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Mißbrauchsvorwürfe gegen die katholische Kirche und was daraus folgt

Die Vorstellung eines Gutachtens über eine Untersuchung zum Umgang von Verantwortungsträgern mit Fällen sexualisierter Gewalt im Erzbistum München und Freising der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) erschütterte nicht nur die Öffentlichkeit, sondern wahrscheinlich auch viele katholische Christen, die bisher fest zu ihrer Kirche gehalten haben.

Eine besondere Brisanz erhält das tausendseitige Gutachten der Kanzlei durch die Feststellung, daß auch konkrete Vorwürfe eines Fehlverhaltens durch den damaligen Erzbischof Ratzinger und dem zwischenzeitlich emeritierten Papst Benedikt XVI. bestehen. In dem Gutachten wird Papst Benedikt XVI. zumindest in einem Fall konkret vorgeworfen, die Unwahrheit gesagt zu haben, Über einen Mißbrauchsfall wurde in einer Konferenz der Bischöfe ausführlich gesprochen. Der damalige Erzbischof Ratzinger habe nach dem vorliegenden Protokoll an dieser Sitzung teilgenommen, behauptete aber gegenüber der untersuchenden Kanzlei WSW, dass ihm dieser Mißbrauchsfall nicht bekannt gewesen sei. Insgesamt soll der damalige Erzbischof in vier Fällen nicht angemessen reagiert haben.

Übrigens wie war das denn bei unserem Bundeskanzler? Hatte dieser nicht behauptet, von Gesprächen mit der Warburg-Bank in Hamburg nichts gewußt zu haben? Und ist auch bei Olaf Scholz der Zweifel erlaubt, daß er die Wahrheit sagt? Hat man sich da genau so echauffiert, wie bei dem Erzbischof Ratzinger?

In der heutigen Sendung „Tag für Tag“ im Deutschlandfunk wurde über dieses Gutachten ebenfalls ausführlich gesprochen.

Das jetzt vorgelegte Gutachten, das einen Zeitraum von 1945 bis in die jüngste Vergangenheit beleuchtet, ist einerseits keine Überraschung, weil die dort beschriebenen Mißbrauchs-Tatbestände durch Priester und sonstige kirchlichen Mitarbeiter bereits bekannt waren. Allerdings wurde die besondere Brisanz einmal durch die akribische Zusammenfassung aller Mißbräuche gegen Kinder besonders deutlich. Zusätzlich kam der ungeheuerliche Vorwurf, daß die Mißbrauchsproblematik bis in die höchste Spitze der katholischen Kirche reicht. So wird in der öffentlichen Diskussion durch Formulierungen wie „die Verantwortlichen der Kirche wurden zum Handlanger der Täter“ eine besondere Verwerflichkeit der Leitungsebene der Kirche gezielt in die Köpfe der durch diese Nachrichten erschrockenen und verunsicherten Bürger geradezu verfestigt.

Was besonders – und dies ist nicht unbegründet – negativ hervorgehoben wird, ist die offensichtliche mangelnde Übernahme von Verantwortung durch viele involvierte Würdenträger der katholischen Kirche.

Natürlich kann man es verstehen, wenn insbesondere Betroffene des Mißbrauchs von einer Unmenschlichkeit des Systems reden, wie es in der Sendung des Deutschlandfunks von einer Gesprächsteilnehmerin, die selbst Mißbrauchs-Opfer war, geschehen ist. Es kann auch durchaus nachvollzogen werden, wenn aus heutiger Sicht die untersuchende Kanzlei zum Schluß kommt, daß ein Systemversagen mit einer der Ursachen für die schrecklichen und in keiner Weise zu verniedlichenden Taten der Priester und der kirchlichen Mitarbeiter gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen gewesen sein mögen.

Es wird jedoch verkannt, daß aus heutiger Sicht viele Dinge anders zu beurteilen sind, als man dies früher getan hat. Einerseits sollte eine klare Unterscheidung zwischen allgemeiner körperlicher Gewalt und sexuellen Straftaten vorgenommen werden. Die Auffassungen über sogenannte pädagogische Maßnahmen, was zum Beispiel die körperlichen Bestrafungen betraf, haben sich in den letzten Jahrzehnten glücklicherweise erheblich verändert. Sie waren jedoch keinesfalls nur auf bestimmte gesellschaftliche Bereiche beschränkt, wenngleich es auch spezifische massive Exzesse gegeben hat, die insbesondere in geschlossenen pädagogischen Einrichtungen erfolgten. Man kann diese aber heute nicht nur auf bestimmte Bereiche, wie zum Beispiel auf Einrichtungen der Kirche, beziehen, weil sie gesellschaftlich durchgängig praktiziert wurden. Demgegenüber sind die sexuellen Übergriffe zu betrachten, die auch aus damaliger Sicht inakzeptabel waren und staatsanwaltliche Ermittlungen zur Folge hatten und auch heute zurecht haben.

Natürlich bleibt der berechtigte Vorwurf, daß die leitenden Geistlichen der Kirche offensichtlich eine nicht ausgeprägte Wahrnehmung gegenüber den Nöten der Opfer der sexuellen Handlungen gehabt haben. Dies ist der Unterschied bei der Betrachtungsweise der Taten in den unterschiedlichen Zeitabläufen. Auch damals hätte man von den Geistlichen Empathie und Verständnis gegenüber den Kindern und Jugendlichen erwarten müssen. Wahrscheinlich liegt hier tatsächlich auch ein systemisches Problem vor, nämlich bei der Auswahl und Ausbildung der Priester.

Ein Aspekt wird jedoch bei der gesamten Erörterung dieses schlimmen Themas ausgeblendet. Gemeint ist die sogenannte Reformpädagogik, die besonders von der Partei „Die Grünen“ in den 80ern Jahren propagiert wurde. Diese Partei wollte seinerzeit sogar unter Führung ihres damaligen Vorsitzenden Josef (Joschka) Fischer die Pädophilie straflos stellen. In einem Bericht der TAZ vom 7.8.2015 wird darüber berichtet, daß es Kindereinrichtungen in Berlin Kreuzberg gab, wo Kinder sexuell mißbraucht wurden und überwiegend aus dem alternativen grünen Milieu kamen. Auch die schlimmen Vorkommnisse in der Odenwaldschule sind eine Folge von Fehlentwicklungen der Reformpädagogik gewesen. Wenn man jetzt den Stab über die katholische Kirche brechen will, dann gehört es auch zur Ehrlichkeit, diese Entwicklungen mit im Auge zu haben.

Wichtig wäre jetzt ein Neuanfang in der Kirche. Es muß verhindert werden, daß eine der letzten moralischen Instanz sich regelrecht selbst demontiert. Damit würden die Kräfte gewinnen, denen unabhängige moralische Instanzen ohnehin ein Dorn im Auge sind. Es gibt inzwischen in Deutschland keine Organisation, die für sich in Anspruch nehmen kann, Leitorientierung für Bürger zu sein. Damit wurde es den Parteien möglich, ihre Ideologien, die zu einer regelrechten Aushebelung der bürgerlichen Gesellschaft führen, ohne großen Widerstand durchzusetzen. Es ist kein Zufall, daß bereits vor 30 Jahren die FDP die Forderung erhob, eine klare Trennung zwischen Kirche und Staat durchzusetzen. Zurzeit wird in der links-gelben (eigentlich müßte man sagen roten) Koalition offen darüber diskutiert, die sogenannten Privilegien der Kirchen abzuschaffen. Natürlich ist insbesondere die katholische Kirche das Hindernis für diese Bestrebungen. Im Gegensatz zur evangelischen Kirche, die schon allein von ihrer Organisationsstruktur sehr eng mit staatlichen Strukturen kompatibel ist, handelt es sich der katholischen Kirche um eine weltumspannende internationale Organisation, die nicht zuletzt durch den Vatikan auch völkerrechtlich eine eigenständige Rechtsgrundlage hat. Insofern scheint es einigen politischen Akteuren sehr entgegenzukommen, wenn sich diese Kirche selbst zerstören würde.

Der Neuanfang der Kirche sollte insofern erfolgen, als die beteiligten Geistlichen, denen schuldhaftes Verhalten nachgewiesen wird, unverzüglich zurücktreten müssen. Die Opfer müßten schnellstens zumindest eine materielle Entschädigung erhalten, aber vor allen Dingen muß von der Kirche zum Ausdruck gebracht werden, daß man die seelischen Nöte dieser Betroffenen ernst nimmt und bemüht ist, den Schaden soweit es überhaupt möglich ist, wieder gutzumachen..

Die Gefahr, die durch das absolut nicht zu akzeptierende Verhalten von Bischöfen jetzt Kräfte stark werden, die aus der Kirche das machen, was die Politik will, nämlich eine willfährige Organisation, die politischen Zielvorstellungen der linken Ideologen unterstützt und gegen diese Politik keinen Widerstand leistet, ist die größte Gefahr für die Kirche. Wenn sie sich dieser Entwicklung nicht erfolgreich entgegenstellt, verliert sie nicht nur ihre Glaubwürdigkeit, die bereits sehr ramponiert ist, sondern verliert ihre Eigenständigkeit um eine moralische und ethische Leitlinie nicht nur für ihre Mitglieder, sondern für alle Bürger zu sein, bzw. wieder zu werden.

 

 

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Französische Ratspräsidentschaft verheißt energiepolitischen Realismus, aber grundfalsche Finanzpolitik

Heute hat Frankreichs Präsident Emmanuel Macron das Programm der französischen Ratspräsidentschaft vorgestellt. Jörg Meuthen, Leiter der AfD-Delegation im EU-Parlament und Bundessprecher der AfD, äußert sich hierzu wie folgt:

,,Für Präsident Macron ist Fortschritt eines der großen Ziele der französischen Ratspräsidentschaft. Insofern ist es vernünftig, wenn er sich klarer als andere und in offenem Gegensatz zu den energiepolitischen Geisterfahrern der deutschen Regierung zur Kernenergie bekennt, denn nur mit ihr sind eine zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung und effektiver Klimaschutz möglich. Dieser Realität sollte sich auch die pseudoökologische deutsche Bundesregierung endlich stellen.

Inakzeptabel und ökonomisch falsch ist hingegen Macrons Vorstoß, wirtschaftliches Wachstum durch neue Schulden, eine groß angelegte zwischenstaatliche Umverteilung in Form von gemeinsamen Anleihen und eine die Maastricht-Kriterien faktisch abschaffende Schuldenunion erzwingen zu wollen. Das kann nicht funktionieren und wird die EU absehbar in eine neue, existenzielle Krise führen, unter der vor allem die Deutschen und Nordeuropäer zu leiden haben werden. Das ist entschieden abzulehnen.“

Es ist mehr als erstaunlich, daß zurzeit kaum über die Folgen der desaströsen Finanz- und Geldpolitik der EU gesprochen wird. Wahrscheinlich werden diese Themen durch die Corona-Aktionen völlig verdeckt. Seit Monaten erklären uns die beiden Damen, Ursula von der Leyen und Christine Lagarde, daß die objektiv vorhandene Geldentwertung des Euro durch die massiven Preissteigerungen angeblich nur vorübergehend seien. Man darf sicher annehmen, daß diese beiden Politikerinnen sehr genau wissen, daß ihre Äußerungen nicht den Tatsachen entsprechen.

Nach wie vor wird den Bürgern kaum vermittelt, daß die gegenwärtige Geldpolitik der EU eine massive Enteignung der Bürger in den europäischen Ländern, deren finanzielle Erträge mit regelrechten Vernebelungsaktionen in Richtung der Südländer in Europa gelenkt werden, damit diese nicht den Offenbarungseid leisten müssen, darstellt. Eine Anhebung der Zinsen, die dringend erforderlich wäre, würde wahrscheinlich zu einem Zusammenbruch der europäischen Währung führen. Daß den Bürgern in Deutschland ihre Altersversorgungen regelrecht zerstört werden, daß die Bürger durch die Politik dieser EU-Bürokratie, die sich immer mit Europa gleichsetzt, obwohl Europa nicht das EU-Bürokratenmonster ist, scheint mehr oder weniger ausgeblendet zu werden. Es wird sehr interessant sein, welche Reaktionen kommen werden, wenn diejenigen Bürger, die eines Tages ihre Altersversorgung in Anspruch nehmen wollen und feststellen, daß diese sich erheblich „aufgelöst“ hat, reagieren werden. Die gegenwärtige Regierung meint vielleicht, zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Amt zu sein, so daß den Zorn der Betrogenen andere zu spüren bekommen.

Insofern erscheint uns die Stellungnahme der AfD zu der Politik von Macron, der viel von Europa redet, aber den Erfolg seines eigenen Landes meint, sehr moderat zu sein. Es müßte viel deutlicher zum Ausdruck gebracht werden, daß Macron mit daran beteiligt ist, die Probleme in Europa zu verstärken. Die großen Worte von Macron verdecken, daß sein Land wirtschaftlich erhebliche Probleme hat, so daß auch dadurch erkennbar wird, daß eine Einheitswährung nur dann möglich wäre, wenn alle beteiligten Staaten die gleiche Wertschöpfung erreichen können. Dies ist einerseits gar nicht erreichbar und andererseits auch gar nicht erstrebenswert. Wichtig wäre jedoch, daß dies endlich auch gesagt wird und noch wichtiger wäre es, wenn endlich dieser Irrsinn einer einheitlichen Währung bei unterschiedlicher wirtschaftlicher Leistung beendet würde. Die Einheitswährung im europäischen Raum wird dazu führen, daß der Streit und der Mißmut zwischen den einzelnen europäischen Ländern immer mehr verstärkt und eines Tages in einer Explosion entladen wird.

Natürlich sind dann die gegenwärtigen Hauptakteurinnen nicht mehr im Amt, so daß diese mit Sicherheit nicht diejenigen sein werden, die dann zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Aber auch dies ist nicht neu. Wenn man sich daran erinnert, was Frau von der Leyen für einen Scherbenhaufen bei der Bundeswehr hinterlassen hat und wie schnell alle offenen Fragen, die von der ehemaligen Verteidigungsministerin hätten beantwortet werden müssen, nicht beantwortet wurden und keiner mehr nachhakte, dann läßt dies befürchten, daß es mit den Fehlleitungen der EU-Bürokratie auch nicht anders gehen wird.

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Genesenen-Status verlängern, nicht verkürzen

Über Nacht änderte das Robert-Koch-Institut den Genesenen-Status vieler Menschen in Deutschland. Seit dem vergangenen Wochenende gilt dieser Status nur noch für drei Monate, statt der vorherigen Geltungsdauer von sechs Monaten. Die Bundesregierung hatte dem RKI kurz zuvor die Entscheidungskompetenz über die Ablaufzeit des Genesenen-Status übertragen. Carsten Hütter, Mitglied im Bundesvorstand der Alternative für Deutschland, kann die abrupte Änderung des Status von Genesenen und auch die neue Kompetenzzuordnung zum RKI nicht nachvollziehen:

„Der Genesenen-Status ist von erheblicher praktischer Bedeutung für zahlreiche Menschen. Insbesondere für jene, die im Gesundheitswesen arbeiten. Die Begründung des RKIs, dass die ‚bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben‘ klingt mehr als fragwürdig und nicht mehr nachvollziehbar. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Bundesgesundheitsministerium zuletzt selbst mitteilte, dass ‚für die meisten Menschen die Erkrankung mit COVID-19 mild verläuft‘. Es ist vollkommen unverhältnismäßig, nun weitere Verschärfungen vorzunehmen, zumal sich abzeichnet, dass die ‚Omikronvariante‘ noch weniger gefährlich ist. Eine Verlängerung des Status der Genesenen auf zwölf Monate wie in der Schweiz halte ich da für deutlich sinnvoller. Gekoppelt werden sollte eine solche Verlängerung mit kostenlosen Antikörpertests für alle Bürger. Die abrupte Änderung des Status Genesener in einer Nacht-und-Nebel-Aktion schwächt jedenfalls das Vertrauen der Bevölkerung in die Corona-Politik der Bundesregierung weiter und verstärkt die Spaltung in der Gesellschaft. Wir als Alternative für Deutschland fordern nach wie vor, dass eine Impfung freiwillig bleiben muss. Ein zentrales Impfregister und eine allgemeine Impfpflicht lehnen wir ab. Das Gesundheitssystem muss gestärkt und unsere Risikogruppen geschützt werden. Zudem muss sich eine Epidemie-Kommission gründen. Wir müssen lernen, mit dem Virus zu leben und endlich zurück zur Normalität.“

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Macron will nach der Schulden-Union jetzt auch die Abtreibungs-Union


Präsident Macron hat im Europaparlament seine Vorhaben für Frankreichs EU-Ratsvorsitz vorgestellt. Macron schlug u. a. vor, das Recht auf Abtreibung als EU-Grundrecht zu definieren.

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, erklärt zur Rede des französischen Präsidenten vor dem EU-Parlament:

„Macron will nach der Schulden-Union jetzt auch die Abtreibungs-Union. Die Aufgabe des Schutzes ungeborenen Lebens verstößt gegen deutsches Strafrecht und ist unvereinbar mit unserem Grundgesetz. Macrons Vorstoß, das Recht auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta aufzunehmen, bedeutet das Ende Europas als Wertegemeinschaft. Macrons Angriff gilt auch Deutschland und seiner Verfassung, dem in Sonntagsreden so gern gepriesenen Grundgesetz. Denn das Grundgesetz schützt die Würde und das Lebensrecht aller Menschen, auch der ungeborenen Kinder. Abtreibung ist grundsätzlich als Unrecht anzusehen, wie das Bundesverfassungsgericht feststellt (BVerfGE 88, 203). Der Staat ist deshalb ‚verpflichtet, menschliches Leben, auch das ungeborene zu schützen‘ (Ebenda). Werdende Mütter sind zu unterstützen, damit sie sich für ihr Kind entscheiden. Macron will das Unrecht zum Recht umdefinieren, um ungeborenen Kindern jeden Schutz der nationalen Rechtsordnungen zu entziehen. Das ist skrupellos, auch gegenüber so vielen werdenden Mütter, die zur Abtreibung gedrängt werden. So verliert Europa seine Kinder, seine Zukunft und seine Seele.“

Merken die Bürger gar nicht, welche Kräfte zurzeit glauben, die Menschheit regieren zu können? Wie lange wird es dauern, bis erkannt wird, daß dieser Entwicklung Einhalt geboten werden muß!
Wir fragen weiter, warum man zu diesem Thema nichts von den Kirchen hört. Sind diese mit ihrer Vergangenheitsbewältigung beim Mißbrauch von Kindern in der Vergangenheit so blockiert, daß sie sich nicht mehr in der Lage sehen, die aktuellen Probleme zu erkennen und vor allen Dingen zu benennen?
Zu dieser Gesamtproblematik paßt auch ein heute in der Sendung „Tag für Tag“ des Deutschlandfunks ausgestrahlte Sendung, in der der „Grünen“-Politiker Jürgen Roth seine Vorstellungen zur zukünftigen gesellschaftlichen Stellung der Kirchen erläuterte. Jürgen Roth gehört der Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne an. Wahrscheinlich ist den meisten Bürgern noch gar nicht bewußt geworden, daß die sogenannten Grünen nicht nur eine Öko-Diktatur anstreben, die unter dem Deckmantel die Natur schützen zu wollen sehr harmlos erscheinend daherkommen. Vielmehr setzen sie jetzt das um, was ihr Bundesgeschäftsführer bereits vor einem Jahr auf dem Parteitag der linksradikalen Partei Bündnis 90/Die Grünen klar und deutlich zum Ausdruck brachte. Kellner erklärte, daß im kommenden Jahr (2022) der Umbau der Gesellschaft in Deutschland vorgenommen wird. Man muß den sogenannten Grünen zugutehalten, daß sie das tatsächlich umsetzen, was sie sagen. Das Problem ist nur, daß viele Bürger die Ziele dieser linken Partei entweder gar nicht gehört oder nicht ernst genommen haben. Dies wird sich bitter rächen, wahrscheinlich ist dann aber bereits so viel zerschlagen, daß eine Reparatur sehr viel Zeit in Anspruch nehmen wird.
Innerhalb der Partei Bündnis 90/Die Grünen gibt es einen Arbeitskreis, der sich mit der Säkularisierung unserer Gesellschaft befaßt. Es geht darum, die sogenannten Privilegien der Kirchen zu beseitigen. Bisher konnte man diese Ziele nicht umsetzen, da die SPD für eine solche Politik nicht zu gewinnen war. Inzwischen haben die sogenannten Grünen einen Verbündeten, nämlich die FDP. Dieser Partei geht es ebenfalls darum, diese Gesellschaft zu verändern. Dazu passen die Vorstellungen der FDP zur Aufhebung des § 219a StGB, was zu einer „Normalisierung“ der Abtreibungen führen wird, aber auch die vorgesehenen Veränderungen im Personenstandsrecht, die zu einer völligen Auflösung aller gewachsenen Strukturen führen werden, ergänzen sich sehr gut, mit den Zielen der sogenannten Grünen, die bürgerliche Gesellschaft neu definieren zu wollen. Die Kirchen standen solchen Entwicklungen bisher im Wege. Insofern ist es folgerichtig, diese Institutionen wenigstens so zu schwächen, daß sie politisch bedeutungslos werden. Leider haben die Kirchen durch ihre internen Fehlentwicklungen selbst dazu beigetragen, daß die jetzt unter dem Mäntelchen der Klima-Rettung auftretenden Systemveränderer ihre Ziele leichter und ohne großen Widerstand durchsetzen können.
Diese unheilvollen Veränderungen können nur noch von wachen Bürgern aufgehalten werden, die hier ein klares Stopp aussprechen.

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Ist werdendes Leben schutzlos?

Der Deutschlandfunk führte heute ein interessantes Interview mit der Allgemeinmedizinerin Hänel, die sich offensichtlich besonders mit dem Gebiet der Beendigung von Schwangerschaften betätigt. Da sie auf ihrer Internetseite ausführlich über die Methoden von Abtreibungen informiert hatte, wurde sie angeklagt und rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. Vielleicht sollte man Abteibungen auch so benennen, was sie sind, nämlich Töten eines werdenden menschlichen Lebens. Grundlage für diese Entscheidung – zurzeit ist das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig – ist § 219a. Dieser Paragraf untersagt es Ärzten, unerlaubte Werbung für Schwangerschaftsabbrüche anzubieten. Unerlaubt ist u. a., wenn die Schwangerschafts-Eingriffe aus wirtschaftlichem Interesse erfolgen oder wenn Mittel zum Schwangerschaftsabbruch angeboten werden, die nicht dem medizinischen Stand der Wissenschaft entsprechen.

Der Grundgedanke dabei ist, daß das Töten eines ungeborenen Lebens nach wie vor eine unerlaubte Handlung ist, die jedoch unter bestimmten Umständen nicht unter Strafe gestellt wird.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht die Norm, sondern darf nur unter eindeutig festgelegten Kriterien und unter Beachtung strenger ethischer Normen erfolgen. Dabei erfolgt eine Güterabwägung zwischen dem werdenden Leben eines Menschen und einer bestehenden Notlage der Mutter, die einen Abbruch der Schwangerschaft vornehmen lassen will. Der Gesetzgeber verlangt vor einem solchen schwerwiegenden Eingriff, der ein werdendes Leben beendet, aber auch seelische und körperliche Probleme bei der betreffenden Frau auslösen kann, eine ergebnisoffene fachliche Beratung.

Die Diskussion, die jetzt auch von einer Ärztin, die keine Fachärztin für Gynäkologie und Kinderheilkunde, sondern Allgemeinärztin ist, ausgelöst wurde, dreht sich um die Frage, ob man dieser Ärztin rechtlich vorwerfen konnte, auf ihrer Internetseite in unerlaubter Weise für die Abtreibung geworben zu haben. Hier kam das Gericht zu einer anderen Einschätzung als die Ärztin. Diese meinte, sie müsse im Interesse der betroffenen Frauen, diesen ein umfassendes Informationsangebot zu diesem Thema anbieten.

Nachdem aus interessierten Kreisen das Thema der Abtreibung – wir möchten lieber dazu sagen, die Beendigung eines werdenden Lebens – vertretbar sei, weil die Frauen ein Recht zur eigenen Entscheidung über ihren eigenen Körper haben, hat die FDP einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der den § 219a ersatzlos streichen soll. Damit würde es erlaubt sein, daß Ärzte wie Frau Hänel in Gießen in ihrer Eigenschaft als Ärzte über die Möglichkeiten der Abtreibung informieren können. Frau Hänel meinte in dem Interview mit dem Deutschlandfunk, daß dies für die Frauen sehr wichtig sei, weil sie dadurch das Gefühl erhalten, ernst genommen zu werden.

Einen Zusammenhang zwischen dem Wegfall des § 219a und einer weiteren Öffnung der Schwangerschaftsabbrüche wurde in dem Interview von dieser Ärztin nicht gesehen. Wenn von der Ärztin im Interview gesagt wurde, daß gegenwärtig die Ärzte, die Abtreibungen vornehmen, immer das Problem einer rechtlichen Verfolgung haben und sich deshalb teilweise „nicht trauen“, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, dann hat sie eigentlich selbst die Antwort gegeben, nämlich, daß der Gesetzgeber sehr wohl hier die Abtreibung nicht zum Normalfall verkommen lassen will.

In dem Gespräch wurden die grundsätzlichen ethischen Fragestellungen, nicht zuletzt durch die Fragen der Moderatorin des DLF, sehr klar erkennbar. Es geht um die Abwägung zwischen dem Leben eines werdenden Menschen und der Befindlichkeit der Frauen, die Gründe vortragen, warum ein Töten des werdenden Lebens notwendig sein sollte.

Es ist noch nachvollziehbar, wenn man Leben gegen Leben abwägt, also wenn das Leben der werdenden Mutter durch das Leben des werdenden Kindes konkret bedroht ist. Diese Abwägung ist bereits kaum zu treffen. Eine Abwägung zwischen dem werdenden Leben eines Menschen und der möglichen Selbstbestimmung einer Frau ist aber mehr als fragwürdig und kann dann noch mehr Erstaunen auslösen, wenn eine solche Gegenüberstellung von Medizinern vorgenommen wird, deren wichtigste Aufgabe doch das Retten und Erhalten von Leben ist.

Die Menschenrechtskommission hat Grundsätze definiert allgemeine Grundsätze, die bei einer Fragestellung einer möglichen Abtreibung relevant sind:

  • Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens,
  • persönliches Recht auf Unabhängigkeit und Selbstentfaltung,
  • Zugehörigkeit zu einem Geschlecht,
  • sexuelle Orientierung und das Sexualleben,
  • physische und psychische Integrität einer Person.

Ein Recht auf Abtreibung oder ein Recht auf ein Kind kann aus den genannten Grundrechten so nicht direkt abgeleitet werden. Für diese Fragen werden weitere gesetzliche Regelungen formuliert, die sich am Art. 8 der EMRK orientieren.

Es geht also immer darum, zwei Rechtsgüter – das Leben eines werdenden Kindes und das Leben der werdenden Frau gegeneinander abzuwägen.

Bei diesen schwerwiegenden Fragen kann man doch ins Grübeln kommen, mit welcher Leichtigkeit eine Ärztin – jedenfalls empfindet dies der Verfasser dieser Zeilen so – über ein angebliches Informationsrecht über Schwangerschaftsabbrüche und den entsprechenden Methoden redet und sich gar nicht vorzustellen scheint, daß der Gesetzgeber hier eine natürliche Bremse eingebaut hat, damit die Abtreibung und damit das Töten von Leben keine Selbstverständlichkeit werden kann.

Bei der gesamten Diskussion wird völlig ausgeblendet, daß auch ein Fötus bereits ein Rechtssubjekt ist und somit unter dem Schutz des Staates steht.

Dem Verfasser dieses Kommentares war bisher gar nicht bewußt, daß hier eine Ärztin in einem Fachgebiet umfassend tätig ist, das eigentlich nicht zu dem Aufgabenkreis eines Allgemeinmediziners gehört. In der Gynäkologie gibt es daneben noch den Facharzt für Geburtsheilkunde, wobei Frauenärzte beide Fachgebiete in der Regel beide Fachgebiete abdecken.

Wenn dem werdenden Leben keine Bedeutung mehr beigemessen wird, weil es die Befindlichkeiten von Erwachsenen bereits stört, dann wird eine gleiche Frage auch bei alten Menschen zu stellen sein, die nur noch vermeintlich unproduktiv der Gesellschaft mit erheblichen Gesundheitskosten zur Last fallen.  Von einer humanen Gesellschaft wird man dann nicht mehr sprechen können.

 

 

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Baerbock führt ihr erstes Gespräch mit Lawrow in Moskau

Die bevorstehenden Besuche der deutschen Außenministerin Annalena Baerbock in der Ukraine und in Rußland sind ein Anlaß, sich einmal näher mit der Qualifikation der gegenwärtigen Leitung des Auswärtigen Amtes zu befassen. Bisher war es unbestritten, daß besonders hohe Anforderungen an alle Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes eine zwingende Notwendigkeit gewesen sind. Schließlich ist das Auswärtige Amt die Institution, die eine Visitenkarte eines Landes gegenüber anderen Staaten ist.

Mit der Regierungsübernahme der links-gelben Koalition scheint man jetzt andere Prioritäten zu setzen. Eigentlich will man nicht davon ausgehen, daß Politiker so unfähig sind, daß sie gar nicht in der Lage sind, richtige Entscheidungen zu treffen und dies noch nicht einmal bemerken.

Mit Sicherheit darf man davon ausgehen, daß Rußland sehr darauf achtet, daß seine Vertreter die beste Ausbildung haben, eine umfassende Bildung vermittelt bekommen, um die Interessen ihres eigenen Landes wirkungsvoll vertreten zu können. Zu der umfassenden Bildung gehört es auch, die historische Entwicklung anderer Länder genaustens zu kennen und sich in die Mentalität anderer Völker hineinzudenken. Nur in Verbindung mit einem fundierten Fachwissen, aber auch einem fundierten Allgemeinwissen, können Interessen des eigenen Landes wirkungsvoll vertreten werden. Im Hinblick auf die Gespräche der deutschen Außenministerin, von der man mit Sicherheit sagen darf, daß ihre Qualifikation für das Ausfüllen ihres Amtes viele Fragen aufwirft, sollte man sich einmal die Qualifiaktion des Gesprächspartners in Rußland betrachten. Sergej Lawrow ist Absolvent der MGIMO, das ist das staatliche Institut für Internationale Beziehung. Diese Einrichtung hat den Status einer Universität. Von 1976 bis 1981 war Lawrow in der Abteilung für internationale Organisationen im sowjetischen Außenministerium tätig. Lawrow hat im Verlaufe seiner diplomatischen Berufstätigkeit umfassende Auslandserfahrungen und war in der Ständigen Vertretung der Sowjetunion bei den Vereinten Nationen in New York tätig und wurde am 9. März 2004 von Wladimir Putin als Außenminister berufen. Neben seiner Muttersprache Russisch spricht Lawrow fließend Englisch, Französisch (nicht fließend), sowie Singhalesisch und Dhivehi, die Amtssprache der Malediven.

Man darf auch mit Sicherheit davon ausgehen, daß die Mitarbeiter von Lawrow im Außenministerium keine Laien sind, sondern ebenso qualifizierte Ausbildungen und Berufswege, wie ihr Chef hinter sich haben.

Die Leitung des deutschen Außenministeriums scheint hier einen anderen Qualitätsanspruch an sich selbst anzulegen. Nachdem bereits bei der Außenministerin erhebliche Zweifel einer angemessenen Qualifiaktion für eine korrekte Wahrnehmung dieser anspruchsvollen Aufgabe bestehen, hätte man davon ausgehen können, daß sich eine Ministerin, die mit der auf sie zukommenden Aufgabe wahrscheinlich an die Grenze ihrer fachlichen Möglichkeiten angekommen ist, wenigsten mit einem qualifizierten Kreis von Mitarbeitern umgibt, die in der Lage sind, die Ministerin so für die einzelnen Gespräche vorzubereiten, daß die Gesprächspartner nicht sofort die mangelnde Substanz ihrer Gesprächspartnerin bemerken.

Mit einem regelrechten Entsetzen kann man jedoch der Darstellung der Zusammensetzung der Persönlichkeiten, die zur Leitung des Außenministeriums zur Kenntnis nehmen. Hier sind Personen tätig, die wohl guten Willen, aber keine oder sehr eingeschränkte Kenntnisse in der internationalen Diplomatie haben. Es sieht so aus, als wurden alle qualifizierten Leitungsmitarbeiter geradezu entfernt und durch Mitarbeiter ersetzt, die vielleicht ein gutes Verhältnis zu ihrer Ministerin haben, aber im Übrigen nicht mehr Kenntnisse über internationale Zusammenhänge verfügen als ihre Chefin selbst. Wenn man sich vorstellt, wie die „qualifizierte“ Außenministerin eines immerhin noch großen Industrielandes mit dem hoch gebildeten russischen Außenminister das Gespräch über lebenswichtige Fragen beider Nationen führen wird, kann man entweder Sorge haben, daß die Interessen Deutschlands auf der Strecke bleiben oder daß die andere Seite das Gespräch diplomatisch als interessante Begegnung bezeichnet, die man auch wieder schnell vergessen kann. Die Drohung einer Frau Baerbock, daß „alles einen Preis hat“, was Rußland vielleicht gegen den Willen der westlichen Wertegemeinschaft unternehmen wird, wird bei Lawrow nur ein müdes Lächeln hervorrufen. Und ob qualifizierte Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes ihrer Ministerin geraten hätten, bei ihrem ersten Besuch zuerst nach Kiew und dann nach Moskau zu fahren, kann zumindest kritisch hinterfragt werden. Es könnte jedenfalls zur Folge haben, daß damit die Gespräche in Rußland nicht gerade positiv eingestimmt sein werden.
Die Biografien der Leitungsmitarbeiter des Auswärtigen Amts – wir haben diese der offiziellen Internetseite des Auswärtigen Amts entnommen- sind sehr interessant, lassen aber eine gewisse Ferne zur Tätigkeit eines Außenministeriums erkennen. Wenn eine Staatsministerin ihren Studienschwerpunkt im Fach „Gender und Peace Studies“ setzte und ihr zweites Masterstudium mit der Promotion über das Thema „Demokratieförderung“ an der Humboldt-Universität in Berlin abschloß, weist dies zumindest auf eine bestimmte Zielrichtung ihrer politischen Arbeit hin. Die Staatsekretärin Baumann soll – gemäß der Aufstellung der vorgenannten Internetseite des Ministeriums – von 1990 bis 1992 Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität in Bonn studiert haben. Entweder ist die Zusammenstellung wie seinerzeit der Lebenslauf von Frau Baerbock fehlerhaft oder sie wird keinen juristischen Abschluß haben. Beides wäre kein besonderes Renommee für das Außenministerium. Der Staatsminister Dr. Lindner scheint ein qualifizierter Fachmann der Technischen Volkswirtschaftslehre zu sein. Inwieweit er besondere Kenntnisse über die internationale Diplomatie hat, sollte einmal näher dargestellt werden. Eine weitere Staatsministerin ist bisher Anwältin für Familienrecht gewesen. Ob dies die beste Voraussetzung für die Vertretung Deutschlands in der Welt ist, darf hinterfragt werden. Auf jeden Fall hat sie es mit der Völkerfamilie zu tun, allerdings dürfte hier ein anderer juristischer Schwerpunkt hilfreicher sein.

Wenn man die Gesprächspartner der Weltmacht Rußland, die von dem Friedensnobelpreisträger Barack Obama ja einst als „Regionalmacht“ bezeichnet wurde, richtig einschätzt, dann weiß man, wie gut sich die russischen Akteure auf Gespräche mit Spitzen-Repräsentanten anderer Staaten vorbereiten. Sie werden sich auch mit den agierenden Persönlichkeiten der anderen Seite befassen. Man kann nur hoffen, daß bei den anstehenden Gesprächen zwischen Deutschland und Rußland wenigstens von Rußland die diplomatischen Gepflogenheiten angewandt werden, so daß auch Peinlichkeiten diplomatisch so behandelt werden, als wenn sie gar nicht stattgefunden haben.

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Eigentor mit Gutachten

Der Bamberger Sprachwissenschaftler Helmut Glück kommentiert das im Dezember veröffentlichte Gutachten der Juristin Lembcke von der Berliner Humboldt-Universität, in dem sie „geschlechtergerechte Sprache“ als verfassungsrechtlich vorgeschrieben einstuft. Glück hält das Gutachten für „wissenschaftsfern“, weil es viele handwerkliche und terminologische Fehler enthält, mitunter sei es „realitätsfern‟, wenn die Gutachterin hofft, dass eine Sprache alle denkbaren dritten Geschlechter repräsentieren könne. Das Gutachten hatte die Stadt Hannover in Auftrag gegeben, es sollte ihre Entscheidung für gendersprachliche Regeln in der Verwaltung untermauern. „Die Stadt Hannover hat sich mit diesem Gutachten ein Eigentor geschossen“, so Glück. (faz.net)

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Jürgen von der Lippe gegen Gendersprache

Mal anzüglich, mal mit Schalk im Nacken – seit den 1970er Jahren ist Jürgen von der Lippe eine feste Größe in der deutschen Kommödiantenbranche. Er ist sich auch nicht zu fein, gegen den Strom zu schwimmen und Dinge anzusprechen, die politisch nicht korrekt sind. In einem Interview in der Bild am Sonntag rechnete er jetzt auf seine charmante Weise mit dem Gendern ab. Er habe sich gleich zu Beginn des Interviews verbeten, in der gedruckten Endfassung gegendert zu werden – das sei vor ihm schon Wayne Carpendale (in der Gala) passiert. „Ich möchte nicht, dass der Eindruck entsteht, ich würde mich einer grammatikalisch fehlerhaften und vor dem philosophischen Hintergrund unsinnigen Sprache bedienen“, sagte von der Lippe. Sprache ändere sich immer – aber immer von unten: „Es ist doch ein Skandal, dass Universitäten verlangen, dass Arbeiten von den Studenten gegendert und so in einem falschen Deutsch eingereicht werden. Es entsteht der Eindruck, dass es eine breite Bewegung wäre. Aber das Gegenteil ist der Fall. Je nach Umfrage wollen bis zu 91 Prozent der Deutschen nicht gendern.“ Vor allem die sinnfreien Partizipien ärgern ihn: „Der Bäcker ist ein Backender, wenn er in der Backstube steht. Wenn er auf dem Klo sitzt, dann nicht mehr.“ Im generischen Maskulinum könne sich jeder zu Hause fühlen, so von der Lippe: „Wenn ich selbst queer wäre, also schwul, lesbisch, bi-, trans- oder intersexuell, wäre ich beleidigt, dass ich nur von so einem kleinen Zeichen repräsentiert werden soll.“ (bild.de)

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Dahiner steckt derselbe Geist – welcher?

Bereits die Überschrift eines Beitrages von Pjotr Kogyba, der heute in der Sächsischen Zeitung veröffentlicht wurde und als kontroverser Text zur Diskussion anregen soll, ist bereits eine Aussage des Verfassers, die seine wesentliche Meinung wiedergibt.
Der Verfasser beginnt seine Ausführungen mit dem Hinweis auf Pegida, wobei bereits polemisch von „selbsternannten Patriotischen Europäern“ geschrieben wird, die ihre Kritik gegen die Islamisierung des Abendlandes durch die Gründung des Vereins Pegida vor ca. Jahren zum Ausdruck bringen wollten. Die Bewegung, die zwischenzeitlich mehr als zehntausend Demonstranten aktivieren konnte, existiert zum Leidwesen insbesondere linker Gruppierungen noch immer. Die Frage, warum sich eine solche Vereinigung gründete und vor allen Dingen, warum sie nach zehn Jahren noch immer besteht, wurde in dem kritischen Beitrag nicht hinreichend beschrieben. Es bleibt bei einer Situationsbeschreibung, wobei insbesondere auf die seinerzeit – nach Auffassung des Verfassers des Artikels in der SZ – die teilweise wüst vorgetragenen fremden- und politikfeindlichen Inhalte und die Aggressivität der damaligen Protestierer gegenüber den Journalisten hervorgehoben wird. Es wird zum Ausdruck gebracht, daß dies zu einem großen medialen Interesse geführt habe. Aber auch Sozialwissenschaftler haben großes Interesse, die Hintergründe für diesen Erfolg der Vereinigung zu untersuchen. Anfragen an Demonstranten, sich an einer solchen wissenschaftlichen Untersuchung zu beteiligen, seien bisher erfolglos geblieben. Die Absagen seien teilweise sehr aggressiv gewesen.

Was verwundert ist, daß man auch ohne besondere wissenschaftliche Untersuchung feststellen könnte, daß zum Zeitpunkt der Gründung von Pegida ein erheblicher Mißmut gegenüber den Politikern und gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Teilen der Print-Medien in der Bürgerschaft entstanden war. In zunehmenden Maßen konnte wahrnehmen, daß eine sehr einseitige Berichterstattung erfolgte und insbesondere durch eine gezielte Selektion von Themen, über die schlicht und einfach nicht mehr berichtet wurden, der Vorwurf der sogenannten „Lügenpresse“ entstand. Die Kumulation dieser Entwicklung brach sich bei der Berichterstattung über Ereignisse in der Silvester-Nacht 2015/16 durch, in der hunderte Frauen von jugendlichen Ausländern überwiegend nordafrikanischer Herkunft sexuell belästigt wurden und darüber nicht berichtet wurde. Die Medien zogen seinerzeit Konsequenzen, da ihnen damals vorgeworfen wurde, zu zögerlich über die ausländische Staatsbürgerschaft der Tatverdächtigen informiert zu haben.

Diese Fakten werden jetzt von dem Verfasser des Artikels in der SZ in keiner Weise berücksichtigt. Vielmehr wird eine sehr kühne Verbindung in der Einschätzung der Anhänger der Pegida-Bewegung und den rechtsradikalen Kreisen gezogen, was doch ein wissenschaftliches Vorgehen erheblich infrage stellt. Es wird darauf hingewiesen, daß es bei den Corona-Protesten und bei den Teilnehmern an den Pegida-Demonstrationen überwiegend um Bürger handelt, die der politischen Mitte (was auch immer darunter zu verstehen ist) zugerechnet werden können. Teilweise beteiligen sich auch Bürger an diesen Demonstrationen, die dem linken Spektrum zuzurechnen sind.

Allerdings – und jetzt wird es absolut unwissenschaftlich – bedarf diese „Selbstwahrnehmung eine Korrektur. Denn: Diese scheinbar politische gemäßigte Personengruppe wollte zu 90 Prozent die Alternative für Deutschland wählen und lehnte zu beinahe 100 Prozent sichtbare Zeichen des Islam wie Minarette oder Lehrerinnen mit Kopftuch ab“. So ganz in einem Atemzug wird auch eine demokratische alternative Partei, die zugegebenermaßen den etablierten Parteien ein Dorn im Auge ist, weil sie eine Bedrohung ihrer Macht durch diese Partei zurecht befürchten, zu einer rechtsradikalen Partei abgestempelt. Nun kann man in Deutschland jeden politischen Diskurs schnell beenden, wenn man dem anderen unterstellt, er sei ein Nazi oder ein Befürworter von Gewalt gegen Frauen oder Islamophob.

Wenn Bürger Bedenken gegen eine Islamisierung in Deutschland haben, so muß dies als Meinungsäußerung zur Kenntnis genommen werden. Diese Entwicklung ist im Übrigen nicht nur in Deutschland zu beobachten. Genau darin liegt aber das Problem, warum der Protest in Deutschland immer aggressivere Formen annimmt. Wenn sich die Bürger von den agierenden Politikern nicht mehr ernst genommen fühlen und die Politiker immer davon reden, sie müssen die Bürger mitnehmen, dann wird völlig verkannt, daß die Bürger die Richtung zu bestimmen haben und nicht die Politiker, die auf Zeit die Interessen ihrer Mitbürger zu vertreten haben. Und wenn die Bürger immer mehr beobachten müssen, daß die Medien – allen voran der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht mehr über Sachverhalte objektiv berichtet, sondern sich selbst als Schulmeister sieht, der den Bürgern vorschreibt, was sie zu tun haben, dann braucht sich keiner mehr zu wundern, wenn das gesellschaftliche Klima in Deutschland immer rauer wird.
Was fremdenfeindlich ist, hat nicht nur eine kleine pseudointellektuelle Minderheit zu bestimmen, sondern hier ist es erforderlich, besonders auf die Befindlichkeit der eigenen Einwohner eines Landes zu achten.

Die große Mehrzahl der Bürger hat nichts gegen Ausländer und auch nichts gegen Ausländer, die sich in Deutschland niederlassen wollen, um hier ihre neue Heimat zu begründen. Die Bürger haben aber etwas dagegen, wenn eine Minderheit ihnen vorschreiben will, daß sie sich entschuldigen müssen, wenn sie darauf hinweisen, daß in Deutschland auch die eigene Kultur ihre Berechtigung hat. Hier ist in der letzten Zeit eine erhebliche Schieflage entstanden, die ganz andere Kräfte freisetzen könnte, als dies die Pegida-Bewegung jemals gemacht hätte, noch machen wollte.

Man sollte deshalb auch mit seinen Feststellungen vorsichtiger umgehen und Überschriften nicht mit ideologischerer Zielrichtung verbinden, weil man dadurch nur eine weitere Zerstörung der Gesellschaft betreibt.

Der Geist, der hinter einer Sache steht, kann sinnstiftend, er kann aber auch zerstörend sein. Er kann zu einer Befriedung der Gesellschaft, aber er kann auch zur Revolution führen, von der dann keiner weiß, welche Folgen das für ein Land haben wird. Lassen wir es also, solche Orakel in die Welt zu setzen. Diese Orakel sollten lieber in einer verschlossenen Flasche bleiben, die auf dem Meeresboden versenkt wird.

 

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Gesund ohne Zwang

Die Corona-Variante Omikron treibt in Deutschland zwar die Infektionszahlen in die Höhe. Aber aufgrund eines milden Verlaufes sinkt die Zahl der Intensivpatienten weiter, teilt der wissenschaftliche Leiter des DIVI-Intensivregisters mit. Dr. Alice Weidel, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, erteilt einer allgemeinen Impfpflicht erneut eine Absage:

„Ob der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission, Mertens, der einer Mediengruppe sagte, eine allgemeine Impfpflicht ‚spaltet die Gesellschaft, da wird zu viel Druck aufgebaut‘. Oder die Vorsitzende des Ethikrates, Buyx, die einem Nachrichtenmagazin erläuterte, die Empfehlung einer allgemeinen Impfpflicht für weite Teile der Bevölkerung im Dezember sei ‚im Kern unter den Bedingungen der Delta-Variante‘ abgegeben worden. Oder eben die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die eine große Rechtsunsicherheit bei der Umsetzung der Corona-Impfpflicht in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheimen sieht. Die Zweifel an einer Impfpflicht werden auch im gesundheitspolitischen Establishment größer. Wir als Alternative für Deutschland fordern, dass eine Impfung freiwillig bleiben muss. Ein zentrales Impfregister und eine allgemeine Impfpflicht lehnen wir ab. Das Gesundheitssystem muss gestärkt und unsere Risikogruppen geschützt werden. Zudem muss sich eine Epidemie-Kommission gründen. Wir müssen lernen, mit dem Virus zu leben.“