Wer Bundestagsdebatten über einen längeren Zeitraum verfolgt, stößt immer wieder auf Vorgänge, die nachdenklich stimmen. Heute standen das Heizungsgesetz und die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung auf der Tagesordnung. Die Sitzung leitete Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, deren Auftreten erneut schulmeisterlich und wenig souverän wirkte.
Besonders bemerkenswert war ein Vorgang während der Rede des Abgeordneten Martin Sichert (AfD) zur Krankenkassenreform. Sichert wies darauf hin, dass zwischen den öffentlichen Aussagen der Regierungskoalition vor drei Monaten und dem nun vorliegenden Gesetz ein erheblicher Widerspruch bestehe. Er betonte, dass die Glaubwürdigkeit politischer Akteure leide, wenn Bürger feststellen müssten, dass politische Zusagen nicht eingehalten werden.
Sichert erinnerte daran, dass die Familienversicherung für die CDU noch vor drei Monaten „unantastbar“ gewesen sei. Mehrere Abgeordnete, die diese Position öffentlich vertreten hatten, wollten nun das Gegenteil beschließen. Er formulierte wörtlich: „Wollen Sie diejenigen sein, die die Bürger vor drei Monaten öffentlich angelogen haben, oder wollen Sie jene sein, die zu ihrem Wort stehen? Stimmen Sie heute für das Gesetz in der vorliegenden Fassung, dann gehen Sie in die Geschichte als Lügner ein. Stimmen Sie dagegen, wird man sich an Sie als jene erinnern, die auch in schweren Stunden zu ihrem Wort stehen.“
Diese Passage stammt aus einer elektronischen Aufzeichnung der Rede.
Zur Überraschung vieler griff Bundestagspräsidentin Klöckner den Inhalt der Rede auf und kritisierte die Wortwahl. Sie erklärte, es sei nach den parlamentarischen Konventionen unzulässig, Abgeordnete als „Lügner“ zu bezeichnen, und erteilte Sichert einen Ordnungsruf.
Damit zeigte sich erneut, wie unprofessionell die Präsidentin agiert. Ihre Aufgabe wäre es, über den Dingen zu stehen und ein ohnehin aufgeheiztes Klima nicht weiter zu belasten. Stattdessen goss sie selbst Öl ins Feuer.
Problematisch ist jedoch vor allem die Tatsache, dass Klöckner sich anmaßt, inhaltliche Bewertungen von Redebeiträgen vorzunehmen und diese sogar zu sanktionieren. Folgt man dieser Logik, wäre die Redefreiheit im Bundestag nur noch insoweit gewährleistet, wie die Präsidentin sie persönlich akzeptiert. Das widerspricht dem Grundgedanken parlamentarischer Demokratie.
Jeder gewählte Abgeordnete ist durch die Indemnität geschützt. Sie bedeutet, dass ein Parlamentarier für Äußerungen im Bundestag – und in weiten Teilen auch außerhalb – nicht belangt werden kann. Nur eng begrenzte strafrechtliche Ausnahmen bestehen.
Die Indemnität dient einem klaren Zweck:
- Schutz der freien Rede
- Schutz der politischen Debatte
- Begrenzung staatlicher Macht
- Verhinderung politischer Zensur
Wenn eine Bundestagspräsidentin einen Redebeitrag wegen seiner politischen Bewertung sanktioniert, wird dieses Schutzprinzip ausgehöhlt.
Der Vorgang erinnert an die rechtliche Verfolgung und Verurteilung von Björn Höcke. Auch dort wurde ein gewählter Parlamentarier für politische Äußerungen belangt, obwohl die Indemnität gerade solche Eingriffe verhindern soll. Solche Entwicklungen sind ein gefährliches Zeichen dafür, dass Grundrechte zunehmend vom Staat selbst infrage gestellt werden.
In dieselbe Richtung weist die jüngste Äußerung des Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU, Jens Spahn, der öffentlich darüber nachdenkt, ob man Personen wie Höcke das aktive und passive Wahlrecht entziehen sollte.
Das Wahlrecht ist ein Grundrecht. Es darf nur unter extrem engen Voraussetzungen eingeschränkt werden – bei schweren Straftaten, durch ein Gericht und nach rechtskräftiger Verurteilung. Die Verurteilung Höckes ist bereits rechtlich umstritten; sie als Grundlage für einen Wahlrechtsentzug zu verwenden, hätte Züge eines Unrechtsstaates.
Solche Forderungen schaffen Unsicherheit bei den Bürgern, die zunehmend Sorge haben, dass die persönliche Meinungsfreiheit in Deutschland wieder zur Disposition steht.
Die Vorgänge im Bundestag und die Äußerungen führender Politiker zeigen eine Entwicklung, die den Kern parlamentarischer Freiheit berührt. Die Indemnität schützt die freie Rede, das Wahlrecht schützt die politische Teilhabe. Werden diese Grundprinzipien relativiert, gerät die demokratische Ordnung ins Wanken.
Wehret den Anfängen.


