Eine Nachricht über einen Antrag der hessischen Landesregierung löste bei mir erhebliche Zweifel aus, inwieweit staatliche Organe noch den Willen haben, sich am Grundgesetz unseres Landes zu orientieren. Die Meinungsfreiheit gehört zu den nicht diskutierbaren Grundlagen unserer Verfassung. Umso mehr muss man sich fragen, warum immer häufiger versucht wird, die Meinungsfreiheit in diesem Land zu kanalisieren oder — deutlicher formuliert — einzuschränken.
Wenn die Medien richtig berichtet haben, hat die Landesregierung in Hessen eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, die das „Leugnen des Existenzrechts Israels“ unter Strafe stellen soll. Schon die Begriffswahl ist irreführend. Es wird gar nichts „geleugnet“. Leugnen bedeutet, eine objektiv feststehende Tatsache zu bestreiten. Hier geht es jedoch um eine politische Auffassung, nämlich darum, dass das Existenzrecht Israels als Staat in Frage gestellt wird. Solange dies eine persönliche Meinung ist, ohne dass die Absicht besteht, diese Meinung gewaltsam umzusetzen, hat jeder das Recht, sie zu äußern. In einem freien Land hat jeder Mensch das Recht, auch Unsinn zu reden, ohne dass dies einen Straftatbestand erfüllt.
Vielleicht darf man zukünftig auch „nicht mehr leugnen“, dass Friedrich Merz seine Meinung ständig geändert hat und Wahlen mit falschen Versprechungen für sich entschieden hat. Das wäre dann sogar keine Lüge, sondern eine Wahrheit — die jedoch in totalitären Staaten zu einem Straftatbestand werden könnte.
Die jetzt bekannt gewordene Initiative der hessischen Landesregierung negiert den Artikel 5 unseres Grundgesetzes, die ausdrücklich auch unbequemen, kontroversen und politisch missliebigen Meinungen schützt. Ein Staat, der beginnt, bestimmte politische Auffassungen strafrechtlich zu sanktionieren, verlässt den Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Der Gedanke, das Existenzrecht des Staates Israel in Frage zu stellen, hat zudem einen politischen Hintergrund. Ein Staat, der selbst die Existenz eines anderen Staates leugnet — und hier ist der Begriff zutreffend, gemeint ist Palästina — muss sich entgegenhalten lassen, dass es Auffassungen gibt, die Israel selbst in den Fokus der Kritik rücken. Israel vertritt seine Auffassung nicht nur gedanklich, sondern setzt sie mit militärischen Mitteln um.
Auch die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes können nicht dazu führen, dass jedes Tun der israelischen Regierung nicht mehr kommentiert werden darf. Deutschland hat eine besondere historische Verantwortung. Diese Verantwortung darf aber nicht dazu führen, dass politische Debatten verboten werden. Und sie darf erst recht nicht dazu führen, dass Israel als Staat über Kritik erhaben wird. Die historische Verantwortung Deutschlands ist unbestreitbar. Aber sie begründet keinen Freibrief für einen Staat, eigenes Recht zu setzen oder Kritik zu verbieten.
Ich befürchte jedoch, dass es der hessischen Landesregierung aktuell gar nicht nur um das Thema Israel geht. Vielmehr will man Voraussetzungen schaffen, grundsätzlich missliebige Meinungen zukünftig dadurch zu verhindern, dass man sie unter Strafe stellt. Und genau hier muss man hellhörig werden, wenn eine Regierung beginnt, Meinungen unter Strafe stellen zu wollen.
Immer wieder kann man nur sagen: Wehret den Anfängen.


