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AfD mahnt aktuell Haldenwang erneut ab

Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Haldenwang äußerte öffentlich, bei der Aufstellungsversammlung der AfD zur EU-Wahl 2024 seien ‚rechtsextremistische Verschwörungstheorien‘ geäußert worden. Er verband dies mit einer faktisch amtlichen Wahlempfehlung gegen die AfD, was seinem Neutralitätsgebot als Leiter einer staatlichen Behörde (des Innenministeriums von Ministerin Faeser) zuwiderläuft. Die AfD mahnte Herrn Haldenwang darum heute ab und verlangt Unterlassung und öffentliche Richtigstellung. In einer Presserklärung brachte der stellvertretende Bundessprecher der AfD, Peter Boehringer, zum Ausdruck, dass es noch keine vier Wochen her sei, dass der AfD Bundesverband völlig unbillige und seinem Amt weder angemessene noch zulässige Wahlempfehlungen des Präsidenten des BfV abmahnen musste. Boehringer wies darauf hin, dass man bereits gegenüber dem Verfassungsschutzamt darauf hingewiesen habe, dass es nicht Aufgabe des Bundesamts für Verfassungsschutz sei, dafür zu sorgen, dass die Umfragewerte für die AfD gesenkt werden.
Wiederholt haben auch Bornemann-Aktuell darauf hingewiesen, dass der Präsident Haldenwang sich auf die Frage zu beschränken hat, ob es gerichtsverwertbare Gründe gibt, um gegen die AfD ein Verbotsverfahren einzuleiten. Herr Haldenwang hat nicht zu beurteilen, ob die Politik der AfD in seinem Sinne sei. Damit schädigt er sogar dem Ansehen einer Behörde, die sich zu politischen Fragen zurückzuhalten hat.

Es ist schon mehr als grenzwertig, wenn sich ein Behördenleiter während der laufenden Aufstellungsversammlung zur Europawahl öffentlich einmischt und seiner persönlichen Bewertungen dazu verbreitet. Boehringer erklärte: “Die aktuellen, erneut übergriffigen, falschen und von Haldenwang auch in keiner Weise substantiierten Äußerungen noch während der laufenden Aufstellungsversammlung zur Europawahl sind durch uns keinesfalls hinnehmbar. Haldenwang will mit seinem Geraune von ‚rechtsextremistischen Verschwörungserzählungen‘ quasi ‚live‘ direkt auf einen wichtigen innerparteilichen Prozess Einfluss nehmen und auch erneut (!) eine Warnung an Bürger gegen eine AfD-Wahl aussprechen. Das ist eindeutig unzulässig gemäß Art 21(1) GG, Art 11 EMRK und §16(1) BVerfSchG.”

Es ist schon mehr als erstaunlich, mit welcher einseitigen Beeinflussung hier eine deutsche Behörde den Versuch unternimmt, im Vorfeld der demokratischen Festlegung von Kandidaten eines von den Bürgern zu wählenden Parlaments, parteipolitischen Einfluss zu nehmen und dies damit versucht zu begründen, dass es gegen verfassungswidriges Handeln eingreifen müsse. Die AfD bemerkt zurecht, dass es in den Demokratien einmalig sei, wenn ein Geheimdienst eine solche politische Beeinflussung der Bürger vornimmt. Bereits 1977 hat das Bundesverfassungsgericht ein solches Verhalten unmissverständlich untersagt (BVerfG, Urt. V. 2.3.1977, Az 2 BvE 1/76). In der Gesetzesbegründung zu BVerfSchG §16(1) heißt es ganz eindeutig: ‚Das BfV wird nicht Institution der politischen Bildung‘. Weder die Abgabe von Wahlempfehlungen noch das Kommentieren von laufenden demokratischen Prozessen ist Aufgabe des Geheimdienstes.
Die Bundesregierung ist nicht zimperlich, deutliche Kritik an ausländische Staaten zu üben, wenn sie meint, dass dort von der Regierung politischer Einfluss auf die Willensbildung der Bürger genommen wird. An dieser Stelle seien Hinweise auf die kritischen Äußerungen, bis hin zu Sanktionsdrohungen, der Bundesregierung und der EU-Administration in Brüssel im Zusammenhang mit Ungarn und Polen erlaubt. Offensichtlich sieht man keine Probleme, wenn man ein solches bei anderen Staaten kritisierte Verhalten selbst praktiziert. Was hier jedoch erfolgt, ist eine massive Manipulation von Wahlen im Vorfeld und ist einem demokratischen Rechtsstaat, der zudem immer lautstark von sich behauptet, “wertegeleitet” zu handeln, unwürdig.
Die von Haldenwang erneut erhobenen Vorwürfe betreffend so genannter, rechtsextremistischen Verschwörungstheorien‘ waren bereits Teil der Anschuldigungen gegenüber der AfD im Verfassungsschutzbericht 2022. Die AfD erklärte in einer Pressemitteilung, dass der Präsident des BfV hierzu im Innenausschuss des Deutschen Bundestags ausführlich befragt worden sei. Auch auf wiederholte Nachfrage konnte Haldenwang dort weder erklären, was überhaupt seine Legaldefinition von, Verschwörungserzählung‘ sei, noch, welche solcher Erzählungen denn generell verfassungsinkompatibel seien.

Aktuell wird deutlich, dass gegenüber den Bürgern mit sehr diffusen Drohungen der Versuch unternommen wird, nicht genehme politische Auffassungen zu unterbinden. Dies ist jedoch rechtswidrig und widerspricht dem Neutralitätsgebot einer öffentlichen Verwaltung, zu der auch das Verfassungsschutzamt gehört. Die AfD spricht deshalb auch nicht zu Unrecht von einer Verleumdungskampgange, die das Ziel hat, die Bürger daran zu hindern, diese Partei zu wählen. Die AfD hat deshalb das Bundesamt für Verfassungsschutz aufgefordert, alle Einstufungs- und Beobachtungsmaßnahmen, die – so die AfD – “i.A. Faeser” erfolgten einzustellen.

Man kann es nicht oft genug wiederholen: Wenn der Präsident Haldenwang meint, die AfD sei verfassungswidrig, dann muss er entsprechende Schritte für ein Verbotsverfahren einleiten. Hier ist Haldenwang Antragsteller beim Bundesverfassungsgericht und nicht Entscheider, der selbst ein Urteil über die AfD fällen kann. Eigentlich sollte man erwarten, dass der Volljurist Haldenwang über die Verfahrensabläufe informiert sein sollte.

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Verfassungsschutzbericht 2022 – gibt es aktuell eine Gefahr von rechts?

Der neue Verfassungsschutzbericht, der von der Innenministerin Nancy Fraser und dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, aktuell der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, umfasst ca. 400 Seiten. Es zeigt sich aber wieder einmal, dass Quantität nicht immer Qualität sein muss. Man kann auch mit vielen Worten einen Sachverhalt so vernebeln, dass die Substanz der eigentlichen Aussage entweder nicht mehr erkennbar oder gar falsch ist.

Das erkennt jeder denkende Bürger bereits zu Beginn des Berichts, nämlich wenn man mit Verwunderung zur Kenntnis nehmen muss, was nach Auffassung dieser von Herrn Haldenwang geleiteten Behörde verfassungsfeindlich sei. Als ein solches verfassungsfeindliches Verhalten wird zum Beispiel bei Bestrebungen in Deutschland, die sich gegen die Gedanken der Völkerverständigung richten und insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind, gesehen.

Nun wird man sofort fragen, was denn Bestrebungen seien, die sich gegen die Gedanken der Völkerverständigung richten. Wer glaubt, befugt zu sein, den Bürgern vorzuschreiben, für welche Völker sie sich einsetzen müssen, damit die Völkerverständigung nicht gestört wird? Und wenn es einerseits bereits verdächtig ist, wenn ein deutscher Bürger auf die Idee kommt zu wünschen, dass man sich doch zuerst um die eigenen Interessen des deutschen Volkes zu bemühen habe, gleichzeitig aber verlangt wird, dass er sich für die Völkerverständigung mit anderen Völkern (welche?) einzusetzen habe, dann existiert hier bereits ein nicht aufzulösender Widerspruch. Warum muss ich mich für eine Verständigung mit anderen Völkern einsetzen, wenn ich mich zuerst einmal um die Interessen des eigenen Volkes kümmern möchte?
Gleiches gilt für die nebulöse Formulierung im Verfassungsschutzbericht, wenn von “Gewaltorientierung” geredet wird. Hier wird offensichtlich eine Vermutung über das mögliche Verhalten von Bürgern bereits als Gegebenheit für einen strafrechtlich relevanten Vorgang verwendet. Die Begriffe “gewaltbereit”, “gewaltunterstützend” und “gewaltbefürwortend” verstärken die vorgenannte Vermutung.

Auch die Tatsache, dass von den im Jahr 2022 registrierten 58.916 Straftaten, 16.340 Straftaten mit der Zuordnung “Propagandadelikt” versehen sind, lässt darauf schlließen, dass hier eine politische Gesinnung bereits als kriminelles Verhalten eingestuft werden könnte. Herr Haldenwang sollte sich doch einmal dazu äußern, welche Propagandadelikte er meint. Ist es bereits Propaganda, wenn jemand öffentlich die Meinung vertritt, dass die Interessen des eigenen Landes mehr in das Bewusstsein der Politiker gerückt werden müssen? Ist es bereits Propaganda und menschenverachtendes Verhalten, wenn Bürger die Auffassung vertreten, dass sie es ablehnen, dass schwules und lesbisches Verhalten zum allgemeingültigen Maßstab der Gesellschaft gemacht werden muss? Auf diese Fragen gibt der Verfassungsschutzbericht keine Antwort, sondern man hat den Eindruck, dass hier von einer Verwaltungsbehörde der Rahmen in eigener Machtvollkommenheit festgelegt wird, was als demokratisch oder antidemokratisch zu beurteilen ist.

Noch fragwürdiger ist es, wenn pauschal ein bestimmter Prozentsatz von Wählern einer Partei von einer Behörde zu potenziellen Verfassungsfeinden erklärt werden. Dabei handelt es sich um eine maßlose Übergrifflichkeit einer Verwaltungsbehörde, die den Versuch unternimmt, politische Entwicklungen im Land selbst bestimmen zu können. Es kann nicht oft genug wiederholt werden, dass allein das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden kann, ob eine Partei verfassungswidrig ist oder nicht. Durch die pauschale Einbeziehung von AfD-Wählern zu Verfassungsfeinden, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Zahl der angeblichen Verfassungsfeinde in seiner Statistik aufgebläht.

Den Inhalt des Verfassungsschutzberichtes würde man eher ernst nehmen können, wenn man nicht feststellen würde, dass hier Fakten mit Vermutungen und politischen Wunschvorstellungen ständig in einen Topf geworfen werden. Herr Haldenwang sollte sich vielmehr die Frage stellen, wie es eigentlich dazu kommt, dass sich immer mehr Bürger dieses Landes offen dazu bekennen, die AfD möglicherweise zu wählen. Wahrscheinlich ist dies gar kein rechtes Gedankengut, sondern der Hinweis, dass man mit der gegenwärtigen Regierung nicht mehr einverstanden ist. Vielleicht reagiert Herr Haldenwang deshalb jetzt im Aufrage seiner Ministerin so aufgeregt, weil er feststellen muss, dass alle Bemühungen, einen politischen Konkurrenten, der sich selbst demokratisch nennenden Parteien zu verhindern kein Erfolg hat und selbst die großspurigen Worte von Friedrich Merz, die AfD um die Hälfte zu reduzieren, genau in das Gegenteil umschlug. „Wir sehen in der AfD tatsächlich starke Strömungen, die verfassungsfeindlich agieren. Und da geht es insbesondere um Hass und Hetze gegenüber Minderheiten aller Art, Minderheiten, Migranten, Muslime, aber auch Menschen mit anderer sexueller Orientierung,“ meint Haldenwang. Aus diesen Einlassungen wird erkennbar, dass hier Meinung mit möglicherweise realen Fakten durcheinander gewürfelt werden. Das Äußern einer Kritik kann wohl nicht schon Hetze sein.

Es wäre besser, wenn sich das Verfassungsschutzamt mit den originären Fragestellungen beschäftigen würde, für die diese Behörde eingerichtet wurde. Aus dem Verfassungsschutzbericht kann jeder entnehmen, dass es durchaus eine große Zahl von relevanten Straftaten gibt, die konsequent verfolgt werden müssen. Diese sind sowohl recht als auch links anzusiedeln. Die Bürger benötigen keinen Nachhilfeunterricht von Herrn Haldenwang, wenn dieser meint, dass die Bürger bei ihrer Wahlentscheidung wissen müssten, dass die AfD eine Partei sei, die eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung ist. Wenn das Verfassungsschutzamt konkrete und vor allen Dingen gerichtsverwertbare Kenntnis über das verfassungswidrige Verhalten der Partei hat, dann sollte gehandelt werden, indem die zuständigen Gerichte einzuschalten sind. Was hier gemacht wird, ist eine unerlaubte Wahlbeeinflussung der Bürger durch eine Behörde, die zur politischen Neutralität verpflichtet ist.

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AfD mahnt Äußerungen von Haldenwang ab

In unserem Internetauftritt Bornemann-Aktuell kommentierten wir kürzlich das Verhalten des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, der öffentlich erklärte, dass die AfD sich immer mehr zu einer rechtsradikalen Partei entwickele und somit eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland sei. In unserer Kommentierung wiesen wir darauf hin, dass es ungehörig ist, wenn der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Behauptungen gegenüber einer demokratischen Partei, die ordnungsgemäß in den Bundestag gewählt worden ist, verbreitet, ohne konkrete Beweise für seine sehr gravierenden Vorwürfe vorzulegen. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Feststellung, ob eine Partei verfassungsfeindlich sei, nur vom Bundesverfassungsgericht rechtswirksam festgestellt werden kann.

Es ist deshalb keine Überraschung, dass sich die AfD jetzt zu diesem ungeheuerlichen Vorgang in der Öffentlichkeit geäußert hat. In einer Presseerklärung weisen die Bundessprecher der AfD, Tino Chrupalla und Alice Weidel die Erklärung die Vorwürfe des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BtV), Thomas Haldenwang, entschieden zurück. Es wird zurecht darauf hingewiesen, dass Haldenwangs nebulöse Andeutungen rechtwidrig sind. Das trifft auch für die von Haldenwang angedeutete Hochstufung der AfD zu, was nichts anderes bedeutet, dass bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Eindruck einer Verfassungsfeindlichkeit der AfD in den Raum gestellt wird. Die AfD mahnt das Bundesamt für Verfassungsschutz ab. Es wird jetzt interessant sein, wie Herr Haldenwang reagieren wird.

Es ist schon bezeichnend, dass immer kurz vor anstehenden Wahlen Behauptungen gegenüber der AfD in der Öffentlichkeit verbreitet werden, die man auch schlicht und einfach als Eingriff in das Wahlverfahren ansehen kann. Ein solches Verhalten steht einer Verwaltungsbehörde nicht zu, so dass hier in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen werden muss, dass eine solche Praxis auch als eine massive Gefährdung der Demokratie angesehen werden kann. Gerade der Präsident des Verfassungsschutzamtes sollte hier strikt darauf achten, dass unerlaubte Eingriffe in das Wahlgeschehen unterbleiben. Mit Blick auf die Landtagswahlen in Hessen und Bayern in diesem Jahr sowie den Wahlen im kommenden Jahr 2024 (Europäisches Parlament sowie Kommunalwahlen in Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie im Saarland) verbietet sich in der nun bereits gegebenen Vorwahlzeit jede staatliche Einflussnahme auf den demokratischen Willensbildungsprozess.

Es kann nicht oft genug wiederholt werden: Wenn Herr Haldenwang gerichtsfeste Beweise haben sollte, wonach die AfD verfassungsfeindliche Aktivitäten entfaltet, dann ist es seine Pflicht, unverzüglich den ordentlichen Rechtsweg einzuhalten. Das bedeutet, dass er entsprechende Anträge an das Bundesverfassungsgericht zu stellen hat, das einzig und allein darüber entscheiden kann, ob es sich bei der AfD um eine Partei handelt, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden oder gar verboten werden sollte.

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Vorwürfe gegen die Alternative Jugend ohne substanzielle Begründung

Der Deutschlandfunk berichtete heute aktuell in seinen Nachrichten, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Jugendorganisation “Junge Alternative (JA) als verfassungsfeindlich einstuft. Auf der Internetseite des Verfassungsschutzes wurde folgende Information veröffentlicht:

„Junge Alternative“ (JA)

Auch in Bezug auf die JA haben sich die Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zur Gewissheit verdichtet. Die Verdichtung ergibt sich aus einer inhaltlichen Verfestigung und teils auch Verschärfung der extremistischen Positionen.

Das in den Äußerungen und Verlautbarungen deutlich zutage tretende Volksverständnis der JA widerspricht dem im Grundgesetz zum Ausdruck kommenden Volksverständnis und ist geeignet, Angehörige vermeintlich anderer Ethnien auszugrenzen und deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Deutsche zweiter Klasse abzuwerten.

Die JA propagiert ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht, ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk postuliert, Migranten außereuropäischer Herkunft als grundsätzlich nicht integrierbar ausgrenzt und die größte Gefahr in einem vermeintlich gesteuerten Bevölkerungsaustausch zur Vernichtung der „organisch gewachsenen europäischen Völker“ sieht.

Weiterhin stellt die Agitation gegen Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten ein zentrales und beständiges Thema der Verlautbarungen der JA und ihrer Mitglieder dar. Dabei verbinden sich fremdenfeindliche Argumentationsmuster mit islamfeindlichen Ressentiments. Insbesondere Zuwanderern mit (vermeintlich) muslimischem Hintergrund werden in pauschaler Weise Negativeigenschaften zugesprochen, wie kulturelle Rückständigkeit und ein überproportional stark ausgeprägter Hang zu Kriminalität und Gewalt, allein aufgrund ihrer Herkunft und Religion.

Zudem sind Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip festzustellen. Eine Vielzahl von Diffamierungen und Verunglimpfungen politischer Gegner, aber auch des Staates und seiner Repräsentanten an sich, ist Ausdruck davon, dass es der JA nicht um eine Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern um eine generelle Herabwürdigung des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland.

Auffällig an dieser Erklärung sind die vielen unbestimmten Begriffe, die lediglich Vermutungen wiedergeben, ohne dass konkrete Hinweise vorliegen, die den sehr schweren Vorwurf rechtfertigen würde.

Bornemann-Aktuell richtete eine Anfrage an das Bundesverfassungsschutzamt mit folgendem Inhalt:

Können Sie mir bitte mitteilen, ob die erwähnten Bestrebungen gegen das Demokratiegesetz näher konkretisiert sind. Was heißt es, wenn gesagt wird, „dass es der JA nicht um eine Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern um eine generelle Herabwürdigung des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland“?

Gibt es eine Richtlinie, die den Rahmen dessen vorgibt, was zukünftig gesagt und geschrieben werden darf?

Das Verfassungsschutzamt beantwortete unsere Anfrage wie folgt:

Wir verweisen auf die Pressemitteilung auf der Homepage des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Das sehen wir doch anders. Man hätte schon erwarten dürfen, dass die doch sehr erheblichen und folgenschweren Anschuldigungen des Bundesamts für Verfassungsschutz etwas mehr Substanz gehabt hätten. Immerhin wird mit der jetzt vorliegenden Behauptung erheblich in die Ausübung demokratischer Rechte eingegriffen. Denn jedes Mitglied der AfD Jugendorganisation muss jetzt damit rechnen, erhebliche berufliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, wenn eine Bewerbung im öffentlichen Dienst erfolgt. Damit nimmt eine nachgeordnete Verwaltungsbehörde für sich das Recht in Anspruch, wie ein Gericht Entscheidungen mit erheblicher Relevanz zu treffen.

Auf eine konkrete Anfrage nach den Hintergründen der Entscheidung mit dem Hinweis zu antworten, der bisherigen Erklärung der Behörde, auf der Internetseite sei nichts hinzuzufügen, zeugt von einer Geringschätzung den Bürgern gegenüber, die selbstverständlich das Recht haben, von der Verwaltung eine Begründung ihrer Entscheidung zu verlangen. Man hielt es noch nicht einmal für erforderlich, zu begründen, warum man zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine nähere Auskunft geben will.

Wenn die Innenministerin Faeser inzwischen erklärt, dass man den “rechten Sumpf” austrocknen wolle, dann erinnert dies doch sehr an eine Diktion einer Diktatur, die doch von dieser Innenministerin angeblich bekämpft werden soll.

Die JA erklärte in einer Presseerklärung, dass für sie die Anschuldigung des Bundesamts für Verfassungsschutz nicht überraschend gekommen sei. Man beobachte zurzeit, dass jegliche Opposition, die sich nicht dem linken Mainstream bedient, als rechtsradikal und verfassungsfeindlich diskreditiert wird. Es spricht auch viel für die Erklärung der beiden Vorsitzenden der AfD, Weidel und Chrupalla, wonach der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Haldenwang im Zusammenhang mit der bevorstehenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ein psychologisches Negativklima schaffen will, um die Entscheidung des OLG zu beeinflussen. Auch die Tatsache, dass die AfD in einigen Umfragen bereits damit rechnen kann, 16% der Wähler auf sich zu vereinigen, kann ein Grund dafür sein, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz, das eine nachgeordnete Behörde der Innenministerin Faeser ist, jetzt diese Information in die Welt setzt. Offensichtlich will man mit allen Mitteln verhindern, dass die AfD eine Mehrheit im Bundestag erhalten könnte.

Als Bürger dieses Staates kann es einem nur noch angst und bange werden, wenn man sieht, mit welchen Methoden gegenwärtig alles unternommen wird, eine Opposition in diesem Lande auszuschalten. Allerdings kann dieser gezielte Angriff auf die Demokratie, denn das Grundgesetz garantiert allen Bürgern eine freie Meinungsäußerung, auch gewaltig als „Rohrkrepierer“ enden. Es könnte sein, dass die Bürger die Strategie dieses Bundesverfassungsschutzamtes und seiner Ministerin Faeser durchschauen. Hier wird nicht die Verfassung geschützt, sondern die Regierungspolitik einer linkslastigen Koalition. Und ob die Bürger in der Mehrheit eine solche Politik unterstützen, ist doch sehr fraglich.

 

 

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Hans-Georg Maaßen wurde Vorsitzender der Werteunion – vielleicht ist die CDU doch noch zu retten!

Es ist bezeichnend, dass der Präsident des Verfassungsschutzamts Haldenwang wieder an die Öffentlichkeit herantritt, um sich – wie er es sagt – von seinem Vorgänger Hans-Georg Maaßen abzugrenzen. Jetzt könnte man sich fragen, was das eigentlich soll. Dass zwischen Haldenwang und Maaßen Unterschiede bestehen und beide Persönlichkeiten nicht miteinander gleich sind, weiß ohnehin jeder, der sich überhaupt mit politischen Fragen und ihren Akteuren beschäftigt. Im Gegensatz zu dem früheren Präsidenten des Verfassungsschutzamtes Hans-Georg Maaßen, scheint der gegenwärtige Präsident sich sehr eng an die Weisungen seiner Auftraggeber, sprich der Parteifunktionäre, die zur Zeit die Regierung bilden, zu halten. Er scheint alles zu tun, um diesen so zum Mund zu reden, so dass der Eindruck entsteht, dass er sich nur mit den Themen befasst, die von der gegenwärtig links orientierten Regierung als verfassungsgefährdend angesehen werden. Und das sind natürlich bekanntermaßen nur die Gruppen und Entwicklungen, die nach Meinung der linksorientierten Regierung nicht der politischen korrekten Denkweise entsprechen. Da ist es dann auch nicht überraschend, dass Herr Haldenwang offensichtlich meint, seinen Vorgänger in eine rechte politische Ecke drängen zu müssen.

Haldenwang befindet sich dabei in einer guten Gesellschaft von Leuten, die besonders darauf achten, dass es keiner wagt, sich gegen den politischen Mainstream zu stellen. Wer es wagt zu sagen, man darf auch sein eigenes Land lieben und Deutschland sollte genauso Deutschland bleiben, wie auch jeder Franzose sagen würde, dass sein Land auch weiter als eigenständige Nation erhalten bleibt, der wird sehr schnell als Rechtsradikaler hingestellt, der Bürger anderer Staaten ausgrenzt und nicht zur Kenntnis nehmen will, dass multikulti der Maßstab aller gesellschaftlichen Dinge zu sein hat. Am besten kann man eine Persönlichkeit gesellschaftlich schaden, wenn man ihr eine rassistische und antisemitistische Haltung vorwirft.

Jemand der es wagt darauf hinzuweisen, dass es auch Bürger gibt, die es leid sind, ständig mit einer Sprache behelligt zu werden, die dem Gehirn einiger weniger Pseudoeliten und feministischer Genderideologen entsprungen ist und die daran glauben, dadurch ihr linkes Weltbild in die Köpfe aller Menschen zu penetrieren, sind Leute, die nicht weltoffen, die ausgrenzend und verbohrt, also rechte Feinde der Regierung sind, die man aus dem gesellschaftlichen Leben besser entfernen sollte.

Um es in aller Deutlichkeit zu sagen, eine nationalsozialistische Denkweise und erst recht ein solches Verhalten kann von einer demokratischen Gesellschaft nicht geduldet werden. Das gilt auch für die linksextremen Gruppierungen, die meinen, dieser Staat muss ggf. auch mit Gewalt verändert werden. Wenn eine Parteivorsitzende einer linken Partei mit einer Gruppe, die sich Marx 21 nennt identifiziert, dann wundert es schon, hier von Herrn Haldenwang noch nicht gehört zu haben, dass hier staatsfeindliche Tendenzen sichtbar werden, die mit Mitteln des Rechtsstaates zu bekämpfen sind. Grundgesetzzerstörende Gruppen egal von rechts oder links muss ein demokratischer Staat bekämpfen. Was rechts- oder linksradikal ist, bestimmt aber nicht eine Verwaltungsbehörde, sondern letztlich das Bundesverfassungsgericht. Auf keinen Fall ein Thomas Haldenwang.

Jetzt wurde der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzamtes Hans-Georg Maaßen mit 95% der anwesenden Mitglieder der Werteunion zu ihrem Vorsitzenden gewählt. Die Werteunion entstand während der Amtszeit der früheren CDU-Vorsitzenden Merkel, die aus der CDU eine linke Partei gemacht hatte, die links neben der SPD angesiedelt werden konnte. Die Werteunion versteht sich als eine konservative und christliche Bewegung innerhalb der CDU. Sie ist jedoch keine Parteigliederung der CDU, sondern ein eigenständiger eingetragener Verein. Ziel der Werteunion ist die Korrektur der bisherigen Entwicklung der CDU. Natürlich ist der CDU dieser Verein ein Dorn im Auge. Weist er doch sehr eindrucksvoll darauf hin, dass die gegenwärtige CDU kaum noch als CDU zu erkennen ist. Auch der Vorsitzende Friedrich Merz, der einmal angetreten war, um die CDU wieder auf einen Kurs einer bürgerlichen, christlichen Partei zurückzuführen, hat den linkslastigen Kurs der Partei fortgesetzt und arbeitet damit weiter zielstrebig an der Deformation der Partei weiter. Die Wahl von Hans-Georg Maaßen zum Vorsitzenden der Werteunion ist genau das, was Merz und Haldenwang gegenwärtig überhaupt nicht gebrauchen können. Insofern ist es aus Sicht des Herrn Haldenwang folgerichtig, die Öffentlichkeit vor diesem rechtsradikalen Maaßen zu warnen, der als eine Gefahr für die Demokratie hingestellt werden muss. Die damit verbundene Hoffnung, Maaßen gesellschaftlich zu desavouieren, wird aber nicht verfangen, weil bereits zu viele Bürger bemerkt haben, wie der Verfassungsschutz mittlerweile von der Regierung missbraucht wird. Es ist nicht die Aufgabe des Verfassungsschutzes zu bestimmen, welche Politik zum Beispiel von der Opposition – hier ist nicht die CDU gemeint – vertreten wird. Nur wenn gerichtlich verwertbare Sachverhalte vorliegen, kann der Verfassungsschutz eingreifen und hat sich dann unverzüglich an die zuständigen Gerichte zu wenden. Aber umso mehr von Demokratie geredet wird, umso mehr scheint man sie gegenwärtig zu demontieren. Da ist es gut, dass es Persönlichkeiten wie Hans-Georg Maaßen gibt, die aufgrund ihrer fachlichen und menschlichen Qualifikation den Mut haben, eine klare politische Linie zu vertreten, auch wenn diese von der linken Regierungskoalition nicht gewünscht, ja regelrecht bekämpft wird.

Die Wahl von Hans-Georg Maaßen zum Vorsitzenden der Wertunion ist ein Hoffnungsschimmer. Vielleicht gelingt es doch noch einer kritisch denkenden Elite, die sich nicht nur Elite nennt, sondern Elite ist, eine Wende in der CDU zu erreichen. Der beste Schutz vor radikalen rechten und linken Gruppierungen ist nicht das Durchsetzen einer linken Ideologie, sondern eine starke bürgerliche Partei, die sich nicht nur die politische Mitte nennt, sondern die politische Mitte ist. Wenn dies nicht der CDU gelingt, dann ist es Zeit, dass eine Alternative die frühere Rolle der CDU, als Angela Merkel noch nicht deren Vorsitzende war, übernimmt.

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Teile und herrsche – eine neue Partei, damit die Linke wieder mächtig wird

Noch eine Partei für frustrierte Konservative, so titelte heute die Sächsische Zeitung und stellte eine Neugründung einer Partei vor, die sich “Bündnis für Deutschland” nennt. Der Parteigründer Steffen Große der Partei, die in Fulda mit 50 Mitgliedern aus der Taufe gehoben wurde, war bis 2006 Mitglied der CDU und wechselte dann zu den Freien Wählern Sachsens. Mit dem Slogan Freiheit, Wohlstand, Sicherheit glaubt man unzufriedene konservative Bürger der CDU gewinnen zu können.

Steffen Große, der Mitbegründer der neuen Partei und der Vorsitzende dieser Partei ist, meint, dass die Neugründung dieser Partei notwendig geworden ist, weil die AfD von keiner bisher etablierten Partei als Koalitionspartner angesehen wird. Damit sei auf Dauer die Herrschaft der bisherigen linken Parteien gesichert.

Nur wer sehr naiv ist, wird in der Neugründung dieser Partei eine Chance erkennen, dass das bisherige Linkskartell, dem sich erstaunlicherweise auch die FDP angeschlossen hat und damit wahrscheinlich auch in die Bedeutungslosigkeit versinken wird, von einer bürgerlichen Gruppierung abgelöst werden könnte.

Die Gründung dieser Partei, die vorgibt, Sprachrohr und Interessenvertreter der Konservativen in Deutschland zu sein, scheint eine sehr geschickte und subtile Infiltration der Verfassungsschutzkreise Deutschlands zu sein, die zunehmend Angst davor bekamen, dass es der AfD trotz erheblicher Behinderung und Diffamierung gelungen ist, sich zu behaupten. Man könnte auf den Gedanken kommen, dass hier der Verfassungsschutz eine gewichtige Rolle spielt. Wer sagt denn, dass es nicht Leute wie Haldenwang und andere sind, die den Versuch unternehmen, durch Spaltung des bürgerlichen Lagers ein weiteres Starkwerden einer bürgerlichen Partei, wie es die AfD ist, zu verhindern. Und wer weiß schon, welche Rolle der Gründer dieser neuen Partei spielt, der bisher doch keine Schwierigkeiten hatte von der CDU zu den Freien Wählern zu wechseln, um dann plötzlich und unerwartet sein Herz für eine neue bürgerliche Partei zu entdecken.

In den Ländern Ostdeutschlands war es keinesfalls mehr ausgeschlossen, dass auch die CDU, die bald um ihr eigenes Überleben kämpfen muss, weil sie Gefahr läuft, in die Bedeutungslosigkeit zu verschwinden, mit der AfD mindestens eine Zusammenarbeit anstrebt. Auf Dauer würde sich eine solche Kooperation nicht verhindern, es sei denn, die CDU würde mit der SPD oder den sogenannten Grünen fusionieren. Auch das wäre bei der CDU in ihrem jetzigen Zustand nicht ausgeschlossen.

Wenn es Steffen Große wirklich darum gehen würde, das bürgerliche Lager zu stärken, dann müsste er mit dafür sorgen, dass Leute wie der Verfassungsschutzpräsident und Beauftragter seiner linken Innenministerin aufhören, eine demokratisch gewählte Partei zu delegitimieren, um zu verhindern, dass das Linkskartell in Deutschland seine Mehrheit verliert. So, wie die Entwicklung jetzt verläuft, kann man Parallelen aus Frankreich erkennen. Macron hatte es erfolgreich verstanden, die Parteien in Frankreich so gegeneinander aufzuhetzen und sie regelrecht zu dezimieren, dass der mit seiner sogenannten Bewegung (Ich kenne keine Parteien!) die Mehrheit erreichen konnte. Wie man allerdings sieht, sind die Bürger dann doch nicht so dumm, um diese Spiele von Machtpolitikern zu erkennen, so dass Macron mittlerweile vor einem gesellschaftspolitischen Scherbenhaufen steht, den er selbst angerichtet hat.

Bürger, die sich noch ein wenig das Denken erhalten haben und sich nicht von Leuten wie Haldenwang einschüchtern lassen, werden nicht die neue Partei wählen, sondern versuchen, die Partei, die es bereits gibt, so zu stärken, dass ein politischer Machtwechsel bald in Deutschland erfolgen kann. Neue Parteien führen dagegen zu einer Zersplitterung der bürgerlichen Kräfte. Das mag vielleicht im Sinne eines Herrn Haldenwang sein, es wäre aber nicht im Sinne unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung.