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Die Partei Bündnis 90 /Die Grünen zerstört die bürgerliche Gesellschaft und keiner merkt es!

Die NZZ brachte es mit einem Kommentar auf den Punkt. Ausführlich und sehr gut recherchiert wird dargestellt, welches Unheil die sogenannten Grünen unter ihren beiden Führern Habeck und Baerbock anrichten, ohne dass dies der Bevölkerung so richtig bewusst geworden ist. Vor dem Hintergrund des jetzt mehr als sichtbar werdenden Zusammenbruchs der Energieversorgung, der Demontage eines geordneten und zuverlässigen Wirtschaftsaustauschs und der Vernichtung des Vertrauens gegenüber Russlands geriert sich der eigentliche Führer der Bundesregierung Habeck als der verständnisvolle, umsichtige und bürgerlich erscheinende Politiker, der alle Probleme lösen wird und der ausschließlich das Wohl seiner Mitbürger im Auge hat.

Was dabei völlig unterbelichtet, ja sogar vernebelt wird, ist die Tatsache, dass das jetzt eingetroffene Fiasko von seriösen Politikern, von denen es leider nur noch sehr wenige gibt, bereits erwartet wurde. Es ist keinesfalls plötzlich und unerwartet eingetroffen und von Putin durch dessen angebliches kriminelles Verhalten verursacht, sondern von Habeck und seinen Genossen zielstrebig eingeleitet worden. Einer der Hauptgründe für die jetzige Situation, scheint das fast schon als faschistisch zu bezeichnende Vorgehen zu sein, alles abzuschalten, was angeblich umweltvernichtend sei, in Wahrheit aber eine absolute Bevormundung der Bürger zum Ziel hat und sicherzustellen scheint, dass jeder Schritt eines Bürgers transparent ist und überwacht werden kann.

Es könnte der Eindruck entstehen, dass den sogenannten Grünen das Verhalten von Putin, die Gasversorgung zu reduzieren oder gar einzustellen, keinesfalls ungelegen kommt. Einerseits hat man durch die eigene Kriegspolitik mit den von den USA verfügten Sanktionen und sonstigen wirtschaftlichen Nadelstichen gegen den Osten selbst dazu beigetragen, dass Russland mittlerweile darauf hingewiesen hat, dass es sich nicht mehr an geschlossene Verträge mit dem Westen hält, weil der Westen jegliche Vertragsgrundlagen einseitig außer Kraft gesetzt hat. Zum anderen kann man kaum glauben, dass die sogenannten Grünen gedacht haben, Russland für dumm verkaufen zu können, indem man erst andere Energiequellen sucht und Russland gefälligst zu liefern hat, um dann, wenn man glaubt, andere Quellen gefunden zu haben, Russland wirtschaftlich vor die Tür zu setzen. Ob das Frechheit oder Dummheit ist, sollte der geneigte Leser selbst entscheiden.

Völlig unsichtbar sind allerdings die fundamentalen Umschichtungen der gesellschaftlichen Strukturen durch diese sogenannte Grüne Partei, die in Wirklichkeit eine tief-rote ideologisch verbohrte Partei ist, die glaubt, sämtliche Lebensbereiche der Bürger bestimmen zu können und deren Einhaltung zu überwachen. Die NZZ, eine Zeitung, die wohl nicht in den Verdacht geraten könnte, Verschwörungstheorien und rechtsradikale Auffassungen zu verbreiten, schreibt: „Die Schaltzentrale der Grünen für ihr Umerziehungsprogramm ist das Ministerium für Wokeness, früher bekannt als Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“.

Diesen Umerziehungsideologen geht es nicht um eine Befriedung der Gesellschaft, sondern durch die Polarisierung wird eine permanente Auseinandersetzung hergestellt, in der dann durch geschickte Agitation ein im Sinne der Umerzieher formulierte Bewusstseinsbildung der Bürger erreicht werden soll. Dabei soll bei den Angesprochenen das Gefühl entstehen, dass man „auf der richtigen Seite“ steht, während man diejenigen, die „unbelehrbar“ sind, gnadenlos ausgrenzen und bekämpfen kann.

In diese Technik passt auch gut die Praxis der jetzt von sogenannten Grünen vorgeschlagenen „Integrationsbeauftragten“ Ferda Ataman, die aufgrund ihrer bisherigen Einlassungen keine Integrationsfigur sein kann, sondern klar und deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass sie sich gegen die alten weißen in Deutschland geborenen Männer wendet, weil dies nur Rassisten sein können. Im Übrigen wurden von ihr Deutsche als Kartoffel bezeichnet. Und wenn ihre kruden antihumanen Bemerkungen im Internet ihre Wahl als „Integrationsbeauftragte“ gefährden könnte, dann löscht man eben solche Bemerkungen und glaubt, dass die Bürger dies gar nicht bemerken.

Es wird dringend empfohlen, sich einmal direkt anzuhören, was diese Frau, die vorgibt eine integrative Funktion in der deutschen Politik auszuüben, für Vorstellungen entwickelt. Im Rahmen eines Vortrages anlässlich der 7. Integrationskonferenz wurde deutlich, dass diese Frau ein Weltbild vermittelt, dass eine tiefe Ablehnung gegenüber Deutschland erkennen lässt. Frau Ataman versteigt sich in der Feststellung, dass es keine deutschen Institutionen, Gremien, Organisationen und Verwaltungen geben darf, die nur von weißen Personen besetzt sind. Es sei auch eine tiefgreifende Reform der Bildung notwendig, um bereits den Kindern und den Schülern zu vermitteln, dass es weiße Deutsche gar nicht gibt und die Gesellschaft mit diversen Menschen – was auch immer sie damit meint – gemischt sein muss. Ein Deutschsein aufgrund der Abstammung scheint bei dieser Dame bereits eine rassistische Aussage zu sein, die man ausrotten muss.

Ohne ein Nationalist zu sein, hier kann man nur noch mit Wut und erbitterten Widerstand reagieren, weil es ungeheuerlich ist, wie hier unter dem Deckmantel eines vermeintlichen Rassismus eine Nation mit einer langen Tradition und Kultur offensichtlich ausgelöscht werden soll. Es gäbe auch keinen Grund, dieser Frau Ataman ihre kruden Auffassungen zu verbieten, allerdings hat eine solche deutschlandfeindliche Person nichts in einem Staatsamt zu suchen, das die deutschen Steuerzahler auch noch finanzieren sollen. Aber auch die Tatsache, dass solche Rassisten, denn letztlich ist das, was hier Frau Ataman macht, auch nichts anderes als ein Rassismus, nur mit anderen Vorzeichen, keine Einzelerscheinungen sind, sondern eine breite Rückendeckung durch Parteien wie die Partei Bündnis 90/ Die Grünen findet, zeigt die Gefährlichkeit der Entwicklung, in der sich die deutsche Nation mittlerweile befindet. Es scheint so zu sein, dass Deutschland als eigenständiger Staat auf Dauer ausgelöscht werden soll.

Insofern kann man der NZZ dankbar sein, dass sie sich traut, diese Thematik in einem Kommentar ihres Chefredakteurs der Öffentlichkeit gegenüber darzulegen. Es sollte später, wenn wir eine Diktatur haben sollten, keiner sagen können, wenn ich das gewusst hätte, hätte ich etwas dagegen unternommen.

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Sind demokratische Selbstverständlichkeiten im Bundestag ein Auslaufmodell?

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird für viele Bürger, die sich noch damit beschäftigen, wie unsere Demokratie immer mehr ausgehebelt wird, nicht überraschend gekommen sein. Bei der jetzt vorliegenden Entscheidung geht es zwar „nur“ um den Eilantrag der AfD im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens. Die bisherigen negativen Erwartungen kritischer Bürger, die Mehrheit der Bürger scheint gar nicht mehr zu bemerken, wie die Demokratie in Deutschland mittlerweile ein Auslaufmodell zu werden scheint, scheinen sich immer mehr zu bestätigen. Worum geht es? Mit Beginn der neuen Legislaturperiode werden die Fachausschüsse im Bundestag neu besetzt. Die Parteien haben vereinbart, dass alle im Bundestag vertretenen Fraktionen jeweils nach ihrer Stärke Mitglieder in die Ausschüsse benennen. Auch die Auswahl, welche Fraktion den jeweiligen Vorsitz in einem Ausschuss übernehmen soll, wurde nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen vereinbart.

Seitdem die Bürger eine Oppositionspartei in den Bundestag gewählt haben, meinen die bis dahin unter sich agierenden etablierten Parteien in einer ausgesprochen antidemokratischen Auffassung, dass man die AfD mit allen Mitteln daran hindern muss, die gleichen Rechte wie alle anderen bereits im Bundestrag vertretene Parteien wahrzunehmen. Sie betiteln sich selbst als die demokratischen Parteien, um damit die AfD auszugrenzen, scheinen aber gar nicht zu bemerken, wie sie sich selbst als Totengräber der Demokratie betätigen.

Bisher hat man es erfolgreich verstanden, der AfD keinen Platz im Bundestagspräsidium einzuräumen. Jetzt verhinderte es man, dass die AfD in drei Ausschüssen, dem Innen- und Gesundheitsausschuss sowie dem Kulturausschuss den Vorsitzenden stellt. Natürlich wird dies mit dem Kampf für die Demokratie begründet, denn wer demokratisch ist, bestimmen nicht die Wähler, sondern die bisher im Bundestag vertretenden Parteien, die von der AfD auch als „Altparteien“ bezeichnet werden.
Dass damit die Wähler, die die AfD gewählt haben, regelrecht missachtet werden, scheinen die Oberdemokraten auch noch nicht wahrgenommen zu haben.

Jetzt sollte man meinen, dass es doch Gerichte in Deutschland gibt, die dafür sorgen, dass demokratische Selbstverständlichkeiten auch beachtet werden. Im Vertrauen darauf hat die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil sie sich in ihren demokratisch verbrieften Rechten, nämlich in der parlamentarischen Arbeit nicht rechtswidrig behindert, bzw. eingeschränkt zu werden, verletzt fühlte.
Da eine Legislaturperiode bekanntermaßen nur einen festgelegten Zeitraum umfasst, stellte die AfD im Rahmen eines einstweiligen Verfahrens den Antrag, dass die von den Oberdemokraten verweigerten Ausschussvorsitze vom Gericht der AfD noch in der laufenden Legislaturperiode zugesprochen werden.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte im Eilverfahren (Az. 2 BvE 10/21) den Antrag ab, die von den anderen Abgeordneten nicht gewählten AfD-Kandidaten vorläufig einzusetzen. Es steht nunmehr jedoch eine endgültige Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren aus, wobei es dafür keinen Termin gibt. Es kann auch geschehen, dass eine Entscheidung – wie auch immer sie ausfallen wird, dann getroffen wird, wenn sie für die betroffene AfD ohnehin irrelevant ist.
Damit wird die AfD vorerst oder vielleicht für die gesamte Legislaturperiode keinen Ausschussvorsitzenden stellen können. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist formal betrachtet, durchaus nachzuvollziehen. Man hätte sich aber auch einen Hinweis des Gerichts vorstellen können, wonach das Bundestagspräsidium hätte aufgefordert werden können, noch einmal die Angelegenheit im Ältestenrat des Bundestags zu diskutieren. Das Gericht hätte aber auch den Bundestag auffordern können, den Widerspruch der Geschäftsordnung, wonach einerseits alle Parteien gemäß ihrer Stärke in den Ausschüssen auch mit Vorsitzenden vertreten sein sollen, gleichzeitig aber durch volksfrontähnliche Abstimmungen dieses zu verhindern, wenn es aus machtpolitischen Gründen opportun erscheint, durch eine Gesetzesänderung aufzulösen.
Eine weitere Möglichkeit hätte darin bestanden, kurzfristig, das heißt zeitnah, einen Hauptsache Termin festzulegen. Das Argument des Verfassungsgerichts in seinen einstweiligen Entscheidungen, dass die AfD-Abgeordneten nicht in ihrer politischen Arbeit behindert seien, auch wenn sie keinen Vorsitz in einem Ausschuss stellen dürfen, ist nur eingeschränkt richtig. Man darf mit Sicherheit davon ausgehen, dass dem Bundesverfassungsgericht die besonderen Wirkungsmöglichkeiten von Ausschussvorsitzenden durchaus bekannt sind. Es hat dies aber gegenwärtig wahrscheinlich nicht würdigen wollen.

So bleibt bei dem interessierten Bürger nur noch ein fahler Beigeschmack: Man will bewusst die AfD ausgrenzen und die Bürger haben keinen Anwalt mehr, der ihre Rechte im Auge behält und sie ggf. auch gegen den Willen derjenigen, die sich die Demokratie nach ihrem Gustos schneidern wollen, durchsetzt. Bisher hatten die Bürger immer noch die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht der Garant der bürgerlichen Rechte sei. Vielleicht müssen die Bürger auch hier umdenken.

 

 

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Der Zusammenhalt in der deutschen Gesellschaft schwindet

Wetzlar/Erfurt (ots) Dresden (Bor)

Eine deutliche Mehrheit der Deutschen (70 Prozent) ist der Ansicht, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt immer mehr schwindet. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Markt- und Sozialforschungsinstituts INSA-Consulere (Erfurt) im Auftrag der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA (Wetzlar). 14 Prozent der Befragten teilen die Einschätzung nicht, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt zurückgeht. Zwölf Prozent wissen nicht, was sie davon halten, vier Prozent machten keine Angabe. Hintergrund der Umfrage: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte die Einführung einer Dienstpflicht für junge Menschen vorgeschlagen, um den Gemeinsinn zu stärken.

Mit steigendem Alter steigt die Zustimmung

Frauen glauben häufiger als Männer, dass der Gemeinsinn abnimmt (72 Prozent gegenüber 68 Prozent). Ältere Befragte stimmen der Aussage öfter zu als jüngere (18- bis 29-Jährige: 57 Prozent, 30- bis 39-Jährige: 59 Prozent, 40- bis 49-Jährige: 67 Prozent, 50- bis 59-Jährige: 75 Prozent, über 60-Jährige: 81 Prozent). Im Osten (72 Prozent) ist die Auffassung, dass der Zusammenhalt schwindet, ähnlich hoch wie im Westen (70 Prozent).

Bei den Anhängern der politischen Parteien sind die Wähler von Linken und AfD mit jeweils 82 Prozent am häufigsten der Meinung, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt immer mehr schwindet, gefolgt von den Sympathisanten der CDU/CSU (74 Prozent), der SPD (71 Prozent), der Grünen (66 Prozent) und der FDP (60 Prozent).

Bei den christlichen Konfessionen ist diese Ansicht unter den landeskirchlichen Protestanten weiter verbreitet (75 Prozent) als unter Katholiken (72 Prozent) und Freikirchlern (63 Prozent). Von den muslimischen Befragten teilen 38 Prozent diese Einschätzung, von den Konfessionslosen 76 Prozent.

Die Aussage, zu der die Teilnehmer der Umfrage Stellung beziehen sollten, lautete: „Der Zusammenhalt in der Gesellschaft schwindet immer mehr.“ Für die Erhebung wurden 2.063 Erwachsene im Zeitraum vom 17. bis 20. Juni befragt.

Die von der evangelischen Pressagentur jetzt veröffentlichten Zahlen sind für fachkundige Beobachter unserer gesellschaftlichen Entwicklung keine Überraschung. Es gibt mittlerweile kaum ein Thema, das nicht kontrovers, manchmal sogar verbittert geführt wird. Immer häufiger kann man beobachten, dass die Auseinandersetzungen bis in die Familien hinein getragen werden und es zu regelrechten Zerwürfnissen im privaten Bereich kommt.

Über die Ursachen dieser Entwicklung wird leider viel zu wenig und dann vor allen objektiv gesprochen oder geschrieben. Seit Jahren wird insbesondere von kleinen sich elitär fühlenden linken und feministischen Gruppen so gut wie alles infrage gestellt. Im soziologischen Jargon wird von einer sogenannten Dekonstruktion gesprochen. Da wird die Familie dekonstruiert, indem Minderheiten, die jedoch die Meinungsführerschaft übernommen haben, behaupten, Familie im herkömmlichen Sinne gäbe es nicht. Familie sei lediglich eine Ansammlung von verschiedenen Personen, die sich zu einer Zweckgemeinschaft auf Zeit oder auf Dauer zusammengefunden haben. Vater und Mutter seien reaktionäre Begriffe. Entwicklungspsychologische Gesetzmäßigkeiten sind nicht mehr relevant. Kinder benötigen offensichtlich keine Identifikation zur Findung der eigenen Persönlichkeit und der eigenen Geschlechtlichkeit, die sie im Vater und in der Mutter bisher gefunden haben.

Institutionen, die bisher mit zu einer gesellschaftlichen Befriedung beigetragen haben, sehen offensichtlich inzwischen ihre Aufgabe, gegen Auffassungen der Mehrheit zu agitieren und verlangen, dass sich die Mehrheit einer Minderheitsmeinung zu unterwerfen hat. Den Bürgern wird ständig von dem Wirken der sogenannten Zivilgesellschaft erzählt, so dass die Gesellschaft sich die Augen reibt und fragt, zu welchem Teil der Gesellschaft gehört denn die Mehrheit der Bürger? Natürlich ist dem Verfasser dieser Zeilen nicht unbekannt, wie schlaue Gesellschaftswissenschaften sich den Begriff der Zivilgesellschaft geschaffen haben und in die angeblich progressiv seiende Wissenschaft eingeführt haben. Aber letztlich werden nur Gruppen in der Gesellschaft kreiert, die gegenseitig von sich behaupten, sie seien auf der richtigen Seite und damit die alleinige Gruppe, die ein Recht habe, über die Mehrheit zu entscheiden.

Der Rundfunk und das Fernsehen beglücken die Mehrheit ihres Publikums mit einer Sprache, die eine Minderheit kreierte, um gesellschaftspolitische Spinnereien durchzusetzen, obwohl mehr als zweidrittel der Bürger eine solche ideologische Verunstaltung der Sprache ablehnen.

Alle Probleme scheinen nur noch eindimensional diskutiert zu werden. Ein Beispiel dafür sind die gegenwärtigen kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine. Natürlich, so wird es den Bürgern von Rundfunk und Fernsehen, von den Politikern, von den Kirchen und von Wissenschaftlern vermittelt, gibt es nur einen Schuldigen und das ist der Verbrecher Putin. Bürger, die eine solche Einseitigkeit infrage stellen, werden als Russlandversteher diffamiert. Selbst vor strafrechtlichen Konstruktionen schreckt man nicht mehr zurück, um abweichende Meinungen „zu sanktionieren“. Wehe, wenn ein deutscher Bürger aus Protest ein Z auf einem Plakat mit sich führt.

Warum werden die Bürger nicht gefragt, ob sie mit einer Beteiligung an dem Krieg in der Ukraine überhaupt beteiligt sein wollen? Denn eine Beteiligung Deutschlands liegt wahrscheinlich inzwischen aufgrund der Waffenlieferungen und der Personalausbildung für die Ukraine vor. Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass es wieder einmal die sogenannten Grünen sind, die am lautesten das Kriegsgeschrei anführen. Von der CDU konnte man ohnehin nichts anderes erwarten, nachdem sich diese Partei völlig mit der Sozialdemokratie assimiliert hat.

Die Kirchen meinen ihren Mitgliedern die örtliche Gemeinschaft zugunsten einer anonymen Großgemeinde vermitteln zu müssen und wundern sich, warum viele ihrer Mitglieder sich dann von diesen Entwicklungen distanzieren, indem sie einfach nicht mehr Mitglied dieser Kirchen sein wollen.

Mittlerweile haben die Bürger den Eindruck, dass alle politischen Parteien zu einem Einheitsbrei verschmolzen sind, so dass es gleich ist, was der Bürger wählt. Es kommt immer das Gleiche heraus und meistens richtet sich dies gegen die Interessen der Bürger.

Die einzige Partei, die vielleicht eine Opposition sein könnte, wird als rechtsradikale faschistische Partei dargestellt, so dass damit sichergestellt wird, dass man keine Alternative fürchten muss.

Insofern ist es doch logisch und folgerichtig, dass der Zusammenhalt der Bevölkerung immer mehr schwindet, weil es keine Gemeinsamkeiten, für die es sich lohnen würde, sein eigenes Leben einzusetzen, mehr gibt.

Die einzige Frage, die immer mehr in den Vordergrund rückt, ist die, wie lange die Bürger stillhalten und wann sie ihren Unmut auf der Straße zum Ausdruck bringen werden.

 

 

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Das abstruse Weltbild der Ferda Ataman: Rassist ist, wer alt, weiß und männlich ist

Deutsche Medien dürfen Diversität nicht als „Charity-Projekt“ betrachten, sagt Ferda Ataman. Diese sei notwendig, um den „Anschluss an die Gesellschaft nicht zu verpassen“.

Welche Gesellschaft meint diese Dame? Es ist kein Skandal, dass es Journalisten gibt, die sich ausschließlich an Minderheiten orientieren und unreflektiert, weil ideologisch völlig mit einem Brett vor dem Kopf versehen, meinen, ihre geneigte Leserschaft beschimpfen zu müssen, weil diese nicht dem kruden Weltbild einer bestimmten Gruppe von linken, feministischen und antihumanen Vorstellungen folgen.

Es ist auch nicht verboten, allerdings in der Dummheit nicht mehr zu überbieten, wenn eine Frau, wie Ferda Ataman meint: „Viele Entscheider*innen in Medienhäusern denken offenbar noch, ihr Publikum sei so: weiß, binärgeschlechtlich, heterosexuell, ohne Behinderung, konservativ und nicht feministisch. Aber das ist falsch.“

Noch sind 95% der Bevölkerung in Deutschland heterosexuell und gehören nicht einer queeren Minderheit an.

Das Weltbild dieser Dame – oder ist das eine Beleidigung, weil das ja bedeuten würde, dass es sich bei Frau Ataman um eine Frau bisheriger gesellschaftlicher Definition handelt und sie sich vielleicht als queer oder sonst wie antigeschlechtlich definiert, so dass sie vielleicht wünscht, anders bezeichnet zu werden, ist so verschroben, dass man nur noch müde sagen könnte, viel Spaß, aber bitte ohne uns!

Zu dieser verschrobenen und nicht mehr nachvollziehbaren Auffassung dieser Dame gehört es auch, dass sie offensichtlich meint, ganz Deutschland sei rassistisch, da Deutschland alte weiße Männer habe, die von Natur aus privilegiert seien, weil sie das Verbrechen begangen haben, in Deutschland und nicht in einem afrikanischen Land mit einer anderen Hautfarbe geboren zu sein. Man möchte Frau Ataman fragen, was es denn mit den alten weißen Frauen auf sich hat, die ebenfalls die Frechheit besessen haben, in Deutschland und nicht in Afrika geboren zu sein? Jedenfalls kann man aus den Worten dieser Dame den Schluss ziehen, dass ihrer Meinung nach alte weiße Männer – und wir fügen auch Frauen hinzu – immer privilegiert sind und deshalb Rassisten sein müssen. Konsequent wäre diese Dame dann, wenn sie die Auflösung Deutschlands fordern würde, weil weiße Menschen, die hier geboren wurden, ja nicht schwarz werden können, so dass es auch niemals eine positive Veränderung im Sinne dieser Frau Ataman geben kann.

Diese kruden Gedanken sind das Produkt einer sogenannten Identitätspolitik, die uns unser großes Vorbild, die USA, übermittelt hat und die offensichtlich zum Untergang der abendländischen Kultur beitragen soll.

Nun kann man solche Gedanken durchaus haben. Nur sollte man dann nicht die Unverschämtheit besitzen, sich von dem Staat eines solchen rassistischen Landes in den Staatsdienst berufen zu lassen. Eine solche Person, die sich wie Frau Ataman äußert, sollte sich zuerst fragen lassen, ob sie eine Anstellung bei einem solchen Staat überhaupt mit ihrem eigenen Gewissen in Übereinklang bringen kann. Sie sollte sich weiter fragen, ob die Bürger eines solchen rassistischen Staates bereit sein können, eine solche Person auch noch zu finanzieren. Und wenn man dann auch noch bedenkt, dass es sich um eine Funktion einer Integrationsbeauftragten handelt, deren Auftrag eine Integration unterschiedlicher Menschen, mit unterschiedlichen gesellschaftspolitischen Hintergründen sein soll, dann kann man diese Stellenbesetzung entweder als einen großen Karnevalsscherz der Regierung ansehen oder als einer der größten Unverschämtheiten einer Regierung ihren eigenen Bürgern gegenüber.

In diesem Zusammenhang ist auch darauf zu verweisen, dass Frau Ataman plötzlich und unerwartet ihre möglicherweise staatsfeindlichen und nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmenden Stellungnahmen in den sozialen Medien gelöscht hat. Was will Frau Ataman damit verbergen? Und warum wird hier nicht näher nachgeforscht, was diese Dame alles gegen Deutschland gesagt und geschrieben hat? Stellen Sie sich vor, in der gleichen Weise würde sich ein Mitglied der AfD verhalten, das sich um die Position eines Staatssekretärs bemüht! Würde man dies akzeptieren?

Frau Ataman sollte weiter in ihren Kreisen ihre kruden Vorstellungen verbreiten dürfen, in einer staatlichen Funktion hat Frau Ataman nichts zu suchen, weil sie sich mit ihren eigenen bisher bekannt gewordenen Stellungnahmen selbst disqualifiziert hat.

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Wird die politische Meinung jetzt mit Mitteln der Beschlagnahmung von Vermögen durchgesetz?

In einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München wird mitgeteilt, dass in München drei Wohnungen von russischen Staatsbürgern, die ihren Wohnsitz in München haben, beschlagnahmt wurden.
Die Staatsanwaltschaft München I hat in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt, dem Kommissariat 31 des Polizeipräsidium München sowie dem Finanzamt München umgehend Ermittlungen wegen des Anfangsverdacht strafbarer Handlungen aufgenommen. Ab 14.06.22 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von drei Immobilien (Privatwohnungen) in München sowie des Bankkontos, auf dem die Mietzahlungen von monatlich insgesamt rund 3500 Euro eingehen.
Die Staatsanwaltschaft teilt in ihrer Pressemitteilung mit, dass es sich bei diesem Fall erstmalig nicht nur um ein sogenanntes „Einfrieren“, sondern um die Beschlagnahme von Immobilien handelt. Dabei bezieht man sich auf die Grundlage von §§ 111 b Abs. 1, 111 j Abs. 1 Satz 1 StPO. Nach Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft München sei dieses Vorgehen trotz des bisherigen Fehlens vergleichbarer Vorgänge und einer Rechtsprechung zulässig.

Der Eigentümer zweier dieser Immobilien ist ein Ehepaar, jeweils zu gleichen Teilen, der Ehemann, der Mitglied der russischen Duma ist. Die dritte Immobilie gehört seiner Frau allein. Die Staatsanwaltschaft München vertritt die Auffassung, dass auch die Ehefrau, obwohl sie namentlich nicht auf der (sogenannten) Sanktionsliste steht, als Ehefrau in der gleichen Weise zu behandeln sei, wie ihr Ehemann.
Bereits im Zuge der Annexion der ukrainischen Krim durch Russland erließ der Rat der Europäischen Union am 17.03.14 mit EU-Verordnung Nr. 269/2014 erste restriktive Maßnahmen gegen Personen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Mit EU-Durchführungsverordnung 2022/261 vom 23.02.22 wurde im Zuge der neuerlichen russischen Aggressionen auch der Beschuldigte L. in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, als sanktionierte Person aufgenommen, da er für eine Entschließung gestimmt hatte, in der Präsident Wladimir Putin dazu aufgefordert wird, die von den Separatisten beanspruchten Gebiete der Ostukraine, die selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk, als unabhängige Staaten anzuerkennen. Gemäß Artikel 2 der EU-Verordnung 269/2014 dürfen den in dortigem Anhang I aufgeführten natürlichen Personen oder mit diesen in Verbindung stehenden natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen. Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 b) Außenwirtschaftsgesetz (AWG) ist ein vorsätzliches Zuwiderhandeln gegen dieses Verfügungsverbot strafbar. Gegen die Beschuldigten L. und K. besteht daher der Verdacht von strafbaren Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 b) AWG i.V.m. Art. 2 EU-Verordnung Nr. 269/2014 in zwei (L.) beziehungsweise drei (K.) tatmehrheitlichen Fällen.

Nach § 20 AWG unterliegen Gegenstände, auf die sich diese Straftat bezieht, der Einziehung. Zur Sicherung dieser Einziehung und zur Vermeidung etwaiger nachteiliger Verfügungen (z.B. Belastung durch Grundpfandrechte) über die zu sichernden Gegenstände, Rechte und Forderungen hat die Staatsanwaltschaft München I beim Amtsgericht München – Ermittlungsrichter – die Beschlagnahme der Wohnungen, unter anderem mit bestehenden und künftigen Nutzungsrechten, sowie die Beschlagnahme des Kontos der Beschuldigten K., auf dem die Mietzahlungen eingehen, erwirkt. Der Vollzug der ermittlungsrichterlichen Beschlüsse wurde am 14.06.22 veranlasst. Durch die entsprechenden Eintragungen im Grundbuch am 20.06.22 ist die Beschlagnahme wirksam geworden. Die Mieter dürfen weiter in den Wohnungen verbleiben. Sie dürfen jedoch aufgrund der Pfändung keine Mietzahlungen mehr an die Beschuldigten leisten, die Mieten sind vielmehr beim Amtsgericht München zu hinterlegen.

Im Klartext bedeutet das Vorgehen der Staatsanwaltschaft München, dass es strafbar ist, eine Meinung zu vertreten, die nicht der politischen Auffassung der westlichen Wertegemeinschaft entspricht. Soweit aus der vorliegenden Presseerklärung der Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist, sind die beschlagnahmten Immobilien nicht unter kriminellen Umständen erworben worden. Sie wurden auch nicht dazu verwendet, strafrechtlich relevante Handlungen vorzunehmen. Sofern dies zutreffen würde, wäre die von der Staatsanwaltschaft angegebene Rechtsgrundlage für die Beschlagnahmung zulässig. Die Tatsache, dass ein russischer Staatsbürger, der in Deutschland wohnhaft ist, für die Politik seines Landes eintritt, aber selbst nicht an einer kriegerischen Auseinandersetzung aktiv beteiligt ist, kann kein Grund für Sanktionsmaßnahmen sein, die nach deutschem Recht überhaupt nicht vorgesehen sind. Wenn dieses Vorgehen Schule machen sollte, es sind durchaus entsprechende Anzeichen sichtbar, bedeutet dies das Ende eines gegenseitigen Vertrauens, im Ausland Eigentum erwerben zu können. Die Fortsetzung einer solchen Entwicklung führt zu einem allgemeinen staatlichen Raub von Vermögen. Es wird sich dann keine Person und keine juristische Person mehr sicher sein, möglicherweise sein Eigentum zu verlieren. Glaubt man wirklich, dass Russland ein solches Verfahren auf Dauer hinnehmen wird? Es werden vielmehr Gegenreaktionen erfolgen, die dazu führen, dass es keine Rechtssicherheit mehr gibt.

Natürlich kann man die Auffassung vertreten, dass die russische Vorgehensweise gegen die Ukraine verwerflich sei. Aber es bleibt festzuhalten, dass es sich ausschließlich um eine Auseinandersetzung zwischen zwei Völkern handelt, die geschichtlich und ethnisch sehr eng miteinander verbunden sind. Im deutschen Grundgesetz steht nicht, dass sich deutsche Staatsbürger dafür einzusetzen haben, was ihnen aus Brüssel oder den USA politisch vorgegeben wird. Insofern kann es nicht strafbar sein, sich verbal für bestimmte Kriegsparteien einzusetzen, wenn dies nicht mit Gewalt vom deutschen Territorium aus verbunden ist. Es ist schon eine gewagte rechtliche Dehnung der jetzt von der Staatsanwaltschaft München angegeben Rechtsgrundlage, die zur Begründung der – aus unserer Sicht – rechtlich nicht zulässigen Maßnahme der Beschlagnahme herhalten soll.

Es bleibt nur zu hoffen, dass das Gericht nunmehr der Auffassung der Staatsanwaltschaft München nicht folgt und den Fall wieder auf eine rechtliche Grundlage zurückbringt. Sicher kann man nicht sein, denn die USA scheinen mittlerweile auch immer mehr zu bestimmen, was Recht außerhalb ihres Staatsgebietes zu sein hat.

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Audi verwirft Gender-Vergleichsvorschlag

Am 14. Juni haben sich vor dem Landgericht Ingolstadt Audi und ein VW-Mitarbeiter getroffen, der gegen die Genderrichtlinie bei Audi vorgeht. Der Kläger, Alexander B., will in Schreiben an ihn kein Gender-Gap (also den Unterstrich, der auf andere Geschlechter verweisen soll) sehen. Auch für das anwesende Publikum, das hauptsächlich aus bundesweiten Pressevertretern bestand, zeigte er eindrucksvoll, was die Gendersprache für ihn im Alltag bedeutet: „Der_die BSM-Expertin ist qualifizierte_r Fachexpert_in“, las er aus einer an ihn adressierten Mail vor. Der Vorsitzende Richter schlug einen Vergleich vor, demzufolge Audi in der Kommunikation mit dem Kläger sicherstellen könne, dass in Mails, Schreiben usw. an diesen keine Genderzeichen enthalten sein sollen; Audi solle „halt normal schreiben“, so die Welt. Die Audi-Anwälte lehnten dies aber ab – es sei nicht praktikabel und handhabbar. In der Hauptverhandlung stellen die Anwälte des Klägers klar, dass es ihrem Mandanten um eine Einzelfallentscheidung geht, die nur für ihn gelte. Er sehe sich in seinem Persönlichkeitsrecht beschnitten, darauf müsse auch ein Unternehmen wie Audi Rücksicht nehmen. Audi argumentierte, an dem Leitfaden hätten mehrere Experten mitgearbeitet, der Text sei sehr umfassend formuliert. Dass einer der Audi-Anwälte dabei selbst „Experten“ sagte, fiel auch dem Anwalt des Klägers auf: „Sie haben nicht gesagt: Expert_innen!“ warf er mit einem süffisanten Unterton ein und unterstrich so, dass in der Alltagssprache durchaus bekannt sei, wer mit welcher Ansprache gemeint ist. Der Kläger stellte nach dem abgelehnten Vergleich daher einen Antrag auf Unterlassung, den der Vorsitzende Richter zusammenfasste mit: „Der Gender Gap muss weg.“ Ein Urteil will das Gericht am 29. Juli verkünden. (welt.de, br.de)

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Chrupalla und Weidel zu Bundessprechern der AfD gewählt – die Ära Meuthen ist beendet!

Tino Chrupalla und Alice Weidel stehen an der Spitze der AfD. Auf dem Bundesparteitag in Riesa wählten die Delegierten beide mit deutlicher Mehrheit zu ihren Bundessprechern. Tino Chrupalla setzte sich gegen den Bundestagsabgeordneten Norbert Kleinwächter durch und wurde damit in seinem Amt, das er seit 2019 innehat, bestätigt. Alice Weidel, vorher stellvertretende Bundessprecherin, siegte gegen den EU-Abgeordneten Nikolaus Fest. In zwei kämpferischen Reden betonten sowohl Chrupalla als auch Weidel die Bedeutung der AfD für Deutschland. Angesichts der immer drängenderen Probleme des Landes müsse sie sich als starke und einige Partei präsentieren.

Auch die drei weiteren – dem engeren Parteivorstand zuzurechnenden – stellvertretenden Sprecher entsprachen der Vorschlagsliste der beiden Parteivorsitzenden, Tino Chrupalla und Dr. Alice Weidel. Zu den weiteren stellvertretenden Parteisprechern wurden Stephan Brandner, Peter Boehringer und Mariana Harder-Kühnel gewählt.

Damit ist die Zusammensetzung des neuen Vorstandes der AfD von der politischen Zielsetzung sehr homogen ausgerichtet, so dass erwartet werden kann, dass Auseinandersetzungen in der Partei zukünftig nicht mehr vom Vorstand selbst nach außen getragen werden. In einer Kampfabstimmung setzte sich Stephan Brandner gegen Erika Steinbach souverän durch.

Es überraschte auch nicht, dass die offizielle Kommentierung des Wahlgeschehens des Parteitages durch den Gesellschaftswissenschaftler Prof. Wolfgang Schroeder gegenüber der AfD ausgesprochen unsachlich und einseitig erfolgte. Der Professor, dem – wie man dem Internet entnehmen konnte – eine enge berufliche Zusammenarbeit mit der IG Metall verbindet, versuchte zu erklären, dass die AfD durch die jetzt erfolgte Wahl des Vorstandes in ein einseitiges politisches Fahrwasser gelaufen sei und sich die Pluralität der unterschiedlichen Auffassungen der Parteiströmungen nicht mehr im neuen Vorstand wiederfindet. Man konnte den Eindruck gewinnen, dass er es bedauerte, dass es die Presse zukünftig schwerer haben wird, die AfD gegenüber der Öffentlichkeit als einen zerstrittenen Haufen vorzuführen. Dies ist zurzeit Meuthen sehr oft geschehen und hat mit großer Wahrscheinlichkeit auch zu einem gewissen Vertrauensverlust der Bürger gegenüber der AfD geführt.

Warum sollte ein Vorstand einer Partei unterschiedliche Parteiströmungen wiedergeben? Aufgabe des Vorstandes ist es, klare Ziele der Partei vorzugeben und durchzusetzen. Dabei muss er natürlich die Strömungen und unterschiedlichen Auffassungen der Parteigliederungen wahrnehmen, er sollte aber – und das geschah in der Vergangenheit eben nicht – jeder Parteiströmung nachlaufen und das Prinzip Merkel oder Scholz praktizieren. Dieses Prinzip geht davon aus, dass man sich immer an einer Mehrheitsmeinung orientiert und dabei die eigenen Grundsätze verleugnet. So war es auch nicht überraschend sowohl aus dem Mund von Tino Chrupalla und von Alice Weidel zu hören, dass es jetzt darauf ankommt, dass die AfD wieder klar und deutlich zu erkennen gibt, wie sie sich die Gesellschaft in Deutschland vorstellt und welche politischen Ziele sie verfolgt.
Eine solche Haltung orientiert sich eben nicht mehr danach, was bestimmte Schlapphüte meinen aufschreiben zu müssen, um die Partei gegenüber der Öffentlichkeit in eine rechtsradikale Ecke zu treiben.
Vielmehr muss die Partei – immer auf der Grundlage des Grundgesetzes – klar und deutlich sagen, in welcher Weise die bisher agierenden Parteien Deutschland an den Rand des Ruins gebracht haben und dass die Bürger die eigentlichen Auswirkungen dieser bürgerfeindlichen und auch gegen das eigene Land gerichteten Politik in ihren ganzen Ausmaßen noch gar nicht erkennen konnten. Dies betrifft die Währungspolitik, die Energiepolitik, die Einwanderungspolitik und die Aufweichung von Rechtsnormen.

Der wahrscheinlich bestehende Wunsch des bei dem Parteitag kommentierenden Prof. Schroeder, dass sich die Zerstrittenheit der AfD, wie sie der vorherige Parteisprecher Prof. Meuthen geradezu kultiviert hatte, auch zukünftig fortsetzen wird, soll sich nicht mehr fortsetzen. So war die Formulierung des neuen Vorstandes ein klares Signal an die Partei, dass die Ära Meuthen für die Partei endgültig beendet sei und man nunmehr gemeinsam für eine bessere Zukunft Deutschlands zu kämpfen und einzutreten habe.

Es wird jetzt sehr darauf ankommen, wie die weiteren Beschlüsse der Partei aussehen werden. Wichtig wird es sein, nicht mehr aus Angst vor Schlapphüten seine eigenen Worte so zu verklausulieren, dass sie keiner mehr versteht. Für eine eigenständige Nation einzutreten, ist legitim und kein Nationalismus. Für seine eigene Bevölkerung einzutreten, ist kein Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit. Für eine grundlegende Änderung der EU-Bürokratie, ggf. auch für deren Auflösung einzutreten, hat rein gar nichts mit einem europafeindlichen Handeln zu tun. Für eine Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Kindern einzutreten, hat nichts mit einer Diskriminierung von Menschen zu tun, die für sich eine andere Lebensform gewählt haben.

Wenn dieser Parteitag, der ja noch nicht zu Ende ist, bereits eines gezeigt hat, dann ist das dies: Die Begrifflichkeiten müssen wieder auf die Füße gestellt werden, so dass nicht eine kleine Minderheit sich elitär gebender Akademiker die Meinungsführerschaft über den Inhalt von Begriffen ausübt. Wenn dies gelingt, kann es wieder zu einer Befriedung in der Gesellschaft kommen, weil dann die Mehrheit nicht mehr das Gefühl haben muss von einer Minderheit ausgegrenzt zu werden.

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Julian Assange soll an die USA ausgeliefert werden

Der WikiLeaks-Gründer und Whistleblower Julian Assange soll in die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden. Die britische Innenministerin hat nun die entscheidende Auslieferungserklärung unterzeichnet.

Diese Nachricht ruft nicht nur Wut bei allen Menschen, die sich für die freie Berichterstattung einsetzen und die dies teilweise unter Einsatz ihres Lebens machen, hervor, sondern sie zeigt die Pervertierung eines westlichen angeblichen Wertesystems, das mit dem erhobenen Zeigefinger auf diejenigen zeigt, die angeblich die Demokratie und die Menschenrechte missachten. Da wird ständig den Bürgern eingehämmert, was doch die EU für ein ethisch hochwertiges Wertesystem darstellt. Aber schon, wenn es um die Durchsetzung eigener Machtinteressen oder um einen Kampf gegen das angebliche so verwerfliche Russland, dass die arme Ukraine ihrer Freiheit beraubt geht, kann man ganz schnell seine Werte reduzieren. So haben die EU-Bürokraten unter Vorsitz ihrer Oberbürokratin von der Leyen in Brüssel schnell die zurückgehaltenen Fördermittel an Polen zur Auszahlung gebracht, weil Polen durch eine Namensänderung des Richterausschusses den Vorstellungen der EU-Bürokraten angeblich nachgekommen sei. In Wahrheit hat Polen seine Innenpolitik gar nicht geändert. Allerdings hat sich Polen in dem Kampf gegen Russland, das man um jeden Preis in die Bedeutungslosigkeit verdammen möchte, besonders hervorgetan und einen großen Beitrag zum Frieden in Europa geleistet, indem es über sein Territorium dafür sorgt, dass immer ein Waffennachschub zum Töten der Soldaten und der Zivilbevölkerung in dem Krieg, der von den USA mit Russland auf dem Rücken der Ukrainer geführt wird, aus dem Westen, dem Reich der Wertegemeinschaft, erfolgen kann.

Der Gipfel der moralischen Verrottung eines westlichen Systems ist aber jetzt durch das Verhalten im Zusammenhang mit der möglicherweise bevorstehenden Überstellung eines Menschen, der Verbrechen der USA gegen die Menschlichkeit der Öffentlichkeit gegenüber aufdeckte, sichtbar geworden. Da wird derjenige, der die Öffentlichkeit auf verbrecherische Menschenrechtsverletzungen, die vom Militär der USA begangen wurden, aufmerksam gemacht hatte, an die USA ausgeliefert, damit er für alle Zeiten mundtot gemacht werden kann.

Wo war eine Ursula von der Leyen, die jetzt von Kriegsverbrechen Russlands schwadroniert? Haben die Bürger von dieser Bürokratin ein Wort darüber gehört, dass England aufgefordert werden sollte, seinen Beschluss, Julian Assange, an die USA auszuliefern, rückgängig zu machen? Hat jemand etwas davon gehört, dass hier die Pressefreiheit nicht nur mit Füßen getreten wird, sondern durch staatliche Einrichtungen die Freiheit von Journalisten bedroht werden? Hat diese Frau von der Leyen auch nach Kenntnis der Verbrechen der USA gefordert, dass diese Verbrechen vor einem internationalen Gericht anzuklagen sind? Nein!

So ist das eben mit der westlichen Wertegemeinschaft: Was Werte sind, bestimmen diese Wertevermittler selbst. Und dabei geht es nach der eigenen Durchsetzung ihrer machtpolitischen Zielsetzung.
Der russische Staatspräsident Putin hat völlig Recht, wenn er darauf hinweist, dass sich die USA mittlerweile so benehmen, als seien sie von Gott zum auserwählten Volk erkoren und haben den göttlichen Auftrag, sich die Welt untertan zu machen. Auch ein Führer in Deutschland, der das Land durch sein verbrecherisches Tun ins Unglück geführt hat, aus dem sich Deutschland offensichtlich bis heute noch nicht erholen konnte, sprach immer von der „Vorsehung“ und meinte wohl auch, dass Gott ihn geschickt habe.

Es wird höchste Zeit, dass die Politiker beginnen, nicht den Begriff der Wertgemeinschaft regelrecht zu verballhornen, in dem sie genau das Gegenteil von dem tun, was sie immer lauthals erzählen. Sie müssen diesen Begriff – wenn sie schon glauben, sich ein solches lebenswertes Ziel setzen zu können – auch wieder mit Inhalt füllen und vor allen Dingen, sich bemühen, diesem Begriff auch durch ihr eigenes Tun zu praktizieren. Es wird viel von Glaubwürdigkeit der Politik gesprochen, doch leider stellen die Bürger immer wieder fest, dass es die Politiker selbst sind, die diese Glaubwürdigkeit ständig infrage stellen. Die Bürger können sich bei einem solchen Verhalten nur noch mit Abscheu von einer solchen verlogenen Politik abwenden.

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Ist die Nato der Garant zum Frieden unter den Völkern?

Die Nato entwickelt sich immer mehr zu einer Kampforganisation gegen Russland. Wie heute in den Nachrichten des Deutschlandfunks berichtet wurde, hat die Nato den Präsidenten der Ukraine Selensky zum nächsten Nato-Treffen eingeladen. Dies ist insofern besonders bemerkenswert, als die Ukraine kein Mitglied der Nato ist. Viel schlimmer ist allerdings die Aussage des Generalsekretärs der Nato, Stoltenberg, dass die Nato die Absicht habe, die ukrainische Armee zu modernisieren und weiter auf NATO Standard zu entwickeln. Deutlicher kann die angeblich so friedliche Nato gar nicht zum Ausdruck bringen, um was es ihr geht: Der offizielle Kampf gegen Russland ist eröffnet! Man kann mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die USA hinter dieser Politik steht und sie diese wahrscheinlich sogar angeordnet hat. Es scheint den Politikern auch völlig belanglos zu sein, wie viele Menschen mittlerweile im Krieg in der Ukraine umgebracht werden, weil der Westen glaubt, über die Ukraine ein Exempel gegen Russland durchsetzen zu müssen. Die USA kann über ihren Vertreter in der Ukraine, Selensky, auch stolz sein. Dieser Kriegsherr fordert sein Volk zum Durchhalten auf, obwohl erkennbar ist, dass der Krieg von der Ukraine nicht zu gewinnen ist. Haben wir nicht schon einmal so etwas von einem Kriegsherrn gehört, der Deutschland in den Ruin getrieben hat? Aber es gibt in der Geschichte kein Zwang, einen Wahnsinn nicht noch einmal zu wiederholen.

Wie brutal die Politiker der sogenannten Wertegemeinschaft gegen die Interessen ihrer Mitbürger vorgehen, kann man an der Energiepolitik sehen. Auf einmal sind die Weltuntergangsprobleme durch einen erhöhten CO2-Ausstoß kein Problem mehr. Man kann, wenn man glaubt Russland zu schädigen, auch umweltschädliches Gas aus den USA beziehen. Nachdem Russland erneut die Gasmengen reduziert hat und zur Begründung angibt, dass eine Turbine zur Wartung von Siemens in Kanada geschickt wurde und aufgrund der sogenannten Embargoregeln von Kanada die Rückkehr der Turbine nach Russland untersagt wurde, meint der Wirtschaftsminister der Nato-oliv-Grünen Habeck, Russland würde politisch handeln, um Deutschland unter Druck zu setzen. Ja ist das überraschend? Warum sollte Russland sich nicht so verhalten? Glaubt dieser Oliv-Grüne wirklich, Russland auf den Arm nehmen zu können? Man sollte sich den Vorgang doch einmal vor Augen halten. Da wird eine Turbine zur Wartung von der Firma Siemens nach Kanada geschickt und dann darf diese nicht mehr zurückgeschickt werden, weil man sich auf die Embargobestimmungen beruft. Warum sollte Russland auf eine solche Unverfrorenheit nicht mit einer Reduzierung der Gaslieferung reagieren? Wie Herr Habeck heute verlautbarte, meinte er, dass die Gasleitung Nord-Stream 1 erst im Herbst überholt werden sollte. Die bösen Russen haben diese Wartung vorgezogen, um zu testen, ob die Turbine nach der Überholung wieder zurückgeschickt wird. Wenn man diese Nachricht näher betrachtet, dann hat der schlaue Oliv-Grüne geplant, die Gaslieferung bis zum Herbst oder Winter aus Russland aufrechtzuerhalten. Dann wollte man ohnehin andere Gasquellen gefunden haben, der Preis für die Bürger dafür ist egal, die Bürger müssen eben alles bezahlen, so dass man dann die Gasleitung hätte technisch demontieren können, indem man die Wartung dieser Leitung verhindert. Offensichtlich sind die Russen nicht ganz so dumm, wie sich dies Herr Habeck dachte, so dass man unter solchen mafiosen Geschäftsbedingungen selbst bestimmt, wann man nicht mehr liefern will.

Den deutschen Politikern scheint es völlig egal zu sein, wie hoch die Bürger belastet werden. Hauptsache sie können ihren Krieg gegen Russland mit Erfolg führen. Nachdem man alle sicheren Energiequellen abgeschaltet hat, scheint man jetzt auch auf das Gas aus Russland verzichten zu können. Diese größenwahnsinnige Politik erinnert an den Ausspruch eines deutschen Kaisers, der vollmundig verkündete: „Wir nehmen noch Kriegserklärungen entgegen!“
Auch der Besuch des deutschen Bundeskanzlers mit seinen Kollegen aus Frankreich und Italien in Kiew ist in jeder Beziehung abenteuerlich und lässt die Frage offen, ob dies überhaupt – zumindest für den Bundeskanzler nicht rechtswidrig ist. Deutschland greift in eine ausländische kriegerische Auseinandersetzung ein, ohne dafür vom Grundgesetz aus betrachtet, ein Mandat zu haben. Was wäre wohl geschehen, wenn Russland dieses Spielchen der westlichen Wertegemeinschaft nicht mehr mitspielt und einen solchen Besuch mit militärischen Mitteln beendet hätte? Mit ihrem Verhalten provozieren deutsche Politiker geradezu einen Weltkrieg und scheinen sich um alles zu kümmern, nur nicht um die Interessen ihres eigenen Volkes.
Es wird höchste Zeit, dass sich Widerstand in der deutschen Bevölkerung bildet, um gegen diese Kriegspolitik Front zu machen. Ich wünschte mir eine Bürgerbewegung, die sich dafür einsetzt, dass es deutschen Politikern untersagt wird, sich in ausländische Kriegsereignisse einzumischen. Die deutschen Politiker sollten sich wieder um die Belange ihrer Bürger kümmern, die sie nicht gewählt haben, damit sie im Auftrag der USA Deutschland in kriegerische Handlungen ausländischer Staaten verwickeln. Völkerrechtliche Konflikte sind ausschließlich von der UNO zu lösen und nicht von selbsternannten Wertevermittlern.

Es wäre sehr hilfreich, wenn sich die Politiker, die intellektuell dazu in der Lage sind – leider wird man dies nicht mehr von allen sagen können – einmal mit der Schrift von Immanuel Kant „Zum ewigen Frieden“ beschäftigen würden. Im ersten Abschnitt dieser Schrift unter Ziffer 5 schreibt Kant: „Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines anderen Staates gewalttätig einmischen“. Es hat in der Geschichte noch nie zum Guten geführt, wenn ein Staat meinte, einem anderen Staat vorschreiben zu können, wie dessen Verfassung gestaltet sein soll, weil dies nicht zum Frieden, sondern zum Krieg führt.
Was wir für ein Chaos gegenwärtig in der Welt haben, ist zu einem großen Teil der Expansionspolitik der USA geschuldet. Überall dort, wo man glaubte, mit Waffen eine neue demokratische Gesellschaft zu bilden, hat man Zerstörung, Wut und Gegenwehr erreicht.

Der Konflikt der Ukraine ist ein Konflikt zwischen zwei ethnisch eng verflochtenen Völkern und wurde lediglich durch die USA zu einem Krieg des Westens gegen den Osten erweitert, weil man eigene Interessen zum Ziel hat, die auf eine Auflösung des russischen Staates zielen. Die Bürger Deutschlands sollten sich daran nicht beteiligen und vielmehr nach wie vor, eine gute nachbarschaftliche Beziehung zu dem gesamten russischen Volk einschließlich der ukrainischen Bevölkerung pflegen. Dazu ist die USA nicht erforderlich, weil diese Interessen verfolgt, die nicht zu einer Befriedung der europäischen Völker führt.

 

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Welchen Wert haben Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für den Bürger?

Mit einem Sieg der AfD im Rechtstreit um Angela Merkel und ihre Äußerungen zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen am 6. Februar 2020 in Südafrika endete heute das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Richter bescheinigten der damaligen Kanzlerin mit ihrem Auftritt und dessen späteren Veröffentlichung auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung gegen das Grundgesetz, Art. 21 Abs. 1 Satz 1, verstoßen zu haben, und damit das Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt zu haben.

Die AfD gab zu diesem Sachverhalt nicht unerwartet eine Presseerklärung heraus. Der Vorsitzende der Partei erklärte: „Anmaßend, unangebracht und undemokratisch waren die Äußerungen der Bundeskanzlerin in Südafrika zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen. Das ist jetzt höchstrichterlich bestätigt. Merkel und die Bundesregierung haben nicht nur die Rechte der AfD verletzt – sie haben gegen die Verfassung verstoßen und in den demokratischen Willensbildungsprozess eingegriffen.“

So weit so gut – oder nicht? Der Bürger kann sich mittlerweile die Frage stellen, welchen Wert höchstrichterliche Entscheidungen haben. „Rechtzeitig“ nach dem erfolgten Verfassungsbruch der früheren Bundeskanzlerin Frau Merkel und nach dem Abschluss einiger Landtagswahlen hat das Bundesverfassungsgericht jetzt festgestellt, dass die damalige Bundeskanzlerin einen Verfassungsbruch begangen hat. Frau Merkel hat in eine ordnungsgemäße demokratisch erfolgte Wahl massiv eingegriffen und die Wahlchancen einer demokratischen Oppositionspartei vorsätzlich negativ beeinträchtigt. Wahrscheinlich ist vielen Bürger diese Ungeheuerlichkeit des Verhaltens einer Bundeskanzlerin gar nicht bewusst gewesen. Den Schülern wird doch immer gesagt, dass die Wahlen unbeeinflusst sein müssen und kein Politiker das Recht hat, in diese Wahlen einzugreifen oder sie im Nachhinein nicht zu akzeptieren. Im Gegensatz zu dem Verhalten des früheren amerikanischen Präsidenten Trump, der die Präsidentenwahl nicht anerkennen wollte, hat Frau Merkel in ihrer Eigenschaft als Bundeskanzlerin eine bereits demokratisch erfolgte Wahl eines Ministerpräsidenten schlicht und einfach als ungültig erklärt und dafür mit gesorgt, dass diese Wahl rückgängig gemacht wurde. Das Verhalten der Politiker in Thüringen, einschließlich des ursprünglich gewählten Ministerpräsidenten, war auch ein Tiefpunkt einer demokratischen Verhaltensweise und sollte in die Schulbücher als eines der schlimmsten Beispiele von Wahlbeeinflussung durch Politiker aufgenommen werden. So ganz nebenbei: Die Zusage der Politiker in Thüringen, schnell eine neue Wahl durchzuführen, ist bis heute nicht umgesetzt worden. Mit Hilfe der CDU kann die Partei „Die Linke“ weiter regieren, ohne eine parlamentarische Mehrheit im Landtag zu haben.

Aber welche Konsequenz hat das Verhalten dieser ehemaligen Kanzlerin? Nachdem sie eine Partei regelrecht diskreditiert hat, wird jetzt lediglich das Verhalten im Nachhinein vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig angesehen, aber Konsequenzen gibt es nicht. Das ist geradezu eine Aufforderung an die Politiker ihr Verhalten nicht ändern zu müssen. Parteien, die einem nicht genehm sind oder die einem politisch gefährlich werden können, weil sie die eigene Macht in Frage stellen, kann man erst einmal mit allen Mitteln diffamieren. Wenn der Erfolg eines solchen verfassungswidrigen Verhaltens von einem Gericht bemängelt wird, nimmt man dies mit einem nach außen sichtbarem Bedauern zur Kenntnis, um in Wirklichkeit sich über den politischen Erfolg zu freuen.

Seit Jahren kann man beim Bundessverfassungsgericht beobachten, dass das jetzige Verfahren – also eine nachträgliche Verurteilung eines Sachverhalts ohjne Konsequenzen – gar nicht so selten praktiziert wird. Besonders gravierend war das Verhalten des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit dem vertragswidrigen Verhalten der EZB, einen mittelbaren Schuldentransfer vorzunehmen, der zwar anfangs kritisiert wurde und dann mit sehr fadenscheinigen Begründungen als erledigt angesehen wurde.

Wenn Politiker meinen, sie können sich über Recht und Gesetz hinwegsetzen, dann braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn die Bürger immer weniger Vertrauen in diese Politiker haben. Was aber viel schlimmer ist, ist der Vertrauensverlust der Bürger gegenüber seinen Obergerichten, die aus der Sichtweise der Bürger Recht sprechen, das aber für die Bürger absolut irrelevant ist, weil er zwar bescheinigt bekommt, dass seine Rechte von bestimmten Politikern mit Füßen getreten wurden, er aber dies einfach zur Kenntnis zu nehmen hat.

Wenn sich diese Entwicklung fortsetzen sollte, kann es einem Angst und Bange um die (noch) demokratische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland werden. Der Bürger muss zur Kenntnis nehmen, dass er keine Möglichkeit hat, seine Rechte wirkungsvoll durchzusetzen. Er hat auch keinen Anwalt mehr, an den er sich wenden könnte.