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Ich habe Angst vor diesen Abgeordneten!

Der Bundestag hat am Freitag, 11. Juni 2021, das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und SPD (19/30398) nahm er in namentlicher Abstimmung mit 375 Stimmen bei 218 Gegenstimmen und sechs Enthaltungen an. Obwohl die Voraussetzungen für einen solchen weitgehenden Beschluß, den man letztlich als Ermächtigungsgesetz definieren muß, nicht mehr vorliegen, sahen sich 375 Vertreter des Volkes ohne eine längere Diskussion dieses Themas in der Lage, der Regierung einen weiteren Blankoscheck auszustellen.

Mit diesem Verfahren, bei dem man nicht nur Sorge, sondern Angst haben muß, setzt sich das Verhalten dieser Volksvertreter fort, sich dem Willen von Frau Merkel und den Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien kritiklos zu unterwerfen. Dies erfolgte bereits bei den zahlreichen Beschlüssen der mehr als fragwürdigen Finanztransaktionen der EU-Administration zu Lasten Deutschlands und unter Mißachtung bestehender Verträge und setzt sich jetzt fort, indem man unter dem Vorwand einer angeblichen medizinischen Katastrophe der Regierung weiter Vollmachten einräumt, die eigentlich von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages wahrzunehmen sind. Das Argument der Kanzlerin, man müsse vorsichtig sein, weil ja eine steigende Infektion jeder Zeit wieder erwartet werden kann, so daß die Regierung schnell in der Lage sein muß, handeln zu können, läßt mehr die Haltung einer Diktatur als die einer demokratischen Regierung, die den Souverän als oberste Instanz anerkennt, sichtbar werden. Mit dieser Argumentation sollte man auch alle Bürger vorsorglich streng überwachen, am besten mit elektronischen Hilfsmitteln, da hinter jeden Bürger auch ein potentieller Dieb oder Verbrecher vermutet werden könnte.

Mir macht es Angst, wenn man beobachten kann, wie leichtfertig immerhin 375 Volksvertreter mit der Freiheit ihrer Mitbürger umgehen und noch nicht einmal eine solche ungeheuerliche Entscheidung ausführlich im Bundestag diskutieren.

Interessant sind bei diesem Vorgang zwei Aspekte: Einerseits besteht diese weit in die Freiheit der Bürger eingreifende Beschlußvorlage aus zwei Sätzen, so daß sichtbar wird, daß man sich noch nicht einmal die Mühe einer Begründung machte. Anderseits stimmte die „Noch-Nicht-Regierungspartei“ Bündnis 90 – Die (sogenannten) Grünen“ wie zu erwarten war, mit der Regierung für diesen Beschluß. Damit sollten die Bürger auch zur Kenntnis nehmen, was sie von dieser vermeintlichen Grünen Partei, die immer den Anschein einer besonderen Bürgerbeteiligung erweckt, zu erwarten haben, wenn sie diese knallhart linksorientierte Verbots-Partei wählen.

Besonders muß darauf hingewiesen werden, daß es die alternativlose Kanzlerin zusammen mit den Fraktionsführungen der CDU/CSU und der SPD gewesen sind, die rechtzeitig durch Verfahrenstricks dafür gesorgt haben, daß die Bürger gegen Entscheidungen der Regierung im Zusammenhang mit dem Corona-Ermächtigungsgesetz nur noch Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einlegen können, so daß dies faktisch für einen Bürger bedeutet, daß er sich rechtlich nicht mehr wehren kann. Auch ein gutes Beispiel, „mehr Demokratie zu wagen“, wie es einst Willy Brand formulierte. Aber den wird bei der derzeitigen SPD ohnehin keiner mehr kennen.

Aber man kann noch mehr Angst bekommen, wenn man davon ausgehen muß, daß die jetzt beschlossene Ermächtigung der Regierung nur das Wetterleuchten weiterer solcher Beschlüsse ist.

Es könnte die begründete Vermutung bestehen, daß Frau Merkel sehr geschickt den Notstand weiter aufrecht erhalten will, damit aus dem Corona-Notstand nahtlos ein Klima-Notstand werden kann. Man braucht dann nur noch die Begriffe ändern und schon kann der Notstand als Dauereinrichtung festgeschrieben werden. Wer will schon dafür sorgen, daß der „Kipp-Punkt“ den Weltuntergang noch vor dem Amtende dieser doch so weitsehenden Kanzlerin auslöst? Und wenn diese Kanzlerin sagt, die Bürger sind zu ungebildet, so daß die Regierung sagen muß, was für sie gut sei, dann werden diese Bürger natürlich – so wie die 375 Bundestagsabgeordneten – unverzüglich dieser Kanzlerin folgen.

Die CDU/CSU kann sicher sein, daß sie immer willfährige Unterstützer ihrer Politik finden wird. Es gibt ja mittlerweile ein breites Spektrum bei den Parteien des linken Flügels, so daß man sich um den eigenen Machterhalt keine Sorgen machen muß. Bereits Lenin sprach von den nützlichen Idioten, die gar nicht merkten, daß sie selbst an dem Strick drehten, der für sie vorgesehen war. Und Stalin beherrschte bereits die Taktik, die Marxisten-Leninisten als „antifaschistisch-demokratische Kräfte“ zu maskieren.

Ich habe Angst, weil ich bemerke, daß große Teile der Bevölkerung nicht mehr in der Lage sind, hinter die Kulissen zu sehen und sich von schönen Worten dieser Politiker verblenden lassen. Das Ergebnis eines solchen Handelns hat die Geschichte in vielfältigen Facetten aufgezeigt.

 

 

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Deutschland ein Auslaufmodell?

Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Anleihekaufprogramm der EZB verfassungswidrig sei und die Bundesregierung dagegen hätte vorgehen müssen, hat jetzt wahrscheinlich ungewollt und nicht gelegen die Grundsatzfrage auf den Tisch gebracht, ob es überhaupt noch vertretbar ist, daß Deutschland unter diesen Voraussetzungen Mitglied der EU sein kann.

Um was geht es hier? Die EZB hat ein Anleiheprogramm aufgelegt, daß letztlich eine Geldverteilung innerhalb der EU bedeutet, die zu Lasten der Länder geht, die für diese mehr als zweifelhaften Geldtransaktionen später haften müssen. Deutschland trägt dabei mit das höchste Risiko in der EU. Die EZB greift durch dieses Verhalten in die Haushaltshoheit der einzelnen Länder ein, so daß das Haushaltsrecht des Bundestages indirekt ausgehöhlt wird.

Der EuGH hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020 kritisiert, weil das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung des EuGH zum Ankaufprogramm der EZB für nichtig erklärt hat. Dabei ist zu beachten, daß im konkreten Entscheidungsfall die Frage gestellt wurde, inwieweit bezüglich des Ankaufprogramms der EZB überhaupt eine Zuständigkeit von Brüssel übertragen wurde. Der konkrete Vorwurf der Karlsruher Richter ist, daß die EZB und der EuGH „ultra vires“ gehandelt haben. Das bedeutet, daß eine Handlung von Brüssel vorgenommen wurde, für es in den EU-Verträgen keine Ermächtigung für Brüssel gibt.

Die EU-Kommission hat jetzt die deutschen Bundesregierung aufgefordert, zu diesem Sachverhalt eine Stellungnahme abzugeben und räumte dafür eine Frist von zwei Monaten ein.

Nun ist festzustellen, daß die deutsche Regierung in keiner Weise befugt ist, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu negieren und erst recht nicht, die Richter aufzufordern, ihre Entscheidung zu begründen oder sogar zu ändern. Was soll die Bundesregierung jetzt an Brüssel schreiben?

Es ist zudem ein Treppenwitz der Geschichte, daß im vorliegenden Fall der EuGH, also das Gericht, das hier selbst Partei ist und nach deutscher Auffassung eine Entscheidung getroffen hat, die aufgrund der vorliegenden Verträge überhaupt nicht in der Zuständigkeit des EuGH liegt, jetzt pro domo entscheiden will, ob sich Deutschland gemäß der Ansage des EuGH nach Brüsseler Auffassung rechtswidrig verhalten hat.

Letztlich ist diese Klärung zu aller erst eine politische Entscheidung. Die deutsche Regierung – insbesondere die alternativlose Kanzlerin, Frau Merkel, muß endlich erklären, ob sie tatsächlich sämtliche souveräne Rechte an Brüssel abgegeben hat oder dies vorhat,  so daß der deutsche Bundestag zukünftig nicht mehr über Haushaltsfragen grundsätzlich zu entscheiden hat. Wenn dem so wäre, dann hat die deutsche Regierung die Bürger in Deutschland belogen, weil sie ohne Zustimmung des deutschen Volks einen der wichtigsten Teile der Souveränität des Landes, nämlich die Haushaltshoheit,  aufgeben hat. Anderseits muß sie dann unverzüglich eine Volksbefragung in Deutschland durchführen, ob die Bürger wirklich der Aufgabe ihrer nationalen Eigenständigkeit zugunsten einer Organisation, die gar kein Staat ist, zustimmen wollen. Verfassungsrechtlich stellt sich die Frage, ob eine solche Entscheidung nach unserem Grundgesetz überhaupt möglich ist. Hier bestehen erhebliche Zweifel.

Die gegenwärtige Situation kann nur noch denkende Bürger erschrecken und fragen, wo die demokratischen Entscheidungen in Deutschland überhaupt noch gegeben sind. Wenn die Regierung Deutschlands ohnehin machen kann, was sie will, kann man auch auf zukünftige Wahlen des Bundestages verzichten. Vergeblich wartet man zur Zeit auf eine klärende Feststellung von Frau Merkel, wie der jetzt sichtbare Konflikt entstehen konnte und vor allen Dingen, wie die Bundesregierung diesen Konflikt auflösen will.

In diesem Zusammenhang gewinnt die Diskussion der sogenannten Grünen, die im Zusammenhang mit der Überschrift des Wahlprogramms dieser Partei geführt wird, eine andere und viel gravierendere Bedeutung. Es scheint kein Zufall zu sein, daß diese angeblich grüne Partei in der Überschrift ihres Wahlprogramms das Wort „Deutschland“ entfernen will. In einem Interview der Fraktionsvorsitzenden Göring-Eckardt heute im Deutschlandfunk konnte der erstaunte Hörer zur Kenntnis nehmen, daß es sich bei der Eliminierung des Wortes Deutschland aus dem Parteiprogramm der Grünen keinesfalls nur um eine nicht ernst zu nehmende Auffassung von einigen Spinnern, die es in jeder Partei gibt, geht. Frau Göring-Eckardt führte vielmehr aus, daß es ihrer Partei überhaupt nicht um Deutschland geht, sondern alle „Bürgerinnen und Bürger“ sich als Teil eines Eropas zu verstehen haben. Sie meint ganz offensichtlich, daß Deutschland gar nicht mehr existiert, sonder Teil eines Europas ist. Dabei übersieht sie, daß es erstens gar keinen Staat Europa gibt und zweitens, daß die Gründung eines Staates Europa auch keine Mehrheit sowohl bei den Deutschen Bürgern, aber auch bei den Bürgern der anderen Staaten in Europa finden würde. Und drittens müßte die Verfassung, bzw. das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geändert werden, was mit Sicherheit ohne eine demokratische Abstimmung durch das deutsche Volk undenkbar ist.

Vielleicht denkt Frau Katrin Göring-Eckardt bereits in diesen Kategorien, so daß, wenn dies auch Auffassung der CDU/CSU sein sollte, was man ja nicht mehr ausschließen kann, die Monsterbürokratie in Brüssel freie Hand hätte und sich damit auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland erübrigen würde, weil es ja gar kein Deutschland mehr gibt!

Politiker, die so reden, muß man ernsthaft fragen, ob sie selbst schon einmal etwas von Demokratie gehört haben. Vielleicht sollten sie hier einmal Nachhilfeunterricht nehmen.

 

 

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Eine intakte Familie ist der beste Schutz für die Durchsetzung der Rechte von Kindern und eine Gefahr für jede Diktatur.

Die sehr massiven Bestrebungen der Parteien im Bundestag mit Ausnahme der AfD „Kinderrechte“ gesondert im Grundgesetz zu verankern, sind gescheitert. In der gegenwärtigen Legislaturperiode wird es nicht zu einer grundgesetzlichen Änderung kommen, da dafür eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag notwendig wäre, aber hier nicht erreicht wird. Die AfD wies bereits in ihrer Stellungnahme im Januar des Jahres darauf hin, daß die Interessen der Kinder bereits umfassend geregelt seien und die Eltern der Kinder in erster Linie die Interessen ihrer Kinder wahrzunehmen und durchzusetzen haben.

Es verwundert sehr, wenn man hört, daß jetzt angeblich die Rechte der Kinder nicht beachtet worden sind und im Grundgesetz keine angemessene Berücksichtigung gefunden hätten. Es wird jetzt den Bürgern der Eindruck vermittelt, als wenn bei der ganzen Diskussion die Kinder die großen Verlierer sind. Wenn man den Vorschlägen, insbesondere der SPD, der Partei der Linken und den sogenannten Grünen gefolgt wäre, dann hätten angeblich die Kinder endlich profitieren können, weil dann ihre Rechte festgeschrieben wären und alles für sie besser geworden wäre. Was sie nicht gesagt haben, daß dies ein Angriff auf die Eltern gewesen wäre und die Kinder lediglich Spielball von Parteiideologen hätten werden können.

Was bei dieser Diskussion völlig ausgeblendet wird, ist die Frage, warum nach der gegenwärtigen Rechtslage die Kinder in Deutschland benachteiligt sein müssen. Wo hindert die gegenwärtige Rechtslage die Regierung, sich um die Interessen der Kinder zu kümmern? Warum befinden sich die Schulen teilweise in einem verheerenden Zustand, obwohl die Probleme bekannt sind und kein Gesetz die Regierungen der Bundesländer daran hindert, ihrem Auftrag, die Schulen in einem vernünftigen Zustand zu bringen, nachzukommen? Warum hat diese Regierung, die den Bürgern Glauben machen will, eine Grundgesetzänderung sei nötig, weil die Kinder sonst benachteiligt werden, nicht bei der Festlegung des Unterhalts im Bereich ALG II Kinder besonders berücksichtigt? Warum befinden sich viele Jugendeinrichtungen in einem erbärmlichen Zustand und werden teilweise aus finanziellen Gründen geschlossen?

In das Grundgesetz sollte folgender Passus eingefügt werden:

„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Betrachten wir aber einmal, wie es nun mit den Rechten der Kinder bestellt ist und wer eigentlich dafür verantwortlich ist, daß die Interessen der Kinder vertreten werden und es ihnen gut geht.

Sehen wir uns dazu den Artikel 2 des Grundgesetzes an, der wie folgt lautet:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsgemäßigte Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Recht darf nur auf Grund eines Gesetztes eingegriffen werden.

Wer ist „Jeder“. Jeder sind alle Person, das heißt, alle Personen, gleichgültig, ob es sich um Säuglinge, Kinder, Jugendliche oder Erwachsene handelt.

Und natürlich wird in Absatz 2 von Artikel 2 GG klar und unmissverständlich auf alle Grundbedürfnisse der Personen Bezug genommen, die absolut zu schützen und zu bewahren sind.

Im Zusammenhang mit den Kindern, die aufgrund ihres Alters eine besondere Schutzbedürftigkeit haben und für deren Förderung und Wohlergehen die Eltern der Kinder eintreten müssen, solange die Kinder aufgrund ihres Alters eine besondere Schutzfunktion benötigen, ist Artikel 6 des Grundgesetzes von elementarer Bedeutung.

Art. 6 GG lautet seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 wie folgt:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Die Grundintention des Grundgesetzes geht davon aus, daß es ausschließlich das Recht und die Pflicht der Eltern ist, alles zu tun, um ihre Kinder zu behüten und zu beschützen, sie versorgen und zu eigenverantwortlichen Menschen erziehen sowie bildungsmäßig zu fördern. Die Eltern vertreten auch – bis zur Volljährigkeit – ihre Kinder. Das bedeutet, daß sie auch die Interessen ihrer Kinder gegenüber dem Staat und allen Institutionen, notfalls mit allen Rechtsmitteln zu vertreten und ggf. durchzusetzen haben. Nur, wenn die Eltern ihrer Verpflichtung nicht nachkommen können oder schuldhaft nicht nachkommen, hat der Staat das Recht und die Pflicht, im Rahmen einer Ausfallbürgschaft, die individuellen Interessen der Kinder zu vertreten und durchzusetzen. Dies geschieht aber auch nicht in einem Automatismus, sondern durch Einschaltung des Familiengerichts, das einzig und allein in die Rechte der Familien dauerhaft eingreifen kann und ggf. sogar muß. Auf die besonderen Situationen bei Eilbedürftigkeit oder/und Gefahr im Verzug, soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden. Hier kann unverzüglich auch vom Staat gehandelt werden, der sich aber unverzüglich an das Familiengericht zu wenden hat.

Es ist somit eine regelrechte Irreführung der Bürger, wenn jetzt einige Parteiideologen behaupten, die Kinderrechte seien im Grundgesetz bisher nicht vorgesehen und meinen, jetzt sei dies dringend erforderlich. Offensichtlich geht es einigen Parteifunktionären um etwas ganz anderes: Man will das erreichen, was Olaf Scholz bereits vor Jahren forderte, aber bisher nicht durchsetzen konnte, nämlich „die Hoheit über die Kinderbetten“ zu haben. Gemeint war von Olaf Scholz, daß der Staat sich ein direktes Zugriffsrecht auf die Kinder sichern müsse, um damit den Eltern ihr genuines Recht zu nehmen, selbst ihre eigenen Wertevorstellungen ihren Kindern zu vermitteln. Jetzt scheint für einige Parteipolitiker die Zeit reif zu sein, endlich ihre Ideologie direkt an den Eltern vorbei ihren Kindern zu vermitteln. Solange immer noch die Eltern Vorbild ihrer Kinder sind, was für die Identitätsfindung von Kindern sehr wichtig ist, ist es für die Parteipolitiker schwerer, ihre ideologischen Verirrungen der Identitätspolitik und des Genderwahns direkt an die Kinder zu bringen.

Wenn man sich die Argumente der Parteipolitiker ansieht, die zur Einführung ihrer Vorstellungen in das Grundgesetz vorgetragen wurden, dann kann man feststellen, daß es überhaupt keine sachlichen Argumente dafür gibt, ständig am Grundgesetz „herumzuschrauben“. Die Intentionen der Kinderrechtskonvention der Vereinigten Nationen sind auch ohne eine Grundgesetzänderung umzusetzen und das Kindeswohl stand und steht auch nach gegenwärtiger Rechtslage an oberster Stelle. Allerdings hat man oft den Eindruck, daß die Politiker, die jetzt lautstark das Grundgesetz ändern wollten, alle Interessen vertreten, nur nicht die der Kinder.

Für die Familien und ihre Kinder ist es ein Segen, daß der Angriff auf das Elternrecht durch ein Eingriff in das Grundgesetz verhindert wurde.

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Wie schützen wir unsere Demokratie und was sagt uns Sachsen-Anhalt?

Die Wahlen in Sachsen-Anhalt waren für die Mehrheit der Bürger eine Überraschung. Entgegen der vor den Wahlen von den öffentlich-rechtlichen Medien, aber auch von den großen Zeitungen verbreiteten Meinung, es gebe ein Kopf an Kopf-Rennen zwischen der CDU und der AfD, ist die CDU des Ministerpräsidenten Reiner Haselhoff eindeutig als Sieger hervorgegangen. Allerdings ist auch festzustellen, daß die AfD trotz massiver Diffamierungskampagnen durch alle übrigen Parteien und mit einer massiven Unterstützung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten trotzdem zweitstärkste Partei im Landtag geblieben ist. Der Abstand zwischen der neuen Volkspartei AfD und den Linken ist immerhin erheblich. Die übrigen Parteien bewegen sich auf der Basis von Randgruppen, die im gesamten Machtgefüge  in Sachsen-Anhalt nur sehr eingeschränkten Einfluß haben.

Die Wahl hat deutlich erkennbar gemacht, daß die Bürger eine bürgerliche Mehrheit wollen. Zu dieser bürgerlichen Mehrheit scheinen nicht die SPD und die Linken und die Grünen zu gehören. Allerdings kann sicher behauptet werden, daß die AfD zur bürgerlichen Mitte gerechnet werden muß, so daß CDU und AfD ein Stimmenpotential von weit über 50 % der Wähler erreichen.

Es muß weiter festgestellt werden, daß von allen Parteien, die auf dem Stimmzettel zur Wahl standen, nur die AfD negativ und demokratiefeindlich dargestellt wurde, obwohl sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt vom Bundesverfassungsgericht weder als rechtsradikal bezeichnet und erst recht nicht als Partei verboten wurde. Insofern hätten sich zumindest die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsender bei ihrer Beurteilung der AfD etwas neutraler verhalten müssen. Dies haben sie aber nicht getan, sondern massiv negativ über die AfD berichtet. Interviews wurden im wesentlichen mit AfD-Vertretern nur dann geführt, wenn es darum ging, besondere Probleme der AfD thematisieren zu können. Demgegenüber erfolgte die Berichterstattung über die Partei „Bündnis 90 – Die Grünen“ geradezu euphorisch. Es konnte der Eindruck entstehen, als wenn Frau Baerbock bereits sicher sein konnte, Bundeskanzlerin zu werden.

Inzwischen ist jedoch der Stern von Frau Baerbock immer mehr verblaßt, wobei sie die Ursache dafür selbst geliefert hat. In der Darstellung ihrer Qualifikationen ging sie sehr großzügig um, so daß die Bürger Zweifel an der Ehrlichkeit dieser Kandidatin bekommen mußten.

Der starke Stimmenzuwachs der CDU scheint – soweit dies bei einer ersten Analyse der Wahlergebnisse sichtbar geworden ist – aus wahltaktischen Gründen der Wähler erfolgt zu sein. Grundsätzlich ist dies nicht zu beanstanden, wenn nicht gezielt politische Gruppierungen im Hintergrund durch eine massive Beeinflussung bestimmter Wählergruppen, Wahlentscheidungen herbeiführen, die mit dem eigentlichen Wählerwillen nichts mehr zu tun haben. Eine solche Wahlmanipulation scheint insbesondere im Ausland immer mehr um sich zu greifen. Letztlich wurde diese Methode auch von der Nawalny-Organisation in Rußland praktiziert. Aber auch das Internet scheint mittlerweile von allen politischen Gruppierungen benutzt zu werden, um politische Meinungen gezielt zu beeinflussen. Das Problem dabei ist, daß es sich um einen Grenzbereich handelt, weil justiziable Verhaltensweisen noch nicht vorliegen, moralisch und ethisch aus Sicht des Verfassers dieser Zeilen aber bereits inakzeptabel sein können. In Sachsen-Anhalt werden viele Wähler die CDU gewählt haben, weil sie damit nicht die CDU unterstützen wollten, sondern lediglich verhindern wollten, daß der AfD-Kandidat gewählt wird. Offensichtlich wurde dies so stringent betrieben, daß das Verfahren zu Lasten eben der Parteien, die hier wohl federführend mitgewirkt haben, gegangen ist und  sie erhebliche Verluste erhalten haben, so daß sie jetzt politisch kaum mehr ins Gewicht fallen.

Eine Form der Beeinflussung des Wählerverhaltens scheinen aber auch die sogenannten Umfragen der Meinungsforschungsunternehmen zu sein. Gezielt wurden die Bürger unmittelbar vor dem Wahltermin immer wieder darüber informiert, daß es ein Wettlauf zwischen CDU und AfD geben soll. Gleichzeitig wurde auf die besondere rechtsradikale Gefährlichkeit der AfD hingewiesen, so daß viele Bürger aus einem Angstverhalten die CDU gewählt haben.

Es sollte ernsthaft geprüft werden, Wahlumfragen unmittelbar vor Wahlterminen zu untersagen, um einseitige Wahlbeeinflussungen zu verhindern.

Eine Entwicklung muß aber mit einer großen Sorge betrachtet werden. Der AfD wird vorgeworfen, demokratiefeindlich zu sein. Der „Ostbeauftragte“ der CDU, Wanderwitz, wirft den Bürgern, die die AfD wählen, vor, auch nach 30 Jahren nicht in der Demokratie angekommen zu sein. Man kann dies auch völlig anders sehen: Es zeigt sich in zunehmenden Maße, daß große Teile der Bürger, dazu gehören auch namenhafte Politiker,  im Westen 30 Jahre nach der sogenannten Wende, immer mehr daran mitwirken, die Demokratie zu zerstören. Vielleicht haben sie dies noch gar nicht bemerkt. Wenn man einer Partei, die vom Verfassungsgericht nicht verboten worden ist und die vom Bundeswahlleiter auf den Wahlzetteln für Landtags- und Bundestagswahlen zugelassen wird, mit allen undemokratischen Mitteln eine politische Mitwirkung erschwert und teilweise sogar verhindert, dann ist dies der Beginn der Zerstörung demokratischer Grundlagen. Sichtbares Zeichen sind die Tricks der Parteien, die von sich immer behaupten, sie treten für die Erhaltung der Demokratie ein, AfD-Vertreter in Ausschüssen nicht zu wählen, Geschäftsordnungen so zu verändern, daß die AfD ausgegrenzt werden kann oder verhindern, daß ein AfD-Vertreter im Präsidium des Bundestages vertreten ist, obwohl dies nach der Geschäftsordnung und der geübten Praxis vorgesehen ist. Bei keiner anderen Partei ist jemals ein solches undemokratisches Verfahren angewandt worden.

Auch das Argument, die AfD wolle einen anderen Staat, verfängt nicht. Im Gegensatz zu der Partei der Linken und der Grünen, die in der Tat eine andere Gesellschaft herbeiführen wollen und dies auch schriftlich niedergelegt haben, gibt es solche Erklärungen der AfD nicht.

Es wird höchste Zeit, daß die sogenannten Volksparteien, die teilweise gar keine Volksparteien mehr sind, wieder zu einem demokratischen Verhalten zurückfinden. Wenn sie meinen, eine Partei sei verfassungswidrig, dann haben sie den Rechtsweg zu beschreiten. Nur ein Gericht entscheidet, ob eine Partei verfassungswidrig ist und nicht irgendeine Partei oder andere gesellschaftliche Gruppierungen. Wenn man sich daran nicht hält, ist man aktiv an der Zerstörung unseres demokratischen Gemeinwesens beteiligt, ohne es vielleicht selbst zu bemerken.

 

 

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„Die neue Weltordnung“ ein Hinweis auf die Verschwörungstheorie?

Der Deutschlandfunk berichtete in seinen Nachrichten am 4.6.2021, daß der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz in Thüringen, Kramer, erklärte, daß der ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, rechtsradikale Thesen verbreiten würde. Maaßen würde z. B. in Vorträgen von einer „neuen Weltordnung“ sprechen. Dies sei ein klarer Hinweis auf das Bedienen verfassungsfeindlicher Thesen, da auch die Verschwörungstheoretiker von einer neuen Weltordnung reden und damit eine Weltregierung meinen.

Abgesehen davon, daß der Begriff „neue Weltordnung“ keinesfalls ein rechtsradikaler Begriff und erst recht kein Hinweis auf Verschwörungstheoretiker ist, da dieser Begriff in der Sozialwissenschaft bereits verwendet wurde, als die Verschwörungsphobie der neuen Linken seinerzeit noch gar nicht bekannt war, wurde das Thema von dem Kreis der Teilnehmer der Wirtschaftskonferenzen in Davos sehr häufig verwendet. Es darf unterstellt werden, daß der Verfassungsschutzpräsident Kramer den Kreis der Davos-Teilnehmer nicht zu dem Kreis der Verschwörungstheoretiker zählt, wenngleich dies anderseits auch für viele Bürger ein nicht so ganz abwegiger Gedanke wäre.

Interessant ist aber, daß erst kürzlich über eine neue Weltordnung geschrieben wurde. Die Welt veröffentlichte einen Bericht am 4.6.2021 über die G7 Konferenz, wobei die Journalistin Stefanie Bolzen als Überschrift „Eine neue Weltordnung nach Corona“ wählte.

In diesem Bericht wurden die Teilnehmer dieser Konferenz auf einem Photo gezeigt. Es darf angenommen werden, daß dies nicht die neue Weltregierung war, auch wenn die Teilnehmer manchmal den Eindruck erwecken könnten, als fühlen sie sich selbst als Weltregierung. Die Einrichtung „G7“ wird wie ein internationales Beschluß-Gremium behandelt, obwohl es letztlich nur ein Treffen von Regierungschefs zwecks Gedankenaustausch ist. Verbindliche Entscheidungen können sie nur aufgrund der Beschlüsse ihrer Parlamente treffen.

Der Eindruck, wonach die Verfassungsschutzämter von den „staatstragenden Parteien“ mißbraucht werden, um politische Gegner vor Wahlen in ein Zwielicht zu bringen, verdichtet sich immer mehr. Es wäre gut und wichtig, diesen Vorwurf mit Sachargumenten zu entkräften. Die gegenwärtige Entwicklung führt zu einem immer stärkeren Vertrauensverlust bei den Bürgern über die Arbeit von Verfassungsschutzämtern. Dies ist unter dem Aspekt, daß durch die jetzt sichtbar werdenden Methoden der Verfassungsschutzämter eine Verunsicherung unseres demokratischen Staatswesens entstehen kann, ausgesprochen gefährlich.

Wenn Herr Kramer unmittelbar vor einer Landtagswahl und einer in wenigen Monaten stattfindenden Bundestagswahl einen Bewerber für den Bundestag meint, als demokratiefeindlich ansehen zu müssen und dies mit objektiven Beweisen darlegen kann, dann sollte er die dafür vorhanden rechtlichen Schritte einleiten. Die Entscheidung, ob das jeweilige Verfassungsschutzamt mit seinen Behauptungen Recht hat, trifft ausschließlich ein Gericht. Alles andere wäre eine rechtlich fragwürdige Diffamierung einer bis zum Beweis des Gegenteils honorigen Persönlichkeit und sollte von der bürgerlichen Gesellschaft nicht widerspruchslos hingenommen werden.

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Frau Bearbock und ihre fundierten Rechtskenntnisse – gute Voraussetzung für eine Kanzlerschaft!

Reuters berichtete heute über eine Forderung der Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock, das Grundgesetz um den Bereich „regionale Daseinsvorsorge“ zu ändern.

Dieser Vorschlag bringt eindrucksvoll zum Ausdruck, daß viel reden nicht immer positiv ist, insbesondere dann nicht, wenn aus dem Gesagten erkennbar wird, daß erhebliche Lücken im Wissen des Vielsprechers, konkret in diesem Fall der Vielsprecherin erkennbar werden.

Frau Baerbock spricht ja von sich als eine Völkerrechtlerin, wobei dies keinesfalls der Qualifikation eines Juristen nach deutschem Recht entspricht. Aber eigentlich hätte dieses Studium ausreichen müssen, um einmal selbst in das Grundgesetz zu blicken. Dann hätte sie vielleicht ein großes Aha-Erlebnis haben können, nämlich, daß die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse keinesfalls erst von einer grünen Kanzlerkandidatin neu erfunden werden muß. Die Altvorderen, überwiegend alte, weiße Männer, die an der Entstehung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland beteiligt waren, waren offensichtlich sehr viel vorausschauender, als die jetzige junge, dynamische Kanzlerkandidatin. Deren Stärke scheint wohl mehr in Vorschlägen für die Reglementierung des Verhaltens der Bürger zu liegen und bei der geplanten Durchsetzung von Preiserhöhungen von Gütern, die nach Meinung von Frau Baerbock für die Natur des Teufels, gleichwohl aber für das praktische Leben notwendig sind. Gemeint sind die Preiserhöhungen für Benzin und Diesel sowie alle Energien, die zum Heizen der Wohnungen notwendig sind.

Wenn die Völkerrechtlerin nun einmal selbst in das Grundgesetz gesehen hätte, dann wäre sie vielleicht auf Artikel 72 GG gestoßen, der sich ausschließlich mit dem Thema der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse der Bürger in Deutschland befaßt. Frau Baerbock hätte sich noch nicht einmal die Mühe machen müssen, in der Bibliothek der Universität zu recherchieren, da in Wikipedia eine umfassende Gesamtveröffentlichung mit allen Quellenangaben erfolgte.

Damit dem geneigten Leser die Quellensuche erleichtert wird, geben wir den Gesetzeswortlaut an dieser Stelle wieder:

Artikel 72

(1) Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat.

(2) Auf den Gebieten des Artikels 74 Abs. 1 Nr. 4, 7, 11, 13, 15, 19a, 20, 22, 25 und 26 hat der Bund das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.

(3) Hat der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, können die Länder durch Gesetz hiervon abweichende Regelungen treffen über:

  1. das Jagdwesen (ohne das Recht der Jagdscheine);
  2. den Naturschutz und die Landschaftspflege (ohne die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Recht des Artenschutzes oder des Meeresnaturschutzes);
  3. die Bodenverteilung;
  4. die Raumordnung;
  5. den Wasserhaushalt (ohne stoff- oder anlagenbezogene Regelungen);
  6. die Hochschulzulassung und die Hochschulabschlüsse;
  7. die Grundsteuer.

Bundesgesetze auf diesen Gebieten treten frühestens sechs Monate nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates anderes bestimmt ist. Auf den Gebieten des Satzes 1 geht im Verhältnis von Bundes- und Landesrecht das jeweils spätere Gesetz vor.

(4) Durch Bundesgesetz kann bestimmt werden, daß eine bundesgesetzliche Regelung, für die eine Erforderlichkeit im Sinne des Absatzes 2 nicht mehr besteht, durch Landesrecht ersetzt werden kann.

Aber es wird noch interessanter.

Die Bundesregierung hat per Kabinettbeschluss vom 18. Juli 2018 eine Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse (KomGL) eingesetzt. Diese Kommission wurde beauftragt, auf der Basis eines gemeinsamen Verständnisses gleichwertiger Lebensverhältnisse, Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher regionaler Entwicklungen und den demographischen Wandel in Deutschland zu erarbeiten.Dazu richtete die KomGL sechs Facharbeitsgruppen ein:

  • FAG 1: Kommunale Altschulden
  • FAG 2: Wirtschaft und Innovation
  • FAG 3: Raumordnung und Statistik
  • FAG 4: Technische Infrastruktur
  • FAG 5: Soziale Daseinsvorsorge und Arbeit
  • FAG 6: Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft

Auf der Grundlage der von den Facharbeitsgruppen vorgelegten Analysen und Empfehlungen hat die Bundesregierung am 10. Juli 2019 folgende Ziele und Maßnahmen beschlossen:

Frau Baerbock sollte der Rat gegeben werden, sich doch einmal intensiv mit den bereits erfolgten Überlegungen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu befassen. Vielleicht erübrigt sich dann ihr Vorschlag, wieder einmal unüberlegt am Grundgesetz „zu schrauben“, wie es diese Regierung nun schon so oft gemacht hat und das nicht immer zu einer Verbesserung des Grundgesetzes führte. Im Übrigen gibt es bei den Verfassungsrechtlern eine grundsätzliche Überlegung: Man ändert eine Verfassung nicht ständig nach aktuellen Gesichtspunkten, weil man weiß, daß ein ständiges „Herumschrauben“ oft die Gesamtsystematik eines Gesetzes zerstören kann.

Viel wichtiger wäre es, wenn Frau Baerbock in ihrer Funktion als Abgeordnete des Deutschen Bundestages verstärkt darauf achten würde, daß wieder die Intentionen des Grundgesetzes in den Blick genommen werden. Das bedeutet, daß wieder verstärkt darauf zu achten ist, daß die im Grundgesetz vorgesehene föderale Struktur wieder beachtet wird und es aufhört, daß die Bundesregierung mit Beteiligung der sogenannten Grünen Deutschland von einem föderalen Staat zu einem sozialistischem Einheitsstaat verändert, indem sich der Bund ständig Kompetenzen der Länder und der Kommunen aneignet und Bildungsinhalte über eigens dafür geschaffene sogenannten zivilgesellschaftliche Vereine und Organisationen direkt in die Kindergärten und Schulen unter Umgehung der Elternrechte verbreitet.

Insofern ist es ein Glück, daß die nicht vorhandene Qualifikation zur Kanzlerin von Frau Baerbock noch vor der Bundestagswahl durch ihre eigenen Einlassungen erkennbar wird.

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Soziale Kälte – Wo kommt diese Kälte her – Oder handelt es sich nur um eine Verschwörungstheorie?

Der halbe SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans, die andere Vorsitzhälfte der ehemaligen Volkspartei wird ja von einer Frau wahrgenommen, beklagt das Verhalten der CDU, die jetzt offensichtlich kalte Füße bekommen hat, die Vermieter mit 50 % an der auf Druck der sogenannten Grünen, aber von den etablierten Parteien mitgetragenen Entscheidung einer Steuererhöhung für den sogenannten „CO 2-Ausstoß“ zu beteiligen. Es ist schon grandios, welche Fähigkeiten die Politiker entwickeln, wenn sie massive Steuererhöhungen vornehmen, die Bürger dies aber zumindest nicht sofort bemerken sollen. Gerade vor den anstehenden Wahlen könnte es ja geschehen, daß der eine oder andere Bürger seinen Unmut über die ständigen Steuererhöhungen, die natürlich so nicht genannt werden, gleichwohl aber sind, mit einem Kreuz auf dem Stimmzettel an der falschen Stelle beantwortet und doch eine Alternative wählt, obwohl ja alles so alternativlos sein soll.

Da wird von „Bepreisung“ der Umwelt gesprochen, da erfolgen „angemessene“ Gebührenanhebungen im kommunalen Bereich und da erfolgen versteckte massive Steuererhöhungen, indem man Freibeträge reduziert oder abschafft, neue Bemessungsgrenzen z. B. in der Sozialgesetzgebung einführt und Krankenkassenbeiträge mehrfach erhebt, wenn verschiedene Einkommen bei einer Person entstehen. So ganz nebenbei darf daran erinnert werden, daß gesetzliche Rentner in der Bundesrepublik automatisch krankenversichert waren, ohne daß ein zusätzlicher Beitrag erhoben wurde. Die Arbeitnehmer waren im Rahmen der Rentenversicherung beitragsfrei gegen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit versichert und selbst die Bestattungskosten wurden teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Aber zurück zu dem aktuellen Thema der CO 2 – Steuer, die nach dem Willen der sogenannten Grünen zukünftig regelmäßig „angepaßt“, sprich massiv erhöht werden soll. Eine Kanzlerkandidatin, wie Frau Bearbock, die sich selbst ein Weihnachtsgeld bewilligen kann und was ihre Einkünfte betrifft, mit Sicherheit nicht an der ALG II-Grenze liegen dürfte, ist ja ohne Schwierigkeiten in der Lage „mal eben“ dort oder dort 300,– € mehr zu bezahlen. Wie es den sogenannten „hart arbeitenden Bürgern“ geht, die am Monatsende überlegen müssen, welche Rechnung sie noch etwas aufschieben können, interessiert eine Frau Bearbock nicht, denn viel wichtiger ist, daß die Umwelt „gerettet“ wird.

Wenn man den Nachrichten in den namenhaften Zeitungen, die heute darüber berichtet haben, daß die CDU-Faktion nicht bereit ist, ihren Parteiführern zu folgen und die Abwälzung einer Verbrauchssteuer (nichts anderes ist die sogenannte CO 2 – Bepreisung), auf die Vermieter zu 50 % abzuwälzen, dann ist seit langem etwas geschehen, was man gar nicht mehr für möglich gehalten hat: Abgeordnete entdecken ihre Verpflichtung, selbst über Sachverhalte zu entscheiden und gegebenenfalls nicht wie Lemminge der Parteiführung zu folgen. Man hätte sich dies bereits früher zu anderen Themen auch gewünscht.

Wenn jetzt der Vorsitzende der ehemaligen Volkspartei SPD, Norbert Walter-Borjans von „sozialer Kälte“ spricht, weil die CDU-Abgeordneten festgestellt haben, daß eine Verschiebung von Kosten durch die Steuererhöhung der sogenannten „Großen Koalition“ von den Betroffenen auf die Vermieter rechtlich und auch fachlich fragwürdig ist, dann sollte er sich einmal fragen, ob nicht der Beschluß der massiven Steuererhöhung für die Bürger generell der Ausdruck einer sozialen Kälte ist. Glaubt dieser Vorsitzende wirklich, daß durch die Steuererhöhung, die letztlich die Mieter und alle anderen Bürger, die in ihren Eigenheimen heizen müssen, zusätzlich massiv belasten, die Natur profitiert? Oder ist es nicht vielmehr so, daß diese Steuererhöhungen in den allgemeinen Haushalt fließen, von dem ja der Finanzminister Scholz sehr großzügig die Mittel verteilt, ohne die Frage zu beantworten, wer eigentlich die ganzen Geldverteilungen zukünftig bezahlen soll?

Eine Verschiebung der Heiz-Kosten, die durch die Steuer wieder weiter massiv erhöht werden, ausschließlich von den Endverbrauchern auf eine andere Gruppe, nämlich die Vermieter, wäre mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. Letztlich bedeutete dies eine Reduzierung der Mieten und damit einen Eingriff in das Eigentumsrecht der Eigentümer der vermieteten Wohnungen. Aber in der Vergangenheit hat sich gezeigt, daß dies Regierung – und der halbe Vorsitzende der SPD unterstützt diese Regierung ja – keine Probleme hat, Entscheidungen zu treffen, auch wenn sie rechtlich auf  Dauer keinen Bestand haben. Selbst wenn die Verfassungswidrigkeit von einem Gericht festgestellt wird, hat man erst einmal die Bürger abkassiert. In den letzten 30 Jahren sind nach Wissenstand des Verfassers keine Verfassungsgerichtsurteile mit rückwirkender Wirkung ergangen. In der Regel wurde der Gesetzgeber nur für die Zukunft angewiesen, entsprechende Korrekturen vorzunehmen, wobei in vielen Fällen auch dies einfach nicht zeitnah erfolgte.

Vielleicht bekommen jetzt auch CDU-Abgeordnete Bedenken, wenn sie ständig gegen die Bürger entscheiden. Im Gegensatz zur Auffassung der alternativlosen Kanzlerin gibt es auch bei der Wahl mittlerweile eine Alternative, so daß nicht nur Mitglieder der Werteunion, sondern auch CDU-Mitglieder nachdenklich werden. Und diese Entwicklung läßt hoffen!

 

 

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Herzlich willkommen in der Schuldenunion!

Jetzt hat die alternativlose Kanzlerin zusammen mit ihrer hochqualifizierten EU-Kommissarin ein Ziel erreicht:

Geld kann gedruckt werden, ohne daß dumme Abgeordnete dies verhindern können. Mit dem Eintritt in die Schuldenunion kann jetzt alles finanziert werden, was man glaubt, finanzieren zu sollen. Die Bürger in der Bundesrepublik Deutschland können dies nicht mehr beeinflussen, sie dürfen aber für die gewaltigen Summen haften.

Den Bürgern wurde von diesen Wertepolitikern eindrucksvoll vermittelt, daß sich Politiker an keine Verträge, an keine Versprechungen halten müssen. Bei Gründung der EU, die ab heute nicht mehr EU, sondern Schuldenunion heißen muß, wurde ausdrücklich vertraglich festgelegt, daß die EU, die ja kein souveräner  Staat ist, keine eigenen Schulden als Organisation aufnehmen darf. Es ist verboten, Geldtransfer zu Lasten von Ländern in andere Länder Europas vorzunehmen, um dort Schulden zu begleichen.

Was ist daraus geworden? Ohne vertragliche Änderungen der EU-Organisation, die keine Zustimmung bei der Mehrzahl der nationalen europäischen Staaten gefunden hätte, wurden alle diese Verbote negiert. Im privaten Bereich würden solche Vertragspartner unverzüglich verklagt und zu Schadenersatz verurteilt. Die Wertepolitiker stellen sich aber über das Recht und machen letztlich, was sie wollen.

Die Entwicklung dieser EU-Organisation ist ein eindrucksvoller Beitrag, jetzt auch dem letzten Bürger Europas zu vermitteln, daß eine Europäische Union auf einer solchen Basis keinen Bestand haben kann und haben wird. Europa muß sich wieder auf seine eigene Kraft ohne Brüssel mit einer neu zu entwickelnden EU-Organisation besinnen.

Es stellt sich nur noch die Frage, wann die Bürger in Europa diesen Politikern zu verstehen geben, daß man sie nicht mehr will und daß sie sich aus dem politischen Geschehen verabschieden sollten. Die Geschichte hat gezeigt, daß alles einmal ein Ende hat!

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Frank-Walter Steinmeier erklärt seine Bereitschaft für eine zweite Amtszeit

Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erklärte am 28.5.2021 in einer öffentlichen Erklärung in eigener Sache, daß er sich ein zweites Mal zur Wahl des Bundespräsidenten zur Verfügung stellen möchte. Die nächste Wahl findet am 13.2.2022 statt. Zur Begründung erklärt der Bundespräsident, daß er auch weiterhin Deutschland nach der Pandemie begleiten möchte, so daß man daraus entnehmen könnte, daß Steinmeier davon ausgeht, daß auch nach dem Februar 2022 eine besondere Situation aufgrund der Corona-Pandemie bestehen würde.

Jetzt ist zu Recht zu fragen, warum dies eine besondere Begründung für eine Fortsetzung der Amtszeit des Bundespräsidenten ist, denn grundsätzlich steht es jedem Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland frei, für eine zweite Amtszeit zu kandidieren.

Die Pandemie hat auch in der Vergangenheit keinen Hinweis gegeben, daß sich Deutschland in einer außergewöhnlichen politischen Notlage befunden hat, die ein Eingreifen des Bundespräsidenten hätte erforderlich werden lassen. Ein solches Eingreifen des Bundespräsidenten wäre verfassungsrechtlich auch nur dann zulässig gewesen, wenn die Regierung nicht mehr handlungsfähig gewesen wäre oder wenn sie die Pandemie mißbraucht hätte, um besondere Notstandsgesetze durchzusetzen, die auf den Widerspruch des Bundespräsidenten gefallen wären. In einem solchen Fall hätte der Bundespräsident durch Nichtunterzeichnung des seiner Meinung nach verfassungswidrigen Gesetzes die Regierung an ihrem Tun hindern können.

Aber trotz aller Kritik an dem Handeln der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Pandemie, waren die Entscheidungen der Regierung vielleicht grenzwertig, aber nicht vorsätzlich verfassungswidrig. Insofern scheint es auch nicht besonders notwendig zu sein, daß der bisherige Bundespräsident nur wegen der bisherigen Corona-Pandemie weiter im Amt bleiben sollte.

Die etablierten Parteien im Bundestag haben sich wohlwollend zur erneuten Kandidatur von Frank-Walter Steinmeier geäußert. Allerdings wiesen die CDU und die CSU darauf hin, daß eine Entscheidung erst nach der Bundestagswahl getroffen werden sollte, weil man dann auch die Zusammensetzung der Bundesversammlung kennt, die den Bundespräsidenten wählt. Die AfD erklärte als einzige im Bundestag vertretene Partei ihre Ablehnung gegen eine erneute Kandidatur des derzeitigen Bundespräsidenten. Sie wies darauf hin, daß dieser der AfD immer ablehnend gegenüber gestanden hat und dies – obwohl er als Bundespräsident parteipolitisch neutral sein sollte – massiv in der Öffentlichkeit zum Ausdruck gebracht hat. Es ist auch nicht bekannt, daß der Bundespräsident jemals darauf hingewiesen hätte, daß es doch sehr fragwürdig sei, die größte Oppositionspartei im Bundestag aus dem Bundestagspräsidium auszugrenzen.

Bleibt jetzt die Frage, nach welchen Kriterien sollte eine Meinung für oder gegen eine erneute Wiederwahl erfolgen.

Da ist der Zeitpunkt der Erklärung des Bundespräsidenten: Ohne eine besondere Notwendigkeit, bereits jetzt eine mögliche Wiederwahl in die Diskussion einzuführen, fällt diese Erklärung direkt in den Wahlkampf der Parteien zum neuen Bundestag, der am 26.9.2021 gewählt wird. Vom September 2021 bis zum Februar 2022 liegen immerhin noch vier Monate, so daß in dieser Zeit die Frage der Kandidatur hinreichend hätte diskutiert werden können, zumal dann auch die Zusammensetzung der Bundesversammlung vorliegen würde. Die Ankündigung der Bereitschaft zur erneuten Kandidatur kann deshalb auch als eine Wahlbeeinflussung der Bundestagswahl gesehen werden. Einzelne Parteifunktionäre könnten die Erklärung von Steinmeier als Aufforderung sehen, bestimmte Wählergruppen besonders zur Wahl des Bundestages aufzufordern, weil mit ihrer Stimmabgabe indirekt auch die Zusammensetzung der Bundesversammlung verbunden ist. Insofern ist die Erklärung des Bundespräsidenten zum derzeitigen Zeitpunkt mindestens als unglücklich zu bezeichnen.

Ein weiterer Gesichtspunkt für eine Entscheidung, ob eine Wiederwahl unterstützt werden sollte, ist die Würdigung des bisherigen Verlaufs der Präsidentschaft. Positiv zu werten ist die Tatsache, daß die bisherige Amtszeit so unauffällig gewesen ist, daß die meisten Bürger keinen Grund hatten, mit Sorgen auf die Präsidentschaft blicken zu müssen. Negativ zu werten ist, daß fundamentale Erklärungen des Präsidenten, die über seine Präsidentschaft hinaus im besonderen Bewußtsein der Bevölkerung verbleiben, nicht erkennbar sind. Vielleicht kann dies ja noch bis zum Ende der Amtszeit geschehen.

Es gibt aber einen gewichtigen Grund, diesen Bundespräsidenten nicht mehr für eine erneute Wahl zu unterstützen. Unter der Federführung von Frau Merkel, die in der Geschichte wahrscheinlich als die Kanzlerin eingehen wird, die sich mehr um die Interessen anderer Länder, als um das des eigenen Landes gekümmert hat, hat die EU eine Schuldenfinanzierung von 750 Milliarden Euro vorgesehen, und dies als Corona-Aufbaufond betitelt. Entgegen der vertraglichen Festlegungen der Länder in Europa, wonach die EU keine eigenen Schulden aufnehmen und erst recht nicht Gelder zu Lasten anderer Mitgliedsländer umverteilen darf, hat die Bundesregierung dieses „Gesetz zum Finanzierungssystem der Europäischen Union bis 2027“ im Bundestag entscheiden lassen. Natürlich erfolgte dies wie immer: Die Parteiführungen gaben das Signal, die Abgeordneten hoben ihre Hand, ohne die Folgen ihrer Entscheidung zu bedenken. Nur eine Fraktion stimmte gegen diesen Beschluß. Eine noch von dem Gründer der AfD, Prof. Lucke, eingereichte Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht wurde eingereicht. Der Bundespräsident wollte dieses Gesetz nach erfolgtem Beschluß des Bundestages unverzüglich unterzeichnen, obwohl erhebliche rechtliche Bedenken bestanden und noch bestehen. Im Rahmen eines angestrengten Eilverfahrens wurde dem Bundespräsidenten vom Verfassungsgericht die Unterzeichnung untersagt. Nachdem das Verfassungsgericht die Entscheidung im Rahmen der Eilentscheidung aufgehoben hat (Az. 2BvR 547/21), allerdings darauf hinwies, daß damit keine Entscheidung in der Hauptsache erfolgt sei, sah sich der Bundespräsident sofort veranlaßt, dieses Gesetz zu unterzeichnen, so daß Deutschland jetzt bis zum Jahr 2027 mit einem erheblichen Risiko belastet ist. Die EU konnte wieder einen Bruch der ursprünglichen Verträge vornehmen. Eigentlich wäre es Angelegenheit des Bundespräsidenten gewesen, eine eigene Rechtsprüfung sorgfältig vorzunehmen, bevor er das Gesetz unterzeichnet. Die offensichtlich eilfertige Vollziehung eines höchst fragwürdigen Beschlusses des Bundestages durch den Bundespräsidenten wird von vielen Juristen als fragwürdig angesehen. Hätte der Bundespräsident nicht erst einmal die Entscheidung des Verfassungsgerichts in der Hauptsache abwarten sollen? Allein dieses Vorgehen qualifiziert den Bundespräsidenten nicht, eine weitere Amtsperiode anzustreben.

Es wird interessant sein, wie sich die Ankündigung des Bundespräsidenten zur Kandidatur einer zweiten Amtszeit auf den laufenden Bundestagswahlkampf auswirken wird.

 

 

 

 

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Wünscht sich der Ostbeauftragte der Bundesregierung eine andere Bevölkerung in Ostdeutschland?

Der Deutschlandfunk berichtete am 29.05.2021 in seinen Nachrichten über die Erklärung des Ostbeauftragten der Bundesregierung, Wanderwitz. Bereits die Dienstbezeichnung „Ostbeauftragter der Bundesregierung“ kann dazu führen, daß der Blutdruck unangemessen steigt. Sind die Bürger in den Ländern in Ostdeutschland eine Art auszusterbende Urbevölkerung, die einen besonderen Arten-Schutz eines Regierungsbeauftragten bedürfen, damit die Art nicht ausstirbt? Oder handelt es sich hier nicht nur um eine Arroganz und Überheblichkeit von westlichen Politikern, die von sich in Anspruch nehmen, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben und darüber hinaus die Speerspitze der westlichen Wertegemeinschaft sein zu wollen?

Herr Wanderwitz meint, daß die Bürger – pardon „Menschen“ – in Ostdeutschland eine stärkere Neigung zur Wahl von rechtsradikalen Parteien haben. Aber es wird noch schlimmer: In einem Podcast-Auftritt der FAZ vom 28.5.2021 erläutert der Ostbeauftragte gegenüber dem Journalisten der FAZ, Timo Steppat, warum er glaubt, daß die ostdeutschen Bürger zu einem großen Teil nicht davon abzubringen sind, rechtsradikale Parteien zu wählen. Er begründet dies mit der Sozialisierung der Bürger in Ostdeutschland, die auch dreißig Jahre nach der Einheit nicht in der Demokratie angekommen seien. Er verweist auf die anderen Ostblockländer, in denen seiner Meinung nach gleiche Entwicklungen zu beobachten seien. Der Ostbeauftragte vertritt weiter die Auffassung, daß ein großer Teil der AfD-Wähler in den Bundesländern Ostdeutschlands „nicht rückholbar“ seien. Da stellt sich die Frage, von wo will Herr Wanderwitz die Bürger „rückholen“? Man müsse auf die nächste Generation hoffen, die dann wieder so wählen wird, wie es sich Herr Wanderwitz und seine CDU-Parteigenossen und wahrscheinlich auch die übrigen „Wertedemokraten“, die natürlich nicht rechts, sondern mindestens 1,5 Grad links von der Mitte angesiedelt sein müssen, offensichtlich wünschen. Natürlich gibt es da einige Imponderabilien. Es ist keinesfalls ausgemacht, daß es dem derzeitigen linksorientierten Mainstream, zu dem ja mittlerweile auch die CDU/CSU gehört, gelingen wird, die Bevölkerung in Deutschland in ihrer Gesamtheit so zu verdummen, daß sie wirklich glaubt, man müsse nur auf den Mainstream hören, weil nur der in der Lage ist, dem Volk zu sagen, welche Werte zu verfolgen sind. Natürlich orientiert man sich hier an den großen Bruder in den USA, weil ja von dort das gesamte Heil kommt. Das wird zur Zeit eindrucksvoll durch die massive Einführung einer Identitätspolitik, einschließlich eines Kulturkampfes, der über das Mittel der Sprache ausgetragen wird, den Bürgern vermittelt. Wer sich dem entgegenstellt, ist entweder rechtsradikal, bildungsfern, um nicht zu sagen dumm, glaubt nur an Verschwörungstheorien, ist nicht weltoffen und sonst wie intolerant und wählt dann auch noch die AfD!

Herr Wanderwitz behauptet, die AfD – die im Übrigen eine gewählte demokratische Partei ist – von der zur Zeit auch das Verfassungsschutzamt aufgrund eines Gerichtsurteils nicht behaupten darf, daß die Partei verfassungswidrig sei und deshalb beobachtet wird, in ihrer Arbeit keine Gestaltungsfähigkeit habe. Er verschweigt, daß die etablierten Parteien alle Mittel nutzen, um in einer antidemokratischen Weise – man könnte dabei schon Tendenzen einer bestimmten Ideologie erkennen – dieser von ca. 10 bis 15% der Bürger gewählten Partei immer wieder durch regerechte Volksfrontbildungen der etablierten Parteien von links bis zur CDU und der FDP eine parlamentarische Arbeit zu erschweren. Warum ist die größte Oppositionspartei noch immer nicht im Bundestagspräsidium vertreten? Wenn Herr Wanderwitz glaubt, durch antidemokratische Ausgrenzung einer Partei die Meinung der Bevölkerung in den Bundesländern in Ostdeutschland zu Gunsten der etablierten Parteien zu verändern, dann ist dies genau das, was er seinen Landsleuten in Ostdeutschland vorwirft: Um höflich zu bleiben, muß man dies dann als bildungsfernes Verhalten bezeichnen, wobei der Verfasser dieser Zeilen davon ausgeht, daß Herr Wanderwitz sich wahrscheinlich nicht zu dieser Gruppe der Bevölkerung rechnen sollte. Um es ganz klar zu formulieren, es ist ein abwegiger Gedanke zu glauben, die Bürger in Ostdeutschland seien so dumm, daß sie nicht von rechtsradikalen und nationalorientierten, aber auf der Basis des Grundgesetz stehenden Parteien unterscheiden können. Sie verhalten sich nach Auffassung des Verfassers dieser Zeilen deshalb so, weil sie erkannt haben, daß die CDU gar keine CDU mehr ist und die Interessen des eigenen Volkes immer weniger im Fokus dieser Partei stehen. Sie erkennen, daß von den etablierten Parteien zur Zeit eine immer stärkere Polarisierung der Bevölkerung ausgeht und daß zur Zeit der Versuch unternommen wird, die Bürger in eine gesellschaftspolitische Richtung zu drängen, die aber viele Bürger in Ostdeutschland nicht wollen.

Herr Wanderwitz übersieht einen weiteren Punkt, so daß er so der irrigen Auffassung kommt, das Problem der „neuen weltoffenen Gesellschaft“ lasse sich erst dann lösen, wenn die Alten gestorben sind und dann die jungen, dynamischen, linken Kräfte das Ruder in die Hand nehmen. Das könnte funktionieren, wenn es gelingen würde, die Familie in ihrem Kern so zu atomisieren, daß es keinen Familienzusammenhalt mehr gibt und eine Vorbildfunktion der Großeltern, der Eltern gegenüber ihren Kindern und Enkel endgültig als Unfug angesehen würde. Vielleicht liegt im Osten gerade hier eine Stärke, nämlich das Bewußtsein, daß gerade die Familie immer ein Bollwerk gegen übergriffliche Einflüsse des Staates gewesen ist. Und an diesem Punkt mag Herr Wanderwitz vielleicht Recht haben, weil dies ein Teil der Sozialisierung der Ostdeutschen – und übrigens auch der früheren Ostblockstaaten – ist.

Herr Wanderwitz sollte seine Partei auffordern, endlich wieder zu den eigentlichen Grundsätzen einer CDU zurückzukehren.  Vielleicht wählen dann auch mehr Ostdeutsche wieder die CDU!