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Sicherheitsrisiko im Bundestag aus Sicht von Martina Renner (Linke)

Der Journalist Christoph Heinemann vom Deutschlandfunk führte am 10.12.2021 ein Interview mit der Bundestagsabgeordneten Martina Renner. Frau Renner wurde in diesem Interview gefragt, warum sie sich gegen die Übernahme des Vorsitzes im Innenausschuß des Bundestages durch einen Vertreter der AfD wende. Frau Renner habe erklärt, daß die AfD für sie ein Sicherheitsrisiko darstelle, so daß es nicht vertretbar sei, dieser Partei einen Vorsitz im Innenausschuß zugestehen. Im einzelnen begründete Frau Renner ihre Meinung mit dem Hinweis, daß im Innenausschuß sicherheitsrelevante Themen angesprochen werden. Der Ausschuß wird von den einschlägigen Behörden über mögliche Maßnahmen gegen rechtsradikale Gruppierungen informiert. Dann könnte die AfD über das Medium Telegram sofort die angesprochenen Gruppierungen informieren. Die AfD würde die Informationen, die sie im Innenausschuß erhält, mißbrauchen, da sie selbst an terroristischen Vorbereitungen beteiligt sei. Die AfD sei keine demokratische Partei, so daß für sie auch andere Maßstäbe gelten müßten.

Frau Renner verstieg sich in diesem Interview dazu, daß man die Partei offiziell als faschistische Partei bezeichnen dürfe. Das ist vornehm formuliert falsch, durchaus faktengesichert kann es auch als Lüge bezeichnet werden. Richtig ist, daß das Verwaltungsgericht Meiningen das Verbot der Bezeichnung Faschist für Höcke aufgehoben hatte und sich dabei auf Ausführungen von Höcke, die er in seinem Buch niedergeschrieben hatte, bezog. Daraus abzuleiten, das Gericht hätte erlaubt, die AfD als faschistisch zu bezeichnen ist nicht nur abenteuerlich, es könnte auch den Tatbestand der Verleumdung erfüllen.

Frau Renner, deren eigene politische Vergangenheit viel mehr auf eine wirklich faschistische Denkweise schließen lassen könnte, sollte sich einmal etwas seriöser mit dem Begriff Faschismus befassen. Dann würde sie sehr schnell zu der Feststellung kommen, daß sie im Zusammenhang mit der Bewertung der AfD ausgesprochenen Unfug verbreitet. Entweder ist sie unwissend oder sie verbreitete bewußt Lügen, um eine ihr mißliebige Partei zu diffamieren.

Bevor wir zum politischen Standort der lupenreinen Demokratin Frau Renner kommen, sollte man einmal darüber nachdenken, was die faschistoiden Gedanken von Frau Renner, die sie in dem Interview mit dem Deutschlandfunk zum Ausdruck brachte, bedeuten.

Nehmen wir an, es sei so, wie Frau Renner behauptet, die AfD sei für den Bundestag ein Sicherheitsrisiko, insbesondere dann, wenn sie den Vorsitz im Innenausschuß wahrnimmt. Zum einen wären AfD-Abgeordnete im Innenausschuß, auch wenn sie nicht in diesem Ausschuß den Vorsitz hätten. Zum zweiten würde es zwei Kategorien von Abgeordneten geben, nämlich Abgeordnete, die das Recht eines jeden Abgeordneten in Anspruch nehmen können, an allen Informationen, die nicht einer besonderen Geheimhaltungsstufe unterliegen und Abgeordnete, die kein Recht haben, sich uneingeschränkt als Abgeordnete zu betätigen. Es sei darauf hingewiesen, daß es eine Geheimschutzordnung des Bundestages gibt. Diese legt fest, welche Voraussetzungen für die Einstufung in eine bestimmte Geheimhaltungsstufe für Abgeordnete erforderlich ist und daß die Prüfungen der persönlichen Eignung nicht im Rahmen von politischen Mehrheitsbeschlüssen, sondern durch die zuständigen Verfassungsschutzbehörden auf der Grundlage des geltenden Rechts getroffen werden.

Es steht Frau Renner nicht zu und ist eine erhebliche Anmaßung, die sogar einen Straftatbestand erfüllen könnte, einer im Bundestag vertretenen demokratischen Partei, die im Übrigen von sehr viel mehr Bürgern als ihre eigene Partei gewählt wurde, generell zu unterstellen, sie sei eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland.

Frau Renner sollte einmal den Artikel im Tagesspiegel vom 13.03.2020 mit dem Titel „Vom schiefen Gebrauch der Geschichte“ lesen. Der Tagesspiegel ist bestimmt nicht verdächtigt, die AfD besonders zu unterstützen. In dem Artikel wird jedoch sehr detailliert beschrieben, was Faschismus wirklich ist und warum dieser Begriff oft völlig falsch und nur als ein untaugliches Kampfmittel gegen Andersdenkende mißbraucht wird. Selbst der linksliberale Tagesspielgel kommt in seinem Artikel zum Ergebnis, daß man die AfD nicht als faschistisch bezeichnen kann.

Zweifel dagegen, inwieweit Frau Renner sich selbst in einer faschistischen Gedankenwelt bewegt, sind keinesfalls aus der Luft gegriffen. Wir zitieren an dieser Stelle die Ausführungen, die über Frau Martina Renner bei Wikipedia veröffentlicht wurden:

Am 26. September 2019 erhielt sie wegen Tragens eines Antifa-Stickers am Revers einen Ordnungsruf von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki. Martina Renner schreibt regelmäßig Beiträge auf der Grundlage von Ergebnissen antifaschistischer Recherchenetzwerke wie etwa dem „Antifa-Infoblatt“ zu den Themen Bürgerrechte, Geheimdienste, Antifaschismus und Demokratiefragen.

Im Gegensatz zu den bisher bekannten Erklärungen der AfD, von der man nicht vernehmen konnte, daß sie eine andere Verfassung, daß sie das Parlament aushebeln und Widerstand parallel zum Bundestag auf der Straße organisieren will, gibt es in den Kreisen der Antifa sehr wohl solche Forderungen und auch Aufrufe, entsprechend tätig zu werden. Frau Renner sollte sich doch einmal mit ihrer Genossin Parteivorsitzenden Janine Wissler in Verbindung setzen, die eine enge Verbindung zur Gruppe Marx21 pflegt und in dieser Gruppe sogar Mitglied gewesen ist. Hier darf fachlich korrekt festgestellt werden, daß man diese Gruppierung als linksfaschistisch bezeichnen kann. Und das rüpelhafte Auftreten der anderen Genossin, Parteivorsitzenden Susanne Hennig-Wellsow, die einen Blumenstrauß einem gewählten Ministerpräsidenten, der auf Druck von Antidemokraten unverzüglich wieder zurücktreten mußte, vor die Füße warf, spricht auch nicht gerade für ein demokratisches Verhalten.

Insofern kann man vor solchen Abgeordneten Angst haben, weil diese tatsächlich offensichtlich ein anderes Gesellschaftssystem im Kopf haben, das auf keinen Fall als ein demokratisches System bezeichnet werden kann.

Aber so ist es oft, man schreit „Haltet den Dieb“, damit keiner hinsieht, wer unbemerkt das Vermögen unseres Volkes beiseite räumt.

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Die AfD antwortet.

Auf unseren Beitrag „Was hat die Bundesregierung der EU zugesagt – ist die Gewaltenteilung in Gefahr?“ erhielten wir von der AfD eine Antwort, die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Wir haben den Eindruck, daß von der AfD auf ein grundsätzliches Problem hingewiesen wurde.

Sehr geehrter Herr Bornemann,

vielen Dank für Ihr Interesse an der politischen Debatte.

In den vergangenen Jahren haben wir eine Reihe von Erfolgen verzeichnen können, nicht nur bei Wahlen, sondern auch in der Politik vor Ort. Die AfD wirkt. Unsere Partei lebt von der Unterstützung durch die Bürger.

Die EZB handelt seit Jahren kompetenzüberschreitend, verfassungswidrig und unvereinbar mit EU-Vertragsrecht. Wir sehen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts (5.5.2020), dass die EZB-Anleihekaufprogramme weitgehend nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, die Kritik der AfD bestätigt. Gleichzeitig rügte das Gericht seinerzeit die Bundesregierung und den Bundestag, dass sie ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag, die Beschlüsse des EZB-Rats auf ihre Rechtstreue hin zu überprüfen, nicht nachgekommen sind. Damit ist höchstrichterlich bestätigt, was die AfD seit jeher in Bezug auf die Eurorettung argumentiert – und dass die Bundesregierung längst dagegen hätte angehen müssen. Laut Bundesverfassungsgericht ist es der Bundesbank fortan untersagt, sich weiter an den Anleihekaufprogrammen der EZB zu beteiligen. Sie muss diese sogar rückabwickeln, wenn der EZB-Rat nicht binnen drei Monaten nachvollziehbar darlegt, dass seine Programme verhältnismäßig sind.

Die stellvertretende AfD-Bundessprecherin Dr. Alice Weidel, Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, erachtet es als „bedauerlich, dass die Bundesbank die Steilvorlage des höchsten Gerichts nicht genutzt hat, um vom desaströsen Kurs der EZB abzurücken. Das Volumen der Anleihekaufprogramme bedeutet Staatsfinanzierung über die Notenbanken in so gigantischem Ausmaß, dass sie die Euro-Dauerkrise noch verschärfen werden. Es ist daher zu begrüßen, dass die Kläger sich mit den bislang gegebenen Antworten nicht zufriedengeben wollen. Und es bleibt zu wünschen, dass das Bundesverfassungsgericht der Linie seines Urteils treu bleibt und der EZB klare Schranken aufzeigt.“

Der Umgang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der EZB habe den Beigeschmack eines abgekarteten Spiels. Die hastig durchgewunkene Zustimmung der etablierten Mehrheit des Bundestags und der lustlos nachgeschobene Persilschein des Bundesfinanzministers, ohne dass wesentliche von der EZB vorgelegte Dokumente auch öffentlich gemacht worden wären, werde dem Ernst der Sache nicht gerecht, so Weidel.

Wie geht’s nun weiter? Antwort: gar nicht. Normalerweise entfalten Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht Rechtskraft. Alle Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte sind daran gebunden. Doch diesmal wird sich das Gericht wohl nicht weiter äußern. Einzig die eigentlich erfolgreichen Beschwerdeführer können nun auf eine Prüfung durch Karlsruhe drängen, ob die Anforderungen aus dem Urteil tatsächlich erfüllt wurden. Ein solcher Rechtsstreit, sollte er zugelassen werden, könnte sich wieder jahrelang hinziehen.

Die AfD-Fraktion fordert auf Basis dieses Urteils nunmehr:

  1. Die Beendigung und Rückabwicklung der Anleihekäufe aus dem PSPP-Programm (2015 bis 2020), zu denen keinesfalls eine Begründung der damaligen Verhältnismäßigkeit nachgeliefert werden kann.
  2. Die Beendigung auch des neuen Anleihekaufprogramms der EZB (PEPP) aus demselben Grund.
  3. Eine eindeutigere Formulierung des Artikels 123 AEUV zum Verbot der monetären Staatsfinanzierung, um hier die Auslegungsspielräume zu begrenzen.

Die Antwort der AfD hat den Verfasser des Beitrages „Was hat die Bundesregierung der EU zugesagt – ist die Gewaltenteilung in Gefahr?“ auf ein weiteres, sehr grundsätzliches Problem aufmerksam gemacht. Es sieht so aus, als wenn das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann, was es will, aber seine Entscheidungen letztlich absolut keine Folgen mehr haben. Wenn dem so ist – und der vorliegende Sachverhalt stellt sich genau so dar – dann kann man das Bundesverfassungsgericht auch aufheben. Für den Bürger wird durch die jetzt erkennbare Situation deutlich, daß es keinen Rechtsschutz mehr in Deutschland gibt, weil die deutsche Regierung sämtliche Rechte ohne Zustimmung des Volkes an eine überregionale Einrichtung (EU) übertragen hat, die jetzt, ohne selbst ein souveräner Staat zu sein, über Recht in Deutschland allein entscheiden kann. Anderseits stellt sich auch die Frage, warum das Bundesverfassungsgericht sich ein solches rechtswidriges Verhalten einer Regierung gefallen läßt und nicht massiv gegen diese Rechtsmißbrauch vorgeht. Welche Rolle spielen eigentlich noch unsere Abgeordneten im Bundestag, wobei wir hier die AfD ausnehmen? Haben sie ihre originären Rechte mittlerweile aufgeben und an wen haben sie diese Rechte übertragen? So wie sich jetzt die Rechtslage für die deutschen Bürger darstellt, scheint es zu sein, daß das Bundesverfassungsgericht nur noch einen historischen Wert hat und für die Zukunft keine Entscheidungen mehr treffen darf. Wenn dem so wäre, dann sind wir nicht mehr weit von einer Diktatur entfernt.  Noch hoffen wir, daß alles nur eine rechtswidrige Handlung der früheren Kanzlerin war, die sich ja ohnehin über vieles einfach hinweggesetzt hatte.

Wir sind sehr gespannt, welchen Erfolg die AfD mit Ihrer Forderung im Bundestag haben wird.

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Weihnachtsfest darf nicht wieder Corona-Opfer werden

Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz sehen harte Beschränkungen für nahezu sämtliche Bürger vor, die ein sorgenfreies Weihnachtsfest unmöglich machen werden.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, hebt hervor, dass der Fokus wieder einseitig auf Einschränkungen für die Bürger gelegt wurde – eine Stärkung des Gesundheitssystems jedoch viel zu kurz komme.

„Niemand wird an der Haustür den Impfnachweis der Familienmitglieder kontrollieren und ungeimpfte Kinder, Eltern, Tanten und Onkel abweisen. Das Weihnachtsfest sollte in Familie und Freundeskreis begangen werden können – ohne irrsinige Einschränkungen. Die Menschen in Deutschland befinden sich seit knapp zwei Jahren im Ausnahmezustand. Sie leben mit zahlreichen Einschränkungen und Entbehrungen und die allermeisten tun dies ohne zu murren. Ungeimpfte lassen Ausgangsbeschränkungen über sich ergehen, akzeptieren 2G-Regelungen und testen sich an jedem Arbeitstag. Ihnen nun aber auch noch weismachen zu wollen, dass sie nicht mit ihren Liebsten die Festtage verbringen sollen, geht deutlich zu weit. Weihnachten sollte niemand einsam sein müssen: schon gar nicht weil die Politik ein weiteres Druckmittel gefunden hat, um Ungeimpfte zum Spritzen zu treiben. Die freie Impfentscheidung steht für uns an erster Stelle.“

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Regiert zur Zeit in Deutschland die Verantwortungslosigkeit?

Nach dem glorifizierten Auftakt der neuen links-gelben Koalitionäre, die bei vielen Bürgern eine große positive Erwartungshaltung auslöste, scheint schneller einzutreten, was bei besonders hochgepuschten Ereignissen immer erfolgt, ein jähes Erwachen in die Realität.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können die Bürger ein Phänomen erleben, das es auch bei Naturereignissen, zum Beispiel bei einer Mondfinsternis, nur selten und dann in der Regel auch nur für kurze Zeit beobachtet werden kann.

Da gibt es eine geschäftsführende Regierung unter der Federführung der angeblich allseits beliebten und geschätzten Kanzlerin, bei der man allerdings nicht immer weiß, ob sie Kanzlerin für Deutschland ist oder lieber die Rolle einer Vizepräsidentin der USA spielen möchte, um die amerikanische Politik möglichst schnell und nachhaltig in Deutschland zu etablieren. Und da gibt es eine Möchtegernregierung, bestehend aus einem linken Bündnis mit gelbem Tupfer, um etwas Bürgerlichkeit vorzutäuschen, die allerdings noch ein großes Problem hat, nämlich noch gar keine Regierung zu sein, auch wenn man so tut, als ob man es bereits ist.

Und da gibt es eine ehemalige Volkspartei – eigentlich gibt es derer zwei, nämlich die CDU und die CSU, eine kleine Regionalpartei in Bayern, die sich bereits zur Opposition erklärt haben, ohne dies bereits zu sein, weil ja – wie bereits gesagt – die Möchtegernregierung noch gar nicht als Regierung bestätigt worden ist.
Natürlich gibt es einen Mitunterstützer des linksgelben Bündnisses, das zurzeit noch so tun muß, als sei sie Opposition. Gemeint ist die Partei „Die Linke“, mit der die SPD lieber die offizielle Koalition eingegangen wäre, als mit der FDP, von der man ja doch nicht ganz sicher sein kann, ob sie alle linken Systemveränderungen auf Dauer auch wirklich mittragen wird oder noch rechtzeitig die Notbremse zieht, wenn sie bemerkt, daß sie nur die Rolle des nützlichen Idioten der Linken spielen soll, damit die Bürger nicht gleich bemerken, daß ihr Land fundamental in eine linke sogenannte Volksdemokratie transformiert werden soll. Aber es kann ja noch immer geschehen, daß es nicht so problemlos zu einer neuen Regierung kommt, wie sich die linken Parteistrategen erhoffen. Dann kann vielleicht noch die große Stunde der Partei „Die Linke“ kommen. Nur wird man dann nicht singen „Auferstanden aus Ruinen (obwohl dies nach der erreichten Stimmenzahl der Linken im Bundestag durchaus ein sinnvoller Text wäre), sondern „Niedergang in die Ruinen“, denn das Ergebnis einer linken Regierung endet in der Regel nicht mit einem großen Aufschwung.

So ein bißchen kann man schon die Qualität der designierten Regierung erkennen. Da erfolgt eine personelle Ausstattung streng nach einer vorgegebenen Genderideologie und nach Gesichtspunkten eines notwendigen Migrationshintergrundes. Zurzeit fehlt noch die Auswahl nach der Hautfarbe, aber vielleicht konnte man hier noch nicht fündig werden. Dann kann man eben nicht auch noch fachliche Gesichtspunkte berücksichtigen, so daß der studierte Biologe als Landwirtschaftsminister als für das Amt als ungeeignet angesehen wird und man eben einen Erzieher zum Landwirtschaftsminister macht. Nun ja, Kindergarten hat ja im weitesten Sinn auch etwas mit einem Landschaftsgarten zu tun. Ein zwei Semester andauerndes Studium zum Völkerrechtler – innerhalb dieser zwei Semester wurde ja auch noch die Masterarbeit geschrieben, reicht aus, um Deutschland zukünftig als Außenminister sachgerecht vertreten zu können. Natürlich keift dann eine linke Journalistin von der TAZ, die von ihren Parteifreunden im öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer gern als Talk-Gast eingeladen wird, weil sie meint, die Kritik gegen diese hochqualifizierte zukünftige Außenministerin wird nur von Männern initiiert , weil Frau Baerbock eine Frau sei. Wir würden es anders formulieren und stellen fest, die eigentlich erforderliche Qualifikation wird durch den Status „Frau“ ersetzt, so daß es dann wie beim Skat ist „Dame sticht Bube“. So einfach ist das!

Ohne Probleme scheint zurzeit nur die personelle Besetzung der FDP-Kandidaten für die Ministerämter erfolgt zu sein. Was Lindner als Politikwissenschaftler fachlich mitbringt, um Finanzminister werden zu können, ist noch nicht zu erkennen, aber es kann ja noch etwas werden. Immerhin hat er im Gegensatz zu anderen Spitzenpolitikern wie zum Beispiel die Studienabbrecher Kevin Kühnert und dem Generalsekretär der CDU, Paul Ziemiak, das Studium mit einem Universität-Abschluß beendet.

Olaf Scholz macht es wie immer. Man weiß nicht was er macht. Insofern läßt er die Bürger noch im Ungewissen, welche Genossen als Minister in Erscheinung treten werden. Besonders im Gesundheitsbereich ist dies zurzeit nicht sehr hilfreich. Aufgrund der aktiven Corona-Problematik wäre es notwendig gewesen, wenn der designierte Gesundheitsminister bereits von seinem Vorgänger mit entsprechenden Informationen versorgt worden wäre. Aber Herr Scholz hat offensichtlich vor, sich an seine Vorgängerin, Frau Merkel, zu orientieren. Und die beherrschte ja virtuos die Technik des Nichtsagens und des Nichtmachens. Bei Herrn Scholz kommt noch das „Nicht-Erinnern“ wie bei der Warburg-Bank dazu. So kann man zu dem Personaltabeleau der Genossen noch nichts sagen und wird sich wohl vom Nikolaus überraschen lassen müssen.

Allerdings muß darauf hingewiesen werden, daß zur Zeit zwei Politiker eine besondere Rolle spielen, die allerdings, um mit den Worten des Soziologen Harald Weber zu sprechen, der in der Sendung Kultur-Zeit im Sender 3Sat erklärte, daß die Politiker zur Zeit verantwortungslos handeln. Sowohl Frau Merkel als auch Herr Scholz sind immer noch geschäftsführende Regierungsmitglieder. Olaf Scholz kann sich nicht damit herausreden, daß er ja noch nicht Kanzler sei. Er ist zur Zeit amtierender Finanzminister und nennt sich selbst Vizekanzler. Sowohl Merkel als auch Scholz tun so, als wenn sie mit der Pandemie gar nichts zu tun haben. Dabei hätten beide längst handeln müssen. Was sie aber machen, ist daß sie glauben, durch Nichtstun keine Fehler zu machen und zeigen damit der Öffentlichkeit, wie verantwortungslos sie handeln. Bei Frau Merkel kann man ja dann froh sein, wenn sie bald nicht mehr im Amt ist. Ein kommender Kanzler, der bereits in seiner Eigenschaft als amtierendes Regierungsmitglied sich der Verantwortung durch schnelles Handeln in einer Pandemie, bei der schnelles Handeln lebensrettend wäre, entzieht, ist wahrlich kein Lichtblick für die deutsche Politik.

Was aber mehr als überraschend ist, ist die Tatsache, daß die Regierung, die es noch gibt, einfach nichts macht. Und noch überraschender ist, daß die Qualitätsjournalisten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten und der großen Zeitungen, mit Ausnahme der NZZ, auf das Systemversagen dieser Noch-Regierung überhaupt nicht hinweisen und so tun, als ob bereits die neue Regierung handeln kann.

Aber wo ist denn die eigentliche Opposition? Natürlich gibt es die. Sie hat aber den Nachteil, daß die Medien diese Opposition so behandeln, wie es immer auch bei Diktaturen praktiziert wurde. Man berichtet nicht über sie, so daß die Bürger den Eindruck bekommen, daß es eine Opposition gar nicht gibt. So ganz funktioniert diese Technik auch nicht mehr, weil es mittlerweile zu viele andere Informationsquellen gibt, bei denen man sich gut informieren kann.

Wir werden noch spannende Zeiten in Deutschland erleben.

 

 

 

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AfD legt Einspruch ein gegen undemokratische Kandidatenliste der Grünen für die Bundestagswahl

Berlin (ots)

Der Bundesverband der Alternative für Deutschland hat am 26. November 2021 den für solche Fälle vorgesehenen Einspruch eingelegt, weil bei der Bundestagswahl vom 26. September 2021 Kandidatenlisten zugelassen waren, die dem Bundeswahlgesetz und dem Verfassungsrecht widersprechen. Die Landeslisten von Bündnis 90/Die Grünen sind nicht demokratisch zustande gekommen, denn das sogenannte Frauenstatut der Grünen schreibt vor, dass auf den ersten Listenplatz und ab dann auf jeden zweiten Platz nur eine Frau gewählt werden darf. Das ist mit dem Gleichheitsprinzip unvereinbar. Die Satzung der Grünen schreibt dem Wähler vor, wen er zu wählen hat. Eine derart handverlesene Kandidatenliste hätte niemals zur Wahl zugelassen werden dürfen. Bekanntlich muss der Wähler, wenn er über die Zusammensetzung des Bundestages mitbestimmen will, einer der zugelassenen Kandidatenlisten seine Zweitstimme geben. Deshalb ist es entscheidend für die Rechtmäßigkeit der Wahl, dass nur demokratisch zustande gekommene Listen zugelassen werden. Betroffen sind 102 über die Liste der Grünen in den Bundestag eingezogene Abgeordnete. Ohne sie verliert die soeben gebildete Koalition ihre Mehrheit.

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Unzufriedenheitsstudie bestätigt Reformierungsansatz des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks der AfD

Laut einer repräsentativen Umfrage meiden rund ein Drittel der Befragten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Siebenunddreißig Prozent sprachen sich sogar dafür aus, ARD, ZDF und Co. gänzlich abschaffen zu wollen. Joachim Paul, Mitglied des Bundesvorstandes der Alternative für Deutschland, kommentiert das für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk desaströse Meinungsbild wie folgt:

„Die Ergebnisse der repräsentativen Studie überraschen nicht. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kommt seinem Auftrag schon seit Langem nicht mehr nach, den er vom Gesetzgeber erhalten hat, unparteilich und objektiv zu berichten. Ob die nur aus dem linken Spektrum stammenden Protagonisten in den Talkrunden, ob die linken Reporter, die ausschließlich linke Vereine und einseitig forschende Wissenschaftler in ihren Reportagen überproportional zu Wort kommen lassen, oder ob erzieherisch und links-moralisierend auftretende Moderatoren wie Gundula Gause oder Claus Kleber – 32 Prozent der Befragten bemängeln zurecht eine fehlende politische beziehungsweise einseitige Berichterstattung. Es ist also auch aus Sicht der Zuseher und Zuhörer höchste Zeit für eine nachhaltige Strukturreform der Öffentlich-Rechtlichen. Das Rundfunksystem ist jedoch so überholt, es lässt sich nicht von innen heraus reformieren. Die Rundfunkstaatsverträge sind in jedem Bundesland zu kündigen, um eine grundlegende Reform zu ermöglichen. Am Ende soll ein stark reduzierter Anbieter stehen, der circa ein Zehntel des bisherigen Umfangs haben soll. Dieser ‚Grundfunk‘ hat nur die Aufgabe, die Bürger flächendeckend mit neutralen Inhalten aus den Sparten Information, Kultur und Bildung zu versorgen. Wichtig bleiben regionale Inhalte – ein schlanker ‚Heimatfunk‘ als Schaufenster der Regionen.“

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Pseudowissenschaftler wollen AfD die Schuld an Inzidenzwerten unterschieben!

Wie der MDR berichtet, soll eine Studie des Jenaer Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) einen Zusammenhang zwischen Corona-Inzidenzwerten und der Zustimmung zur AfD aufgespürt haben. Der stellvertretende Bundessprecher der Alternative für Deutschland, Stephan Brandner, der auch direkt gewählter Bundestagsabgeordneter aus Thüringen ist, bezeichnet die Ergebnisse als lächerlich. Schließlich sei längst, auch über die Grenzen Thüringens hinweg bekannt, dass das von der umstrittenen Amadeus-Antonio-Stiftung initiierte IDZ von linksradikalen Kräften durchsetzt und sein Hauptgeschäft die Diffamierung der AfD sei.

 

Brandner wörtlich: „Es ist mehr als schäbig, jetzt mit pseudowissenschaftlichen Studien die Schuld an Corona-Erkrankten der AfD zuschieben zu wollen. Aber so arbeitet das IDZ seit Jahren, denen ist kein Spruch gegen die AfD zu blöd. Abgesehen davon, dass zur Zeit Bayern, wo die AfD leider nicht allzu stark ist, allerhöchste Inzidenzen meldet, sollte man zunächst einmal das politische Versagen der Regierenden in Bund und Land analysieren. Dass aus einem sogenannten Institut, dessen Direktor der ehemalige Mitarbeiter einer linksradikalen Abgeordneten des Thüringer Landtags ist, nichts als Hetze zu erwarten ist, überrascht sicher keinen. Man sollte jedoch Ideologie und Wissenschaft nie verwechseln und daher derartigen Instituten keinen Glauben schenken.“

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Corona-Horrorampel: Daumenschrauben sollen noch enger angezogen werden

Die linksgelben Ampel-Fraktionen haben ihren Plan vorgestellt, mit dem Deutschland durch den Winter kommen soll: neben flächendeckenden 2G-Regelungen stehen nun auch Kontaktbeschränkungen und eine 3G-Regelung für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr zur Debatte.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, macht deutlich, dass mit einer 2G-Regel Großteile der Bevölkerung vollständig vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden und dies einem Lockdown für Ungeimpfte gleichkommen würde. Gleichzeitig hätte man aus den Erfahrungen der letzten rund 20 Monate nichts gelernt.

„Die Daumenschrauben werden immer enger angezogen. Ohne Sinn und Verstand denken sich die Ampel-Fraktionen neue Maßnahmen aus, die genauso erfolgreich sein werden, wie jene, die schon getroffen wurden. Nämlich überhaupt nicht. Wir wissen inzwischen, dass Geimpfte massenhaft auch infizieren und erkranken und sich insoweit kaum von Ungeimpften unterscheiden. Mit der Diskriminierung Ungeimpfter soll also vor allem erreicht werden, dass sich die Bürger immer mehr zu einer Impfung gezwungen fühlen – nicht um sich vor einer Krankheit zu schützen, sondern um nicht zum Aussätzigen zu werden.“

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Billionen Green-Deal-Kosten für die Bürger, aber den Privatjet für von der Leyen

EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen soll aktuellen Medienberichten zufolge für eine Strecke von nur 47 Kilometern Luftlinie einen Privatjet genutzt haben, um von Wien in die slowakische Hauptstadt Bratislava zu fliegen. AfD-Bundessprecher und Leiter der AfD-Delegation im EU-Parlament Prof. Dr. Jörg Meuthen ist entsetzt über die Begründung der EU-Kommission für den von Steuergeldern finanzierten Kurzstreckenflug:

„Von der Leyen und ihre Mitarbeiter haben allen Ernstes wegen Corona Bedenken geäußert, statt des Kurzstreckenfluges von 19 Minuten mit Privatjet einen Linienflug oder Züge zu nutzen. Die Kommissionspräsidentin und ihre Mitarbeiter besuchten Mitte Juni sieben Länder in zwei Tagen, um laut des Medienberichtes PR in eigener Sache zu machen. Wahrscheinlich pries von der Leyen auch ihren European Green Deal an, laut dem Europa bis 2050 als erster Kontinent ‚klimaneutral‘ werden soll. So will die EU-Kommission bis 2030 zumindest eine Billion Euro an Investitionen für den Kampf gegen die Klimakrise aufbringen, das sind rund 100 Milliarden pro Jahr. Ein typischer Fall von EU-Anmaßung: Die Bürger der EU zahlen immer größere Summen an Steuern für ihre eigene Entmündigung, Entrechtung und Enteignung. Und von der Leyen und ihr Team predigen dem gemeinen EU-Bürger von Verzicht – von dem Verzicht aufs Fliegen von Kurzstrecken etwa. Aber selbst fliegen von der Leyen und ihre Mitarbeiter auf Steuerzahlerkosten kürzeste Strecken mit dem Privatjet. Sie hätte ihre PR-Termine per Videoschalte abhalten sollen, wenn sie es denn ernst meinte mit ihrem absurden sogenannten ‚European Green Deal‘ zur Abwendung der vermeintlichen Klima-Apokalypse.“

Den Ausführungen des Leiters der AfD-Delegation im EU-Parlament Prof. Dr. Jörg Meuthen, kann man nur zustimmen. Es ist nicht nur ein schlechter Stil, wenn eine Kommissionspräsidentin, die den Anschein erweckt, als wenn sie höchst persönlich die Welt vor den Folgen der Umwelt retten wolle, sich selbst nicht an ihre eigenen Maßstäbe hält. Aber das ist ja bei dieser Dame nicht neu. Ihre bisherige Tätigkeit als Kommissionspräsidentin besteht offensichtlich nur aus großen Worten, denen keine Substanz entgegensteht. Sie ist stark in Wortschöpfungen, die bombastisch klingen und natürlich in englischer Sprache gehalten sind, wobei von dem, was sie bisher angekündigt hat, nichts auch nur ansatzweise umgesetzt werden konnte. Sie bewegt sich in einer Scheinwelt, die mit der Realität nichts zu tun hat. Allerdings ist sie sehr groß im Verteilen von Geldern, die ihr nicht gehören und die letztlich dazu führen, daß aus einer Europäischen Union, die als Grundprinzip festgeschrieben hat, daß keine Schulden zu Lasten eines Mitgliedsstaates gemacht werden dürfen und jeder Mitgliedsstaat für seinen eigenen Haushalt selbst verantwortlich ist, eine Schuldenunion geworden ist. Das illegale Verschieben von Finanzmitteln innerhalb dieser EU-Organisation führt zu einem immer größeren Unfrieden zwischen einzelnen Staaten, die zu Gunsten anderer zur Kasse gebeten werden, ohne sich dagegen wehren zu können. Es führt dazu, daß dieser Zusammenschluss von souveränen Staaten sich immer mehr die Frage stellen muß, ob diese EU überhaupt noch weiter existieren soll.
Die englisch sprechende deutsche Kommissionspräsidentin hat es bisher nicht vermocht, gemeinsame Ziele der Mitgliedsstaaten zu formulieren, für die die Europäische Union stehen sollte. Und insofern ist das jetzt bekannt gewordene Verhalten dieser Präsidentin, eine Strecke von ca. 50 km Luftlinie mit einem Privatjet zu fliegen, nur ein Beispiel von vielen, das die Unfähigkeit und die Überheblichkeit dieser Frau unter Beweis stellt. Es ist eine Unverschämtheit, wenn man hört, daß als einer der Begründungen für die Nutzung eines Privatjets die Gefahr einer Infizierung mit Corona bei einer Zugfahrt genannt wird. Merkt diese Dame nicht, wie sie ihre Mitbürger regelrecht veralbert und in keiner Weise ernst nimmt? Merkt diese Dame nicht, mit welchem Zynismus sie ihren Mitbürgern gegenübertritt, bei denen es offensichtlich kein Problem ist, wenn man ihnen sagt, sie sollen anstelle ihres Kraftfahrzeuges zum Schutz der Umwelt den Zug nehmen?
Moritz Körner, FDP-Präsidiumsmitglied hat in einem Gastbeitrag für „Focus Online“ zutreffend die Arbeit dieser Kommissionspräsidentin beschrieben. Es gibt kein Politikfeld, das Frau von der Leyen vollmundig „in Angriff“ genommen hat und bei dem nichts als Luft herausgekommen ist. Seit sie Kommissionspräsidentin der EU ist, hat man den Eindruck, als wenn die EU nur noch als eine kabarettistische Einrichtung angesehen wird, über die man zwar Lachen kann, die aber politisch mittlerweile bedeutungslos geworden ist. Nicht zum Lachen ist allerdings der wirtschaftliche Schaden, der durch diese Art von Politikern – und leider sind dies nun auch Frauen – zum Schaden der Bürger angerichtet wird. Und noch schlimmer ist es, daß die Bürger kaum eine Möglichkeit haben, diesem Treiben ein Ende zu setzen. Es wird nichts anderes übrigbleiben, als zu warten, bis sich dieses EU-Ungetüm durch solche Führerinnen, wie Frau von der Leyen, selbst zerstört.

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Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs legt nicht nur den Grundfehler der Corona-Politik von Bund und Ländern exemplarisch offen

Das Sondervermögen, mit dem die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen ihre milliardenschweren Corona-Hilfen finanziert, ist verfassungswidrig – dies hat der Hessische Staatsgerichtshof in einem Urteil festgestellt. Das Sondervermögen verstößt nach Auffassung der obersten Landesrichter gegen das Budgetrecht des Landtages. Geklagt hatten im November 2020 die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP, im März 2021 ebenso die AfD-Fraktion. Alice Weidel, stellvertretende Bundessprecherin der AfD, erklärt dazu:

 

„Das kreditfinanzierte Sondervermögen, das die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen im Sommer 2021 in Höhe von 12 Milliarden Euro beschlossen haben, kam nur deshalb zustande, weil zuvor die Abstimmungsregeln geändert wurden: statt einer Zwei-Drittel-Mehrheit genügte eine einfache. Jetzt stellt sich heraus, dass man sich diesen Trick zur Lockerung der in der hessischen Verfassung verankerten Schuldenbremse hätte sparen können. Denn mit dem verabschiedeten Sondervermögen wurde faktisch ein Schattenhaushalt verabschiedet, der offenbar verfassungswidrig ist. Dies dürfte in anderen Bundesländern, die ebenso verfahren sind, nicht anders sein.

 

Dies zeigt einmal mehr, dass der Weg, den Bund und Länder zur Abfederung der immensen wirtschaftlichen Schäden eingeschlagen haben, die sie durch die eigene Corona-Politik erst verursacht haben, von Anfang an ein Irrweg war. Denn statt Schuldenbremsen zu umgehen, um so kreditfinanzierte Corona-Hilfen zu ermöglichen, hätte ein maßvoller und angemessener Umgang mit der Corona-Pandemie derartige Hilfsprogramme gar nicht erst erforderlich gemacht. 

 

Bleibt zu hoffen, dass das entsprechende Signal, das durch die heutige Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs ausgesendet wurde, bundesweit verstanden und umgesetzt wird. Soweit weitere Normenkontrollklagen dazu erforderlich sein sollten, wird die AfD vor diesen nicht zurückschrecken.“

Der Vorfall in Hessen scheint jedoch kein besonderes Ereignis zu sein. Die Einrichtung von sogenannten Schattenhaushalten ist ein beliebtes Mittel, insbesondere bei den linken Politikern. Auch der angeblich doch so seriöse Bundesfinanzminister und von den öffentlichen Medien hochgeredete mögliche Bundeskanzler Scholz, hat bereits zu erkennen gegeben, daß man Schulden auch machen kann, wenn Gesetze eigentlich dem entgegenstehen. Dann sucht man sich eben private Gesellschaften, die angeblich mit den öffentlichen Haushalten nichts zu tun haben, wie zum Beispiel die Deutsche Bahn oder die Post und bläht deren Haushalt entsprechende auf. Oder man bildet sogenannte „Sondervermögen“. Der „Mehrwert“ einer solchen finanztechnischen Verneblung liegt u. a. auch darin, daß die vom Bürger legitimierten Volksvertreter keinen Einblick auf diese Haushalte haben, so daß die Regierung freie Fahrt hat, ihre finanztechnischen Taschenspielertricks ohne Kontrolle des Souveräns durchführen zu können. Auch Scholz hat im Bundeshaushalt sogenannte Rücklagen gebildet, die bisher noch gar nicht benötigt wurden und somit unter Umgehung der Bundeshaushaltsordnung, wonach keine Festlegungen über den im Bundestag beschlossenen Haushalt erfolgen dürfen, gebildet wurden. Schlimm ist nur, daß unsere gewählten Volksvertreter ein solches Vorgehen dulden.

Hüther, Michael / Obst, Thomas, 2021, Ist die Einheit des Budgets noch gewahrt?, IW-Kurzbericht, Nr. 75, Köln / Berlin führt u. a. aus:

Die fiskalischen Versprechungen im Bundestagswahlkampf 2021 bewegen sich im Geflecht der Schuldenbremse zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Selbst wenn dringende Infrastrukturprojekte zur Modernisierung des Staates, für die Bewältigung des Klimawandels und der digitalen Transformation außen vorgelassen werden, ergibt sich ein milliardenschweres Steuerloch von bis zu 263 Milliarden Euro bis 2025 (Diermeier et al. 2021). Zudem müssen die fällig werdenden Tilgungszahlungen für die Corona-bedingte Neuverschuldung der Jahre 2020 bis 2022 geleistet werden; wollte man die gesamtstaatlichen Coronaschulden in 20 Jahren tilgen, entspräche das 24 Mrd. Euro p.a. (Beznoska et al., 2021).

Insofern greift die berechtigte Kritik der AfD zu kurz, weil diese Praktiken, die jetzt vom Hessischen Staatgerichtshof in einem Urteil festgestellt wurden, allgemeine Praxis von sozialdemokratischen Finanzminister sind. Was aber mehr als ärgerlich für den Bürger ist, ist die Tatsache, daß Gerichte – wie im vorliegenden Fall – Rechtsverstöße feststellen, Konsequenzen aber kaum erfolgen. Was nützt es dem Bürger, wenn ihm von einem Gericht gesagt wird, daß die Regierung verfassungswidrig gehandelt hat, wenn er dann aber zu Kenntnis nehmen muß, daß alles – zumindest auf unbestimmte Zeit – weiter gemacht werden kann und die Verantwortlichen absolut keine Konsequenz tragen müssen?

Eine solche Praxis, die mittlerweile die Regel ist, muß für den Bürger den Eindruck vermitteln, daß es gar keine Rechtsprechung in Deutschland mehr gibt. Ein besonderes Beispiel ist der Rechtsstreit des Verfassungsgerichts im Zusammenhang mit der schon als außergewöhnlichen Geldvermehrung der Europäischen Zentralbank und der Kritik der Deutschen Bundesbank, die hier eine nicht rechtlich gedeckte Handlung der EU sieht. Was geschieht? Nichts! Wahrscheinlich wird der deutsche Steuerzahler nur noch sogenannte „Strafzahlungen“ an die EU tragen müssen, ohne überhaupt eine Möglichkeit zu haben, gegen eine solche Rechtswillkür vorzugehen.

Wie unser Rechtssystem bereits erheblich ausgehöhlt ist, kann jeder Steuerzahler bei seinem Steuerbescheid schwarz auf weiß sehen. Fast sämtliche Steuersachverhalte stehen mittlerweile unter dem Vorbehalt einer endgültigen rechtlichen Prüfung. Damit hat der Steuerzahler noch nicht einmal die Möglichkeit, im konkreten Einzelfall Rechtsmittel einzulegen, weil ja alles bereits unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Entscheidung steht. Diese Entscheidung kommt aber nie in einem absehbaren Zeitraum.

Insofern zeigt der Vorgang in Hessen nur eine Entwicklung, wie sie bereits als Regelfall vorliegt. Nur, daß sich leider zu wenige Bürger darüber aufregen und noch besser, endlich etwas gegen eine solche Entwicklung unternehmen.