Grundsätzlich ist festzustellen, dass der jetzt vorgelegte Haushalt der Bundesregierung bereits vor 6 bis 8 Monaten hätte dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt werden müssen. Es ist fraglich, ob die Begründung der Bundesregierung verwaltungsrechtlich Bestand haben kann, wenn sie die Verspätung der Haushaltsvorlage damit begründet, dass die allgemeinen politischen Verhältnisse und die daraus resultierenden Umstände eine Verzögerung rechtfertigen würden.
Man könnte ja auch über diesen Punkt hinwegsehen, wenn er nicht doch erhebliche Konsequenzen im Hinblick auf die aktuelle Haushaltsführung der Bundesregierung nach § 45 BHO hätte. Während der vorläufigen Haushaltsführung nach § 45 BHO dürfen keine neuen finanziellen Verpflichtungen eingegangen werden. Neue Ukraine-Hilfen wären daher nur zulässig gewesen, wenn sie bereits im Haushalt 2025 rechtlich begründet waren. Nach öffentlich zugänglichen Informationen wurden während der vorläufigen Haushaltsführung Zusagen kommuniziert, deren rechtliche Grundlage im Haushalt 2025 nicht eindeutig erkennbar ist. Insofern dürften die Bürger gespannt sein, welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben und ob überhaupt eine Institution hier die Bundesregierung zur Ordnung ruft. Dies wäre eigentlich Aufgabe des Bundesrechnungshofes, der unseres Wissens noch nicht zu diesem Sachverhalt Stellung genommen hat. Wir haben den Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Bundestag, Jens Spahn, schriftlich angefragt, wie er diese Frage bewertet.
Aber betrachten wir erst einmal den jetzt vorliegenden Haushaltsentwurf. Er sieht Ausgaben in einem Umfang von 520,5 Mrd. € vor. Demgegenüber betragen die Einnahmen (ohne Kredite) 340,7 Mrd. €. Die Nettokreditaufnahme ist mit 89,9 Mrd. € geplant, einer Erhöhung zum Vorjahr um weitere 8 Mrd. €. Die Steuereinnahmen werden mit 383,3 Mrd. € angegeben.
Es fällt auf, dass die Militär- und Sicherheitsaufgaben zum größten Teil nicht im ordentlichen Haushalt etatisiert worden sind. Die tatsächlichen Militärausgaben liegen deutlich höher, werden aber verschleiert, indem sie in Sondervermögen ausgelagert werden.
Zu dem ordentlichen Haushalt (wobei sich dies nur auf die Definition bezieht, ein ordentlicher Haushalt im Sinne eines ehrbaren Kaufmanns ist dieser Haushalt nicht) ist der Zusatzhaushalt aus der Schuldenaufnahme, die sehr kühn als Sondervermögen bezeichnet wird, in Höhe von 25,5 Mrd. € hinzuzufügen. Zur Verdeutlichung: Die Schulden werden für das Jahr 2026 in einer Höhe von 115,4 Mrd. € anwachsen. Der Finanzminister darf 97,96 Mrd. € Kredite aufnehmen, weitere 30 Mrd. € zusätzlich nach Bedarf und 4 % im Rahmen eines Vorgriffs auf den Haushalt 2027, sodass die Kreditaufnahme bis zu 120 Mrd. € erreichen kann.
Was weiter dem neutralen Betrachter dieses Haushalts auffällt, ist, dass die Militärausgaben gar nicht so hoch zu sein scheinen und die Milliarden der Ukrainehilfe, also Steuergelder an einen fremden Staat ohne Rechtsverpflichtung, im Haushalt nicht sichtbar sind.
Die Zinslasten aus der hohen Schuldenaufnahme werden Zinsausgaben für den Steuerzahler in Höhe von ca. 40 Mrd. € zur Folge haben. Während ich diesen Kommentar schreibe, sehe ich eine Nachricht, die der DLF verbreitete: Deutschland meldet der NATO Verteidigungsausgaben von rund 125 Mrd. €. Diese Summe steht jedoch nicht im Bundeshaushalt. Sie ergibt sich aus dem Verteidigungshaushalt, dem Sondervermögen Bundeswehr, EU-Militärhilfen, pensionsähnlichen Leistungen und verteidigungsrelevanten Ausgaben anderer Ressorts. Die Haushaltsgrundsätze der Wahrheit und Klarheit verlangen eine vollständige und transparente Darstellung aller Ausgaben. Die aktuelle Struktur der militärischen Ausgaben wirft daher Fragen nach der haushaltsrechtlichen Transparenz auf. Damit wird deutlich, dass Deutschland die 2 %-Quote der NATO nur durch eine erweiterte Berechnungsmethodik erfüllt. Allerdings werden die militärischen Kosten und die Kosten für die Finanzierung der Ukraine über mehrere Haushaltstitel im Bundeshaushalt „verteilt“, sodass es schon einen haushaltstechnischen Durchblick benötigt, um zu erkennen, was von der Bundesregierung tatsächlich geplant ist.
Der gesamte Haushaltsentwurf ist hochproblematisch, und zwar nicht nur, weil er überwiegend mit Schulden finanziert wird und keiner heute weiß, wie morgen die Zinsen für die Schulden zu bezahlen sind. Es stellt sich die Frage, inwieweit die Bestimmungen des § 12 BHO eingehalten worden sind, die Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit fordern. Auch das Prinzip der Einheitlichkeit des Haushaltes und die Vollständigkeit ist zu hinterfragen. Jetzt fragt sich, wie der Bundestag mit einem solchen Haushaltsentwurf umgehen wird, der viele Zahlen enthält, die aber mehr vernebeln, als dass man weiß, wo Deutschland finanziell tatsächlich steht.
