Die sich selbst feministisch nennende Außenministerin Deutschlands, Annalena Baerbock, schlägt aktuell eine Reform der EU vor. Sie meint, dass die EU zukunftsfest gemacht werden müsse. Mit Schlagworten kann diese Politikerin offensichtlich sehr gut umgehen, allerdings stellt man sehr schnell fest, dass diesen Schlagworten die Substanz fehlt, so dass außer Phrasen nicht erkennbar ist, was wirklich gemeint sein soll. Was bedeutet „zukunftsfest“ für eine Organisation, die sich dadurch bisher ausgezeichnet, dass sie eine aufgeblähte Verwaltung ist, die sehr viel Geld kostet, in ihrer Wirkung aber ausgesprochen ineffizient ist. Das größte Manko dieser Bürokratenorganisation ist jedoch ihre fehlende Legitimation durch die Bürger der in der EU zusammengeschlossener Staaten. Von den vertraglich festgelegten Grundlagen hat sich diese Organisation immer mehr entfernt und scheint sich einen Teufel darum zu scheren, ob Vereinbarungen und Verträge beachtet werden oder eben auch nicht. Besonders gravierend zeigt sich die in der Währungspolitik, bei der sich die EU-Bürokratie unter Leitung der nie vom Volk gewählten Kommissionspräsidentin der deutschen, grundsätzlich englischsprechenden Ursula von der Leyen, über alle vertraglichen Regelungen der EU-Festlegungen hinweggesetzt hat. Bei der Gründung der EU wurde vertraglich vereinbart, dass kein Land für ein anderes Schulden zu übernehmen hat. Tatsächlich erfolgte eine umfangreicher Finanztransfer in die südlichen Staaten der EU. Die Europäische Zentralbank kaufte wertlose Staatspapiere auf, so dass damit ebenfalls ein riesiger Geldtransfer zugunsten der Länder in der EU erfolgte, deren Wirtschaft nicht wettbewerbsfähig war. Inzwischen kann man von dieser EU nur noch von einer riesigen Schuldenunion sprechen, die sehr kreativ ist, zu versuchen, immer neue Finanzierungsquellen zu finden, die dann die Bürger der Mitgliedsstaaten zu bezahlen haben.
Die EU gerierte sich unter ihrer Kommissionspräsidentin wie ein Staat, obwohl sie dies in keiner Weise ist und auch nach den EU-Verträgen gar nicht sein sollte. Die Zusagen, die Frau von der Leyen gegenüber der Ukraine gemacht hat, hätte sie als Kommissionspräsidentin gar nicht machen können, weil dazu ein einstimmiger Beschluss aller Mitgliedsstaaten erforderlich gewesen wäre. Über eine Aufnahme der Ukraine in die EU entscheidet nicht Frau von der Leyen, sondern alle Mitgliedsstaaten, wobei eine Einstimmigkeit vorliegen muss. Es ist ein Wahnsinn, einem Land, das sich im Krieg befindet, bereits jetzt zu signalisieren, dass es schnell als EU-Mitglied aufgenommen wird. Die EU-Bürokraten wissen doch gar nicht, ob sich die USA und Russland bezüglich der Ukraine verständigen und eine völlig andere rechtliche Konstruktion für die Ukraine festlegen. Ob Herr Selenskyj dabei überhaupt noch eine Rolle spielen wird, ist ebenfalls fraglich.
Wenn Frau Baerbock jetzt meint, die EU müsse zukunftsfest gemacht werden, dann sollte sie unverzüglich dafür sorgen, dass sich die Kommission der EU, insbesondere die englischsprechende deutsche Kommissionspräsidentin endlich an das Recht und das Gesetz hält. Gegenüber Mitgliedsstaaten der EU und auch anderen Staaten außerhalb der EU ist man sehr schnell und vollmundig dabei, die sogenannte Rechtsstaatlichkeit zu verlangen. Dies scheint aber für die eigene Organisation nicht zu gelten. Die Veränderung des Abstimmungsverhaltens in der EU setzt voraus, dass endlich auch die Bürger der Mitgliedsländer im Rahmen eines Referendums erklären können, ob sie überhaupt eine EU in der jetzigen Organisation haben wollen.
Man kann es nicht oft genug wiederholen: Zurzeit handelt die EU mit ihrer Kommission ohne eine direkte Legitimation durch die Bürger. Wenn man immer so sehr die Demokratie in den Vordergrund hebt und von anderen Ländern erwartet die Einhaltung der Rechtstaatlichkeit verlangt, dann sollte man endlich einmal anfangen, selbst die Demokratie zur Grundlage der eigenen Organisation zu machen.
Wenn Frau Baerbock hier den Anfang machen und sich dafür einsetzen würde, dass endlich auch die Bürger der europäischen Länder beteiligt werden, dann könnte man ihr zustimmen, dass in der EU manches geändert werden kann und auch muss. Dabei ist aber – und hier zitieren wir diese Außenministerin – der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit zu beachten. Davon scheint die gegenwärtige EU-Bürokratie noch weit entfernt zu sein.