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Strukturoptimierung öffentlicher Rundfunk

Die Rundfunkkommission der Länder legte einen Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor. Es besteht die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung. Leider ist der letzte Termin für die Abgabe einer Stellungnahme der 14.1.2022.

Wir haben zu § 26 dieses Entwurfs eine Stellungnahme abgegeben, die wir auf unser Internetseite veröffentlichen. Wir würden es begrüßen, wenn viele Stellungnahmen von interessierten Bürgern an die Rundfunkkommission geschickt werden.

Nähere Informationen können Sie unter dem nachfolgenden Link entnehmen:

Diskussionsentwurf

zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Stand: November 2021

RUNDFUNKKOMMISSION DER LÄNDER

www.rundfunkkommission.rlp.de

 Synopse zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – Diskussionsentwurf Phase 1

Hinweise zum Umgang mit der Synopse:

  • Es handelt sich um einen Diskussionsentwurf zur ersten Phase der Reform von Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, in der es noch nicht um Fragen der Finanzierung geht. Abstimmungsbedarf besteht insbesondere noch zu den in eckige Klammern gesetzten Regelungen.
  • Die vorgesehenen Änderungen sind in der rechten Spalte (Überschrift „Vorgesehene Änderungen“) rot gekennzeichnet und unterstrichen.
  • In nicht aufgeführten Paragraphen und Absätzen sind derzeit keine Änderungen vorgesehen (redaktionelle Folgeänderungen ausgenommen).
  • Gelegenheit für Stellungnahmen, Anmerkungen und Feedback besteht vom November 2021 bis zum 14. Januar 2022 auf www.rundfunkkommission.rlp.de

 

Medienstaatsvertrag – Aktuell gültige Fassung Vorgesehene Änderungen
III. Abschnitt

Besondere Bestimmungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

III. Abschnitt

Besondere Bestimmungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

§ 26

Auftrag

§ 26

Auftrag

(1) 1Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. 2Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. 3Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. 4Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. 5Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. 6Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen. (1) 1Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. 2Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. 3Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration, und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie den gesamtgesellschaftlichen Diskurs in Bund und Ländern fördern. 4Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben die Aufgabe, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten. 5Bei der Angebotsgestaltung sollen sie dabei die Möglichkeiten nutzen, die ihnen aus der Beitragsfinanzierung erwachsen, und tragen dabei durch eigene Impulse und Perspektiven zur medialen Angebotsvielfalt bei. 6Allen Bevölkerungsgruppen soll die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht werden. 7Dabei erfolgt eine angemessene Berücksichtigung aller Altersgruppen, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, der Belange von Menschen mit Behinderungen und der Anliegen von Familien. 8Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben [im Schwerpunkt] der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. 9Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entspricht, ist Teil des Auftrags. [10Das öffentlich-rechtliche Angebotsprofil soll in den eigenen Rundfunkprogrammen und Telemedienangeboten in besonderem Maße dort wahrnehmbar sein, wo die Nutzung dieser Angebote üblicherweise besonders hoch ist.]

 

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen. (2) 1Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind bei der Erfüllung ihres Auftrags der verfassungsmäßigen Ordnung und hohen journalistischen Standards, insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung wie auch zum Schutz von Persönlichkeitsrechten verpflichtet. 2Ferner sollen sie die einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechenden Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen.

 

§ 28

Fernsehprogramme

§ 28

Fernsehprogramme

(1) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten veranstalten gemeinsam folgende Fernsehprogramme:

 

 

1.   das Vollprogramm „Erstes Deutsches Fernsehen (Das Erste)“,

 

2.   zwei Programme als Zusatzangebote nach Maßgabe der als Anlage beigefügten Konzepte, und zwar die Programme

 

a)  „tagesschau24“ und

b)  „EinsFestival“.

 

(1) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten veranstalten gemeinsam das Vollprogramm „Erstes Deutsches Fernsehen (Das Erste)“. folgende Fernsehprogramme:

 

1.    das Vollprogramm „Erstes Deutsches Fernsehen (Das Erste)“,

 

2.    zwei Programme als Zusatzangebote nach Maßgabe der als Anlage beigefügten Konzepte, und zwar die Programme

 

a)  „tagesschau24“ und

b)  „EinsFestival“.

 

(2) Folgende Fernsehprogramme von einzelnen oder mehreren in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten werden nach Maßgabe ihres jeweiligen Landesrechts veranstaltet:

 

1.      die Dritten Fernsehprogramme einschließlich regionaler Auseinanderschaltungen, und zwar jeweils

 

a)  des Bayerischen Rundfunks (BR),

b)  des Hessischen Rundfunks (HR),

c)   des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR),

d)  des Norddeutschen Rundfunks (NDR),

e)  von Radio Bremen (RB),

f)   vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB),

g)  des Südwestrundfunks (SWR),

h)  des Saarländischen Rundfunks (SR) und

i)    des Westdeutschen Rundfunks (WDR),

 

2.      das Spartenprogramm „ARD-alpha“ mit dem Schwerpunkt Bildung vom BR.

 

(2) Die Dritten Fernsehprogramme einschließlich regionaler Auseinanderschaltungen werden von einzelnen oder mehreren in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten nach Maßgabe ihres jeweiligen Landesrechts veranstaltet, und zwar jeweils durch

 

 

 

1.      des den Bayerischen Rundfunks (BR),

2.      des den Hessischen Rundfunks (HR),

3.      des den Mitteldeutschen Rundfunks (MDR),

4.      des den Norddeutschen Rundfunks (NDR),

5.      von Radio Bremen (RB),

6.      vom den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB),

7.      des den Südwestrundfunks (SWR),

8.      des den Saarländischen Rundfunks (SR) und

9.      des den Westdeutschen Rundfunks (WDR).

 

2.   das Spartenprogramm „ARD-alpha“ mit dem Schwerpunkt Bildung vom BR.

 

(3) Das ZDF veranstaltet folgende Fernsehprogramme:

 

 

 

1.      das Vollprogramm „Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)“,

 

2.      zwei Programme als Zusatzangebote nach Maßgabe der als Anlage beigefügten Konzepte, und zwar die Programme

 

a)  „ZDFinfo“ und

b)  „ZDFneo“.

 

(3) Das ZDF veranstaltet das Vollprogramm „Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)“. folgende Fernsehprogramme:

 

1.       das Vollprogramm „Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)“,

 

2.       zwei Programme als Zusatzangebote nach Maßgabe der als Anlage beigefügten Konzepte, und zwar die Programme

 

a)  „ZDFinfo“ und

b)  „ZDFneo“.

 

(4) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF veranstalten gemeinsam folgende Fernsehprogramme:

 

1.      das Vollprogramm „3sat“ mit kulturellem Schwerpunkt unter Beteiligung öffentlich-rechtlicher europäischer Veranstalter,

 

2.      das Vollprogramm „arte – Der Europäische Kulturkanal“ unter Beteiligung öffentlich-rechtlicher europäischer Veranstalter,

 

3.      das Spartenprogramm „PHOENIX – Der Ereignis- und Dokumentationskanal“ und

 

4.      das Spartenprogramm „KI.KA – Der Kinderkanal“.

 

(4) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF veranstalten gemeinsam folgende Fernsehprogramme:

 

1.      das Vollprogramm „3sat“ mit kulturellem Schwerpunkt unter Beteiligung öffentlich-rechtlicher europäischer Veranstalter und

 

2.      das Vollprogramm „arte – Der Europäische Kulturkanal“ unter Beteiligung öffentlich-rechtlicher europäischer Veranstalter.

 

3.      das Spartenprogramm „PHOENIX – Der Ereignis- und Dokumentationskanal“ und

 

4.      das Spartenprogramm „KI.KA – Der Kinderkanal“.

 

(5) Die analoge Verbreitung eines bislang ausschließlich digital verbreiteten Programms ist unzulässig.

 

(5) 1Die nach dem Medienstaatsvertrag – MStV – vom 14. – 28. April 2020 gemäß dessen § 28 Abs. 1 Nr. 2 (tagesschau24; EinsFestival), Abs. 2 Nr. 2 (ARD-alpha), Abs. 3 Nr. 2 (ZDFinfo; ZDFneo) und Abs. 4 Nr. 3 (PHOENIX) und Nr. 4 (KI.KA) veranstalteten Fernsehprogramme sind weiterhin beauftragt, solange und soweit das Angebot nicht nach § 32a überführt, eingestellt oder ausgetauscht oder – soweit erforderlich – ein Verfahren nach § 32 durchgeführt worden ist. 2Die Gesamtzahl der Fernsehprogramme darf die Zahl der zum [Inkrafttreten des Staatsvertrags] verbreiteten Fernsehprogramme nicht übersteigen.

 

§ 30

Telemedienangebote

§ 30

Telemedienangebote

(1) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio bieten Telemedienangebote nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 Nr. 29 an. (1) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio bieten Telemedienangebote nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 Nr. 29 unter Einbeziehung einer gemeinsamen Plattformstrategie an.

 

(2) 1Der Auftrag nach Absatz 1 umfasst insbesondere

 

1.      Sendungen ihrer Programme auf Abruf vor und nach deren Ausstrahlung sowie eigenständige audiovisuelle Inhalte,

 

2.      Sendungen ihrer Programme auf Abruf von europäischen Werken angekaufter Spielfilme und angekaufter Folgen von Fernsehserien, die keine Auftragsproduktionen sind, bis zu dreißig Tage nach deren Ausstrahlung, wobei die Abrufmöglichkeit grundsätzlich auf Deutschland zu beschränken ist,

 

 

 

 

 

 

 

 

3.      Sendungen ihrer Programme auf Abruf von Großereignissen gemäß § 13 Abs. 2 sowie von Spielen der 1. und 2. Fußball-Bundesliga bis zu sieben Tage danach,

 

4.      zeit- und kulturgeschichtliche Archive mit informierenden, bildenden und kulturellen Telemedien.

 

2Im Übrigen bleiben Angebote nach Maßgabe der §§ 40 bis 44 unberührt.

 

(2) 1Der Auftrag nach Absatz 1 umfasst insbesondere

 

1.      Sendungen ihrer Programme auf Abruf vor und nach deren Ausstrahlung sowie eigenständige audiovisuelle Inhalte,

 

2.      Sendungen ihrer Programme auf Abruf von europäischen [und nicht-europäischen] Werken angekaufter Spielfilme und angekaufter Folgen von Fernsehserien, die keine Auftragsproduktionen sind, vor und nach deren Ausstrahlung sowie als eigenständiger audiovisueller Inhalt bis zu dreißig Tage nach deren Ausstrahlung, wobei die Abrufmöglichkeit grundsätzlich auf Deutschland zu beschränken ist [; soweit es sich dabei um nicht-europäische Werke handelt, darf der Anteil angekaufter Spielfilme und angekaufter Folgen von Fernsehserien nicht 10 vom Hundert der bereitgestellten Sendeminuten der vorgenannten Produktionen übersteigen],

 

3.      Sendungen ihrer Programme auf Abruf von Großereignissen gemäß § 13 Abs. 2 sowie von Spielen der 1. und 2. Fußball-Bundesliga bis zu sieben Tage danach,

 

4.      zeit- und kulturgeschichtliche Archive mit informierenden, bildenden und kulturellen Telemedien.

 

2Im Übrigen bleiben Angebote nach Maßgabe der §§ 40 bis 44 unberührt.

 

(3) 1Durch die zeitgemäße Gestaltung der Telemedienangebote soll allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht, Orientierungshilfe geboten, Möglichkeiten der interaktiven Kommunikation angeboten sowie die technische und inhaltliche Medienkompetenz aller Generationen und von Minderheiten gefördert werden. 2Diese Gestaltung der Telemedienangebote soll die Belange von Menschen mit Behinderungen besonders berücksichtigen, insbesondere in Form von Audiodeskription, Bereitstellung von Manuskripten oder Telemedien in leichter Sprache. (3) 1Durch die zeitgemäße Gestaltung der Telemedienangebote nach Maßgabe des § 26 Abs. 1 soll allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht, Orientierungshilfe geboten, Möglichkeiten der interaktiven Kommunikation angeboten sowie die technische und inhaltliche Medienkompetenz aller Generationen und von Minderheiten gefördert werden. 2Diese Gestaltung der Telemedienangebote soll die Belange von Menschen mit Behinderungen besonders berücksichtigen, insbesondere in Form von Audiodeskription, Bereitstellung von Manuskripten oder Telemedien in leichter Sprache.

 

(4) 1Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio bieten ihre Angebote in möglichst barrierefrei zugänglichen elektronischen Portalen an und fassen ihre Programme unter elektronischen Programmführern zusammen. 2Soweit dies zur Erreichung der Zielgruppe aus journalistisch-redaktionellen Gründen geboten ist, können sie Telemedien auch außerhalb des dafür jeweils eingerichteten eigenen Portals anbieten. 3Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio sollen ihre Telemedien, die aus journalistisch-redaktionellen Gründen dafür geeignet sind, miteinander vernetzen, insbesondere durch Verlinkung. 4Sie sollen auch auf Inhalte verlinken, die Einrichtungen der Wissenschaft und Kultur anbieten und die aus journalistisch-redaktionellen Gründen für die Telemedienangebote geeignet sind. (4) 1Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio bieten ihre Angebote in möglichst barrierefrei zugänglichen elektronischen Portalen an und fassen ihre Programme unter elektronischen Programmführern zusammen. 2Soweit sie in ihren Telemedienangeboten Empfehlungssysteme nutzen oder anbieten, sollen diese einen offenen Meinungsbildungsprozess und breiten inhaltlichen Diskurs ermöglichen. 2Soweit dies zur Erreichung der Zielgruppe aus journalistisch-redaktionellen Gründen geboten ist, können sie Telemedien auch außerhalb des dafür jeweils eingerichteten eigenen Portals anbieten. 3Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio sollen ihre Telemedien, die aus journalistisch-redaktionellen Gründen dafür geeignet sind, miteinander vernetzen, insbesondere durch Verlinkung. 4Sie sollen auch auf Inhalte verlinken, die Einrichtungen der Wissenschaft und Kultur anbieten und die aus journalistisch-redaktionellen Gründen für die Telemedienangebote geeignet sind. 5Soweit dies zur Erreichung der Zielgruppe aus journalistisch-redaktionellen Gründen geboten ist, können sie Telemedien auch außerhalb des dafür jeweils eingerichteten eigenen Portals anbieten.

 

(5) 1Nicht zulässig sind in Telemedienangeboten:

 

1.      Werbung mit Ausnahme von Produktplatzierung,

 

2.      das Angebot auf Abruf von angekauften Spielfilmen und angekauften Folgen von Fernsehserien, die keine Auftragsproduktionen sind mit Ausnahme der in Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 genannten europäischen Werke,

 

3.      eine flächendeckende lokale Berichterstattung,

 

4.      die in der Anlage zu diesem Staatsvertrag aufgeführten Angebotsformen.

 

2Für Produktplatzierung nach Satz 1 Nr. 1 gelten § 8 Abs. 7 und § 38 entsprechend.

 

(5) 1Nicht zulässig sind in Telemedienangeboten:

 

1.      Werbung mit Ausnahme von Produktplatzierung,

 

2.      das Angebot auf Abruf von angekauften Spielfilmen und angekauften Folgen von Fernsehserien, die keine Auftragsproduktionen sind mit Ausnahme der in Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 genannten europäischen Werke,

 

3.      eine flächendeckende lokale Berichterstattung,

 

4.      die in der Anlage zu diesem Staatsvertrag aufgeführten Angebotsformen.

 

2Für Produktplatzierung nach Satz 1 Nr. 1 gelten § 8 Abs. 7 und § 38 entsprechend.

 

§ 31

Satzungen, Richtlinien, Berichtspflichten

§ 31

Satzungen, Richtlinien, Berichtspflichten

(1) 1Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio erlassen jeweils Satzungen oder Richtlinien zur näheren Durchführung ihres jeweiligen Auftrags sowie für das Verfahren zur Erstellung von Konzepten für Telemedienangebote und das Verfahren für neue Telemedienangebote oder wesentliche Änderungen. 2Die Satzungen oder Richtlinien enthalten auch Regelungen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Gremienentscheidungen. 3Die Satzungen oder Richtlinien sind im Internetauftritt der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF oder des Deutschlandradios zu veröffentlichen.

 

(2) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio veröffentlichen alle zwei Jahre einen Bericht über die Erfüllung ihres jeweiligen Auftrages, über die Qualität und Quantität der bestehenden Angebote sowie die Schwerpunkte der jeweils geplanten Angebote. (2) 1Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio veröffentlichen alle zwei Jahre einen Bericht über die Erfüllung ihres jeweiligen Auftrages, über die Qualität und Quantität der bestehenden Angebote sowie die Schwerpunkte der jeweils geplanten Angebote. 2Der Bericht nach Satz 1 ist den Landtagen zur Kenntnis zu geben.

 

(2a) Die zuständigen Gremien der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios wachen über die Erfüllung des Auftrags gemäß § 26.

 

(2b) 1Zur besseren Überprüfbarkeit im Sinne der Einhaltung des Auftrags gemäß § 26 sollen die zuständigen Gremien den Rundfunkanstalten Zielvorgaben setzen. 2Hierzu gehören die Festsetzung inhaltlicher und formaler Qualitätsstandards sowie standardisierter Prozesse zu deren Überprüfung. 3Die Standards sind in dem Bericht nach Absatz 2 zu veröffentlichen und regelmäßig unter Berücksichtigung der anerkannten medienwissenschaftlichen Erkenntnisse und publizistischer Praxis zu überprüfen. 4Bei der Erstellung und Kontrolle dieser Zielvorgaben können die Gremien externe unabhängige Sachverständige einbeziehen.

 

(2c) 1Zur besseren Überprüfbarkeit und Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung setzen die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio unter Einbeziehung ihrer zuständigen Gremien und der KEF gemeinsame Maßstäbe fest, die geeignet sind, den Gremien die Bewertung der Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie eine vergleichende Kontrolle der Ressourceneffizienz zu ermöglichen. 2Absatz 2b Satz 4 gilt entsprechend.

 

(2d) Die Anstalten treffen Maßnahmen, um sich in einem kontinuierlichen Dialog mit der Bevölkerung, insbesondere über Qualität, Leistung und Fortentwicklung des Angebots auszutauschen.

 

(3) 1In den Geschäftsberichten der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios ist auch der Umfang der Produktionen mit von diesen gesellschaftsrechtlich abhängigen und unabhängigen Produktionsunternehmen darzustellen. 2Dabei ist auch darzustellen, in welcher Weise der Protokollerklärung aller Länder zu § 11d Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages im Rahmen des 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrages Rechnung getragen wird.

 

(3) 1In den Geschäftsberichten der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios ist auch der Umfang der Produktionen mit von diesen gesellschaftsrechtlich abhängigen und unabhängigen Produktionsunternehmen darzustellen. 2Dabei ist auch darzustellen, in welcher Weise der Protokollerklärung aller Länder zu § 11d Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages im Rahmen des 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrages Rechnung getragen wird.

 

§ 32

Telemedienkonzepte

§ 32

Telemedienkonzepte

Hinweis: Die Absätze 1 bis 7 bleiben unverändert.

 

(8) 1Soweit dieser Staatsvertrag für ein neues oder wesentlich geändertes Telemedienangebot ein Verfahren nach Maßgabe der Absätze 1 bis 7 vorsieht, können die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und Deutschlandradio, um

 

1.      Erkenntnisse zu gewinnen, die sie für den Vorschlag für ein neues Telemedienangebot benötigen, oder

 

2.      Aufschlüsse über den voraussichtlichen Bedarf nach dem neuen Telemedienangebot zu erhalten, oder

 

3.      neuartige technische und/oder journalistische Konzepte zu erproben,

 

das neue oder wesentlich geänderte Angebot auch ohne Durchführung des Verfahrens für eine Dauer von maximal sechs Monaten im Rahmen eines Probebetriebs veranstalten bzw. bereitstellen. 2Um den Übergang in ein reguläres Telemedienangebot zu ermöglichen kann der Probebetrieb um maximal weitere sechs Monate verlängert werden, wenn zeitgleich ein Verfahren nach § 32 Abs. 4 bis 7 eingeleitet wird. 3Die Aufnahme und der Zeitpunkt des Beginns eines solchen Probebetriebs ist von den Anstalten der jeweiligen Rechtsaufsicht anzuzeigen.

 

(9) Die Anstalten haben die Zahl der Nutzer des Probebetriebs insbesondere durch technische Maßnahmen zu beschränken, um zu verhindern, dass der Probebetrieb der Einführung eines neuen oder wesentlich veränderten Angebots im Sinne des § 32 gleichkommt.

 

§ 32a

Überführung und Austausch von Programmen

(1) 1Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF können die in § 28 Absatz 5 genannten Fernsehprogramme ganz oder teilweise einstellen oder deren Inhalte in Angebote im Internet gleichartigen Inhalts überführen. Eine Überführung gleichartigen Inhalts gemäß Satz 1 liegt insbesondere auch vor, wenn für eine Verbreitung des Angebots im Internet (linear oder auf Abruf) unter grundlegender Beibehaltung der thematischen inhaltlichen Ausrichtung des Angebots und der angestrebten Zielgruppe internetspezifische Gestaltungsmittel eingesetzt werden. 3Für Einstellung und Überführung, auch soweit diese in ein Telemedienangebot erfolgt, findet ausschließlich das Verfahren nach den Absätzen 2 bis 4 Anwendung; § 30 bleibt unberührt.

 

(2) 1Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF erstellen Angebotskonzepte, in denen sie jeweils darstellen, welches Fernsehprogramm oder welche Teile davon eingestellt werden sollen oder wie die betroffenen Inhalte gegebenenfalls unter Berücksichtigung internetspezifischer Gestaltungsmittel in ein Angebot im Internet überführt werden soll. 2Dabei haben sie darzulegen, dass der Auftrag auch durch das veränderte Angebot erfüllt wird und die Änderung des Angebots dem Auftrag nach § 26 Abs. 1 unter Berücksichtigung des geänderten Nutzerverhaltens dem Entwicklungsbedarf entspricht. 3Werden Inhalte ganz oder teilweise in ein Angebot im Internet überführt, muss das Angebotskonzept auch Ausführungen zur Einbindung in die Plattformstrategie im Sinne des § 30 Abs. 1 enthalten. 4Das zuständige Gremium gibt Dritten in geeigneter Weise, insbesondere im Internet, Gelegenheit zu Stellungnahme. 5Die Gelegenheit zur Stellungnahme besteht innerhalb einer Frist von mindestens sechs Wochen nach Veröffentlichung des Vorhabens. 6Das zuständige Gremium der Rundfunkanstalt hat die eingegangenen Stellungnahmen zu prüfen.

 

(3) Die Entscheidung über die Einstellung des Fernsehprogramms und das neue oder veränderte Angebotskonzept bedürfen der Zustimmung des zuständigen Gremiums der Rundfunkanstalt. Die Entscheidung ist zu begründen.

 

(4) 1Nach Zustimmung des zuständigen Gremiums hat die jeweilige Rundfunkanstalt der für die Rechtsaufsicht zuständigen Behörde alle für eine rechtsaufsichtliche Prüfung notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu übermitteln. 2Nach Abschluss des Verfahrens nach den Absätzen 2 und 3 und nach Prüfung der für die Rechtsaufsicht zuständigen Behörde sind die Einstellung des Fernsehprogramms und das neue oder veränderte Angebotskonzept in den amtlichen Verkündungsblättern der betroffenen Länder zu veröffentlichen. 3Auf die Veröffentlichung ist zugleich im Internetauftritt der jeweiligen Rundfunkanstalt hinzuweisen.

 

(5) 1Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF können die in § 28 Abs. 5 genannten Fernsehprogramme durch ein anderes Fernsehprogramm austauschen. 2Hierfür gilt das Verfahren gemäß Absatz 2 bis 4 entsprechend.

 

(6) Durch die Überführung oder den Austausch der in § 28 Abs. 5 genannten Fernsehprogramme darf kein Mehrbedarf entstehen; dabei bleiben Nutzerzahlen abhängige Verbreitungskosten außer Betracht.

 

§ 36

Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

§ 36

Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

(1) Der Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird regelmäßig entsprechend den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, einschließlich der damit verbundenen Rationalisierungspotentiale, auf der Grundlage von Bedarfsmeldungen der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und der Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ durch die unabhängige Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) geprüft und ermittelt.

 

(2) Bei der Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs sind insbesondere zugrunde zu legen

 

1.      die wettbewerbsfähige Fortführung der bestehenden Rundfunkprogramme sowie die durch Staatsvertrag aller Länder zugelassenen Fernsehprogramme (bestandsbezogener Bedarf),

 

 

 

 

2.      nach Landesrecht zulässige neue Rundfunkprogramme, die Teilhabe an den neuen rundfunktechnischen Möglichkeiten in der Herstellung und zur Verbreitung von Rundfunkprogrammen sowie die Möglichkeit der Veranstaltung neuer Formen von Rundfunk (Entwicklungsbedarf),

 

3.      die allgemeine Kostenentwicklung und die besondere Kostenentwicklung im Medienbereich,

 

4.      die Entwicklung der Beitragserträge, der Werbeerträge und der sonstigen Erträge,

 

5.      die Anlage, Verzinsung und zweckbestimmte Verwendung der Überschüsse, die dadurch entstehen, dass die jährlichen Gesamterträge der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF oder des Deutschlandradios die Gesamtaufwendungen für die Erfüllung ihres Auftrags übersteigen.

 

(2) Bei der Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs sind insbesondere zugrunde zu legen

 

1.      die wettbewerbsfähige Fortführung der bestehenden Rundfunkprogramme Angebote, sowie die durch Staatsvertrag aller Länder zugelassenen beauftragten Fernsehprogramme sowie die überführten oder ausgetauschten Angebote nach § 32a des Medienstaatsvertrages (bestandsbezogener Bedarf),

 

2.      nach Landesrecht zulässige neue Rundfunkprogramme Angebote, die Teilhabe an den neuen rundfunktechnischen Möglichkeiten in der Herstellung und zur Verbreitung von Rundfunkprogrammen Angeboten, sowie die Möglichkeit der Veranstaltung neuer Formen von Rundfunk (Entwicklungsbedarf),

 

3.      die allgemeine Kostenentwicklung und die besondere Kostenentwicklung im Medienbereich,

 

4.      die Entwicklung der Beitragserträge, der Werbeerträge und der sonstigen Erträge,

 

5.      die Anlage, Verzinsung und zweckbestimmte Verwendung der Überschüsse, die dadurch entstehen, dass die jährlichen Gesamterträge der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF oder des Deutschlandradios die Gesamtaufwendungen für die Erfüllung ihres Auftrags übersteigen.

 

 

Strukturoptimierung öffentlicher Rundfunk –  Unsere Stellungnahme zu § 26 

Zu § 26 Auftrag

Die bisherige Formulierung des § 26 beschreibt umfassend und umfänglich die spezifische Aufgabenstellung des Rundfunks. Eine Ergänzung ist meines Erachtens nicht erforderlich. Allenfalls könnte eine Ergänzung dahingehend erfolgen, daß der Rundfunk alle Bevölkerungsgruppen der Gesellschaft in seinen Programmen angemessen zu berücksichtigen hat.

Hier ist die Formulierung teilweise aus dem Vorschlag zu § 26 zu übernehmen:

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben ihr Angebot an alle Bevölkerungsgruppen auszurichten, um damit die Teilhabe und die Anliegen aller Altersgruppen und Bevölkerungsschichten sicherzustellen.

Eine weitere Unterteilung der einzelnen Bevölkerungsgruppen nach Behinderten, Familien und sonstigen Einordnungen erübrigt sich, da der öffentliche Rundfunk keine Erziehungsanstalt des Volkes ist. Sein Programmangebot hat sich generell an alle Bevölkerungsschichten auszurichten.

Problematisch sehe ich die geplante Ergänzung, „wonach der Rundfunk „den gesamtgesellschaftlichen Diskurs fördern soll“. Der Diskurs für die Gesellschaft muß sich allein aus dem Programmangebot ergeben. Eine aktive Diskursförderung durch den Rundfunk kann sehr schnell in eine einseitige Agitation führen. Das ist nicht die Aufgabe des Rundfunks.

In diesem Zusammenhang ist auf das gegenwärtige Verhalten des Rundfunks hinzuweisen, den Hörern eine Sprachdiktion aufzudrängen. Dies gehört eben nicht zum Auftrag des Rundfunks. Er kann nur eine bereits erfolgte allgemeine Sprachentwicklung der Bevölkerung aufnehmen, darf sie aber nicht selbst penetrieren.

Die Hinweise in dem Entwurf zu § 26, daß die Angebotsgestaltung im Rahmen der Möglichkeiten durch die Beitragsfinanzierung erwachsen, ist meines Erachtens entbehrlich, weil dies eine gesetzmäßige Selbstverständlichkeit ist. Die Beiträge sind doch die Grundlage für die Arbeit der Sender.

Auch die vorgeschlagenen Änderungen zu § 26, 2 sind meines Erachtens keine Verbesserung. Bereits bisher ist in § 26, 2 eine sehr gute Darstellung des Rahmens der Aufgabenstellung formuliert, die durch die jetzt vorgeschlagene Veränderung mehr verschlechtert, als verbessert werden.

 

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Deutschland sollte eigentlich den Besten zum Bundespräsidenten wählen

Die besondere Bedeutung des Amtes des Bundespräsidenten sollte nicht zum Spielball der Parteien werden. Von dem Bundespräsidenten erwarten die Bürger, daß durch diesen alle Bürger, gleichgültig welcher politischen Richtung sie anhängen oder welche Weltanschauung sie verfolgen, vertreten werden. Er sollte – und das ist eines der wichtigsten Funktionen des Bundespräsidenten – darüber wachen, daß keine Gesetze Gesetzeskraft erlangen, die dem Grundgesetz zuwiderlaufen. Dabei muß und kann nicht jeder Bundespräsident das Charisma eines Theodor Heuss oder Richard von Weizsäcker erreichen, aber eine gewisse Ausstrahlung sollte er haben, um überhaupt von den Bürgern wahrgenommen zu werden.

Zur Frage der Überparteilichkeit, die vom Bundespräsidenten grundsätzlich erwartet werden muß, kann man bei Steinmeier durchaus gewisse Zweifel haben.

Nachdem sich nun die Grünen für eine zweite Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten Steinmeier ausgesprochen haben, scheint eine Wiederwahl so gut wie sicher. Zuvor hatten bereits die anderen Ampelparteien ihre Zustimmung zur Wiederwahl signalisiert. Inzwischen hat auch die CDU erklärt, daß sie den bisherigen Bundespräsidenten bei dessen Wiederwahl unterstützen wird. Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, kritisiert diese Entscheidung scharf und macht deutlich, dass Deutschland ein professioneller agierendes und weniger peinliches Staatsoberhaupt dringend nötig habe. Steinmeier sei bei seiner bisherigen Amtsausübung insbesondere durch Unprofessionalität, mangelnde Neutralität, fehlende Empathie und einen Hang zum Linksextremismus negativ in Erscheinung getreten. Brandner wörtlich: „Der Skandal-Bundespräsident Steinmeier ist seines Amtes alles andere als würdig. Egal ob überschwängliche Glückwunschschreiben an das iranische Terrorregime oder Aufrufe zur Teilnahme an linksextremen Veranstaltungen: Steinmeier vertritt mitnichten die Interessen des Volkes und unseres Staates und beschädigt immer wieder die Würde des Amtes.“

Bedenklich ist, daß Steinmeier bei der 750 Milliardenentscheidung für die EU-Corona-Hilfen das Bundesverfassungsgericht dem Bundespräsidenten untersagen mußte, diese offensichtlich nicht verfassungskonforme Zustimmung Deutschlands der EU gegenüber zu unterzeichnen. Die Bürger hätten schon erwartet, daß Steinmeier hier nicht automatisch der fragwürdigen Entscheidung der Regierung folgt. Daß diese Entscheidung zum großen Erstaunen später vom Bundesverfassungsgericht durchgewunken wurde, macht das Verhalten des Bundespräsidenten in dieser Sache nicht besser. Ähnlich verhielt es sich bei der Unterzeichnung der von der Merkel-Regierung Änderung der Strafprozeßordnung. Die beanstandete Neuregelung ermöglicht es, Verdächtige, die in einem Strafprozess bereits freigesprochen wurden, bei besonders schweren Delikten erneut anzuklagen, wenn im Nachhinein neue Beweise in der Angelegenheit auftauchen. Gegen diesen Punkt führt Steinmeier nach Angaben des Präsidialamts vom Mittwoch „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ an. Gleichwohl unterzeichnete er das Gesetz und forderte im Nachhinein die Präsidentin des Bundestages auf, dieses Gesetz noch einmal zu überprüfen. Die AfD schlägt vor, den Bundespräsidenten in Direktwahl von den Bürgern wählen zu lassen. Damit wird die demokratische Legitimation des Bundespräsidenten wesentlich erhöht. Anderseits ist aber auch darauf zu verweisen, daß dann der gesamte Aufgabenbereich des Bundespräsidenten neu durchdacht werden müßte.

Die CDU meinte, daß jetzt unbedingt eine Frau als Bundespräsident vorgeschlagen werden müßte, wobei sich hier Serap Güler besonders hervorhob. Es könnte den Anschein haben, als wenn sie glaubte, daß es jetzt an der Zeit sei, eine Bundespräsidentin mit islamischem Hintergrund zu berufen. Allein aus diesem Blickwinkel heraus, sollte der bisherige Bundespräsident erneut gewählt werden. Alles andere hätte wahrscheinlich zu einer erheblichen klimatischen Verwerfung der ohnehin bereits gespaltenen Stimmung in Deutschland geführt. Das Verhalten der CDU – hier ist der designierte Vorsitzende Merz die große negative Überraschung – ist geprägt von einem reinen feministischen Populismus. Man glaubt offensichtlich, wenn man sich dem Mainstream anschließt, wonach alles weiblicher werden muß, würde man mehr Wähler gewinnen. Letztlich ist dies ein zynisches Verhalten, weil es der CDU dabei nicht um die Würde eines Amtes, sondern um den parteilichen Erfolg geht. Mit einem patriotischen Verhalten gegenüber Deutschland hat dies nichts zu tun.
Aber auch die sogenannten Grünen hätten gern eine Frau als Bundespräsidenten gesehen. Den Politikern scheint es nicht mehr um die Würde des Amtes, um die Qualifikation, die von einem Bewerber um das höchste Amt im Staat erwartet werden müssen zu gehen, sondern um die Durchsetzung einer Genderwahnidee, die davon ausgeht, daß erst Frauen diese Gesellschaft friedlich machen werden. Dabei ist es ihnen dann auch egal, wenn dadurch ein Amt lächerlich gemacht wird.

So wird man sich zufrieden zurücklehnen, den bisherigen Amtsinhaber, der schön allen nach den Mund geredet hat, wieder im Amt bestätigen und glauben, man habe sich um Deutschland verdient gemacht.

 

 

 

 

 

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Die Spaziergänge gegen die Corona-Maßnahmen sind ein Zeichen des Protestes

Manchmal wäre es schon gut, wenn auch im Rundfunk auf die Wortwahl geachtet würde. In der heutigen Morgensendung des Deutschlandfunks wurde über Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen berichtet. In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine Information über die Gegendemonstranten, der Protestaktionen. Der Moderator sprach von einer Mobilmachung und meinte damit die „aufrechten Bürger“, die sich gegen diejenigen stellen, welche die Entscheidungen der Regierung infrage stellen. Solche Formulierungen provozieren eine bürgerkriegsähnliche Situation. Nicht zuletzt aufgrund der erheblichen gesellschaftlichen Spaltung in unserem Land, wäre auch eine solche Entwicklung keinesfalls auszuschließen. Deshalb sollte man mit solchen Begriffen mehr als behutsam umgehen.

Die AfD berichtete in einer Presseerklärung, daß in großen und kleinen Städten, von Rostock bis Trier, spazieren zehntausende Bürger durch die Innenstädte Deutschlands und protestieren so friedlich gegen die Corona-Pandemie-Politik der Bundesregierung und der Länderregierungen. Tino Chrupalla, Bundessprecher der Alternative für Deutschland, versteht den Unmut der Menschen und kommentiert die abendlichen Spaziergänge wie folgt: „Eine aktuelle Umfrage zeigt es doch ganz deutlich, die Menschen vertrauen den offiziellen Infektionszahlen des RKIs und damit auch der Bundesregierung nicht mehr. Rund sechzig Prozent der Befragten gaben an, dass eben nur ein kleiner Teil der Infektionszahlen aufgrund von geschlossenen Gesundheitsämtern bekannt sei. Selbst Gesundheitsminister Lauterbach gesteht ein, dass das aktuelle Infektionsgeschehen ‚in den offiziellen Zahlen nicht zutreffend abgebildet ist‘. Die AfD hat eine Kampagne mit dem Namen „Gesund ohne Zwang“ gegründet. Diese Kampagne unterstützt die Bürger dabei, friedlich gegen die nicht mehr nachvollziehbaren Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Es wird gefordert, daß eine Impfung freiwillig bleiben muß und eine staatliche Bevormundung absolut unangemessenem ist. Ein zentrales Impfregister wird von der AfD genau wie eine allgemeine Impfpflicht abgelehnt.

Wichtig wäre, endlich das Gesundheitssystem so zu stärken, daß alle Risikogruppen wirklich geschützt werden können. Es muß endlich Schluß gemacht werden, daß das Gesundheitssystem wie ein Wirtschaftsunternehmen behandelt wird und Konzerne Krankenhäuser betreiben, um Gewinne zu erwirtschaften. Krankenhäuser sind Einrichtungen der allgemeinen Daseinsvor- und fürsorge. Interessant und sehr zu begrüßen ist die Forderung der AfD, eine Epidemie-Kommission zu gründen, damit die Bürger beim Lernen unterstützt werden, wie sie mit dem Virus leben können. Es wäre völlig weltfremd zu glauben, daß es zukünftig keine Viren mehr gibt und Pandemien oder pandemieähnliche Situationen nicht mehr geben wird. Das gegenwärtige Agieren der Regierung wirkt einerseits hilflos und chaotisch, es läßt aber auch anderseits erkennen, wie man eine Bevölkerung über eine Angstpsychose so gefügig machen kann, daß man politische Zielsetzungen durchsetzen kann, ohne daß es die Bürger wahrnehmen.

Es stellt sich die Frage, warum Demonstrationen gegen die Maßnahmen der Regierung, wobei hier in der Regel die Landesregierungen in den einzelnen Bundesländern betroffen sind, die allerdings in einer bemerkenswerten Übereinstimmung bei dieser Fragen einheitlich agieren, überwiegend verboten werden. Demonstrationen von sogenannten guten Demonstranten, die für Weltoffenheit, Schwulen und Lesben und gegen den Antifaschismus etc. „kämpfen“, sind entweder Corona-Resistent oder genießen den besonderen Schutz der fortschrittlichen Parteien. Jedenfalls ist bemerkenswert, daß hier auch in den letzten Monaten einige solcher „Veranstaltungen“ keine Probleme bei der Durchführung hatten. Wenn grundsätzlich das Recht auf Demonstration im Zusammenhang mit Corona eingeschränkt wird, indem die Ordnungsbehörden einfach keine Genehmigung zur Durchführung von ordnungsgemäß angemeldeten Demonstrationen erteilen, dann braucht sich doch keiner zu wundern, wenn die betroffenen Bürger sich dies nicht gefallen lassen. Auch hier kann man nur erstaunt feststellen, daß bei nicht genehmigten Demonstrationen linker Gruppen die Toleranzgrenze nach oben offensichtlich keine Begrenzung bei den Behörden kennt.

Es besteht immer mehr der Eindruck, daß es gar nicht um Corona geht, sondern daß die Triebfeder des Handelns des Staates – wir meinen an dieser Stelle die ausführenden Behörden, die eine Politik der links-gelben Regierung administrieren – die Angst vor den Bürgern ist, die sich die allgemeine Bevormundung der Politiker nicht mehr gefallen lassen. Man kann nur noch erstaunt bemerken, daß auf einmal darüber diskutiert wird, die Quarantäne bei einer Corona-Infizierung zu verkürzen, wobei zur Begründung gesagt wird, daß dies notwendig sei, weil sonst zu viele Mitarbeiter in kritischen Arbeitsbereichen fehlen. Geht es um die Gefahr einer Übertragung des Virus oder um die Sicherstellung der Sollstärke bei der Polizei? Oder kann es sein, daß die Quarantäne in dem bisher praktizierten Umfang gar nicht erforderlich war? Dann hätte man die Bürger doch regelrecht veralbert! Allein durch solche Widersprüche besteht ein Grund, gegen die Anweisungen der Ordnungsbehörden vorzugehen.

Wie kommt es eigentlich dazu, daß noch immer keine validen wissenschaftlichen Untersuchungen vorliegen, wo besondere Schwerpunkte einer möglichen Ansteckung identifiziert werden können? Warum wird nach wie vor bei der Berichterstattung, die immer den Eindruck einer Angstmache vermittelt, die Infizierung mit dem Virus mit der Erkrankung gleichgesetzt?

Wenn Politiker so unglaubwürdig handeln, wie sie es während der gesamten Pandemie bereits eindrucksvoll vermitteln, dann bauchen sie sich doch nicht zu wundern, wenn die Bürger jegliches Vertrauen – so sie es einmal hatten – verloren haben. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß ein nicht unwesentlicher Teil der neuen Regierung ja auch die alte Regierung gewesen ist, so daß man noch nicht einmal darauf verweisen kann, daß man ein solches Organisationschaos von der Vorgängerregierung übernehmen mußte. Der Bundeskanzler Olaf Scholz versteht es virtuos, diese Tatsache zu vernebeln. Man hat immer den Eindruck, er habe mit Corona gar nichts zu tun. Aber so ist dies ja auch mit der Warburg-Bank in Hamburg und der Wirecard- Pleite. Warum sollte es ausgerechnet bei Corona anders sein?

 

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Einstufung der Atomkraft als grüne Energie ist richtig!

Die EU-Kommission will Atomkraft als ,,grüne Energie‘‘ einstufen, nachdem zuvor bereits mehrere EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Frankreich, das gefordert haben. Wirtschaftsminister Robert Habeck und Umweltministerin Steffi Lemke (beide von den Grünen) verurteilen den Vorstoß. Prof. Dr. Jörg Meuthen, Bundessprecher der AfD und Leiter der AfD-Delegation im EU-Parlament, äußert sich hierzu wie folgt:

,,Mit ihrer energiepolitischen Geisterfahrt isoliert die Bundesregierung zunehmend unser Land in der EU. Der Vorstoß der EU-Kommission, Atomkraft als ,grüne Energie‘ einzustufen, ist die völlig richtige Anerkennung einer unumstößlichen Tatsache. Meint man es ernst mit der Reduktion von CO2-Emissionen, ohne dabei Deindustrialisierung der Wirtschaft, Verarmung der Massen, Bevormundung der Bürger und eine Energiekrise in Kauf zu nehmen, kommt man an der Atomkraft definitiv nicht vorbei. Deshalb wird unsere AfD-Delegation im EU-Parlament die EU-Kommission bei ihrem Vorhaben unterstützen.

Die Bundesregierung und ihre grünen Minister sollten das ebenfalls tun, statt die hierzulande übliche emotionalisierte Atomkraftpanik zu verbreiten: Die Schreckensszenarien vergangener Tage, von Tschernobyl bis Fukushima, haben mit der Realität moderner Reaktoren heutiger Bauart nichts mehr gemein. Deshalb werden sie auch weltweit gebaut, statt wie hierzulande gegen den Willen der Mehrheit vom Netz genommen. Moderne Reaktortypen sind sicher vor jeder Havarie und haben die frühere Entsorgungsproblematik elegant gelöst. Heute wegen Tschernobyl gegen Atomkraft zu sein macht deshalb in etwa so viel Sinn, wie wegen des abgestürzten Hindenburg-Zeppelins gegen die Luftfahrt zu sein: keinen! Diese Analogie passt zu den Grünen, die bekanntlich auch den Luftfahrtverkehr einschränken wollen, dabei aber, wie Studien belegen, selbst die größten Vielflieger sind – die typisch grüne Unmoral.‘‘

Jetzt zeigt sich, wie die sogenannten Grünen Deutschland in eine Außenseiterrolle gebracht haben. Den Bürgern sollte eingeredet werden, daß die Energiegewinnung ausschließlich durch Wind und Solaranlagen möglich sei. Interessant dabei ist, daß die meisten anderen Industrieländer diese Auffassung nicht teilen und ihre eigene Industriepolitik auch ohne die schulmeisterlichen Ratschläge der sogenannten Grünen aus Deutschland allein nach sachlichen Erwägungen heraus umsetzen. Wahrscheinlich ist man sogar sehr erfreut über das Verhalten der deutschen Grünen, die erfolgreich dafür sorgen, daß Deutschland als Industrieland immer unbedeutender wird. Noch erstaunlicher ist das Verhalten der FDP, die einen solchen Wahnsinn mit unterstützt. Der FDP scheint die Umsetzung ihrer familienauflösenden Politik und die Durchsetzung eines kruden Personenstandswesen so wichtig zu sein, daß sie jeden Schwachsinn der sogenannten Grünen mitmacht.

Man darf sehr gespannt sein, wie die Bürger reagieren, wenn sie feststellen, welchen Preis sie für die Spinnereien der Grünen bezahlen müssen. Besonders wird es die Bürger treffen, die bereits die Auswirkungen der SPD-Politik tragen müssen und sich mit prekären Arbeitsverhältnissen und mit den menschenverachtenden sogenannten Hartz-Leistungen abfinden müssen. Aber auch die Bürger des sogenannten Mittelstandes werden sich die Augen reiben, wenn sie ihre Strom- und  Heizungskostenrechnungen erhalten. Sie werden sich überlegen müssen, wie sie mit ihrem Einkommen die hohen Tankrechnungen für das Auto bezahlen, wobei sie in den meisten Fällen eben mangels Alternativen nicht auf das Auto verzichten können. Dem Klientel der sogenannten Grünen, die schlau daherreden, wie man ökologisch umweltbewußt lebt, wird es kein Problem bereiten, ob sie für ihren SUV 50 oder 60 € mehr an der Tankstelle zahlen müssen oder wenn sie eine höhere Heizkostenrechnung erhalten. Aus einer solchen Perspektive kann man dann auch sehr leicht schulmeisterlich bemängeln, daß die „Menschen“ noch immer nicht auf das billige Fleisch von Aldi verzichten. Es gibt doch auch Ökoläden, warum kaufen diese dummen Menschen nicht alle dort?

So ist die Regierung der links-gelben Koalition richtig stolz, jetzt wieder drei Atomkraftwerke außer Betrieb gesetzt zu haben und bis Ende des Jahres – so diese Regierung dann noch Regierung sein sollte – die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland stilllegen wird. Den fehlenden Strom kauft man dann eben zu entsprechend höheren Preisen aus Frankreich oder anderen Ländern mit Atomkraftwerken ein. Der Preis spielt – wie bereits ausgeführt – keine Rolle, da den Bürgern ja nichts anderes übrigbleibt, jeden Preis zu bezahlen. Und diejenigen, die nicht zahlen können, wird eben der Strom abgestellt. Das ist in Deutschland mittlerweile keine Seltenheit mehr.

Die EU-Entscheidung, die Atomkraft als „grüne“ Energiequelle einzustufen, zeigt aber auch ein anderes Problem auf. Über eine sogenannte Taxonomie-Verordnung will die EU-Bürokratie Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist bestimmen, um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können. Der Gedanke dabei ist, daß Investoren nur solche Produkte fördern, die von der EU als nachhaltig eingestuft worden sind. Wie kommt eigentlich die EU dazu, hier wie ein Schulmeister durch ein solches Verfahren indirekt Einfluß auf die Investitionstätigkeiten von Firmen zu nehmen?

Das sind die eigentlichen Fragen, die bei dem gesamten Irrsinn, der hier veranstaltet wird, nicht erkannt und damit auch nicht beantwortet werden. Man kann nur hoffen, daß diese Fragen mit dem Stimmzettel beantwortet werden und die derzeitige Regierung dort landet, wo sie hingehört, nämlich wieder auf die Hinterbänke der Opposition!

 

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Haaretz: Russland, China und Iran fordern erfolgreich „regelbasierte Ordnung“ des Westens heraus

RT-DE/2.1.2022
Putin, Xi Jinping und Chamenei haben, laut „Haaretz“, dafür gesorgt, dass die „regelbasierte Ordnung“ des Westens auf der internationalen Ebene nicht mehr durchsetzungsfähig ist. Bei dieser sogenannten „regelbasierten Ordnung“ handelt es sich faktisch um die Durchsetzung der Regeln der westlichen Staaten in der internationalen Politik.
Haaretz: Russland, China und Iran fordern erfolgreich "regelbasierte Ordnung" des Westens herausQuelle: AFP © Alexey Nikolsky

Im Rahmen seiner hybriden Kriegsführung hat der Westen in den vergangenen Wochen eine groß angelegte Medienkampagne gegen US-Rivalen gestartet, genauer gesagt: gegen Russland, China und Iran. Nun analysierte die israelische Tageszeitung Haaretz diesbezüglich, wie die Großmächte Russland und China sowie die Regionalmacht Iran in der letzten Zeit die sogenannte „regelbasierte Ordnung“ des Westens herausgefordert haben.

Westliche Medien berichteten in der letzten Zeit wieder einhellig über einen mutmaßlichen „massiven“ russischen Aufmarsch an der Grenze zur Ukraine, und warnten vor einer baldigen „offenen Invasion“ seitens Russlands. Bei den Transatlantikern schrillen nämlich bereits die Alarmglocken, wenn russische Soldaten innerhalb der eigenen Grenzen Russlands „nahe“ der ukrainischen Grenze zusammengezogen werden.

Haaretz analysierte, dass sich Präsident Wladimir Putin mit Blick auf den Ukraine-Konflikt einige Vorteile verschafft habe, nämlich durch seine Position zu der Osterweiterung der NATO. Und das, ohne überhaupt seine angeblichen „Drohungen“ bezüglich eines angeblichen „Einmarsches“ in der Ukraine wahr gemacht zu haben.

„Aber auch ohne den Befehl dazu zu erteilen, hat Putin nicht nur einige Vorteile erzielt, indem er jegliche Vorstellung von einer militärischen Intervention des Westens auf der Seite der Ukraine verbannt (wie die Führer der NATO bereits deutlich gemacht haben, wird dies nicht der Fall sein) und das Ansehen der Regierung Selenskij in Kiew dramatisch geschwächt hat.“

US-Präsident Joe Biden versicherte entsprechend vor kurzem den US-Amerikanern, dass die Stationierung von US-Truppen im Falle eines Kriegs vor Ort in der Ukraine „nicht auf dem Tisch“ liege. Biden begründete diese Haltung mit der Feststellung, die „moralischen und rechtlichen Verpflichtungen der USA“ gegenüber ihren NATO-Verbündeten in der Region würden sich nicht auf die Ukraine erstrecken, die kein Mitglied dieser Organisation von 30 Staaten sei.

Der chinesische Präsident Xi Jinping wiederum habe viele gute Gründe, nicht auf einen „Einmarsch“ in Taiwan zu setzen, aber laut Haaretz mache er der Welt zugleich klar, dass diese Entscheidung bei ihm liege. Die Taiwanesen könnten nämlich nur so lange unabhängig bleiben, wie China bereit sei, dies zuzulassen. Die chinesische Botschaft laute, dass die selbsterklärte „Republik“ Taiwan keine separate Einheit sei, sondern ein Teil von China. Abgesehen davon, wie sich westliche Politiker in der Taiwan-Frage positionierten, würden die USA nach dem Rückzug aus Afghanistan nicht „im Namen eines fernen Landes“ wieder in den Krieg ziehen – und mit Sicherheit nicht unter einem amtierenden Präsidenten Biden, kommentierte die israelische Zeitung.

In den letzten dreieinhalb Jahren, seit die US-Regierung unter Trump aus dem Atomdeal mit Iran ausgestiegen ist und im Rahmen der Kampagne des maximalen Drucks auf Iran Sanktionen verhängt hat, habe Iran Haaretz zufolge bewiesen, dass das Land dem westlichen Druck standhalten und zugleich die Entwicklung seiner nuklearen Fähigkeiten sowie die Bewaffnung seiner Stellvertreter in der gesamten Region vorantreiben könne.

„Iran muss nicht den ganzen Weg gehen und die nukleare Schwelle überschreiten. Teheran muss seinen Uranvorrat nicht bis zur Waffenqualität anreichern. Iran hat bereits gezeigt, dass er trotz der Sanktionen und der Sabotage und Morde (an seinen Wissenschaftlern), die Israel zugeschrieben werden, an einen Punkt gelangen kann, an dem er nur noch wenige Monate von atomaren Militärfähigkeiten entfernt ist.“

Iran habe sich unter seinem Obersten Führer Ali Chamenei bereits als ein atomarer Schwellenstaat etabliert. Die USA könnten daran nichts ändern, und Israel habe wahrscheinlich auch nicht die volle Fähigkeit diesen Prozess abzuwenden – aller drohenden Rhetorik zum Trotz.

Haaretz stellte fest, dass die Wiederherstellung der regelbasierten Ordnung des Westens trotz der Rückkehr eines demokratischen Präsidenten wie Biden in das Weiße Haus nicht mehr möglich geworden sei. Denn Putin, Xi Jinping und Chamenei hätten nach der Darstellung von Haaretz dafür gesorgt, dass die westliche Weltordnung auf der internationalen Ebene nicht mehr durchsetzungsfähig sei.

Während der Begriff des Völkerrechts konkret definiert sei, bleibe der Begriff „regelbasierte Ordnung“ in der internationalen Politik schwammig. Das Völkerrecht wurzelt, wie allgemein bekannt ist, in der Charta der Vereinten Nationen – was hingegen mit „regelbasierter Ordnung“ gemeint ist, bleibt weiterhin unklar. Wenn von „regelbasierter Ordnung“ die Rede sei, gehe es laut Haaretz in der Tat stets um die Durchsetzung der Regeln der westlichen Staaten.

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Die Meinungsmanipulation durch Politiker

Die Stimmung in der Bevölkerung läßt sich sehr gut an den Ergebnissen der vielen Umfragen, die zurzeit breitflächig durchgeführt werden, erkennen. In diesem Zusammenhang ist auf die im Internet regelmäßig durchgeführte Umfrage von Covey zu verweisen.
Auch wenn Umfragen immer mit Vorsicht zu betrachten sind, zumal sie nur einen aktuellen Zeitpunkt beschreiben, wird aber eine zweite Problematik erkennbar, nämlich, welche Wirkung die ständige Indoktrination der Politiker auf die Bevölkerung hat.

In diesem Zusammenhang sind auch die Fragestellungen der Umfragen interessant, weil auch durch diese zum Ausdruck gebracht wird, welche Fragen (angeblich) zurzeit im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen. Insofern erfolgt bereits durch die jeweiligen Fragestellungen eine gewisse Determinierung einer vermeintlichen Meinung der Bevölkerung. Und dies kann bereits der Beginn einer Manipulation sein.

In einer solchen Umfrage wurde die Frage gestellt: Sollten Ungeimpfte höhere Krankenkassenbeiträge bezahlen?
Die Fragestellung ist bereits bedenklich. Noch bedenklicher ist das Ergebnis dieser Umfrage:

Die Frage wurde wie folgt beantwortet:

Auf jeden Fall 41,9%
Eher ja 9,8%
Unentschieden 4,8%
Eher nein 7,7%
Nein, auf keinen Fall 35,8%

Den Bürgern wird von Politikern massiv die Meinung vermittelt, daß das Impfen gegen Corona das einzige Mittel sei, um der Pandemie zu begegnen. Es sei eine Pflicht eines jeden Bürgers sich impfen zu lassen, weil er damit sich selbst schützt und seine Mitbürger nicht durch eine Ansteckung in Gefahr bringt. Bürger, die sich dieser Aufforderung verweigern, stellen sich außerhalb der Gesellschaft. Sie werden mit den Querdenkern und den Rechtsradikalen in einen Zusammenhang gebracht, was darauf hinweisen soll, wie gefährlich diese Impfverweigerer, aus denen in einem Atemzug auch Corona-Leugner gemacht werden, für die Gesellschaft sind. Diese Auffassung wird über sämtliche Informationskanäle, die dem politischen Establishment zur Verfügung stehen, also über den Rundfunk, dem Fernsehen und allen Zeitungen als angebliche Wahrheit verbreitet.

Würden diese Politiker auch den Bürgern einreden, daß jeder Übergewichtige zukünftig höhere Krankenkassenbeiträge bezahlen muß? Wie ist das mit den Rauchern? Sollten dann nicht alle Motorradfahrer auch einen höheren Krankenkassenbeitrag zahlen? Und sollten sich die Bürger alle 3 Monate impfen lassen, weil der Impfstoff doch nicht so wirksam ist, wie er angeblich sein sollte?
Bereits bei diesen simplen Fragen wird sehr schnell erkennbar, was hier für eine gefährliche Entwicklung vorbereitet wird. Es wird eine Stimmung erzeugt, die sich gegen Personen richten soll, die sich nicht so verhalten, wie die angebliche Mehrheit es verlangt. Mit einem Federstrich werden elementare Grundrechte der Bürger infrage gestellt. Es ist gar nicht erwiesen, ob es nicht Möglichkeiten gibt, eine Pandemie zu beenden, ohne allen Bürgern einen Impfeingriff zu verordnen, der in seinen gesamten Auswirkungen in keiner Weise wissenschaftlich erforscht ist. Es wird nicht respektiert, daß es Bürger gibt, die für sich erhebliche Bedenken sehen, wenn sie mit einem neu entwickelten Impfstoff, der massiv in den Organismus eingreift und dessen Wirkweise noch nicht im Hinblick auf mögliche Langzeitfolgen untersucht werden konnte, geimpft werden sollen. Die Argumente der Politiker zu der bisherigen Corona-Pandemie waren und sind derart widersprüchlich, die vorgelegten Statistiken waren teilweise in keiner Weise valide und in ihrer Aussagefähigkeit problematisch. Dies hat bei sehr vielen Bürgern, insbesondere bei denjenigen, die nicht alle Maßnahmen der Politiker kritiklos für richtig halten, erhebliche Zweifel und Unsicherheit erzeugt. Von Vertrauen gegenüber diesen Politikern kann man schon gar nicht sprechen. Immer wieder stellte sich heraus, daß die veröffentlichten Zahlen nicht korrekt waren. In den letzten Tagen erfährt der erstaunte Bürger, daß angeblich die Zahl der Infizierten erheblich höher sei als angegeben. Inwieweit auch die Zahl der Erkrankten – Infizierte und Kranke werden ständig in eine Kategorie zusammengefaßt – höher als angeben gewesen sind, bleibt offen. Trotzdem werden diese Zahlen in den Nachrichten der öffentlich-rechtlichen Medien weiterverbreitet.

Das Ergebnis der Befragung, ob Nichtgeimpfte einen höheren Krankenkassenbeitrag bezahlen sollen, zeigt, wie bereits die Propaganda der Politiker ihre Wirkung entfaltet hat. Immerhin 41,9 % der Befragten meinten, daß Nichtgeimpfte einen höheren Krankenkassenbeitrag zahlen sollten. Wahrscheinlich sind sich diejenigen, die diese Auffassung vertreten, gar nicht über die Folgen eines solchen Ansinnens im Klaren. Letztlich verbirgt sich hinter dieser Aussage, daß man Personen, die sich nicht impfen lassen, als Feinde der Gesellschaft ansieht, die man entsprechend sanktionieren müsse. Diejenigen, die sich einer solchen Meinung anschließen, sollten einmal überlegen, welche Folgen für die Gesellschaft eine solche Denkweise hat. Natürlich muß es dann auch eine Instanz geben, die festlegt, was gesellschaftlich geboten oder zumindest akzeptiert ist und welche Folgen es haben soll, wenn sich die Bürger an diese Festlegung nicht halten. Sind das dann die Wissenschaftler oder Politiker, die sich als Richter gerieren? Oder wird dazu eine Kommission unter Berücksichtigung aller möglichen Diversitäten, die mittlerweile die Mehrheit der Gesellschaft ausmachen sollen und die, weil sie anonym wie die Gender-Damen an Leerstühlen der Universitäten (Leerstühle ist kein Schreibefehler, sondern bewußt gewählt) agieren und die Sprache verunstalten, nie zur Verantwortung zu ziehen sind?

Wenn die Politiker, hier ist besonders der Bundeskanzler Olaf Scholz hervorzuheben, daß sie keine Spaltung der Gesellschaft sehen, dann muß man ihnen erwidern, daß sie offensichtlich entweder auf einem anderen Stern leben oder bewußt die Realität verleugnen. Beides wäre absolut indiskutabel, aber zurzeit kann man den Eindruck haben, daß die Meinung der Bevölkerung den Politikern völlig gleichgültig ist. Sie glauben, nur ihre eigenen Vorstellungen durchsetzen zu müssen. Die Bürger haben dem zu folgen, da sie ja ohnehin nicht in der Lage seien, Sachverhalte selbst zu erkennen und zu beurteilen. Wenn sich die Politiker hier nicht selbst überschätzen und gar nicht merken, daß sie ein Volk glauben zu regieren, daß es gar nicht mehr gibt.

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20 Jah­re Euro-Bargeld: Die­ses Währungsexperime­nt muss geordnet bee­ndet werden ​  

Zum 1. Januar 2022 jährt sich die Einfüh­rung des Euro-Bargel­ds zum zwanzigsten Mal.

​Prof. Dr. Jörg Meuth­en, Bundessprecher der AfD und Leiter der AfD-Delegation im EU-Parlament, zieht Bilanz:

​„Der Euro war von An­fang an ein politisc­hes Projekt, das nüc­hternen ökonomischen Gesetzmäßigkeiten zu­widerlief. Er sollte dazu beitr­agen, dass die Völker Europas zusammenwa­chsen. Tatsächlich hat er zu deren Spalt­ung geführt: Die Wäh­rungsunion führte zu einem Revival überw­unden geglaubter nat­ionaler Chauvinismen.

​Das war vorhersehbar: Für einige Staaten war der Euro zu wei­ch, für andere zu ha­rt. Sie machten sich gegenseitig für die ökonomischen Verwer­fungen verantwortlic­h, die Folge eines so heterogenen Währu­ngsverbunds sein mus­sten. Aus der Währun­gsunion entwickelte sich zwangsläufig ei­ne Schuldenunion. Das lag daran, dass die fünf Konvergenzkri­terien im Maastricht­er Vertrag schon von den meisten Ersttei­lnehmerländern nicht erfüllt wurden und man sich an die eig­enen Regeln, allen voran die No-Bailout-Klausel, nicht hielt. Die Einführung des Euro begann mit ein­em Wortbruch, dem we­itere folgen sollten. Man hat fast alles gebrochen, was man versprochen hat. Für deutsche Sparer und Steuerzahler hatte und hat das fatale Folgen.

​Nun sollen auf Wunsch von Macron auch no­ch die letzten Reste des Maastrichter Ve­rtrags abgeräumt wer­den, etwa die Schuld­enbremse. Und während man vor 20 Jahren den Euro als Bargeld eingeführt hat, üb­erlegt man nun immer unverhohlener, das Bargeld komplett abz­uschaffen. Damit wäre der Weg in die Tot­alüberwachung, in we­itere Negativzinsen und in eine noch kra­ssere Enteignung der Bürger endgültig ge­ebnet.

​Die AfD war und ist die einzige Partei, die sich diesem wohl­standsvernichtenden, die Völker Europas spaltenden Währungse­xperiment entgegenst­ellt. Dieses Experim­ent muss geordnet beendet werden, um ei­ne Rückkehr zu natio­nalen Währungen oder zu homogeneren Währ­ungsverbünden zu erm­öglichen.“

 

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Gewalt auf der Straße – welchen Anteil haben die Politiker daran?

Es wird immer mehr darüber geredet, warum einerseits immer mehr Gewaltausbrüche auf der Straße zu beobachten sind, wobei diese im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen der Regierung gesehen werden. Und andererseits immer mehr der Eindruck entsteht, daß die Demonstranten, die sich gegen die Corona-Maßnahmen wenden, keine Einsicht zeigen und ihre Haltung auch nicht ändern.

Der Deutschlandfunk interviewte zu dieser Problematik den Konfliktforscher Ulrich Wagner. Wagner brachte zum Ausdruck, daß der Eindruck, daß hier große Gruppen gegen die Corona-Maßnahmen Widerstand leisten eine falsche Wahrnehmung sei. Im Vergleich zu der großen Zahl der Bürger, die sich haben gegen Corona impfen lassen, sei die Zahl der „Corona-Leugner“ sehr klein, allerdings sehr lautstark.
Bereits aus dieser Einschätzung ist zu erkennen, von welchem Ansatz der Konfliktforscher ausgeht. Mit Formulierungen, wie „Corona-Leugner“ und eine kleine Minderheit, die sich nicht durch Sachargumente beeinflussen lassen, wird als Ausgangslage unterstellt, daß ein Widerstand gegen Corona-Maßnahmen im Allgemeinen und dem Impfen im Besonderen, eine nicht zu akzeptierende Handlungsweise einer kleinen Gruppe von Bürgern sei.
Ulrich Wagner wies jedoch auf der anderen Seite auch darauf hin, daß viele der Bürger, die jetzt auf die Straße gehen würden, Angst haben, weil nicht erkennbar sei, wie sich die Pandemie entwickeln wird und vor allen Dingen, wann mit einem Ende der Pandemie gerechnet werden kann. Die Angst entsteht durch eine Ungewissheit der Zukunft und durch mangelnde oder falsche Informationen. Auf den Hinweis des DLF-Journalisten, daß es doch eine Unmenge von Informationen gebe, wies Wagner darauf hin, daß dies nicht zutreffe. Es werde zwar viel über Corona gesprochen, allerdings seien dies keine validen Informationen. Die eigentlichen Fragen, die die Bürger beschäftigt, werden gar nicht beantwortet. Es wäre wichtig, die Bürger nicht mit Phrasen abzuspeisen, die keinen Informationswert haben.
Interessant war die Feststellung, die im Interview deutlich herausgearbeitet wurde, daß es in der Gesellschaft keine Gräben, sondern Mauern gebe. Die sich gegenüberstehenden Bevölkerungsgruppen würden gar nicht mehr miteinander sprechen und die Probleme wirklich diskutieren. Jede Seite geht nur von der Richtigkeit der eigenen Anschauung aus, so daß ein echter Diskurs nicht mehr stattfindet. Die sogenannten sozialen Medien würden dies noch verstärken.

Es ist auch nicht überraschend, wenn Wagner meinte, man müsse die Restriktionen gegenüber den Bürgern, die sich nicht impfen lassen wollen, einfach verstärken. Je mehr Druck aufgebaut würde, umso eher würde mancher der Impfgegner sich impfen lassen, weil er sonst Sorge hätte, seine Arbeit zu verlieren oder sonstige Nachteile in der Gesellschaft zu haben.
Eine solche Sichtweise wird dem eigentlichen Problem in keiner Weise gerecht. Es erstaunt sehr, wenn ein Konfliktforscher glaubt, durch mehr Druck auf eine protestierende Gruppe könne man diese reglementieren? Wenn Menschen nur aus Angst handeln, dann sind sie auf Dauer immer unberechenbar, weil irgendwann ein Ausbruch aus, der nicht akzeptierten Situation erfolgen wird. Was bei einer solchen Betrachtungsweise bereits ein fehlerhafter Ansatz ist, ist die Unterstellung, daß die protestierende Gruppe grundsätzlich eine falsche Auffassung vertritt und man sie diese nur von ihrer falschen Meinung abbringen müsse.

Kann es nicht sein, daß der Protest der Bürger eine viel tiefere Ursache als nur die Angst vor dem Impfen hat und die Corona-Problematik nur der letzte Auslöser einer bereits seit Jahren aufgebauten Frustration bestimmter Kreise der Bürgerschaft ist? Oft sind Ausbrüche von Konflikten nur die sichtbaren Zeichen einer tiefen Unzufriedenheit, einer Wut, weil man sich unterdrückt fühlt oder eine Angstreaktion, weil man glaubt, mit der Zukunft nicht mehr zurechtkommen zu können.
Wenn Ulrich Wagner davon spricht, daß es ja nur eine kleine Minderheit sei, die jetzt auf der Straße sichtbar wird, dann mag er insoweit Recht haben, als die Zahl derjenigen, die gesellschaftlich „gut funktionieren“ schon immer größer war, als kritisch denkende Menschen, die sich nicht nur mit Phrasen der Politiker, die über Rundfunk und Fernsehen sowie vielen Zeitungen verbreitet werden, zufriedengeben. Sie durchschauen die Widersprüche der angeblichen sachlichen Informationen und haben ein Gedächtnis, um zu merken, daß viele Politiker manchmal bereits wöchentlich ihre Meinung ändern und so tun, als wenn sie die absolute Wahrheit verkünden. Ein kleines, aber sehr aktuelles Beispiel, dafür ist die jetzt über den Rundfunk verbreitete Auffassung von Robert Habeck, der noch unmittelbar vor seinem Eintritt in die Regierung den Bürgern weißmachen wollte, die Energiewende sei kein unlösbares Problem. Man könne schnell Klimaneutralität herstellen und die Atomkraftwerke können alle vom Netz genommen werden. Auf die Kohle könne nicht früh genug verzichtet werden und die Energiewende schaffe neue Arbeitsplätze. In den heutigen Nachrichten hört der erstaunte und verunsicherte Bürger von diesem Politiker, daß die Klimaneutralität in Deutschland nun doch nicht so schnell erreicht werden kann. Es würden zwar neue Arbeitsplätze entstehen, aber insbesondere in den Kohlregionen fallen die Arbeitsplätze weg, so daß es zu Ärger bei den Bürgern kommen könne. Um ausreichend klimaneutralen Strom in Deutschland zu erhalten, müsse man jedes Jahr eintausend bis tausendfünfhundert Windanlagen bauen, wohlwissend, daß eine solche Zielsetzung völlig unrealistisch ist. Sieht Herr Habeck jetzt bereits die negativen Folgen seiner eigenen Politik, wobei er jetzt als Regierungsmitglied selbst das Ergebnis seiner eigenen Politik den Bürgern gegenüber vertreten muß? Und hier hätten wir gern die Frage an den Konfliktforscher gestellt, welche Möglichkeiten eines Aggressionsausbruchs er bei den Bürgern sieht, die jetzt feststellen müssen, daß man sie über Jahre offensichtlich belogen hat?

Hat man bei den jetzt auftretenden teilweise sehr aggressiven Demonstrationen einmal untersucht, ob diese demonstrierenden Bürger nicht viel mehr meinen als die Verweigerung einer Impfung?
Was glauben die Politiker – und hier kann man alle Parteien mit Ausnahme der AfD benennen – wenn sie seit Jahren den Bürgern ihr eigenes Weltbild einhämmern und verlangen, daß die Bürger dieses für sich übernehmen? Wenn man den Bürgern vorschreiben will, wie sie zu sprechen und zu schreiben haben und alle, die dies nicht mitmachen, als die ewig Gestrigen hinstellt und sie gesellschaftlich und beruflich regelrecht ausgrenzt, braucht man sich doch nicht zu wundern, wenn diese Bürger den Politikern auch nicht mehr glauben, wenn sie – was ja auch einmal vorkommen soll – auf wichtige Probleme, die gelöst werden müssen, hinweisen?

Den Bürgern wird zur Zeit der Eindruck vermittelt, man müsse das Land renovieren. Was man tatsächlich macht, ist, daß man die Grundmauern einreißt, ohne zu sagen, in welchem Haus die Bürger zukünftig wohnen können.

Es ist zu befürchten, daß der Druck der Straße nicht durch Polizei und Gerichte beseitigt werden kann. Die Politiker müssen wieder erkennen, daß nicht sie es sind, die den Bürgern vorzuschreiben haben, wie diese leben sollen, sondern die Interessen der Bürger in Politik umzusetzen haben. Um noch einmal auf die Corona-Problematiken zurückzukommen: Was haben die Politiker bisher unternommen, die zentralen Ansteckungsorte von Corona zu untersuchen und den Bürgern zu benennen? Warum hat man das Gesundheitssystem so kommerzialisiert, daß es jetzt nur noch auf wirtschaftliche Effizienz getrimmt ist, so daß eine Triage-Diskussion überhaupt notwendig geworden ist? Das sind genau die Punkte, die Bürger wütend und aggressiv machen.

Man darf gespannt sein, ob diese Politiker noch in der Lage sind, ihren Blickwinkel insoweit zu ändern, als sie wieder darauf achten, was im Interesse ihrer eigenen Mitbürger notwendig ist. Wichtig ist, daß wieder ein echter Diskurs möglich ist. Dazu brauchen wir wahrscheinlich aber Politiker, die in der Lage sind, die Probleme zu erkennen und den Willen haben, diese auch zu lösen.

 

 

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Das Staatsverständnis eines Frank Ulrich Montgomery

Immer wieder wird – insbesondere von Politikern – die Verrohung der verbalen Auseinandersetzung in der Gesellschaft beklagt. Dabei ist man dann auch sehr schnell dabei darauf hinzuweisen, daß hier besonders bei den Rechtsradikalen ein solches Verhalten zu beobachten sei. Natürlich wird mit rechtsradial gleich der Finger auf die AfD gezeigt. Wie das immer mit dem Steinewerfen aus dem Glashaus ist, übersieht man sehr leicht, daß man wohl selbst auch nicht ganz unbeteiligt an der sprachlichen Aufrüstung ist und oft selbst den Anlaß dafür gibt, daß andere aggressiv reagieren und dabei immer häufiger eine mitteleuropäische Umgangsform mißachtet wird. Nun kann man eine Brutalität einer sprachlichen Ausdrucksform nicht immer sofort allein aus einer Ansammlung von Wörtern erkennen. Die Verwendung entsprechender Verbalinjurien ist in der Regel auch mehr eine Erscheinungsform einer etwas mehr rustikalen Bevölkerungsschicht. Dabei ist in vielen Fällen eine solche Ausdrucksweise auch gar nicht gemeinschaftszerstörend, weil diese Ausdrucksform auf der Basis eines gewissen Commonsense verläuft und somit von den Betroffenen auch nicht als Mißachtung oder mangelnde Wertschätzung im Sinne einer bürgerlichen Betrachtungsweise angesehen wird.

Was als Sprengsatz und als dauerhafte Spaltung der Gesellschaft massiv ins Gewicht fällt, sind die vermeintlich wohlgesetzten Formulierungen, die auf den ersten Anschein sehr logisch und durchdacht klingen, in Wahrheit aber mehr als eine brutale Mißachtung anderer Personen oder unseres Rechtssystems sind.
Hier hat der Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery gezeigt, wie auch ein Spitzenfunktionär, bei dem man grundsätzlich davon ausgehen darf, daß seine Gehirnfähigkeit intakt ist, so daß man dessen Worte ernst nehmen könnte, sich in seiner Ausdrucksweise dermaßen vergreifen kann, daß die einzige Konsequenz der unverzügliche Rücktritt von allen öffentlichen Ämtern die einzige vertretbare Maßnahme sein müßte. In diesem Zusammenhang ist es auch bemerkenswert, wie unsensibel die Politiker sich verhalten haben, die bei verbalen mißliebigen Äußerungen vermeintlicher rechter Politiker sofort massive Kritik äußern und entsprechende Konsequenzen fordern. Erst nachdem der Bund Deutscher Verfassungsrichter darauf hinwies, daß die Äußerungen des Prof. Dr. Ulrich Montgomery absolut unangemessen und ungehörig und anmaßend seien, griffen die öffentlichen Medien die verbale Entgleisung des Weltärztepräsidenten auf. Wahrscheinlich hätte die Öffentlichkeit sonst gar nichts von diesem ungeheuerlichen Vorfall gehört. Von relevanten Politikern haben wir noch keine Kommentare zu den Äußerungen von Montgomery gehört. Auch der doch viel von Respekt gegenüber den Bürgern redende Olaf Scholz schweigt.

In einem Interview mit der Welt hatte Montgomery erklärt: „Ich stoße mich daran, daß kleine Richterlein sich hinstellen und wie gerade in Niedersachsen, 2G im Einzelhandel kippen, weil sie es nicht für verhältnismäßig halten. Da maßt sich ein Gericht an, etwas, das sich wissenschaftliche und politische Gremien mühsam abgerungen haben, mit Verweis auf die Verhältnismäßigkeit zu verwerfen. Da habe ich große Probleme. Es gibt Situationen, in denen es richtig ist, die Freiheitsrechte hinter das Recht auf körperliche Gesundheit – nicht nur der eigenen Person, sondern Aller – einzureihen. Und eine solche Situation haben wir“.
Da wir – wie bereits ausgeführt – davon ausgehen müssen, daß Montgomery das meinte, was er sagte, zeigt dies eine Mißachtung unserer Verfassung, die davon ausgeht, daß nicht die Politiker, sondern das Parlament und natürlich auch nicht die Wissenschaft, was auch immer darunter zu verstehen ist, selbst Recht setzen und entscheiden können. Alle Entscheidungen, von wem auch immer sie getroffen wurden, können einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden. Und natürlich ist das Gericht – zumindest nach der Festlegung unseres Grundgesetzes frei und unabhängig und der Politik gegenüber nicht weisungsgebunden.
Aber auch die Formulierung „Richterlein“ zeigt eine menschenverachtende Einstellung der Personen gegenüber, die eine gesetzlich vorgesehene Aufgabe zu erfüllen haben. Worin unterscheidet sich eine solche Meinung von der Handlung bestimmter extremer Gruppen auf dem linken und rechten Rand unserer Gesellschaft, wenn diese von den miesen Bullen reden und damit die Polizeibeamten meinen? Ist der Schritt dann nicht mehr weit, sich einem Polizeibeamten körperlich entgegenzustellen und diesen ggf. auch mit körperlicher Gewalt daran zu hindern, seinem gesetzlichen Auftrag nachzukommen? Es kommt eben nicht nur darauf an, was man selbst vielleicht gemeint haben könnte, sondern wie das, was man sagt, bei anderen Betroffenen ankommt. Ein Weltärztepräsident muß sich eben vorher überlegen, was er herausposaunt.

Man könnte zur Tagesordnung übergehen und den ganzen Vorgang auch als eine Handlung eines Mannes abtun, der vielleicht einmal sehr seriös und fundiert in seinen Ansichten war, jetzt aber vielleicht nicht mehr ganz das übersieht, was er tut. Aber erstens wäre dies ein zu billiges Argument, weil die Folgen seiner unverantwortlichen Einlassung in der Öffentlichkeit bereits erheblich negative Auswirkungen verursacht haben. Aber andererseits ist dies auch kein Einzelfall, wie leichtfertig und verantwortungslos mit der Sprache umgegangen wird.
Wenn der Landwirtschaftsminister Cem Özdemir ausgerechnet während der Weihnachtsfeiertage darüber schwadroniert, daß die Lebensmittelpreise zu niedrig seien und die Bürger die Lebensmittel mehr wertschätzen sollten und dies mit deren Wertschätzung zum Auto gleichsetzt, dann merkt dieser Politiker gar nicht, wie er einen Keil in die Gesellschaft treibt. Die Mehrzahl der Bürger haben keinen Einfluß auf die Herkunft ihrer Lebensmittel, da sie sich aufgrund ihres niedrigen Einkommens daran orientieren müssen, wo sie preiswert einkaufen können. Und ein großer Teil dieser Bürger würde gern dafür sorgen, daß es den Tieren besser geht. Die Bürger werden aber, wenn sie sich näher mit dieser Thematik befassen könnten, feststellen, daß die Entscheidungen teilweise gar nicht mehr in Deutschland, sondern in Brüssel getroffen werden und dort zurzeit überwiegend Großbetriebe in der Landwirtschaft gefördert werden. Für den Bürger bleibt bei der Bemerkung eines Cem Özdemir nur hängen, daß dieser seine Mitbürger als unverantwortliche Gesellen betrachtet, weil diese noch nicht verstanden haben, daß sie nicht so preiswert einkaufen dürfen. Es bleibt Unverständnis und vielleicht sogar Wut und Ärger über die unbedarften Äußerungen eines Politikers, der offensichtlich gar nicht weiß, wie es vielen seiner Mitbürger tatsächlich wirtschaftlich geht.

Es ist höchste Zeit, daß sich die Politiker und die Verbandsfunktionäre wieder daran erinnern sollten, daß man erst nachdenkt, bevor man Unfug in die Welt trällert.

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Die kruden Vorstellungen der FDP zur Gesellschaftspolitik

Während des Wahlkampfes stellte sich die FDP als eine Partei dar, die für die Interessen der Bürger eintritt und ein Garant für eine bürgerliche Gesellschaft in Deutschland sei. Viele Bürger wählten diese Partei auch deshalb, weil sie glaubten, die FDP würde den linken Ideologen Einhalt gebieten und dafür sorgen, daß keine Zerstörung der Gesellschaft durch eine grundsätzliche Veränderung unseres Gesellschaftssystems in Richtung einer Schwerpunktsetzung von Randgruppenauffassungen erfolgt. Eine kleine linke radikale Minderheit hat es mittlerweile vermocht, eine regelrechte Meinungsdiktatur zu errichten. Diese umfassen das „gendergerechte“ Sprechen, die Einstellung gegenüber Schwulen, Lesben, Queeren und sonstigen Minderheiten, die meinen ihre Minderheitsauffassung zum Maßstab der Mehrheit in der Gesellschaft machen zu müssen. Dieses Vordringen in die Gesellschaft hat bereits dazu geführt, daß die Gesellschaft in Deutschland mittlerweile bis hinein in die Familien gespalten ist und viele bereits sehr sorgfältig darüber nachdenken, was sie noch in der Öffentlichkeit sagen und was sie lieber für sich behalten.

Da erfolgt eine regelrechte „Bildersturmaktion“, die die Umbenennung von Straßennahmen gegen den Willen der Bürger durchsetzen will. Da meinen die selbsternannten Tugendwächter, sie könnten die Verwendung bestimmter Worte wie z. B. Neger, Zigeuner verbieten und verlangen dafür Begriffe wie N-Wort zu verwenden. Auch Kunstsammlungen sind dabei nicht ausgeschlossen. Ein besonders wahnwitziges Beispiel ist das Verhalten der Generaldirektorin Ackermann in Dresden, die den Dresdnern jetzt eindrucksvoll aufzwingt, wie Kunst zu betrachten und zu bewerten ist und dass sie natürlich die Einzige ist, die hier einen klaren Durchblick hat, um in eigener Machtvollkommenheit eine verquere linke Ideologie in das Museum einführt. Natürlich muß alles weiblicher werden, auch wenn sich eine große Anzahl dieser weiblichen Menschen wie Männer aufführen.

Durch eine gezielte finanzielle Förderung bestimmter „zivilgesellschaftlicher“ Vereine, die man besser als Agitationseinrichtungen bezeichnen sollte, dringt man in alle Bereiche der Gesellschaft ein. Bei einem großen Teil der Bevölkerung, auch der akademischen Jugend, kann man zwischenzeitlich beobachten, wie bereits der ideologische Unfug kritiklos übernommen worden ist und dazu führt, daß kaum noch offene Diskussionen möglich sind. Je mehr von Weltoffenheit gesprochen wird, umso mehr wird weltoffenes Denken kanalisiert und eingeschränkt. Dabei gibt es hervorragende Techniken, die sich auch als wirkungsvoll herausgestellt haben. Eines der Haupttotschlagargumente, mit der jede sachliche Diskussion sofort beendet wird, ist der Hinweis auf „Verschwörungstheorie“. Dieser Begriff ist so wirkungsvoll, als wenn man behauptet, sein Gesprächspartner sei ein Nazi oder antiphobisch.
Ein Blick in das Programm der FDP zeigt, daß auch diese Partei inzwischen nicht mehr als Garant einer bürgerlichen Gesellschaft angesehen werden kann, sondern sich teilweise in gesellschaftlichen Auflösungsvorstellungen anderer linken Parteien nicht mehr unterscheidet, ja diese sogar übertrifft. Am Beispiel eines Gesetzentwurfs dieser angeblichen bürgerlichen Partei vom 16.6.2020, Drucksache 19/2ßß48, sollte sich der interessierte Bürger selbst ein Urteil bilden. Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung, eingebracht von der FDP und für die Fraktion von Christian Lindner unterzeichnet, ist am 19. Mai 2021 zur Abstimmung dem Bundestag vorgelegt worden. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Überwiegend zugestimmt hatten, die Partei die Linke, die sogenannten Grünen und die FDP. Auch wenn dieser wahnsinnige Vorschlag der FDP glücklicherweise keine Mehrheit fand, ist nicht auszuschließen, daß die FDP ihre kruden Vorstellungen weiterverfolgen wird. Die zur Zeit von der FDP vorgeschlagene Schaffung eines neuen gesetzlichen Modells für Lebensgemeinschaften, bei dem es um die Möglichkeit geht, jenseits der Ehe eine rechtliche Absicherung für Personen zu schaffen, „Verantwortung füreinander zu übernehmen“ geht in die gleiche Richtung, nämlich mit allen subtilen rechtlichen Konstruktionen, die Ehe herkömmlicher Art, zu demontieren.

Es ist allerdings nicht zu erwarten, daß auch die CDU, selbst wenn Friedrich Merz ihr Vorsitzender werden sollte, von diesen destruktiven Vorstellungen abgrenzen wird. Hintergrund aller Überlegungen ist, endlich die Ehe herkömmlicher Art zu demontieren. Wenn dies gelingen würde, verlieren Familien den im Grundgesetz vorgesehenen besonderen Schutz vor Eingriffen des Staates in die Familien. Der Staat hätte dann endlich das erreicht, was Olaf Scholz bereits vor Jahren – er war damals noch Erster Bürgermeister in Hamburg – als Ziel formuliert hatte: Die SPD soll die Hoheit über die Kinderbetten erhalten.

Zurzeit scheint es im Bundestag nur noch eine Partei zu geben, die sich gegen seinen solchen Machtanspruch des Staates wehrt. Allerdings wird auch mit allen Mitteln versucht, daß diese Partei so diskreditiert wird, daß man glaubt, diese Partei auf Dauer verhindern zu können. Der Bürger hat es selbst in der Hand – oder besser gesagt mit dem Stimmzettel – die Macht, eine solche negative Entwicklung zu verhindern.