPI‘ zeigen eine sehr asymmetrische Ankaufspolitik der EZB mit Geldmitteln aus auslaufenden deutschen Anleihen: Die EZB-Nettoverkäufe deutscher Anleihen nur im Juni und Juli 2022 betrugen hohe 15 Milliarden Euro. Fast genau derselbe Betrag wurde von der EZB in italienische (10 Milliarden Euro) und spanische (5 Milliarden) Anleihen investiert.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, kommentiert: „Schon nach wenigen Wochen zeigt sich, dass die nach Ansicht der AfD klar vertrags- und damit rechtswidrige neue Anleihekaufpolitik der EZB voll zu Lasten der Deutschen geht. Die deutschen Haupthafter für die permanente Euro-Rettung bekommen mit den ab sofort offenbar dauerhaft asymmetrischen Käufen der EZB nun das Schlechteste aus allen Welten: Hohe Inflation durch die anhaltende Gelddruckerei in der ‚Inflationsgemeinschaft‘ des Euroraums. Und gleichzeitig auch noch steigende Zinssätze für Kredite an deutsche Private, Unternehmen oder auch den deutschen Staat; während die italienische und spanische Verschuldung weiterhin viel zu günstig bleibt oder sogar noch günstiger wird.

Exakt diese Staatsfinanzierung durch die EZB sowie diese Haftungs- und Transfergemeinschaft für exzessives (süd)europäisches Schuldenmachen wollten die Väter des Maastricht-Vertrags verhindern. Doch die entsprechenden Artikel 123 und 125 der heutigen EU-Verträge werden immer schamloser von der EZB missachtet.

Selbst die übrigens auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ohne Beachtung des EZB-Kapitalschlüssels eigentlich illegalen Käufe werden jedoch auf Dauer das gescheiterte Währungsexperiment Euro nicht retten, weil es sich um eine Fehlkonstruktion handelt, die im Übrigen allen Beteiligten schadet. Nur die AfD hat dieses inzwischen völlig offensichtliche Faktum von Anfang an ausgesprochen.

Da die EZB die Vertragswidrigkeit nun mit ihren neuen Programmen sogar dauerhaft institutionalisiert, lässt sich die Dauerschleife von Eurokrise und Geldentwertung nur durch einen Austritt Deutschlands aus der dauerhaft rechtsbrüchig gewordenen Euro-‚Schicksalsgemeinschaft‘ beenden. Tun wir dies nicht rechtzeitig, wird am Ende die gesamte Last der südeuropäischen Überschuldung am Letzthafter Deutschland und damit am deutschen Steuerzahler hängenbleiben oder – wahrscheinlicher – von allen Menschen über hohe Inflationsraten oder in Form eines immer schwächer werdenden Euro und letztlich über eine ‚Währungsreform‘ zu tragen sein. Das Volumen an Schwachanleihen, das sich immer dramatischer in der EZB-Bilanz aufhäufen wird, wird mit mehreren Billionen Euro letztendlich das gesamte Geldvermögen aller Deutschen übersteigen!“

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Sind demokratische Selbstverständlichkeiten im Bundestag ein Auslaufmodell?

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird für viele Bürger, die sich noch damit beschäftigen, wie unsere Demokratie immer mehr ausgehebelt wird, nicht überraschend gekommen sein. Bei der jetzt vorliegenden Entscheidung geht es zwar „nur“ um den Eilantrag der AfD im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens. Die bisherigen negativen Erwartungen kritischer Bürger, die Mehrheit der Bürger scheint gar nicht mehr zu bemerken, wie die Demokratie in Deutschland mittlerweile ein Auslaufmodell zu werden scheint, scheinen sich immer mehr zu bestätigen. Worum geht es? Mit Beginn der neuen Legislaturperiode werden die Fachausschüsse im Bundestag neu besetzt. Die Parteien haben vereinbart, dass alle im Bundestag vertretenen Fraktionen jeweils nach ihrer Stärke Mitglieder in die Ausschüsse benennen. Auch die Auswahl, welche Fraktion den jeweiligen Vorsitz in einem Ausschuss übernehmen soll, wurde nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen vereinbart.

Seitdem die Bürger eine Oppositionspartei in den Bundestag gewählt haben, meinen die bis dahin unter sich agierenden etablierten Parteien in einer ausgesprochen antidemokratischen Auffassung, dass man die AfD mit allen Mitteln daran hindern muss, die gleichen Rechte wie alle anderen bereits im Bundestrag vertretene Parteien wahrzunehmen. Sie betiteln sich selbst als die demokratischen Parteien, um damit die AfD auszugrenzen, scheinen aber gar nicht zu bemerken, wie sie sich selbst als Totengräber der Demokratie betätigen.

Bisher hat man es erfolgreich verstanden, der AfD keinen Platz im Bundestagspräsidium einzuräumen. Jetzt verhinderte es man, dass die AfD in drei Ausschüssen, dem Innen- und Gesundheitsausschuss sowie dem Kulturausschuss den Vorsitzenden stellt. Natürlich wird dies mit dem Kampf für die Demokratie begründet, denn wer demokratisch ist, bestimmen nicht die Wähler, sondern die bisher im Bundestag vertretenden Parteien, die von der AfD auch als „Altparteien“ bezeichnet werden.
Dass damit die Wähler, die die AfD gewählt haben, regelrecht missachtet werden, scheinen die Oberdemokraten auch noch nicht wahrgenommen zu haben.

Jetzt sollte man meinen, dass es doch Gerichte in Deutschland gibt, die dafür sorgen, dass demokratische Selbstverständlichkeiten auch beachtet werden. Im Vertrauen darauf hat die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil sie sich in ihren demokratisch verbrieften Rechten, nämlich in der parlamentarischen Arbeit nicht rechtswidrig behindert, bzw. eingeschränkt zu werden, verletzt fühlte.
Da eine Legislaturperiode bekanntermaßen nur einen festgelegten Zeitraum umfasst, stellte die AfD im Rahmen eines einstweiligen Verfahrens den Antrag, dass die von den Oberdemokraten verweigerten Ausschussvorsitze vom Gericht der AfD noch in der laufenden Legislaturperiode zugesprochen werden.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte im Eilverfahren (Az. 2 BvE 10/21) den Antrag ab, die von den anderen Abgeordneten nicht gewählten AfD-Kandidaten vorläufig einzusetzen. Es steht nunmehr jedoch eine endgültige Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren aus, wobei es dafür keinen Termin gibt. Es kann auch geschehen, dass eine Entscheidung – wie auch immer sie ausfallen wird, dann getroffen wird, wenn sie für die betroffene AfD ohnehin irrelevant ist.
Damit wird die AfD vorerst oder vielleicht für die gesamte Legislaturperiode keinen Ausschussvorsitzenden stellen können. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist formal betrachtet, durchaus nachzuvollziehen. Man hätte sich aber auch einen Hinweis des Gerichts vorstellen können, wonach das Bundestagspräsidium hätte aufgefordert werden können, noch einmal die Angelegenheit im Ältestenrat des Bundestags zu diskutieren. Das Gericht hätte aber auch den Bundestag auffordern können, den Widerspruch der Geschäftsordnung, wonach einerseits alle Parteien gemäß ihrer Stärke in den Ausschüssen auch mit Vorsitzenden vertreten sein sollen, gleichzeitig aber durch volksfrontähnliche Abstimmungen dieses zu verhindern, wenn es aus machtpolitischen Gründen opportun erscheint, durch eine Gesetzesänderung aufzulösen.
Eine weitere Möglichkeit hätte darin bestanden, kurzfristig, das heißt zeitnah, einen Hauptsache Termin festzulegen. Das Argument des Verfassungsgerichts in seinen einstweiligen Entscheidungen, dass die AfD-Abgeordneten nicht in ihrer politischen Arbeit behindert seien, auch wenn sie keinen Vorsitz in einem Ausschuss stellen dürfen, ist nur eingeschränkt richtig. Man darf mit Sicherheit davon ausgehen, dass dem Bundesverfassungsgericht die besonderen Wirkungsmöglichkeiten von Ausschussvorsitzenden durchaus bekannt sind. Es hat dies aber gegenwärtig wahrscheinlich nicht würdigen wollen.

So bleibt bei dem interessierten Bürger nur noch ein fahler Beigeschmack: Man will bewusst die AfD ausgrenzen und die Bürger haben keinen Anwalt mehr, der ihre Rechte im Auge behält und sie ggf. auch gegen den Willen derjenigen, die sich die Demokratie nach ihrem Gustos schneidern wollen, durchsetzt. Bisher hatten die Bürger immer noch die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht der Garant der bürgerlichen Rechte sei. Vielleicht müssen die Bürger auch hier umdenken.

 

 

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Wie man versucht, eine Opposition zu verhindern

Die im Bundestag vertretenen Parteien – mit Ausnahme der Oppositionspartei – zeigen den Bürgern gegenwärtig eindrucksvoll, was man unter Meinungsfreiheit versteht und wie man glaubt sicherstellen zu können, dass unliebsame oppositionelle Gedanken nachhaltig verhindert werden können.

Dass dabei so ganz nebenbei jegliche bisher akzeptierte Rechtsgrundsätze über Bord geworfen werden, scheint kein besonderes Problem zu sein. Allein entscheidend ist der eigene Machterhalt und die Vermittlung einer sogenannten Rechtsstaatlichkeit, die wie eine Monstranz jeder diverse, multikulturelle und weltoffene Politiker als Erkennungszeichen voranzutragen hat.

Bisher ist es geübte Praxis, dass alle im Bundestag vertreten Parteien sich erhebliche Steuermittel genehmigt haben, um ihre sogenannten Parteienstiftungen, die gar keine Stiftungen, sondern in der Rechtsform von Vereinen organisiert sind, zu finanzieren. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Einrichtungen:

Friedrich-Ebert-Stiftung von der SPD
Konrad-Adenauer-Stiftung von der CDU
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit von der FDP
Hanns-Seidel-Stiftung von der CSU
Rosa-Luxemburg-Stiftung von der Partei Die Linke
Heinrich-Böll-Stiftung von der Partei Bündnis 90/Die Grünen
Desiderius-Erasmus-Stiftung von der AfD (Seit 2017)

Alle sogenannten Stiftungen haben die Rechtsform eines Vereins, sind also im rechtlichen Sinne keine Stiftungen.

Diese sogenannten Stiftungen – mit Ausnahme der Desiderius-Erasmus-Stiftung von der AFD – werden aus Haushaltsmittel des Bundesministeriums für Inneres, des Auswärtigen Amts, des Bundesumweltministeriums, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und des Bundesministeriums für Forschung und Technologie finanziert. Weltweit beschäftigen diese Vereine ca. 2.000 hauptamtliche Mitarbeiter und unterhalten Büros in 300 Ländern. Die Fördermittel, die diese Organisationen, die ihren Parteien sehr eng nahestehen und deren politische Ziele verfolgen erreichen dreistellige Millionenbeträge jährlich.

 

Anteil der Staatlichen Zuwendungen an den Gesamteinnahmen 2015
Stiftung Partei Anteil
Rosa-Luxemburg-Stiftung Die LINKE 99,8 %
Heinrich-Böll-Stiftung Bündnis 90/Die Grünen 99,7 %
Konrad-Adenauer-Stiftung CDU 97,2 %
Friedrich-Ebert-Stiftung SPD 96,8 %
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit FDP 96,5 %
Hanns-Seidel-Stiftung CSU 88,3 %

Gemäß einer in Wikipedia veröffentlichten Zusammenstellung der Fördermittel bezogen auf ihre eigene Finanzierung kann man feststellen, dass diese Einrichtungen fast zu 100% aus Steuermitteln alimentiert werden.

Durch diese Einrichtungen erhalten die Parteien neben der direkten Parteifinanzierung zusätzliche Steuermittel, um ihre eigenen Parteiziele den Bürgern nahe zu bringen, wobei die Bürger in der Regel gar nicht wissen, dass sie die Agitation der Parteien auch noch durch ihre Steuermittel selbst bezahlen müssen.

Nachdem die AfD sich – entgegen den Vorstellungen der bereits vorhandenen Parteien – als politische Kraft in allen deutschen Parlamenten etablieren konnte, was im Übrigen der FDP, den Linken und den sogenannten Grünen gar nicht immer gelingt – stellte die AfD ebenfalls die Forderung, eine eigene Stiftung (Verein) im gleichen Verhältnis wie bei den bisherigen Parteien mit öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Dieser Anspruch ist keinesfalls unbegründet, da nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller politischen Parteien, ein Ausschluss der neuen Stiftung nicht zu begründen ist und verfassungsrechtlich nicht nur fragwürdig, sondern verfassungswidrig wäre.

Die sogenannten Parteistiftungen sind für die Parteien deshalb so wichtig, weil sie ihnen ein Feld bereiten, sehr wirkungsvoll und dies sogar aus Steuermitteln, die Bürger parteipolitisch zu beeinflussen, wobei dies unter dem Deckmantel einer vermeintlichen unparteiischen und neutralen gesellschaftspolitischen Information erfolgt.

Natürlich wurde eifrig überlegt, wie man einen politisch gefährlichen Konkurrenten möglichst nicht mit zusätzlichen finanziellen Mitteln die Möglichkeit gibt, sich in der Öffentlichkeit bekannter zu machen und die Bürger davon zu überzeugen, dass es endlich eine echte Alternative zu dem bisherigen politischen Einheitsbrei gibt.

Zuerst kam man auf die Idee zu sagen, um staatliche Förderung zu erhalten, müssen die Parteien bewiesen haben, dass sie auch dauerhaft in den Parlamenten vertreten sind. Nachdem man trotz aller Tricks und antidemokratischer Mittel nicht verhindern konnte, dass die AfD zu einer dauerhaften politischen Kraft wurde, weil eben viele Bürger diese echte Opposition nun bereits zum zweiten Mal in alle Parlamente wählten, meinten die etablierten Parteien, sie können die Finanzierung verhindern, indem sie einfach behaupten, die AfD sei eine Partei, die sich gegen die Verfassung stellen würde. Dass dies bei den Linken zumindest, was ihre beiden Damen im Vorsitz der Partei betrifft, zutreffen könnte, ist natürlich kein Hindernis einfach mit dem Finger auf eine andere Partei zu zeigen. Und obwohl die etablierten Parteien im Bundestag so tun, als wenn sie unterschiedliche politische Ziele verfolgen, faktisch besteht aber keine Unterscheidung mehr, sind sie sich alle darin einig, alles zu unternehmen, um die AfD an ihrer politischen Arbeit zu behindern, wenn nicht sogar diese Partei zu verbieten. Nur leider hat der Gesetzgeber dafür eine hohe Hürde geschaffen, die selbst die politische, weltoffene, diverse Einheitsfront nicht so schnell beseitigen kann.

Insofern ist es folgerichtig, dass die der AfD nahestehenden Stiftung jetzt das böse Spiel der politischen Verhinderungsfront beenden will und Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat. Mit Schriftsatz vom 17. Februar 2022 stellte die DES einen Antrag auf einstweilige Anordnung, weil sie „durch systematischen und fortdauernden Ausschluss der DES e.V. von jeglicher staatlicher Finanzierung“ eine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit aller politischen Parteien im politischen Wettbewerb und des Willkürverbots sieht. Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die Sache nicht im Rahmen einer einstweiligen Anordnung entschieden wird, allerdings geht man davon aus, dass eine positive Entscheidung des Verfassungsgerichts im Hauptsacheverfahren erfolgen wird. Noch geht man davon aus, dass sich das Bundesverfassungsgericht unabhängig von den Einheitsparteien sieht und einzig und allein auf der Grundlage unseres Grundgesetzes entscheidet.

→ zum Antrag der DES auf einstweilige Anordnung

 

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Dramatischer Anstieg der EU-Agenturen gefährdet unsere Eigenstaatlichkeit!

Seit Bestehen der Europäischen Union ist die Anzahl ihrer Agentur nahezu explodiert: Mittlerweile greifen 43 EU-Agenturen, Hand in Hand mit der Europäischen Kommission, in immer mehr Bereiche unseres Lebens ein. Joachim Kuhs, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Delegation im EU-Parlament und Mitglied im Bundesvorstand der Alternative für Deutschland, äußert sich zu diesen Entwicklungen wie folgt:

,,Jährlich gibt die EU 14,9 Milliarden Euro für Exekutivagenturen aus, 3,7 Milliarden Euro für dezentrale Agenturen und 8,1 Milliarden Euro werden von den Kreditinstituten in den einheitlichen Abwicklungsausschuss und den einheitlichen Abwicklungsfonds eingezahlt.

Es erübrigt sich zu betonen, dass nur ein winziger Teil der europäischen Agenturen wirklich sinnvoll ist, wie etwa die EURATOM-Versorgungsagentur, Europol, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, die Europäische Agentur für das Globale Satellitennavigationssystem und die Grenzschutzagentur Frontex.

Leider erweitert die Europäische Union die Liste neuer Agenturen ständig. Im Rahmen des aktuellen MFR 2021-2027 plant die Europäische Kommission die Bildung mindestens einer weiteren Agentur, nämlich der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und digitale Kommunikation. Der Anstieg der europäischen supranationalen Strukturen löst immer wieder die alte Debatte über das Gleichgewicht zwischen Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und nationalen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten aus.

Die gegenwärtigen Tendenzen laufen offenkundig auf eine Eigenstaatlichkeit der EU, eine Aushöhlung des Subsidiaritätsprinzips und eine Auflösung der Nationalstaaten hinaus. Und wer bezahlt das alles? Vorrangig die Deutschen.‘‘

Wir haben die Pressemitteilung der AfD zum Anlaß genommen, um nähere Informationen zu erhalten, auf welcher Rechtsgrundlage diese Agenturen installiert werden und wie die Finanzierung dieser Agenturen erfolgt.

Nach Rückfragen beim Europe Dienst Kontaktzentrum wurde uns mitgeteilt, daß es gegenwärtig keine allgemeine Rechtsgrundlage für die Errichtung von EU-Agenturen gibt. In der juristischen Fachliteratur und in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wird derzeit überwiegend die Auffassung vertreten, dass EU-Agenturen auf der Grundlage des jeweiligen Vertragsartikels, der die Rechtsgrundlage für einen bestimmten Politikbereich bildet, geschaffen werden können. Der Gemeinsame Ansatz schweigt zu dieser Frage. Die meisten Agenturen verfügen über einen eigenen Haushalt. Derzeit werden 11 Agenturen vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert, während vier Agenturen sich vollständig selbst finanzieren. Die anderen 21 Agenturen sind teilweise von EU-Zuschüssen abhängig. Das Gemeinsame Konzept sieht vor, dass in den letztgenannten Fällen die Gebühren die Kosten für die erbrachte Dienstleistung decken sollten.

Es ist schon sehr problematisch, wenn in zunehmenden Maße Behörden – denn letztlich sind dies die Agenturen der EU – an den Parlamenten vorbei eingerichtet werden, die sich mit Fragestellungen befassen, die in die Zuständigkeiten der nationalen Staaten selbst fallen. Die Gefahr einer solchen Entwicklung ist mehr als deutlich zu erkennen. Einerseits werden Einrichtungen geschaffen, deren Aufgabenstellungen von den einzelnen Ministerien der in der EU zusammengeschlossenen nationalen Staaten doppelt wahrgenommen werden und damit zusätzlich Geld der Steuerzahler kosten. Anderseits werden Entscheidungen ohne eine Veranlassung der nationalen Staaten von der EU-Bürokratie in Brüssel vorbereitet und ohne daß diese darauf Einfluß nehmen können. Die EU-Bürokratie verschafft sich damit regelrechte „Neben-Ministerien“, die nach den EU-Verträgen gar nicht vorgesehen sind.

Insofern besteht die sehr reale Gefahr, daß die nationalen Zuständigkeiten regelrecht ausgehebelt werden. Natürlich entstehen mit der  Schaffung von „Pseudoministerien“ zusätzliche Kosten, die vielleicht vorübergehend aus dem bereits beschlossenen Haushalt der EU finanziert werden. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß diese Kosten mittel- und langfristig dann doch den Mitgliedsstaaten in Rechnung gestellt werden, ohne daß diese vorher selbst darüber entscheiden konnten, ob sie diese Leistungen überhaupt von der EU haben wollten.

Problematisch sind insbesondere die Agenturen, die sich mit Fragestellungen befassen, die in keiner Weise nach den geltenden Verträgen in die Zuständigkeit der EU fallen, weil sie ausschließlich nationale Angelegenheiten sind. Ein Blick in die Zusammenstellung der bereits vorhandenen Agenturen zeigt, daß diese Befürchtung keinesfalls unbegründet ist. Man könnte auch die Frage stellen, ob das Europäische Parlament in den Entscheidungsprozeß eingebunden gewesen ist. Wahrscheinlich ist dies hier nicht anders als bei andren wichtigen Entscheidungen, das Parlament weiß von nichts.

Es ist ausgesprochen notwendig, die Einrichtung von Agenturen einer besonderen Betrachtung zu unterziehen und zu prüfen, ob hier die EU-Bürokratie nicht an den nationalen Staaten vorbei eigene neue Strukturen aufbaut.

 

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AfD prüft rechtliche Schritte gegen Gerichtsentscheidung

Die Klage gegen einen Bescheid des Präsidenten des Bundestages, mit dem die Bundestagsverwaltung eine Strafzahlung von ca. 108.000 Euro wegen der angeblichen Verletzung eines Spendenannahmeverbots verlangte, wurde heute vom Berliner Verwaltungsgericht abgewiesen. Carsten Hütter, Bundesschatzmeister und Mitglied im Bundesvorstand der Alternative für Deutschland, kommentiert die Entscheidung des Gerichts wie folgt:

„Wir als Alternative für Deutschland bleiben bei unserer Klarstellung, dass der Kongress ‚Europäische Visionen – Visionen für Europa‘ am 13. Februar 2016 in Düsseldorf keine von der Alternative für Deutschland organisierte Parteienveranstaltung war und somit auch keine illegale Parteispende darstellt. Wir prüfen, ob wir gegen das Urteil vorgehen werden.“

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Wahl des Bundespräsidenten ist ein Politikum

Mit der Kandidatur einer sehr renommierten Persönlichkeit zum Bundespräsidenten, der von der AfD benannt worden ist, aber selbst Mitglied der CDU ist, scheint eine erhebliche Verunsicherung bei den sogenannten „staatstragenden“ Parteien aufgekommen zu sein. Was ist geschehen?

Die Parteien, die von sich meinen, sie seien der Staat, gemeint sind die CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP, haben sich alles schön ausgedacht. Eigentlich wollten die sogenannten Grünen eine Frau als neuen Bundespräsidenten inthronisieren. Da war es dieser linksradikalen Partei auch keinesfalls unangenehm, den bisherigen Amtsinhaber Frank-Walter Steinmeier nicht ein zweites Mal zum Präsidenten zu wählen. Nun geschah aber für die linksradikale „grüne“ Partei das Ungeheuerliche, Ihre große Völkerrechtlerin Annalena Baerbock verfehlte mit ein „paar“ Prozenten den Einzug in das Bundeskanzleramt und die SPD war bereits auf einen alten weißen Mann, nämlich Olaf Scholz als Bundeskanzler festgelegt. Bei einer Wahl des Bundespräsidenten wäre also jetzt eine Frau – schließlich muß in Deutschland alles weiblicher, jünger, diverser und sonst wie queerer werden – an der Reihe gewesen. Die völkerrechtliche Ikone Baerbock war nach ihrem jähen politischen Absturz offensichtlich noch nicht reif, um Bundespräsidentin werden zu können. Die nach außen erscheinende bürgerliche CDU hatte inzwischen sich ebenfalls für einen alten weißen Mann als neuen Vorsitzenden entschieden, nachdem die alte, nicht mehr dynamische und gleichwohl alternativlose ehemalige Kanzlerin sich in das Privatleben zurückgezogen hatte und deutlich zu erkennen gab, daß sie mit der CDU nichts mehr am Hut haben wolle. Was tun, wenn man nicht Streit innerhalb der Volksfrontparteien bei der Auswahl eines Kandidaten für den Bundespräsidenten in Kauf nehmen wollte? Was machen Politiker, wenn sie sich in eine Sackgasse manövriert haben oder nicht mehr wissen, wie es weiter gehen könnte? Sie machen gar nichts! Und das war die große Chance des bisherigen Bundespräsidenten für eine zweite Amtszeit. Besonders wichtige Reden sind von diesem Präsidenten während seiner bisherigen Amtszeit nicht gehalten worden. Bei Gesetzesvorlagen, die verfassungsrechtlich problematisch waren und wo eigentlich die Stunde des Bundespräsidenten gekommen wäre, unterzeichnete dieser diese Gesetze und meinte im Nachhinein, man solle sie doch noch einmal prüfen.

Aber diese Kleinigkeiten fallen bei den großen Entscheidungen, wenn es darum geht, daß der Proporz der in der Volksfront vertretenen Einheitsparteien, unangefochten bleibt, nicht weiter ins Gewicht.

Es hätte alles so schön still und geräuschlos über die politische Bühne gehen können, wenn nicht immer wieder das geschieht, wenn sich einige, nicht der allgemeinen Volksfront angehörenden Parteien so ausgegrenzt fühlen, daß sie durch entsprechende Handlungen darauf hinweisen, daß sie durchaus in der Lage sind, die Kreise der vermeintlich etablierten Parteien empfindlich stören zu können.

Zuerst benannte die Partei „Die Linke“ mit Prof. Gerhard Tabbert einen eigenen Kandidaten für die Wahl des Bundespräsidenten. Tabbert brachte zum Ausdruck, daß er durch seine Wahlbereitschaft auf die sozialen Verhältnisse in Deutschland aufmerksam machen wolle. Er sei sich im Klaren, daß er keine Chance habe, tatsächlich zum Bundespräsidenten gewählt zu werden, allerdings würde er durch seine Kandidatur eine notwendige Diskussion bei den Bürgern anregen. Da jeder davon ausgeht, daß der Kandidat der Linken keine Chance hat, gewählt zu werden, gab es bei den etablierten Parteien auch kein Aufschrei und keinen Hinweis, daß durch die Kandidatur das Amt des Bundespräsidenten „beschädigt“ werde. In diesem Zusammenhang sei ohnehin die Frage erlaubt, wie durch eine Gegenkandidatur überhaupt eine Beschädigung des Amtes des Bundespräsidenten erfolgen kann? Vielleicht wird der Präsident bereits so abgehoben betrachtet, daß jedes Infragestellen dieser Person bereits ein Sakrileg ist. Wenn dem so wäre, wird es höchste Zeit, die Funktion des Bundespräsidenten schnell zu entmythologisieren, weil hier kein Gott, sondern ein Repräsentant auf Zeit als Oberhaupt eines Volkes in Rede steht.

Mit der Kandidatur von Prof. Dr. Max Otte, eines renommierten Wirtschaftswissenschaftlers, kam jedoch Bewegung in das Geschehen der Präsidentenwahl. Otte, der Mitglied der CDU ist, übernahm die Kandidatenschaft zur Wahl des Bundespräsidenten auf Vorschlag der AfD. Die CDU, die aufgrund ihrer Verwobenheit mit den übrigen links orientierten Regierungsparteien (SPD, Bündnis 90/Die (sogenannten) Grünen und der FDP, die ihre bürgerliche Hülle inzwischen ebenfalls abgelegt hat), auf die Benennung eines eigenen Kandidaten für die Wahl zum Bundespräsidenten verzichtet hat, fühlte sich durch die Kandidatur auf Vorschlag der AfD bis ins Mark getroffen. Gerade hat ihr neuer Vorsitzender vollmundig erklärt, daß eine Zusammenarbeit mit der AfD undenkbar sei und unverzügliche Konsequenzen für diejenigen haben wird, die sich an diese Weisung nicht halten, da geschieht für die CDU das, was für sie einer Atombombenexplosion gleichkommt. Dummerweise handelt es sich bei dem Kandidaten auch noch um eine Persönlichkeit, die man nicht sofort in eine rechte Ecke schieben kann und als Nazi oder zumindest als Rechtsradikalen desavouieren könnte. Was bleibt da nur noch? Man wirft der AfD, die den Kandidaten benannt und dem Kandidaten, der diese angenommen hat vor, das Amt des Bundespräsidenten zu beschädigen.

Bei der inzwischen bei der CDU eingetretenen ideologischen Verengung ihres Gedankengebäudes, ist die auch keine Überraschung. Es wäre für die Demokratie jedoch besser gewesen, wenn sich die CDU überlegt hätte, warum es überhaupt zu einer solchen politischen – zugegebener Maßen außergewöhnlichen – Situation kommen konnte.

Eines kann sicher festgestellt werden. Die Kandidatur von Prof. Otte beschädigt nicht das Amt des Bundespräsidenten, der in keiner Weise einen Anspruch hätte, nicht von bestimmten politischen Kräften abgelöst werden zu können. Vielmehr beschädigt es massiv das Ansehen der CDU, weil jetzt auch den politisch nicht besonders gebildeten Bürgern sichtbar wird, wie politisch inhaltslos die CDU nach sechzehn Jahren Merkel geworden ist. Hier liegt auch die eigentliche Gefahr für unsere Demokratie, nämlich darin, daß große Parteien so bedeutungslos werden können, daß andere Kräfte in dieses Vakuum eintreten und dies durchaus auch einmal Parteien sein könnten, die eine Gefahr für unsere Demokratie darstellen. Hier empfiehlt es sich, auch einmal die Geschichte zu bemühen. Man wird dann sehr schnell feststellen, daß gerade bürgerliche Kräfte in der Weimarer Republik mit Steigbügelhalter eines Adolf Hitlers waren.

Otte wies zurecht darauf hin, daß das Amt des Bundespräsidenten unparteiisch ist. Aus diesem Grunde hat Otte auch seinen Vorsitzt in der Wertunion der CDU vorübergehend niedergelegt. Im Übrigen geht es auch Otte, wie dem Kandidaten der Linken, Tabbert darum, eine Diskussion in unsrer Gesellschaft anzuregen. Er hat darauf hingewiesen, daß er von seiner Kandidatur sofort zurücktreten würde, wenn die CDU einen eigenen Kandidaten benennt.

Natürlich kann auch Otte nicht damit rechnen, als Bundespräsident gewählt zu werden. Bei dieser Wahl geht es nicht darum, wer der beste Kandidat ist, sondern wer dem aktuellen politischen Kalkül der jeweils agierenden Parteien entspricht. Das war immer so und wird auch weiter so bleiben, auch wenn einige davon reden, man könne doch nicht das Amt des Bundespräsidenten beschädigen. Aber eines wurde doch erreicht: Endlich kommen wieder Diskussionen über politische Alternativen in Deutschland in Gang. Und allein dies ist ein Gewinn der Kandidatur Otte.