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Julia Klöckner und die Grenzen ihres Amtes als Bundestagspräsidentin

Die Funktion des Bundestagspräsidenten ist im Grundgesetz klar umschrieben. Die Hauptaufgaben bestehen in der Leitung der Sitzungen des Bundestages, der Wahrung der Würde des Parlaments sowie der Leitung der Behörden des Bundestages. Der Bundestagspräsident – und damit die amtierende Bundestagspräsidentin – ist oberster Dienstherr der Bundestagsverwaltung.

Zu den Aufgaben des Bundestagspräsidenten gehört nicht die Wahrnehmung einer eigenständigen Außenpolitik. Diese ist alleinige Angelegenheit der Bundesregierung.

Betrachtet man die konkrete Tätigkeit der gegenwärtigen Bundestagspräsidentin, fällt jedoch eine ausgeprägte Reisetätigkeit auf. Bei diesen Reisen scheint der Schwerpunkt nicht in der Kontaktpflege parlamentarischer Gremien zu liegen. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass Frau Klöckner parlamentarische Aufgaben zunehmend mit Elementen einer eigenständigen Außenpolitik vermischt.

Bei ihrem Besuch in Estland vom 8. bis 10. April 2026 traf sie zwar den dortigen Parlamentspräsidenten Lauri Hussar, führte jedoch ebenso Gespräche mit Ministerpräsident Kristen Michal über die sicherheitspolitische Lage an der NATO-Ostflanke, über Digitalisierung und Cybersicherheit. Auch das Thema „bilaterale parlamentarische Zusammenarbeit“ stand auf der Tagesordnung.

Darüber hinaus traf sie in Litauen den Parlamentspräsidenten Juozas Olekas, Präsident Gitanas Nausėda und Außenminister Kęstutis Budrys. Bestandteil des Programms waren Informationsgespräche über den dort stationierten Großverband der Bundeswehr sowie der Austausch mit Soldaten und deren Familien. Themenschwerpunkte, mit denen sich Klöckner befasste, waren die Sicherheitspolitik im Baltikum, die Reaktion auf russische Drohungen und die bilateralen Beziehungen zwischen den Staaten.

Die Bundestagspräsidentin nutzt aktuell damit die Rolle als zweithöchstes Staatsamt in einer Weise, die politisch interpretierbar ist – insbesondere, wenn sie sicherheitspolitische Linien sichtbar mitprägt.

Frau Klöckner scheint zunehmend die eigentliche parlamentarische Arbeit, die in den Aufgabenkreis einer Bundestagspräsidentin gehört, mit der Tätigkeit einer außenpolitisch zuständigen Ministerin der Bundesregierung zu vermischen.

In einem Aufgabenbereich hingegen, der eindeutig in ihre Zuständigkeit fällt, schweigt die Präsidentin. Im Zusammenhang mit dem Verfahren des Verteidigungsministers zum Wehrpflichtgesetz hätte man erwarten dürfen, dass die Präsidentin des Bundestages deutlich darauf hinweist, dass hier sowohl das Parlament als auch der Bundespräsident durch das Verteidigungsministerium faktisch ausgehebelt wurden. Das Ministerium ließ sich einen Generalbeschluss vom Parlament absegnen, ohne dass die Abgeordneten offenbar bemerkten, was ihnen da „untergeschoben“ wurde. Hier hätte die Bundestagspräsidentin darauf dringen müssen, dass dieser Beschluss rückgängig gemacht wird.

Stattdessen scheint sich Frau Klöckner stärker in der Außenpolitik zu engagieren und schreibt den Abgeordneten im Bundestag lieber vor, was diese nicht mehr sagen dürfen, weil dies „der Würde des Hauses“ nicht entspreche. Der Würde des Hauses wäre jedoch weit mehr gedient, wenn die Präsidentin darauf achtete, dass die demokratischen Spielregeln nicht durch Tricks ausgehebelt werden.


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Will der Verteidigungsminister Pistorius bewusst etwas vernebeln?

Jeder interessierte Bürger konnte feststellen, dass Minister Pistorius über einen unscheinbaren Einschub im sogenannten Wehrdienst‑Modernisierungsgesetz – ein bemerkenswert irreführender Titel – eine Änderung des bestehenden Wehrpflichtgesetzes durch den Bundestag gebracht hat, ohne dass viele Abgeordnete dies überhaupt bemerkten. In § 3 Abs. 2 WPflG heißt es nun unmissverständlich, dass männliche Personen nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung bei der Bundeswehr einholen müssen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. Diese Pflicht ist nicht an den Spannungs‑ oder Verteidigungsfall gekoppelt. Sie gilt seit dem 1. Januar 2026 ständig.

Schon die Bezeichnung „Karriere‑Zentrum“ für eine Rekrutierungsstelle der Bundeswehr dürfte viele junge Männer eher als Zynismus empfinden. Denn nur wenige werden ihre „Karriere“ darin sehen, zum Wehrdienst verpflichtet zu werden.

Was der Verteidigungsminister nun verlautbaren lässt, wirft jedoch erhebliche Fragen auf. Wie kann ein Minister, der von jungen Menschen verlangt, dem Staat zu dienen und dabei im Extremfall das eigene Leben zu riskieren, ein geltendes Gesetz einfach so auslegen, wie es ihm politisch opportun erscheint? Wenn Pistorius den Eindruck erweckt, die Regelung habe „keine praktische Bedeutung“, weil sie nur für den Spannungs‑ oder Verteidigungsfall relevant sei, dann kennt er entweder den Gesetzestext nicht – oder er versucht bewusst, die Öffentlichkeit zu beruhigen, um Proteste zu vermeiden.

Ein Minister kann jedoch weder Gesetze außer Kraft setzen noch Normen umdeuten oder gesetzliche Pflichten durch Presseäußerungen suspendieren. Wenn er erklärt, man werde die Vorschrift „nicht aktiv anwenden“, dann ist das lediglich eine angekündigte Verwaltungspraxis – ohne rechtliche Grundlage. Und damit rechtlich fragwürdig.

Die Melde‑ und Genehmigungspflicht steht im Gesetz und ist wirksam. Zwar gibt es derzeit keine Sanktion, wenn man sie ignoriert, aber die Pflicht existiert. Der Minister könnte jederzeit – ohne den Bundestag einzubeziehen – per Verwaltungsanordnung nähere Bestimmungen erlassen. Damit wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Wenn Pistorius diese Regelung tatsächlich nicht wollte – was schwer vorstellbar ist –, dann müsste er unverzüglich eine Gesetzesänderung im Bundestag anstoßen.

Aktuell bleibt daher die Frage: Weiß der Verteidigungsminister nicht, was im Gesetz steht? Oder will er die Bürger bewusst im Unklaren lassen? Pistorius muss sich erklären. Und zwar so, dass man ihm noch Glauben schenken kann.

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Der Nahe Osten am Rand einer regionalen Katastrophe

Die aktuellen Ereignisse im Nahen Osten werden im Wesentlichen durch Israel geprägt. Es entsteht der Eindruck, als könne die Region nicht mehr zur Ruhe kommen. Unter dem Vorwand, die eigene Existenz sichern zu müssen, scheint die israelische Regierung zu glauben, durch militärische Gewalt langfristig Frieden herstellen zu können. Das ungelöste Fiasko um Palästina bleibt weiterhin bestehen; über das Schicksal der dortigen Zivilbevölkerung wird derzeit kaum berichtet. Die Menschen, die überhaupt überlebt haben, leben in den Trümmern ihres Landes und werden immer wieder von einem Teil des Gebiets in einen anderen getrieben, weil das israelische Militär erneut meint, Kämpfer der Hamas ausschalten zu müssen. Mittlerweile sollen allein in Palästina rund 100.000 Menschen ums Leben gekommen sein. Ihr „Fehler“ war offenbar, Palästinenser zu sein – und damit scheinbar keinen Anspruch auf Schutz zu haben.

Nun hat Israel auch einen Angriff auf den Iran begonnen. Mit Unterstützung der USA soll offenbar sichergestellt werden, dass ein Staat, der Israel infrage stellt, dauerhaft ausgeschaltet werden kann. Dass dabei erneut unschuldige Zivilisten sterben, scheint vom israelischen Militär als Kollateralschaden betrachtet zu werden, den man zur angeblichen Sicherung des Friedens in Kauf nehme.
Die bisherigen Ergebnisse sind verheerend. Von Frieden ist nichts zu sehen; die Zerstörung nimmt weiter zu. Donald Trump unterstützt Israel – aus welchen Gründen auch immer – nahezu bedingungslos. Das bisher Erreichte lässt das Kriegsgeschehen immer stärker den Charakter eines Weges in die Katastrophe annehmen.

Die sprachliche Diktion des US-Präsidenten, der von der „totalen Vernichtung“ eines Landes spricht und Menschen als „Bastarde“ bezeichnet, zeigt, auf welchem Niveau die internationale Politik inzwischen angekommen ist.

Es ist ein Trugschluss, wenn Israel glaubt, allein durch militärische Macht und unter Missachtung völkerrechtlicher Grundsätze seine Sicherheit gewährleisten zu können. Damit gefährdet Israel nicht nur die eigene Existenz, sondern auch den Weltfrieden, der weder durch Tötungen noch durch Vernichtung oder Zerstörung erreicht werden kann. Man kann nur hoffen, dass dieses Handeln bald ein Ende findet. Gegenwärtig fehlt jedoch die Vorstellungskraft, wie dies gelingen könnte.

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Die Rolle von Verteidigungsminister Pistorius bei der Einbringung der Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Bornemann‑Aktuell berichtete bereits am 4. April 2026 über den Bundestagsbeschluss vom 5. Dezember 2025. Mit dem Wehrdienst‑Modernisierungsgesetz hat die Bundesregierung eine grundlegende Verschiebung im Wehrpflichtgesetz vorgenommen, ohne dies offen zu kommunizieren. Die neue Melde‑ und Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte gilt nun bereits in Friedenszeiten – ein Eingriff in die Freizügigkeit, der bisher nur nach einem ausdrücklichen Parlamentsbeschluss im Spannungs‑ oder Verteidigungsfall zulässig war.

Damit erhält das Verteidigungsministerium faktisch eine Ermächtigung, die die verfassungsrechtlich vorgesehene Parlamentsbindung der Wehrverfassung unterläuft. Dass diese Änderung weder in der Bundestagsdebatte erläutert noch der Öffentlichkeit erklärt wurde, stellt einen erheblichen Verstoß gegen die Transparenzanforderungen demokratischer Gesetzgebung dar.

Politisch wie psychologisch bedeutet dies, dass Elemente der Mobilmachung bereits in Friedenszeiten aktiviert werden können – ohne gesellschaftliche Debatte und ohne parlamentarische Kontrolle. Eine solche Vorgehensweise beschädigt das Vertrauen in die demokratische Willensbildung und wirft die Frage auf, ob hier nicht die Grenzen des Grundgesetzes berührt wurden.

Grundsätzlich wäre nichts dagegen einzuwenden, wenn die Bundesregierung der Auffassung ist, dass entsprechende Regelungen erforderlich seien, und hierzu einen klar formulierten Gesetzentwurf vorlegt. Die Bürger hätten jedoch erwarten dürfen, dass derart gravierende Änderungen, die tief in Persönlichkeitsrechte eingreifen, offen zur Diskussion gestellt werden, sodass das Für und Wider im Bundestag angemessen erörtert werden kann. Im vorliegenden Fall ist dies nicht geschehen. Die Änderungen wurden nicht prominent kommuniziert – weder gegenüber der Öffentlichkeit noch, nach Aussagen mehrerer Abgeordneter, im parlamentarischen Verfahren ausreichend hervorgehoben.

Die Regelung wurde in einem Artikelgesetz versteckt, dessen Titel „Modernisierung des Wehrdienstes“ keinen Hinweis auf Eingriffe in das Wehrpflichtgesetz enthält. Auch der Minister, der das Gesetzesvorhaben im Bundestag vorgetragen hat, erläuterte diesen Sachverhalt nicht, obwohl die Änderung eine erhebliche Grundrechtsrelevanz besitzt.

Damit entsteht der Eindruck, dass hier ein klassischer Fall mangelnder Transparenz im Gesetzgebungsverfahren vorliegt.

Nach der bisherigen Rechtslage waren Eingriffe in die Bewegungsfreiheit Wehrpflichtiger nur zulässig, wenn der Bundestag den Spannungs‑ oder Verteidigungsfall nach Artikel 80a bzw. Artikel 115a GG festgestellt hatte. Nun können entsprechende Eingriffe bereits im Normalzustand erfolgen – ohne Parlamentsbeschluss, ohne Feststellung einer besonderen Lage und ohne Beteiligung des Bundespräsidenten. Damit werden Maßnahmen ermöglicht, die nach der Wesentlichkeitstheorie eigentlich dem Parlament vorbehalten sind, und die parlamentarische Kontrolle der Wehrerfassung wird geschwächt.

Auch die psychologischen Auswirkungen dieses Vorgehens sind erheblich: Wenn der Staat beginnt, Instrumente der Mobilmachung bereits in Friedenszeiten zu aktivieren, ohne dies öffentlich zu diskutieren, entsteht der Eindruck, dass er sich auf mögliche militärische Eskalationen vorbereitet, ohne die Bevölkerung offen zu informieren.

Der eigentliche Kern des Problems ist somit, dass die Exekutive ein Instrument erhält, das bisher nur im Verteidigungsfall existierte.

Den Abgeordneten der CDU/CSU‑ und SPD‑Fraktionen – die anderen Parteien stimmten gegen die Änderungen – muss man den Vorwurf machen, dass sie die Beschlussvorlage nicht sorgfältig genug geprüft haben. Wenn Abgeordnete die Tragweite eines solchen Eingriffs nicht erkennen, ist das ebenso besorgniserregend wie ein Ministerium, das zentrale Änderungen im Unklaren belässt.

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Eine Kirche, die vor einer AfD-Regierung warnt, sollte man nicht mehr ernst nehmen

Die evangelische Kirche in Mecklenburg-Vorpommern warnt vor der Wahl der AfD in Mecklenburg-Vorpommern.

Tilman Jeremias, Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern der Evangelischen Nordkirche, hat sich in einem ausführlichen Osterinterview mit dem Nordkurier deutlich gegen eine mögliche AfD-Regierung positioniert. Wer einen solchen Unfug redet und demokratische Regeln außer Kraft setzen will, den darf man schlicht und einfach nicht ernst nehmen. Die evangelische Kirche sollte sich vielmehr um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern und sich fragen, warum ihre eigenen Mitglieder verstärkt aus dieser Organisation, die sich von einer Kirche wohl immer mehr entfernt, austreten.

Was dieser Kirchenführer in einem Zeitungsinterview zu Oster von sich gegeben hat, könnte durchaus auf eine Wahlveranstaltung der SPD, der CDU oder der Grünen gut hinpassen. Ein Kirchenführer sollte sich nicht als Parteiführer artikulieren, weil ihn in dieser Funktion ohnehin keiner glaubt. Es wäre besser, auf einen solchen Unfug zu verzichten. Der Herr Kirchenführer sollte sich mehr darum kümmern, dass in Deutschland die Kriegstüchtigkeit immer mehr aufgebaut wird, wobei auf das jüngste Beispiel, bereits Ausreisebeschränkungen für Wehrtüchtige im Gesetz so ganz nebenbei hineinzuschreiben, hinzuweisen ist. Hier wäre es besser gewesen, wenn Tilman Jeremias den kriegstüchtigen Verteidigungsminister gefragt hätte, was er sich wohl mit der gesetzlichen Möglichkeit, die Ausreise von Wehrtüchtigen zu verbieten, gedacht haben könnte. Da liegt die eigentliche Gefahr, nicht bei einer Opposition, die für viele Bürger die letzte Hoffnung darstellt, dass es in Deutschland wieder zu vernünftigen Verhältnissen kommen kann.

Aktuell sollte die Kirche aufpassen, dass sie von vielen ihrer Gläubigen immer mehr als eine linke Partei angesehen wird, die sich von einer Kirche immer mehr entfernt hat.

Man kann nur hoffen, dass solche „Warnungen“ als das gesehen werden, was sie sind: Eine primitive Agitation gegen Andersdenkende.

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Wird in Deutschland der Krieg bereits im Frieden vorbereitet?

Die Frankfurter Rundschau berichtete heute am 4.4.2026, dass viele Bürger und erst recht nicht, diejenigen, die davon betroffen sind, nicht bemerkt haben, dass im Zusammenhang mit der Verabschiedung des „Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz WDModG) unbemerkt eine wesentliche Veränderung des Wehrpflichtgesetzes beschlossen wurde. Durch die Einfügung eines Satzes in dem neuen Gesetz, mit einer Anreihung von verschiedenen Paragrafen, so dass ein Bezug zum Wehrpflichtgesetz hergestellt, wurde – wahrscheinlich von manchen Abgeordneten gar nicht bemerkt – ist beschlossen worden, dass Männer im Alter zwischen 17 und 45 eine Genehmigung bei der Bundeswehr einholen müssen, wenn sie beabsichtigen, Deutschland länger als drei Monate zu verlassen. Diese Regelung, die nach dem Wehrpflichtgesetz bisher nur für den Verteidigungs- und Spannungsfall gilt, wurde jetzt auch auf die Friedenszeit übertragen.

Damit hat die Bundesregierung die Möglichkeit, bereits zu Friedenszeiten, Vorbereitungen für einen möglichen Krieg zu treffen, denn nichts anderes bedeutet es, wenn für Männer in einem bestimmten Alter die Freizügigkeit der Niederlassungsfreiheit auch im Ausland eingeschränkt wird.

Aktuell existiert noch keine Ausführungsbestimmung, allerdings kann die Verwaltung aufgrund des bestehenden Gesetzes, das im Übrigen mit Wirkung vom 1.1.2026 bereits in Kraft getreten ist, entsprechende Regelungen im Rahmen von Verwaltungsvorschriften treffen. Warum der Minister, der immer von Kriegstüchtigkeit redet, auf diese Änderung offensichtlich nicht explizit hingewiesen hat, kann man sich nur selbst denken.

Da der Vorgang, der erst heute in der Öffentlichkeit wahrgenommen wurde, so gravierend ist und allen Bürgern nur noch regelrechte Angst einjagen kann, veröffentliche ich diese Meldung bereits heute. Ich werde in den nächsten Tagen ausführlich darüber kommentieren. Jetzt müssen die Bürger wach werden und sich mit allen demokratischen Mitteln dagegen wehren, dass immer mehr Kriegsvorbereitungen in Deutschland getroffen werden. Wir wollen nicht kriegstüchtig werden, sondern wir wollen, dass sich alle für den Frieden einsetzen.

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Wirtschaftsweise sind nicht Vormund der Bürger

In mehreren Medien wurde eine Äußerung der Wirtschaftsweisen Veronika Grimm verbreitet, die für sich genommen unspektakulär wirkt, bei näherem Hinsehen jedoch Fragen aufwirft. Grimm bezeichnete ein Tempolimit auf Autobahnen angesichts der aktuellen Energieverknappung als „kluges Signal“, damit die Menschen die Lage „ernst nehmen“. Zudem erklärte sie, ein Tempolimit „wäre kein Schaden“. Sowohl im Deutschlandfunk als auch in den Nachrichtensendungen von ARD und ZDF wurden diese Aussagen aufgegriffen; im Fernsehen wurde zusätzlich auf eine mögliche Treibstoffeinsparung hingewiesen.

Besonders bemerkenswert war die Art der medialen Präsentation: Unmittelbar im Anschluss an Grimms Äußerungen wurde im Fernsehen ein Originalton des Vorsitzenden der Grünen gesendet, der die Forderung nach einem Tempolimit erneut bekräftigte und darauf verwies, dass seine Partei dies seit Langem fordere. Durch diese direkte Abfolge entstand der Eindruck eines politischen Schulterschlusses oder zumindest einer inhaltlichen Verstärkung – ein klassisches Beispiel dafür, wie mediale Dramaturgie Meinungsbildung beeinflussen kann.

Inhaltlich ist die Forderung nach einem Tempolimit nicht neu. Sie erhält jedoch einen besonderen Beigeschmack, wenn man sie in den allgemeinen politischen Kontext einordnet. Seit Jahren wird – insbesondere von Parteien, die sich für eine stärkere Regulierung des Verkehrs einsetzen – immer wieder gefordert, entweder ganz auf das Auto zu verzichten oder zumindest langsamer zu fahren. Die Begründungen wechseln dabei regelmäßig: mal Verkehrssicherheit, mal Treibstoffknappheit, mal die Endlichkeit fossiler Ressourcen. Vor diesem Hintergrund überrascht es kaum, dass politische Akteure die Äußerungen Grimms sofort aufgriffen.

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass solche Argumentationsmuster nicht neu sind. Bereits 1973, im Zuge des politisch motivierten Ölembargos der OPEC-Staaten, wurden Tempolimits und Sonntagsfahrverbote eingeführt. Der Bevölkerung wurde damals vermittelt, die weltweiten Ölvorräte gingen zur Neige und drastische Maßnahmen seien unvermeidlich. Historiker weisen heute darauf hin, dass die damaligen Entscheidungen eine Mischung aus realer Abhängigkeit und politischem Agenda-Setting darstellten. Die Maßnahmen dienten nicht nur der Energieeinsparung, sondern auch der Demonstration staatlicher Handlungsfähigkeit und gesellschaftlicher Disziplin.

Vor diesem Hintergrund wirkt Grimms aktuelle Aussage problematisch. Von einer Wissenschaftlerin, die dem Sachverständigenrat angehört, wäre zu erwarten, dass sie ihre Empfehlungen auf wissenschaftliche Analysen stützt und nicht auf pädagogische Signale an die Bevölkerung. Der Eindruck entsteht, Bürger müssten erst „erzogen“ werden, um die Lage zu verstehen. Dies vermittelt ein paternalistisches Bild, das der Rolle einer unabhängigen wissenschaftlichen Beraterin nicht entspricht.

Zudem verschiebt eine solche Rhetorik Verantwortung: Nicht die Bürger haben die gegenwärtigen geopolitischen Konflikte verursacht, sondern politische Entscheidungen und internationale Entwicklungen führen zu den aktuellen Belastungen. Wenn Bürgern nun suggeriert wird, sie müssten durch ihr Verhalten „Signale“ setzen, entsteht der Eindruck, dass politische Verantwortung auf die Bevölkerung abgewälzt wird.

In der Gesellschaft gibt es zahlreiche Menschen – mit und ohne akademische Ausbildung –, die sehr wohl beurteilen können, wann Sparsamkeit geboten ist und welche Maßnahmen sinnvoll sind. Sie erwarten zu Recht, nicht wie Schüler behandelt zu werden, denen erst erklärt werden müsse, was eine kritische Lage bedeutet.

Als Mitglied des Sachverständigenrats sollte Frau Grimm vor allem dazu beitragen, wirtschaftliche Zusammenhänge sachlich zu erläutern und politische Entscheidungen transparent einzuordnen. Bürger benötigen keine Belehrungen, sondern nachvollziehbare Informationen, um politische Maßnahmen einordnen zu können.


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Ein Gutachten, das Friedrich Merz zum Nachdenken anregen sollte

Das Gutachten der sogenannten Wirtschaftsweisen liegt inzwischen vor. Im Fernsehen konnte man beobachten, wie die Wissenschaftler freundlich lächelnd einem fröhlich wirkenden Bundeskanzler das Gutachten übergaben, das dieser dann wie die Heilige Schrift in der Kirche nach vorn hielt, um es den vielleicht staunenden Fernsehzuschauern zu zeigen.

Wenn man sich mit dem Inhalt dieses Gutachtens näher befasst, dann stellt man sehr schnell fest, dass es eigentlich keinen Grund zum Lächeln gibt und dass die Übergabe des Gutachtens einen Eindruck vermittelte, welcher der Realität, die in diesem Gutachten beschrieben wurde, keinesfalls widerspiegelte.

Vorab muss man wissen, dass Gutachten dieser Art immer in einer sehr zurückhaltenden Art und Weise geschrieben werden und dass tunlichst vermieden wird, bestimmte Wirtschaftsunternehmen und bestimmte Branchen als Verlierer darzustellen. So ist es ratsam, sich ausschließlich auf die im Gutachten dargestellten Zahlen zu konzentrieren und den Versuch zu unternehmen, sich daraus eine eigene politische Bewertung zu erschließen.

Eines kann man jedoch bereits eindeutig feststellen: Die gegenwärtige wirtschaftliche Lage ist keinesfalls ausschließlich das Ergebnis der von den USA und Israel eingeleiteten militärischen Aktion gegen den Iran, die sehr schnell zu der Sperrung des Seeweges Hornum führte mit allen daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen. Sie ist das Ergebnis einer Wirtschaftspolitik der aktuellen Bundesregierung und kann abgesehen von marginalen exogenen Wirtschaftsfaktoren als ausschließlich als selbstverschuldet angesehen werden. Natürlich ist das aktuell desaströse wirtschaftliche Ergebnis auch eine Folge der Vorgängerregierungen, allerdings hätte Friedrich Merz diese ändern können, so wie er es den Wählern versprochen hatte. Das hat er nicht getan, so dass der wirtschaftliche Niedergang Deutschlands weiter fortschreitet.

Die Gutachter weisen darauf hin, dass sich Deutschland bereits in den Jahren 2023 und 2024 in einer wirtschaftlichen Stagnation befand und sich und aktuell in der Rezession angekommen ist. Die Bundesregierung habe zwar – so die Gutachter – reagiert, aber, so schreiben die Gutachter sehr vornehm, die wirtschaftliche Umsetzung der Aktionen durch die Bundesregierung sei stark verbesserungswürdig. Das Wort „stark“ habe ich nicht als Kommentator gewählt, dies steht so im Gutachten. Fachleute wissen, dass Wissenschaftler mit „starken“ Worten sehr sparsam umgehen, so dass damit ein sehr klares Urteil getroffen wurde. Die Kritik der Gutachter richtet sich dabei insbesondere auf die Bereitstellung der Sonderschulden, die von der Regierung sehr verschleiernd Sondervermögen genannt werden. Sehr deutlich erklären die Gutachter, dass wenn diese Sonderschulden nicht dazu führen, dass wirklich zusätzliche produktive – auch dieses Wort wird von den Gutachtern gebraucht – Investitionen erfolgen, dann werden Wachstumschancen verspielt und die Schuldentragfähigkeit des deutschen Staates wird gefährdet.

Eines der Hauptprobleme, das die Wirtschaftsweisen darstellen, ist die Verzerrung bei der Unternehmensbesteuerung durch eine Ungleichbehandlung von Eigen- und Fremdfinanzierung bei den Unternehmen.

Sehr detailliert wird dargelegt, wie unterschiedlich das Wirtschaftswachstum zum Beispiel in den USA und in China im Vergleich zu Deutschland, aber auch zur EU ist. Deutschland und auch die EU, also die anderen europäischen Staaten, geraten immer mehr in einen wirtschaftlichen Abschwung. Im globalen Maßstab wird mit einem Wirtschaftswachstum von 2,6% (2025) und 2,3% (2026= gerechnet. Dies trifft aber nicht für die deutsche Wirtschaft zu. Die Produktionskosten in China lagen im August 2025 um 17.3% niedriger als im Vorjahr. Im Euroraum stiegen die Kosten im gleichen Zeitraum um 14%.

So sprechen alle Zahlen für sich. Im Vergleich zwischen EU, Weltwirtschaft und Deutschland ist Deutschland das Schlusslicht.

Die Ursachen für diese Entwicklung, die für Deutschland existenzgefährdend ist, liegen in zu hohen Steuern, eine falsche Energiepolitik zu hoher Bürokratie und sind wesentlich hausgemacht. Die aktuellen Krisen im Nahen Osten, der Ukrainekrieg und eine mangelnde politische Führung in Deutschland führen zu weiteren wirtschaftlichen Verwerfungen, an deren Ende dann die Verlagerung ganzer Industriezweige in das Ausland stehen.

Die Perspektive ist keine Schwarzmalerei, sondern leider das Ergebnis der vorliegenden Zahlen. Die Sachverständigen machen konkrete Vorschläge, die letztlich alle darauf hinauslaufen, dass die Regierung endlich beginnen muss, die Probleme zu lösen und nicht nur zu diskutieren.

Aus dem Ergebnis des Gutachtens entnehme ich, dass dringender Handlungsbedarf besteht, dass aber die Regierung so mit sich selbst beschäftigt ist, dass alles so weiterlaufen wird wie bisher.

Die politische Zementierung durch die sogenannte Brandmauer führt auch zusätzlich dazu, dass man mehr mit dem „Bau und der Instandhaltung“ der Brandmauer beschäftigt ist, als sich um die Wirtschaft zu kümmern, die Energiepolitik radikal zu ändern und sich verstärkt um die Interessen des eigenen Landes kümmert.

Ansonsten wird das nächste Gutachten, so es überhaupt noch erstellt werden sollte, wahrscheinlich nur noch beschreiben, warum die Wirtschaft nur noch im Ausland erfolgreich ist.


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Will Trump die NATO beenden?

Wenn ich an meinem Computer sitze und über die Tastatur einen Text eingebe, geht es mir wie vielen anderen Menschen auch: Wir bedienen täglich Systeme, deren innere Abläufe wir nicht kennen. Wir vertrauen darauf, dass sie funktionieren – und dass sie nichts tun, was wir nicht wollen. Dieses Vertrauen ist bequem, aber letztlich eine Illusion. Hinter jeder Oberfläche laufen Prozesse, die wir nicht sehen und nicht kontrollieren. Einer meiner Söhne brachte das einmal auf den Punkt, als er meine EDV-Kenntnisse so kommentierte: „Papa, du bist an der EDV nur ein User.“

Was trivial klingt, beschreibt eine Realität, die weit über Computer hinausreicht. Auch in der Politik gibt es Oberflächen: Pressekonferenzen, Verträge, Bündnisse. Wir glauben, die Hintergründe zu kennen, weil wir uns wie ein User verhalten, der die sichtbare Oberfläche mit dem eigentlichen System verwechselt. Dabei übersehen wir, dass vieles gar nicht gesagt wird, manches nicht veröffentlicht wird und einiges bewusst so dargestellt wird, dass Bürger in die Irre geführt werden.

Heute berichtete der Deutschlandfunk, Donald Trump habe erneut die Existenz der NATO infrage gestellt. Weil einige Staaten ihn nicht in seinen Bemühungen zur Sicherung der Straße von Hormus unterstützen, hält er die NATO für die USA für „nicht mehr wichtig“. Dabei ignoriert er, dass die NATO kein Instrument für Eroberungskriege ist, sondern ein reines Verteidigungsbündnis. Nur wenn ein Mitgliedsstaat angegriffen wird, kann sie tätig werden.

Doch die Leichtigkeit, mit der Trump – nicht zum ersten Mal – über die Zukunft der NATO spricht, berührt Strukturen, die besonders für Deutschland über Jahrzehnte gewachsen sind und deren Komplexität kaum jemand überblickt. Es geht um Festlegungen, die von den USA gewünscht wurden und die überwiegend amerikanische, nicht deutsche Interessen betreffen. Man kann sich kaum vorstellen, dass Trump wirklich bereit wäre, auf diese Strukturen zu verzichten.

Wenn die NATO tatsächlich beendet werden sollte – was kein Weltuntergang wäre und von manchen sogar begrüßt würde –, stellen sich für Deutschland zwingend folgende Fragen:

  • Welche Verträge regeln die Präsenz ausländischer Streitkräfte auf deutschem Boden?
  • Welche Absprachen existieren – und welche davon sind öffentlich? (Beispiel: US-Militärstandort Ramstein)
  • Welche historischen Entwicklungen seit 1945 wirken bis heute fort, ohne dass darüber gesprochen wird – auch nicht im Zwei-plus-Vier-Vertrag, der die Qualität eines Friedensvertrags haben soll?
  • Welche militärischen Nutzungen ausländischer Staaten in Deutschland sind bekannt – und welche werden nur vermutet?

Was wir lesen dürfen, was wir im Rundfunk hören und was in Zeitungen steht, soll uns den Eindruck vermitteln, wir seien Teil des politischen Prozesses. Doch über diese Themen wird öffentlich kaum gesprochen. Spätestens wenn die NATO für Deutschland kein Bündnis mehr sein sollte, wird man diese Fragen nicht länger ignorieren können.

Demokratie lebt davon, dass Bürger wissen und verstehen können, was in ihrem Namen geschieht. Wenn zentrale sicherheitspolitische Strukturen im Hintergrund bleiben, entsteht ein Problem. Nicht, weil man Böses vermutet – sondern weil man nicht weiß, was man wissen müsste, um politische Entscheidungen einordnen zu können.

Donald Trump hat mit seiner lockeren Art, über die Existenz der NATO zu reden, etwas ausgelöst: Er zwingt uns, Fragen zu stellen, die längst überfällig sind. Es ist wie bei der Arbeit mit einem technischen System: Wer es nutzt, möchte irgendwann verstehen, was sich hinter der Oberfläche verbirgt.

Dem amerikanischen Präsidenten kann man insofern dankbar sein. Er hat dafür gesorgt, dass viele – auch ich – meinen, dass die Zeit reif ist, die Oberfläche anzuheben und die Einbindung Deutschlands in internationale Strukturen genauer zu betrachten. Ich stelle fest, dass ich wissen möchte, welche Prozesse im Hintergrund laufen und wer sie steuert. Das gilt nicht nur für meinen PC und Programme von Microsoft, sondern erst recht für Regelungen und Absprachen, die unser Land betreffen.

Als Bürger dieses Staates habe ich die Verpflichtung, hinter die Kulissen zu schauen. Nur dann weiß ich, in welchem Rahmen und in welchem Umfang ich für dieses Land einzutreten habe.


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Krankenkassenreform – oder nur eine erneute Diskussion?

Die Debatte über die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens begleitet die Bundesrepublik seit Jahrzehnten. Es gab einmal eine Zeit, in der die Sozialgesetzgebung klar strukturiert war und sich die Politik an diese Ordnung hielt. Versicherungen, Versorgungen und Sozialleistungen waren sauber voneinander getrennt. Finanzielle Verschiebebahnhöfe zwischen den Systemen existierten nicht.

Auch damals gab es ein Flüchtlingsproblem – allerdings handelte es sich überwiegend um Menschen, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus den verlorenen deutschen Gebieten in die Bundesrepublik kamen. Ihre Versorgung wurde über den gesetzlich geregelten Lastenausgleich finanziert. Alle Bürger beteiligten sich an den Kriegsfolgen. Das war ein solidarisches, aber transparentes System.

Weniger bekannt ist heute, dass die Rentenversicherung einst erhebliche Rücklagen besaß – den sogenannten „Juliusturm“. Die Bezeichnung erinnerte an den historischen Reichskriegsschatz in der Zitadelle Spandau. Diese Rücklagen waren echte Reserven, im Gegensatz zu den heutigen, weitgehend symbolischen „Nachhaltigkeitsrücklagen“.

Die Krankenversicherung war Teil der Reichsversicherungsordnung. Krankenhäuser galten als Bestandteil der staatlichen Daseinsvorsorge – nicht als betriebswirtschaftliche Einheiten.

Mit den Jahrzehnten begannen Politiker aller großen Parteien, Finanzströme umzuleiten. Rentenrücklagen wurden in den allgemeinen Haushalt überführt und für Aufgaben verwendet, die mit der Rentenversicherung nichts zu tun hatten. Die Agenda‑Politik der Schröder‑Regierung verwischte endgültig die Grenzen zwischen Versicherungs- und Sozialleistungen. Hartz IV vermengte Arbeitslose mit Sozialhilfeempfängern. Migranten und Flüchtlinge erhielten Leistungen der Krankenkassen, die teilweise von sozialversicherungspflichtigen Bürgern mitfinanziert werden mussten – und bis heute werden.

Damit sind wir bei der aktuellen Lage der Krankenversicherung angekommen. Die Einnahmen decken die Ausgaben nicht mehr. Die paritätische Finanzierung wurde durch Zusatzbeiträge ausgehöhlt, die allein die Versicherten tragen. Zuzahlungen erhöhen die Belastung zusätzlich. Trotz all dieser Maßnahmen besteht eine Unterdeckung, die politisch nicht länger zu leugnen ist.

Nun liegen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Kommission vor, die die Bundesregierung eingesetzt hat. Die Empfehlungen sind nicht neu:

  • finanzielle Stabilisierung der GKV,
  • strukturelle Modernisierung (Digitalisierung, Entbürokratisierung, sektorenübergreifende Versorgung),
  • Stärkung von Qualität und Effizienz.

Alle bisherigen Beratungsgremien – auch die aktuelle Kommission – weisen auf dasselbe Grundproblem hin: Die GKV muss von versicherungsfremden Leistungen entlastet werden. Es geht nicht darum, dass die Versicherten zu wenig zahlen. Es geht darum, dass die GKV Aufgaben finanziert, die gesamtgesellschaftlich sind und daher aus Steuern bezahlt werden müssten.

Der Staat hat über Jahrzehnte Leistungen beschlossen, die entweder nichts mit der Krankenversicherung zu tun hatten oder Personengruppen betreffen, die keine oder nur geringe Beiträge zahlen: Migranten, Flüchtlinge, Bürgergeldempfänger. Die Pauschalen, die der Staat an die Krankenkassen überweist, decken die tatsächlichen Kosten bei weitem nicht.

Wenn von „Einnahmeerhöhungen“ die Rede ist, meint man fast immer die Beitragszahler – nicht den Staat, der seine eigenen Verpflichtungen systematisch auf die GKV abwälzt.

Es lohnt sich kaum, die einzelnen Vorschläge der Expertenkommission aufzuzählen, denn sie wiederholen sich seit Jahren. Das Problem liegt nicht bei Ärzten, Pflegekräften oder medizinischem Personal. Es liegt in der Überfrachtung des Systems mit Aufgaben, die mit der eigentlichen Krankenversorgung nichts zu tun haben. Wer einmal eine Notaufnahme beobachtet, sieht: Ein erheblicher Teil der Arbeitszeit fließt in Formularwesen, Dokumentationspflichten und bürokratische Vorgaben.

Die Sachverständigenkommission zeichnet seit Jahren dasselbe Bild:
Die GKV ist strukturell überlastet, finanziell unter Druck und organisatorisch veraltet. Reformen sind überfällig.

Auch heute gilt:

  • Entlastung der GKV von versicherungsfremden Leistungen
  • Dynamisierung des Bundeszuschusses
  • Ende des Missbrauchs der GKV als Schattenhaushalt des Staates

Strukturell bedeutet das:

  • Ambulant und stationär müssen integriert werden
  • Regionale Gesundheitszentren statt Sektorensilos
  • Konzentration der Krankenhauslandschaft – Qualität vor Fläche

Wahrscheinlich wäre es das Beste, wenn die Politik aufhörte, ständig in das Gesundheitssystem einzugreifen. Die Krankenkassen müssen vor versicherungsfremden Belastungen geschützt werden. Kommunale Krankenhäuser dürfen keine Gewinne an die Haushalte der Kommunen abführen – das ist nichts anderes als ein Griff in die Taschen der Beitragszahler.

Die Fachkräfte im Gesundheitswesen sollten ihre Arbeitsabläufe wieder nach medizinischen Notwendigkeiten organisieren dürfen. Und der wichtigste Grundsatz muss wieder gelten:

Das Gesundheitswesen ist keine Industrie, die Gewinne erwirtschaften soll, sondern ein Teil der staatlichen Daseinsvorsorge.

Diese Daseinsvorsorge ist aus Steuern zu finanzieren.
Und die Steuergelder der Bürger sollten nicht für internationale Konflikte, Auslandseinsätze oder Projekte verwendet werden, die mit unserem Land nichts zu tun haben. Dann wäre genug Geld vorhanden, um das Gesundheitswesen in Deutschland wieder solide und verlässlich zu finanzieren.