Das Sondervermögen, mit dem die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen ihre milliardenschweren Corona-Hilfen finanziert, ist verfassungswidrig – dies hat der Hessische Staatsgerichtshof in einem Urteil festgestellt. Das Sondervermögen verstößt nach Auffassung der obersten Landesrichter gegen das Budgetrecht des Landtages. Geklagt hatten im November 2020 die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP, im März 2021 ebenso die AfD-Fraktion. Alice Weidel, stellvertretende Bundessprecherin der AfD, erklärt dazu:
„Das kreditfinanzierte Sondervermögen, das die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen im Sommer 2021 in Höhe von 12 Milliarden Euro beschlossen haben, kam nur deshalb zustande, weil zuvor die Abstimmungsregeln geändert wurden: statt einer Zwei-Drittel-Mehrheit genügte eine einfache. Jetzt stellt sich heraus, dass man sich diesen Trick zur Lockerung der in der hessischen Verfassung verankerten Schuldenbremse hätte sparen können. Denn mit dem verabschiedeten Sondervermögen wurde faktisch ein Schattenhaushalt verabschiedet, der offenbar verfassungswidrig ist. Dies dürfte in anderen Bundesländern, die ebenso verfahren sind, nicht anders sein.
Dies zeigt einmal mehr, dass der Weg, den Bund und Länder zur Abfederung der immensen wirtschaftlichen Schäden eingeschlagen haben, die sie durch die eigene Corona-Politik erst verursacht haben, von Anfang an ein Irrweg war. Denn statt Schuldenbremsen zu umgehen, um so kreditfinanzierte Corona-Hilfen zu ermöglichen, hätte ein maßvoller und angemessener Umgang mit der Corona-Pandemie derartige Hilfsprogramme gar nicht erst erforderlich gemacht.
Bleibt zu hoffen, dass das entsprechende Signal, das durch die heutige Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs ausgesendet wurde, bundesweit verstanden und umgesetzt wird. Soweit weitere Normenkontrollklagen dazu erforderlich sein sollten, wird die AfD vor diesen nicht zurückschrecken.“
Der Vorfall in Hessen scheint jedoch kein besonderes Ereignis zu sein. Die Einrichtung von sogenannten Schattenhaushalten ist ein beliebtes Mittel, insbesondere bei den linken Politikern. Auch der angeblich doch so seriöse Bundesfinanzminister und von den öffentlichen Medien hochgeredete mögliche Bundeskanzler Scholz, hat bereits zu erkennen gegeben, daß man Schulden auch machen kann, wenn Gesetze eigentlich dem entgegenstehen. Dann sucht man sich eben private Gesellschaften, die angeblich mit den öffentlichen Haushalten nichts zu tun haben, wie zum Beispiel die Deutsche Bahn oder die Post und bläht deren Haushalt entsprechende auf. Oder man bildet sogenannte „Sondervermögen“. Der „Mehrwert“ einer solchen finanztechnischen Verneblung liegt u. a. auch darin, daß die vom Bürger legitimierten Volksvertreter keinen Einblick auf diese Haushalte haben, so daß die Regierung freie Fahrt hat, ihre finanztechnischen Taschenspielertricks ohne Kontrolle des Souveräns durchführen zu können. Auch Scholz hat im Bundeshaushalt sogenannte Rücklagen gebildet, die bisher noch gar nicht benötigt wurden und somit unter Umgehung der Bundeshaushaltsordnung, wonach keine Festlegungen über den im Bundestag beschlossenen Haushalt erfolgen dürfen, gebildet wurden. Schlimm ist nur, daß unsere gewählten Volksvertreter ein solches Vorgehen dulden.
Hüther, Michael / Obst, Thomas, 2021, Ist die Einheit des Budgets noch gewahrt?, IW-Kurzbericht, Nr. 75, Köln / Berlin führt u. a. aus:
Die fiskalischen Versprechungen im Bundestagswahlkampf 2021 bewegen sich im Geflecht der Schuldenbremse zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Selbst wenn dringende Infrastrukturprojekte zur Modernisierung des Staates, für die Bewältigung des Klimawandels und der digitalen Transformation außen vorgelassen werden, ergibt sich ein milliardenschweres Steuerloch von bis zu 263 Milliarden Euro bis 2025 (Diermeier et al. 2021). Zudem müssen die fällig werdenden Tilgungszahlungen für die Corona-bedingte Neuverschuldung der Jahre 2020 bis 2022 geleistet werden; wollte man die gesamtstaatlichen Coronaschulden in 20 Jahren tilgen, entspräche das 24 Mrd. Euro p.a. (Beznoska et al., 2021).
Insofern greift die berechtigte Kritik der AfD zu kurz, weil diese Praktiken, die jetzt vom Hessischen Staatgerichtshof in einem Urteil festgestellt wurden, allgemeine Praxis von sozialdemokratischen Finanzminister sind. Was aber mehr als ärgerlich für den Bürger ist, ist die Tatsache, daß Gerichte – wie im vorliegenden Fall – Rechtsverstöße feststellen, Konsequenzen aber kaum erfolgen. Was nützt es dem Bürger, wenn ihm von einem Gericht gesagt wird, daß die Regierung verfassungswidrig gehandelt hat, wenn er dann aber zu Kenntnis nehmen muß, daß alles – zumindest auf unbestimmte Zeit – weiter gemacht werden kann und die Verantwortlichen absolut keine Konsequenz tragen müssen?
Eine solche Praxis, die mittlerweile die Regel ist, muß für den Bürger den Eindruck vermitteln, daß es gar keine Rechtsprechung in Deutschland mehr gibt. Ein besonderes Beispiel ist der Rechtsstreit des Verfassungsgerichts im Zusammenhang mit der schon als außergewöhnlichen Geldvermehrung der Europäischen Zentralbank und der Kritik der Deutschen Bundesbank, die hier eine nicht rechtlich gedeckte Handlung der EU sieht. Was geschieht? Nichts! Wahrscheinlich wird der deutsche Steuerzahler nur noch sogenannte „Strafzahlungen“ an die EU tragen müssen, ohne überhaupt eine Möglichkeit zu haben, gegen eine solche Rechtswillkür vorzugehen.
Wie unser Rechtssystem bereits erheblich ausgehöhlt ist, kann jeder Steuerzahler bei seinem Steuerbescheid schwarz auf weiß sehen. Fast sämtliche Steuersachverhalte stehen mittlerweile unter dem Vorbehalt einer endgültigen rechtlichen Prüfung. Damit hat der Steuerzahler noch nicht einmal die Möglichkeit, im konkreten Einzelfall Rechtsmittel einzulegen, weil ja alles bereits unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Entscheidung steht. Diese Entscheidung kommt aber nie in einem absehbaren Zeitraum.
Insofern zeigt der Vorgang in Hessen nur eine Entwicklung, wie sie bereits als Regelfall vorliegt. Nur, daß sich leider zu wenige Bürger darüber aufregen und noch besser, endlich etwas gegen eine solche Entwicklung unternehmen.