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Alice Weidel: Corona-Chaos in der Großen Koalition  

Im nordrhein-westfälischen Radio nannte SPD-Kanzlerkandidat Scholz geimpfte Bürger „die Versuchskaninchen für diejenigen, die bisher abgewartet haben.“ CDU-Generalsekretär Ziemiak bezeichnete diese Äußerung als „Sabotageakt an der Impfkampagne der Bundesregierung“. Beim Wahlcheck der Heilbronner Stimme sprach sich Unions-Kanzlerkandidat Laschet gegen die Diskriminierung Nicht-Geimpfter aus, wollte aber andererseits einen weiteren Lockdown nur für Geimpfte ausschließen. Dazu erklärt Alice Weidel, AfD-Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl:

„Die Große Koalition versinkt im Corona-Chaos. Union und SPD haben sich so an die Machtfülle der Notlage gewöhnt, dass sie in Streit und Widerspruch darüber geraten, wie weit sie die Bürger zu bloßen Untertanen herabwürdigen wollen. Gut daran ist nur, dass der Vizekanzler in seiner Machtbesoffenheit offen ausspricht, wofür er die Bürger hält: für Versuchskaninchen. Kein Politiker der Regierungsparteien verteidigt die Freiheit der Bürger. Wer Laschet oder Scholz wählt, bekommt nach der Bundestagswahl den Lockdown für Ungeimpfte. Wer als ungeimpft gilt, bestimmt die Regierung.“

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Das zweite Triel – eine goße Enttäuschung!

Das zweite Triel mit den Kanzlerkandidaten Armin Laschet und Olaf Scholz sowie der Mitvorsitzenden der kleinsten Oppositionspartei im Bundestag, Bündnis 90/Die Grünen, Annalena Baerbock war in der Gesamtbetrachtung mehr als enttäuschend.

Vorab ist festzustellen, daß man sich fragen muß, was Frau Baerbock in dieser Runde zu suchen hatte. Spätestens nachdem klar war, daß eine Kanzlerschaft durch Frau Baerbock zwar dem Wunsch von Frau Baerbock und den öffentlich-rechtlichen Medien entspricht, aber absolut unrealistisch ist, wurde der kleinsten Oppositionspartei ein Podium zur Verfügung gestellt, daß nur noch eine Frage zulassen kann,  warum sich die AfD und die FDP, die mehr Stimmen auf sich vereinigt haben, als die sogenannten Grünen, sich hier nicht deutlicher artikuliert haben und in der Öffentlichkeit auf diese merkwürdige Auswahl einer vermeintlichen Kanzlerkandidatin hingewiesen haben.

Insofern war die Teilnahme von Frau Baerbock nicht nur entbehrlich, sondern geradezu kontraproduktiv, weil den Bürgern ein politisches Kräfteverhältnis vorgegaukelt wurde, das in keiner Weise der Realität entspricht. Aber dies scheint ja in der letzten Zeit regelrecht zu einer Meinungsentwicklungs-Methode von den öffentlich-rechtlichen Medien entwickelt worden zu sein. Durch eine gezielte Auswahl von Themen und von Personen, die im Fernsehen oder im Rundfunk eine Stimme erhalten, werden politische Entwicklungen determiniert, so daß die Bürger damit teilweise auch erheblich in die politische Irre geführt werden. Die angeblich so hohe Zustimmung von Frau Baerbock, die es ihr ermöglichte, sich selbst zu einer Kanzlerkandidatin zu ernennen, ist ein solcher Beleg für eine gezielte Meinungsmanipulation.

Mit der gleichen Methode werden Kandidaten auch demontiert, indem man – wie bei Armin Laschet sehr gut zu beobachten war – gezielt vermeintliche Schwächen immer wieder kommuniziert und über die inhaltlichen Aussagen dieser Kandidaten nichts veröffentlicht.

Substanziell hat es in der Auseinandersetzung zwischen Armin Laschet und Olaf Scholz nur wenige Aspekte gegeben, über die es sich lohnt, nachzudenken und auch diese gesondert zu kommentieren. Die Einlassungen von Frau Baerbock haben den Verlauf der Diskussion in keiner Weise vorangebracht, sondern vielmehr verhindert, daß wichtige Themen zwischen Laschet und Scholz überhaupt zur Sprache kommen konnten. Eine einzige Aussage der Vorsitzenden der Partei Bündnis 90/Die Grünen ist fast unter den üblichen von Frau Baerbock vorgetragenen Allgemeinplätzen untergegangen. Sie führte in einem Nebensatz aus, daß es ihrer Partei darum ginge, eine Energiepartnerschaft mit dem Ausland zu entwickeln, um eine Stromlieferung sicherzustellen. Im Klartext hat sie damit genau das erklärt, was den Fachleuten längst bekannt ist, nämlich, daß Strom zukünftig in Deutschland nicht mehr ausreichend hergestellt werden kann, so daß man auf Stromlieferungen aus Frankreich und anderen Ländern, die natürlich ihren Strom weitestgehend noch mit Atomkraftwerken herstellen, angewiesen sein wird. Was Frau Baerbock auch nicht in diesem Zusammenhang gesagt hat, ist die Tatsache, daß der deutsche Bürger dann entsprechend zur Kasse gebeten wird. Man erzählt den Bürgern, daß man bei der Gaslieferung keine Abhängigkeit von Rußland haben will, man sagt aber nicht, daß ein Industrieland wie Deutschland aufgrund der Abschaltorgie aller Energieträger auf einmal, nicht mehr in der Lage sein wird, ausreichend Strom für das eigene Land selbst zu produzieren. Es spricht weder für Laschet noch für Scholz, daß sie dieses Thema nicht aufgegriffen haben oder die Brisanz der Mitteilung von Frau Baerbock gar nicht verstehen wollten. Immerhin war es bemerkenswert, daß Armin Laschet deutlich darauf hinwies, daß es ein Fehler gewesen sei, erst die Atomkraft zu beenden und dann die übrigen Energieträger auch aufzugeben. Es verwundert dann aber, daß Der Kanzlerkandidat Laschet nicht den Mut hat, eine solche Fehlentscheidung zu korrigieren. Wenn ein Politiker erkennt, daß Fehlentscheidungen getroffen wurden, dann reicht es nicht aus, dies nur festzustellen, sondern es ist die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, unverzüglich solche Entscheidungen zu korrigieren. Wenn Herr Laschet Kanzler werden sollte, dann wird er mit großer Sicherheit viele Fehlentscheidungen der angeblich so beliebten Kanzlerin Merkel korrigieren müssen. Ansonsten wird der Scherbenhaufen der bisherigen Regierung von CDU/CSU und SPD um ein Vielfaches größer werden.

Aus dem Duell zwischen Laschet und Scholz sind nur noch zwei Themen übriggeblieben, über die man näher nachdenken sollte. Alle anderen Einlassungen gaben nur die Worthülsen, insbesondere bei Olaf Scholz, dessen Lieblingswort offensichtlich „Respekt“ ist, wieder.

Es war richtig, daß Armin Laschet das Thema der staatsanwaltlichen Ermittlungen im Finanz- und im Justizministerium aufgriff. Die Reaktion von Olaf Scholz war keinesfalls überraschend. Er reagierte genauso wie er es immer macht, indem er mit vielen ausschweifenden Formulierungen den Versuch unternahm, das eigentliche Sachproblem so zu vernebeln, daß die Bürger nicht mehr wissen können, um was es eigentlich geht. Allerdings war es Scholz anzumerken, daß er bei diesem Thema erheblich nervös wurde. Hier kann der Bürger nur hoffen, daß noch vor der Bundestagswahl eine Aufklärung erfolgt, welche Rolle Olaf Scholz im Zusammenhang mit den staatsanwaltlichen Vorwürfen spielt.

Das zweite Thema, über das geredet werden muß, sind die Ausführungen von Armin Laschet, die er im Zusammenhang mit einer Zusammenarbeit mit der Partei der Linken und der AfD gemacht hat.

Armin Laschet erklärte, daß für ihn eine Zusammenarbeit mit der AfD in keiner Weise in Frage komme. Was jedoch unerträglich ist, war seine Behauptung, daß die AfD bekämpft werden müsse, weil sie Wegbereiter des Nationalsozialismus sei und die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ablehnt. Gleichzeitig meinte er, daß er mit der Partei der Linken keine Koalition eingehen würde, allerdings würde er mit dieser Partei reden, da es sich um eine demokratische Partei handele. Diese Einstellung eines Kanzlerkandidaten ist unerträglich. Es ist eine Verleumdung einer Partei, die ihren Ursprung in erster Linie aus der CDU hat und weder in ihrem Parteiprogramm noch in ihren verbalen Ausführungen Anlaß gegeben hat, als antidemokratische Partei hingestellt zu werden. Es ist zudem eine Beleidigung der Bürger, die die AfD gewählt haben. Diese Bürger haben die AfD nicht gewählt, weil sie die Nationalsozialisten in Deutschland haben wollen, sondern weil die CDU sich von ihren christlichen und bürgerlichen Grundwerten so weit entfernt hat, daß sie für viele Bürger nicht mehr wählbar ist.

Im Gegensatz zu der Partei der Linken, deren Vorsitzende sich eindeutig zu einer staatsverändernden Politik bekennen und dies auch in ihrem Parteiprogramm zum Ausdruck bringen, sind solche Ziele bei der AfD nur bei einer böswilligen Betrachtungsweise zu unterstellen. Herr Laschet sollte als Jurist, der immerhin die erste Staatsprüfung abgeschlossen hat, wissen, daß es nur dem Bundesverfassungsgericht zusteht, eine Partei als verfassungsfeindlich oder gar verfassungswidrig zu bezeichnen.

Das Olaf Scholz und ‚Frau Baerbock über solche Äußerungen erfreut sind, ist nachzuvollziehen. Damit ist sichergestellt, daß durch den Ausschluss einer anderen demokratischen, bürgerlichen Partei immer die linken Genossen an einer Regierung in Deutschland beteiligt sind. Armin Laschet ist vielleicht davon überzeugt, daß er mit seiner Ausgrenzung der AfD „auf der guten Seite“ steht, merkt aber nicht, daß er sich damit – um mit den Worten von Lenin und Marx zu sprechen – zum nützlichen Idioten der Linken in Deutschland macht, weil er die Umsetzung deren Ziele durch sein Verhalten möglich macht.

Zusammenfassend kann bemerkt werden, daß es kein Verlust wäre, wenn die dritte Diskussionsrunde in dieser Zusammensetzung nicht mehr stattfinden würde. Ein Erkenntnisgewinn leitet sich aus solchen Veranstaltungen nur insoweit ab, als man sehr gut die Meinungsbildung durch die Journalisten beobachten kann, die zunehmend die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsender dazu benutzen, ihre eigenen politischen Vorstellungen den Bürgern näherzubringen.

 

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Tino Chrupalla: Heiko Maas missachtet deutsche Interessen

Gestern hat sich Bundesaußenminister Maas mit US-Außenminister Blinken auf der US-Militärbasis Ramstein getroffen. Im Anschluss stellte er Forderungen an die Taliban. Dazu erklärt Tino Chrupalla, Spitzenkandidat der Alternative für Deutschland für die Bundestagswahl:

„Heiko Maas lässt sich in Ramstein vom US-Außenminister empfangen wie im fremden Land. Dem entsprechend missachtet er mit seinen Forderungen deutsche Interessen und lässt sich für eine Verstärkung des neuen Konflikts zwischen Osten und Westen einspannen. Es ist im deutschen Interesse, die afghanische Regierung anzuerkennen, um bald wieder nach Afghanistan abzuschieben. In unserem Interesse ist, dass möglichen Flüchtlingen in der Heimatregion geholfen und Deutschland nicht länger als Drehkreuz missbraucht wird. Weder für Evakuierungen noch für Militärinterventionen!“

Es wäre wohl mindestens zu erwarten gewesen, daß der deutsche Außenminister seinen amerikanischen Kollegen im Außenministerium in Berlin empfangen hätte. So wie es sich jetzt für die deutschen Bürger darstellt, hat ein amerikanischer Außenminister eine Militärbasis eines besetzten Landes besucht und den Außenministers dieses besetzten Landes zu sich zum Rapport gebeten. Ein wenig mehr Rückgrat hätte man sich von Heiko Maas erwarten dürfen. Es wäre besser gewesen, Herrn Blinken gar nicht weiter zu beachten, dann wäre wenigstens deutlich geworden, daß die Bundesregierung mit dem Verfahren der Amerikaner nicht einverstanden ist.

Allerdings besteht die Vermutung, daß die deutsche Regierung unter Merkel Vereinbarungen mit den Amerikanern getroffen hat, die der deutschen Öffentlichkeit nicht bekannt sind, so daß das jetzt praktizierte Verfahren aus Sicht der Amerikaner völlig korrekt ist. Eine gleiche Situation gab es bereits im Zusammenhang mit dem Abhören des Telefons von Frau Merkel, wo sich die Amerikaner auch darauf berufen konnten, daß sie ja nur im Rahmen bestehender Vereinbarungen gehandelt haben. Wir können hier nur auf das Buch von Josef Foschepoth, Überwachtes Deutschland, Göttingen (Vandenhoeeck & Ruprecht) e. Aufl. 2013, ISBN 978-3-525-30041-1 verweisen und dies zur dringenden Lektüre empfehlen.

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Der hohe Moralanspruch der Sächsischen Zeitung in Dresden

Seit einigen Tagen erscheint in der Sächsischen Zeitung täglich ein längerer einspaltiger Hinweis in eigener Sache. Unter der Überschrift „Die SZ zur Wahl und zur AfD“ wird ausgeführt, daß sich die Redaktion der SZ „unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlt“.

Mit diesem Hintergrund informiert die Zeitung über die zur Wahl stehenden Parteien, deren Kandidaten und Programme. Es wird weiter ausgeführt, daß man auch bezahlte Anzeigen, die dem Verlag in Auftrag gegeben werden, abdrucken wird.

Im weiteren Teil der Erklärung in eigener Sache wird darauf hingewiesen, daß die AfD ein Fall für das Bundesamt für Verfassungsschutz sei und ebenso für mehrere Landesämter. Es werde geprüft, ob die AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agiert. Die Sächsische Zeitung vermittelt in ihrer weiteren Erklärung den Eindruck für den Leser, daß die AfD sich gegen die Grundordnung, gegen freie Wahlen und einer Einschränkung von Bürgerrechten wendet und insofern antidemokratische Ziele verfolgt.

Es wird dann von der Sächsischen Zeitung erklärt, daß man trotz dieser Einschätzung der AfD im Rahmen der journalistischen Grundsätze während des Wahlkampfes ihre Leser auch über die AfD informieren will. Die Zeitung wird bezahlte Wahlaufrufe dieser Partei auch drucken, soweit diese nicht andere Gruppen diskriminieren und sich gegen demokratische Grundsätze richten. Allerdings werde man die Erlöse von möglichen Einnahmen der Inserate, die von der AfD in Auftrag gegeben wurden, der Bürgerstiftung in Dresden spenden. Diese Stiftung fördere unter anderem Projekte, die der Jugendbildung, dem Demokratieverständnis und der Völkerverständigung dienen.

Was auf den ersten Anschein für einen unbedarften Leser einer Zeitung als eine honorige Großtat einer der Demokratie verpflichteten Zeitung angesehen werden könnte, ist in Wahrheit eine unerträgliche Diskriminierung einer Partei und deren Wähler, die bis zum heutigen Tage von keinem Gericht, insbesondere vom Bundesverfassungsgericht in Frage gestellt oder gar verboten wurde. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz wurde vom Verwaltungsgericht Köln untersagt, die AfD als Verdachtsfall zu beobachten. Dies gilt bis das Gericht über einen Eilantrag der Partei dazu entscheidet. Rein formal bedeutet dies, daß bis zu einer Entscheidung des Gerichts keiner behaupten kann, bei der AfD handele es sich um eine verfassungsfeindliche Partei. Insofern glaubt die Sächsische Zeitung eine Entscheidung eines Gerichts nicht ernst nehmen zu müssen und entscheidet nach unserer Auffassung in eigener Machtvollkommenheit, welche Partei sie als verfassungsfeindlich einschätzt.

Darüber hinaus stellt das Verhalten der Sächsischen Zeitung eine Beleidigung und Missachtung der 20 % Wähler in Sachsen dar, die eben genau diese Partei gewählt haben, weil sie davon ausgehen, daß die angeblich so demokratischen etablierten Parteien immer mehr gegen die Interessen der Bürger handeln und sich im Bereich der Europapolitik ganz offensichtlich teilweise an kein Recht halten. Nach wie vor ist in der EU eine Schuldenverteilung ausgeschlossen. Dies hindert die demokratischen Parteien aber nicht daran, sich über diese Regeln hinwegzusetzen.

Eine Behörde ist kein Gericht, so daß es ungeheuerlich ist, wenn bereits die Ankündigung einer der Regierung weisungsgebundenen Verfassungsschutzbehörde darüber entscheiden sollte, welche Partei ausgegrenzt werden muß, weil sie angeblich verfassungswidrig sei. Bisher steht eine solche Bewertung ausschließlich der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland zu. Wenn gleiche Praktiken in Polen zur Anwendung kommen, dann wird nach sogenannter „Rechtsstaatlichkeit“ gerufen und der polnischen Regierung ein antidemokratisches Verhalten unterstellt.

Man darf davon ausgehen, daß sich die Redaktion der Sächsischen Zeitung mit den Wahlprogrammen der zur Wahl anstehenden Parteien intensiv befaßt haben wird. Die Sächsische Zeitung sollte doch ihren Lesern konkret berichten, an welchen Stellen das AfD-Wahlprogramm Hinweise eines antidemokratischen Verhaltens zeigt. Mittlerweile wird eine Stimmung gegen alle Gruppen der Bevölkerung erzeugt, die sich gegen einen linkslastigen Mainstream wenden. Sowohl das Parteiprogramm als auch das Wahlprogramm der AfD sind in ihren Aussagen in keiner Weise gegen das Grundgesetz Deutschland gerichtet. Wenn die Forderung nach einem Europa der souveränen Staaten bereits rassistisch sein sollte, dann waren Adenauer und alle, die die Europäische Union seinerzeit gegründet haben, Rassisten.

Bei dem vermeintlich hohen Moralanspruch, den die Sächsische Zeitung vor sich herträgt, wäre es durchaus konsequent gewesen, sich einmal mit den Politikern zu befassen, die tatsächlich staatsfeindliche Vorstellungen nicht nur formulieren, sondern regelrecht als Ziel verfolgen. So war es mehr als erhellend, als die Mitvorsitzende der Partei „Die Linke“, Janine Wissler, in der Fernsehsendung bei Anne Will sich in keiner Weise von den Zielen der Trotzkisten, die eine Revolution der Straße gegen das Parlament als ein Mittel der politischen Durchsetzung von Zielen ansehen, sich zu distanzieren und diese politische Einstellung zurückgewiesen hätte. Bis zum letzten Jahr war sie noch Mitglied der verfassungsfeindlichen Organisation „Marx 21“ und ist wahrscheinlich lediglich aus opportunistischen Gründen formal aus dieser Organisation ausgetreten. Sie hat sich aber von den Zielen dieser Organisation nicht distanziert, sondern sah auch nach konkreter Nachfrage von Anne Will keine Notwendigkeit sich von diesen linksradialen verfassungswidrigen politischen Zielen abzugrenzen. Selbst Olaf Scholz hat bisher eine Zusammenarbeit mit dieser Partei nicht konkret ausgeschlossen. Warum befaßt sich die Redaktion der Sächsischen Zeitung nicht mit diesen staatsfeindlichen Entwicklungen?

So, wie es jetzt bei dem Leser ankommen muß, scheint die Sächsische Zeitung ihren Moralanspruch sehr selbstherrlich zu definieren und hat offensichtlich den Blick auf das gesamte Spektrum der Politik verloren. Eigentlich schade, bisher hatte man den Eindruck, daß die Sächsische Zeitung noch zu denen gehörte, die sich eine eigene Meinung auch gegen den Mainstream erhalten hatte.

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Warum ist Olaf Scholz so beliebt und hat die größte Zustimmung in der Bevölkerung?

Wenn man den Umfragen, die gegenwärtig in den öffentlich-rechtlichen Medien verbreitet werden, Glauben schenken darf, dann scheint Olaf Scholz inzwischen der zweitbeliebteste Politiker in Deutschland zu sein. Bei der Sonntagsumfrage im Zweiten Deutschen Fernsehen wurde berichtet, daß Angela Merkel nach wie vor in der Beliebtheitsskala an erster Stelle stehe. An zweiter Stelle steht Olaf Scholz und das Schlußlicht bildete der Kanzlerkandidat und Ministerpräsident des größten Bundeslandes Nordrhein-Westfalens, Armin Laschet.

Es erstaunt sehr, daß Angela Merkel, von der jetzt immer mehr erkennbar wird, in welchem schlimmen Zustand sie nach Ende ihrer sechzehnjährigen Regierungszeit Deutschland hinterläßt, an erster Stelle in der Beliebtheitsskala stehen soll. Dabei ist es ihr vor allen Dingen, gelungen, eine massive Spaltung der Gesellschaft zu erreichen. Wenn man etwas wohlgesonnener sein will, könnte man sagen, daß sie die Spaltung der Gesellschaft nicht verhindert hat. Es bestehen daher erhebliche Zweifel in der Einschätzung von Frau Merkel.

Die Meinungsumfrage nach der Diskussion der drei Kandidaten, Laschet, Scholz und Baerbock im ‚Sender RTL soll ergeben haben, daß Olaf Scholz Gewinner der Diskussion gewesen sei. Viele seriöse Journalisten in renommierten Zeitungen, sahen dies völlig anders. So ist es auch nicht überraschend, wenn die FAZ kürzlich berichtet, daß erhebliche Fragen im Zusammenhang mit der Auswertung der vom Sender RTL veranlaßten Meinungsumfrage gestellt werden müssen. Die FAZ geht sogar so weit, die Frage zu stellen, ob eine bestimmte Auswahl von Personen bei dieser Meinungsumfrage erfolgt sei, um ein bestimmtes Ergebnis zu erreichen. Jetzt wird wohl keiner der FAZ eine Verbreitung von Verschwörungstheorien vorwerfen, wie es oft immer dann erfolgt, wenn kritische Meinungen geäußert werden, die dem linken politischen Lager nicht gefallen.

Zur Zeit wird immer wieder (vermeintlich) erstaunt gefragt, warum Armin Laschet einen solchen schlechten Eindruck im Wahlkampf hinterläßt und damit mit großer Wahrscheinlichkeit die Wahl verlieren wird. Da wird gesagt, daß Laschet nicht die Fähigkeit habe, das Amt des Bundeskanzlers auszuüben. Es wird verschwiegen, daß er in einer Koalitionsregierung mit sehr knapper Mehrheit erfolgreich das größte Bundesland als Ministerpräsident führt. Im Gegensatz zu seinem Kontrahenten Olaf Scholz gibt es keine Vorwürfe gegen Laschet über ein Fehlverhalten als Regierungschef. Laschet hat nicht – wie Olaf Scholz in Hamburg bei der Warburg-Bank – dafür gesorgt oder zumindest verhindert, daß eine Bank, die im kriminellen Cum-Ex-Geschäft tätig war, eine große Steuerschuld nicht bezahlen mußte.

Es wird Armin Laschet vorgeworfen, daß er erst sehr spät ein Team vorgestellt hat, das ihn in der Umsetzung seiner politischen Vorstellungen unterstützt. Allerdings fragt keiner, warum Olaf Scholz bisher nur allein als Person im Wahlkampf in Erscheinung getreten ist und die eigentlichen politischen Weichensteller der SPD überhaupt nicht erwähnt werden. Wo ist denn das Team von Olaf Scholz?

Wenn man die Sendungen der öffentlich-rechtlichen Sender aufmerksam verfolgt, dann hat man mittlerweile den Eindruck, als wenn diese aktive Wahlhilfe für eine linke Regierung unter Führung von Olaf Scholz Werbung machen und jede Möglichkeit sofort aufgreifen, wenn sie glauben, Armin Laschet in einem negativen Licht erscheinen lassen zu können.

Bei der Personalauswahl von neuen Mitarbeitern in den öffentlich-rechtlichen Medienanstalten scheinen auch nur noch solche Bewerber eine Chance zu haben, die einem linksorientierten Weltbild entsprechen. Insofern kann es auch keinen Bürger mehr überraschen, wenn er immer mehr den Eindruck erhalten muß, daß objektive Informationen von diesen Einrichtungen nicht mehr zu erwarten sind.

Bisher konnte man vergeblich, z. B. vom Deutschlandfunk hören, wie sich die Wahlprogramme der SPD, von denen der Grünen und insbesondere von den Linken unterscheiden. Es wäre doch im Interesse einer objektiven Berichterstattung sehr sinnvoll, wenn hier dem Bürger gesagt würde, daß es bei diesen Parteien eine Art Seelenverwandtschaft gibt, so daß die Bürger wissen sollten, daß sie bei einer Wahl von Olaf Scholz die Chance haben, nach der Wahl eine linksradikale Regierung vorzufinden. Herr Scholz wird entweder dieser Regierung dann nicht angehören oder er wird mit vielen nichtssagenden Worten erklären, warum er sich aus staatsmännischen Überlegungen heraus einer solchen Regierung zur Verfügung stellt.

Ein Gedanke, der heute in der Sendung des Presseclubs in der ARD geäußert wurde, sollte näher betrachtet werden. Da wurde gesagt, daß es durch die Praxis der etablierten Parteien jegliche Zusammenarbeit mit der AfD – nicht aber mit der linksradikalen Partei Die Linke – auszuschließen, nicht mehr möglich ist, eine bürgerliche Regierung im Rahmen von Koalitionsvereinbarungen zu bilden. Die Linken haben es geschafft, durch das Ausgrenzen einer bürgerlichen Partei sicher zu stellen, daß sie immer an einer möglichen Koalitionsregierung beteiligt sind.

Wenn die CDU unter Armin Laschet wieder die CDU in ein bürgerliches Fahrwasser bringen will, sollte sie sich endlich darauf besinnen, daß es besser wäre, mit der AfD in ein Gespräch zu kommen, als durch Verweigerung dieser Partei mit dazu beizutragen, daß sich in Deutschland eine Linksfront etablieren kann, die zu einer großen Gefahr für unsere demokratische Gesellschaft werden kann.

Zusammenfassend kann auf die Frage am Anfang dieses Beitrags, warum Scholz so beliebt sei, festgestellt werden, daß dies nur dadurch möglich werden konnte, weil Olaf Scholz ein Image vor sich herträgt, das mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Den Bürgern wird ein bürgerlicher Olaf Scholz vermittelt, der in Wahrheit nur eine Gallionsfigur ist, hinter der linke Parteigenossen, die Regie führen. Im Falle eines möglichen Sieges von Olaf Scholz werden Kevin Kühnert, Saskia Esken und Walter-Borjans festlegen, wohin die politische Reise Deutschlands gehen wird.

Das Image von Olaf Scholz wird intensiv von den öffentlichen Rundfunk- und Fernsehsendern den Bürgern vermittelt, so daß viele Bürger mittlerweile gar nicht mehr merken, daß sie einem Phantom aufsitzen.

Eine Wahl von Armin Laschet würde den linken Spuk erheblich zurückdrängen und wahrscheinlich sogar beenden. Deshalb wird jetzt mit allen Mitteln versucht, einen Sieg von Armin Laschet zu verhindern.

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Worüber regen sich die Grünen denn eigentlich auf?

Es ist schon erstaunlich. Über den Zeitraum der bisherigen Legislaturperiode haben die grünen Parteigenossen keine Probleme gehabt, die AfD in einer ausgesprochen üblen Art und Weise zu diffamieren. Da wurde eine Partei, die immerhin von 12% der Bevölkerung gewählt wurde, dargestellt, als ob es sich um eine antidemokratische Nazi-Partei handelt. Es wäre sehr aufschlußreich, sich einige Reden anzuhören, die die lupenreinen Demokraten, als die sich die Grünen ja sehen, die im Deutschen Bundestag gehalten wurden.

Es ist auch sehr interessant, sich die Homepage von Herrn Trittin näher anzusehen.

Da behauptet der Abgeordnete der Partei Bündnis 90/Die Grünen in seinem Internetbog: „Die AfD ist schon lange keine rechtspopulistische Partei mehr. Sie hat sich mit dem Einzug in den Bundestag weiter radikalisiert. Sie ist heute eine offen rassistische, völkisch-nationalistische Partei. Die AfD hat null Berührungsängste mit offenen Nazis und Identitären“.

Er behauptet weiter, daß die AfD Lynchjustiz rechtfertige.

Auch seine Parteigenossin Göring Eckardt verbreitet Haßreden über die AfD. Sie twittert: „Die AfD lügt wissentlich, sie schürt Hass & Hetze. Dem Begegnen wir mit Haltung, den Mitteln des Rechtsstaates & der Demokratie“.

Wenn jetzt im Wahlkampf Plakatwerbung gegen die Partei Bündnis 90/Die Grünen gemacht wird und diese Werbung durchaus Sachverhalte beschreibt, die die Bürger zu erwarten haben, wenn sie die Partei Bündnis 90/Die Grünen wählen, dann wird ein Sturm der Entrüstung ausgelöst. Es wird gesagt, es sei eine Unverschämtheit und eine Schmutz-Kampagne, die hier gegen die Grünen auf den Weg gebracht wurde.

Die ständigen Ausgrenzungen einer demokratischen Partei, die von 12 % der Bürger in Deutschland gewählt wurde, und die beleidigenden Reden gegen demokratisch gewählte Abgeordnete, sind offensichtlich in Ordnung. Sie richteten sich ja auch nur gegen einen politischen Gegner, der laut und deutlich auf die Mißstände hinweist, mit denen sich bis zum Einzug der AfD in den Bundestag keine Partei befaßt hatte. Wo waren denn die Grünen, als die menschenverachtenden „Hartzgesetze“ das Sozialsystem der Bundesrepublik demontierten? Sie waren Teil der damaligen Regierung! Und wer hat sich aktiv daran beteiligt, daß sich die Bundeswehr im Ausland an Kriegen beteiligt? Es waren die Grünen, die mit in der Regierung saßen!

Das jetzige Geschrei der Grünen ist deshalb nur als Theater anzusehen, das die eigentlichen Ziele der Partei verdecken soll.

Was ist denn so falsch, wenn behauptet wird, daß die Grünen eine Verbotspartei sind? Daß sie dafür sorgen wollen, daß die Bürger nicht mehr frei darüber entscheiden können, wohin und womit sie reisen? Daß sie den Bürgern verwehren wollen, Eigenheime zu bauen und sich einer Sprache zu bedienen haben, die zwar keiner will, dafür aber nur noch einen gedanklichen Wirrwarr verursacht und die Spaltung der Gesellschaft weiter vorantreibt?

Noch erstaunliche ist, daß ausgerechnet die CDU und die SPD in trauter Gemeinsamkeit den Grünen zu Hilfe eilen. Nun ja, manchmal kommt die Wahrheit unbeabsichtigt an das Licht: Die Parteien CDU, SPD und Grüne sind eine hervorragende Gemeinschaft, die dafür sorgen, daß die Gesellschaft in Deutschland bald so umgeformt worden ist, daß sich die Bürger dann fragen werden, wie konnte so etwas überhaupt geschehen? Insofern sollten sich die Bürger doch noch einmal die von den Grünen so gefürchteten Wahlplakate vor ihrer Stimmentscheidung näher ansehen. Vielleicht stellen sie dann fest, daß der Inhalt dieser Plakate genau das trifft, vor dem viele Bürger Angst haben, nämlich eine Bevormundung der Bürger, aus der dann kein Entrinnen mehr möglich sein wird.

 

 

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Wie ein hohes Haus zeigen kann, was Demokratie nicht ist

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD abgewiesen, die für die Besetzung im Bundestagspräsidium notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Mit der Zurückweisung dieses Eilantrages ist keine Entscheidung gefallen, ob es rechtlich zulässig sei, die AfD mit allen Mitteln daran zu hindern, einen Posten des Vizepräsidenten im Deutschen Bundestag besetzen zu können. Die eigentliche Entscheidung wird in einem Hauptsacheverfahren erfolgen. Es darf davon ausgegangen werden, daß dies nicht mehr in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages erfolgen wird.

Somit ist es den bisherigen etablierten Parteien gelungen, eine von den Bürgern gewählte Partei, die jeweils mehr Zweitstimmen auf sich vereinigen konnte, als dies bei den Parteien FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der Partei Die Linke der Fall gewesen ist, regelrecht auszugrenzen.

Wie undemokratisch, ja schon mit faschistischen Zügen zu beschreiben, die Methode der etablierten Parteien gewesen ist, um der AfD den ihr nach der Geschäftsordnung des Bundestags zustehenden Platz im Präsidium zu verwehren, zeigt sich darin, daß die von der AfD für den Posten des Vizepräsidenten sechs vorgeschlagenen Kandidaten in den achtzehn Wahlgängen nicht gewählt worden sind, weil bei den vorgeschlagenen Kandidaten Gründe vorgelegen hätten, die eine Wahl zum Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages objektiv nicht zugelassen haben. Vielmehr wurden diese sechs Abgeordnete nur deshalb nicht gewählt, weil sie Mitglied in der AfD-Fraktion gewesen sind.

Es darf mit Sicherheit davon ausgegangen werden, daß es von den jeweiligen Fraktionsführungen der bisher etablierten Parteien klare Weisungen gegeben hat, da auch bei anderen Abstimmungsfragen, die Abgeordneten offensichtlich nicht mehr – wie es das Grundgesetz verlangt – nach ihrem eigenen Gewissen abstimmen, sondern sich den Fraktionsanweisungen ihrer Fraktionsführungen unterwerfen. Zusammen mit diesem Verhalten und einer schon fast als naiv erscheinenden, gleichwohl aber für die Demokratie brandgefährlichen Praxis, jeden, der nicht in das Schema der etablierten Parteien zu passen scheint, brutal auszugrenzen, wird erkennbar, wie man auch den Willen der Wähler regelrecht mit Füßen tritt. 5,8 Millionen Wähler, die die AfD mit ihrer Zweitstimme gewählt hatten, wurden auf diese Weise von den etablierten Parteien zu verstehen gegeben, daß ihre Stimme nicht zählt.

Man kann über die Ziele der AfD und auch über einige Vorgehensweisen ihrer Abgeordneten durchaus geteilter Meinung sein. Dies trifft aber auch für die übrigen Parteien, insbesondere für die linken Parteien, die zunehmend die bisherige Gesellschaft konkret in Frage stellen und eine andere Republik wollen, zu. Im Gegensatz zur AfD wollen die sogenannten Grünen aus Deutschland ein anderes Land machen und auch die Äußerungen und Einstellungen der beiden Damen, die zurzeit den Vorsitz in der Partei der Linken führen, lassen erkennen, daß ihre Gedanken auch nicht gerade einer lupenreinen Demokratie entstammen. Aber sicher ist, daß die AfD nicht verboten ist, demokratische Ziele verfolgt, sich an die bestehenden Gesetze hält und den gleichen Status als Partei wie alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien hat. Die bisher etablierten Parteien wollen gegenüber der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, als wenn sie besonders integer und natürlich grunddemokratisch seien. Sie haben die Gradlinigkeit und das ethische Handeln für sich gepachtet. Dabei merken sie gar nicht mehr, wie sie durch ihr undemokratisches Verhalten mit daran bauen, diese Demokratie zu zerstören. Wo sind die klärenden Worte des Herrn Bundestagspräsidenten, der längst hätte darauf hinweisen müssen, daß hier die Demokratie mißbraucht wird. Wo sind die klärenden Worte der angeblich so um das deutsche Volk bemühten Bundeskanzlerin? Man hört nur ein lautes Schweigen.

Die sich besonders demokratisch gebenden Parteien sollten aber nicht die Meinung der Bürger unterschätzen. Es hat auch in der Vergangenheit immer etwas gedauert, bis die Bürger laut und deutlich zu verstehen gegeben haben, daß es nicht hinnehmen, wenn ihre eigenen Interessen ständig mißachtet werden. Entwicklungen in anderen Ländern, hier sollte man besonders die Entwicklung in Frankreich beobachten, zeigen, daß es auch zu Eruptionen kommen kann, die dann nur schwer wieder zu beruhigen sind.

Aber zurzeit sind die sogenannten Spitzenpolitiker offensichtlich von sich selbst so eingenommen, daß sie ihre Umwelt gar nicht mehr wahrnehmen und irgendwann erstaunt sein könnten, daß alles doch in eine ganz andere Richtung gelaufen ist.

 

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Man darf doch noch sagen……..?

Das demokratische Verständnis der Bundesrepublik Deutschland geht davon aus, daß jeder seine Meinung äußern darf, auch wenn diese noch so fragwürdig ist. Die Grenze einer Meinungsäußerung, die von der Gemeinschaft nicht akzeptiert werden kann, liegt dort, wo justitiable Tatbestände vorliegen. Inwieweit im Einzelfall ein solcher Sachverhalt vorliegt, haben ausschließlich Gerichte zu entscheiden. Jedem Bürger, der sich von einer Meinungsäußerung eines Bürgers beleidigt fühlt, steht es frei, den ordentlichen Gerichtsweg zu beschreiten.

Jetzt werden die geneigten Leser fragen, warum eine solche Selbstverständlichkeit Gegenstand eines Kommentares in Bornemann-Aktuell ist? Diese Frage soll mit einer Gegenfrage beantwortet werden: Welche Assoziation entsteht automatisch bei einem Satz wie: Man darf doch noch alles sagen? Sofort wird erkennbar, daß hier ein gedanklicher Zusammenhang zu Personengruppen konstruiert wird, die nach allgemeiner Mainstreamauffassung rechtsradikal, Leugner der demokratischen Freiheit und wahrscheinlich auch Mitglied oder Wähler der AfD sind.

Das Problem dieser Entwicklung liegt sehr viel tiefer und hat mittlerweile das Potential, die bürgerliche Gesellschaft Deutschlands zu sprengen, das heißt, die Gesellschaft so in gegnerische Gruppen zu atomisieren, daß ein vernünftiges soziales Miteinander nicht mehr möglich ist.

Begonnen hat alles in einer völligen Anonymität. Unbemerkt von der breiten Bevölkerung wurden Techniken eingeführt, die gezielt Bürger manipulieren, ohne daß sie dies (sofort) bemerken. Eine solche Methode, die völlig unbemerkt, aber gleichwohl virtuos von der angeblich so sachlichen, naturwissenschaftlich orientierten Kanzlerin Merkel eingeführt wurde, trägt die Bezeichnung „Nudging“. Diese Methode, die,  wie viele andere „Errungenschaften“, wurde aus den USA übernommen. Es ist eine Methode, die Personen gezielt in deren Verhalten beeinflussen soll, ohne daß sie dies bemerken und glauben, daß sie eigenverantwortlich und selbstbestimmt etwas tun. Die betroffenen Personen glauben, daß sie bestehende Verbote, freiwillig aus eigener Überzeugung für richtig halten. Die Welt berichtete in ihrer Ausgabe am 12.3.2015, daß im Kanzleramt drei hochqualifizierte Mitarbeiter eingestellt wurden, die beim „wirksamen Regieren“ helfen sollen. Auch hier handelt es sich um eine gezielte Beeinflussung von Menschen, die somit von der Regierung Merkel zur Manipuliermasse gemacht wurden. Die Wissenschaftler Thaler und Sunstein brachten zum Ausdruck, daß „Nudges transparent sein müsse, man sich in einfacher Weise gegen sie entscheiden können und die Verhaltensänderung der Gesellschaft dienen sollte“. Die Praxis der Politiker sieht jedoch anders aus.

Eine weitere – besonders von der Merkel-Regierung praktizierte – Manipulationsform ist das sogenannte Framing. Beim Framing handelt es sich „um bewußt gesteuerte Prozesse einer Einbettung von Ereignissen und Themen in Deutungsmuster, anhand konstruierter Narrative bzw. Erzählmuster“. (Quelle: Wikipedia).

Die Anwendung dieser Methode durch die Bundesregierung, zusammen mit der Methode des Nudging, haben zu einer massiven Manipulation der Bevölkerung geführt. Es bedarf jetzt nur noch bestimmter Schlüsselworte, um die Bürger zu Handlungen oder zu Denkweisen zu motivieren, die zur Durchsetzung der Regierungszielsetzungen beitragen, wobei sich die Bürger subjektiv sicher glauben, daß diese Handlungen ihren eigenen Wünschen entsprechen. Damit ist die Technik der Manipulation mittlerweile so intensiv entwickelt, daß es einem Bürger schwer fallen muß, feststellen zu können, ob die Informationen, mit denen er konfrontiert wird, einen realen Hintergrund haben oder nur ein Phantombild sind. Ein primitives Beispiel ist die unter der Merkelregierung praktizierte Methode, Gesetze nicht mehr sachlich zu betiteln, sondern mit einem Frame zu versehen. Da wird kein Kindergartengesetz verabschiedet, sondern „Das gute Kindergartengesetz“. Der manipulierte Bürger soll sich gar nicht mehr mit dem Inhalt des Gesetzes befassen, dann würde er die Schwachstellen erkennen, er soll einfach „wissen“, daß es sich um ein gutes Gesetz handelt, dem er blind vertrauen muß.

Frames können sowohl positive als auch negative Assoziationen bei den Bürgern hervorrufen. Es kommt lediglich darauf an, welches Narrativ kommuniziert wird. Weltoffen und fortschrittlich, eigentlich linke Kampfbegriffe, werden mit einem positiven Sachverhalt verbunden. Wer will nicht offen und fortschrittlich sein? Das Gegenteil wäre verschlossen, engstirnig und allen neuen Entwicklungen gegenüber ablehnend. Wenn ein gewisser Grad der Durchdringung der gezielten Manipulation erreicht wurde, braucht man nur noch bestimmte Begriffe oder Personen jeweils dem gewollten Narrativ zuordnen. Weitere Erklärungen sind dann nicht mehr nötig, weil jetzt die jeweilige Assoziation selbst wirkt.

Die Grünen, die CDU, die Linken, sind Parteien, die weltoffen, antiphob und zukunftsorientiert sind. Die FDP ist nicht ganz so schlimm, aber eine Klientelpartei. Damit wird sie bereits einem negativen Narrativ zugeordnet. Was dann bleibt, sind Parteien, die das machtbewährte Gefüge stören. Da in einer Demokratie Parteien nur dann verboten werden können, wenn sie durch das Verfassungsgericht als verfassungsfeindlich angesehen werden, muß man diese Parteien durch ein negatives Framing so diffamieren, daß die Bürger selbst zu dem Schluß kommen, es sei geradezu asozial, sich mit dieser Partei zu befassen oder sie sogar zu wählen. Als natürlich kann man dieses negative Narrativ auch nur dann aufrechterhalten, wenn den Bürgern vermittelt wird, daß eine solche Partei,  natürlich kann dies nur die AfD sein, nie positive Gedanken formulieren kann und alles was sie vorschlägt, absolut indiskutabel sei. Insoern muß man sich als fortschrittliche, antophobische und weltoffene Parteien von einer solchen Partei so abgrenzen, wie man es von der Delta-Mutante des Corona-Virus auch tun soll.

Das Ergebnis ist jedoch eine unheilvolle Entwicklung, nämlich die Zerstörung eines demokratischen Gemeinwesens. Um einer angeblich guten Sache, werden sämtliche Themen ausgegrenzt, die dringend erörtert und entschieden werden müßten. Die vermeintlich demokratischen Parteien verhindern somit, daß eine offene Diskussion in der Gesellschaft stattfinden kann und führen auf Dauer die Parlamente ad absurdum.

Die vermeintlich demokratisch agierenden Parteien brauchen sich gar nicht mehr groß zu bemühen, ihre staatszerstörende Verhaltensweise zu begründen. Sie werden von den vielen Bürgern und Institutionen unterstützt, die selbst in einem vorauseilenden Gehorsam kein Projekt mehr in Angriff nehmen, das bereits von der negativ eingestuften AfD formuliert wurde.

So zeigt sich, daß man Macht auch mit Agitation und Manipulation sehr gut durchsetzen kann. Es wird Zeit, daß diese Mauer der Manipulation schnell durchbrochen wird. Es müssen sich wieder Bürger, aber auch Institutionen finden, die frei und unabhäng sind, auch Themen aufzugreifen, die angeblich nicht mehr diskutiert werden dürfen, nur weil sie von der AfD bereits als notwendig erkannt wurden. Beenden wir die Meinungsdiktatur, indem wir die Frames entlarven, als das was sie sind, eine bewußte Erzählung, um Bürger auf die falsche Fährte zu führen.

 

 

 

 

 

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Auf keinen Fall mit der AfD abstimmen – wir wollen doch immer „Haltung“ zeigen!

Der Spiegel berichtete in seiner Ausgabe vom 29.6.2021 unter der Überschrift „Versehentlich „verstimmt“ – FDP votiert für AfD-Antrag“, über ein Mißgeschick der FDP-Fraktion im Bundestag, die einem Beschlußvorschlag der AfD-Fraktion zustimmten, obwohl ihnen von ihrer Fraktionsspitze untersagt war, für diesen Antrag zu stimmen. Bei dem Antrag der AfD ging es um den Antrag »Deutsche Staatsangehörigkeit nur gezielt vergeben – Klare Grenzen der Einbürgerung aufzeigen«.

Dieses Ereignis wäre grundsätzlich überhaupt kein Thema für „Bornemann-Aktuell“ gewesen, weil die etablierten Parteien im Bundestag grundsätzlich alle Anträge der AfD bisher abgelehnt haben und sich dabei als die guten aufrechten Demokraten vorkommen. Sie merken aber gar nicht, daß sie auf dem besten Wege sind, mit einem solchen Verhalten die Demokratie nachhaltig zu zerstören.

Das grundsätzliche Ablehnungen von Anträgen einer demokratischen Partei, die aufgrund von Wahlen im Bundestag vertreten ist, läßt vermuten, daß hier eine Ausgrenzung durch die vorher bereits im Bundestag vertretenen Parteien erfolgt, um neue politische Einflußnahmen von Parteien, die für einen selbst offensichtlich eine Gefahr darstellen, zu verhindern. Daß damit die betroffenen Wähler der Partei, die antidemokratisch ausgegrenzt wird, regelrecht mißachtet werden, spielt offensichtlich dabei keine Rolle. Die angeblich weltoffene und plurale Einstellung, die immer gefordert wird, scheint bei diesen etablierten Parteien nicht vorhanden zu sein. Richtig und vertretbar ist nur das, was man selbst für richtig ansieht. Wehe dem, eine alternative Partei versucht, hier neue Wege aufzuzeigen und kratzt vielleicht sogar an der politischen Macht der etablierten Parteien.

Das Grundgesetz unseres Landes legt ausdrücklich fest, daß jeder Abgeordnete ausschließlich seinem eigenen Gewissen zu folgen hat und keine Weisungen Dritter gegen seine Überzeugung folgen darf. Daß die FDP Probleme hat, die deutsche Staatsangehörigkeit besonders zu schützen und eine Vergabe dieser Staatsbürgerschaft an Ausländer nur unter bestimmten Voraussetzungen zu erteilen, so wie dies in allen anderen westlichen Staaten, allen voran, den USA gehandhabt wird, verwundert nicht. In der Praxis scheint es aber doch so zu sein, daß die FDP-Parteimitglieder den Weisungen ihrer jeweiligen Fraktionsführungen zu folgen haben. Der Ordnung halber muß darauf hingewiesen werden, daß dies auch bei den anderen Parteien in gleicher Weise praktiziert wird.

Nachdem festgestellt wurde, daß einige FDP-Abgeordnete falsch abgestimmt hatten, intervenierte die Fraktionsführung in Gestalt des 1. Parlamentarischen Geschäftsführers Marco Buschmann sofort beim Bundestagspräsidium und legte eine sogenannte „Votenliste“ vor. Wie der Spiegel schreibt, handelt es sich bei dieser Liste um eine Liste in der vor Plenarsitzungen festgehalten wird, wie die Fraktion abstimmen will. Der Spiegel schreibt: „Die Ansage ist unmissverständlich: Die FDP werde der Empfehlung des Innenausschusses folgen und den AfD-Antrag ablehnen, heißt es dort“. Deshalb sah man sich seitens der FDP im Recht, die bereits erfolgte Abstimmung wieder zu ändern.

Haben wir das richtig gelesen? Ist man bereits so dreist, daß man nicht nur mündlich die Fraktionsmitglieder verpflichtet, im Sinne der Fraktionsführung abzustimmen, sondern traut sich, dies bereits vorher schriftlich festzulegen? Ist das die Demokratie, in der die Volksvertreter nur ihrem eigenen Gewissen folgen müssen?

Und was macht das Präsidium des Bundestages? Natürlich wird im Nachhinein das Protokoll korrigiert und so getan, als wenn die FDP-Fraktion so abgestimmt hätte, wie sie es nach ihrer Fraktionsführung hätte tun sollen! Jetzt kann man sich auch gut vorstellen, warum man mit allen Tricks die AfD aus dem Präsidium des Bundestages herausgehalten hat.

Wenn jetzt jemand behaupten würde – was keinesfalls falsch wäre – das ist keine Demokratie, dann würden die lupenreinen Demokraten sofort erwidern, daß hier jemand die Demokratie zerstören will oder Verschwörungstheorien anhängt.

Vielleicht empfiehlt es sich doch, den Bundestag mehr im Blick zu haben und die Debatten zu verfolgen. Erstens wäre damit ein erheblicher Erkenntnisgewinn verbunden, weil man wahrnehmen würde, daß die AfD, im Gegensatz zu der veröffentlichten Meinung, sehr gute und sehr viele Gesetzesinitiativen einbringt und zweitens wie Demokratie praktiziert wird, wobei der eine oder andere Betrachter sehr nachdenklich werden könnte.

 

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Wie schützen wir unsere Demokratie und was sagt uns Sachsen-Anhalt?

Die Wahlen in Sachsen-Anhalt waren für die Mehrheit der Bürger eine Überraschung. Entgegen der vor den Wahlen von den öffentlich-rechtlichen Medien, aber auch von den großen Zeitungen verbreiteten Meinung, es gebe ein Kopf an Kopf-Rennen zwischen der CDU und der AfD, ist die CDU des Ministerpräsidenten Reiner Haselhoff eindeutig als Sieger hervorgegangen. Allerdings ist auch festzustellen, daß die AfD trotz massiver Diffamierungskampagnen durch alle übrigen Parteien und mit einer massiven Unterstützung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten trotzdem zweitstärkste Partei im Landtag geblieben ist. Der Abstand zwischen der neuen Volkspartei AfD und den Linken ist immerhin erheblich. Die übrigen Parteien bewegen sich auf der Basis von Randgruppen, die im gesamten Machtgefüge  in Sachsen-Anhalt nur sehr eingeschränkten Einfluß haben.

Die Wahl hat deutlich erkennbar gemacht, daß die Bürger eine bürgerliche Mehrheit wollen. Zu dieser bürgerlichen Mehrheit scheinen nicht die SPD und die Linken und die Grünen zu gehören. Allerdings kann sicher behauptet werden, daß die AfD zur bürgerlichen Mitte gerechnet werden muß, so daß CDU und AfD ein Stimmenpotential von weit über 50 % der Wähler erreichen.

Es muß weiter festgestellt werden, daß von allen Parteien, die auf dem Stimmzettel zur Wahl standen, nur die AfD negativ und demokratiefeindlich dargestellt wurde, obwohl sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt vom Bundesverfassungsgericht weder als rechtsradikal bezeichnet und erst recht nicht als Partei verboten wurde. Insofern hätten sich zumindest die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsender bei ihrer Beurteilung der AfD etwas neutraler verhalten müssen. Dies haben sie aber nicht getan, sondern massiv negativ über die AfD berichtet. Interviews wurden im wesentlichen mit AfD-Vertretern nur dann geführt, wenn es darum ging, besondere Probleme der AfD thematisieren zu können. Demgegenüber erfolgte die Berichterstattung über die Partei „Bündnis 90 – Die Grünen“ geradezu euphorisch. Es konnte der Eindruck entstehen, als wenn Frau Baerbock bereits sicher sein konnte, Bundeskanzlerin zu werden.

Inzwischen ist jedoch der Stern von Frau Baerbock immer mehr verblaßt, wobei sie die Ursache dafür selbst geliefert hat. In der Darstellung ihrer Qualifikationen ging sie sehr großzügig um, so daß die Bürger Zweifel an der Ehrlichkeit dieser Kandidatin bekommen mußten.

Der starke Stimmenzuwachs der CDU scheint – soweit dies bei einer ersten Analyse der Wahlergebnisse sichtbar geworden ist – aus wahltaktischen Gründen der Wähler erfolgt zu sein. Grundsätzlich ist dies nicht zu beanstanden, wenn nicht gezielt politische Gruppierungen im Hintergrund durch eine massive Beeinflussung bestimmter Wählergruppen, Wahlentscheidungen herbeiführen, die mit dem eigentlichen Wählerwillen nichts mehr zu tun haben. Eine solche Wahlmanipulation scheint insbesondere im Ausland immer mehr um sich zu greifen. Letztlich wurde diese Methode auch von der Nawalny-Organisation in Rußland praktiziert. Aber auch das Internet scheint mittlerweile von allen politischen Gruppierungen benutzt zu werden, um politische Meinungen gezielt zu beeinflussen. Das Problem dabei ist, daß es sich um einen Grenzbereich handelt, weil justiziable Verhaltensweisen noch nicht vorliegen, moralisch und ethisch aus Sicht des Verfassers dieser Zeilen aber bereits inakzeptabel sein können. In Sachsen-Anhalt werden viele Wähler die CDU gewählt haben, weil sie damit nicht die CDU unterstützen wollten, sondern lediglich verhindern wollten, daß der AfD-Kandidat gewählt wird. Offensichtlich wurde dies so stringent betrieben, daß das Verfahren zu Lasten eben der Parteien, die hier wohl federführend mitgewirkt haben, gegangen ist und  sie erhebliche Verluste erhalten haben, so daß sie jetzt politisch kaum mehr ins Gewicht fallen.

Eine Form der Beeinflussung des Wählerverhaltens scheinen aber auch die sogenannten Umfragen der Meinungsforschungsunternehmen zu sein. Gezielt wurden die Bürger unmittelbar vor dem Wahltermin immer wieder darüber informiert, daß es ein Wettlauf zwischen CDU und AfD geben soll. Gleichzeitig wurde auf die besondere rechtsradikale Gefährlichkeit der AfD hingewiesen, so daß viele Bürger aus einem Angstverhalten die CDU gewählt haben.

Es sollte ernsthaft geprüft werden, Wahlumfragen unmittelbar vor Wahlterminen zu untersagen, um einseitige Wahlbeeinflussungen zu verhindern.

Eine Entwicklung muß aber mit einer großen Sorge betrachtet werden. Der AfD wird vorgeworfen, demokratiefeindlich zu sein. Der „Ostbeauftragte“ der CDU, Wanderwitz, wirft den Bürgern, die die AfD wählen, vor, auch nach 30 Jahren nicht in der Demokratie angekommen zu sein. Man kann dies auch völlig anders sehen: Es zeigt sich in zunehmenden Maße, daß große Teile der Bürger, dazu gehören auch namenhafte Politiker,  im Westen 30 Jahre nach der sogenannten Wende, immer mehr daran mitwirken, die Demokratie zu zerstören. Vielleicht haben sie dies noch gar nicht bemerkt. Wenn man einer Partei, die vom Verfassungsgericht nicht verboten worden ist und die vom Bundeswahlleiter auf den Wahlzetteln für Landtags- und Bundestagswahlen zugelassen wird, mit allen undemokratischen Mitteln eine politische Mitwirkung erschwert und teilweise sogar verhindert, dann ist dies der Beginn der Zerstörung demokratischer Grundlagen. Sichtbares Zeichen sind die Tricks der Parteien, die von sich immer behaupten, sie treten für die Erhaltung der Demokratie ein, AfD-Vertreter in Ausschüssen nicht zu wählen, Geschäftsordnungen so zu verändern, daß die AfD ausgegrenzt werden kann oder verhindern, daß ein AfD-Vertreter im Präsidium des Bundestages vertreten ist, obwohl dies nach der Geschäftsordnung und der geübten Praxis vorgesehen ist. Bei keiner anderen Partei ist jemals ein solches undemokratisches Verfahren angewandt worden.

Auch das Argument, die AfD wolle einen anderen Staat, verfängt nicht. Im Gegensatz zu der Partei der Linken und der Grünen, die in der Tat eine andere Gesellschaft herbeiführen wollen und dies auch schriftlich niedergelegt haben, gibt es solche Erklärungen der AfD nicht.

Es wird höchste Zeit, daß die sogenannten Volksparteien, die teilweise gar keine Volksparteien mehr sind, wieder zu einem demokratischen Verhalten zurückfinden. Wenn sie meinen, eine Partei sei verfassungswidrig, dann haben sie den Rechtsweg zu beschreiten. Nur ein Gericht entscheidet, ob eine Partei verfassungswidrig ist und nicht irgendeine Partei oder andere gesellschaftliche Gruppierungen. Wenn man sich daran nicht hält, ist man aktiv an der Zerstörung unseres demokratischen Gemeinwesens beteiligt, ohne es vielleicht selbst zu bemerken.