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Treten Sie jetzt zurück Herr Haldenwang – oder hatten Sie einen Auftrag vom Innenminister?

Wie nicht anders zu erwarten war, hatte die AfD mit ihrer erneuten gerichtlichen Intervention Erfolg und erreichte, daß das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagte, bis zu einer Entscheidung des Gerichts in der Sache die AfD als verfassungsfeindlich einzustufen. Dies berichtete heute der Deutschlandfunk und der Spiegel, aber auch andere Zeitungen.

Was sich eigentlich recht harmlos anhört und normalerweise auch keine besondere Aufmerksamkeit hervorgerufen hätte, ist jedoch ein politischer Skandal, der in seiner Dimension noch gar nicht zu überschauen ist.

Was ist geschehen? Da wird von einer Behörde, die gar kein eigenes Verfassungsorgan, sondern eine weisungsgebundene Institution ist und dem Innenministern direkt untersteht, so daß sie von diesem direkte Weisungen erhält, seit zwei Jahren immer wieder in der Öffentlichkeit gestreut, daß man die Auffassung vertritt, die AfD sei verfassungsfeindlich. Es wird dann immer wieder auf eine Zusammenstellung von Beobachtungsunterlagen verwiesen, die angeblich ausschließlich aus öffentlichen Reden und Schriften der AfD und deren Vertreter stammen sollen, denn eine geheimdienstliche Überwachung mit Agenten und V-Leuten darf zur Zeit nicht erfolgen, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.  Inzwischen rücken Wahltermine immer näher und das Verfassungsschutzamt ist noch immer nicht in der Lage, gerichtsfest zu behaupten, daß die AfD verfassungsfeindlich sei. Dann aber, unmittelbar vor einer Landtags- Wahl und 6 Monate vor der Bundestagswahl, holt man wie die Sphinx aus der Asche ein sogenanntes Gutachten hervor, das 1.100 Seiten umfassen soll. Kleiner Haken am Rande: die Beschuldigte kennt dieses „Gutachten“ nicht und kann dazu gar keine Stellung nehmen.

Die AfD klagt vor dem Verwaltungsgericht in Köln (weil dies hier zuständig ist). Die Verfassungsschutzbehörde erklärt gegenüber dem Gericht, bis zu einer Entscheidung des Gerichts keine Verlautbarungen über die AfD bezüglich einer behaupteten Verfassungsfeindlichkeit herauszugeben. Das Gericht stimmt dem zu, so daß alle Parteien eine Entscheidung in der Sache des Gerichts abwarten sollten. Und jetzt geschieht das Ungeheuerliche: Das ARD Hauptstadtstudio – also eine öffentlich rechtliche Einrichtung – und der Spiegel veröffentlichen eine Entscheidung des Präsidenten des Verfassungsschutzamtes Thomas Haldenwang, wonach dieser eine Woche vor einer Landtagswahl zu dem Ergebnis gekommen sei, daß die AfD verfassungsfeindlich ist. Diese Information wird von allen relevanten Sendern (Fernsehen und Rundfunk sowie Zeitungen) in den Nachrichten wiederholt als Fakt dargestellt, so daß die Bürger davon ausgehen mußten, daß die AfD aufgrund ihrer nunmehr festgestellten Verfassungswidrigkeit unter Beobachtung mit geheimdienstlichen Mitteln gestellt wird. Konkret bedeutet dies, der Innenminister greift über seinen Verfassungsschutzpräsidenten aktiv in die bevorstehende Landtagswahl ein, indem er die größte Oppositionspartei im Bundestag als verfassungsfeindlich darstellen läßt, so daß damit die Chancen der eigenen Partei steigen. Oder der Verfassungsschutzpräsident hat diesen Rechtsbruch ohne Wissen seines Vorgesetzten Hors Seehofers begangen. Die CDU hat ja auch unverzüglich durch ihren Abgeordneten Kiesewetter AfD-Mitgliedern geraten, aus der Partei auszutreten, weil eine Mitgliedschaft in dieser Partei für die Mitglieder Nachteile haben könnte.

Jetzt erhält das Verfassungsschutzamt – und damit ist ja dessen Chef Thomas Haldenwang gemeint – eine regelrechte Ohrfeige. Das Gericht untersagt dem Präsidenten, die AfD bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts als verfassungsfeindlich einzustufen und weist besonders auf das „Durchstechen“ einer geheimen Information durch den Verfassungsschutz selbst hin. Was ist das für ein Geheimdienst? Kann hier ein Bürger unseres Landes überhaupt noch Vertrauen haben? Entweder hat der Präsident seine Behörde nicht im Griff oder er hat bewußt – vielleicht sogar mit Billigung oder auf Anweisung – seines Vorgesetzten, dem Innenminister Horst Seehofer die Presse informieren lassen. In beiden Fällen ist der Rücktritt des Präsidenten des Verfassungsschutzamtes zwingend notwendig, denn das Vertrauen in diese Behörde ist irreversibel zerstört. Noch schlimmer wäre es, wenn der Innenminister selbst beteiligt sein sollte. Dann muß auch dieser seinen Hut nehmen.

Es ist zu befürchten, daß die derzeitigen etablierten Parteien von links bis links (als bürgerliche Partei könnte man allenfalls noch die FDP ansehen, so daß hier kein Schreibfehler vorliegt) nichts unternehmen. Sie werden nur bedauern, daß es ihnen diesmal nicht geräuschlos gelungen ist, sich von einer demokratischen und von ca. 6 Millionen Bürgern gewählten Opposition zu befreien.

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Die Polarisierung der Gesellschaft scheint auch die Gesellschaft in Deutschland zu zerstören

Die Gesellschaft wird immer stärker polarisiert und gespalten. Man könnte meinen, daß auch der Deutschlandfunk nicht unbeteiligt an einer solchen Entwicklung ist, weil er durch seine übergrifflichen Sprechweise mit die Wut der Bürger fördert, die darauf bestehen, daß Sprache nicht von der Politik und der staatlichen Verwaltung bestimmt wird und der Rundfunk nicht berechtigt ist, Schulmeister beim Sprachunterricht zu spielen.

Im Deutschlandfunk wurde heute in der Morgensendung Wolfgang Thierse, Bundestagsvizepräsident a.D. interviewt. Ausgangslage dieses Interview war ein Gastartikel von Wolfgang Thierse in der FAZ. In dem Artikel in der FAZ hat Wolfgang Thierse sehr klar und präzise die Gründe benannt, warum die Bürger immer stärker gegeneinander aufgebracht werden. Die Ideologisierung wird von einer kleinen Gruppe einer sogenannten Elite immer massiver und unerbittlicher vorangetrieben. Den Bürgern wird vorgeschrieben, wie sie zu sprechen und zu denken haben. Freie Forschung und Lehre an den Hochschulen findet nicht mehr statt, weil nur noch Auffassungen diskutiert werden können, die politisch gewollt sind. Es findet zur Zeit eine regelrechte Bildersturm-Kampagne statt. Auf die bisherige Kultur des Volkes wird keine Rücksicht genommen, den Bürgern wird regelrecht ihre ihre eigene Geschichte zerstört.

Thierse brachte zum Ausdruck, daß es allein ausreicht, ihn als alten weißen Mann zu benennen, um auf seine Meinung gar nicht mehr eingehen zu müssen. Mittlerweile betreiben diejenigen, die von Rassismus reden, selbst Rassismus mit anderen Vorzeichen.

Der Journalist im Deutschlandfunk entgegnete Thierse, daß es doch gar nicht zutreffe, daß in Deutschland nicht jeder sagen und schreiben könne, was er wolle. Darauf erwiderte Thierse, daß dies ja nicht stimmt. Diplomarbeiten, die nicht in der Genderdiktion geschrieben werden, werden entweder gar nicht angenommen oder schlechter bewertet. Staatliche Verwaltungen geben Richtlinien aus, wie zu schreiben sei. Es gibt Anweisungen in einzelnen Kommunen. Dies ist unerträglich, weil für den Eingriff in die Sprache jegliche Legitimation des Staates fehlt, hier den Bürgern Vorgaben zu machen. Auch die unerträgliche Diskussion des Rassismus, die zu Stilblüten wie in Berlin führt, wo die Mohrenstraße umbenannt werden soll und die U-Bahnstation Onkel-Toms-Hütte einen anderen Namen erhalten soll, zeigt, daß eine kleine radikale linke Gruppierung unsrer Gesellschaft Geschichte neu schreiben will und ihr eigenes Weltbild der Mehrzahl der Bürger aufdrängen wollen.

Die immer stärker werdende Indoktrination durch radikale Minderheiten – sowohl rechts als auch links – führen zu einer Zerstörung der Gesellschaft und Abschaffung der Demokratie. Es wird jetzt höchste Zeit, sich aktiv diesen Bestrebungen zu widersetzen und dieser Entwicklung entgegenzutreten.

Das geht sehr konkret: Jeder, der von irgendeiner staatlichen oder kommunalen Behörde auch als Mitarbeiter aufgefordert wird, eine Gendersprache praktizieren zu müssen, sollte dagegen vor Gericht gehen. Jeder Student, dem die Annahme einer Arbeit verweigert wird, weil er sie nicht gegendert hat, sollte unverzüglich rechtliche Schritte dagegen einleiten. Die Rundfunkanstalten sollten durch Leserbriefe aber auch in den sozialen Medien immer wieder darauf hingewiesen werden, daß es nicht ihre Aufgabe ist, den Bürgern eine neue Sprache einzutrichtern, sondern daß sie objektiv und sachgerecht zu berichten haben und dabei die umgängliche und allgemein praktizierte Sprache zu verwenden haben.

Wichtig ist, daß die Bürger den Mund aufmachen und sich weigern, diesen staatlich verordneten Unfug mitzumachen. Nur dann kann man eine intellektuelle Diktatur verhindern. Es ist bezeichnend, daß bisher in der Geschichte nur Diktaturen den Versuch unternommen haben, den Bürgern eine bestimmte Sprechweise vorzuschreiben. Wenn es zutrifft, was uns von den staatlichen Stellen immer gesagt wird, dann gibt es zur Zeit keine Diktatur in Deutschland. Dann kann aber auch keiner in der Lage sein, den Bürgern eine bestimmte Sprache oder ein bestimmtes Denken vorzuschreiben.

Heute hielt der Abgeordnete Bernd Baumann im Bundestag eine bemerkenswerte Rede, in der er das eingeschränkte und ideologisch verfärbte Weltbild bestimmter Parteien sehr zutreffend beschrieb. Es lohnt sich, diese Rede einmal anzuhören.

 

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Gleichgültig was die AfD macht – es ist immer schlecht und verwerflich! Oder soll das nur so erscheinen?

Gleichgültig was die AfD macht – es ist immer schlecht und verwerflich! Oder liegt der Grund nur darin, daß sie sich die Freiheit nimmt, die Verfassung ernst zu nehmen und das zu sagen, was die Mainstreamparteien nicht mehr sagen dürfen oder wollen?

Die Sächsische Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 11.2.2021 über angebliche Halbwahrheiten eines AfD Politikers im Sächsischen Landag. Der Landtagsabgeordnete der AfD in Sachen, Thomas Kirste macht von seinem Recht Gebrauch, als Landtagsabgeordneter Anfragen an die Regierung zu stellen. Wie will auch ein Abgeordneter die Tätigkeit einer Regierung beurteilen, wenn er nicht berechtigt wäre, durch Fragen Informationen zu erhalten, die eben nicht von der Regierung gegeben werden und deshalb ausdrücklich angefragt werden müssen.

Um so erstaunlicher ist, mit welcher merkwürdigen Argumentation die absolut korrekte und begrüßenswerte Tätigkeit des Abgeordneten der AfD als antidemokratisch und unseriös hingestellt wird.

Da wird gesagt, daß der Abgeordnete der AfD durch seine Anfragen an die Regierung, diese an den Pranger stellen will. Er würde sich aus den Antworten eine eigene Meinung zusammenstellen. Der Zweck seiner Fragen ließe sich sehr leicht durch die Themen, die der Abgeordnete in seinen Fragen anspricht, erkennen. Dabei wird dem Abgeordneten offensichtlich eine bestimmte gesellschaftspolitische Auffassung unterstellt, die den etablierten Parteien mißfällt. Leider kann man (noch) nicht alles verbieten, sondern muß sich auf die Erwartung beschränken, daß keiner „unangemessenen“ Fragen stellt, damit die Bürger nicht erkennen können, welche Zielvorstellungen einige Politiker mittlerweile verfolgen. Auch eine Nichtinformation ist eben eine Information – nur bedarf es dann doch einer intellektuellen Anstrengung, solche perfiden Strategien zu erkennen.

Vielleicht darf darauf hingewiesen werden, daß es geradezu Pflicht für die Abgeordneten eines Parlaments ist, die Tätigkeit der Regierung kritisch zu hinterfragen und natürlich auch dazu eigene Bewertungen abzugeben. Letztlich hat der Wähler dann zu entscheiden, wie er die Tätigkeit der Abgeordneten, die er wählt, zu beurteilen hat. Das ist ja das Problem, daß viele Abgeordnete sich nur noch als Sprachrohr der Regierung empfinden und das nachplappern, was sie glauben, im Rahmen des politisch Korrekten sagen zu müssen oder sagen zu dürfen.

Besonders überrascht hier die Äußerung des Herrn Frank Richter, der für alle Parteien offen zu sein scheint, wenn er eine Funktion ausüben kann. So meinte Frank Richter, daß er es kritisch sehe, wenn einzelne Informationen zusammenhangslos interpretiert und nur die problematischen Seiten angeprangert würden. Gibt Herr Richter nicht immer vor, einmal für die Freiheit eingetreten zu sein und trägt er die politische Freiheitsmoral nicht wie eine Monstranz vor sich her? Dann ist es doch mehr als erstaunlich, wenn ausgerechnet dieser Freiheitsverfechter jetzt gewählten Abgeordneten vorschreiben will, in welchem Rahmen sie mit Anfragen an die Regierung umzugehen haben. Oder hat Herr Richter inzwischen seine politische Zielrichtung erneut neu justiert, so daß auch die jetzt vorgebrachten Argumente möglich sind?

Insofern hat der AfD-Abgeordnete Kirste zutreffend formuliert, daß er ja nicht der Regierungssprecher der sächsischen Landesregierung sei und somit aus Antworten der Regierung selbst seine Schlüsse ziehen kann und diese natürlich auch den Mitbürgern darlegen kann, ja als Abgeordneter auch dazulegen hat.

 

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Schützt der Verfassungsschutz unsere Verfassung oder trägt er mit zur Demontage der Verfassung bei? Oder wird der Verfassungsschutz selbst von politischen Kreisen mißbraucht?

Unmittelbar vor bevorstehenden Wahlen wird den Bürgern jetzt im öffentlich rechtlichen Rundfunk und in der Sächsischen Zeitung mitgeteilt, daß der Verfassungsschutz in Sachsen davon ausgeht, daß die größte Oppositionspartei in Sachsen, die AfD, verfassungsfeindlich sei. Sie werde jetzt mit geheimdienstlichen Methoden beobachtet. Allerdings darf der Verfassungsschutz in Sachsen eine solche Behauptung in der Öffentlichkeit gar nicht erheben, da dies nur dann zulässig wäre, wenn die Behauptung der Verfassungsfeindlichkeit auch bewiesen wäre. So wird eine Partei vor wichtigen Wahlen öffentlich diffamiert, ohne sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit rechtlichen Mitteln dagegen wehren zu können. So langsam kann man wirklich an diesem Rechtsstaat zweifeln.

Dem unbedarften Bürger stellen sich aber weitere Fragen, auf die er mit Sicherheit von den derzeitig „staatstragenden“ Organen keine Antwort erhalten wird.

Was ist verfassungsfeindlich? Bisher bin ich immer davon ausgegangen, daß dies dann zutrifft, wenn eine Gruppe oder eine Partei – wie seinerzeit die Grünen, die mit dem Kommunistischen Bund Westdeutschlands zusammen gearbeitet hatten – die Verfassung (eigentlich haben wir keine, sondern nach wie vor ein Grundgesetz, das Verfassungsrang hat), mit allen Mitteln zerstören wollen.

Andere Meinungen, die zwar für bestimmte Parteien nicht akzeptabel sein mögen, müssen in einer demokratischen Gesellschaft hingenommen werden. Grenzen gibt es natürlich, wenn andere Personen verunglimpft werden oder wenn strafrechtlich relevante Äußerungen getätigt werden, die das Gemeinwesen erheblich tangieren. Hier gibt es ordentliche Gerichte, die eingeschaltet werden können und ggf. auch eingeschaltet werden müssen.

Es ist allerdings rechtlich sehr problematisch, nämlich dann wenn Gruppen in der Gesellschaft ohne rechtliche Grundlage eine bestimmte Denkweise und eine bestimmte Sprache verlangen und alles was ihnen selbst mißliebig ist, als rechtsradikal, rassistisch , antiphobisch und sonst wie krank hinstellen. Dann kann man sehr schnell einer Person oder einer Partei, die es ablehnt, einen sprachlichen Genderunfug, der den Bürgern regelrecht diktatorisch eingehämmert wird, mitzumachen, unterstellen, sie gebrauche Begrifflichkeiten, die menschenverachtend  etc. seien. Auch wenn jemand die Auffassung vertreten sollte, er hielte das Gebilde EU keinesfalls für erstrebenswert, weil es erstens nicht dem Geist der ursprünglichen europäischen Gedanken entspräche und zweitens immer mehr die ursprünglichen Vereinbarungen z.B. bei der Währung mißachte, kann dies nicht als nationalistisch und rassistisch hingestellt werden.  Es ist wohl das Recht eines jeden Bürgers für sich in Anspruch zu nehmen, den Wunsch zu haben, daß er auch zukünftig davon ausgehen darf, daß sein eigenes Land nicht aufgelöst wird und in ein anderes staatliches Gebilde ohne Volksabstimmung eingeordnet wird.

Auch nach gründlichem Studium des Parteiprogramms der AfD konnte ich keine staatsfeindliche Tendenz erkennen. Was erkennbar ist, ist die Feststellung, daß mittlerweile die etablierten Parteien meinen, in einer Absolutheit bestimmen zu wollen, was die Bürger als richtig und falsch anzusehen haben. Personen, die sich dem allgemeinen Mainstream entgegenstellen, werden in eine rechte Ecke gestellt, so daß ihre berufliche und gesellschaftliche Stellung erheblich gefährdet wird.

Wenn die AfD verfassungsfeindlich sein sollte, dann sollte das Verfassungsgericht angerufen werden, um diese Partei zu verbieten. Die Diskreditierung einer demokratisch gewählten Partei im Zusammenhang mit unmittelbar bevorstehenden Wahlen ist kein demokratisches Handeln, sondern könnte auch als eine Art Verleumdungskampagne angesehen werden. Wenn ein solches Verfahren in Polen oder einem anderen Land erfolgen würde, gäbe es einen Aufschrei der doch so besonders hervorgehobenen „westlichen Wertegemeinschaft“. Gelten bei uns andere Maßstäbe?

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Eine Kulturwissenschaftlerin spricht von einer Restlaufzeit bei Menschen

Im Deutschlandfunk wurde am 3.1.2021 die Kulturwissenschaftlerin Eva Horn zum Thema, wie sich die Menschen auf zukünftige Katastrophen einstellen, bzw. vorbereiten, interviewt.

Im Zusammenhang mit der Frage, warum die Bürger einer Gesellschaft möglicherweise bevorstehende Katastrophen gedanklich verdrängen, so daß keine entsprechende Vorsorge getroffen wird, wies Eva Horn auf die (sogenannte) Klimakatastrophe hin und führte aus, daß erst Greta kommen mußte, um den Bürgern regelrecht einzubläuen, daß die Klimakatastrophe bereits ihre Auswirkungen zeigt. Es erstaunt, daß eine Wissenschaftlerin unreflektiert eine Mainstream-Auffassung übernimmt und diese als eigene wissenschaftliche Erkenntnis gegenüber der Öffentlichkeit formuliert.

An dieser Stelle soll nicht auf die Frage eingegangen werden, welche Ursache die zur Zeit zu beobachtende Klimaveränderung hat. Auch hier gibt es eine herrschende Meinung, die keinesfalls auch von seriösen Wissenschaftlern unbestritten ist.

Wenn sich die Kulturwissenschaftlerin Horn jedoch mit der Genesis des Greta-Hype wissenschaftlich beschäftigt hätte, dann wäre sie auf die gleichen Primär-Quellen gestoßen, wie der Verfasser dieser Zeilen. Bereits drei Jahre bevor Greta überhaupt in Erscheinung gebracht wurde, erfolgte ein Aufruf mit den identischen Formulierungen, die dann der Greta in den Mund gelegt wurden. Diese Zeilen stammen allerdings von Leuten, die nach den Worten von Eva Horn auch bereits eine sehr begrenzte Restlaufzeit vor sich hatten, weil sie dem politischen Establishments um Gore und anderen entstammten und durch eine professionell aufgestellte Organisation weltweit in Umlauf gebracht wurden. Es lohnt sich, diesen Aufruf aus dem Jahr 2015 der amerikanischen Organisation Clima-Strike näher zu betrachten.

Leider muß man immer wieder feststellen, daß wissenschaftlich dann nicht sauber gearbeitet wird, wenn es darum geht, unter dem Deckmantel von Wissenschaftlichkeit den Bürgern eine bestimmte ideologisch vorbestimmte Meinung in das Bewußtsein einzuhämmern. Zur Wissenschaftlichkeit gehört, daß ich keine nicht validen Informationen verbreite, ohne selbst zumindest den Versuch unternommen zu haben, die zitierten Quellen zu verifizieren. Im vorliegenden Fall hätte es dafür noch nicht einmal ein jahrelanges Nachforschen nach den relevanten Quellen bedurft.

Am schlimmsten bei dem Interview mit der Kulturwissenschaftlerin Eva Horn muß aber die menschenverachtende Formulierung der Restlaufzeit für die Lebenszeit eines Menschen angesehen werden. Es erstaunt sehr, daß eine Kulturwissenschaftlerin sich einer solchen Diktion bedient. Was hätte sie wohl gesagt, wenn eine gleiche Formulierung von einem Vertreter der AfD erfolgt wäre? Der Verfasser dieser Zeilen ist davon überzeugt, daß die Qualität jedes Menschen nicht nach dessen möglicher Restlaufzeit zu bewerten ist. Dabei sollte auch bedacht werden, daß die Restlaufzeit eines jungen Menschen sehr schnell beendet werden kann. Im Übrigen hängt die Restlaufzeit eines Menschen nicht an dem bisher erreichten Alter ab. Auch die Wirksamkeit für die Gesellschaft eines Menschen wird nie nach Jahren bemessen. Diese Erkenntnis sollte gerade eine Kulturwissenschaftlerin haben. Von dieser Wissenschaft sollte man doch mehr Empathie und humanistisches Denken erwarten dürfen.